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Gesundheitsämter müssen handeln – ungeimpften Pflegekräften droht Bußgeld von 2.500 Euro

Gesundheitsämter können für ungeimpfte Pflegekräfte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen. Möglich macht es die neue Kann-Regelung im IfSG, die eine Nachweispflicht regelt. Kommt die Pflegekraft dieser mit einem Nachweis nicht nach, droht ihr ein Bußgeld.

Wir haben bereits vor einigen Tagen von der Kann-Regelung berichtet, die vielfach falsch interpretiert oder schlichtweg einfach nicht verstanden wird. Es macht auch den Eindruck, als würden einige Anwälte bewusst diesen Aspekt außen vor lassen, dabei ist er für die Entscheidung, ob ich diesen Beruf weiter ausüben möchte, essenziell.
Kurz gesagt haben Gesundheitsämter, wenn beispielsweise eine Krankenschwester der Nachweispflicht nicht nachkommt (Geimpft, Genesen oder Impfunfähigkeitsbestätigung), den Ermessensspielraum ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zu verhängen. Da waren ungeimpfte Pflegekräfte wohl mal systemrelevant (§ 73 Abs. 1a, Nr. 7h IfSG).

Als Krankenschwester „darf“ man ungeimpft weiter arbeiten und als Dank liegt das Ermessen beim Gesundheitsamt, ob man deshalb, weil man der Nachweispflicht nicht nachkommen kann, ein Bußgeld erhält. Du darfst evtl. weiterarbeiten und kannst dafür mit einem Bußgeld bestraft werden!

Hier zitieren wir nochmal aus dem Gesetz die dafür verantwortlichen Stellen:

1.

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

2.

§ 73 Bußgeldvorschriften
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[…]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen. Es kann aber auch (oder zusätzlich) ein Bußgeld verhängen.
Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht.
Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein, aber das Gesetz ermächtigt explizit „Gesundheitsämter“ – also effektiv irgendwelche Beamte in den Gesundheitsämtern – Entscheidungen mit einer nie dagewesenen Tragweite zu treffen.

Sichert euch wie Krankenschwester Sabrina ab, auf ihrem Blog ruft sie dazu auf, die lokalen Gesundheitsämter anzuschreiben, damit diese schriftlich zusagen, von einem Bußgeld abzusehen. Alternativ soll der Arbeitgeber, der zwingend auf Arbeitskräfte angewiesen ist, die Übernahme des im Raum stehenden Bußgeldes schriftlich zusichern.

Das heißt für mich jetzt, ohne schriftliche Bestätigung vom Gesundheitsamt, dass man kein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro erhält sehe ich mich außer Stande weiter zu arbeiten. Alternativ darf mir gerne mein Arbeitgeber schriftlich zusichern, dass er dieses Bußgeld und weitere, für mich übernimmt.

Es wäre jetzt auch die Aufgabe meines Arbeitgebers dem Gesundheitsamt darzulegen weshalb ich im Betrieb unverzichtbar bin. Dabei spielen die Qualifikation, verschiedenste abgeschlossene Fachweiterbildungen, bereits bestehende Personalausfälle und unbesetzte Stellen im Betrieb, Teamfähigkeit, besonderer Bezug zu Bewohnern (Demenz), eine wichtige Rolle. Denkt nach – sammelt mögliche wichtige stichhaltige Punkte und weist den Arbeitgeber darauf hin.

Nachfolgend nun noch ein mögliches Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer weitreichenden Befugnisse ab dem 16.03.2022 gegenüber meiner Arbeitskraft, als ungeimpfte Krankenschwester in dem Altenheim/Krankenhaus XY, welcher der Nachweispflicht nicht nachkommen kann, möchte ich zunächst auf folgenden Sachverhalt hinweisen.
Nach § 73 Abs. 1a, Nr. 7h IfSG haben Sie als Gesundheitsamt den Ermessensspielraum mir neben einem Betretungs- und Berufsverbot zudem ein Bußgeld zu verhängen, wenn ich der Nachweispflicht nicht nachkomme. Deshalb möchte ich Sie schon jetzt auf meinen Ausfall in der Einrichtung/Krankenhaus XY hinweisen, sollten Sie mir nicht schriftlich, bis spätestens 22.02.2022, bestätigen, dass Sie aufgrund des Pflegenotstands von derartigen Maßnahmen dauerhaft absehen werden.

Ich habe mich zudem rechtlich beraten lassen und möchte Sie nochmals auf Ihren Ermessensspielraum, welchem Sie durchaus nachkommen können, hinweisen. Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung an die Bewohner/Patienten die ich dann nicht mehr versorgen kann, die aber dringend meiner Hilfe bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen

XY


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

63 Antworten auf „Gesundheitsämter müssen handeln – ungeimpften Pflegekräften droht Bußgeld von 2.500 Euro“

Diese „Kann-Regelung“ ist ebenso Teil eines totalitären Systems und Werkzeug des willkürlichen „Ermessensspielraums“.

Es arbeiten in den Gesundheitsämtern die gleichen spritzfreudigen und geldgierigen Mediziner, wie man sie überall findet.

Auch diese werden sich ne Extra-Provision, etc. nicht entgehen lassen, wenn sie Menschen erfolgreich in die Nadeln treiben.

Es ist wie alles nur Verwirrungs-, Verzögerungs-, Verschleierungstaktik.

Die Regierung muss mitsamt aller Staatsbeamten und -verbeamteten weg! Und zwar besser gestern als heute.

„… Die Regierung muss mitsamt aller Staatsbeamten und -verbeamteten weg! …“
Wie Marie-Antoinette brügerfreundlich entsorgt wurde.

Wäre ich geimpft und im Gesundheitswesen arbeiten, würde ich einfach zum 15.03 kündigen. -> Dann ein paar Wochen warten, ob die Impfpflicht wie geplant durchgesetzt wird. ->

Wenn nicht, habe ich mit meiner Kündigung hierzu begetragen und den Druck erhöht.

Wenn sie doch wie geplant durchgeführt wird und 5-10% der Beschäftigten entlassen wird, würde ich einfach nach ein paar Wochen wieder arbeiten und mal MEINE Gehaltsvorstellungen mitteilen…

Zum Topic „Gesundheitsämter müssen handeln…“

Das werden sie auch; …und zwar nach/für den Willen unserer „Kasperl“, wie sie GEWÄHLT wurden!
Wer die „Not“ (oder gar nicht) wählt, wird den „Sturm“ ernten!

