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Impfpflicht Impfung

Erste Zwangsimpfungen starten in Deutschland bei der Bundeswehr – was tun?

Von den Medien gänzlich unbeachtet wurde im Eilverfahren in der Bundeswehr die „Duldungspflicht“ für die (bedingt zugelassenen) Corona Impfstoffe beschlossen. In den nächsten Wochen starten bereits die ersten Zwangsimpfungen. Eine, von den zwei Bundeswehruniversitäten, macht daraus kein Geheimnis – der Impfzwang wird in Deutschland salonfähig. Wir geben Tipps wie ihr euch als Soldaten jetzt verhalten könnt.

Die Impfpflicht in Deutschland wurde nun eingeführt – Bundeswehr macht den Anfang

Durch einen Leser wurden wir auf einen unglaublichen Sachverhalt hingewiesen. Von den Medien gänzlich unbeachtet wurde erst vor wenigen Tagen die „Duldungspflicht“ der Corona Impfungen für die Bundeswehr beschlossen. Das Ganze ging wirklich sehr schnell, noch am 23.11.2021 schrieb das Ärzteblatt, dass eine solche „Duldungspflicht“ durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) geplant sei. Im Artikel heißt es dazu:

Für die Aufnahme in das Basisimpfschema für Män­ner und Frauen in den Streitkräften ist nun noch eine Entscheidung der militärischen oder politischen Führung des Ministeriums nötig.
Fertige Pläne, Impfungen gegen das Coronavirus für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in den Streit­kräften duldungspflichtig zu machen, waren wegen des Widerstands der Personalvertreter zunächst verzögert worden.

Quelle: Ärzteblatt

Auch wenn man auf der offiziellen Seite des Verteidigungsministeriums dazu nichts findet, ist die Entscheidung mittlerweile wohl gefallen und die „politische Führung“ (sprich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer) hat eine Entscheidung getroffen und die „Duldungspflicht“ eingeführt. Wobei, nennen wir doch das Kind beim Namen und sagen unverhohlen Impfpflicht dazu.

Auch die ersten Dienststellen lassen nicht lange auf sich warten, diese Impfpflicht durchzusetzen. Die Universität der Bundeswehr in Hamburg gibt den Start der Zwangsimpfungen direkt öffentlich auf ihrer Internetseite bekannt. Dort studieren ca. 2.400 Soldaten – den noch Ungeimpften geht es in der kommenden Woche an den Kragen. Der Präsident der Universität, Klaus Beckmann, hat am 26.11.2021 folgendes verkündet:

Nun noch eine Nachricht, auf die viele von Ihnen schon gewartet haben: Wir werden am 2. Dezember bereits unsere Impfkampagne fortsetzen. Das heißt, nicht nur diejenigen unter Ihnen, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, können schließlich hier die dringend erforderliche Covid-Schutzimpfung erhalten. Für Soldatinnen und Soldaten ist die Duldungspflicht vor wenigen Tagen vom Bundesministerium der Verteidigung verfügt worden.

Unsere Planungen waren darauf ausgerichtet, am 2. Dezember mit dem Boosten zu beginnen. Durch die gestrige Änderung bei der Duldungspflicht sind wir kurzfristig gezwungen, die Planungen neu anzusetzen. Wir schaffen nun zunächst die Voraussetzungen für die Erstimpfungen. Das heißt, wir ordnen die Kapazitäten, um zunächst mit den duldungspflichtigen Impfungen zu beginnen, und danach folgen die Boosterimpfungen für das militärische Personal der Impftage vor dem 02.06.2021.

Klaus Beckmann, Präsident Universität der Bundeswehr Hamburg am 26.11.2021

Auf der Internetseite ist die gesamte Rede auch als Video verfügbar, hier der relevante Ausschnitt in Kopie bei uns:

Wir wollen nochmal daran erinnern, dass alle Corona Impfstoffe in der EU nur bedingt zugelassen sind, hier ein Beispiel des Textes auf der EMA Seite für den BioNTech-Pfizer Impfstoff:

Quelle: EMA

Was aktuell in diesem Land passiert, kann man eigentlich kaum noch in Worte fassen. Nun werden die ersten Personen in Deutschland, gegen ihren Willen, mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff zwangsgeimpft.

Ihr könnt Klaus Beckmann gerne Feedback dazu geben:

Worauf beruht die Impfpflicht bei Soldaten?

Die Impfpflicht für Soldaten fußt auf dem Soldatengesetz. Dort heißt es:

§17a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Soldatengesetz

Das heißt „formal“ gesehen, scheint das Ganze in trockenen Tüchern zu sein. Allerdings wurden ja auch die von der Landesregierung in Bayern beschlossenen Ausgangsbeschränkungen im Nachhinein als gesetzwidrig erklärt – sprich: nur, weil die Politiker etwas beschließen, muss es noch lange nicht rechtmäßig sein. Insbesondere bei nur bedingt zugelassenen Impfstoffen halten wir, vom Corona Blog Team, die Aufnahme der „Corona Impfstoffe“ in die Liste der „duldungspflichtigen Impfungen“ für nicht rechtmäßig.

