News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser

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22.295 Antworten auf „News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser“

Klo-Bus
Der „Klo-Bus“ und seine Insassen, fliegen mit rasender Geschwindigkeit von 107.000 Kilometern pro Stunde (29,78 Kilometer pro Sekunde), um die Sonne. In einem Jahr legt unser Klo-Bus 940 Millionen Kilometer um die Sonne zurück. Was der Sonne mächtig stinkt! Denn aus der Sicht der Sonne, sieht die Erde wie eine gewaltige Kläranlage aus.

Lügenbaron Münchhausen, und der Ritt auf der Kanonenkugel. Blödsinn?

Wenn man bedenkt, dass wir alle auf dem Globus sitzen, und durch das Universum eiern, erscheint uns das gar nicht so weit hergeholt.
*
Ist das nicht Wahnsinn, und WIR Wahnsinnigen sind mittendrin!
*
Hier 3 Zitate die das Ganze noch untermauern:
*
„Eine einzelne Nation, der es gelingt, die Moral, die Qualität des Menschen auf fast der gesamten Erdoberfläche in die Tiefe stürzen zu lassen, das hat es nicht gegeben, seit der Globus existiert. Ich klage die Vereinigten Staaten an, im ständigen Zustand des Verbrechens gegen die Menschheit zu sein.“

Henry de Montherlant
*
Gewalt und Terror kommen nicht aus dem Nichts, wie alles haben auch sie eine Vorgeschichte.
Wir sähen anonymen Hass rund um den Globus, und sind über die Ernte entrüstet, DENN WIR SIND JA DIE GUTEN.

Karl Talnop

Das Kapital hat eigentlich die Politik immer nur im Schlepptau, denn es hat unseren Globus gestaltet im Sinne des Neoliberalismus.
Massentierhaltung, Monokulturen und gigantische menschliche Ballung, und alles nur zum Wohl des Menschen, aber vor allem zur Mehrung des Kapitals.

Karl Talnop

Was soll ich da noch für Euch singen?
Nein, nichts hab‘ ich gesehen, hab‘ nur davon gehört Hurra, die Welt ist schön, unser Leben lebenswert. Adamo

Die Erde ist immer noch der blaue Planet. Die Erde ist nur für die Wahnsinnigen wahnsinnig. Was ist schon ein Zitat, das der Strom der Zeit ins unendliche Meer der Geschichte befördert?

Andreas Graf
sagt:
18. Januar 2025 um 18:16 Uhr

„Die Erde ist immer noch der blaue Planet.“ 🤔
*
Das Universum selbst ist farblos und weder hell noch dunkel. Es besteht aus unterschiedlich dichter Materie und Energie. Was wir Licht nennen, ist nichts als die Schwingung elektromagnetischer Wellen.wiki
*
Sehen ist nur eine Deutung der Welt, ein Konstrukt, DAS SIE, HERR GRAF, FÜR DIE WIRKLICHKEIT HALTEN. 🤔

Wenn Sinnestäuschungen eine falsche Realität vermitteln, und wir es nicht merken, wird es bedenklich. Im Gegensatz zu Ihnen, sind mir die Sinnestäuschungen bewusst.
*
Bertrand Russell: »Es ist ein Jammer, daß die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
*
Vorschlag: Fahren Sie mal ans blaue Meer, und entnehmen mit einem durchsichtigen Gefäß Meerwasser. Sie werden erstaunt sein, wie „blau“ es ist. 😁
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Andreas Graf:
„Die Erde ist nur für die Wahnsinnigen wahnsinnig.“
*
Wahnsinnig sind offenbar stets die Anderen. Doch was macht Sie so sicher, dass Sie es nicht selbst sind?
*
Autodafé, was war das noch gerade? Ich weiß nur, dass das alles Wahnsinn war!

Schön. Und nachdem Sie festgestellt haben, dass die Welt nur ein Konstrukt unseres Hirns ist, was schließen Sie daraus? 🤯 Es ist doch offensichtlich, dass ein Mensch alleine diese Welt nicht erfassen kann, sondern dass JEDER nur EIN PUZZLETEIL ist. Aber anstatt jedes Puzzleteil als TEIL EINES GANZEN zu sehen, ziehen Sie sich auf Philosophen zurück, die auch nur Teile des Ganzen sehen können, aber niemals das Ganze.

Das „Kapital“ mal wieder! Ich kann diesen linksversifften Scheißdreck nicht mehr hören, der bezeichnenderweise von einem Schuldenbuckel und Schmarotzer geschrieben wurde! Die 68er witterten hinter dem „Eisernen Vorhang“ den Garten Eden. Adam und Eva wurden aus dem Garten Eden rausgeschmissen, aber sie wurden nicht mit Schießanlagen am Auswandern gehindert. Alles vergessen? Na denn, wir werden ja bald im „sozialistischen Paradies“ leben dürfen. Wie gut die Gängelung des „mündigen Bürgers“ klappt, wenn ihm nur lange genug suggeriert wird, dass in dieser Welt „Zweibeiner schlecht sind und Vierbeiner gut“, haben wir ja in drei Jahren Pandemania erleben dürfen. Denn genau darauf läuft doch das Schneeballsystem hinaus, das mit voller Absicht initiiert wurde: „Nach sozialistischen Lehr- und Lernrezepten wird den gelehrigen Schülern bald klar werden, das aus der wohl schlechtesten aller Welten nur der Weg der Systemänderung führt.“ Franz-Josef Strauß hat sich 1982 vielleicht nur nicht träumen lassen, dass die „gelehrigen Schüler“ etwas länger brauchten, um wie die Schafe in Orwells „Farm der Tiere“ nach ihrer sozialistischen Umerziehung zum Schluss zu kommen: „Vierbeiner gut, Zweibeiner besser“, und die nennen das auch noch „Erwachen“. 🤣🤣🤣🤣🤣

In Farm der Tiere geht es nicht um Schafe,

sondern um Tiere allgemein – insbesondere um die gleicheren Schweine:

„alle Tiere sind gleich, nur manche Tiere (die Schweine), sind Gleicher als andere“ !

Dies ist die entscheidende Aussage von „Farm der Tiere“;

Ihre erneute Lüge

„Vierbeiner sind gut, Zweibeiner besser“, als „Schluss“ dagegen nicht.

Natürlich ging es hauptsächlich um die Schafe, und wenn Sie die Farm der Tiere gelesen hätten, wüssten Sie das auch. Hühner können nicht gemeint gewesen sein, denn das sind Zweibeiner, und es gab nur ein einziges Pferd, das – anstatt auf der versprochenen Weide in Rente zu gehen – dem Abdecker übergeben wurde, also gar nicht mehr in der Lage war, „Vierbeiner gut, Zweibeiner besser“ zu blöken, ääh, zu wiehern. Orwells „Farm der Tiere“ hatte Symbolcharakter in vielerlei Hinsicht. Die aufrecht gehenden Schweine waren noch in jedem System die besseren Menschen. Määääh.

Ergänzung: Zu den Vierbeinern zählten anfangs auch die Schweine, die die Revolution initiierten und die Zweibeiner (Menschen) vom Hof verjagten. Doch die Schweine erkannten alsbald den Wert des „geistigen Eigentums“ und bezogen Quartier in den Häusern der Menschen, wo sie sich in Seidenlaken hüllten, und am Ende nahmen die Schweine die Gewohnheiten der Menschen an und begannen, aufrecht zu gehen. Die neuen Zweibeiner waren demnach die Schweine, die sich zur „geistigen Elite“ zählten, und daher als etwas Besseres galten als die Proletarier, ääh Schafe.

Das alles brauchen Sie mir nicht zu erzählen:

wir haben den Zeichentrickfilm darüber bereits in der Volksschule gesehen:

es hat mich kaum etwas mehr beeindruckt, als dieser Film.

@ Martina,

im – nach Ihren Worten – möglichen Unterschied zu Ihnen,

wurde ich mit nur zwei Beinen geboren.

@ Roland Fritz: Der Vergleich mit Kleinkindern war nicht der beste. Denn Affen bewegen sich sehr geschickt, und nutzen die Hände sowohl zur Fortbewegung als auch zum Greifen. 😁

Wenn Kapital abwertend im Sinne des „Kapitalismus“ gebraucht wird, dann geht das auf Marx zurück, den man als einen der geistigen Brandstifter sehen muss – nicht nur der russischen Revolutionen, sondern auch des „Holocausts“. Denn der „Jude“ war der Kapitalist schlechthin. Dass von diesem Zusammenhang abgelenkt wird – auch von den „Holocaust-Leugnern“ – sollte zu denken geben. Marx bestätigt nur den Umkehrschluss von Goethes Faust: „Der Mensch ist ein Teil jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft.“

„Eine Schwarz-Weiß-Darstellung ist immer einseitig, und alles Einseitige ist unduldsam und schließlich unredlich.“ (Nikolaus Fox)

Jetzt wollen Sie mir auch noch erklären, wie ich Begriffe zu verstehen habe !???

Sie werden ja immer noch abnormer und aufgeblasener / bornierter.

Wie wieder und wieder, allein so unendlich dumm:

ich würde mich schämen, ständig so viel Dummheit auszubreiten.

Das allerdings merkt man bei Ihnen –

aber daß Ihnen dies nicht ganz einfach zu billig / zu primitiv ist,

das ist da eigentliche Problem:

schämen Sie sich – sofern Sie überhaupt wissen, was das ist.

„Es muss ein langsam wirkendes Gift sein …“ – Prof. Stefan Hockertz # Radio München

Eva Schmidt hat sich mit dem Immunologen und Toxikologen Prof. Hockertz über die Wirkungen, Nebenwirkungen und Langzeitwirkungen der Spritzen unterhalten. 2. Teil des Interviews.
Prof. Hockertz befasst sich auch mit dem Wissensgebiet der Psychoneuroimmunologie. Eva Schmidt wollte von ihm wissen, ob der Glaube an die Nebenwirkungsfreiheit der Injektionen hilft, oder was man heute über die unterschiedlichen Chargen der Spritzen weiß.

über Chargen, Mikrothrombosen unter der Haut, These (Dr. Hans Joachim Kremer *): PCR-Test wurde im „Pandemie“-Verlauf angepasst, um „Wirkung“ der Spritzbrühe vorzugaukeln, HUAIER-PILZ * GEGEN SPIKEOPATHIE

https://www.podbean.com/media/share/dir-5e3jv-2344b8ec # https://www.youtube.com/watch?v=orNORM0sNeE
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erwähntes Zitat aus RKI-Protokoll: „COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute, (jedoch ist Cov19 aus anderen Gründen bedenklich(er) [warum?])“ # Krisenstabssitzung „Neuartiges Coronavirus (COVID-19)“ – 19.03.2021 – 4.06.02/0024#0014)
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* mehr zu Huaier-Pilz auf tkp.at: https://duckduckgo.com/?q=site%3Atkp.at+huaier+pilz&t=ffab&atb=v320-1&ia=web ### mehr zu Dr. Kremer: https://duckduckgo.com/?q=site%3Atkp.at+Hans+Joachim-Kremer&t=ffab&atb=v320-1&ia=web
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Teil 1: „Wir sind ja noch mittendrin“ https://www.podbean.com/media/share/dir-6va7g-2327ac57 # https://www.youtube.com/watch?v=L2mocF8dEkI
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Prof. Hockertz auf dem Schwurbel-Blog: https://duckduckgo.com/?q=site%3Acorona-blog.net+hockertz&t=ffab&atb=v320-1&ia=web

Sehr interessantes Interview mit diesem Prof. Hockertz!
Mein „sehr interessant“ bezieht sich hauptsächlich auch darauf, dass die dort stattfindenden Erklärungen und Ausführungen gar nicht mal nur in Sachen „Impfungen“ interessant sind, sondern für jedermann besonders wenn’s um die Funktionen der unterschiedlichen Immunsysteme in unserem Organismus geht, sondern auch um die Entstehung von Krebszellen.
Problematisch sehe ich hierbei nur, dass eben mehrfach mRNA Gespritzte sich dieses Interview nicht gleichsam profitabel anhören können wie ein nicht Geimpfter, weil letztere können den Anteil über die Spritzwirkungen gelassen oder gelassener vernehmen.
Wer mehrmals gespritzt wurde, bei dem wird ein automatischer Selbstschutz eintreten – zumindest bei vielen, nicht bei jedem – der das Interview verweigert anzuhören oder gedanklich abdriftet, abschaltet im Gehirn …

@Frank – Es finden sich sicherlich auch Geimpfte und Angehörige von Geschädigten in der Leserschaft. (Wenn von denen wenig zu hören ist, dann liegt das an unserer Grobheit.)
Als freiwillig Geimpfter muss man sich sicherlich erst das Eingeständnis machen, dass man sich ganz übel hat verschaukeln lassen. Als unfreiwillig Geimpfter kann man aber unmittelbar profitieren – sofern der Pilz denn hält, was hier versprochen wurde. In jedem Fall ist es ein Strohhalm, und das ist sehr viel mehr, als die Wissenschaft™ zu bieten hat.

@anonym – Sehr viel mehr Sorgen als das Shedding (oder gar der „menschengemachte Klimawandel“) macht mir, dass wir uns rapide in einen ganz üblen Totalitarismus bewegen, in eine Diktatur der Blöden, die begeistert nach der Pfeife Der Satanistischen Philanthropen Der Letzten Tage tanzen.

@ Martina,

am wenigsten enttäuschen würden Sie mich, wenn Sie endlich einmal Ihre Klappe halten würden;

hier „aussteigen“ würden.

Ja, wie wahr, mich hat dieses Interview extrem gefesselt, bei wirklich jedem Satz, weil alles schon mal gehört oder gelesen in den letzten 4 Jahren, und nun wird hier so viel bestätigt.
Aber die PEI-Mitarbeiter einerseits so zu loben, zwecks Kompetenz u. s. w., jedoch gleichsam aus erster Hand, weil selbst erlebt, zu erklären, dass die dort alles wussten, aber sie bei Telefonaten diese kriminelle Scheiße nur mit den Worten „das bleibt aber unter uns“ zugaben – das sollte für jeden bedeuten, dass da beim PEI nichts okay ist, geschweige kompetent, denn kriminelle Kompetenzen die man gegen das Volk/viele Völker einsetzt, die ist gewiss nicht lobenswert.

Danke Juergen Ilse,
sehr geballte, kompakte Informationen und sehr verständlich für Jedermann.
Sperrt YouTube keine Wahrheiten mehr? Oder hat YouTube auch seine „Faktenchecker“ abgeschafft?
Naja, ist erst seit 4 Tagen hochgeladen….

Rückkehr-Prämie für Schmarotzer

Syrer, die dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren, werden von der Bundesregierung (sprich: von uns Steuerzahlern!) seit dem 13. Januar mit einer Geldprämie als Starthilfe belohnt. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung des Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstehenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Darin heißt es: „Ihre Reisekosten können übernommen werden und Sie können eine finanzielle Unterstützung für die Reise sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe erhalten.“ Die Starthilfe könne bis zu 1.000 Euro betragen. Für Familien liegt die Ausreisehilfe bei maximal 4.000 Euro. Dazu sollen in Syrien unter Umständen auch medizinische Leistungen übernommen werden.

Der deutsche Rentner geht, na klar, Flaschen sammeln.

Hinweis: Keine Satire. Nancy Faeser ist wirklich so blöd, bzw. dreist.

https://deutschlandkurier.de/2025/01/auf-steuerzahlerkosten-nancy-faeser-spd-lobt-bis-zu-4-000-euro-rueckkehr-praemie-fuer-syrer-aus/

Verlinken Sie bitte seriösere Quellen.

Ein Pamphlet, dass ohne das Worte wie „antisemitisch“ nicht auskommt, ist definitiv keine seriöse Quelle.

Weitere Kostprobe:
„Gestalten wie Robert Habeck oder Annalena Baerbock“

Beim Ausholen gegen die Altparteien finden natürlich die neben Corona schwersten Verbrechen dieser netten Leute nicht statt:

– die juristische Stützung von Genitalverstümmelungen an Zwittern mittels §8 des Transssexuellengesetzes.

– die Straffreistellung der sogenannten Beschneidung von Jungen am 8. Tag – die eine besonders perverse und schwerwiegende irreversible Schädigung der Kinder mit Kappung der Nervenverbindung zur Glans (Eichel) ist

Wer Religion über die Menschenrechte stellt, soll sich bitte ein anderes Land suchen, indem er seine Perversionen ausleben kann.

– die Verfolgung von Menschen wegen Holocaustleugnung

– die Jahrzehntelange Haft von Rudolf Hess wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

– die Ermordung von Menschen zum Zwecke der Organtransplantation

– das Masernschutzgesetz

Hier ist der Original-Artikel vom Spiegel:
https://www.spiegel.de/kultur/benjamin-fredrich-katapult-verleger-laesst-500-000-echte-afd-wahlprogramme-drucken-a-fccdff5b-f25f-472c-840a-e087cb38289a?sara_ref=re-so-app-sh

Der ist allemal seriöser, als das von Jochen verlinkte Pamphlet.

Du lieber Himmel! Im verlinkten Artikelt geht es nicht um einen Rundumschlag gegen die Regierung, sondern um ein Pamphlet gegen die AFD, zu dem sachlich Stellung genommen wird.

Wenn ich schreibe, dass der Antisemitismus in Europa weit verbreitet war, dann halten Sie mich auch für unseriös? Man sollte über die Definition von Worten wie „Antisemitismus“ und „Judentum“ diskutieren dürfen und müssen, aber deshalb ist eine Quelle nicht bereits deshalb unseriös, weil hier nichts anderes ausgesagt wird, als dass in dieser Gesellschaft bereits die Kritik an jüdischen Politikern als antisemitisch verurteilt wird.

Ihre „seriöse“ Quelle liefert in Spiegel-Manier eine einseitige Darstellung, bei der unterschlagen wird, dass fragwürdige Zitate auf beiden Seiten zu finden sind, die immer mit Vorsicht zu genießen sind, da völlig aus dem Zusammenhang gerissen, wohingegen man sich beim bürgerkriegssüchtigen AFD-Politiker fragen muss, ob er evtl. die Antifa zitiert haben könnte. Denn die hat schon öfter solche „Bonmots“ vom Stapel gelassen (siehe „Feine Sahne Fischfilet“).

Dank Spiegel kennt jetzt jeder die vermeintlichen verbalen Entgleisungen von AFD-Politikern, allerdings NUR die der AFD-Politiker. Ziel erreicht, würde ich sagen.

Martina sagt:

„Ich blicke hier nicht mehr, …“

Nicht einmal dies blicken Sie noch !???

Würden Sie nur einmal allein sachgerechter lesen,

dann hätte Ihnen ganz leicht aufgefallen können, daß diese Antwort von Jochen an Sabrina gerichtet war.

Nein,

Sie gelten dadurch – auch bezüglich des Antisemitismus – als unseriös,

wenn Sie den Holocaust verniedlichen,

und u.a. fragen,

„was es denn schon ausmachen würde, wenn 6 Millionen Juden ermordet wurden !!!!!

Sie sind unsersiös, weil Sie Opfer mit zweierlei Maß messen, so als ob die einen Tod und Verfolgung verdient hätten und die anderen nicht. Doch geradezu gesellschaftlicher Sprengstoff ist eine Gesellschaft, die ins eigene Nest scheißt und in vorauseilendem Gehorsam einen Kotau vor dem Zeitgeist macht. Das ist nichts als Heuchelei, und die wird dieser Gesellschaft wie die Scheiße, mit der sie ihr eigenes Nest verdreckt hat, um die Ohren fliegen. Ist das Ihre Absicht?

Sie sind der Ankläger, nicht ich! Was erwarten Sie denn? Dass ich unwidersprochen hinnehme, dass Sie meine Vorfahren durch den Dreck ziehen?

@ Martina,

durch die Wahrheit, kann niemand durch den Dreck gezogen werden:

durch Ihre Unterstellungen / Lügen aber schon.

„Es findet sich keine einzige Unwahrheit, nein, — aber nach zehn Zeilen kreischt die Wahrheit auf, sie läuft verstört und zerzaust durch die Gänge ihres Tempels und kennt sich selbst nicht mehr. „Ich kann Lügen ertragen“, schreit sie, „aber diese erstickende Wahrheitsähnlichkeit kann ich nicht überleben“ (Zitat aus: „Die Iden des März“ von Thornton Wilder)

@ Martina,

was sucht diese wieder und wieder nur dumme und ablenkende Antwort hier ? –

und weshalb muß / sollte ich Thornton Wilder kennen ?

Wenn Ihre Vorfahren in Deutschland und / oder außerhalb von Deutschland an der Tötung von Juden beteiligt waren,

dann sind diese Mörder.

Wenn Ihre Vorfahren in Deutschland und / oder außerhalb von Deutschland an der Tötung von (anderen) Zivilisten beteiligt waren,

dann sind diese Mörder.

Wenn Ihre Vorfahren im Ausland
an der Tötung von Soldaten beteiligt waren,

dann sind diese Mörder

(weil sie u.a. in diesen Ländern nichts zu suchen hatten / Angriffs-, und kein Verteidigungskrieg).

Daß die Alliierten später dann mit den Flächenbombardierungen deutscher Städte / deutscher Zivilisten,

und u.a. den Rheinwiesenlagern gemacht haben,

deswegen sind diese Mörder.

So einfach ist es, wenn man logisch und unbehindert denkt:

aber Sie sind ja persönlich / Familienbezogen, massiv befangen:

Sie würden wegen Befangenheit, von jedem Gericht der Welt „ausgeschloßen“ werden.

@ Roland Fritz: Sie können Kriege verurteilen, aber nicht die Menschen, die in ihn hineingezogen werden!

Also die letzte Antwort hier von Roland klingt mir sehr einleuchtend. Hier werden auch durchaus keine Opfer mit zweierlei Maß gemessen.

Das mit den Soldaten finde ich besonders gelungen.
Notwehr ist, wenn man einen Angreifer verletzt oder tötet, weil dieser einen selbst töten wollte – Notwehr ist nicht, wenn man deshalb jemand der tödlich angegriffen wurde deshalb tötet, weil der eigene Befehlshaber einem damit droht bestraft zu werden, wenn man dessen Befehl verweigert.

Ihre „berechtigten Kriege“ / von Ihnen „berechtigt“ genannten Kriege, gibt es nicht;

insbesondere nicht als Angriffskriege.

Was bezwecken Sie mit solchen Beiträgen?
Ich habe das nirgends geschrieben, was Sie hier unterstellen.
Irgendwas stimmt doch bei Ihnen nicht.

Verjährung beginnt nicht vor Kenntnis.

Solange du glaubst, du hättest Long-Covid, hat die Verjährung nicht begonnen.
Solange Du glaubst, der Arzt hätte dich in dem Umfang aufgeklärt, wie er es wissen konnte, hast Du keine Kenntnis vom Aufklärungsfehler.

Aber Vorsicht. Da kommt schnell mal einer um die Ecke und sagt, die hättest es positiv wissen müssen, dass Du falsch aufgeklärt worden bist, dass das ein Impfschaden und nicht Long-Covid ist wenn Du die sich aufdrängende Kenntnis nicht vorsätzlich ignoriert hättest.

Dazu bitte ins BGB unter Verjährung schauen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt, Anwalt, Anlageberater oder Apotheker

Und Kenntnis ist zudem auch nur, wenn man diese „durch einen Fachmann“ erlangt:

also nicht allein durch einen Artikel in der Zeitung / Fernsehen, oder dergleichen.

Sie sind eine Meisterin im Verdrehen, im Lügen und Betrügen:

Sie sind unheilbar krank und allein extrem widerlich.