Darauf fusst schon seit mind. 15 Jahren unser Gesetz, dass sich Damen und Herren (wie Baerbock und Scholz) daran erfreuen, dass sie von „Nichtwählern“ gewählt werden!
Das ist unsere Demokratie! ^^
Raffen halt nur viele Menschen nicht!
Die glauben „gehe ich nicht wählen, wird meine Stimme nicht gezählt“!
Nun ja, dann glaubt auch mal weiter daran, dass Windkraft unser Land ausreichend mit Strom versorgt, und das Windräder eine Bereicherung für die Natur sind! ^^

Mir persönlich gehen jetzt schon die E-Scooter auf die Nerven, die jeden Tag vor meiner Haustüre abgestellt werden, und durchgehend MONOTONE Gerasüsche abgeben (etwa wie ein digitales Zirpen)!

Im Winter habe ich meine Fenster zur Schlafenszeit fast immer zu, aber was ist im Sommer?
Dieses digitale „Grillen-Gezipe“ von halb-mechanischen/halb-elektronischen Gegenständen raubt mir da den Verstand!
Warum müssen diese „Roller“ auf sich aufmerksam machen, zu Zeiten des GPS?
Sollte das im Sommer 2022 auch wieder passieren, übe ich Eigenschutz aus und VERNICHTE jeden Scooter, der mir meinen Nachtschlaf raubt!
Wie? Weiß ich noch nicht!
Aber mir fällt schon etwas dazu ein, da bin ich mir sicher! 🙂

Herzliche Grüße

So lange es nur um „ungeimpfte (sorry UNGELEGTE) Eier“ geht, kann ja jeder seinen Mund weit aufmachen!
Nur EXEMPLARISCH mal ein Beispiel dafür hier, aus dem selben Blog:
https://corona-blog.net/2022/01/25/freitaler-buergermeister-spricht-vor-dem-rathaus-er-respektiert-geimpfte-und-ungeimpfte-buerger/

Das ist ja alles schön und gut, …aber es sind zunächst einmal nur Worte, …und mehr nicht!
Mich persönlich beeindrucken Worte aber seit mind. 30 Jahren nicht mehr, denn das sind „ungelegte Eier“, …und mehr nicht!

Warten wir mal ab, ob Worten auch Taten folgen, nicht wahr? 😉

Meiner persönlichen Erfahrung nach verraten sich Menschen oft selbst, wenn sie ihre eigenen Einkünfte gefährdet sehen, und auch in Gesundheitsämtern arbeiten nur normale Menschen, wie Du und ich!

Menschen, die bspw. eine Familie ernähren müssen, und dafür sogar ihre eigenen Ideale verraten.
Und ich könnte es sogar selbst noch halbwegs verstehen!

Mit anderen Worten:
Den Damen und Herren, die in diesen Ämtern tätig sind, wird jetzt schon die „Pistole“ auf die Brust gesetzt;
Bist Du nicht willig, so bald ARBEITSLOS!

Und dazu gibt es dann noch einen Bonus, wenn man WELTFREMDE „Impf-Verweigerer“ meldet…usw…so wird es laufen!

So wie auch schon der Rest der ganzen Unsinnigkeiten gelaufen ist.
Der Staat/die Regierung befördert „normale“ Menschen zu „Blockwarten“ (besser gesagt“ Kontrolleure“), es gibt noch einen kleine Obulus für dieses „Denunziantzentum“ und schwupps, hat man neue Impf-Befürworter (natürlich ganz ohne Zwang)! ^^

Meine Tipps:
1.)
Verratet/sagt niemandem Euren Impf-Status!
Warum auch? Im Jahr 2019 hat sich dafür doch auch keine Sau interessiert!
2.)
Mit „Niemandem“ meine ich auch die Polizei, die Feuerwehr oder
auch nur den Hausmeister oder Nachbarn.
Immer wenn Euch jemand danach fragt, einfach nur sagen:
„Ich bin gegen untreue Ehefrauen geimpft“, nur um ein Beipsiel zu nennen!
3.)
Lässt der Gegenüber dann immer noch nicht locker, und fragt penetrant nach:
Gegenfragen stellen, und natürlich NICHT auf seine/ihre Fragen antworten!
Beispiel:
Sie haben sich doch sicherlich auch impfen lassen?
Antwort:
„Ja!“
Wogegen und wann, fragt ja kaum noch jemand! ^^
Alternativ kann man aber auch für klare Verhältnisse sorgen, indem man sagt:
„Und was geht SIE/DICH mein medizinischer Status an? Frage ich Dich/Sie danach, ob sie VERHÜTEN, ob sie ALLERGISCH auf gewisse Produkte reagieren, oder ob SIE Schmerzen beim Wasser lassen haben?“

Nur zur Verdeutlichung, wie BESCHEUERT es ist, jemanden nach INTIMSTEN Daten zu befragen!

Die „neue Weltordnung“ (und ich möchte das eigentlich nicht so nennen) sieht doch so aus, dass ein Friseur einem Arzt danach befragen darf, ob dieser sich einer „gewissen Behandlung“ unterzogen hat (sprich die sog. Impfung).
Gibt der Arzt seiner Friseurin diesbez. keine Auskunft, darf er von ihr abgewiesen werden.
Im Jahr 2019 wäre diese Friseurin dafür vor Gericht gelandet, …doch nun scheint so ein Verhalten sogar erwünscht zu sein!

Was hier gerade passiert wäre ja noch dann nachvollziehbar, wenn tatsächlich (innerhalb von wenigen Tagen/Wochen) Menschen aller Altersklassen wegsterben würden (WEGEN CORONA).

Das Gegenteil ist der Fall; Gesunde und junge Menschen kippen nach der sog. Impfung einfach um, obwohl es ihnen zuvor immer gut gegangen ist (gesundheitlich)!

Wer wird für diese Lügen, diese Schäden (und auch Tode) irgendwann mal die Verantwortung übernehmen?

Ich bin fest davon überzeugt das wir uns auf die Gesundheitsämter NICHT verlassen können, denn die haben schon ihre Weisung erhalten!
SANKTIONEN erteilen!

Ich hoffe, ich irre mich!?

