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Prozess gegen Michael Ballweg – 37. Verhandlungstag am 15.05.2025

Prof. Homburg: Bombe im Ballweg-Prozess

Heute sagte eine Zeugin aus, vor der Durchsuchung bei Michael Ballweg hätte es eine Besprechung von Polizei und Fahndung gegeben. Wenn die Steuerfahndung aber so früh begann, hätte Ballweg laut § 393 AO keine Steuerhinterziehung begehen [können].

Hintergrund: Sobald gegen einen ermittelt wird, hat man das Recht zu schweigen. Man muss auch keine Steuererklärung mehr abgeben. Folglich kann man keine Steuerhinterziehung durch verspätete Abgabe begehen. Entscheidend ist mithin, WANN die Fahndung begann.

Bei der heutigen Zeugenaussage einer Rechtspflegerin erstarrte die Staatsanwaltschaft zur Salzsäule, und zwar aus guten Gründen:
1. Zunächst wurde behauptet, die Steuerfahndung sei nur wegen ihrer IT-Kenntnisse an der Durchsuchung beteiligt worden. Dies wurde von den Fahndern selbst bestritten, war also eine Schutzbehauptung.
2. Dann hieß es, die Steuerfahnder hätten nur Amtshilfe durch mechanische Hilfstätigkeiten geleistet. Dies bestritt wiederum ein Polizeibeamter.
3. Schließlich wurde behauptet, es habe keine Vorbesprechung von Polizei und Steuerfahndung gegeben. Ein anderer Zeuge relativierte, er könne sich an Teilnehmer und Einzelheiten nicht erinnern.
4. Und nun sagt die Rechtspflegerin klipp und klar aus, wann und mit wem die Vorbesprechung stattgefunden habe: Mit Polizeibeamten UND Steuerfahndern.

Es ist erstaunlich, in welche Lügengebäude sich StA und Steuerfahndung verstricken, um einer politischen Verfolgung zum Erfolg zu verhelfen. Nunmehr steht fest: Die Steuerfahndung begann nicht erst am 6. September 2022, nachdem die Erklärungsfrist abgelaufen war. Sondern schon im Juni 2022. Damit scheidet eine Steuerhinterziehung aus.

https://x.com/SHomburg/status/1923022559764787480
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Rechtspflegerin sagt aus: eine Woche vor der Hausdurchsuchung gab es eine Vorbesprechung mit Finanzamt und Steuerfahndung – inklusive Protokoll.
Der Verteidigung lag dieses Protokoll nicht vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigt die Existenz, verweigert aber die Herausgabe, weil: „Das Protokoll tut nichts zur Sache“.

RA Löffler: „Ob etwas relevant ist, entscheidet das Gericht – nicht die Staatsanwaltschaft.“
RA Ludwig: „Das Landgericht wird im Unklaren gelassen. Der Eindruck verdichtet sich, dass Informationen bewusst zurückgehalten werden.“

https://video.querdenken-711.de/w/n1v9JVKw1qA1cYoqNFaeFJ
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Do., 05.06.2025 – 38. VT

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