Unser Tipp: Mit den Vorgesetzten sprechen

Was kann ein Soldat tun, wenn er trotz „Duldungspflicht“ nicht geimpft werden möchte?
Zuerst mit dem Vorgesetzten sprechen und dem die Situation und eigene Motivation erklären. Insbesondere wissen (in der Tat) viele Menschen in Deutschland eben nicht, dass die Impfungen nur „bedingt“ zugelassen sind. Auch der Verweis auf das extrem geringe Risiko (vor allem für Personen unter 60 Jahren) eines schweren Krankheitsverlaufs ist ein Argument, das man schlecht aus dem Weg räumen kann.
Hinzu kommt die durchschnittliche Mortalitätsrate von nur 0,15%. Mit sachlicher Argumentation kommt man hier (vielleicht) weiter.
Auch, dass die Impfungen eben „nicht nebenwirkungsfrei“ sind, ist durchaus ein schlagkräftiges Argument. Gab es doch alleine bis zum 30.09.2021 in Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen, neben 1.802 Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung.
Ein weiterer möglicher Punkt bzw. eine Möglichkeit, um erstmal auf „Zeit zu spielen“ ist, dass ihr auf einen Totimpfstoff warten wollt.
Vielleicht kennt ihr aber auch in der Familie oder im Bekanntenkreis Personen, die Nebenwirkungen erlitten haben und ihr wollt deshalb noch abwarten?
Sprecht also zuerst mit euren Vorgesetzten, erläutert sachlich die eigene Position und untermauert diese mit Fakten.

Was droht im Zweifel?

Im Zweifel ist das „Nicht-Einwilligen“ in die Impfung dann erst mal ein Dienstvergehen, gegen den oben genannten §17a Soldatengesetz. Diese werden in der Regel durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten geahndet. Was dieser verhängen darf ist in der Wehrdisziplinarordnung geregelt:

§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen
Die Disziplinarmaßnahmen, die von den Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können (einfache Disziplinarmaßnahmen), sind:

1. Verweis,
2. strenger Verweis,
3. Disziplinarbuße,
4. Ausgangsbeschränkung,
5. Disziplinararrest.

Wehrdisziplinarordnung

Die „schlimmsten Strafen“ sind hier die Disziplinarbuße, das meint eine Geldstrafe, maximal in der Höhe eines Monatsgehaltes und der Disziplinararrest. Das ist ein Arrest, zwischen 3 Tagen und 3 Wochen.
Ein Beispiel für solch ein Urteil ist ein Disziplinararrest von 8 Tagen gegen einen Hauptfeldwebel, der die „Basisschutzimpfungen“ verweigerte (noch vor den Corona Impfungen).

Sprich: Im schlimmsten Fall drohen wegen der Verweigerung der Impfung erst mal eine Geldstrafe oder ein Arrest und natürlich sollte man gegen eine solche im Raum stehende Entscheidung klagen und einen Präzedenzfall schaffen.
Demgegenüber steht eine bedingt zugelassene Impfung, deren Langzeitwirkungen noch unbekannt und unerforscht sind und der, einmal gespritzt, im Körper ist.

Update 27.11.2021

Wie wir von Rechtsanwältin Beate Bahner erfahren haben, fährt die Bundeswehr bereits seit längerer Zeit noch „schwerere Geschütze“ auf, als die oben genannten. Für Soldaten, die in Auslandseinsätze gehen, ist die Corona Impfung bereits verpflichtend vorgeschrieben. Einer Ihrer Mandanten hat sich diesem Befehl bereits im August widersetzt und wurde daraufhin aus der Bundeswehr entlassen. Ihm droht zudem ein Verfahren wegen Gehorsamsverweigerung (§20 Wehrstrafgesetz).

Wir verweisen an dieser Stelle auf ein Schreiben von Frau Bahner zu dem Fall, das ebenfalls sehr interessante Gründe gegen eine Impfpflicht enthält:


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187 Antworten auf „Erste Zwangsimpfungen starten in Deutschland bei der Bundeswehr – was tun?“

Bitte…NIEMAND hat die Pflicht es zu dulden, eine experimentelle Impfung mit noch nicht absehbarer gesundheitlicher Schädigung über sich ergehen zu lassen. Das wo die Liste von schwerwiegenden Nebenwirkungen, sogar von den Herstellern diese Produkte aufgelistet, länger und länger wird ( siehe rote Hand und gelbe Liste)! Auch ,weil es deutlich immer mehr Ungereimtheiten und sogar veröffentlichte politische Verfehlungen im Zusammenhang damit gab und ein Lobbyismus nicht auszuschließen ist.
Es gibt andere Jobs ,alles ist besser wie eine für immer oder in der Zukunft schwerst geschädigte Gesundheit zu haben! Auch Soldaten, Polizisten, Pflegepersonal usw. haben das Recht und die Pflicht für ihre Familien gesund zu bleiben!

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