Nachdem ich etwas weiter unten Ihre Beleidigungen gelesen habe, die Sie dem Kommentator „Jörg“ schrieben, so frage ich mich an dieser Stelle hier jetzt:
Sind Sie Reiner Fuellmich persönlich?
Wie kann man so extrem schriftlich ausrasten wie Sie das weiter unten tun? Nur weil jemand schreibt Hr. Fuellmich ist nicht unschuldig.
Die JVA in der er einsitzt beherrscht wohl ihre Zellenkontrollen nicht, so dass denen Smartphones in den Zellen entgehen. Würde auch erklären weshalb man mal tagelang nichts hier von Roland liest…. denn nur Reiner wird so ausfällig und beleidigend, wenn es gegen seine Person geht, wie Sie das hier zum Besten geben!

Tut mir nicht leid Heiko-ine, alias „Birgit Z.“, alias Frank, alias Jörg, alias, …………………………

aber dies ist nur eine angemessene und wahrheitsgemäße Reaktion,

auf Ihre unerträglichen, unberechtigten, und durch nichts bewiesenen persönlich diffamierenden Anschuldigungen.

Auf einen groben Klotz nutzt nur ein grober Keil.

Und es ist letztendlich Betrug, wenn Sie sich selbst unter anderen Namen „zur Seite springen“:

Sie täuschen damit vorsätzlich alle hier Lesenden:

und allein dies sind Sie unter allen Ihren unterschiedlichen Namen, mit denen Sie hier schon immer auftreten:

Untersteller, Lügner und Betrüger.

Mit Ihrerem Übereifer Füllmich immer zur Seite zu springen, machen Sie sich keinen Gefallen.
Okay, dann bin ich ein Lügner, Betrüger, einer der von nichts ne Ahnung hat:

Ich nutze CDL = Finger weg, wenn Lügner und Betrüger das nutzen …

Ich stehe auf der Seite Russlands = Russland ist der Feind, wenn Lügner und Betrüger hinter Russland stehen.

Ich kritisiere nicht selten Martinas Ausflüchte, ähm Ausführungen = Martina ist koscher, die Kritiker sind Lügner und Betrüger.

u. s. w.

Pippi ans eigene Beinchen, nur für den „armen, schwachen, aufrichtigen“ Füllmich, der sich einen Scheiß für Sie interessiert, sofern Sie nicht Füll mich selbst sind.

Ob sich Reiner Füllmich für mich interessiert oder nicht,

ist für mich völlig belanglos:

ich würde dies für jeden tun, der in einer solchen Lage ist;

insbesondere dann, wenn er unschuldig in Haft sitzt.

Bester Satz: „Die Vernunft befand sich im Tiefschlaf“, allerdings hätte es heißen müssen „befindet sich im Tiefschlaf“, denn die Vernunft wird ja äußerst erfolgreich von den „Omas gegen Rechts“ und allen Sympathisanten der Antifa bekämpft. Wahnsinn mit Methode? Offensichtlich haben wir es jetzt mit zwei „Clubs der Supperreichen“ zu tun, weshalb Biden die „Demokratie“ in Gefahr sieht, sprich die Vormachtsstellung des Clubs, dem er angehört.

Ihr „bester Satz“ ist einschläfernd gegen die später im Artikel erwähnten „Streitbefallenen Masken“, dessen Haltbarkeit zwar schon längst abgelaufen sind, aber verbrennen ist deshalb nicht möglich, weil Beweisstücke im Streitfall 😀

Man muss sich dazu nur mal ueberlegen, dass die Kosten fuer die Lagerung dieser Masken zwischen 75 und 80 Mio Euro pro Monat kostet, sprich wenn die Prozesse mehr als 5 Monate dauern (was mit Sicherheit der Fall sein wird), waere es billiger, sofort nachzugeben, alle Forderungen der Gegenseite zu bezahlen und die Masken sofort zu vernichten, statt sie fuer diese horrenden Lagerkosten weiter zu lagern …

Aber die Kosten spielen ja nicht immer eine Rolle. Wie bei meinem Bruder, der ene Prostata Operation benoetigt oder weiter einen Katheter tragen muss. Das Argument, dass es abzusehen waere, ab welchem Zeitpunkt die regelmaessigen Katheterwechsel beim Urologen die Kosten fuer die jetzige Operation uebersteigen werden, zaehlt fuer die Krankenkasse *nicht*. Die Krankenkasse hat zu beurteilen, ob die Operation *zwingend* notwendig ist, und falls nicht, die Operation zu verweigern, auch dann wenn die Kosten ueber ein paar Jahre mit sofortiger Operation geringer liegen wuerden …

Am liebsten moechte man den ganzen Tag beten „Herr lass Verstand vom Himmel regnen“, aber leider schenen die Gebete nicht erhoert zu werden …

„Man muss sich dazu nur mal ueberlegen, dass die Kosten fuer die Lagerung dieser Masken zwischen 75 und 80 Mio Euro pro Monat kostet“

Kosten die denn das?

Die Rechnung geht so:

1. Wieviel Quadratmeter Gewerbefläche ohne besondere Anforderungen kann man im Monat für 80 Millionen mieten.

Sagen wir mal großzügig 10 Euro pro Quadratmeter abgeschieden in der Prärie.

80.000.000 / 10 = 8.000.000 Quadratmeter – also eine Fläche von 1 km x 8 km

Wieviel Masken kann man da unterbringen?

Eine Maskenpakkung einer einzelnen Maske ist großzügig gerechnet 10x10x0,5 cm groß, also 0,1m x 0,1m x 0,0005m = 0,000005 Kubikmeter

1 Kubikmeter durch 0,000005 = 200.000 Masken

nehmen wir mal an, die Stapel sind 2 m hoch können auf 8.000.000 Quadratmeter Gewerbefläche gelagert werden:

8.000.000 x 2 x 200.000 Masken = 3.200.000.000.000 Masken

Geteilt durch 80.000.000 Einwohner = 40.000 Masken pro BRD-Bewohner.

Pro Tag eine Maske – auch Sonn- und Feiertags:

40.000 / 365 Tage pro Jahr = 109,5890411 Jahre.

Dort sind also Masken für 110 Jahre für alle BRD-Einwohner gelagert.

Was sagt eigentlich der Staatsanwalt dazu?

Ich habe niht gruendlich genug gelesen. Diese Summe fiel nicht monatlich an, wie ich geschrieben habe, sondern insgesamt.
Allerdings sind die lagerkosten bennoch erheblich, und bei prozesen rund um geplatzte masken-Deals wurde deutschland bereits zur zahlung von 1,1 Mtd Euro verurteilt worden.
Meine Behauptung war also definitiv falsch, und ich entschuldige mich dafuer. Die Chancen, die noch ausstehenden Prozesse zu gewinnen, sind aber wohl gering, und insofern st sehr fraglich, ob man die ueberlagerten masken tatsaechlich noch weiter als beweismittel lagern muss, oder ob es nicht billiger waere, sie *jetzt* zu entsorgen.

„Das OLG Köln hat in den Entscheidungen vom 21.06.2024 (Az.: 6 U 112/23) und 19.07.2024 (Az.: 6 U 101/23) die Bundesrepublik zum Schadenersatz von ca. 1,1 Milliarden Euro verurteilt, mit der Begründung, das BMG habe sich vertragswidrig verhalten. Es hätte z. B. den beiden Lieferanten vor seinem Rücktritt vom Vertrag eine Nachfrist zur Lieferung setzen müssen. Das OLG Köln sieht in diesem Unterlassen eine „unverhältnismäßige Benachteiligung“ der Lieferanten. Die Revision wurde nicht zugelassen. Eine Revisionszulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof hat erfahrungsgemäß nur in einem sehr geringen Umfang Erfolg. Auch in den zahlreichen noch rechtshängigen weiteren Klageverfahren soll das BMG unbegründet von Verträgen zurückgetreten sein, bezahlte die Rechnungen nicht, verweigerte die Annahme oder stellte seinerseits Rückzahlungsforderungen wegen angeblicher Produktmängel. Die wegen der Streitbefangenheit von ca. 100 weiteren Klageverfahren entstandenen Lagerkosten für unbrauchbar gewordene Masken gehen angesichts der Präzedenzwirkung der beiden durch das OLG Köln bereits entschiedenen Fälle höchstwahrscheinlich auch zu Lasten des BMG.“

Wenn die Bundesregierung zum Schadensersatz verurteilt wird, dann könnte man gleich den Steuerzahler zum Schadensersatz verurteilen. Was soll der Blödsinn?

Man sollte mal die Verträge kontrollieren:

vielleicht haben die Lieferanten ja auch Materalbezogene oder Wirksamheitsbezogene Zusagen gemacht,

die diese Masken überhaupt nicht „leisten“ konnten ?

Vielleicht allein der fehlende Warnhinweis auf der Verpackung:

„Schützt nicht vor Viren und / oder Bakterien“.

Da die im Ministerium auch Juristen haben, würde ich davon ausgehen, dass diese Fehler absichtlich begangen wurden sind, um den an den Maskendeals beteiligten Politikern die Gewinne zu sichern.

@Sabrina,

zumindest davon, gehe auch ich aus.

Und stellen Sie sich mal vor, wenn diese Bagage in ein Gerichtsverfahren gehen würde,

das die Rücknahme der Masken, oder deren Nichtbezahlung, im Extrem sogar Schadenersatz von den Herstellern als Forderung hat,

und dies allein mit dem Hinweis / Verfahrensgrund,

daß der Warnaufdruck „Hilft nicht gegen Viren und Bakterien“ fehlt !!!

So geht Resozialisierung im Stravollzug heute: Karriereschmiede für Politiker oder die, die es werden wollen. 🤣🤣🤣🤣🤣

So geht’s schon immer!
Thomas de Maiziere hätte eigentlich auch zuerst ins Gefängnis gehen müssen, um dann nach der verbüßten Haftstrafe vom Innenminister des Landes, zum BUNDES-Innenminister befördert zu werden.
Bei Thomas de Maiziere wurde eben nur der Teil einfach ausgelassen, den nun Füllmich seit 14 Monate durchläuft.
https://m.youtube.com/watch?v=taKS0Qw2ZYU&pp=ygUkZnJvbnRhbCBkZSBtYWl6aWVyZSBraW5kZXJzY2jDpG5kdW5n

Ist also alles ein alter Hut, nichts Neues!

„Karriereschmiede für Politiker oder die, die es werden wollen“ ?
Wohl eher nicht.

Unwürdig so etwas in _diesem_ Blog zu lesen?

Herr Dr. Reiner Füllich ist der aktuell wichtigste politische Gefangene in der BRD.
Nicht zu vergessen die vielen Stunden mit aufrichtigen Befragungen im corona-ausschuss.de in Echtzeit sehbar authentisch ausgeführt und für jeden interessierten einsehbar.

Ist es ein Zufall das es eine Frau ist (hier Marina) die hier genau wie eine Frau Juliane Fischer mit übeler unbelegter Nachrede das Werk gerade die Grundsätze von Aufrichtigkeit von gerechter Aufklährung ausgerechnet in Sachen Corona Zerstörung sendet?
Wohl eher nicht.

Diese Aussagen steht doch im offensichtlichen Widerspruch zu den tatsächlichen Fakten und der Suche nach wahrhaftiger Erkenntnis dieser Seite sonst ausser Martina will bewusst der Sache schaden.

Ich Danke Herr Dr. Reiner Füllich für seine aussergewöhnlichen bisherigen Leistungen:
– die Deutsche Bank verklagen
– an die über 150 Stunden im Corona-Ausschuss in Echtzeit fachlich komplizierte Befragungen zur Dokumentation für kommende Verfahren vorzubereitet und durchgeführt zu haben und die Videos allg. kostenfrei verfügbar zu machen
– seine internationalen Bemühungen für Sammelklagen
(um nur einige zu nennen)

Wer ihn gesehen hat weis eines ganz genau:
Um das Geld ging es ihm sichtlich, ob der übelsten Verbrechen, die ja behandelt wurden, ganz sicher nicht (prüft die Mimik in 150 Stunden)

Füllmich musste fliehen, wurde illegal von deutschen Behörden aus Mexiko entführt und sitzt nun für uns! als politischer Gefangener unter unwürdigen Bedingungen die ihres Gleichen suchen im Knast weil er sich für die Benennung, Dokumentation und Aufklärung der Corona Verbrechen eingesetzt hat.

Ein etwas unbequemer Weg für jemanden der doch „Karriereschmiede“ im Auge hat, oder?
So ein Vorwurf zeigt eher Richtung zu „die Dienste“ verbundene Darsteller.
Das eigene Gehirn sollte doch bitte stets benutzt werden.

@Hubert
dieses auf die Tränendrüse drückende Gesülze ist schon etwas peinlich.
Ich bin nicht Martina, aber auch ich finde nicht, dass Füllmich unschuldig ist. Weder mit den Mandanten seiner class-dingsbums wurde ordentlich umgegangen, denen wollte man lediglich mit Beratung das letzte Hemd ausziehen. Und was die Liquiditätssicherung von einst betrifft, daraus haben die Fischer und der Füllmich (in Gemeinschaft) einfach „private Darlehns“ gemacht, was bei der Vergabe der Gelder so nie kommuniziert wurde.
Und nach Mexiko ist Füllmich sicher nicht wegen Polizei, Politik, etc. geflüchtet, sondern weil er gegenüber seiner Mandanten und Kollegen, Dreck am stecken hatte.
Unschuldig?
Niemals!

Ach lassen Sie es doch, Heiko-ine (nun auch noch als JÖRG !!!),

Ihren völlig unbegründeten Hass / Neid auf Reiner Füllmich hier auszukotzen.

Jemand, DIE von sich selbst auch noch angeberisch und dümmlich sagt,

sich vorsätzlich an keine Gesetzte zu halten,

selbst schon im Frauenknast saß,

und die hier, auf für mich sehr unredliche Art und Weise unter vielen verschieden Namen auftritt;

so jemand sollte man hier überhaupt nicht zuhören.

Reiner Füllmich ist weder nach Mexiko geflüchtet

(sondern dort auf einem Rückflug von Peru zu seiner Ranch in den USA, in Mexiko „hängen geblieben“, weil ihm angabegemäß die Einreise in die USA „verweigert“ wurde;

aus den gleichen Gründen wie hier bei uns: „“Staatsfeind“ wegen mißliebiger Aufklärung“),

sondern Reiner Füllmich hat sich überhaupt nichts „zu schulden kommen laßen“;

allein widerliche und verachtenswerte Lügner und Betrüger / Drecksfreßen, können so etwas behaupten .

Auch Sie sind diesbezüglich, ebenfalls allein nur eine widerliche Dummschwätzerin und Lügnerin / Betrügerin.

Roland Fritz,
eigentlich würde ich Sie jetzt am liebsten anzeigen, bzw. Strafantrag gegen Sie stellen!
Entweder Sie benötigen dringend psychologische Hilfe oder einen gewaltigen dämpfer von der Staatsanwaltschaft und einem Richter.
Was Sie hier Kommentatoren beleidigen, da müssten Sie finanziell tief in ihre Taschen für die Strafen…
Andere beleidigen Sie nicht, beleidigen niemand direkt, aber Ihnen reicht es schon sobald jemand schreibt Fuellmich ist nicht unschuldig, da legen Sie mit Beleidigungen los.
Gesund ist das nicht.

Heiko-ine,

laßen Sie doch ganz einfach Ihre unhaltbaren Drohungen;

diese könnten sich sonst ganz schnell umdrehen:

zum Bumerang werden:

bei Ihrer Geschichte und Vorgeschichte wohl keine so gute Idee.

Auf dieser Stufe der Erkenntnis und Entwicklung des Menschen befinden sich einige hier – nachlesbar.
Denn wie im Mittelalter oder unter der Kirche wird hier eine missliebige, ihnaltlich nicht anzufechtende Aussage mit „anzeigen“ oder „Strafantrag“ beantwortet.
Eitelkeit ist ist letzte Zuflucht der Nieten.
Die Wortgewalten könnten auch ein Mittel der
https://de.wikipedia.org/wiki/Strategie_der_Spannung
sein , um „Aufrechten“, die ja argumentativ und sauber arbeiten wollen, die Resource Zeit und Zuversicht zu nehmen.
Das Wechselspiel der Darsteller hier erinnert doch sehr an gezieltes Vorgehen.
Genießen wir heute die Sonne und sind uns gewiss das Menschen die mit „Starfanzeige“ auf Argumente reagieren sich hier keinen Gefallen getan haben, noch jemals schlau genug sein werden etwas anderes zu erreichen als Selbsterleichterung – herzliches Beileid und sorgfältiges Überlegen wohin welche Energie gegeben wird.

Ich unterstelle Füllmich gar nichts, aber wenn er sagt, dass eineinhalb Monate nach dem Verkauf des Hauses von Templin eine Grundschuld eingetragen wurde, dann ist das Blödsinn.

Blödsinn ist auch, dass ein Notar zur Eintragung einer Grundschuld erpresst werden kann. Der Notar kann gar nichts eintragen. Er kann nur dem Grundbuchamt Dokumente vorlegen, die zur Eintragung einer Grundschuld führen. Gibt es keine Dokumente, die einen Anspruch begründen, dann erfolgt auch keine Eintragung im Grundbuch. Füllmich ist Jurist. Und der will nicht wissen, welche rechtlichen Konsequenzen die Übertragung einer Grundschuld hat?

Wer behauptete denn großspurig, dass er Drosten verklagen wolle? Auch diesen Bock hatte Füllmich gleich zu Beginn der Pandemania geschossen. Natürlich kam es nie zur Klage. Füllmich ist ja nicht dämlich, aber jeden Morgen steht ein Dummer auf.

Lassen Sie doch bitte alle Ihren allein ablenken Versuche,

nachdem Sie mit Fakten nicht mehr weiterkommen:

Sie haben hier erklärt, daß Reiner Füllmich ein Betrüger ist,

und daß Marcel Templin seine 1.158.250 Euro völlig zu Recht abgegriffen hat.

Daß hierfür alle hierzu notwendigen Unterlagen / Urkunden / Grundschulden rechtskonform vorliegen würden.

Allein hierum geht es,

und nicht darum, daß sich Reiner Füllmich sich möglicherweise mißverständlich ausgedrückt hat:

es zählen allein Fakten – und ganz sicher nicht Ihre Hirngespinnste / Lügengebäude,

deren einziges Ziel es ist, Reiner Füllmich zu denunzieren, und ihn zum zu Recht „einsitzenden“ Verbrecher zu machen.

Es gibt jede Menge Widersprüche in der Darstellung Füllmichs, die ihn unglaubhaft machen. Dadurch wurde die ganze Arbeit des Corona-Ausschusses in Misskredit gezogen. Aber man kann nicht zerstören, was nicht vorher schon in Zweifel gezogen wurde. Viel Pathetik – wenig Verwertbares. Einziger Lichtblick war Wodarg, weil er noch der Sachlichste von allen schien – zumindest solange es sich um die medizinische Seite handelte. Wodarg gab bereits im März 2020 Entwarnung, was ihn zu den personas non gratas der ersten Stunde machte. Dabei hatte er im Grunde nur bestätigt, was jeder wissen sollte und rannte daher bei mir offene Türen ein.

Die Tatsache, dass Templin das Recht hatte, die Grundschuld einzutragen, bedeutet noch lange nicht, dass die Eintragung zu Recht erfolgte.
Sie haben das Recht, Ihren defekten Laptop innerhalb der Garantiezeit umzutauschen, aber der Umtausch erfolgt nicht zu Recht, wenn sich herausstellt, dass Sie den Defekt selbst verursachten, als Sie den Laptop voller Wut auf den Boden geschmissen hatten, weil eine Meute von „Neidern und Wegelagerern“ Füllmich im Knast sehen möchte.

Mir liegt übrigens nichts daran, Füllmich im Knast zu sehen. Denn in dieser Scharade scheint mir keiner der Beteiligten eine weiße Weste zu haben.

Wenn Ihnen wirklich nichts daran liegen sollte –

was ich aufgrund Ihrer höchst fragwürdigen Aktionen der Herabwürdigung / der Verleumdung von Reiner Füllmich, und anderem mehr,

für absolut unglaubwürdig halte,

dann sollten Sie endlich sofort mit Ihren allein zielgerichteten Lügen aufhören,

die allein nur die Absicht haben, Reiner Füllmich zu Recht im Knast sitzen zu sehen / zu untermauern, daß Reiner Füllmich zu Recht im Knast sitzt.

Lesen Sie sich mal durch, was Sie diesbezüglich alles für Lügen erzählt haben, um dies zu erreichen:

dies ist völlig abnorm, und hatte vorsätzlich alles allein ein Ziel.

Vieles, das Sie als Widersprüche sehen, sind nachweislich Dinge, von den Sie ganz einfach nichts verstehen,

und trotzdem „urteilen“;

wie oft haben Sie zwischendurch zugegeben,

daß Sie „nichts sind“ (weder Anwältin, weder Ärztin, weder …..,
sondern allein nur eine „Anwaltstippse“

keinerlei diesbezügliche Kompetenzen besitzen,

zwar viel gelernt haben, aber immer noch nichts begreifen,

gar nichts / überhaupt nichts wissen müßen,
sondern nur wissen müßen, „wo etwas steht“ (wie maßlos überheblich ?)

und, und, und, …..

Aber schon im nächsten Moment haben Sie wieder versucht, alles „niederzumachen“, was andere sagen,

und damit auch die alleinige Deutungshoheit wieder für sich beansprucht.

Und wie Sie erst vor ganz Kurzem behauptet haben, „haben Sie ja auch überhaupt nichts / gar nichts gegen Reiner Füllmich:

Sie legen es allein immer und überall darauf an,

ihn persönlich zu diffamieren, und nieder zu machen.

: bipolar, Schizophren, multipersonell / interpersonell, … ???

Deutungshoheit ist, wenn ich behaupte, dass die Erde flach ist. Herrschende Meinung ist, wenn ich sage, dass die Erde rund ist. Wenn Füllmich sagt, dass die Erde flach ist und ich sage, dass er damit der herrschenden Meinung widerspricht, dann maße ich mir keine „Deutungshoheit“ an.

Wenn Füllmich behauptet, dass Templin ohne ein vollstreckbares Dokument, das Templin die Eintragung der Grundschuld ermöglichte, den Kaufpreis eingeheimst hatte, dann steht das in Widerspruch zu den Gesetzen.

@ Roland Fritz: Wenn Füllmich vor dem Verkauf des Hauses nicht für Lastenfreiheit sorgt – und natürlich gehört dazu auch die Herausgabe aller Dokumente, die Templin zur Grundschuldeintragung berechtigen – dann ist etwas gewaltig faul im Staate Dänemark.

@ Martina +,

nochmals und nochmals und nochmals und … :

das Gericht hat seinen Beschluß lange nach der Kaufpreiszahlung gefaßt.

Zu diesem Zeitpunkt lagen alle entscheidungserheblichen Unterlagen längst vor, und waren alle Grundbucheintragungen längst vollständig vorgenommen;

und damit auch alles, das Templin betrifft.

Ihre dümmlichen und überall allein ablenkenden Anwandlungen, Behauptungen, Verdrehungen, Lügen und Betrug,

gehen damit jeweils alle völlig ins Leere.

