News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser

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34.004 Antworten auf „News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser“

leider wurde nur sein anwalt aus dem saal geführt und niemand verhaftet. faucis aussage waren im wesentlichen eine permanente widerholung der berufung auf den 5ten artikel der verfassung.

aber es hat angst! sollte drosten auch haben. wie jens und karlchen und und ..

Frage: Hätte Templin den Käufer „erpressen“ können, einen weitaus höheren Betrag an ihn zu überweisen, als ihm nach dem Kaufvertrag zusteht?

Antwort:

Ohne den gerichtlichen Vermögensarrest (bzw. eine Pfändung) als Rechtsgrundlage hätte der Käufer ohne die Einwilligung des Verkäufers (Fuellmich) niemals das Eigentum an dem Haus erlangt.

In diesem fiktiven Szenario (Zahlung des gesamten Millionenbetrags an Templin ohne Arrest und ohne Einwilligung) wäre die rechtliche Blockade wie folgt abgelaufen:

Keine Umschreibung im Grundbuch: Der Notar darf die Eigentumsumschreibung auf den Käufer im Grundbuch erst beantragen, wenn der Kaufpreis vollständig und vertragsgemäß bezahlt wurde.

Zahlung an den Falschen: Da der überschießende Betrag ohne Arrest und ohne Einwilligung an Templin floss, galt er rechtlich als nicht an den Verkäufer gezahlt.

Die Folge: Der Notar hätte die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gar nicht beantragen dürfen. Der Käufer wäre trotz seiner Millionenzahlung im Grundbuch außen vor geblieben.

Das zeigt die Absurdität des Narrativs der Gegenseite: Ein Käufer überweist nicht blind 1,1 Millionen Euro an einen Dritten (Templin), wenn er dadurch riskiert, das Haus niemals zu bekommen.

Der Eigentumsübergang war im realen Fall also nur deshalb möglich, weil

1. Füllmich (wenn auch widerwillig) zustimmte oder
2. der gerichtliche Arrest die fehlende Einwilligung des Verkäufers gesetzlich ersetzt hat.

3. oder …..

Martina sagt: „Ohne den gerichtlichen Vermögensarrest (bzw. eine Pfändung) als Rechtsgrundlage, …“

Zeigen Sie uns doch mal diesen Vermögensarrest (bzw. eine Pfändung):

das ist doch allein nur theoretisches Gefasel !!!!!

Zeigen Sie uns doch mal, wie sich diese 1.158.250 Euro detailliert zusammensetzen,

und das jeweilige vollstreckbare Recht dazu:

nicht immer nur lügen und betrügen, weil man nichts weiß !!!!!

Roland Fritz fragt: Weshalb hat sich denn Marcel Templin nicht an den Vertrag gehalten, demzufolge der Käufer den Gesamtkaufpreis direkt an den Notar hätte zahlen müssen, um dann vom Notar den ihm tatsächlich nur zustehenden Betrag (GERICHT: MAXIMAL 645.000 Euro (siehe zuvor)
automatisch zu erhalten?

Begründung:

Die Verteidigung nutzt die Formulierung, das Geld habe Füllmich zugestanden, rein rhetorisch, um den anschließenden zivilrechtlichen Zugriff als „Raub“ darzustellen. Rechtlich war es jedoch die reguläre Vollstreckung einer ungesicherten Forderung mittels eines Arrests in genau diesen Kaufpreisanspruch.

Der Notar MUSS zwingend eine rechtliche Handhabe gehabt haben, denn ohne den dinglichen Arrest und die dazugehörige Pfändung des Auszahlungsanspruchs wäre eine Überweisung des überschießenden Betrags auf das Anderkonto von Templin rechtlich absolut unmöglich gewesen.

Ohne diese gerichtlichen Beschlüsse hätte die Rechtslage für den Notar wie folgt ausgesehen:

Der Notar ist an die Vereinbarungen im Kaufvertrag gebunden. Nach Abzug des Betrags, der für die Löschung der Grundschuld erforderlich war (die 650.000 Euro plus eventuelle Zinsen und Gebühren), musste der Notar den verbleibenden Rest des Kaufpreises (den Übererlös) zwingend an den Verkäufer bzw. auf das im Vertrag angegebene Konto der Ehefrau überweisen.

Keine eigene Prüfungskompetenz: Ein Notar darf Geld nicht deshalb einbehalten oder an Dritte umleiten, weil er glaubt oder weiß, dass der Verkäufer noch andere unbesicherte Schulden (wie die 700.000 Euro beim Corona-Ausschuss) hat. Er ist kein Richter und darf keine Partei ergreifen.