MfG

Die Politpharmafia hat halt in Ländern wie Toitsland und Ösiland so leichtes Spiel da die Hälfte der Bevölkerung seit Jahrhunderten von dieser unseeligen Art ist…kriecherisch…vorauseilend…gehorsam…dumpf und obrigkeitshörig..feige und spießig..denunziant und sadistisch…
Ein Resultat der Epigenetik…wenn man morgends schon seinen Feind ausgemacht hat..hat der Tag Struktur…
Es gibt so viele Schurken in der Politik,der Pharmafia,den Medien,der Justiz,der Medizin, daß man gar nicht weiß ,wen man zuerst zur Rechenschaft ziehen soll…
Und zum Glück gibt es aber auch in diesen Ländern trotz allem ne Menge Guter Seelen …die Hoffnung stirbt zuletzt…

Was hier stattfindet ist Mobbing seitens des Staates. Mobbing belastet die Psyche und macht krank. Der Krankenstand dürfte demnach ab 16.03. oder auch schon davor enorm hochschnellen. Es ist eine Zumutung, Menschen die sich während der Plandemie aufgeopfert haben so unwürdig zu behandeln. Das Bußgeld ist zudem unverhältnissmäßig hoch in Bezug auf den unfairen Lohn, den eine Pflegekraft bekommt, (verdienen müssten sie viel mehr, bei dieser Arbeit). Aber da ist es wieder, das typisch deutsche Erpressertum gegen den Bürger und hinter dieser Erpressung stecken kriminelle Unmenschen, die ähnlich ticken wie Hitlers Schergen. Die Leute müssen das endlich begreifen und sich wehren, Auge um Auge, Zahn um Zahn!

Ich hätte da mal eine Frage. Bin seit fast 5 Jahren als Pflegehelferin am Arbeiten. Nun bin ich sehr wahrscheinlich für mindestens 1 Jahr Krank geschrieben, Rückenprobleme. Ein Amtsarzt muss dann feststellen, ob ich überhaupt noch tauglich für den Beruf bin. Meine Chefin wird dann natürlich, bin nicht geimpft, dem Gesundheitsamt das mitteilen. Soll ich diesem Amt mitteilen, dass es sowieso ein „Aus“ in diesem Beruf nach einem Jahr, sehr Wahrscheinlich ist?

Geht es Ihnen bei Ihrer Frage um die Problematik „Kündigung während bzw wegen Krankschreibung“ oder geht es rein um die aktuelle Frage, ob Sie zb mit einem Bußgeld rechnen müssen, weil Sie den Nachweis nicht haben?
Ich bleib mal bei dem Theam Nachweispflicht. Sie sind jetzt krankgeschrieben und werden es auch am bzw. ab dem 16.3.22 sein? Dann fragt sich, ob das Gesetz für Sie im Moment überhaupt gilt. Stichwort: „Tätigwerden“. In dem ganzen § 20a IfSG ist von „tätig werden“ die Rede. Tätig sein ist etwas anderes als beschäftigt sein. Beschäftigt: Sie haben einen Vertrag mit Rechten und Pflichten. Auch, wenn Sie krank sind, sind Sie Beschäftigter des Unternehmens. Tätig ist etwas tatsächliches. Sie gehen dahin und tun was. Handwerker von außerhalb, die im Altenheim was reparieren müssen, sind dort tätig, aber nicht dort beschäftigt. Für die gilt die Verpflichtung. M.E. müsste Ihre Chefin Sie gar nicht melden. Wenn sie wohlgesonnen ist und bereit ist, ein Risiko einzugehen, könnte sie es lassen. Jedenfalls kann sie ggf sagen, sie wäre der Meinung gewesen, Frau Heike hätte sie gar nicht melden müssen, weil die ja gar nicht arbeiten kommen kann. Dann hätte Ihre Chefin, selbst wenn sie damit nicht durchkommt, jedenfalls schlimmstenfalls fahrlässig gehandelt. Wenn Ihre Chefin Sie meldet und Sie irgendwann vom Gesundheitsdamt aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen: JAA. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Krankschreibung darlegen, seit wann und für wie lange und wie sieht die Prognose aus. Sie betreten den Arbeitsplatz nicht, Sie gefährden niemanden, Sinn und Zweck des Gesetzes ist durch ihr Nicht-Geimpftsein jedenfalls für die Fortdauer der Krankschreibung überhaupt nicht tangiert. Ich hab das jetzt nicht durchrecherchiert, ob es dazu schon Ausführungen von Arbeitsrechtlern gibt. Evtl googeln Sie selbst noch ein bißchen. In Frankreich gilt eine ähnliche Regelung seit Sommer letzten Jahres. Es hat dort Prozesse von Betroffenen gegeben, die bereits vor Inkrafttreten krank geschrieben waren und denen das Gehalt gestrichen wurde, weil sie – krank zu Hause sitzend – ihrem Arbeitgeber den „pass sanitaire“ nicht vorlegen konnten. Die haben in Frankreich vor Gerichten recht bekommen mit der Begründung, – sinngemäß – wer eh nicht den Betrieb betreten kann, weil er krank ist, muss auch nicht nachweisen, dass er eine neue Voraussetzung einhält, die er erst einhalten muss, wenn er nicht krank wäre. Fr. ist nicht D, aber falls Sie je mit Ihrer Sache zu einem Anwalt gehen, können Sie den, falls er nicht von selbst draufkommt, darauf hinweisen. Den Rechtsgedanken kann man auch in D anwenden. Also argumentieren Sie erst mal so.

Ich bin zwar kein Jurist, wie Margot Lescaux, aber ich habe gesehen, dass es eine FAQ vom Bundesgesundheitsministerium gibt, die quasi besagt, dass wer vollständig räumlich getrennt ist, nicht als im Sinne des Infektionsschutzgesetzes als tätig gilt. Wenn Sie krank sind und somit nicht vor Ort in die Einrichtung gehen, sollten Sie (sagt der gesunde Menschenverstand) als vollständig räumlich getrennt gelten.

Frage: „Wann ist eine Person in einer Einrichtung oder in einem Unternehmen ‚tätig‘?“
Antwort letzter Absatz: „Der Gesetzeswortlaut ist weit gefasst, sodass es grundsätzlich nicht
darauf ankommt, ob die in einer Einrichtung oder Unternehmen tätige Person einen direkten Kontakt zu den vulnerablen Personengruppen hat. Einzig in den Fällen, in denen jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen direkten Kontakt zu diesen Personengruppen haben, wegen des Charakters der ausgeübten Tätigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (beispielsweise räumlich abgetrennt
tätigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste oder in getrennten Verwaltungsgebäuden arbeitende Mitarbeitende), kann eine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen im Sinne des § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG verneint werden.“

Das „FAQs_zu_20a-IfSG“-PDF kann hier heruntergeladen werden:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Das Zitat stammt aus Frage 16 auf Seite 10-11.

Somit sollte der Arbeitgeber Sie eigentlich gar nicht erst melden müssen. Eigentlich… wenn da nicht Angst und vorauseilender Gehorsam wäre, aber vielleicht trifft das auf Ihren Arbeitgeber ja nicht zu.

Die FAQ-Seite kannte ich noch gar nicht. Dann habe ich ja richtig getippt. Hilft Ihnen das auch? Also die Definition „kein Kontakt bzw räumlich getrennt“? Waren Sie nicht der IT’ler mit den ignoranten Kollegen?