So wie es dieser Gerichtsbeschluß feststellt, ist es:

Reiner Füllmich gehören (sein Eigentum) MINDESTENS 700.000 Euro aus dem Verkaufserlös

(möglicherweise auch alles !!! – alles bereits ausführlichst erkläert und geklärt),

und damit stehen vom Verkaufserlös in Höhe von 1.345.000 Euro, MAXIMAL noch 645.000 Euro Rechte für andere Gläubiger insgesamt zur Verfügung,

(1.345.000 Euro, minus 700.000 Euro = 645.000 Euro; extra nochmals und nochmals für die erkennbar und nachweislich schwachsinnige Martina !!!)

aber keine 1.158.250 Euro, die sich Templin damit unrechtmäßig „gekrallt“ hat:

dies sind die alleinigen Fakten, und sonst gar nichts.

Hätte, wäre, müßte, usw., gibt es nicht.

Nach diesem Beschluß hatte Reiner Füllmich jederzeit –

mit MINDESTENS 700.000 Euro, genügend eigenes Vermögen (Eigentum),

um die zwei persönlichen Darlehen vom „Corona-Auschuss“ an ihn, in Höhe von zusammen ebenfalls 700.000 Euro, zurückzuführen:

und damit war dieser Untreuetatbestand vom Tisch.

Allein um das geht es –

und alles andere können Sie sich gerne an Ihren Hut stecken, oder sonst machen was Sie wollen –

außer uns mit Ihrem ganzen Wahn und Ihrer ganzen verlogenen Scheiße zu belästigen.

@ Roland Fritz: Sie argumentieren wie ein Politiker, der nicht vernachlässigte Wartungsarbeiten als ursächlich für den Brückeneinsturz hält, sondern die Autofahrer.

Nein Martinchen:

Sie begreifen es – vielfach nachgewiesen – allein nicht / leider bei sehr Vielem nichts / das Wesentlichste nie.

Ihre dummen / hirnlosen Unterstellungen, Verdrehungen, sinnlosen Ablenkungen, Ihre Lügen und Ihr Betrug,

ändern daran nichts – können daran nichts ändern;

und wenn Sie dies noch so extrem versuchen.

Tatsachen sind Tatsachen:

und ein Teil davon wurde durch Gerichtsbeschluß unwiderlegbar festestellt;

durch einen Gerichtsbeschluß, gegen den nicht einmal Templin vorgegangen ist !!!

Aber die massiv hohle Martina, weiß trotzdem immer alles besser:

mehr können Sie sich gar nicht selbst schaden.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Wenn Füllmich vor dem Verkauf des Hauses nicht für Lastenfreiheit sorgt – und natürlich gehört dazu auch die Herausgabe aller Dokumente, die Templin zur Grundschuldeintragung berechtigen – dann ist etwas gewaltig faul im Staate Dänemark.

Dokumente, die Templin „berechtigen“ würden,

die würden bei Templin liegen, nicht bei Reiner Füllmich

(womit Reiner Füllmich diese überhaupt nicht herausgeben könnte):

Sie widersprechen hier allem, das Sie zuvor gesagt haben.

Kaum ein Mensch sorgt VOR DEM VERKAUF für „Lastenfreiheit“,

weil in der Regel die „Lastenfreiheit“ erst durch den Verkaufserlös hergestellt wird,

oder die Lasten vom Erwerber übernommen werden,

und dadurch / als Folge, dann der Zahlungsfluß um diese Beträge vermindert wird.

@ Roland Fritz: Natürlich war Templin im Besitz des Dokumentes, andernfalls hätte Templin nicht eine Grundschuld eintragen lassen können und macht ein Herausgabeanspruch doch überhaupt keinen Sinn. Daher hätte Füllmich – nachdem die Anspruchsgrundlage entfallen war – Sorge dafür tragen müssen, dass der Anspruch auf dem Papier noch bestehen bleibt. Genausogut hätte Füllmich nach Bezahlung einer Schuld auf die Herausgabe des Schuldscheins verzichten können. Diesen Fehler würde ein Jurist niemals machen, da er weiß, dass jeder, der in den Besitz des Schuldscheins gelangt, ihn zur Bezahlung verpflichten kann.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Natürlich war Templin im Besitz des Dokumentes“

Da Sie lügen, daß Templin das Recht gehabt hätte, 1.158.250 Euro „einzusacken“,

meinen Sie das Dokument, das ihn dazu berechtigt hat.

Sie laßen immer vorsätzlich die dazugehörigen Zahlen / eine klare Bestimmung weg,

um die hier Lesenden zu verwirren – und zudem deswegen, um damit „Verhandlungsmaße“ / Grundlage für weitere Lügen, aufzubauen.

Es tut mir fast schon Leid, daß ich ständig Ihre Lügen aufdecken muß:

Wie bereits vielfach hier nachgewiesen,

hatte Templin das / ein von Ihnen dahergelogenes Dokument nicht.

Dies geht unwiderlegbar insbesondere aus dem betreffenden Gerichtsbeschluß hervor;

nochmals:

Verkaufserlös 1.345.000 Euro, minus der Reiner Füllmich unwiderlegbar als eigenes Vermögen / Eigentum zugerechneten MINDESTENS 700.000 Euro

(möglicherweise aber auch die vollen 1.345.000 Euro !!! – aber darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden),

verbleiben für Templin damit MAXIMAL 645.000 Euro –

und damit niemals 1.158.250 Euro, die er sich damit unrechtmäßig „gekrallt“ hat.

Wer nicht einmal dies / diese ganz einfache Rechnung kappiert, der kappiert auch sonst nichts:

Sie scheinen aber selbst hierzu ganz einfach zu blöd / zu dumm zu sein.

@ Roland Fritz:

So. wie Sie hier argumentieren, erinnert mich das ein wenig an das Verfahren Wordag gegen Volksverpetzer.
Sie schreiben viel, aber es ist überhaupt nicht auf den Punkt.

Sind Sie Reiner Füllich?

@ Sabrina,

wenn Sie „den Punkt“nicht verstehen,

dann liegt dies allein an / bei Ihnen.

Wer das Geldsystem nachweislich nicht versteht,

der versteht wohl auch dies hier nicht.

Erklären Sie doch mal genau und unwiderlegbar,

was an dem von mir Gesagten falsch ist;

anstatt mich hier so dümmlich und verzweifelt anzugreifen.

Was Sie als „Geldsystem“ bezeichnen, ist nichts anderes als ein betrügerisches Schneeballsystem. Missbrauch bringt noch jedes System zu Fall.

@ Martina,

ständig als Grundlage zielgerichtete Unterstellungen:

ich bezeichne dies nicht als „Geldsystem“,

dies IST das Geldsystem, das auch Sie – „als Grundlage Ihres Kapitalismus“ !!! – selbst nutzen.

Martina hat aber nun mal Recht. Man muss kein Jurist sein, um die von Füllmich persönlich im Corona Ausschuss angekündigten Klagen und die Geldeinsammelaktionen zur Kenntnis zu nehmen, wobei außer der völlig chaotischen Klage Wordag gegen Volksverpeter nichts kam.

Füllmich ist ein Selbstdarsteller.

@ Roland Fritz: Sabrina sammelt aber keine „Spendengelder“ für eine Sammelklage gegen die Pharmaindustrie. 😆

@ Martina,

Sie sind absolut verkommen und dazu strunzdumm:

Reiner Füllmich hat nie Spendengelder für eine Sammelklage („class-action“) eingedammelt:

Sie sind – und bleiben wohl – ganz einfach allein eine unheilbare notorische Lügnerin und Betrügerin.

Jedes System kommt in eine Schieflage, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Sie machen die Insolvenz zum Regelfall bzw. stellen Sie als Normalität im „Kapitalismus“ her. Sind Sie Habeck? 😆

Sie sind ganz einfach zu schwachsinnig,

um „Kapitalismus“ mit seiner „Geld- / vielleicht besser Krediterschaffung aus dem Nichts“, und den Zinseszinseffekt zu begreifen.

Genauso, wie Sie „Nachhaltigkeit“, auf einem begrenzten Planeten nicht begreifen.

Ich verstehe nur, dass unter dem Vorwand der „Nachhaltigkeit“ Getreide in Deutschland nicht mehr zu Ernährungszwecken angebaut wird, sondern zur „Eniergiegewinnung“ und ganze Wäler – wertvolle Kohlenstoffspeicher – gefällt werden, damit Potemkinsche Dörfer mit Atomstrom Bewegungsenergie verstromen, die zudem zur Bodenversiegelung in großem Ausmaß führen. Um Energie zu sparen, sollen Millionen E-Autos an 22-k-Säulen hängen, während dem „mündigen Bürger“ erklärt wird, dass das Stromnetz zusammenbricht, wenn er einen 1-k-Heizlüfter betreibt. Und unter dem Vorwand der „Nachhaltigkeit“ müssen jetzt auch Naturschutzgebiete den Potemkinschen Dörfern weichen und werden Batteriewerke in Wasserschutzgebieten gebaut.

Ich rede von tatsächlicher „Nachhaltigkeit“,

nicht davon, was als Nachhaltigkeit „verkauft“ wird.

Sie müßen endlich mal begreifen, daß Sie immer und überall allein zu kurz / zu flach denken.

@ Roland Fritz: Tatsächliche Nachhaltigkeit ist doch gar nicht gewollt! Nur darauf wollte ich hinaus.

Dann erklären Sie dies auch von Beginn an so –

so muß man zwingend darauf kommen, daß Sie sich nur von Stichwort zu Stichwort „hangeln“,

um sich – wie das Fähnchen im Wind – stets „neu anzupaßen“.

@ Martina,

können Sie es einem Bauern verübeln, wenn er sein eigenes Getreide lieber verbrennt,

wenn er für sein eigenes Getreide bei einem Verkauf weniger bekommt,

als er für andere eingekaufte Energie bezahlen muß ?

Da stimmt doch ganz anderes nicht.

@ Roland Fritz: Ich verübele niemand etwas, ich verübele nur Klugscheißern wie Ihnen, dass sie dauernd den Moralisten laushängen lassen.

Ich verüble Verdrehern, Falschbehauptern, …., Lügner und Betrügern,

alles, das diese auf diese Weise von sich geben und tun.

Und wenn ich die Tatsachen darstelle, bin ich sicher kein Moralist;

aber ich bin sicher auch kein Drogenbefürworter,

und ganz sicher auch kein Drogenkonsument,

wie wohl Sie –

und nach Ihren Angaben wohl auch Ihre Eltern:

ich brauche nicht wie Sie – aus Ihren Aussagen langsam immer besser erkennbar – in Rauschzustände zu flüchten –

weil ich mich selbst nicht mehr aushalte.

@ Roland Fritz: Wie war das? Sie halten sich selbst nicht mehr aus? Das ist zuviel, das zerreißt mich … 😭😭😭

Nein Martina,

Sie allein dumme Verdreherin und Unterstellerin:

so war es nachweislich nicht:

Mich hat es „fast zerrissen“,

als ich Ihren Schwachsinn gelesen hatte,

daß der Schuldner nachweisen muß, was der Gläubiger von ihm zu bekommen hat:

ich war immer davon überzeugt, daß der Gläubiger nachweisen muß, was er zu fordern hat.

Aber das ist einer der Unterschiede zwischen Ihnen und mir !

Daß ich mich selbst nicht mehr aushalte,

habe ich nie geschrieben, und werde dies ganz sicher auch nie schreiben:

Sie sind ganz einfach nur dreckig und ekelig: Pfui Teufel.

@ Roland Fritz: Sie hätten Recht, wenn es keine vollstreckbare Urkunde gäbe. Und die gibt es nunmal. Wenn der Leistungsanspruch mittlerweile erloschen ist, dann muss der Schuldner dies nachweisen. Wenn Sie Recht hätten, dann könnte jeder Schuldner der Zwangsvolltreckung aus einem Urteil, einem Darlehensvertrag oder einer Grundschuld widersprechen mit der Begründung, dass der Anspruch nicht (mehr) begründet sei, ohne dafür einen Beweis zu erbringen z. B. mittels eines Kontoauszugs. Aber es gäbe keine vollstreckbare Urkunde, wenn dieser kein bgründeter Anspruch zugrunde liegt.

Danke Hubert, für diesen Betrag.

Endlich mal auch ein Anderer, der sich traut –

von den vielen hier lesenden „Profiteuren“ der Arbeit von Reiner Füllmich;

die sogar zu Hauf davon gesprochen haben, ihm ihr Leben zu verdanken.

So schnell ist dies alles vergessen – und kehrt sich sogar – in Extremfällen – sogar ins Gegenteil um.

Von den ganzen anderen Neidern und Wegelagerern, lohnt es sich gar nicht zu sprechen.

Füllmich weckte offensichtlich nicht nur bei mir die Assoziation zu einem Sparschwein. Woran das wohl liegen mag!? 🤣 Neider und Wegelagerer? 🤣🤣🤣

Ich dachte, Ihr Kommentar trieft vor Ironie, als Sie auf Füllmichs „außergewöhnliche bisherigen Leistungen“ zu sprechen kamen … wie sehr man sich irren kann … Füllmichs Märchenstunde stellt noch die Gebrüder Grimm in den Schatten.

Behalten Sie Ihren kranken Geist bitte allein für sich, und für Ihr stilles Stüblein.

Hier will diesen ganzen hirnlosen Schwachsinn sicher niemand hören.

Im Gegensatz zu Ihnen beschränke ich mich auf die Fakten. Wäre die Sachlage so eindeutig, wie Sie das hier behaupten, dann wäre der Vorwurf der Veruntreuung schon längst vom Tisch.

War er ja,

sonst hätte vom Gericht ja nicht danach behauptet werden müßen,

es habe sich gar nicht um Darlehen gehandelt.

Sobald der Untreuevorwurf entkräftet ist,

legt das Gericht jeweils neue – ebenso unhaltbare – Vorwürfe nach –

genauso, wie es auch Sie machen.

Martina sagt:

„Im Gegensatz zu Ihnen beschränke ich mich auf die Fakten.“

Die Fakten sind hier klar: es ist diesbezüglich allein der Gerichtsbeschluß,

den Sie aber völlig ignorieren“;

und Ihre Fakten sind damit allein Lügen.

@ Martina,

und Sie haben diesen nicht nur verlinkt,

sonder Sie haben sich sogar explizit auf diesen bezogen,

als Sie logen, dies würde nur für den Fall gelten, daß Templin kein Recht auf Rückzahlung seines „class-action-Darlehens“ hätte:

und eben dieses hätte das Gericht festgestellt;

was es aber tatsächlich eben nicht getan hat,

weil dies ganz einfach nicht die Aufgabe / nicht einmal das Recht dieses Gerichtes war.

Sie kommen wohl immer noch und noch mehr ins Schwimmen.

Ihre Behauptung, dass das Gericht bestätigt hätte, dass Füllmich die 700.000 Euro an den Corona-Ausschuss hätte zurückzahlen können, wenn das Geld nicht auf Templins Konto geflossen wäre, lässt nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass Füllmich auch Anspruch auf Verwertung des Verkaufserlöses hatte. Denn wenn Füllmich nur als Eigentümer eingetragen war, weil das Haus als „Liquidätsreserve“ für den Corona-Ausschuss dienen sollte – also als Strohmann fungierte – dann hatte nur der Corona-Ausschuss Anspruch auf das Geld und Füllmich hätte das Darlehen mit Geldern des Corona-Ausschusses bezahlt.

@ Martina,

Sie schreiben einen so elenden Mist /Scheißdreck, daß einem nur noch das Kotzen kommt,

und nur, um damit weiter zu lügen und zu betrügen, ohn Unterlaß,

und Sie unterstellen wieder mal allein Dinge, die ich so nie gesagt habe:

Martina sagt:

„Ihre Behauptung, dass das Gericht bestätigt hätte, dass Füllmich die 700.000 Euro an den Corona-Ausschuss hätte zurückzahlen können, wenn das Geld nicht auf Templins Konto geflossen wäre, lässt nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass Füllmich auch Anspruch auf Verwertung des Verkaufserlöses hatte. Denn wenn Füllmich nur als Eigentümer eingetragen war, weil das Haus als „Liquidätsreserve“ für den Corona-Ausschuss dienen sollte – also als Strohmann fungierte – dann hatte nur der Corona-Ausschuss Anspruch auf das Geld und Füllmich hätte das Darlehen mit Geldern des Corona-Ausschusses bezahlt“;

aber der Reihe nach:

Martina sagt:

„Ihre Behauptung, dass das Gericht bestätigt hätte, dass Füllmich die 700.000 Euro an den Corona-Ausschuss hätte zurückzahlen können, wenn das Geld nicht auf Templins Konto geflossen wäre, lässt nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass Füllmich auch Anspruch auf Verwertung des Verkaufserlöses hatte“:

Dies habe ich nie so gesagt / oder gar behauptet;

denn das Gericht hat allein festgestellt,

daß Reiner Füllmich vom Verkaufserlös in Höhe von 1.345.000 Euro MINDESTENS 700.000 Euro

(möglicherweise sogar die ganzen 1.345.000 Euro; aber darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden)

als EIGENES VERMÖGEN / EIGENTUM zustehen –

und daß damit Reiner Füllmich – mit diesen MINDESTENS 700.000 Euro jederzeit ausreichend Vermögen hatte,

um damit seine beiden persönlichen Darlehen von zusammen 700.000 Euro,

(die er vom „Corona-Ausschuss“ ERHALTEN hatte)

vollständig zurückführen zu können:

allein damit war der ursprüngliche Untreue-Vorwurf vom Tisch /

und deswegen mußte zwanghaft ein neuer Untreuevorwurf konstruiert werden, um Reiner Füllmich damit vorsätzlich und unrechtmäßig weiterhin in Haft zu halten.

An der Eigentümer-Eigenschaft von Reiner Füllmich ändert sich absolut nichts, wenn dieses Geld rechtswidrig auf Konten von Templin gefloßen ist:

es ist und bleibt – gerichtsfestgestellt – Eigentum von Reiner Füllmich,

(Templin wurde nur „vorläufiger Besitzer“ !!!),

womit natürlich Reiner Füllmich auch den alleinigen Anspruch hatte, über dieses Vermögen / den Verkaufserlös so zu verfügen, wie er dies für richtig hielt /

bzw., wozu er sich verpflichtet hatte (Darlehens-Rückführungen).

Wenn ihm allerdings dieses,

SEIN ALLEINIGES / ALLEIN IHM ZUSTEHENDES VERMÖGEN,

widerrechtlich entzogen / „gestohlen“ wird,

kann er darüber – natürlich zwangsläufig – nicht mehr sofort verfügen,

(und dies zu erreichen, war ja wohl zumindest mit der wesentlichste Grund des Entzuges !!!)

sondern muß sein Vermögen zunächst erst einmal wieder einklagen;

was allerdings aufgrund der Tatsachen, ein Leichtes sein müßte;

mit dem entzogenen Geld in der Tasche, natürlich bedeutend einfacher:

es ist ein von Betrügern sehr gerne angewendeter „Trick“,

den Kläger vorher vermögenslos zu machen,

damit er sich danach nicht mehr wehren kann / sich keine guten Anwälte mehr leisten kann;

daß Reiner Füllmich selbst Anwalt ist, gleicht dies nicht einmal im Ansatz aus.

Martina sagt weiter:

„Denn wenn Füllmich nur als Eigentümer eingetragen war, weil das Haus als „Liquidätsreserve“ für den Corona-Ausschuss dienen sollte – also als Strohmann fungierte – dann hatte nur der Corona-Ausschuss Anspruch auf das Geld und Füllmich hätte das Darlehen mit Geldern des Corona-Ausschusses bezahlt“:

Das ist einfach allein bekannt irres Gefasel, um zu retten zu versuchen, was nicht rettbar ist.

„Denn wenn …“: wieder eine solch ungeheuerliche Lüge –

denn es ist eben nicht so.

Reiner Füllmich war schon seit vielen Jahren Eigentümer dieser Immobilie,

und damit natürlich auch als Eigentümer ebensolange eingetragen.

Die weitere, und immer weitere Lüge von Martina ist damit ungeheuerlich,

daß Reiner Füllmich nur als Strohmann für den „Corona-Ausschuss eingetragen worden sei:

das aber war er nachweislich nicht-

dies ist allein ein weiteres Lügenkonstrukt, aus einem Hirn aus Wahnsinn.

Martina sagt weiter:

„dann hatte nur der Corona-Ausschuss Anspruch auf das Geld und Füllmich hätte das Darlehen mit Geldern des Corona-Ausschusses bezahlt“:

(in sich schon absolut irre und verrückt !!!!!

„hätte das Darlehen mit Gelden des „Corona-Ausschusses“ bezahlt“ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)

was dann aber – da Reiner Füllmich eben nachgewiesen, diesbezüglich eben kein Strohmann war –

alles Folgende logischerweise ebenso völlig falsch / und damit nur weitere ungeheuerliche Lügen und Betrug von Martina:

Sie kann es anscheinend – krankhaft – ganz einfach nicht anders.

Diese Frau ist absolut irre, und versteht leider überhaupt nichts, sondern macht sich immer und überall nur allein extrem wichtig:

diese Frau ist wohl allein unheilbar geistig krank.

Dass Füllmich das Haus aus seinem PRIVATVERMÖGEN finanziert hatte, stellen Sie als Tatsache hin, aber es handelt sich dabei lediglich um eine Tatsachenbehauptung, die jedoch bestritten wird.

@ Martina,

Sie lügen und unterstellen schon wieder und wieder:

ich habe nie gesagt,

daß Reiner Füllmich seine Immobilie insgesamt allein aus Privatvermögen finanziert hat;

Wie können Sie – wieder, und wieder, ….. – so maßlos krank und irre sein,

etwas zu bestreiten, was nie gesagt wurde !!!????????????????????

Ganz im Gegenteil:

wie wir alle unter anderem – auch durch mich – wissen,

wurde diese Immobilie beim Bau / beim Kauf, anteilig mit diversen Bankdarlehen bezahlt,

die dann im Laufe von zum Teil sehr vielen Jahren, anteilig getilgt wurden.

Neben dem – üblicherweise – teilweisen Eigenkapital des Bauherren / Käufers,
bilden die getilgten Beträge das im Haus steckende Vermögen:

dazu kommt in der Regel, dann im Lauf der Zeit, noch ein – zum Teil sehr erheblicher – Wertzuwachs.

Dies alles ist dann das alleinige Vermögen / das alleinige Eigentum von Reiner Füllmich:

und dieses wurde vom Gericht mit MINDESTENS 700.000 Euro festgestellt:

damit war auch noch der – auch nur – zwischenzeitliche Veruntreuungsvorwurf – bezüglich der Darlehen – vom Tisch, usw.

(siehe dazu andere detailliertere Ausarbeitungen).

Auch nur zwischenzeitlich insbesondere deswegen,

weil zuvor schon ein noch anderer Veruntreuungsvorwurf behauptet wurde,

nämlich der, daß Reiner Füllmich …, weil er als Geschäftsführer einer Stiftung gehandelt haben soll,

was ja infolge der Tatsache, daß es eine solche Stiftung überhaupt nie gab,

nicht nur völlig unmöglich, sondern völliger Schwachsinn war,

sondern auch die besonders akribischen Ermittlungen / die zwingenden genauen Ermittlung der Staatsanwaltschaft,

auf eine – für die Staatsanwaltschaft – sehr entlarvende und beschämende Art und Weise eindeutig widerlegt.

Es tut mir leid, aber Sie sind vollkommen geistig krank.

Und Martina,

Ihre vorstehende Einwendung ist nicht nur Lüge, schwachsinnig, irrsinnig, usw.,

sondern zudem völlig undienlich / völlig unerheblich !!!