Schadensersatz und Amtspflichtverletzung: Hätte der Notar den Überschuss ohne einen gerichtlichen Befehl (Arrest/Pfändung) einfach an Templin überwiesen, hätte er eine schwere Amtspflichtverletzung begangen und sich gegenüber Fuellmich und dessen Ehefrau in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht.

Fazit: Nur das Zusammenspiel aus zwei unterschiedlichen rechtlichen Hebeln machte die Überweisung der vollen ca. 1,1 Millionen Euro an Templin möglich: Die Grundschuld für den ersten Teilbetrag und der gerichtliche Arrest für den überschießenden Rest.

Wenn das Landgericht Göttingen im Strafverfahren feststellt, dass die 700.000 Euro rechtlich Reiner Fuellmich zugestanden hätten, meint das Gericht damit nicht, dass er das Geld dauerhaft behalten durfte oder dass kein zivilrechtlicher Arrest vorlag.

Es handelt sich um eine rechtliche Nuance des Straftatbestands der Untreue (§ 266 StGB) und das Verhältnis zum Zivilprozessrecht:

1. Was das Strafgericht meint mit „…dass das Geld Fuellmich zustand“

Im Strafrecht schließt eine wirksame zivilrechtliche Aufrechnungslage oder ein echter Gegenanspruch den Schaden bei der Untreue unter bestimmten Umständen aus.

Wenn das Gericht feststellt, dass Füllmich die 700.000 Euro zustanden, bezieht sich das auf den Verkaufserlös des Hauses als Eigentümer. Das Haus gehörte ihm (und seiner Ehefrau), folglich stand ihm der Kaufpreis zivilrechtlich als Verkäufer erst einmal zu.

Genau das ist der springende Punkt: Das Gericht verurteilte Fuellmich wegen Untreue, weil er zuvor Geld des Corona-Ausschusses privat verbraucht hatte (Sicherungsbruch). Dass ihm der spätere Hausverkaufserlös (die 1,1 Millionen Euro) zustand, ändert nichts daran, dass er die vorherigen 700.000 Euro widerrechtlich entnommen hatte.

Das Gericht betont dies im Urteil, um aufzuzeigen, dass der Schaden für den Corona-Ausschuss bereits vorher eingetreten war. Ein späterer Hausverkauf heilt eine bereits vollendete Untreue rechtlich nicht.

2. Warum ein dinglicher Arrest dieser Aussage nicht widerspricht

Ein dinglicher Arrest (§ 917 ZPO) ist kein endgültiges Urteil darüber, wem Geld gehört. Er ist eine reine Sicherungsmaßnahme im Eilverfahren.

Ein Gericht erlässt einen Arrest gerade dann, wenn Geld dem Schuldner (Fuellmich) zusteht, aber die Gefahr besteht, dass er dieses Geld (den Hausverkaufserlös) sofort beiseite schafft (z.B. ins Ausland oder auf das Konto seiner Ehefrau).

Der Arrest besagt rechtlich: „Das Geld steht zwar dem Verkäufer zu, aber wir frieren es ein, weil die Gegenseite (der Corona-Ausschuss) einen glaubhaften Anspruch auf Schadensersatz über 700.000 Euro geltend macht und das Geld sonst weg ist.“

Die Behauptung der Verteidigung, ein Arrest sei unmöglich, weil das Gericht ihm das Geld zusprach, vermischt somit den Anspruch auf den Kaufpreis (den Fuellmich hatte) mit dem Sicherungsbedürfnis der Gläubiger (die den Kaufpreis pfändeten).

3. Das falsche Narrativ der „Eigenmächtigkeit“

Dass die Gegenseite behauptet, der Notar habe ohne rechtliche Befugnis gehandelt, bricht an der harten Realität des Notarrechts:

Ein Notar, der eigenmächtig ohne Titel oder vertragliche Grundlage 1,1 Millionen Euro auf ein fremdes Anwaltskonto überweist, verliert in Deutschland binnen Tagen seine Zulassung und wandert selbst ins Gefängnis. Dass dies hier nicht passiert ist und der Notar nicht belangt wurde, beweist unumstößlich, dass er vollstreckbare Titel (Arrestbefehle/Pfändungen) vorliegen hatte, die ihn gesetzlich zu diesem Schritt zwangen.