Ja, das haben Sie richtig in Erinnerung. Kollege aus dem Kodierbereich und ich versuchen auch seit ein paar Wochen mit Hilfe dieser FAQ etwas für uns und analog arbeitende ungeimpfte Kollegen zu erreichen. Leider bisher ohne Erfolg.

Denn: Wir sind nach dieser Definition nicht vollständig räumlich getrennt, wenn wir in der Einrichtung vor Ort sind, da wir in seltenen Fällen mit Personen in Kontakt kommen, die selbst mit vulnerablen Gruppen in Kontakt stehen. Und zwar dann wenn ein Arzt oder eine Pflegekraft einmal auf unseren Flur kommt, das ist selten, kommt aber vor.

Jetzt könnten wir unsere Tätigkeit (bewiesen durch viele Monate in 2020/2021 während der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht, ich bin Programmierer habe also mit Hardeware nichts zu tun, ich brauche nur mein Laptop, Internet und Telefon für den Kundendienst) komplett aus dem Homeoffice ausüben, womit wir vollständig räumlich getrennt wären.

Aber: Unser Arbeitgeber ist, so wie es aussieht, nicht dazu bereit uns das zu erlauben, wir hörten, man hält es für ungerecht nicht geimpften Mitarbeitern „Sonder-Homeoffice“ zu geben. Lieber meldet man uns scheinbar ans Gesundheitsamt und geht das Risiko ein, dass wir bald nicht mehr für die Einrichtung arbeiten dürfen.

Wir haben es über einen Vorgesetzten versucht, der berichtete, dass er gar nicht auf die FAQ eingehen konnte, sondern man ihm sagte, wir sollen uns doch impfen lassen. Wir haben es über den Betriebsrat versucht, die sagten uns die Leitung sei fest entschlossen, kein Homeoffice mehr über einen Tag pro Woche hinaus zu erlauben, egal ob geimpft oder nicht geimpft und das sei ihr Direktionsrecht, da könnten sie nichts machen, sie könnten uns nur helfen, dass die Kündigung (weil auf eine Kündigung würde es hinauslaufen, da sei man sich ganz sicher) ordentlich abläuft. Nun versuchen wir es noch mit einem direkten Brief an die Leitung mit Hinweis auf unsere langjährige Tätigkeit und den Inhalt der FAQ als Option uns vor einem potentiellen Tätigkeitsverbot zu „beschützen“.

… ehrlich gesagt haben wir länger diskutiert, ob wir den direkten Brief überhaupt noch schreiben sollen, nach allem, was wir vorher schon gehört hatten. Aber dann sagten wir uns: „Wir hören immer nur über Dritte, dass die Leitung dies oder jenes sagt oder tun will — jetzt wollen wir es von der Leitung selbst wissen.“

Aber ingesamt sehe ich gar keine guten Chancen für uns. Wir werden wohl unsere Stelle verlieren (es sei denn das Gesundheitsamt ist „gnädig“), und dass obwohl unser Arbeitgeber maximal einen kleinen Finger hätte krumm machen müssen, um uns ziemlich sicher „retten“ zu können. Nur scheint der nicht mal dazu bereit zu sein. Meine Motivation dort weiter zu arbeiten sinkt auch gerade massiv…… nur wie wird es den Kollegen ergehen, wenn ich nicht mehr da bin, wir sind ja jetzt schon unterbesetzt…… es ist zum Haareraufen.

Können Sie mal hier gucken, hab auf die Schnelle nichts Besseres gefunden.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Hubertus-Heil-will-dauerhaften-Anspruch-auf-Homeoffice~.html
Sie sind ja nett, wenn Sie sich um die Arbeitsbelastung Ihrer Kollegen Gedanken machen, die ihrerseits Ihrer Problematik doch relativ indifferent gegenüberstanden. Den Brief würde ich auf jeden Fall schreiben. Schon alleine, damit Sie einen Beweis gegenüber dem Gesundheitsamt in der Hand haben, dass Sie sich alle Mühe gegeben haben, um einen Weg zu finden, einerseits dem Betrieb Ihre Arbeitskraft zu erhalten, andererseits keinem Patienten zu schaden. Solche Arbeitgeber sind doch einfach nur …

Meinen direkten Kollegen, die am Meisten betroffen wären, kann ich zumindest zu Gute halten, dass sie genauso hilflos gegenüber der Leitung sind, wie ich. Vielleicht ist da die weitgehende Gleichgültigkeit, die sie zeigen auch einfach ein Schutzschild gegen eben diese Hilflosigkeit. Daher bin ich da nicht so wütend und mache mir noch Sorgen.

Sehr wütend bin ich aber auf all die (Zwischen)Chefs und Sonderbeauftragten (wie Arbeitsschutz, Anti-Diskriminierung, …), sowie auf den Betriebsrat, die das alles scheinbar einfach so geschehen lassen, ihre Hände mit einem „wir können ohnehin nichts dagegen tun“ in Unschuld waschen (inklusive einem deutlicher Gleichgültigkeit, die einem entgegen kommt), obwohl sie vermutlich (so weit ich das beurteilen kann) nicht mal ernsthaft versucht (!) haben, sich für uns einzusetzen.

Ja, Sie haben recht, dass der Brief (mittlerweile unterwegs, ist eine E-Mail wie heutzutage ja üblich) uns vielleicht bei der Argumentation gegenüber dem Gesundheitsamt helfen könnte. Wir werden zusehen, dass wir den noch an unsere privaten E-Mail Adressen weiterleiten und auch ausdrucken.

… das Problem mit dem Recht auf Homeoffice, das Minister Heil etablieren will ist: Wird er sich überhaupt durchsetzen können und wenn ja – wird das rechtzeitig für uns sein? Letzteres vermutlich maximal, falls die Gesundheitsämter gar nicht mit der Arbeitslast hinterher kommen. Wir sind da ja aber mittlerweile schon ziemlich zynisch und haben darüber geredet, dass die auf dem Amt vermutlich vor lauter Arbeitsüberlastung nur eine Namensliste erstellen werden und dann per Serienbrief-Druck Tätigkeitsverbote verschicken werden…

… habe gerade gesehen, dass man aktuell das PDF auf der verlinkten Seite scheinbar gar nicht mehr runterladen kann. Hoffe mal das ist nur ein vorübergehendes technisches Problem. Aber die Frage plus Antwort ist zumindest auf der Webseite selbst (man muss um Einiges nach unten scrollen) noch zu lesen.