@ Roland Fritz: Sie stellen jede Menge Behauptungen auf, die Sie schon beweisen müssen. Nicht bestritten wird lediglich, dass Templin keinen Anspruch mehr auf die 700.000 Euro gehabt hätte, aber Füllmich hatte eben auch keinen Anspruch auf das Geld, weshalb Templin die 700.000 Euro auf einem Sonderkonto „sicherstellte“, weil „er den Braten roch“ und nicht davon ausging, dass Füllmich die Absicht hatte, das Darlehen aus dem Verkaufserlös an den Corona-Ausschuss zurückzuzahlen. Und da befindet sich das Geld noch heute.

@ Roland Fritz: Sie behaupten einen Wertzuwachs von 700.000 Euro, wobei Sie davon ausgehen, dass die Grundschuld insgesamt nur 415.000 Euro betrug. Dabei wurde das Haus mit einer weiteren Grundschuld in Höhe der streigegenständlichen 700.000 Euro belastet. Der Wertzuwachs eines Hauses ist rein spekulativ und hängt von vielen Faktoren ab. „Verkehrswert“ hört sich zwar gut an, wird aber in der Praxis eher selten erreicht. Ein Wertzuwachs von über 50 % ist daher mehr als fragwürdig. Wenn Immobilienpreise steigen, dann betrifft das in erster Linie Neubauten, aber keine Häuser, die schon einige Jahre alt sind.

Es hat sich auch gar nicht um Darlehns gehandelt! Zumindest nicht zu dem Zeitpunkt als man sich die Gelder selbst in die Taschen oder ins Eigenheim steckte. Denn zu dieser Zeit waren diese Gelder noch Liquiditätssicherungen für den Corona-Ausschuss. Ich habe es mehrfach mit eigenen Ohren von Füllmich gehört, dass er Geld SICHERN muss, wegen Sorge um Kündigung des Bankkontos…… und dass er es auch in Gold angelegt hat zur Sicherung………

Erst als Fischer ihren Veruntreuungskram zurück gezahlt hatte, aber Füllmich nichts zurück geben könnte, weil’s in seinem Eigenheim und im Bauch seiner Frau und ihm gelandet war, da wurden es plötzlich private Darlehns, und kein Wort mehr von Liquiditätssicherung.

Das Gericht hat demnach recht, aber die sind wohl zu dumm dort endlich zum Ende zu kommen!

Ich stelle hier überhaupt keine Behauptungen auf,

sondern ich kommentiere allein die Feststellung des Gerichts,

die zu hundert Prozent meiner Beurteilung folgt:

Reiner Füllmich hatte jederzeit MINDESTENS 700.000 Euro eigenes Vermögen / alleiniges – allein von ihm zu verfügendes Eigentum,

um damit die beiden Darlehen in Höhe von zusammen 700.000 Euro zurückzahlen zu können:

und damit war der Untreuevorwurf vom Tisch.

(detailliertere Darstellungen finden sich zuhauf in anderen Antworten von mir).

Allein damit –

und auch durch alles bisher schon von mir Gesagte –

ist das ganze hirnlose und sinnlose Geschwafel von Martina (und leider auch Frank, Heiko-ine, und, und, und, ….. (in Personeneinheit)) widerlegt.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Sie behaupten einen Wertzuwachs von 700.000 Euro, wobei Sie davon ausgehen, dass die Grundschuld insgesamt nur 415.000 Euro betrug. Dabei wurde das Haus mit einer weiteren Grundschuld in Höhe der streigegenständlichen 700.000 Euro belastet. Der Wertzuwachs eines Hauses ist rein spekulativ und hängt von vielen Faktoren ab. „Verkehrswert“ hört sich zwar gut an, wird aber in der Praxis eher selten erreicht. Ein Wertzuwachs von über 50 % ist daher mehr als fragwürdig. Wenn Immobilienpreise steigen, dann betrifft das in erster Linie Neubauten, aber keine Häuser, die schon einige Jahre alt sind.“

Sie unterstellen hier wieder allein Unwahres –

Sie können nachweislich nichts anderes als lügen:

Ich habe an keiner Stelle von einem Wertzuwachs in Höhe von 700.000 Euro gesprochen:

das Gericht hat Reiner Füllmich ein Vermögensanteil von MINDESTENS 700.000 Euro vom / am Verkaufserlös attestiert:

ich habe allein diesen Wert kommentiert.

Ich bin ebensowenig – wie von Ihnen ebenso gelogen – jemals von einer Grundschuld in Höhe von 415.000 Euro ausgegangen:

sondern ich habe immer allein von einer / der einzigen eingetragenen fremden Grundschuld in Höhe von 650.000 Euro gesprochen,

die durch das Darlehen von Templin über 500.000 Euro

(Templin als Handelnder, vergibt ein solches Darlehen aus den Geldern der „class-action-Mandanten“ an Reiner Füllmich !),

das Templin direkt an die abzulösende Bank bezahlt hat,

und von dieser dadurch abgelößten Bank wiederum – diese Grundschuld als Sicherheit allein für das 500.000 Euro-Darlehen –

direkt an Templin abgetreten wurde.

Templin hatte damit allein eine Grundschuld über 650.000 Euro,

über die er aber lediglich Anspruch auf Rückführung des 500.000 Euro-Darlehens hatte,

nie aber über 1.158.250. Euro.

Sie lügen weiter, die Immobilie sei mit einer weiteren Grundschuld in Höhe von 700.000 Euro belastet worden;

was Sie im Übrigen nur dahergelogen, aber nie belegt haben.

Die obengenannte, von mir nie so benannte Grundschuld in Höhe von 415.000 Euro, mußten Sie einfach mal – zusätzlich zu allem anderen – „daherlügen“,

weil diese zusammen mit den – ebenfalls nur gelogenen – 700.000 Euro =

die von Ihnen „zwingend gebrauchten“ 1.158.250 Euro ergeben:

dies zeigt Ihre verbrecherische Vorgehensweise im Detail:

was nicht ist, wird einfach durch Lügen und Betrug passend gemacht;

aber nicht einmal rechnen können Sie, denn 700.000 Euro + 415.000 Euro ergibt nur 1.115.000 Euro,
und keine 1.158.250 Euro:

wohl wieder mal ne Null, oder irgendetwas anderes verrutscht !???.

Man kann eine Immobilie nicht mit „streitgegenständlichen 700.000 Euro“ belasten,

dazu bräuchte es dann schon einen rechtswirksamen / gerichtlichen Titel.

Aber was soll dieses ganze verlogene Gelaber von Martina,

da doch allein der Gerichtsbeschluß schon alles klarstellt.

Bei einem Gerichtsbeschluß, der Reiner Füllmich MINDESTENS 700.000 Euro

(möglicherweise den ganzen Verkaufserlös in Höhe von 1.158.250 Euro)

unwiderlegbar als eigenes Vermögen / allein von ihm zu „verbrauchenden“ / wie er will einzusetzenden Eigentum, zuspricht,

kann für Templin zwangsläufig MAXIMAL nur noch 645.000 Euro „übrigbleiben“:

1.345.000 Euro Verkaufserlös, abzüglich gerichtsfestgestelltes alleiniges Eigentum daran in Höhe von MINDESTENS 700.000 Euro =

645.000 Euro,

und damit auf keinen Fall 1.158.250.000 Euro:

dies ist dann nur noch widerrechtlich / durch Betrug / gemeinsamen Betrug möglich.

Und nein – eine weitere Lüge -, der Wert der Immobilie ist nicht spekulativ,

sondern allein durch den bezahlten Kaufpreis dokumentiert.

Die ganzen – wieder und wieder – nur Unterstellungen, Verdrehungen, Ablenkungen, …., Lügen und Betrug von Martina,

ändern gottseidank an Fakten / den Tatsachen überhaupt nichts.

Weißen Sie doch ganz einfach die von Ihnen dahergelogene berechtigte und berechtigt eingetragene Grundschuld über 700.000 Euro nach.

Von der allein Sie wissen, das Gericht aber nichts von dieser weiß !!!:

sonst nämlich, hätte das Gericht Reiner Füllmich nicht 700.000 Euro als seinen eigenen Vermögens- / Eigentumsanteil zuerkennen können:

dies ginge ganz einfach rechnerisch nie auf.

Frank sagt:

„Es hat sich auch gar nicht um Darlehns gehandelt! Zumindest nicht zu dem Zeitpunkt als man sich die Gelder selbst in die Taschen oder ins Eigenheim steckte. Denn zu dieser Zeit waren diese Gelder noch Liquiditätssicherungen für den Corona-Ausschuss. Ich habe es mehrfach mit eigenen Ohren von Füllmich gehört, dass er Geld SICHERN muss, wegen Sorge um Kündigung des Bankkontos…… und dass er es auch in Gold angelegt hat zur Sicherung………“.

Wo Frank, wo bitte ist Ihr Problem ?

Die Absicherung war die vorhandene Immobilie:

daß dies alles wie vereinbart so auch eingetreten ist,

zeigt doch der Verkaufserlös und der vom Gericht festgestellten Vermögensanteil / Eigentum daran,

in Höhe von MINDESTENS 700.000 Euro

(möglicherweise aber auch der gesamten 1345.000 Euro !!!),

mit dem Reiner Füllmich jederzeit in der Lage war, seine beiden Darlehen in Höhe von zusammen 700.000 Euro zurückzuzahlen:

genau das, das von Anfang an so vereinbart war;

Liquditätssicherung par excellence:

kein Bankkonto konnte gepfändet werden.

Mir war dieser Vorgang von Anfang an voll verständlich:

aber ich habe auch – im Gegensatz zu Euch Neidern – eine exzellente „Uni-Ausbildung“ und exzellente eigene praktische Erfahrung:

ja Ihr habt Recht – normalerweise sollte ich mich mit solchen Luschen überhaupt nicht abgeben;

aber ich mach´s ja auch nicht für Euch, sondern für die anderen Leser, und insbesondere natürlich für das Opfer Reiner Füllmich:

ich bin – u.a. – ein extrem hilfsbereiter Mensch.

Ergänzung, bzw. Klarstellung zu:

„aber nicht einmal rechnen können Sie, denn 700.000 Euro + 415.000 Euro ergibt nur 1.115.000 Euro,
und keine 1.158.250 Euro:

wohl wieder mal ne Null, oder irgendetwas anderes verrutscht !???.“

Bisher hat Martina immer nur von 1.150.000 Euro als rechtmäßigen Anteil für Templin gesprochen:

… ergibt nur 1.115.000 Euro – zu
und keine 1.150.000 Euro;

so wird der Rechenfehler / die Falschdarstellung von Martina verständlicher:

kommt bei ihr ja laufend so vor.

@ Roland Fritz: „Detailliertere Darstellungen finden sich zuhauf in anderen Antworten von mir“

Roland Fritz bezieht sich auf eine einzige Quelle, sich selbst. Wie geil ist das denn? 🤣

Martina sagt:

„Roland Fritz bezieht sich auf eine einzige Quelle, sich selbst. Wie geil ist das denn? 🤣“

Sie werden immer zu einem nur noch verlogenerem und betrügerischen Schwein:

denn wie Sie unwiderlegbar wissen,

ist die Quelle insbesondere ein eindeutiger und unwiderlegbarer Gerichtsbeschluß.

Martinasagt:
14. Januar 2025 um 22:38 Uhr

„Alles spricht bisher dafür, dass Füllmich 115.000 Euro vom Corona-Ausschuss zur Ablösung des privaten Immobilienkredits abzog. Ob es sich dabei um „Geldgeschenke“, Darlehen oder was auch immer handelte, ist völlig egal, da es sich nicht um das Privatvermögen von Füllmich handelte. Und 115.000 Euro ist auch der Betrag, der an Templin aus dem Verkaufserlös floss.

Ich muss gar nichts beweisen, denn alleine die Tatsache dass auf Templin Grundschulden in Höhe von 115.000 Euro eingetragen waren, ist der Beweis.“

Jetzt sind Sie aber endgültig weit über das Ende der Fahnenstange hinaus.

So maßlos irre, kann kein Mensch / einfach Niemand sein.

Martina sagt:

„Und 115.000 Euro ist auch der Betrag, der an Templin aus dem Verkaufserlös floss.

Ich muss gar nichts beweisen, denn alleine die Tatsache dass auf Templin Grundschulden in Höhe von 115.000 Euro eingetragen waren, ist der Beweis.“

Man muß ja fast schon Mitleid mit Ihnen bekommen –

und was ist eigentlich „DES privaten Immobilienkredits“ ? welcher denn ?

Dies sind nur wieder weitere Ihrer ständigen, und inzwischen schon nicht mehr überschaubaren unzähligen Lügen.

An Templin floßen nicht 115.000 Euro, sondern 1.150.000 Euro (genau 1.158.250 Euro).

Und wo ist nun der Beweis, daß über diese 115.000 Euro, eine Grundschuld für Templin eingetragen war ?;

wie von Ihnen hier so verlogen behauptet.

Noch viel weniger ist dies aber ein Beweis dafür, daß für Templin Grundschulden über 1.158.250 Euro eingetragen waren;

wie von Ihnen hier vielfach verlogen behauptet.

Martina sagt:

„Alles spricht bisher dafür, dass Füllmich 115.000 Euro vom Corona-Ausschuss zur Ablösung des privaten Immobilienkredits abzog. Ob es sich dabei um „Geldgeschenke“, Darlehen oder was auch immer handelte, ist völlig egal, da es sich nicht um das Privatvermögen von Füllmich handelte.“

Reiner Füllmich hat nie 115.000 Euro vom „Corona-Ausschuss“ zur Ablösung eines privaten Immobilienkredits „abgezogen“;

er hat diesbezüglich sogar nie über Vermögen des „Corona-Ausschuss“ verfügt:

dies hat diesbezüglich allein Viviane Fischer getan, als diese private Darlehen an Reiner Füllmich gegeben hat.

Reiner Füllmich hat von Viviane Fischer (aus den Geldern des „Corona-Ausschusses) zwei private Darlehen über insgesamt 700.000 Euro erhalten,

von denen er angeblich u.a. 115.000 Euro für die Ablösung EINES privaten Immobilienkredits verwendet hat;

ein völlig normaler und zudem völlig legaler Vorgang.

Diese privaten Darlehensgelder, stellen privates Vermögen von Reiner Füllmich dar (ein separates Wirtschaftsgut, für eine andere Person als der Darlehensgeber),

denen Rückführungsverpflichtungen / private Schulden von Reiner Füllmich, in gleicher Höhe gegenüberstehen (ein anderes „Wirtschaftsgut“, für eine andere Person als der Darlehensempfänger).

Von Seiten Reiner Füllmich also alles völlig korrekt.

Nocheinmal:

Sie haben behaupet / gelogen, daß für Templin unwiderlegbar für 1.158.250 Euro Grundschulden auf die Immobilie von Reiner Füllmich eingetragen waren

(denn diesen Betrag hat sich Templin „auszahlen“ laßen / hat dieser widerrechtlich erlangt):

weisen Sie endlich die, von Ihnen als unwiderlegbar behaupteten, Grundschulden unwiderlegbar nach.

Wo ist diesbezüglich ein Problem ?

Das eigentliche / einzige Problem ist,

daß Sie entweder nichts, aber gar nichts schnallen,

oder aber eine vorsätzliche Lügnerin und Betrügerin sind.

115.000 oder 1,15 Mio … wieder eine 0 vergessen … So geht auch Enteignung. 😩

Dass die Immobilie vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit anschließender Auflassungsvormerkung mit 1,15 Grundschulden zugunsten Templin belastet war, ist eine Tatsache. Denn selbst wenn der Käufer an Templin ohne Rechtsgrundlage geleistet hätte, dann wäre er nicht Eigentümer des Hauses geworden. Eigentümer wird der Käufer erst dann, wenn auch der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises (nach Ablösung der Grundschulden) bestätigt hatte.

Füllmich behauptet in seiner Stellungnahme, dass die Eintragung im Grundbuch nicht hätte erfolgen dürfen, da die Anspruchsgrundlage inzwischen entfallen war. Das können wir vergleichen mit der Vollstreckung aus einem Zahlungsurteil NACH Befriedigung des Klägers. Auch hier muss der Beklagte den Beweis erbringen, dass der Kläger den geforderten Betrag bereits erhalten hatte.

Sofern es um die Absicherung eines privaten Darlehens geht, könnte man ja noch Privatvermögen von Füllmich vermuten. Aber Gegenstand des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit ist eine Grundschuld, die Füllmich Templin als Sicherheit für die zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit der Sammelklage übertragen hatte. Das bestreitet Füllmich auch gar nicht.

Füllmich hatte selbst die Abtretungen veranlasst hatte, und daher bleibt die Frage, WARUM er das getan hat bzw. warum er nicht die Übertragung der Grundschuld (soweit sie die Kosten der Sammelklage betraf und nicht die Darlehen) rückgängig machte. Er muss – wie der Beklagte in meinem Beispiel – den Nachweis erbringen, dass Templin keinen Zahlungsanspruch mehr hatte.

Und bevor Sie wieder in Manier eines Wechselbetrügers Zahlenwerke aufstellen: WARUM sollte Füllmich mit seinem PRIVATVERMÖGEN die Sammelklage oder irgendwelche andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses standen, absichern? Diese Kosten sollten schließlich aus den Spendengeldern finanziert werden. D. h. die Grundschuldabtretung macht auch nur dann Sinn, wenn es sich dabei um Spendengelder handelte, mit denen das Haus finanziert wurde. Dass Füllmich behauptet, dass ihm das Geld zustünde, macht aus Spendengeldern noch lange kein Privatvermögen. Und genau darum geht es ja auch beim Vorwurf der Veruntreuung.

Nein, Sie haben keine Null vergessen;

sondern Sie gehen ganz eindeutig auf das von Reiner Füllmich mit 115.000 Euro tatsächlich getilgte Darlehen ein,

und auf sonst nichts anderes.

Sie lügen also allein wieder ganz unverschämt – und sonst nichts.

Der Rest Ihres Lügenwerkes, ist längst umfänglich widerlegt.

Ergänzung: Dass das Gericht feststellt, dass Füllmich aus dem Erlös des Hauses das Darlehen an den Corona-Ausschuss hätte zurückzahlen können, wenn nicht Templin seine Zahlungsansprüche aufgrund eines „Ermächtigungspapiers“ geltend gemacht hätte, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestanden, versteht sich doch von selbst, denn Füllmich ist der Eigentümer des Hauses – egal wie die Finanzierung zustande gekommen ist, und solange die Immobilie nicht weiter belastet ist, steht Füllmich der Kaufpreis zu.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eltern schenken ihrem Kind eine Immobilie, schließen aber einen Vertrag, der ihnen ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht zusichert. Sie beschließen aber, das Wohnrecht nicht im Grundbuch eintragen zu lassen, damit – falls sie nicht mehr in der Lage sein sollten, das Haus zu bewohnen – der Staat nicht zur Finanzierung der Pflegekosten auf das Haus zugreifen kann. Der Sohnemann ist aber ein notorischer Spieler und verkauft das Haus heimlich hinter dem Rücken seiner Eltern, um mit dem Erlös seine Spielschulden zu bezahlen. Der Verkauf ist rechtskräftig, da die Immobilie frei von Lasten ist. Die Eltern werden in Erklärungsnot geraten, warum sie das Wohnrecht nicht haben eintragen lassen, und der Sohn wird behaupten, dass die Eltern auf ihr Recht verzichtet hatten. Die Tatsachen sprechen nun einmal gegen die Version der Eltern und für die des Sohnes.

Folgendes Szenario zeigt die Problematik noch deutlicher: Da ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht an einen Dritten – z. B. die Schwester des Sohnes in obigem Beispiel – die Immobilie zeitlebens unverkäuflich machen kann, beschlossen die Vertragsparteien, von der Eintragung zunächst Abstand zu nehmen. Die Eltern hatten das Nießbrauchrecht im Vertrag nur als „Sicherheit“ aufnehmen lassen, da sie ausschließen wollten, dass der Sohn seinen Verpflichtungen, die er mit der Immobilie übernommen hatte, nicht nachkommt. Außerdem sollte ausgeschlossen werden, dass der Sohn durch die Unverkäuflichkeit des Hauses in finanzielle Not gerät. Da die Schwester – entgegen der Abmachung – nicht in dem Haus einzog, einigten die Eltern sich mit dem Sohn auf eine monatliche Zahlung als Ausgleich, die natürlich niedriger ausfiel als die tatsächlichen Mieterträge. Schließlich oblagen Verwaltung, Lasten und Kosten ausschließlich dem Sohn. Nach dem Tod der Eltern fällt der Schwester der Vertrag durch Zufall in die Hände und sie kommt zum Schluss, dass die monatlichen Zahlungen viel zu niedrig ausfallen, weshalb sie schleunigst die Grundbucheintragung nachholt.

Beide Beispiele zeigen nur eines: Der Belastung einer Immobilie durch eine Grundschuld oder durch Verträge, die ein lebenslanges Nießbrach- oder Wohnrecht einem Dritten zusichern, sollte immer eine EXISTENTE Forderung zugrundeliegen: d. h. Kredite, Darlehen oder wie in diesem Fall die finanzielle Absicherung der Eltern, sollten sie ihren Kinder im Wege der Schenkung ihr Eigentum veräußern, auf das sie ansonsten erst nach deren Tod einen Anspruch hätten. Alles andere ist sträflicher Leichtsinn. Denn es ist nicht die Aufgabe des Notars, die Vertragsparteien vor einem Vertragsabschluss zu warnen, der immer auch ein Vertrauensverhältnis voraussetzt.

Dass Privatpersonen sich über die Konsequenzen von Verträgen nicht im Klaren sind, ist verständlich. Aber ein mit allen Wassern gewaschener Jurist wie Füllmicht? Da wiehern ja die Pferde!

Roland Fritz Sie schreiben:

„Sie haben behaupet / gelogen, daß für Templin unwiderlegbar für 1.158.250 Euro Grundschulden auf die Immobilie von Reiner Füllmich eingetragen waren
(denn diesen Betrag hat sich Templin „auszahlen“ laßen / hat dieser widerrechtlich erlangt)“

Wie ist es möglich, dass sich jemand, in diesem Fall Templin, 1.158.250 Euro widerrechtlich auszahlen lassen kann, aber Templin dieses Geld heute immer noch hat, es nie beschlagnahmt wurde vom Gericht, und noch nicht einmal als Zeuge musste Templin bisher aussagen?
Wie geht das, wenn Templin sich Ihrer Ansicht nach diese 1.158.250 Euro widerrechtlich aneignete?

Hallo Frank,

ich antworte Ihnen in Kürze.

Ich hatte bereits meine Antwort fertig, bin dann noch kurz zu den „umfangreichen Erläuterungen“ vier Seiten nach hinten gesprungen, um den dortigen „Einstiegslink“ zu kopieren.

leider ist dabei dann meine ganze umfangreiche Antwort verloren gegangen / war einfach weg.

Ich habe jetzt leider einen dringenden Termin, und muß damit meine umfängliche neue Antwort leider verschieben.

Ja Frank,

Sie haben vollkommen Recht – so etwas geht ohne Betrug nicht.

Spätestens aufgrund des Beschlußes des Gerichts, daß Reiner Füllmich aus dem Verkaufserlös seiner Immobilie in Höhe von 1.345.000 Euro MINDESTENS 700.000 Euro,

(möglicherweise aber auch alles / die ganzen 1.345.000 Euro – über dies hatte das Gericht aber nicht zu entscheiden)

als sein persönlicher Vermögensanteil / sein alleiniges Eigentum, zusteht

(und damit jederzeit das Vermögen hatte, um seine beiden privaten „Corona-Ausschuss-Darlehen“ in Höhe von zusammen 700.000 Euro zurückführen zu können),

hätte die Staatsanwaltschaft zwingend – von sich aus -, ein Ermittlungsverfahren einleiten müßen,

hat dies aber aus Gründen nicht getan.