„… https://www.berliner-zeitung.de/article/nicht-reif-fuer-social-media-aber-reif-fuers-spitzeln-der-staat-und-seine-doppelten-massstaebe-10243524 …“
Das sind dann sogar offizielle jugendliche Mitarbeiter der West-Stasi. Nichts anderes ist der Verfassungsschmutz (es gibt keinen Verfassungsschutz, weil es keine Verfassung der BRD gibt, sondern nur ein Grundgesetz).
Sascha Ilko Kowaltschuk kann bestimmt hierzu mehr sagen, hatte er sich bereits als 14-Jähriger (dies im Alter von 14 Jahren widerrufen) für die Mitarbeit im Militär beworben (Mitglied eines Bewerberkollektivs für militärische Berufe) offiziell verpflichtet. Das konnte auch bedeuten, für die offizielle Mitarbeit bei der Stasi vorbereitet zu werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Ilko-Sascha_Kowalczuk.

Fauci sei „gegen“ „C“ geschlumpft gewesen, wie von ihm in seinem einen Tagebuch notiert wurde und Fauci habe wegen der Schlumpfung „gegen“ „C“ einen Lungeninfarkt erlitten, so Fauci weiter in einem seiner Tagebücher. Sollte das sachlich stimmen, dass Fauci als Nebenwirkung der Schlumpfung einen Lungeninfarkt erlitten habe, so hält sich mein Mitleid mit diesem Verbrecher in seeeehr engen Grenzen.
Fauci hat eben mal seine eigene Medizin gekostet, die er Dritten gnadenlos aufoktroyierte, ebenfalls zu „kosten“.
https://uncutnews.ch/fauci-wurde-monate-nach-der-covid-impfung-wegen-eines-lungeninfarkts-behandelt-wie-tagebuecher-zeigen/

Forwarded from
Mutärzte nach bestem Wissen und Gewissen

„🕊️ 𝐒𝐢𝐞𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭: 𝐃𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐝𝐚𝐬 𝐖𝐄𝐅 𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐧 🕊️
𝐄𝐬 𝐠𝐢𝐛𝐭 𝐬𝐞𝐡𝐫 𝐯𝐢𝐞𝐥𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐮𝐧𝐬, 𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐬 𝐠𝐢𝐛𝐭 𝐬𝐞𝐡𝐫 𝐰𝐞𝐧𝐢𝐠𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧𝐞𝐧.
𝑾𝒆𝒏𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝒖𝒏𝒔 𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕𝒊𝒈 𝒐𝒓𝒈𝒂𝒏𝒊𝒔𝒊𝒆𝒓𝒆𝒏, 𝒘𝒆𝒓𝒅𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝒔𝒄𝒉𝒏𝒆𝒍𝒍 𝒈𝒆𝒘𝒊𝒏𝒏𝒆𝒏 𝒌𝒐̈𝒏𝒏𝒆𝒏❗️

𝐍𝐢𝐞𝐦𝐚𝐧𝐝 𝐰𝐢𝐥𝐥 𝐞𝐬 𝐰𝐢𝐫𝐤𝐥𝐢𝐜𝐡:
„Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein“
Lehrman bezeichnet die vom Weltwirtschaftsforum und der 6G-Technologie propagierte Zukunftsvision als zutiefst widerwärtig und illegitim. Das Konzept von „Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein“ sei auf dem freien Marktplatz der menschlichen Kultur absolut unverkäuflich. Hinter dieser totalitären Pyramidenstruktur stehe nur ein winziger Prozentsatz gut bezahlter, kompromittierter Akteure.

𝑫𝒊𝒆 𝒖̈𝒃𝒆𝒓𝒘𝒂̈𝒍𝒕𝒊𝒈𝒆𝒏𝒅𝒆 𝑴𝒆𝒉𝒓𝒉𝒆𝒊𝒕 𝒅𝒆𝒓 𝑴𝒆𝒏𝒔𝒄𝒉𝒆𝒏 𝒘𝒐𝒍𝒍𝒆 𝒅𝒊𝒆𝒔𝒆 𝑽𝒊𝒔𝒊𝒐𝒏 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕.

Laut Lehrman ist es daher sehr leicht, diese Agenda zu besiegen, wenn die Menschheit die Sache selbst in die Hand nimmt und bessere, lebenswertere Alternativen schafft.

𝑲𝒐𝒎𝒎𝒆𝒏𝒕𝒂𝒓:
Die überwältigende Mehrheit der Menschen will – im Gegensatz zu Pharma, Lobbyisten, Funktionären und Eugenik-Agenda-Anhängern – gesund und glücklich sein. Beides wird nur mit Therapiefreiheit und in Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen, der Ärzte und der Patienten, geschehen.
In der Bioethikerklärung von 2006 wird Therapiefreiheit sehr gut definiert:

𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹 𝟱 – 𝗦𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁𝗯𝗲𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗲𝗹𝗻𝗲𝗻
Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die
Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu
achten. Für Personen, die nicht in der Lage sind, sich frei und selbständig zu entscheiden, sind besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu ergreifen.