Na, das wär doch gut, wenn die einen Serienbrief rausschicken. Dann hätten die nämlich ihr Ermessen nicht ausgeübt. Und dagegen kann man angehen. Sie bekommen die Aufforderung, den Nachweis vorzulegen. Das Schreiben beantworten Sie und tragen vorsorglich und für den Fall, dass das Amt beabsichtigen sollte, ein Betretungsverbot zu verhängen, folgende Argumente vor etc etc. Vielleicht legen die das erstmal auf die Seite, weil sie merken, der „Sirius“ macht uns nur Arbeit. Oder Sie schreiben nix, lassen die erstmal kommen und reagieren dann. Ist auch eine individuelle Frage, ob man eher dazu neigt, prophylaktisch aktiv zu werden oder ob man es aushält, etwas auszusitzen.

Da falle ich ziemlich eindeutig in die „lieber prophylaktisch aktiv werden, sonst werde ich verrückt“-Kategorie. 😉 Die werden dann also von mir direkt eine Antwort erhalten, in der ich meine Situation bzw. Argumente darlege.

Ich habe allerdings vor einer Weile gelesen (leider weiß ich nicht mehr wann und wo), dass dieses „Ermessen“ nur etwas sei, das die Legislative der Exekutive gibt. Dass innerhalb der Exekutive, also in den Ämtern vor Ort, die Mitarbeiter aber im Allgemeinen selbst gar kein Ermessen mehr ausüben können, weil diese nämlich vom obersten Amt (hier wohl das Bundesgesundheitsministerium) eine Dienstanweisung erhalten, die sie befolgen müssen, und in der schon genau drinsteht, wie sie in welchem Fall entscheiden sollen. Minister Lauterbach scheint das ja auch mit einer „23-Seitigen Handreichung“ für die Länder vorzubereiten.

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-freitag-329.html#HandreichungImpfflicht

Ich weiß nicht, warum der große Teil der Bevölkerung sich heraushält und zuschaut, wie unsere Leute im Gesundheitswesen ruiniert werden. Weil es Sie ( noch ) nicht betrifft ? Am Ende trifft es uns doch alle ! Nicht nur wegen der Zustände, die auf Kranke und alte Menschen zukommen, wenn so viele die Pflege verlassen. Nein,sondern weil das doch nur der Probelauf für die allgemeine Impfpflicht ist. Es müssten alle die Arbeitsleistung verweigern, zu gleicher Zeit. Kein Laden auf, kein Müll abgeholt, aber wenn ich mich so umsehe, verliere ich jede Hoffnung.

Ja, genau das wäre perfekt.
Aber die Verbrecher haben unglaublich dazu gelernt.
Die Dummen sind immer dumm und die die was bewegen könnten, werden gepampert.

Sehe ich genauso, die einrichtungsbezogene ist der Testballon für die allgemeine. Wenn das abschließende Urteil für die einrichtungsbezogene vorliegt, werden wir hoffentlich aus den „Fehlern“ lernen und andere Gründe vortragen, die bisher fehlten. Abgesehen davon, dass die so zu Unrecht geschädigten Angehörigen der medizinischen Berufe unser aller tatkräftige Solidarität verdienen. Bin weder unmittelbar noch mittelbar betroffen, aber was hier unsern Mitmenschen angetan wird, ist eine Riesen-Sauerei.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Aber

1. wo waren die Leute im Gesundheitswesen in den zwei Jahren? Die meisten haben Vertuschung, Lügen und Machtmissbrauch doch vor Ort erlebt und geschwiegen? Erst jetzt, wo es ihnen selbst ans Leder geht, ist der Aufschrei da!?

2. „Es müssten alle die Arbeitsleistung verweigern, zu gleicher Zeit.“
Ja, das wäre was, aber ist leider eine Illusion. Selbst wenn sich alle in ihrer Überzeugung und einem gemeinsamen Ziel „insgeheim“ einig wären, was aktuell nicht der Fall ist, würden kurz vor knapp nicht wenige wegen der möglichen Konsequenzen umfallen.
Das ist ein alter Hut. Was glauben Sie, wie oft ich das, besonders auch im Arbeitsleben, schon erlebt habe?!

Ich gucke nicht zu, sondern lasse meine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse ab morgen ruhen. Das tue ich. Ich verweigere die Arbeitsleistung nicht, sondern verringere den fianziellen Fleischtopf der gierigen Polit-Darsteller und entziehe mich deren Zugriffen.

Einige Gedanken zur Aktion von „Krankenschwester Sabrina“.
Ich halte es für keine gute Idee, sich bei der Abfassung von Schreiben hinsichtlich der Unverzichtbarkeit einer bestimmten Arbeitskraft auf die Arbeitgeber zu verlassen. Man sollte schon selbst „Herr des Verfahrens“ bleiben. D.h., die ganzen Informationen und Kriterien, die man sammelt, um seine eigene Bedeutung für den Arbeitgeber, für die Versorgung der Patienten etc darzulegen, sollte man selbst zu Papier bringen und zum gegebenen Zeitpunkt ans Gesundheitsamt schicken. Selbst ist die Frau. Nicht einem mehr oder weniger lustlosen Arbeitgeber hinterherrennen und hoffen, dass er meine Sache richtig vertritt. Ist der Arbeitgeber wohlgesonnen, kann man das so machen, dass er selbst ein Beischreiben verfasst oder ein PS zum Schreiben der Pflegekraft. Also in dem Sinne, dass er vollumfänglich den Ausführungen von XYZ zustimmt und aus eigenem Wissen als Arbeitgeber jetzt noch folgendes hinzufügt. Da kann er dann was reinschreiben, was der einzelne Arbeitnehmer vielleicht nicht völlig überblicken kann – Details zum Personalschlüssel oder ähnliches insiderwissen aus Arbeitgebersicht. Aber der Betroffene, dem es schließlich in letzter Konsequenz an den Kragen geht, sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber für ihn aktiv tätig wird und auch alles richtig zusammenträgt. Das kann ich mir höchstens in einem kleinen überschaubaren Betrieb, z.B. einer Arztpraxis, vorstellen, wo alle zusammenhalten.
So eine Zusicherung, kein Bußgeld zu verhängen, wird einem natürlich kein Gesundheitsamt geben. Das kann sinnvoll sein im Sinne einer „Flash-Mob-Aktion“, um die Gesundheitsämter mit Briefen zu bombardieren.
Das Musterschreiben selbst, vor allem der letzte Satz, sind nun sehr „dünn“. Wenn man nicht nur das Gesundheitsamt „fluten“, sondern auch für sich persönlich was erreichen will, müsste das unbedingt unterfüttert und mit Fakten aufgefüllt werden