Die Erklärung hierzu, kann nur in der totalen Weisungsgebundenheit der deutschen Staatanwaltschaften an die deutsche Regierung liegen

(deshalb wird auch keine andere deutsche Staatanwaltschaft diese Sache an dich ziehen, oder aufgrund einer bei dieser diesbezüglich eingehenden Anzeige Ermittlungen aufnehmen !!!),

verbunden mit der Tatsache,

daß Marcel Templin, quasi als „Mitarbeiter“ der das „Verfahren Füllmich“ einleitenden und führenden Staatsanwaltschaft gesehen werden muß,

da dieser, eine der drei Personen ist, die Reiner Füllmich angezeigt haben,

und diese Anzeige – längst so bestätigt und unwiderlegbar – in ständiger Absprache mit der Staatsanwaltschaft, gemeinsam so konstruiert wurde,

daß Reiner Füllmich – „als massiver Störer des Staates“ – auf jeden Fall damit in Haft kommt.

Hierzu paßt – zur weiteren Bestätigung – daß eine weitere Anzeigenerstatterin (dieser drei), nämlich Antonia Fischer,

vor Gericht als Zeugin nachweislich ausgesagt hat,

daß sie – die Anzeigenerstatter – keinerlei Interesse hatten, sich mit Reiner Füllmich „gütlich“ zu einigen,

sondern daß es ihnen nur noch darum ging, Reiner Füllmich in den Knast zu bringen.

Und dies haben sie dann – in Abstimmung und auf Vorgaben der Staatsanwaltschaft – dann auch so „geschafft“.

Wie es Marcel Templin geschafft hat, sich Gelder aus dem Verkaufserlös der Immobilie rechtwidrig „unter den Nagel zu reißen“,

weiß ich nicht / kann ich auch nicht sicher, sondern nur spekulativ, nachvollziehen,

und ich weiß auch nicht, ob und wieweit die Staatsanwaltschaft auch hier „Pate“ war.

Sicher ist nur,

daß nach dem Gerichtsbeschuß

(und den Richtern lagern dazu alle entscheidungserheblichen Unterlagen vollständig vor / der Beschluß wurde erst deutlich nach der Kaufpreiszahlung gefaßt !!! – sodaß es keine weiteren unbekannten rechtskonformen Rechte mehr geben konnte !!!)

wurden Reiner Füllmich aus dem Verkaufserlös in Höhe von 1.345.000 Euro, MINDESTEN 700.000 Euro (bis möglicherweise alles / siehe oben) als seinen eigenen Vermögensanteil / sein alleiniges Eigentum, unwiderlegbar festgestellt,

womit für Marcel Templin zwangsläufig nur noch MAXIMAL 645.000 Euro

1.345.000 Euro, minus 700.000 Euro = 645.000 Euro),

zur Verfügung gestanden hätten

(möglicherweise aber auch gar nichts = „0“; aber darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden).

Ich denke, daß aus dieser unwiderlegbaren Tatsache heraus,

für jedem hier Lesendem eindeutig erkennbar ist,

daß es für Marcel Templin damit völlig unmöglich war, rechtmäßig an 1.158.250 Euro „abzugreifen“:

dies hätte u.a., ganz einfach auch dem unwiderlegbaren Gerichtsbeschluß völlig widersprochen.

Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Verkaufs mit 1,15 Millionen Euro zugunsten Templin BELASTET. Wenn von Templin die Eintragung einer Grundschuld „widerrechtlich“ veranlasst wurde, obwohl ihr keine Forderung mehr zugrunde lag, dann hätte Füllmich die Löschung der Grundschuld beantragen müssen, damit der Kaufpreis an ihn ausgezahlt wird, und dann hätte Füllmich die 700.000 Euro an den Corona-Ausschuss zurückzahlen können. Und natürlich WÄREN diese 700.000 Euro dann „Privateigentum“ von Füllmich, da er der Eigentümer des Hauses ist und die 700.000 Euro nicht gestohlen hatte. Wenn ich Ihnen 700.000 Euro schenke, dann wächst Ihr Privatvermögen um 700.000 Euro, aber diesen Teil des Privatvermögens haben Sie nicht selbst erwirtschaftet. Analog sollten die Spendengelder nicht dem Privatmann Füllmich zugute kommen, sondern in seiner Eigenschaft als Anwalt dem Corona-Ausschuss.

Dies sind wieder nur längst vollständig widerlegte vorsätzliche Lügen,

aus Ihren sehr umfangreichen, krankhaft aufgebauten Lügengebäuden.

Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Verkaufs, nachweislich nicht mit 1.158.250 Euro belastet.

Sie Lügen schon wieder durchgehend und maßlos –

anders scheinen Sie es ganz einfach nicht zu können.

Das Gericht hat die berechtigten Ansprüche insgesamt –

und damit auch die von Templin –

zum Zeitpunkt des Verkaufs umfassend und vollständig geprüft,

und ist dadurch zu dem GERICHTSBESCHLUSS gekommen,

daß Reiner Füllmich aus dem Verkaufserlös in Höhe von 1.345.000 Euro, MINDESTENS 700.000 Euro

(möglicherweise aber auch alles / die gesamten 1.345.000 Euro – aber darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden),

als eigenem Vermögensanteil / als sein Eigentum zustehen.

Allein damit, kann Templin MAXIMAL „Anteilsrechte“ am Kaufpreis in Höhe von MAXIMAL 645.000 Euro gehabt haben,

(1.345.000 Euro, minus des gerichtlich festgestellten MINDEST-Vermögensanteils / MINDEST-Eigentums von Reiner Füllmich in Höhe von 700.000 Euro = MAXIMAL 645.000 Euro –

und selbst diese sind noch fraglich, bis zu „0“; aber darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden: dies ist unabhängig – von einem Zivilgericht – zu entscheiden);

MAXIMAL 645.000 Euro, und damit ganz sicher nicht in einer Höhe von 1.158.250 Euro.

Nach diesem Gerichtsbeschluß hatte Templin – ganz sicher – keinen rechtlichen Anspruch auf diese 1.158.250 Euro.

Und das Gericht hat mit diesem Beschluß,

der Reiner Füllmich unwiderlegbar MINDESTENS einen eigenen Vermögensanteil / persönliches eigenes Eigentum zuspricht,

zudem unwiderlegbar festgestellt,

daß Reiner Füllmich damit jederzeit ausreichendes Vermögen hatte,

um seine Rückführungsverpflichtungen aus den zwei „Corona-Ausschuss-Darlehen“ in Höhe von zusammen 700.000 Euro erfüllen zu können.

Damit war auch ein diesbezüglicher Veruntreuungs-Vorwurf vollkommen vom Tisch.

Ihre restliche Darstellung ist ganz einfach insgesamt falsch,

und dies sind allein nur weitere vorsätzliche Lügen.

Sie schnallen ganz einfach einfachste Dinge nicht.

Wieso war das Haus zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht belastet? Weil Füllmich sagt, dass die Grundschuld erst eineinhalb Monate nach dem Verkauf eingetragen wurde? Das kann schlicht und ergreifend nicht sein! Füllmich ist der Münchhausen des 21. Jh. Und wenn Füllmich private Darlehen, die er aus dem „Stiftungsvermögen“ abgezogen hat, aus dem Verkaufserlös des Hauses, das mit „Geldgeschenken“ der Spender finanziert wurde, zurückzuzahlen gedenkt, dann ist das ganz großes Kino. 🤣

@ Martina,

es wird leider immer noch erkennbarer:

Sie sind unwiderlegbar ganz einfach nur hochgradig / massivst „hirnkrank“.

Und abermals nein,

sondern weil dies das Gericht aufgrund / nach abschließender Prüfung,

aller entscheidungserheblich Unterlagen / Fakten,

in einem Beschluß so festgestellt hat;

und wie ich dies hier – auf der Grundlage dieses Beschlußes –

schon zigmal ausführlichst dargestellt habe.

Und wenn Sie hier – an anderer Stelle – erklären,

daß Sie es u.a. „mit Zahlen nicht so haben“,

dann ist dies sicherlich keinerlei Entschuldigung – sondern eher ein Warnhinweis an Sie selbst.

Und nein,

Reiner Füllmich hat keine Mittel aus dem „Stiftungsvermögen“ „ABGEZOGEN“,

sondern Reiner Füllmich hat von Viviane Fischer, persönliche Darlehen ERHALTEN –

auch dieses wissen Sie umfänglich und unwiderlegbar.

Zudem kamen diese persönlichen Darlehen nicht aus einem Stiftungsvermögen (wie Sie lügen) –

da es ohne Stiftung auch kein Stiftungsvermögen gibt –

und eine Stiftung gab es – wie Sie unwiderlegbar wissen – nie;

da helfen auch die Anführungszeichen nichts:

diese zeigen nur, daß Sie wieder – wie leider überall – nur vorsätzlich lügen !!!

Und nein,

das Haus / die Immobilie von Reiner Füllmich wurde nicht mit „Geldgeschenken der Spender“ finanziert;

dies Immobilie gab es schon vorher,

und von den „Corona-Ausschuss-Darlehen“ ist damit kein einziger Euro in die Finanzierung dieser zugrundeliegenden Immobilie gefloßen.

Und selbst, wenn dies so gewesen wäre, wäre dies an keiner Stelle rechtswidrig gewesen.

Private Darlehen kann / darf man verwenden wie man will –

man muß diese allein nur zurückzahlen können

(und diese Rückzahlungfähigkeit hat das Gericht gegenüber Reiner Füllmich unwiderlegbar mit Beschluß bescheinigt;

womit dieser Untreuevorwurf „vom Tisch war“).

Private Darlehen sind eigenes Vermögen / Eigentum,

denen allein persönliche Schulden / Rückzahlungsverpflichtungen gegenüberstehen.

Wenn Sie einer Bank Ihre Sparguthaben „anvertrauen“,

dann gehen diese auch in das Vermögen der Bank über / werden diese auch zu Vermögen der Bank:

die Bank hat lediglich Schulden bei Ihnen, in Form ebenfalls einer Rückzahlungsverpflichtung;

wenn die Bank „Pleite macht“, sind Ihre Sparguthaben weg !!!

Man könnte sogar diese Darlehen mit den Darlehensgeldern selbst zurückzahlen:

und dies wäre dann wohl für Martina, „noch größeres (Kopf-) Kino“ !???

Zudem: Jemand der Geld schenkt, der spendet damit nicht –

spenden kann man nur an anerkannte „gemeinnützige Entitäten“,

die dann auch zur Ausgabe von Spendenquittungen berechtigt sind;

und dies ist hier / beim „Corona-Ausschuss“ unwiderlegbar nicht der Fall:

auch dies Alles, wissen Sie unwiderlegbar.

Martina ist leider –

wohl aufgrund Ihrer völlig überzogenen Selbstdarstellung-Sucht –

eine notorische Lügnerin, und (allein damit schon) Betrügerin;

und sie ist diesbezüglich, leicht erkennbar schwachsinnig.

Schwachsinnig heißt ja, daß jemand „zu schwache Sinne dazu hat“,

um Sachverhalte korrekt erkennen und beurteilen zu können;

was bei ihr, hier – und anderswo – ja unwiderlegbar der Fall ist.

Wenn also jemand der Münchhausen des 21. Jahrhunderts ist,

dann gebührt diese Krone uneingeschränkt nur Martina.

@ Roland Fritz: Natürlich kann der Corona-Ausschuss über die Spendengelder verfügen auch ohne Anerkennung als Stiftung. Hier kommt der Treuhänder ins Spiel. Welche internen Absprachen getroffen wurden, geht mich nichts an. Ich sehe nur die Fakten. Templin hatte eine Dokument, das ihn zur Eintragung einer Grundschuld berechtigte. Wenn Füllmich diese Zeitbombe nicht entschärft, dann hat das weder den Notar noch das Grundbuchamt zu interessieren.

@ Martina,

all Ihre Versuche sind leider allein völlig hohl und absolut undienlich –

und Sie zeigen damit allein, wer und was / wie verkommen und dumm / krank Sie sind:

es gibt – wie unwiderlegbar dargestellt – keine Spendengelder.

Wenn es keine Spendengelder gibt, kann man auch nicht über Spendengelder verfügen.

Templin hatte keine Dokument,

das ihn berechtigte, 1.158.250 Euro „abzuräumen:

die ist durch den betreffenden Gerichtsbeschluß unwiderlegbar belegt.

DAS ALLEIN SIND DIE FAKTEN;

und nicht Ihr verlogenes Geschwätz.

Es ist durchaus üblich, dass Menschen Vereine mit Geld unterstützen, auch wenn der Verein nicht als gemeinnützig gilt. Dass diese Menschen den Verein unterstützen wollen (Unkostenbeteiligung), aber nicht einzelne Mitglieder, die glauben, einen Anspruch auf das Geld im Sinne einer Gehaltszahlung zu haben, sollte selbstverständlich sein. Füllmich behauptet, einen Anspruch auf einen Teils des Corona-Ausschussvermögens zu haben – nicht wegen seiner Unkosten (Gerichtskosten etc.) – sondern wegen seiner Arbeit. Sie teilen offensichtlich Füllmichs Überzeugung, denn nur so können Sie mit Sicherheit behaupten, dass Füllmich das Darlehen mit seinem „Privatvermögen“ hätte ablösen können.

Auch wenn Füllmich das Darlehen von 700.000 Euro vom Corona-Ausschuss ohne Sicherheit erhalten hatte (z. B. durch Eintragung einer Grundschuld), dann bedeutet das noch lange nicht, dass im bis dahin unbelasteten Teil der Immobilie Füllmichs Privatvermögen steckte. Das Gericht kann also nur feststellen, dass a) Templin die Grundschuld nicht hätte eintragen lassen dürfen (können schon) und b) dass in diesem Fall die 700.000 Euro auf dem Konto von Füllmich gelandet wären und nicht auf dem Konto von Templin. Wurde das Haus aber mit Füllmichs „Gehalt“ vom Corona-Ausschuss finanziert, dann hätte Füllmich für das Darlehen nur auf sein „Gehalt“ verzichtet, aber keinen einzigen Cent seines Privatvermögens angetastet.

Richtig Martina,
hier liefert ein Münchhausen des 21. Jh. ganz großes Kino ab!
Und dieser Münchhausen des 21. Jh. namens Fuellmich, der hat hier in Roland Fritz einen weiteren Münchhausen des 21. Jh. gefunden, denn ich kann es nicht mehr hören dieses ewige:
Das Gericht hätte „unwiderruflich bestätigt“.

Unwiderruflich bestätigt?
Wie kann ein Landgericht etwas UNWIDERRUFLICH bestätigen, wenn es a) nicht die höchste richterliche Instanz ist und b) es noch Revision, etc. gibt oder geben würde, bei denen andere Richter zu ganz anderen Erkenntnissen, Einsichten und Ergebnissen kommen können!?!

Es ist schizophren hierbei von „unwiderruflich“ oder „unwiderlegbar“ zu schreiben, während man jedoch bei hundert anderen Gerichtsfällen mit gefälltem Urteil täglich sieht, dass eben so gut wie nichts „unwiderlegbar“ und „unwiderruflich“ besonders dann ist, wenn die selbe Sache vor einer höheren Instanz verhandelt wird oder nur von anderen Richtern noch einmal aufgerollt, wiederholt, angegangen wird.

Es ist so peinlich für die Spezies Mensch, dass hierbei jemand behauptet die Einschätzung eines einzigen Gerichtes / Gerichtsaales samt Vorsitz sei „unwiderlegbar“ geschweige „unwiderruflich“.
Einfach nur endlos peinlich.

@ Frank, Sie trauriger Tropf

Frank in Personenidentität mit = Heiko-ine, = Jörg, = Karl-Heinz, = unzählig weitere !!!!! (die sich alle immer unter den verschiedenen Namen selbst bestätigten !!!!! = wie unendlich krank ???

Wenn im Grundbuch keine entsprechenden Rechte eingetragen waren,

und dies das Gericht anhand aller entscheidungserheblichen „Unterlagen“ so festgestellt hat,

dann ist die unwiderlegbar;

auch nicht von einer höheren Gerichtsinstanz –

denn das Grundbuch kann nachträglich nicht mehr geändert werden,

auch nicht von einer höheren Gerichtsinstanz.

Aber leider gibt es Schwachsinnige, die nicht einmal dies verstehen.

@ Martina,

einen größeren Schwachsinn hätten Sie sich als Entgegnung überhaupt nicht ausdenken ? / zusammenlügen können:

dies alles allein wieder völlig unsachliche Lügen und Verwirrungsversuche,

ohne jegliche inhaltliche Substanz.

Nur dies: wenn ein Vereinsmitglied einen Beitrag zahlt, ist dies keine Spende,

und, und, und, …

Martina´s Schmutzigkeit ist –

unter nahezu unendlichen weiteren Beispielen – ganz besonders auch hier zu erkennen:

Ich sage:

„Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Verkaufs, nachweislich nicht mit 1.158.250 Euro belastet.“

worauf Martina antwortet:

„Wieso war das Haus zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht belastet?“

Ich habe an keiner Stelle gesagt, daß es nicht belastet war,

sondern nur, daß es nicht mit 1.158.250 Euro belastet war.

Aber genau solche Lügen sind das – alleinig wirkliche Markenzeichen – von Martina.

Und nun kommt noch schnell die diesbezüglich genauso schwachsinnige / verlogene Heiko-ine daher,

diesmal wieder als Frank, um die Lügen von Martina auch noch als korrekt zu bestätigen:

na dann Prost Mahlzeit für diesen blog.

@ Martina,

nur noch am Rande,

um Ihre fachlichen Kompetenzen mal zusätzlich zu beleuchten:

Martina sagt:

„Dass diese Menschen den Verein unterstützen wollen (Unkostenbeteiligung)“:

es gibt keinen Unkostenbeitrag (es gibt nämlich keine Unkosten),

sondern nur einen Kostenbeitrag (denn es gibt nur Kosten).

@ Roland Fritz: Ich habe nichts von Mitgliedsbeiträgen geschrieben, sondern von Menschen, die den Verein bzw. dessen Mitglieder unterstützen, auch wenn sie kein Mitglied sind, und denen es nichts ausmacht, dass sie keine Spendenquittung erhalten.

Niemand bestreitet, dass Füllmich „Vermögen“ nach dem Verkauf des Hauses sein eigen hätte nennen könnte, wenn ihm Templin keinen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Aber da das Haus als Sicherung des Vermögens des Corona-Ausschusses gedacht war und nicht zur Sicherung des Vermögens von Füllmich, ist Ihre Herleitung nicht schlüssig.

Zu Ihrem Kommentar an den „guten Bullen“: Natürlich kann jederzeit eine Eintragung im Grundbuch erfolgen, wenn der Anspruchssteller seine Anspruchsberechtigung in irgendeiner Form nachweisen kann – beispielsweise durch die Vorlage einer notariell beglaubigten Abtretung einer Briefgrundschuld.

Mit den „Unkosten“ haben Sie nur teilweise recht, da das Wort zwar als umgangssprachliches Synonym für Selbstkosten, Kosten oder Auslagen in kaufmännischen und wissenschaftlichen Texten unüblich ist, aber nichtsdestotrotz in Gesetzestexten verwendet wird.

@ Martina,

Martina sagt:

„Mit den „Unkosten“ haben Sie nur teilweise recht, da das Wort zwar als umgangssprachliches Synonym für Selbstkosten, Kosten oder Auslagen in kaufmännischen und wissenschaftlichen Texten unüblich ist, aber nichtsdestotrotz in Gesetzestexten verwendet wird“.

was für eine – wieder und wieder – verklausulierte Antwort:

„umgangssprachlich“: allein von Nichtswissern / Idioten wie Ihnen.

Zeigen Sie uns doch bitte mal die Gesetzestexte in Kopie / Direktzugriff, in denen der Begriff „Unkosten“ verwendet wird:

ich werde mich danach sofort darum kümmern.

Ich habe aber leider auch hier den drängenden Verdacht, daß Sie auch hier wider allein lügen.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Ich habe nichts von Mitgliedsbeiträgen geschrieben, sondern von Menschen, die den Verein bzw. dessen Mitglieder unterstützen, auch wenn sie kein Mitglied sind, und denen es nichts ausmacht, dass sie keine Spendenquittung erhalten.“

Um das / diese wieder nur Ablenkung von den Tatsachen, geht es überhaupt nicht:

und zudem sind Unterstützungsleistungen natürlich Beiträge,

wenn auch nicht die vom Verein festgesetzten Jahresbeiträge für Mitglieder.

Martina sagt:

„Niemand bestreitet, dass Füllmich „Vermögen“ nach dem Verkauf des Hauses sein eigen hätte nennen könnte, wenn ihm Templin keinen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Aber da das Haus als Sicherung des Vermögens des Corona-Ausschusses gedacht war und nicht zur Sicherung des Vermögens von Füllmich, ist Ihre Herleitung nicht schlüssig.“

Ihre Darstellung ist leider völliger Schwachsinn:

Reiner Füllmich hatte jedereit das Vermögen, um seine beiden Darlehen vom „Corona-Ausschuss“ in Höhe von 700.000 Euro zurückzuführen;

gerichtsfestgestellt, unter Berücksichtigung aller auf der Immobilie zu Recht lastenden Schulden !!!!!

Templin hatte kein entsprechendes rechtmäßig eingetragenes Recht, um dies rechtsmäßig zu verhindern,

sonst hätte das Gericht dieses Recht nicht nur berücksichtigen müßen,

sondern das Gericht hat dies deswegen auch sogetan.

Martina sagt:

„Zu Ihrem Kommentar an den „guten Bullen“: Natürlich kann jederzeit eine Eintragung im Grundbuch erfolgen, wenn der Anspruchssteller seine Anspruchsberechtigung in irgendeiner Form nachweisen kann – beispielsweise durch die Vorlage einer notariell beglaubigten Abtretung einer Briefgrundschuld.“

Was für ein kindisches Getue ? Bezeichnen Sie doch Ihre „guten Bullen“ doch mal mit Namen –

und erklären Sie zudem mal, was Sie unter „guten Bullen“ verstehen !

Natürlich kann nicht jederzeit eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen;

insbesondere dann nicht mehr, wenn der Vorgang bereits abgeschloßen ist.

Ein Folgegericht, und selbst der BGH, kann ein Grundbuch nachträglich nur noch rechtswidrig verändern;

und nur dies habe ich gesagt:

aber Sie können es stets und nachweislich einfach nicht,

ohne falsche Unterstellungen, Verdrehungen, …, Falschdarstellungen, Lüge und Betrug.

@ Roland Fritz:
„§ 578 Abs. 2 HGB:
1 Die Sondervergütung entspricht den dem Berger entstandenen Unkosten.
2 Unkosten im Sinne von Satz 1 sind die im Rahmen der Bergungsmaßnahmen vernünftigerweise aufgewendeten Auslagen sowie ein angemessener Betrag für Ausrüstung und Personal, die tatsächlich und vernünftigerweise für die Bergungsmaßnahme eingesetzt worden sind.“
😁

@ Roland Fritz: Woher soll denn das Grundbuchamt wissen, dass ein Anspruch nicht mehr besteht? Aus dem Festsetzungsbescheid kann der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben, auch wenn Sie den Betrag längst bezahlt hatten. Die Zahlung ist untergegangen, weil Sie vergessen hatten, Ihre Teilnehmernummer auf der Bareinzahlung anzugeben. Der Einzahlungsbeleg hätte als Beweis Ihrer Zahlung anerkannt werden müssen und die Zwangsvollstreckung wäre eingestellt worden, aber da Sie den Einzahlungsbeleg weggeworfen hatten, wird die Zwangsvollstreckung völlig zu Recht betrieben.