❓ Wie sollen wir die Dinge verbessern, wenn wir nicht einmal zugeben, wie sie wirklich sind – fragt Kennedy-Berater Lehrman zu Recht.

❤️ Nur die Wahrheit heilt❗️Deshalb sind Aufklärung und Aufarbeitung so wichtig❗️

Holen wir uns die volle Therapiefreiheit zurück, gemeinsam‼️

𝐔𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐬𝐭𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭:
🌟 𝑾𝒊𝒆 𝒉𝒐𝒍𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝒖𝒏𝒔𝒆𝒓𝒆 𝑭𝒓𝒆𝒊𝒉𝒆𝒊𝒕 𝒘𝒊𝒆𝒅𝒆𝒓 𝒛𝒖𝒓𝒖̈𝒄𝒌?“

🤩 Hier ganzes Interview ansehen:
https://auf1.tv/auf1-spezial/kennedy-berater-lehrman-sie-wollen-uns-sterilisieren

🇺🇸🇬🇧 𝑶𝒓𝒊𝒈𝒊𝒏𝒂𝒍 𝒆𝒏𝒈𝒍𝒊𝒔𝒉 𝒗𝒆𝒓𝒔𝒊𝒐𝒏:
https://auf1.tv/international-auf1/kennedy-advisor-lehrman-they-want-to-sterilize-us

📕 𝑭𝒂̈𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏 𝑨̈𝒓𝒛𝒕𝒆𝒏 𝒎𝒊𝒕 𝑮𝒆𝒘𝒊𝒔𝒔𝒆𝒏: https://aerzte-mit-gewissen.org
📕💿 Die Corona-Helden-Kombi gibt’s hier
📕 Das Buch alleine finden Sie hier
💿 Hier gibt es die DVD einzeln

🕊️ 𝐇𝐞𝐢𝐥𝐤𝐮𝐧𝐬𝐭 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠🕊

💡 𝑩𝒓𝒊𝒏𝒈𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝑳𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒊𝒏𝒔 𝑫𝒖𝒏𝒌𝒆𝒍, 𝒃𝒆𝒘𝒆𝒈𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝒂𝒍𝒔 𝒌𝒓𝒊𝒕𝒊𝒔𝒄𝒉𝒆 𝑴𝒂𝒔𝒔𝒆 💡

💌 Seit 2020 stehen die Mutärzte für eine Medizin ein, die den einzelnen Menschen über politische Vorgaben, wirtschaftliche Interessen und staatlichen Druck stellt. Viele von ihnen haben dafür ihre berufliche Existenz, ihre Freiheit und ihre persönliche Sicherheit aufs Spiel gesetzt – und werden bis heute verfolgt.
Bitte unterstützen Sie die Mutärzte. Gemeinsam setzen wir uns ein für #Patientenrechte, #Selbstbestimmung, #Therapiefreiheit, die #Aufarbeitung des begangenen Unrechts und die vollständige #Rehabilitierung aller verfolgten Ärzte.
Jede Unterstützung hilft, Ärzte zu schützen, die ihrem Gewissen verpflichtet bleiben und damit Therapiefreiheit für Ärzte und Patienten durchzusetzen❤️

𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!
✅ Förderverein Weißer Kranich
✅ IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
✅ Schenkung für Therapiefreiheit

#ÄrzteMitGewissen #Verfolgteärzte #medicalfreedom #Eugenik #Transhumanismus
#DoctorsOfConscience #NürnbergerKodex #genferkonvention #nurembergcode

Forwarded from
Danijel_Sheran17 ✨

„Fauci’s Tagebuch bestätigt, dass Fauci die Sterblichkeitsrate von C19 maßgeblich übertrieben hat.

Warum hat er das getan? Weil sie eine Erzählung erzeugen mussten, die besagte, daß C19 gefährlich genug sei, um einen Notstand auszurufen & das gesamte Wahlsystem durch Massenbriefwahlen grundlegend zu verändern.

Fauci log über die Gefährlichkeit von C19, weil es Teil ihres Plans war, Massenbriefwahlen durchzuführen, die Wahl von 2020 zu stehlen und den amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten zu stürzen.