Genau so sehe ich das auch. Wenn Lauterbach über Nacht die Grundimmuisierung auf 6 Monate kippt, müssen wir auch einen Brief schreiben. Ich wette, das diese Mitarbeiter des Amtsarztes nach 25 Seiten von geschätzt 75 sich vom lesen verabschieden. Ich werde alle ,,Wissentschaftlichen Bestätigungen,, in renommierten Fachblättern einfliessen lassen. Alle Gerichtsurteile inner-und außerhalb der EU dokumentieren. Ich werde Aussagen von ,,Politikern und Wissenschaftlern,, vor und nach der Fake-Pandemie erörtern.
Ich werde diesem Amtsarzt detailiert die Arbeit eines Fauci erklären. Und Dank eines Prof. Weidmann die 27 Unterschriften inklusive Drosten erklären, die sich trotz besten Wissens gegen eine Fauci-Corona-variante entschieden haben.
Fauci hat die Impfplörre nicht wegen Corona erfunden. Er hat Corona wegen seiner Impfplörre erfunden. Er hat nie ein Patent bekommen, aber plötzlich war Corona da , die Chinesen haben mitgespielt. EMA und CDC waren schon längst so besetzt oder bestochen, das da vorläufig nichts mehr anbrennen konnte. Diese Verbrecher haben Ihre mRNA Plörre auf die Menschheit loslassen dürfen. Nun hat Pfizer seine Gewinnprognose geändert. Weitere 55000 Seiten müssen bis Ende März veröffentlicht werden. Was da drin steht, können wir bei Vaers oder Ema in Bezug auf Tote und schweren Nebenwirkungen schon seit der Impfkampagne lesen.
Bilder von plötzlich umfallenden Corona-Toten haben Ihre Wirkung nicht verfehlt. Vorsichtshalber hat man noch die vielen Toten von Bergamo auf allen Sendern abgespielt.Logisch, das der Chinese in Professionalität /Überwachung sehr gerne hilfreich ist.
Ich werde diesem Amtsarzt das rechtsgutachten einer Frau Bahner vorlegen. Huch, nun haben wir schon 120 Seiten.
Diese Verbrecher müssen uns eine Original Unterschrift geben, das Sie alles gelesen und verstanden haben. Der Amtsarzt muss sich mit seiner Unterschrift verpflichten, das er für Nebenwirkungen oder Tod in Regress genommen wird.
Ob sich das realisieren lässt . weis ich nicht. Der Amtsarzt muss mit seiner Unterschrift garantieren, das er für den Tod seiner Anweisung einer Impfpflicht für den Unterhalt dieser Familie aufkommen muss.
Eine , wir können nicht sagen, ob die Impfung mit den Vorerkrankungen usw.-, zählt nicht. Unterschrift Amtsarzt.

Ich würde nicht zuviel schreiben, sondern – wo möglich – eine Stellungnahme des Arbeitgebers beifügen, aus der hervorgeht, „dass die Beschäftigte XYZ für die Aufrechterhaltung des Betriebs unverzichtbar ist“. Das Gesundheitsamt sollte dann die Frage der Unverzichtbarkeit durch entsprechende Nachfragen klären. Die sagen zwar bisher, dass sie das nicht können, aber wo ein politischer Wille ist, werden die bestimmt noch einen Weg finden.

Das macht kein Arbeitgeber, so einfach ist das.
Genauso wenig wie man Atteste von seinen Ärzten bekommt, die sachlich betrachtet überhaupt kein Problem sind, wird man solche Stellungnahmen von seinem Arbeitgeber bekommen.
Das Zauberwort lautet auch hier
Vorauseilender Gehorsam!
Das macht Deutschland einfach so perfekt.
Das führt in Deutschland auch wiederholt mit gefühlten Tempo300 ohne Airbag gegen die Wand.

Juristen wissen genauso wenig wie wir alle hier was morgen wieder alles neu erfunden wird um uns alle zu nötigen.

Dann kommt der Bußgeldbescheid eben und er wird nicht bezahlt. Folgen dem Beispiel Tausende Pflegekräfte wird sich das Thema ganz schnell erledigen. Immer diese Angst vor Bußgeldern. Die Situation ist so eindeutig rechtswidrig und menschenverachtend, dass sie nur schief gehen kann. Wollen sie dann gegen Tausende Pflegekräfte Beugehaft verhängen?

Wenn das so einfach wäre. Meinen Sie, die Angelegenheit wäre durch „Nicht-Zahlung“ erledigt? Ein Bußgeld kann vollstreckt werden. Z.B. durch eine Gehaltspfändung. Wer der Arbeitgeber ist, weiß man in dem Fall ja ganz genau. Eine alleinstehende, nicht unterhaltsverpflichtete Person hat einen Freibetrag in Höhe von rund € 1.260,–. Das ist nur eine von mehreren Vollstreckungsmöglichkeiten.

Darauf würde ich es doch ankommen lassen. Notfalls verliert die Person Geld, bleibt trotzdem im Beruf und hat vermutlich mehr in der Tasche als ein Arbeitsloser. Zudem wird es viele Klagen geben, die die Situation jederzeit kippen lassen können.
Die einrichtungsbezogenen IP ist bis Ende des Jahres erst einmal beschlossen.

Ich habe auch noch mal im Infektionsschutzgesetz erbsenzählerisch nachgelesen und muss (leider) der Analyse zustimmen. Die Anregung, dass die Betroffenen durch solche Schreiben die zuständigen Gesundheitsämter bereits im Vorfeld fluten (bei gleichzeitiger Selbstanzeige – würde ich aber nur tun, wenn ohnehin schon jetzt absehbar ist, dass mich mein Arbeitgeber melden wird) halte ich für sinnvoll. Das Problem wird dann sichtbar und die Politik wird sich hierzu positionieren müssen. Juristisch sagt mir mein Baugefühl (Tendenz Kotzkrampf), dass es nicht sein kann, dass ich die Einrichtung weiterhin betreten darf, dafür aber ein Bußgeld zahlen muss (bestenfalls ist das Bußgeld das Mittel die Betroffenen zur Impfung zu „motivieren“ um ein Betretungsverbot zu vermeiden). An dieser Stelle der Querverweis auf das Ordnungswidrigkeitenrecht: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Ordnungswidrigkeitenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=10 Bleibt bestenfalls die Hoffnung, dass die Gesundheitsämter in einem Papierberg von Meldungen ertrinken (Der Justizminister kennt sein eigenes Gesetz nicht und ging gestern doch tatsächlich davon aus, dass die Einrichtungen den Impfstatus ALLER Beschäftigten übermitteln…)

Im modernen Sklavenhalterstaat muss der Sklave auch noch Strafe dafür bezahlen, dass er arbeitet, während die Nichtsnutze für’s Schikanieren ein gesichertes Gehalt beziehen.