@ Martina,

Sie sind einfach nur irre – lügen und betrügen.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Woher soll denn das Grundbuchamt wissen, dass ein Anspruch nicht mehr besteht?“

Es geht nicht darum, daß noch ein Anspruch im Grundbuch stehen würde, der nicht mehr besteht,

sondern es geht allein darum,

daß kein rechtmäßiger / rechtswirksamer Anspruch für Templin, in Höhe von 1.158.250 Euro im Grundbuch eingetragen ist

(dies hat das Gericht nach Prüfung aller entscheidungserheblichen Unterlagen / des Grundbuches, so festgestellt !!!!!);

der Templin berechtigen würde, rechtmäßig über den Betrag in Höhe von 1.158.250 Euro „zu verfügen“ –

was Templin – dementsprechend – aber rechtswidrig getan hat.

Ihre ganzen verlogenen Verdrehungsversuche, sind allein Lüge und Betrug.

@ Martina,

Martina zeigt:

„„§ 578 Abs. 2 HGB:
1 Die Sondervergütung entspricht den dem Berger entstandenen Unkosten.
2 Unkosten im Sinne von Satz 1 sind die im Rahmen der …“

Dies ist ungeheuerlich / unglaublich,

zeigt aber auch nur, welche Idioten bei uns sogar Gesetzestexte schreiben:

Fakt aber ist, daß es keine Unkosten gibt:

das wäre, wie wenn „freiwillig“ und „unfreiwillig“ dasselbe wäre,

oder „wirklich“ und „unwirklich“, und, und, und, ………………..

Tatsache aber ist, daß es genau aus diesem Grund aber auch keine Unkosten gibt /

für jeden Menschen mit nur etwas Hirn, überhaupt nicht geben kann.

„Unkosten“ würde ja „Nichtkosten“ / „keine Kosten“ bedeuten,

wie „unwirklich“ eben „nichtwirklich“ / „keine Wirklichkeit“ bedeutet.

Ein völlig unvertretbarer / unter keinen Umständen vertretbarer Hammer !!!

@ Roland Fritz: Nach Ihrer Logik gäbe es auch keine „Untaten“. Als Untaten bezeichnet man Taten, die großen Abscheu, Entsetzen erregen. Spinne ich diesen Gedanken weiter, dann sind Unkosten Kosten, die große Abscheu und Entsetzen erregen. Mir deucht, hier hatte jemand Humor. 😂

@ Roland Fritz: „Dies hat das Gericht nach Prüfung aller entscheidungserheblichen Unterlagen / des Grundbuches, so festgestellt.“ Das ergibt keinen Sinn. Entweder eine Grundschuld muss eingetragen werden oder nicht. Ob der Anspruch zu dem Zeitpunkt besteht oder nicht, muss der Schuldner beweisen, nicht der Gläubiger. Doch selbst wenn Templin keinen Anspruch auf den Verkaufserlös hatte, so bedeutet das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass Füllmich aus dem Verkaufserlös das Darlehen hätte ablösen können.

Nehmen wir an, ich hätte Ihnen mein Fahrrad im Wert von 500 Euro ausgeliehen und leihe Ihnen darüber hinaus weitere 500 Euro für Ihren Fahrradurlaub. Nach dem Urlaub wollen Sie nach Absprache mit mir das Fahrrad verkaufen (ich wollte mir ohnehin ein neues kaufen), weil Ihnen jemand 1.000 Euro für den Drahtesel geben will, so dass Sie mit einem Schlag alle Schulden bei mir los wären. Doch Ihre Ex-Frau, der Sie schon seit längerem Unterhalt schuldig sind, bekommt von dem Verkauf Wind und setzt einen Gerichtsvollzieher zwecks Taschenpfändung auf Sie an, der Ihnen sofort den Verkaufserlös nach Erhalt abnimmt. Denn für den Gerichtsvollzieher ist derjenige, der das Rad verkauft, auch der Eigentümer. Ergo: Mein Rad ist weg, und die Darlehensschuld besteht immer noch.

Ich verklage Sie daraufhin wegen Betrugs, weil ich hinter dem Käufer einen „Strohmann“, nämlich den Freund Ihrer Ex, vermute. Natürlich wird ein Gericht bestätigen, dass Sie das Darlehen aus dem Verkaufserlös hätten ablösen können, aber deshalb ist die Forderung von weiteren 500 Euro als Gegenwert für mein Fahrrad immer noch nicht vom Tisch.

Wenn mit dem Haus, dessen Eigentümer Füllmich war, das Vermögen des Corona-Ausschusses vor dem Zugriff des Staates geschützt werden sollte, dann entbehrt es jeder Logik, dass das Haus von Füllmich auch privat finanziert wurde. Füllmich kann sein Vermögen nicht durch den Kauf eines Hauses vor dem Zugriff Dritter schützen, weil diese sich dann am Haus schadlos halten.

@ Martina,

ich denke, zwischen gut und schlecht ist grundlegend ausreichend differenziert:

„Untat“ differenziert überhaupt nicht.

@ Roland Fritz: Ich weiß nicht, wieso der Mensch auf die Idee kam, dass er weiß, was „gut“ und „böse“ ist. Oder er hat nicht kapiert, dass die Unterscheidung in „gut“ und „böse“ böse ist, daher heißt es auch: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn wie ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden.“ (Matth. 7)

Wenn die Gesetzlosigkeit regiert, fängt der Spaß erst richtig an. 😈

@

@ Martina,

welch ein, wieder und wieder – kompletter, längst insgesamt widerlegter Schwachsinn.

Bei Ihrem Teilsatz,

daß nicht der Gläubiger seinen Anspruch nachweisen muß, sondern der Schuldner dazu verpflichtet ist,

hat es mich fast „zerrissen“ / so gelacht, hab ich schon lange nicht mehr:

aber nicht, daß ich Ihnen dafür in Zukunft noch Geld zahlen muß !!!

Ergebnis:

ALLES ALLEIN BEREITS LÄNGST VIELFACH WIDERLEGTER SCHWACHSINN:

Sie sind ganz einfach nachweislich, „am Ende“ !!!

martina

Sie lenken hartnäckig davon ab, dass dem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis ein Vertrag vorausgegangen sein muss. Das kann ein Kaufvertrag sein oder – wie im Fall Templin-Füllmich – eine Abtretung der Grundschuld. Templin muss also gar nichts mehr beweisen. Genausogut könnten Sie den Festsetzungsbescheid in der Luft zerreißen und behaupten, dass ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservicde jetzt keine Rundfunkgebühren mehr fordern könnten. Das Gelächter wäre Ihnen sicher, wetten? 😆

Wenn der böse Templin sich rechtswidrig vom Notar unberechtigtes Geld hat überweisen lassen, dann frage ich mich – übrigens schon seit einem Jahr – weshalb der Star-Anwalt Füllmich, nicht über seine ihn vertretenden Star-Anwälte, nicht endlich den Bösewicht Templin auf den Zeugenstuhl vor Gericht laden lässt?
Zeugen dürfen von beiden Seiten gefordert werden!

Warum also hält die beklagte Seite, die Seite Füllmich, ihre schutzende Hand über Templin???

DAS ist doch die einzig wahre Frage!
Hier wird’s schmutzig.

@ Martina,

ich lenke überhaupt nirgendwo ab – sondern Sie lügen konstant.

Für Templin gibt es keine berechtigt eingetragenen Grundschulden über 1.158.250 Euro,

die er sich – damit – aber widerechtlich dennoch gekrallt hat.

Nur Sie wissen von solchen von Ihnen dahergelogenen Grundschulden –

das Gericht dagegen kennt diese nicht.

Hallo Frank,

Reiner Füllmich und seine Anwälte haben das Gericht schon mehrfach dazu aufgefordert / dazu Anträge gestellt,

Templin als Zeuge einzubestellen,

aber das Gericht lehnte bisher jeden dieser Anträge (vgl. UNO Anträge Russland vs. Veto USA):

dies ist unwiderlegbar nachgewiesen.

Also keine schützende Hand von Seiten Reiner Füllmich,

sondern allein schützende Hand von Staatsanwaltschaft und Gericht = Staat,

für den „Staats-, Staatsanwaltschafts- (undnun wohl auch noch Gerichts-) Verschwörungs“-Mittäter gegen Reiner Füllmich, Marcel Templin.

Das Gericht war schon „zum Schluß“,

durfte dies aber nicht aufrechterhalten / nicht zum endgültigen Schluß kommen,

weil „der Staat“ „beschloßen“ hat,

daß der „Staatsfeind“ Reiner Füllmich um jeden Preis in Haft bleiben muß,

um ihn von weiterer – insbesondere auch internationaler – Aufklärung abzuhalten:

wer dies nicht versteht, der versteht auch sonst nichts.

„Für Templin gibt es keine berechtigt eingetragenen Grundschulden über 1.158.250 Euro.“ Also bestreiten Sie demnach nicht, dass es „unberechtigt eingetragene Grundschulden“ in dieser Höhe gab. Templin hatte nach Wegfall der Leistungsverpflichtung zwar keinen Anspruch mehr auf Befriedigung, aber wer sollte das wissen außer Templin und Füllmich? Dass der Notar auch davon wusste, ändert nichts an der Tatsache, dass Templin zu jedem anderen Notar hätte gehen können, dem die Hintergründe der Abtretung der Grundschuld unbekannt waren. Die Rechtmäßigkeit der Eintragung ergibt sich aus der Abtretung der Grundschuld und der Tatsache, dass Füllmich nichts gegen die Eintragung der Grundschuld unternommen hatte. Denn als Eigentümer hätte er sofort Kenntnis von der Eintragung erlangt.

„Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899)

Häufig ist die Rechtslage nicht so eindeutig und klar, dass der Berichtigungsanspruch aus § 894 schnell genug durchgesetzt werden könnte. Um in der Zwischenzeit Rechtsnachteile abzuwenden, die sich für den wahren Berechtigten aus dem redlichen Erwerb eines Dritten ergeben können, bedarf es insoweit einer vorläufigen Sicherung, um den zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerb des Eigentums durch einen Dritten zu verhindern. Hierfür stellt das Gesetz das Instrument des Widerspruchs zur Verfügung. Der Widerspruch wird nach § 899 Abs. 2 S. 1 entweder aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer Bewilligung des Betroffenen in das Grundbuch eingetragen.“

@ Martina:

Sie sind und bleiben ganz einfach allein eine notorische Lügnerin,

und wollen hiermit zudem nur wieder für Verwirrung sorgen:

es gab für Templin allein eine an Templin abgetretene Grundschuld in Höhe von 650.000 Euro,

die ihm für sein aus Geldern der „class-action-Mandanten“ an Reiner Füllmich gegebenes Darlehen über 500.000 Euro,

wobei Templin diese Darlehensgelder direkt an die abzulößende Bank bezahlt hat,

um damit im direkten Gegenzug, direkt von dieser Bank, die bereits schon lange bestehende Grundschuld über 650.000 Euro zu erhalten.

Diese Grundschuld wurde allein als Sicherheit für das Darlehen über 500.000 Euro gegeben,

womit Templin aus dieser Grundschuld auch nur 500.000 Euro verlangen konnte.

Verkaufserlös 1.345.000 Euro, minus 500.000 Euro (die Templin sicherlich über ein separates Gerichtsverfahren wieder zurückgeben muß !!!) =

845.000 Euro – und damit klar über dem vom Gericht bestätigten Betrag von MINDESTENS 700.000 Euro

(über mehr hatte das Gericht nicht zu beschließen /

somit aber möglicherweise auch 845.000 Euro (siehe zuvor), oder nach separatem Einklagen der 500.000 Euro, sogar die vollen 1.345.000 Euro !!!);

und die 500.000 Euro „class-action-Darlehen“ (selbst die volle Grundschuld über 650.000 Euro allein dafür),

sind nun mal keine – durch Templin dann statt der 500.000 Euro – widerrechtlich „abgekrallten“ 1.158.250 Euro .

Wer rechnen kann , ist besser dran.

Ja, ja, ich weiß,

das „aus-Versehen-falsch-Rechnen“, oder aus Versehen Zahlen verdrehen oder ganz zu vergessen, oder ähnliche Zahlen zu vertauschen,

sind bei Ihnen ja nur vorgeschoben, damit Sie für Ihre Lügen und Ihren Betrug, versuchen eine „Ausrede“ zu haben.

Ich muss nicht rechnen können, um die Äpfel am Baum zu zählen, wenn der Baum überhaupt keine Äpfel trägt. 😆

Es geht an keiner um Wertsteigerung,

Sie notorische Lügnerin, und immer größer werdendes verkommenes Schwein,

sondern um einen vom Gericht festgestellten Wert in Höhe von MINDESTENS 700.000 Euro als alleiniges Eigentum von Reiner Füllmich.

@ Roland Fritz: Genau das ist die Frage. Warum sollte denn Füllmich die Kosten der Sammelklage mit „seinem alleinigen Eigentum“ absichern? Das macht eben überhaupt keinen Sinn. Sie haben doch selbst die Stellungnahme von Füllmich verlinkt, in der er die Existenz der Grundschuldenabtretung an Füllmich nicht bestreitet, sondern nur die Forderung, der ihr zugrunde liegt.

Martina sagt:

„@ Roland Fritz: Genau das ist die Frage. Warum sollte denn Füllmich die Kosten der Sammelklage mit „seinem alleinigen Eigentum“ absichern? Das macht eben überhaupt keinen Sinn. Sie haben doch selbst die Stellungnahme von Füllmich verlinkt, in der er die Existenz der Grundschuldenabtretung an Füllmich nicht bestreitet, sondern nur die Forderung, der ihr zugrunde liegt.“

Kann ein Mensch denn überhaupt noch hohler sein ?

Sie unterstellen mal wieder,

ich hätte eine Frage gestellt, allein um dann darauf eingehen zu können.

Reiner Füllmich sichert keine Kosten der Sammelklage mit seinem alleinigen Eigentum –

wo tut er denn dies ?

Die direkte Grundschuldabtretung der abzulösenden Bank an Templin,

die durch das „class-action-Darlehen“ über 500.000 Euro

(durch Direktzahlung von Templin an die Bank),

abgelöst wurde,

hat Reiner Füllmich natürlich nie bestritten – warum auch.

Neben dieser – nie bestrittenen – Grundschuld, gab es aber keine weiteren Grundschulden.

Reiner Füllmich hat allein – aus bekannten Gründen – die Rechtmäßigkeit der Rückforderung des vorgenannten Darlehens „bestritten“;

dies hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Beschluß des Gerichts,

das Reiner Füllmich MINDESTENS 700.000 Euro jederzeitiges Vermögen „zuerkennt“,

mit dem er seine „Corona-Auschuss“-Darlehn in Höhe von 700.000 Euro vertragsgemäß zurückführen kann:

denn selbst 1.345.000 Euro Verkaufserlöß, abzüglich diese 500.000 Euro „class-action“-Darlehen,

ergeben immer noch 845.000 Euro –

und damit sogar noch mehr, als die gerichtsfestgestellten MINDESTEN 700.000 Euro !!!

Bundestagsabgeordnete der Grünen (BW) Stephanie Aeffner (47 J.) gestorben.
Laut Artikel auf web.de klingt es ganz nach „plötzlich und unerwartet“.
Sie gehörte laut Artikel dem Ausschuss für Arbeit und Soziales an und war innerhalb der Grünen-Fraktion zuständig für Sozialpolitik, die Bekämpfung von Kinderarmut, Asyl und Flucht sowie Behindertenpolitik – sie soll selbst im Rollstuhl gesessen haben.
Zu den Umständen des Todes machte die Fraktion keine Angaben.

„https://freeassange.tech/kurzclips/video/232899-ich-bin-froh-dass-impfstoffe/“

Ein netter Herr – unser noch-Bundeskanlzer

Interesant auch die Aussage von Katharina König, dass allein mit ihr über 1.000.000 Corona-Giftspritzen-Geschädigte vernetzt sind..

Eine Dunkelziffer dürfte immer noch verbleiben.

Sie sind jedenfalls der einzige hier, der es schafft, in einem Link Rechtschreibefehler zu „verstecken“. Wer im Glashaus sitzt … 😆

Sind Sie einer jener armen Schweine, die am 8. Tag nach der Geburt bestialisch (Kappung der Nervenverbindung zur Glans) – Zoelly, A.; v. Wartburg, U. (1991): Replantationschirurgie am Penis. Helv. chir. Acta 58 (1991), 313-318 – am Genital verstümmelt wurden und dann trotzdem noch dieser Religion hinterherrennen?

Wie ich darauf komme: Über Orgasmus erreicht man körperliche Entspannung und Ausgeglichenheit. Und die fehlt vielen Juden und Ihnen. Und das ist eine Folge dieser Genitalverstümmelung.

„Die Grundlage für Juden, ihre Söhne zu beschneiden, liegt im ältesten und damit für das Judentum autoritativsten Teil der Bibel, nämlich in den fünf Büchern Mose (Torah). So heißt es: „Dies ist mein Bund, den ihr wahren sollt, zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Beschnitten unter euch sei alles Männliche.“ (1. Buch 17,10 (Buber-Rosenzweig-Übersetzung)). „Mit acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten werden“ (1. Buch 17,12). Die Beschneidung jüdischer neugeborener Jungen gehört zum Wesen des Judentums, markiert den Eintritt in die jüdische Gemeinschaft und symbolisiert den Bund zwischen G’tt und Abraham bzw. zwischen G’tt und den Juden.“
https://j-afd.de/elements.html

Sie zeigen Gott, wie man es richtig macht.
Hätte Gott beschnittene Menschen gewollt, hätte er es ganz bestimmt auch ohne Juden hinbekommen.
Nicht mal zu dieser einfachen Logik reicht es.

Auffällig ist auch, dass es kaum gute Musik aus Israel gibt. Hingegen aus den Bevölkerungsmäßig ebenfalls kleinen Skandinavischen Ländern gibt es sehr viel gute Musik.

Mit der Beschneidung wird die Lebensfreude beschnitten und damit natürlich auch die Fähigkeit zu kulturellen Leistungen, die mit Schönheit verbunden sind.

Der einzige Bereich, wo Juden sehr erfolgreich sind, ist das dramatische, also Film und Theater. Und da schließt sich eigentlich der Kreis: Beschneidung ist extrem dramatisch und extrem destruktiv und extrem menschenverachtend.

Und es fehlt den Juden die Größe, sich von dieser durch und durch kriminellen Praxis zu lösen. Immer schön dem Schlächter hinterhertrotten und assistieren. Man will ja die Versicherungsprämie im Himmel kassieren.

Religion ist das genialste Versicherungsmodell, ein Versicherungsmodell, bei dem Du tot sein musst, um die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können. Was für eine Verarsche! Was für eine Verarsche!

Der Link ist richtig und führt zum Video.

einfach den Link zwischen den Anführungszeichen in die Adresszeile des Browsers setzen.
dabei aber die Anführungszeichen weglassen.
Und im Browser bei privates DNS cloudflare einstellen

Was ist denn eine Phobokratische Kakistokratie ???
___________________________________________
Eine phobokratische Kakistokratie ist ein politisches System, das durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

– Inkompetente Führung: Die Herrschenden sind nicht in der Lage, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, was zu ineffizienter und schlechter Regierungsführung führt.
– Angst als Kontrollmechanismus: Die Regierung nutzt Angst, um die Bevölkerung zu kontrollieren und ihre Macht zu sichern.
– Repression gegen Kritiker: Kritische Stimmen werden durch Maßnahmen wie Strafanzeigen und Einschüchterung verfolgt, um oppositionelle Meinungen zum Schweigen zu bringen.
– Mangel an Transparenz und Verantwortlichkeit: Es gibt wenig Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung, was das Vertrauen in die Regierung untergräbt.
– Kritik als Bedrohung: Konstruktive Kritik wird nicht akzeptiert, sondern als Bedrohung wahrgenommen, was ein Klima der Angst und des Schweigens schafft.

Diese Dynamiken sind typisch für autoritäre oder stark zentralisierte politische Systeme.
___________________
Ja, wo leben wir denn?

Wir leben in einem Land wo Personen wie anscheinend Sie, andere zu Schlafschafen verdammen mit derart Märchen – Zitat:

„Inkompetente Führung: Die Herrschenden sind nicht in der Lage, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, was zu ineffizienter und schlechter Regierungsführung führt.“

Was hat es mit Inkompetenz zu tun, wenn Bspw. (nur ein Beispiel von Hunderten) eine Europäische Union mit BIONTECH einen Vertrag abschließt in dem nicht nur für Biontech ein 100% Haftungsausschluss vertraglich verankert ist, sondern zudem, dass Deutschland, sprich Merkel & Co, bei Klagen gegen BIONTECH, die gesamten Kosten für BIONTECH übernehmen inkl. Anwalts- und Schadensersatz-Kosten?
Das ist keine Inkompetenz, das ist hoch kriminell und zwar ganz bewusst.
Wäre Merkel & Co nur inkompetent, dann hätte die Bundesregierung das schon längst aufklären und per Gericht diese Kostenübernahme als rechtswidrig beurteilen lassen. Stattdessen wird an Biontech bezahlt.

Augenwischerei von Inkompetenz zu sprechen, wenn auch Sie genau wissen hier ist höchste Bandenkriminalität in Perfektion am Werk! Aber wenn man dem Volk weismachen will es handelte sich hier nur um Inkompetenz, dann muss sich keiner wundern wenn die Straßen leer sind und keiner verhaftet wird aus der Regierung, denn Inkompetenz ist keine Straftat.

Inkompetenz versus Kriminalität? Das ist bei dir die impulsive Frage.
Es kann nie schaden, einen Kommentar aufmerksam zu lesen.
Abgesehen von der Tatsache, daß aus Inkompetenz Kriminalität geboren werden kann, verweise ich auf den letzten Satz vom Kollegen MBE (sehr schön und nach meiner Interpretation zur Namensgebung: Malicious Booster Enforcement), der mit der schlichten Frage endete:
„Ja, wo leben wir denn?“
Inhaltliche Überschneidungen sind eigentlich schnell erkennbar, auch wenn man vorher mit einer großen Schaufel den Sandkasten betritt.

rbb inforadio brachte soeben ein Interview mit der Sprecherin des Löffler-Instituts Dipl. Biol. Elke Reinking – hier ist Sie:
„https://www.fli.de/de/ueber-das-fli/leitung/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/“

Achtung !
Das Virus sei mit einem PCR-Test und mit der Feststellung von Antikörpern aufgespürt (meine Formulierung) worden.
Das kennen wir ja von Corona zum Erbrechen.

Erwachsene Tiere werden in der Regel nicht krank.
Infiziert und nicht krank kennen wir auch von Corona.
Nur junge Tiere könnten schwer krank werden. Ah ja – wer es glaubt.

Das Virus könne von Milch zum Beispiel übertragen werden.
Hmmm.
Das Virus bräuchte nach Definition einen Wirt. In der Milch gibt es Bakterien. Die dürften das Virus aber eher wegfressen, anstatt es als Wirt an sich ran zu lassen, genauer es aktiv seinem Stoffwechsel Zugang zu verschaffen. Das Virus ist dank fehlendem eigenen Stoffwechsel ja handlungsunfähig und kann sich aktiv keinen Zugang zum Stoffwechsel eines Virus verschaffen.