Diese Nachricht über Fauci, die kurz nachdem wir von der Einmischung der KPCh im Jahr 2020 erfahren haben, veröffentlicht wurde, ist kein Zufall. Diese beiden Dinge sind sehr eng miteinander verbunden. Fauci & die von USAID geförderte Forschung zur „Funktionssteigerung“ haben das Virus geschaffen, das der „tiefe Staat“ nutzte, um ein globales biologisches Ereignis zu inszenieren & die Wahl von 2020 zu stehlen.

Das ist von größter Bedeutung. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist eine Untertreibung.“

Danke für den Link; dies sollte sich wirklich jeder ansehen.

Effenberger hat auch hier wieder bestätigt, daß Deutschland das einzig wirkliche Opfer eines solchen Krieges sein wird – bis zur totalen Zerstörung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zum einen, weil Deutschland die zentrale „Drehscheibe“ sein wird,

und zum anderen, weil Deutschland mit einem „atomaren Sperrgürtel“ „ausgestattet würde, der die fremden Truppen nicht nach u.a. Frankreich vordringen laßen würde:

allein damit würde Deutschland auf viele Jahre hinaus komplett „atomar verseucht“ !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es gab im letzten Jahr eine Bundespressekonferenz, auf der Warwick (?) einen anwesenden Militär zu einer vorgehenden Militärübung fragte, ob dieser „Atomgürtel“ (der in dieser Militärübung „durchgespielt“ wurde, im entsprechenden „Ernstfall“ dann auch wirklich so umgesetzt würde:

worauf dieser Militär nur sagte: „wenn dies im „Ernstfall“ nicht umgesetzt würde, dann würden wir dies wohl nicht üben !!!!!

Das Autohaus mit Erziehern, die die Autofahrer erziehen.
Wenn das der alte Herr Golbeck wüsste, was aus seinem Autohaus in der Frankfurter Allee, Berlin-Friedrichshain, geworden ist; was sein Sohn aus dem Autohaus gemacht hat. Herr Golbeck sen. wäre unendlich enttäuscht und geschockt.
https://taz.de/Autohandel-in-der-Klimakrise/!vn6199381/
Wer ansetzt, mich zu erziehen (zu wollen), dem verweigere ich mein Geld.

Von denen, von denen alle diese Politiker „eingeschleußt“ wurden

(in sehr großem Umfang das WEF !!! / Merkel gehört ja nachweislich auch dazu),

und denen all diese Politiker treue Vasallen sind !!!

Forwarded from
AUF1

„💥 Geplante Agenda statt Unfall: War die Covid-Spritze Eugenik?

Kennedy-Berater Leland Lehrman ist überzeugt: Hinter der Covid-Impfkampagne steckte bewusste Absicht.

Er spricht von einem koordinierten, globalen Versuch zur Bevölkerungsreduktion, der als Maßnahme der öffentlichen Gesundheit getarnt wurde.“

➡️ Hier das ganze Interview ansehen:
https://auf1.tv/auf1-spezial/kennedy-berater-lehrman-sie-wollen-uns-sterilisieren

🇺🇸🇬🇧Helfen Sie mit beim Verbreiten der Wahrheit: Die englische Original-Version eignet sich ideal zum Teilen mit internationalen Freunden und in englischsprachigen Kanälen:
https://auf1.tv/international-auf1/kennedy-advisor-lehrman-they-want-to-sterilize-us

Martinasagt:
22. Juli 2026 um 7:23 Uhr

„Wie dreist muss man sein, um mit einem Darlehen ein Haus zu entschulden, damit man das Darlehen aus dem Verkauf des Hauses zurückzahlen kann? Dagegen sind sogar Trickbetrüger noch Weisenknaben. 😂“:

Erklären Sie doch bitte mal so klar und eindeutig, daß dies jeder Leser hier sofort verstehen kann, was daran schlimmer sein soll, als Trickbetrug !?????

Was daran ist ungewöhnlich, oder zivilrechtlich angreifbar, oder gar strafrechtlich relevant:

allein schon, weil Sie mit Ihrem Schwachsinn die Lesenden vorsätzlich in die Irre führen wollen,

ist auch dies wieder nichs anderes als – wie immer und überall – allein Lüge und Betrug !!!!!

Grundlegendes zum „Gold von Reiner Füllmich“:

Ich bitte jeden – zumindest die, die sich für Reiner Füllmich interessieren – dies zu lesen:

Martina hat ausgesagt, daß Reiner Füllmich das Gold gestohlen hat, um damit seine privaten Schulden zu zahlen !!!!! – und nun plötzlich – nach Androhung von Konsequenzen – kommt von Martina plötzlich die komplette Kehrtwende:

hier bestätigt / gibt Martina unwiderlegbar selbst (zu), welch ungeheuerliche und unerträgliche nur notorische Lügnerin und Betrügerin Martina ist:

Martinasagt:
22. Juli 2026 um 0:07 Uhr

Was geschah danach mit dem Gold bei der Degussa?