Die „kann“ Regelung dient lediglich dazu, den gewünschten Impfdruck während der Übergangsphase entsprechend der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten zu adaptieren. Besteht das Risiko eines Zusammenbruchs der Versorgung, nimmt man den Druck etwas raus, in „komfortableren“ Fällen kann man die „zügel anziehen“.

Ich sehe dieses Vorgehen als eine perfide Strategie. Wer möchten denn schon in einer solchen Situation des „Gnadenaktes“ Arbeiten – der unweigerlich sein Ende finden wird. Ein ungeheurer Abhängigkeitsdruck.

Jeder der sich darauf einlässt ermöglicht den „gemäßigten Übergang“, denn, soviel ist wohl klar, die Befristung der „Impf“pflicht ist ebenfalls nur ein Teil der Strategie, um der „neuen Normalität“ vorerst etwas den Schrecken zu nehmen.

In diesem Sinne kann es also nur heißen: klare Kante ! Radikaler Schnitt und sich einen anderen Tätigkeitsbereich erschließen. Keine Almosen annehmen !

Hallo,
ich glaube, weis es aber nicht, die Ordnungswidrigkeit bezieht sich auf eine nicht Vorlage beim Amt. D.h. wenn ich dem Amt, nach dessen Aufforderung, mitteile, dass ich nicht im Besitz eines entsprechenden Nachweises bin, kann mir erstmal keiner was. Mein Satz an das Amt würde lauten: „…. gem. ihrer Aufforderung entsprechende Nachweise zu erbringen, teile ich ihnen mit, nicht im Besitz solcher Neichweise zu sein…“ Und erst dann kommt ein event. Betrtungsverbot. Wenn ich jedoch gar nicht auf die Amtsforderung eingehe, sehe ich den Bussgeldverstoss

Vlt kann dass jemand juristisch hier richtig stellen. Beim Krista Netzwerk oder anderswo bin ich nicht fündig gewurden. Danke

Hallo,

da liegen Sie leider falsch. Es ist keine „Aufforderungspflicht“, sondern eine „Nachweispflicht“. Sprich: das nicht Vorlegen eines 3G Nachweises wird mit Bußgeld belegt (inkl. einem drohenden Berufsverbot). Das haben wir mehrfach hier erläutert, z.B. hier:

https://corona-blog.net/2022/01/05/attraktive-pflegeberufe-kann-regelung-der-gesundheitsaemter-ohne-impfung-drohen-2-500e-bussgeld-und-berufsverbot/

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Vorsorglich der Wortlaut des genannten § 20a Absatz 5 Satz 1 IfSG (würde ich oben noch einfügen): „(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.“

Hallo Corona Blog Team

Weiß einer von Euch, wie genau folgendes gehandhabt wird.
Meine Frau (Pflege) ist Anfang Juli 21 das zweite mal geimpft wurden.
Wie lange muss der Arbeitgeber bzw. das Gesundheitsamt diese dann als geimpft betrachten ?
Laut technischen Ablaufdatum wäre das der 4.08.2022 16:40.
Haben das letzte Update sausen lassen, weil wahrscheinlich ein anderes, ungünstigeres Ablaufdatum festgelegt worden wäre.
Hat eine Grundimmunisierung auch ohne Booster Bestand bis zu diesem Datum ?

Danke im vorraus

Hallo,

laut dem Bundesgesundheitsministerium gilt der Impfstatus (in Deutschland) bislang unbefristet:

Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?

Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Ge­nesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die inner­deutsche Verwen­dung bisher unbefristet. Gleichwohl wirbt die Bundesregierung seit geraumer Zeit intensiv für eine Auffrischungsimpfung und befürwortet, dass die Bevölkerung sich boostern lässt, um in Zeiten der Omikron-Variante die Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten und zu erhöhen.

Etwas anderes ist es beim digitalen EU-Nachweis (für z.B. Grenzübertritte). Dort gilt der Nachweis 9 Monate.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Diese Antwort ist für meine Frau ein Traum, Sie musste sich impfen lassen oder gehen. Und das nach 22 Jahren…
Nun fragte Sie der Arbeitgeber nach einer Boosterimpfung.
Ich habe meiner Frau gesagt, das Sie schon mehr wie 40 % von Ihrer eigenen Immunabwehr verloren hat. Die sinkt nach jeder Impfung um ca. 5 % pro Woche.
Sie vertraut mir und Ihrem AG gesagt, das Sie sich auf keinen Fall boostern lässt.
Der AG hat zu Ihr gesagt, ich werde Dich solange halten, bis Sie mir den Laden zusperren.
Diese verfluchten Verbrecher.

Einen solchen AG würden sich viele der Betroffenen wünschen. Was die Politiker und die MSM immer wieder durcheinander bringen: Der AG Ihrer Frau muss Mitte März nur diejenigen beim Gesundheitsamt benennen, die KEINEN Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

Richtig ist, dass die Bußgeldvorschrift verbunden ist, mit der Vorlage nach Aufforderung beim Amt.

Bis dahin bleibt es also bei der zunächst nicht direkt sanktionierten Vorlagepflicht beim Arbeitgeber.

Das sicherste Verhalten betroffener Arbeitnehmer dürfte sein, den Umstand (nicht geimpft) gleichzeitig mit der Bekanntgabe beim Arbeitgeber ebenfalls proaktiv beim Gesundheitsamt zu bekannt zu geben und vor allem dort zur Entscheidung innerhalb des amtlichen Ermessen (kann Formulierung) aufzufordern, da man andernfalls seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber nicht länger rechtssicher zur Verfügung stellen könne.

Hallo,

Sie haben natürlich recht – nur wenn das Gesundheitsamt anfragt, muss man einen 3G Nachweis vorweisen können. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden (ab dem 15.03.2022). Wenn das Amt nichts macht, hat man Glück – und natürlich kann man sich auf sein Glück verlassen. Oder es eben selbst in die Hand nehmen bzw. auf die Straße gehen oder vorab mit z.B. Briefen an das Gesundheitsamt aktiv werden.

Viele Grüße

das Coeona Blog Team

Also meine bisherigen Anfrage beim Gesundheitsamt liefen stets ins Leere.
Es gab überhaupt keine Antwort.
Letztendlich hat niemand so richtig mitbekommen, das es bereits mit der Masern-Impfung und den damit verbunden sogenannten Infektionsschutzgesetz das Problem Impflicht schon via Hintertür installiert wurde.
Völlig willkürlich wie so vieles.
Jahrgang 71 aufwärts muss Nachweis vorlegen, davor ist es egal.
Nachweis hier gilt (netter Weise) natürlich auch ein Antiköpernachweis.
Auch hier war man als Pflegekraft schon dem Problem ausgesetzt.
Übrigens ist das mit der Pflegekraft auch nicht richtig. Es betrifft alle die in einem solchen Betrieb beschäftigt sind.
Jeder Elektriker, IT-ler, Controler…was weiß ich..Jede Putzkraft, alle. Und ich glaube immer noch, das sich dieser Dimension viele Mitarbeiter dort gar nicht bewusst sind.