Aber nun kommt das Wesentliche:
„Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) teilte mit, dass ein Impfstoff gegen den spezifischen Stereotyp O des Virus vorhanden sei. Für Impfungen müsse die extra für MKS-Ausbrüche eingerichtete Impfbank aktiviert werden.“
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/01/brandenburg-maul-und-klauenseuche-mks-beratungen-tier-bueffel-virus-erkrankung.html

Ich könnte wetten, dass dieser angebliche Ausbruch der Maul und Klauenseuche frei erfunden ist, um mal wieder eine sogenannte „Impfung“ über einen Impfzwang zu verkaufen.

Die Tiere, die ohne die Spritze nicht sterben und nicht krank werden, werden dann an der Impfung krank und dann getötet werden.
Und hinterher kann kein Staatsanwalt mehr die Sache aufklären.

Zudem haben zahlreiche Staaten und Bundesländer Einfuhrstops verhängt.

Nachdem man die Energiewirtschaft zerstört hat
ist nun die Lebensmittelversorgung dran.

Eine südkoreanische Studie zeigt alarmierende Anstiege bei Depressionen, Angststörungen und Schlafproblemen nach SARS-CoV2-mRNA-Injektionen. Doch eine vermeintlich aus den Daten ableitbare Reduktion von Schizophrenie und bipolaren Störungen unter Injizierten entpuppt sich bei genauer Analyse als Fehlschluss. Was wirklich hinter den Zahlen steckt und welche neuropsychiatrischen Risiken nicht ignoriert werden dürfen. Die Ergebnisse der neuen Studie zeigen, dass nach mindestens zwei Injektionen von SARS-CoV2-mRNA Depressionen um 60 Prozent, Angststörungen, dissoziative bzw. multiple Persönlichkeitsstörungen, Belastungs- und somatoforme bzw. psychosomatische Störungen um etwa 44 Prozent und Schlafstörungen sogar um 93 Prozent im Vergleich zu nicht gentechnisch veränderten Menschen zugenommen haben. Schlafstörungen, Depressionen, Angstzustände und andere psychische Störungen, für die ein erhöhtes Risiko nach mRNA-Injektion gemessen wurde, sind dagegen weitgehend altersunabhängig. Daher könnte dieses Ergebnis (auch aufgrund der im Vergleich deutlich größeren Fallzahlen, aber immer unter dem Vorbehalt der Altersverzerrung) eher in die richtige Richtung weisen. Zumal gezeigt wurde, dass die Spike-mRNA-Injektion eine Neuroinflammation verursacht.

Fazit: Die gentechnische Modifikation des Menschen mittels Spike-mRNA führt zu ernsthaften neuropsychiatrischen Störungen und Erkrankungen, die sehr wahrscheinlich auf eine Neuroinflammation zurückzuführen sind.

https://michael-nehls.de/infos/genteschnische-veraenderung-der-psyche/

Von der Leyen nicht zu Amtseinführung von Trump eingeladen – Michael Ballweg schon
https://gegenzensur.rtde.world/international/232552-von-leyen-nicht-zu-amtseinfuehrung/

„Anders als von der Leyen könnte der Querdenken-Gründer Michael Ballweg bei der Amtseinführung Trumps anwesend sein. Ballweg erklärte in einem Interview mit dem YouTube-Kanal „Radio Berliner Morgenröte“, dass ihn der von Trump zum Gesundheitsminister nominierte Robert F. Kennedy Jr. eingeladen habe.

Kennedy hatte an der von Querdenken initiierten Großdemonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen am 29. August 2020 teilgenommen und war dort als Redner aufgetreten. Ob Ballweg an der Amtseinführung teilnehmen wird, ist noch unklar. Allerdings sei kurzfristig ein Gerichtstermin für den 20. Januar anberaumt worden. Ballwegs Kommentar: „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.““

Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Er sollte sich mit der Kollision rechtzeitig an die US Botschaft wenden, um die Vasallentreue der Behörden auszuspielen. „Die Entscheidung, ob ein Gerichtstermin verschoben wird, liegt letztlich im Ermessen des Richters.“
https://jurawelt.com/wie-kann-man-einen-gerichtstermin-verschieben/
Wenn der Richter politisch motiviert ist, wird er seine Macht ausreizen. Bleibt nur zu hoffen, daß Ballweg über genug Mittel verfügt, um die Reise anzutreten. Es sei denn er wurde als VIP all in geladen. Ich denke Kennedy jr. zu treffen ist für ihn lohnenswert. Der Verkauf der USA an einen Milliardär dürfte ihn weniger interessieren.

BSW-Politiker Pürner: „In den vergangenen Wochen habe ich über einen Parteiaustritt nachgedacht“

Friedrich Pürner wurde als Kritiker der Corona-Politik bekannt, mittlerweile sitzt er für das BSW im EU-Parlament. Im Interview kritisiert er den „autoritären Stil“ seiner Partei.

https://archive.ph/KTYUB # https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/frust-in-wagenknecht-partei-eu-abgeordneter-friedrich-puerner-denkt-ueber-austritt-nach-li.2288371

Ist die EU noch eine Demokratie? – Europa auf dem Weg zur Bürokratie-Diktatur
# von Volker Boehme-Neßler am 10.01.2025 #

150 Beamte kontrollieren eine politische Diskussion. Das ist in autoritären Staaten wie Russland oder China Alltag. Aber es sind EU-Beamte, die die Online-Diskussion von Alice Weidel und Elon Musk beobachten. Eine Behörde kontrolliert politische Diskussionen – in Demokratien ist das unvorstellbar.

Der reichste Mann der Welt lädt die umstrittenste Politikerin in Deutschland zu einem Gespräch auf seiner Plattform ein. Wo ist das Problem? In einer freien Welt dürfen Menschen miteinander reden. Das ist eine Grundidee von Freiheit und Demokratie. Trotzdem ist die Empörung in Teilen der deutschen Politik groß. Dafür gibt es einen Grund. Elon Musk hat großen Einfluss, und es ist Wahlkampf in Deutschland. Die etablierten Parteien befürchten, dass das Gespräch die Wahlchancen der AfD erhöht – und ihre eigenen Chancen vermindert. Das ist der Kern, der in der öffentlichen Diskussion mit angeblicher, aber geheuchelter Sorge um die Demokratie maskiert wird.

# Digital Services Act (DSA) – die autoritäre Grundlage
Das autoritäre Vorgehen der EU-Kommission hat eine Rechtsgrundlage: den Digital Services Act (DSA) der EU. Diese Verordnung ist seit Februar letzten Jahres vollständig wirksam. Sie beschäftigt sich mit Online-Plattformen. Sie will in Europa ein vertrauenswürdiges Online-Umfeld schaffen, in dem Innovationen gefördert und Grundrechte geschützt werden. Der DSA ist eine Kampfansage an die ganz Großen im Internet: Es geht darum, die Macht der großen Plattformen und Suchmaschinen [!!!] zu begrenzen. Sie sollen ihre Macht nicht missbrauchen dürfen.
Das ist die offizielle Zielsetzung, und auf den ersten Blick klingt das gut. Bei genauerem Hinsehen offenbart sich aber eine erschreckende Regulierungswut und ein autoritärer, undemokratischer Grundzug dieses EU-Gesetzes. Bis ins kleinste Detail schreibt die EU den Plattformbetreibern vor, welche Sorgfaltspflichten sie erfüllen müssen, welche ausufernden Berichte sie liefern müssen, wie sie ihr Risiko bewerten und minimieren müssen. Die EU-Kommission wird zur Super-Kontrollbehörde mit umfangreichen Befugnissen gemacht. Nicht zuletzt hat sie die Möglichkeit, wirklich hohe Geldbußen und Zwangsgelder zu verhängen.

# Bürokratie statt Freiheit und Demokratie
Das klingt extrem bürokratisch – und das ist es auch. Der DSA ist ein Bürokratiemonster, das alle Vorurteile gegenüber der europäischen Bürokratie bestätigt. Das ist aber noch nicht das schlimmste. Die ungezügelte Bürokratie und die ungehemmte Verwaltungsmacht sind zutiefst autoritär und undemokratisch. Sie ersticken die freie Kommunikation im Netz und den offenen und freiheitlichen Betrieb von Plattformen. Diese europäische Regelung hat Angst vor dem Netz und dem wilden und freien Leben auf den Social-Media-Plattformen. Sie sieht Facebook, Instagram und X nicht als Bereicherung, sondern als große Gefahr. Deshalb erstickt sie die Plattformen in einem wahnwitzigen Wust an Bürokratie und übergriffiger Verwaltungsmacht. Das ist die freiheitsfeindliche Logik, die am Ende konsequent dazu führt, dass 150 Beamte ein politisches Gespräch überwachen. Diese Logik schadet – natürlich – auch der Demokratie. In der digitalisierten Welt findet der demokratische Diskurs auch – und zunehmend – in Social Media statt. Diese große Bedeutung von X & Co. für die Demokratie ignoriert der DSA.

# Überwachung und Einschüchterung
Wer Angst vor Demokratie und Freiheit hat, muss demokratische Freiheiten nicht ausdrücklich abschaffen. Es reicht, wenn man die Bürger einschüchtert und abschreckt. Dann hören sie von selbst auf, ihre verfassungsrechtlich verbrieften Freiheiten zu leben. Das ist Grundwissen für alle Diktatoren. In der Forschung nennt man das „chilling effects“. Schon die Ankündigung, 150 Beamte zur Überwachung einzusetzen, ist deshalb ein Eingriff in die Freiheitsgrundrechte.
Zum Glück haben sich Elon Musk und Alice Weidel davon nicht einschüchtern lassen. Das ändert aber nichts daran, dass die Ankündigung dieser massiven Überwachung eine böse, grundrechtsvergessene und undemokratische Aktion war. Das darf man Ursula von der Leyen, der Kommissionspräsidentin, nicht durchgehen lassen. Die Freiheit stirbt zentimeterweise, heißt es völlig zu Recht. Solche Aktionen sind es, die sukzessive in die Unfreiheit führen.
Das Problem dabei: Nicht immer sind die Schritte in die Unfreiheit so offensichtlich wie bei dieser angekündigten massiven Überwachung. Oft sind es nur kleine, unbemerkte Stellschrauben, an denen gedreht wird. In der Summe und über die Zeit haben sie aber eine fatale Wirkung für die Freiheit.

# Demokratisches Defizit der EU
Die EU hat den Anspruch, eine durch und durch demokratische Organisation zu sein. Sie versteht sich als repräsentative Demokratie. Die Verfassung in den europäischen Grundlagenverträgen und in der Grundrechtecharta ist ohne Zweifel freiheitlich und demokratisch. Das Europäische Parlament wird von den Bürgern direkt gewählt und ist an den wichtigen Entscheidungen in Brüssel beteiligt. Es hat reale Macht. Es ist – anders als früher – kein demokratisches Feigenblatt. Wo aber liegt das Problem?
Es reicht nicht, eine demokratische Verfassung zu haben. Die Demokratie muss jeden Tag gelebt werden. Sonst ist die Verfassung nur totes Papier. Und die EU keine Demokratie mehr. Alle europäischen Institutionen müssen den demokratischen Geist haben, der ihr Handeln prägt. Das ist nicht mehr so. Die EU ist auf einer abschüssigen Bahn – weg von Demokratie und Freiheit hin zu autoritärer Bürokratie und Unfreiheit.
Wie fast überall in Europa geht es nicht mehr darum, auf die europäischen Bürger zu hören. Die EU macht keine Politik mehr, die den Willen der Wähler aufgreift und konkrete Lösungen für echte Probleme findet. Unter Führung der Kommission hat sich Europa dem Wahn verschrieben, die Bürger zu erziehen. Weil die EU die richtige Haltung hat, darf sie das tun. Rücksicht auf demokratische Grundsätze ist dabei zweitrangig. Das ist der autoritäre Ungeist, der in der Kommission dominiert. Mit Demokratie, Bürgernähe, Respekt vor den europäischen Völkern hat das nichts mehr zu tun. Der Green Deal von Ursula von der Leyen ist das klarste Beispiel dafür. Europa hat eine ehrgeizige Klimapolitik, die aber global weitgehend wirkungslos bleibt. Es gibt ein riesiges europäisches Migrationsproblem, aber keine sinnvolle und wirksame europäische Migrationspolitik. Das wirft ein Schlaglicht auf den Zustand der EU.

# EU – wozu?
Europa muss sich neu erfinden. Es muss ganz dringend weg von der Dominanz technokratischer und selbstherrlicher Experten, die keinen demokratischen Spirit und kein Interesse an Freiheit haben. Woher soll das kommen? Von innen wird sich die EU nicht reformieren können. Der Reformanstoß muss von außen und von unten kommen. Von Bürgern, die Parteien wählen, die Reformen wollen. Und von Abgeordneten im Parlament, die sich als echte Volksvertreter verstehen. Das Parlament hat echte Macht. Warum machen die Parlamentarier die Bürokratieexzesse der Kommission nur so brav und folgsam mit?
Das klingt schwierig. Aber resignieren ist keine Option. Denn eine demokratische EU wird gebraucht, sehr dringend sogar. Es gibt europäische Werte, die man verteidigen muss. Man soll sich nicht in die Tasche lügen. Freiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie stehen weltweit unter Druck. Die meisten Global Player sind keine Demokratien. Um Demokratie und Freiheit auf der Weltbühne zu verteidigen, braucht es eine demokratische EU, die sich auf den Willen ihrer Bürger stützen kann. Ein Bürokratiemonster, das seine Bürger mit endlosen Vorschriften schikaniert, die echten Probleme aber ungelöst lässt, braucht niemand.

https://archive.ph/rmvZN # [https://www.cicero.de/innenpolitik/ist-die-eu-noch-eine-demokratie-europa-auf-dem-zur-burokratie-diktatur]

VISION 2045 — Zukunft im Zeichen der bunten Swastika: „Nachhaltigkeit“ zementieren

Frage an ChatGPT – Ist die Vision 2045 eine Fortführung der Agenda 2030?

Die Vision 2045 kann als eine Fortführung und Erweiterung der Agenda 2030 betrachtet werden. Hier sind einige Punkte, die diese Verbindung verdeutlichen:

– Langfristige Perspektive: Während die Agenda 2030 spezifische Ziele bis zum Jahr 2030 festlegt, zielt die Vision 2045 darauf ab, eine langfristige Perspektive für nachhaltige Entwicklung und gesellschaftlichen Fortschritt zu bieten.

– Nachhaltige Entwicklung: Beide Initiativen betonen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimensionen umfasst. Die Vision 2045 baut auf den Prinzipien der Agenda 2030 auf und strebt an, diese weiter zu vertiefen.

– Technologischer Fortschritt: Die Vision 2045 legt oft einen stärkeren Fokus auf technologische Innovationen und deren Rolle bei der Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele, was eine wichtige Ergänzung zu den Zielen der Agenda 2030 darstellt.

– Globale Zusammenarbeit: Sowohl die Agenda 2030 als auch die Vision 2045 betonen die Bedeutung von globalen Partnerschaften und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, um die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung zu bewältigen.

– Bewältigung neuer Herausforderungen: Die Vision 2045 kann als Reaktion auf neue und sich entwickelnde globale Herausforderungen gesehen werden, die nach 2030 auftreten könnten, und bietet einen Rahmen, um diese proaktiv anzugehen.

▶ Insgesamt kann die Vision 2045 als eine logische Weiterentwicklung der Agenda 2030 betrachtet werden, die darauf abzielt, die erreichten Fortschritte zu konsolidieren und neue Ziele für eine nachhaltige und gerechte Zukunft zu setzen.
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https://vision2045.com

Monika Gruber bei Milena Preradovic – „Brauchen Brandmauer gegen Grüne“

Ob Trump-Wahl, Trudeau-Rücktritt oder Österreichs wahrscheinlicher Politikwechsel mit der FPÖ – die Zeichen mehren sich, dass der linke Zeitgeist weltweit schwächelt. Nur in Deutschland „bekommst du grün, egal, was du wählst“, so die Kabarettistin und Autorin Monika Gruber. „Das lassen sich die Leute nicht mehr gefallen.“ Ein Gespräch auch über Trans-Missbrauch an Kindern, 5000 Euro Gewinn durch Donald Trump, schwindende Demokratie, Wirtschaftszerstörung, Brandmauern und über ein mögliches Comeback der Künstlerin auf der Bühne …

https://punktpreradovic.podbean.com/e/%e2%80%9ebrauchen-brandmauer-gegen-grune-mit-monika-gruber # [ https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/250108_Gruber:d ]

Unter Merkel hatten wir auch jahrzehntelang Grüne Politik, und die CDU wird dennoch stärker, wenn man die Umfrageergebnisse mit über 30 % verfolgt. Und mit wem wird sie koalieren? Mit der AFD ganz gewiss nicht, sondern mit der SPD, die mit Abstand die meisten Stimmen verloren hat. Also wird sich überhaupt nichts ändern. 😆

Aber was würde sich mit der AFD ändern? Deutschland ist nicht in der Position Forderungen zu stellen. Da wäre nicht nur die immense Verschuldung, sondern laut Epoche Times werden mittlerweile knapp 2/3 der Energie importiert, und wenn ich mir anschaue, wie flott sich die Windräder bei Flaute drehen, dann passt die „Öffentliche Meinung“, dass 2/3 des Stroms aus „erneuerbaren Energien“ stammen, wie der Allerwertestes auf den Eimer. Man hätte eben nur ergänzen müssen, dass ein nicht unbedeutender Anteil importiertem Atomstrom, Gas und Kohle zu verdanken ist, mit dem diese am Laufen gehalten werden. „Wes Brot ich ess, des Knecht ich bin.“ Das traf auch auf die NSDAP zu, die einem Zeitzeugen zufolge (der nicht mehr die Gelegenheit hatte „abzuschwören“ wie Millionen Wendehälse) „zuletzt nur noch die verwirrte, miserable Erscheinungsform einer guten
Idee“ war. Wer die soziale Frage auf „Propaganda“ reduziert, der hätte auch weiterhin Millionen Menschen im Elend verrecken lassen …

Sie können nur dann eine Entscheidung treffen, wenn Sie SELBST in der Lage sind, die daraus folgenden Maßnahmen umzusetzen. Geht es um die Energieerzeung, dann müssen diejenigen, die die Verantwortung dafür tragen, dass es zu keinem Blackout kommt, zu Wort kommen, und das sind ganz gewiss nicht die Politiker oder die Wähler, die in der Regel von der Materie weniger Ahnung haben als die Kuh vom Fliegen und daher willkommene Opfer der Propaganda bzw. „Öffenltichen Meinung“ sind! Denn Verantwortung kann jemand nur für den Bereich tragen, für den er die notwendige Qualifikation hat. Und damit keine wirtschaftlichen Interessen das Allgemeinwohl gefährden, war die Infrstruktur bis zum Mauerfall staatlich.

Martina sagt:

„Deutschland ist nicht in der Position Forderungen zu stellen“

Damit geht Ihre Antwort wieder und wieder, am Wesentlichen vorbei,

bzw. ist wieder und wieder mal allein sinnlose Ablenkung / ablenkender Schwachsinn.

Wer Schulden hat, kann keine Forderungen stellen. Er kann die Entscheidung treffen, Selbstmord zu begehen oder sich ins Ausland abzusetzen oder eine andere Identität abzumehmen. Er kann aber nicht die Entscheidung treffen, eine Arbeit anzunehmen, die ihm nicht angeboten wird. Er kann nicht die Entscheidung treffen, in Urlaub zu fahren, wenn er keinen Kredit mehr bekommt oder einen Dummen findet, der ihm den Urlaub finanziert. Ich spreche von „Abhängigkeiten“. Schulden machen erpressbar, aber auch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Alter. Eine Entscheidung setzt immer die Unabhängigkeit voraus, zwischen zwei oder mehreren Optionen wählen zu können, sonst ist es keine Entscheidung mehr, sondern Erpressung.

Der „Volkswillen“ darf nicht dazu führen, dass derjenige, der die Suppe einbrockt, diese nicht selbst auslöffeln muss, sondern andere.

Das Problem ist doch, dass immer so lange gewartet wird, bis nichts mehr geht. Das Pendel schwingt irgendwann zurück, und je stärker der Ausschlag auf die eine Seite, desto größer wird der Ausschlag auf die andere Seite sein. Die Frage sollte daher nicht lauten, warum die NSDAP an die Macht kam – das war unvermeidlich – sondern warum alle „roten Signale“ überfahren wurden. Jede Übertreibung der Stärke ist eine Schwäche, und die Übertreibung wurde auf die Spitze getrieben …

Sie versuchen Jouwatch ins Gespräch zu bringen. Ich hatte die Plattform schon vor vielen Jahren verlassen, weil das nur Geschrei ist. Nachgeprüft wird nichts. Ähnlich fragwürdig sind die beiden Israelseiten wie Apollo News und PI News.

Ansonsten verlinkt man immer auf die Originalquellen, soweit das nötig ist.

An das Corona-Blog-Team

Wieso kommt bei mir nun wieder jedesmal beim Aufruf eurer Webseite hier, dieses Login-Popup-Fenster?
Es kommt auch immer dann, wenn ich innerhalb der Webseite hier, einen anderen Bereich anwähle?

Wo kann man sich denn registrieren?
Es kommt nur ein Login-Fenster in das man Username und Passwort eintragen könnte, wenn man denn auch registriert wäre.
Registratur wird aber nicht in dem aufpopenden Fenster angeboten.

Und noch eine Frage bitte:

Was bedeutet diese Fehlermeldung beim Absenden eines Kommentars oder einer Antwort:
403 Forbidden
???
Ist das ein technischer Fehler, oder habt ihr seid vorgestern etwas umgestellt, eingeschränkt, das zuvor anders eingestellt war?

Danke!

Hallo,

wir hatten gerade ein paar technische Probleme. Die sollten jetzt behoben sein und das Kommentieren und Lesen sollte wieder wie gewohnt funktionieren.

Viele Grüße
Felix vom Corona Blog Team

Gerade soeben auf RBB Inforadio gemeldet:
Hundertausende hätten in den letzten Jahren gegen Rechtsextremismus (AfD) demonstriert. Das seien die größten Demos seit der Wende gewesen.

Die größte Demo seit der Wende war die Demonstration von Querdenken am 28.08.2020. Daran nahmen über eine Million Menschen teil.
Sehr nahe an diese Größenordnung kam die große DGB-Demo gegen TTIP.

Man braucht nur wenige Minuten RBB inforadio zu hören, da weiß man, dass man selbst dann AfD wählen muss, wenn man eigentlich Grund hat, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu wählen.

Ich brauch garnichts zu hören um zu wissen, daß Afd die schlechteste Wahl sein würde. Tatsächlich gibt es bessere Alternativen. Eine Partei, welche selbst mit dem Teufel koalieren würde, wird am Absturz der Gesellschaft wenig ändern. In grundsätzlichen Fragen unterscheiden sie sich kaum von schwarzgelb und mit beiden würde sie in´s Bett steigen. 😉

Wo, bzw. wer ist denn die bessere Alternative, oder sogar Alternativen,

die auch nur Ansatzweise die Chance hätten, ausreichend Stimmen zu bekommen ?

Wer von denen hat den – außer den nicht mehr wählbaren Altparteien,

und natürlich der dann nur noch wählbaren AfD,

überhaupt auch nur die Chance, überhaupt in den Bundestag,

und dann dort auch noch in Regierungsverantwortung zu kommen.

Die verfallenden / unter den Tisch fallenden Stimmen dieser ganzen Miniparteien, sind indirekt Stimmen für die Altparteien,

die uns all diese uns erdrückenden Problem eingebrockt haben,

und schon gezeigt haben, daß sie völlig unfähig sind, diese auch wieder zu beseitigen.