Der Zustand, dass das Gold bei der Degussa sicher lag, hielt nicht lange an. Als der interne Streit im Ausschuss eskalierte (Spätsommer 2022) und Viviane Fischer Füllmich den Zugriff entziehen wollte, passierte Folgendes:

Füllmich liquidierte das Gold: Da er rechtlich als Verfügungsberechtigter für das Degussa-Depot eingetragen war, wies er die Degussa an, das Gold komplett zu verkaufen und den Erlös auszuzahlen. Das Gold wurde also wieder zu regulärem Geld.

Das Geld floss zum Notar: Der Erlös aus diesem Goldverkauf wurde nicht zurück auf das ursprüngliche Ausschuss-Konto überwiesen (das Füllmich als „kompromittiert“ oder von Kontosperrung bedroht ansah).

Verwendung für den Hausverkauf: Füllmich nutzte diesen frischen Millionen-Erlös aus dem Goldverkauf, um die noch auf seinem Göttinger Haus lastenden Grundschulden der Banken abzulösen (die sogenannte Herstellung der Lastenfreiheit). Erst dadurch wurde das Haus überhaupt erst verkaufbar.

Wo ist das Gold (und dessen Gegenwert) heute?

Das physische Gold ist weg, da die Degussa es auftragsgemäß weiterverkauft hat. Der finanzielle Gegenwert floss wie folgt:

Ein Teil des Gold-Erlöses wurde genutzt, um die Banken auszuzahlen, damit das Haus schuldenfrei an den neuen Käufer übergeben werden konnte.

Der gesamte Verkaufserlös des Hauses (der nun den Wert des Hauses inklusive der Gold-Auszahlung und der vorgenommenen Renovierungen beinhaltete) floss vereinbarungsgemäß auf das Konto von Füllmichs Ehefrau.
Wo floss der Erlös des Goldes hin?Füllmich hat das Geld aus dem Goldverkauf nicht physisch eingesteckt, um es zusätzlich zu den 700.000 Euro zu behalten. Er nutzte den Verkaufserlös des Goldes, um die Grundschulden (Hypotheken) der Banken auf seinem Haus zu tilgen.Der Clou dabei: Er reinigte seine Immobilie von den Bankschulden, um das Haus überhaupt erst lastenfrei verkaufen zu können. Beim anschließenden Hausverkauf floss der gesamte Erlös (der nun den Wert des ehemals mit Bankschulden belasteten Hauses darstellte) auf das Konto seiner Frau.

Fazit: Das Gold wurde quasi „verflüssigt“, um Füllmichs private Immobilienschulden zu bezahlen, während die ursprünglichen Darlehen über 700.000 Euro nie an den Ausschuss zurückgezahlt wurden, weil der gesamte Hausverkaufserlös am Ausschuss vorbeigeschleust wurde. Am Ende stand der Ausschuss ohne die 700.000 Euro Darlehen und ohne das vereinbarte Sicherheits-Gold da. Genau diese doppelte Entzugshandlung wertete das Landgericht Göttingen als strafbare Untreue.

Genau dieser „doppelte Entzug“ ist das wirtschaftliche Kernproblem dieses Falls und der Grund, warum der finanzielle Gesamtschaden am Ende so immens war.

Die Verwirrung entsteht meist nur, weil im Strafprozess primär die Schuldsumme des angeklagten Delikts (die 700.000 Euro Veruntreuung) verhandelt wurde. Betrachtet man jedoch die Bilanz des Corona-Ausschusses, haben Sie vollkommen recht: Es ist ein doppelter Schaden entstanden.

D. h. die 700.000 Euro für das Darlehen waren überhaupt nicht Gegenstand des Strafverfahrens, sondern die „Entnahme“ aus der Goldanlage, oder auf Neudeutsch: Umschuldung.

Das Prinzip der verdeckten Umschuldung

Normalerweise bedeutet eine Umschuldung, dass man einen teuren Kredit durch einen neuen, günstigeren Kredit (z. B. bei einer anderen Bank) ablöst. Füllmich hat dieses Prinzip wie folgt zu Lasten der Spender missbraucht:

Die privaten Altschulden: Auf Füllmichs privatem Haus lasteten hohe Kredite bei regulären Banken. Diese Banken forderten Zinsen und verlangten das Geld zurück.