Egal…dem Gesundheitsamt etwas schreiben ohne von denen angefragt zu werden, führt aus meiner Sicht und Erfahrung zu nichts.
Da kommt keine Reaktion.

Ich weiß, dass das wahrscheinlich nicht tatsächlich hilft, aber ich frage doch, was denn ein „Impfnachweis“ ist und was ein „Genesenennachweis“ ist?

Grob gesagt: wenn ich eine Nachweis bringe, dass ich NICHT geimpft bin, ist das nicht auch ein „Impfnachweis“? (formal: ein Nachweis über erfolgte oder nicht erfolgte „Impfungen“. So wie ja auch ein „Corona-Test-Nachweis“ ein Nachweis ist, ob der Test nun positiv oder negativ ausgefallen ist)

Steht irgendwo ausdrücklich, dass der „Impfnachweis“ im Sinne einer Erhaltenen „Impfung“ „positiv“ sein müsste? (Was ja jeweils noch zu definieren ist: mit wie viel und welchen „Impfungen“ denn überhaupt?)

Wo ist der Begriff „Impfnachweis“, was ein gültiger „Impfnachweis“ umfasst und beinhaltet, juristisch definiert?

„… Steht irgendwo ausdrücklich, dass der „Impfnachweis“ im Sinne einer Erhaltenen „Impfung“ „positiv“ sein müsste? (Was ja jeweils noch zu definieren ist: mit wie viel und welchen „Impfungen“ denn überhaupt?)

Wo ist der Begriff „Impfnachweis“, was ein gültiger „Impfnachweis“ umfasst und beinhaltet, juristisch definiert? …“
Das stimmt. Diese juristische Feinheit, die Sie herausgearbeitet haben, habe ich übersehen. Danke für Ihren Hinweis.

Weniger Pflegekräfte — > Weniger Patientenbehandlungen — > weniger Krankenkassenausgaben — > weniger Profit für die Pharma-Mafia

Vielleicht wird so auch erst einmal ein Schuh draus?

Irgendwann werden Bauernopfer als Schuldige dienen müssen ! Dazu werden auch die Impfärzte zählen , die ersten Schienen dafür werden schon gelegt …

https://www.bitchute.com/video/NBQqNfMgEuJO/

Wenn die Schädigungen nicht mehr zu leugnen sind ,wird man zu ihnen sagen “ DAS hättet ihr doch wissen müssen! Warum habt ihr das nicht hinterfragt!? Ihr seid doch die “ Spezialisten“ ! Oder ging es euch nur ums Geld!

Ich hoffe dieses Video haben viele Ärzte gesehen und den beabsichtigten Hintergrund erkannt!

In diesem Video wird auch ganz deutlich mitgeteilt, wenn „gewünscht“ dann wird Aufklärung betrieben. Wie Bitte? Wenn gewünscht????
Hier greift bereits dass Strafrecht ein, ein Fall für dass Gericht.
Seit wann ist der Patient verpflichtet dem Arzt darum zu bitten, dass er über die „Gentherapie“ aufgeklärt werden will.

Der Arzt hat verdammt nochmal die Pflicht, seinen Patienten über die Risiken und Nebenwirkungen im vollem Umfang nicht nur zu informieren sondern auch zu beraten. Wer im Minutentakt impft, gehört auf die Anklagebank und dies unverzüglich.

Dass hier nur der „Zaster“ lockt, ist ja mehr als offensichtlich. Keine Aufklärung ist auch eine Aufklärung.
Da fehlen einem schlichtweg nur die Worte.

Weniger Profit für die Pharma-Mafia und deren Dealer, das sind die Bundestagsabgeordneten, gäbe es bereits jetzt, wenn in der Bevölkerung nicht annähernd so viel Tabletten gefressen würden, wie das seit Jahren usus ist.

Ich glaube, wenn ich es irgendwie könnte, würde ich diese aktuellen Entwicklungen zum Anlass nehmen, einfach aus dem Beruf auszusteigen. Mal ehrlich: Was für Schikanen für ein eher mittelmäßiges Gehalt und einen nicht immer feinen Job.

Viele haben Ehepartner, die genug verdienen, manche haben vielleicht ein wenig gespart, und dann lebt man eben bescheidener.
Ich tue es aktuell auch so.
Ich habe eh keine Lust mehr, mich an diesem Gesellschafts- und Wirtschafts- System mit all seinen G-Regeln, der Verleumdung, Hetze und Ausgrenzung zu beteiligen.

Ich schätze Frau Bahner sehr, aber diese Tips sind nicht zielführend.
Die Einrichtungen müssen ab 16.03.22 unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) die Ungeimpften an das Gesundheitsamt melden.
Ob ein Betretungsverbot ausgresprochen wird, liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes (positiv für Sachsen: Kretschmer hält das nicht für umsetzbar). ABER: Wer ab dem 16.03.22 in einer neuen Einrichtung tätig werden möchte, MUSS einen Immunitätsnachweis vorlegen, anderenfalls gilt ein Beschäftigungsverbot ohne dass es ein Zutun des Gesundheitsamtes bedarf! („Eine Person nach Satz 1, die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden.“)

Hoffnungsschimmer für Berliner Pflegekräfte: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berliner-feuerwehr-impfpflicht-offener-brief/ Will sagen: Augenscheinlich sind die ungeimpften Plegekräfte der regierigen Bürgermeisterin von Berlin egal, bei den Rettungskräften der Berliner Feuerwehr scheint das nicht so eindeutig zu sein. Der Hammer wäre freilich, wenn Frau Giffey die Feuerwehrleute als „systemrelevant“ ansieht und die „kann“-Regelung zum Einsatz bringt, bei den Pflegekräften hingegen nicht. Drücke allen Betroffenen die Daumen, dass alle Ministerpräsidenten die „kann“-Regelung dahingehend nutzen, dass die Gesundheitsämter bundesweit keine Betretungsverbote aussprechen (allerdings werden die zur „Gesichtswahrung“ höchstwahrscheinlich alle drauf bestehen, dass Ungeimpfte ab dem 16.03.22 nicht mehr neubeschäftigt werden und sich damit „gesetzeskonform“ verhalten).

Stellt Euch vor, das Abgeordnetenhaus von Berlin steht in Flammen und keiner löscht! 🙂
Die Feuerwehrleute müssen durchhalten, wie wir alle in unseren Berufen und auf den Arbeitsstellen durchhalten müssen.

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