Alternative:
Die „5% von 0% Partei“
5% will Trump vom BIP, für die US-Angriffskriegsmaschinerie.
ca. 10% der deutschen Steuereinnahmen verschlucken CumEx-Raubzüge
ca. 15% der deutschen Steuereinnahmen bekommt die Europäische Union als jährliches Haushaltsheld
ca. 10% der deutschen Steuereinnahmen versickern bei kriminellen Putsch-Regierungen (teils in Kriege verwickelt).
ca. 10% des deutschen Steuergeldes zahlt die BRD-Bundesregierung nun jährlich an Pfizer und deren Star-Anwaltschaften, um all die Klagen gegen Pfizer wegen Impfschäden abzuwenden.
ca. XX%…. u. s. w.

Die „5% von 0% Partei“ ist keine Partei im gewöhnlichen Sinne, sondern nennt sich im Volksmund:
GENERALSTREIK
ein solcher Streik bei dem diese Bundesregierung all deren veruntreuten Gelder, sprich deren kriminelle Verbindlichkeiten, mal eben von 0% Steuereinnahmen begleichen darf – aus deren Privatvermögen!
Oder abhauen können, wie leider Assad es letztlich nun tat.

Mit Weidel und Höcke wurden zwei Elefanten im Porzellanladen zu Gallionsfiguren der AFD gemacht. Das ist m. E. volle Absicht. Und es wirkt: Wer weiter mit Etiketten wie „Kommunismus“ um sich wirft, schadet der Sache. Denn a) verurteilte Hitler den Kommunismus als jüdisch, da er den Marxismus für eine jüdische Irrlehre hält, der die Welt in den Abgrund reißen würde und b) spricht vieles dafür, dass Kommunisten (die bekanntermaßen zu den strammsten Nazis nach ihrer „Läuterung“ in den „Erziehungs- und Besserungsanstalten“ gehörten und als Lageraufseher ihren ehemaligen Leidensgenossen das Fürchten beibrachten) eine verhängnisvolle Allianz mit den Nationalsozialisten eingingen. Immerhin waren Klassen- und Rassenfeind mit dem „Juden“ identisch.

Richtig ist allerdings, dass den Natioanlsozialismus mit dem Kommunismus die „die Forderung nach der „Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens
und Brechung der Zinsknechtschaft“ verband, wobei die Nationalsozialisten unter „mühelosem Einkommen“ etwas anderes verstanden als die „aufrecht gehenden Schweine“ (es gab ja auch überzeugte Kommunisten, die für ihre Ideale starben), die sich ihren geistigen Dünnschiss vergolden lassen, weil Arbeit nur etwas für Dumme ist. Der NS verurteilte den Materialismus und Individualismus, was Nationalsozialisten mit den Kommunisten verband. Der westenliche Unterschied zum Kommunismus lag allerdings darin, dass die Nationalsozialisten nicht so naiv waren anzunehmen, dass Menschen vor Freude aus der Bux springen, wenn sie sich für das Gemeinwohl den Allerwertesten aufreißen müssen.

Der NS sprach viele Zielgruppen an, und das machte ihn so gefährlich, weil jeder nur das sieht, was für ihn wichtig ist und daher blind war für die „Kehrseite der Medaille“. Die Kritiker sollten auch nicht den Fehler machen, die damalige Zeit nur aus der Sicht der Systemgegner zu sehen, die nun einmal in der Minderheit waren. Die Vorteile überwogen bei Weitem – zumindest bis 1938. Wer die Lösung der sozialen Frage als Propaganda vom Tisch fegt, der will nicht die erbärmlichen Verhältnisse sehen, unter denen eine breite Bevölkerungsschichte noch bis ins 20. Jh. in Deutschland lebte. Ein sozialer Aufstieg war so gut wie ausgeschlossen, Kinderarbeit war üblich, und die Schulpflicht gab es nur auf dem Papier.

Die Verfassung der BRD verhindern, dass eine Regierung in Zukunft wieder alle „roten Signale“ überfahren darf, doch mit der Findigkeit der Politiker, die diese unter Berufung auf Gesetze, die sie selbst ohne Widerstand durchwinken konnten, außer Kraft setzen, hatte wohl niemand damals ernsthaft rechnen können …

Ein System kann niemals besser oder schlechter sein, als die Menschen, die ihm angehören. Wer daher von vornherein eine Idee ablehnt, nur weil die Umsetzung in einer Katastrophe endete, der rennt nur von einer Seite auf die andere. Aber eine Schlagseite bringt jedes Schiff früher oder später zum Kentern …

Nicht die AfD,

aber Weidel hatte hier wirklich zwei dumme „Ausrutscher“,

das ist mir auch gleich aufgefallen.

Dennoch, die AfD ist nicht Weidel (allein).

Bei manchen Äußerungen seitens der Parteipitze fragt man sich wirklich, ob die gewählt werden wollen. Da will man Kernreaktoren „fördern“, Windräder rausreißen. Wo bleibt denn da die Marktwirtschaft?

Ganz abgesehen davon, bekommt man den Eindruck, dass man erneut radikale Umbrüche vornehmen will, die erneut eine Pleitewelle nach sich ziehen. Das ist aber kein guter Weg. Man muss es nämlich so machen, dass die Firmen wieder zu einer Kalkulation ohne Subventionen übergehen, aber schrittweise, indem im Gegenzug zum Subventionsabbau die Steuern reduziert werden, insbesondere die CO2-Steuern abgeschafft werden. Da muss man wiederum aufpassen, dass es nicht der Staat ist, der finanziell Handlungsunfähig wird.

Auf die Idee, Windräder rausreißen zu wollen, muss man auch erstmal kommen. Man muss die Subventionen schrittweise abbauen und dann müssen die Betreiber diese Anlagen entscheiden, ob es sinnvoll ist, diese Technik weiter zu betreiben oder ob es ohne Subventionen die Wirtschaftlichkeit auf absehbare zeit nicht erreicht werden kann.

Zudem stößt man Grünenwähler, die vielleicht AfD wählen würden, vor den Kopf. Auch das sind letztlich Stimmen, die bei der nächsten Wahl nicht für die AfD abgegeben werden.

Genauso wird gern von Bestrafung für die Verantwortlichen für die Corona-Krise gesprochen. Natürlich müssen diese Leute zur Verantwortung gezogen werden.
Andert man aber nichts am Arzneimittelrecht und am Arzthaftungrecht, nichts am Geschäftsmodell Anwalt und schafft Anwaltszwang und Verhandlungsmaxime nicht ab, dann können Ärzte weiterhin Menschen mit Medikamenten vergiften ohne dafür haften zu müssen.

Auch die Äußerung Gaulands (ex CDU), Deutsche für Israel sterben lassen zu wollen, dürfte bei einem Großteil der Bevölkerung dazu führen, das Kreuz eher nicht bei der AfD zu machen.

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Man fragt sich bei manchen führenden AfD-Politikern, ob die überhaupt regieren wollen, oder ob die hier nur eine Show abziehen.

Zitat aus dem verlinkten Artikel:

„Ihre Aussage, dass Deutschland 5% oder mehr für die militärische Aufrüstung ausgeben müsse, disqualifiziert sie endgültig. Das Bruttosozialprodukt betrug 4185 Milliarden Euro (2023), der Bundeshaushalt im vergangenen Jahr lag bei 476,8 Milliarden Euro. Alice Weidel hält es also für richtig, über 40 Prozent des Bundeshaushaltes für Rüstung auszugeben.“

Wo hat Weidel gesagt, dass 5% vom Bruttosozialprodukt in die Rüstung gehen sollen.
Üblicherweise meint man 5% des Haushalts. Das sind dann 23,84 Milliarden. Das ist immer noch sehr viel. Preisbereinigt durfte das obehalb der Ausgaben der USA liegen.

Obwohl ich Lafontaine als kritischen Geist schätze, bin ich von dem Artikel überhaupt gar nicht überzeugt.

Neues vom Blitzmädel der Herzensschmerzen — „Die ePA ist sicher und wirksam“
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Bedenken? Egal! Bertelsmann-Kuratorin Buyx schwärmt von elektronischer Patientenakte

Ab dem 13. Januar wird die kontrovers diskutierte sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt und zum Einsatz kommen. Pünktlich zum Start darf die Lobbyistin Alena Buyx in den höchsten Tönen das Regierungsprojekt von Karl Lauterbach bewerben. Bedenken zur Datensicherheit sind dabei sekundär.

„Die ePA bringt so viele Vorteile, dass man das Risiko von Datenlecks eingehen sollte.“

Vollkommen nebensächlich: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält relevante 51 Prozent der Gesellschafteranteile an dem Digitalunternehmen GEMATIK. „Transparenzhinweis“: „Im vergangenen Juni wurde Alena Buyx in den Gematik-Digitalbeirat berufen, der die Gematik zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit beraten soll, wie es im Digital-Gesetz festgelegt wurde.“

https://rtde.website/inland/232229-bedenken-egal-bertelsmann-kuratorin-buyx 09.01.2025
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Elektronische Patientenakte — Buyx: „Es wäre schön, wenn wir endlich loslegen!“

In der kommenden Woche wird die elektronische Patientenakte für alle eingeführt. Sie bringt so viele Vorteile, dass man das Risiko von Datenlecks eingehen sollte, sagt die Medizin-Ethikerin Alena Buyx

ZEIT: Hätte man die Covid-Pandemie wirksamer bekämpfen können, wenn es damals schon die ePA gegeben hätte?
Buyx: Es ist wirklich ein Jammer! Man darf nicht zu viel darüber nachdenken, was da möglich gewesen wäre, sonst wird man schwermütig. 🥴
ZEIT: Heißt das, im Extremfall kann zu viel Datenschutz Leben kosten?
Buyx: … davon berichten mir Kolleginnen und Kollegen immer wieder, die dazu konkret arbeiten.

Buyx: Ich bin immer für eine risikosensible Kommunikation. Man kann es den Menschen schon zutrauen, dass sie die Risiken kennen und trotzdem den Nutzen höher schätzen.

https://archive.ph/Irx10 # [https://www.zeit.de/2025/02/elektronische-patientenakte-krankenversicherung-datenschutz] 08.01.2025
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https://www.GEMATIK.de

Pressemitteilung | DEMIS: Erste Labore melden SARS-CoV-2-Erregernachweise elektronisch
Schnelle Meldeketten sind in einer Pandemie entscheidend für die Einleitung eindämmender Maßnahmen. Damit Laborergebnisse bei übertragbaren Krankheiten wie Covid-19 künftig früher vorliegen, werden sie mit Hilfe des „Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)“ automatisch übermittelt. Die gematik unterstützt in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit April 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) bei der zügigen Umsetzung des Projekts. 23.06.2020 https://www.gematik.de/presse/pressemitteilung-demis-erste-labore-melden-sars-cov-2-erregernachweise-elektronisch
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Europäischer Gesundheitsdatenraum im ersten Entwurf vorgestellt
Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Dienste im Gesundheitsbereich sind und in welchem Maße der Zugriff auf und der Austausch von Gesundheitsdaten durch die Komplexität der Vorschriften erschwert werden. Der EHDS soll dazu beitragen, dass Menschen ihre Gesundheitsdaten sowohl kontrollieren als auch nutzen können. Ziel ist es, einen kohärenten und vertrauenswürdigen Rahmen für die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten zu schaffen, wobei gleichzeitig die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet wird. 03.05.2022 https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-i-zentraler-baustein-fuer-menschen-und-wissenschaft
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We hear you. – Gibt’s da auch was von Pfizer? – Comirnaty verleiht Flüüügel. – Einmal rin, alles drin! – Sie buchen Ihre Reise online, warum nicht auch die letzte? – Bitte bleiben Sie gesund.

@ MBE
Ab dem 15.Januar 2025 wird die ePA eingeführt.
Die Privat-Versichten bleiben von dem Nutzen verschont.

Die Arztpraxis wird zur Datenerfassungsstelle.

Wenn ein Arzt gewollt hätte, sich mit extensiven Computer-Spielereien zu beschäftigen, dann hätte er den Studiengang Informatik belegt und nicht Humanmedizin studiert.

EDV heißt Ende Der Vernunft..
Wie wollen Sie da wieder gesund werden?

In der Tat ist „PEBKAC“ („Problem exists between Keyboard and Chair“) eines der haeufigsten EDV Probleme ueberhaupt. Ein weiteres ist so blindes Vertrauen in die EDV, dass von den Leuten mit diesem blinden Vertrauen die Ergebnisse einer Computerrechnung noch nicht einmal mehr auf Plausibilitaet geprueft werden.

Das selbe blinde Vertrauen wird von vielen auch der Regierung und nahezu allen Behoerden entgegengebracht, und wenn eine medizinische oder soziologische Studie von einer dieser Institutionen gehyped wird, wird auch dieser Studie so vertraut, egal wie viel auch dagegen sprechen mag. So wurde versucht, uns den „Nutzen“ der „Covid-Impfung“ zu verkaufen, und so wird auch versucht, uns den „menschengemachten Klimawandel“ als Tatsache unterzujubeln, und man schreckt dabei noch nicht einmal vor Datenunterdrueckung (https://tkp.at/2025/01/10/temperatur-schwindel-fuers-klima-beim-deutschen-wetterdienst/) noch vor Datenverfaelschung (https://tkp.at/2025/01/03/der-umfassende-temperatur-betrug-der-klima-industrie/) zurueck, und diese beiden Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs.

Und da soll man noch Vertrauen in „die Wissenschaft“ haben (eine „Wissenschaft“, die sich schon vor sehr langer Zeit korrumpieren liess) …

Bei der Temperaturmessung galt früher, dass die Temperatur nur im echten Schatten gemessen werden darf. So wurde im letzten Jahr kritisiert, dass eine Wetterstation völlig frei mitten in der Sonne stand. So werden natürlich schnell Rekordtemperaturen erreicht.

Kann nur empfehlen, mal bei der KK die Abrechnungen und Diagnosen der letzten x Jahre anzufordern. Habe es einmal gemacht und mich arg gewundert, welche mir total unbekannten Krankheitsdiagnosen ich plötzlich hatte, wozu man spezifische Tests hätte durchführen müssen, die auch gar nicht durchgeführt wurden. Lungenkrankheiten und so etwas.

Sowas landet dann auch alles in der ePA, hurra.

Übrigens handelt es sich um Pseudonymisierung, was keine Anonymisierung ist, das mus man auch immer bedenken.
Und wer glaubt, nur weil man was „deaktiviert“ hat, bleiben die Daten im Hintergrund nicht doch bestehen, den halte ich für naiv.

Bei mir dasselbe. Da hat ein Hausarzt mehr Diagnostische Tiefe bewiesen, als die Fachärzte.

Ich habe das bei der Kasse auch angemeckert. Diese hat mich an den Art verwiesen. Nur der Hexendiagnostizierer könne seinen „Diagnonsens“ zurücknehmen.

Was hier läuft ist nichts anderes, als dass einfach Diagnosen abgerechnet werden, die bei alten Leuten nicht undenkbar sind und bei der Kasse durchgehen.

Meine Aussage gegenüber der Kasse, dass mir nicht bekannt und auch nicht zugestimmt ist, dass die zur Diagnose gehörende Diagnostik je durchgeführt wurde, interessierte die Kasse nicht.

Arztbesuche möglichst vermeiden. Das ist so ziemlich das einzige, was man machen kann.

Wir haben einen kranken therapeutischen Staat. Wenn es dazu noch eines Beweises bedurfte, dann waren es die Corona-Spritzen.

Sucht man beim Buchhändler amazon nach Alena Buyx, findet man „Das Solidaritätsprinzip“ und dazu 2 Bewertungen. Die Kundenrezension von Bionate bringt das Dilemma gut auf den Punkt. /Anfang Zitat > „Am Fallbeispiel einer Pandemie wird hierzu in diesem Buch aus dem Jahr 2016 konkret vorgeschlagen, Pflichtimpfungen über die moralische und rechtliche Verpflichtung des Staates zu begründen, um das Leben vulnerabler Menschen zu schützen.

Ich hätte mir gewünscht, dass der Begriff Solidarität auch im Kontext medizinischer Wirksamkeit der solidarischen Maßnahmen (Erreichen Ausgangssperren das gewünschte Ziel?) und oder am konkreten Beispiel einer rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Darf gefährdetes Leben gegen das Leben der anderen überhaupt „solidarisch“ verrechnet werden?, siehe auch Verfassungswidrigkeit eines „Terror-Abschussbefehls“) umsichtiger erläutert wird.“ „Darf gefährdetes Leben gegen das Leben der anderen überhaupt „solidarisch“ verrechnet werden?“ Digitalisierung im Gesundheitswesen (das von MBE genannte Thema), über > personalisierte Medizin (Zugriff auf das Erbgut) oder auch über > Organspende.

Sobald diese Themen politisch aktuell werden (Widerspruchslösung Organspende oder Pflicht zur DNA-Registrierung) wird sich die Professorin bestimmt wieder melden 👩🏼‍⚕️
https://assets.cambridge.org/97811070/74248/frontmatter/9781107074248_frontmatter.pdf
https://www.researchgate.net/publication/229439419_Solidarity_Reflections_on_an_Emerging_Concept_in_Bioethics_Summary

„„Am Fallbeispiel einer Pandemie wird hierzu in diesem Buch aus dem Jahr 2016 konkret vorgeschlagen, Pflichtimpfungen über die moralische und rechtliche Verpflichtung des Staates zu begründen, um das Leben vulnerabler Menschen zu schützen.“

Unter Schutz verstehen die nichts anderes als Entrechtung und Gewalt.
Die Erfahrung zeigt, dass dabei der Schutz immer nur vorgegaukelt wird, um Übergriffigkeit zu rechtfertigen.

Das ist nichts anderes als ein spiegelverkehrter Nationalsozialismus, wobei man den Nationalsozialisten zugute halten muss, dass Gesunde tabu waren (es sei denn sie waren KZ-Häftlinge) und Versuche nur an Menschen vornahm, von denen es hieß, dass sie nichts zu verlieren hätten. Aber dass gesunde Menschen Invalidität und Tod riskieren müssen, damit die Kranken „geschützt“ werden, ist mindestens genauso menschenverachtend, aber an seelischer Grausamkeit nicht zu überbieten.

Korrektur❗ sorry, mein erste Kommentar ist fehlerhaft, neuer Versuch ☺️
Sucht man beim Buchhändler amazon nach Alena Buyx, findet man „Das Solidaritätsprinzip“ und dazu 2 Bewertungen. Die Kundenrezension von Bionate bringt das Dilemma gut auf den Punkt. (Zitat) / „Am Fallbeispiel einer Pandemie wird hierzu in diesem Buch aus dem Jahr 2016 konkret vorgeschlagen, Pflichtimpfungen über die moralische und rechtliche Verpflichtung des Staates zu begründen, um das Leben vulnerabler Menschen zu schützen.

Ich hätte mir gewünscht, dass der Begriff Solidarität auch im Kontext medizinischer Wirksamkeit der solidarischen Maßnahmen (Erreichen Ausgangssperren das gewünschte Ziel?) und oder am konkreten Beispiel einer rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Darf gefährdetes Leben gegen das Leben der anderen überhaupt „solidarisch“ verrechnet werden?, siehe auch Verfassungswidrigkeit eines „Terror-Abschussbefehls“) umsichtiger erläutert wird.“ /

✏️ Ist diese rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Impfnachweis- Pflicht mittlerweile erbracht worden? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündete am 21.7.2022 zum Thema Masernimpfung, „der Gesetzgeber kann der Schutzpflicht – für die körperliche Unversehrtheit durch eine Masernerkrankung gefährdeter Personen – den Vorrang einräumen“.

Am 15.2.2006 hatte das BVerfG aber geurteilt: „Mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden“.

Ersetzt man Waffengewalt durch Impfspritze, dann wäre es nach diesem Urteil verfassungswidrig, Menschen „abzuspritzen“, um andere Menschen vor möglichem Unheil zu bewahren.
Deshalb fragt Bionate „Darf gefährdetes Leben gegen das Leben der anderen überhaupt „solidarisch“ verrechnet werden?“ ⚖️

Frau Buyx wurde 2010 vom britischen Nuffield Council on Bioethics beauftragt, Gedanken zu formulieren, wie man Menschen durch moralische Erpressung (Appell zur Solidarität) dazu bringt, gesundheitspolitische Vorgaben zu akzeptieren. Der Aufsatz (2011) ist als PDF verfügbar, die Überarbeitung kann man als Buch (2016) kaufen.

Darin schreibt Frau Buyx neben der Impfpflicht auch über > Digitalisierung im Gesundheitswesen (das von MBE genannte Thema), über > personalisierte Medizin (Zugriff auf das Erbgut) oder auch über > Organspende.

Sobald diese Themen politisch aktuell werden (Widerspruchslösung Organspende oder Pflicht zur DNA-Registrierung) wird sich die Professorin bestimmt wieder melden 👩🏼‍⚕️
https://assets.cambridge.org/97811070/74248/frontmatter/9781107074248_frontmatter.pdf
https://www.researchgate.net/publication/229439419_Solidarity_Reflections_on_an_Emerging_Concept_in_Bioethics_Summary

Sorry, meine Eingabe wird vom System ständig abgewandelt. Nach „corona-4“ und vor „die-impfgegnerin“ kommen 2 Bindestriche ohne Leerzeichen. Das System macht daraus einen einzigen, langen Bindestrich. Deshalb führt der Link zu 404 😑

Danke, gluehwurm. Ja, das ist sehenswert. Ein bisschen Aufarbeitung.
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Beim Mouse-Hover über die Links (Anzeige links unten) wird das – als – – angezeigt.

So geht es auch: suche { hessenschau.de fünf jahre corona 4 impfgegnerin } – die ersten beiden Links

https://www.ardmediathek.de/video/hessenschau/fuenf-jahre-corona-4-die-impfgegnerin/hr/OTQzZjM2OGMtYzNkYy00YjUxLTliMWEtYjBlMTg0NTJhNmFl # [https://www.hessenschau.de/tv-sendung/fuenf-jahre-corona-4–die-impfgegnerin,video-205938.html] Test
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Im 5. Teil kommt der Bürgermeister zu Wort und der ist erstaunlich selbstkritisch (ab 1:40), wenngleich er auch von Reichsbürger-Sprache und Querdenkern redet.

Fünf Jahre Corona (5) – Bürgermeister in Zeiten der Corona-Pandemie

„Ich habe zum ersten Mal eine Ahnung bekommen, wie auch in einer offenen demokratischen Gesellschaft totalitäre Strukturen Einzug halten können. … „Wir müssen Ihnen Angst machen“ – hat ja gewirkt. Alle, die kritische andere Haltungen hatten, wurden niedergebügelt … Wir brauchen wirklich eine andere Kommunikation mit den Bürgern, der Bürger wird oft unterschätzt, die Politik glaubt ja oft: „das verstehen die eh nicht“ … Die Rolle der Medien in der Zeit ist auch kritisch zu hinterfragen oder zumindest wäre das für mich Bestandteil der Aufarbeitung “

https://www.ardmediathek.de/video/hessenschau/fuenf-jahre-corona-5-buergermeister-in-zeiten-der-corona-pandemie/hr/ZmMwYzIxZjMtMjBmYS00MmU3LTlhMjYtNmVhZDExM2IzOTYz 10.01.25
Wäre schön, wenn man auch das hören könnte, was rausgeschnitten wurde.
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Alle Teile: suche { hessenschau.de fünf jahre corona (x) } – ersetze x mit 1, 2, 3, 4, 5

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