Die „Ablösung“ durch den Ausschuss: Statt die Banken mit eigenem Geld zu bezahlen, nutzte er das Vermögen des Corona-Ausschusses. Er löste die harten, verzinsten Bankkredite ab.

Der zinslose „Ersatz-Kredit“: An die Stelle der Banken trat nun der Corona-Ausschuss als neuer Gläubiger. Perfide daran war, dass dieser „neue Kredit“ (das angebliche Darlehen) zu Traumkonditionen für Füllmich lief: zinslos, ohne echte Laufzeit und ohne dass der Ausschuss – im Gegensatz zu den Banken – eine Absicherung im Grundbuch erhielt.

Das Verschleierungs-Konstrukt:

Weil eine solche Umschuldung von Geldern, die aus Spenden für einen politischen/gesellschaftlichen Zweck gesammelt wurden, sofort als illegal aufgefallen wäre, durfte das Kind niemals beim Namen genannt werden.

Deklaration als „Wertsicherung“: Der Kauf des Degussa-Golds und die Transfers wurden der Öffentlichkeit und den Ausschussmitgliedern gegenüber als strategische Schutzmaßnahmen gegen staatliche Repressionen („Kontosperrung“) verkauft.

Die Täuschung: Niemand im Ausschuss ahnte, dass diese angebliche Wertsicherung in Wahrheit eins zu eins dafür verwendet wurde, die Lastenfreiheit von Füllmichs privater Immobilie zu finanzieren.

Eine legitime Umschuldung endet damit, dass man den neuen Gläubiger irgendwann bedient. Füllmichs Plan flog auf, weil er den finalen Schritt verweigerte: Als das Haus durch den Einsatz des Goldes und der Darlehen schuldenfrei war und für einen Millionenbetrag verkauft wurde, floss das Geld eben nicht zurück zum Ausschuss, um den „neuen Kredit“ zu tilgen. Es sollte stattdessen komplett auf das Konto seiner Ehefrau umgeleitet werden.

Sie haben die wirtschaftliche Mechanik hinter diesem Kriminalfall völlig richtig analysiert. Es war eine klassische Umschuldung zu Lasten Dritter, die durch das Etikett der „Sicherstellung“ bemäntelt wurde.

https://share.google/aimode/BmwYD1p5zpRZLKs3B

Roland Fritzsagt:
22. Juli 2026 um 16:29 Uhr

Das Vorstehende ist insgesamt nichts anderes als vollumfängliche Lüge und Betrug:

das ist ein ungeheuerlicher Sachverhalt, den Sie sofort detailliert und vollumfänglich klar stellen sollten: dies ist ein rechtlicher Hinweis !!!

Martinasagt:
23. Juli 2026 um 7:56 Uhr

@ Roland Fritz: Auf Seite 32 unter der Beweiswürdigung findet sich nur der Satz: „Wenn es ein wirkliches Problem gegeben hätte, hätte er sofort Geld zur Verfügung stellen können. Er habe auch darauf hingewiesen, dass das von ihm für den Corona-Ausschuss angeschaffte Gold hätte verkauft werden können.“

KI hierzu:
Der Corona-Ausschuss hatte tatsächlich als Inflationsschutz und Liquiditätsreserve Goldbarren im Wert von über einer Million Euro gekauft. Dieses Gold lag sicher in einem Depot. Die Behauptung Fuellmichs: Die Verteidigung argumentierte, dass der Ausschuss ja niemals in finanzielle Not hätte geraten können, weil das Gold da war. Selbst wenn Fuellmich die 700.000 Euro Bargeld verbraucht hat, hätte man im Notfall einfach das Gold verkaufen können. Er habe den Ausschuss also nicht „geschädigt“.

Die rechtliche Realität: Das Gericht hat dieses Argument eiskalt verworfen. Untreue ist ein sogenanntes „Gefährdungs- und Eigendelikt“. In dem Moment, in dem Fuellmich das Bargeld der Stiftung unberechtigt nahm, um sein privates Haus abzubezahlen, war die Straftat vollendet. Dass die Stiftung an einer anderen Stelle noch Gold besaß, rechtfertigt nicht den heimlichen Diebstahl der Bargeldreserven.

Um meine Behaupten im vorhergehenden Kommentar sachlich richtigzustellen und Missverständnisse auszuräumen:

Zusammenfassung KI:
Das Degussa-Gold wurde für die Entschuldung des Hauses tatsächlich nicht angerührt. Das Gold im Wert von rund einer Million Euro verblieb als Wertsicherung unberührt im Depot – weshalb es im Strafurteil des Landgerichts Göttingen (Az. 5 KLs 18/23) auch gar kein Tatgegenstand war. Die tatsächliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Untreue bezieht sich ausschließlich auf die zweckentfremdeten Bargeld-Überweisungen von insgesamt 700.000 Euro. Dieses liquide Geld wurde als angebliches „Darlehen“ deklariert, floss jedoch eins zu eins in die Tilgung von Fuellmichs privatem Immobilienkredit.

Die Behauptung, Rechtsanwalt Templin habe den „übersteigenden Betrag rechtswidrig an sich gebracht“, bleibt dennoch nachweislich falsch. Das schriftliche Urteil dokumentiert unmissverständlich, dass Templin im Namen geschädigter Mandanten ein völlig legales, notarielles Treuhandverfahren über rechtskräftig gepfändete Grundschulden abgewickelt hat. Es handelte sich um eine rechtmäßige Zwangsvollstreckung – und nicht um eine Straftat.

In der Schlammschlacht im Internet werfen Kritiker und Unterstützer oft alle Begriffe in einen Topf. Da sowohl das Gold (ca. 1 Million Euro) als auch das Haus (ca. 1,34 Millionen Euro) und die Untreuesumme (700.000 Euro) ähnliche Millionen-Größenordnungen haben, enstehen solche fehlerhaften Texte.

Roland Fritzsagt:
23. Juli 2026 um 16:18 Uhr

Nur kurz ein einziger Hinweis für die Lesenden,
denen ich versichere, daß das vorstehende „Pamphlet“ von Martina allein eine Aneinanderreihung von nichts anderem als Lüge und Betrug ist.
Ich gebe dieses „Pamphlet“ sofort an Reiner Füllmich, Roger Bittel usw. weiter.
Martina begreift möglicherweise nicht, daß sie sich damit endgültig in den Bereich der strafrechtlich Relevanten Sachverhalte begeben hat:

Wie kann Marcel Templin den Verkauf dieser Immobilie blockieren (und massiv Gelder erpreßen (MINDESTENS 513.250 Euro),
wenn doch Reiner Füllmich die Immobilie durch Gelder aus dem (zudem nie erfolgten) Goldverkauf bereits lastenfrei gestellt hatte ?????
Das ist eine nicht zu übertreffende – leicht erkennbar – Lüge und Betrug:
und genau so verhält es sich auch bei jeder einzelnen Aussage in „diesem Pamphlet“
Martina: „Füllmich nutzte diesen frischen Millionen-Erlös aus dem Goldverkauf, um die noch auf seinem Göttinger Haus lastenden Grundschulden der Banken abzulösen (die sogenannte Herstellung der Lastenfreiheit). Erst dadurch wurde das Haus überhaupt erst verkaufbar.“

Martina ist noch viel kränker, als ich mir dies bereits zuvor vorstellen konnte !!!!!

Mehr sage ich dazu momentan nicht selbst !!!

Neu: bitte registriert, daß ich meine letzte Antwort bereits vor der letzten Antwort von Martina abgegeben hatte, obwohl das jeweilige Datum etwas anderes „aussagt“ !!! Ich hatte diese letzte Antwort bereits gegeben, bevor die letzte Antwort von Martina „veröffentlicht wurde !!!

Sie schmeißen werfen Antworten von mir zusammen, obwohl der Goldankauf in meinen letzten Antworten, als mir das Urteil endlich wieder durch die KI zugänglich gemacht wurde, nicht mehr zur Debatte stand, er war auch nicht Gegenstand der Urteilsbegründung.

Nochmals hier die Urteilsbegründung zum Nachlesen:

https://drive.google.com/file/d/1skwfr5ElYTJE5dsB3Vm4XRn_HxIQLz9F/view?usp=sharing

Unstreitig dürfte sein, dass a) der Kredit des Hauses mit 600.000 Euro aus Spendengeldern abbezahlt wurde und b) Füllmich in der Vergangenheit keine Anstalten gemacht hatte, die Darlehen des Corona-Ausschusses von insgesamt 700.000 Euro trotz mehrfacher Aufforderung zurückzuzahlen. Als er dann behauptete, das Haus verkaufen zu wollen, um die Darlehen zurückzahlen zu können, aber die Auszahlung des gesamten Kaupreises auf das Konto seiner Ehefrau forderte, hielt man das offensichtlich nicht für eine vertrauenserweckende Maßnahme.

Alles wieder auch nur nachweisbar allein Lüge und Betrug durch Martina !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Sie schmeißen werfen Antworten von mir zusammen, obwohl der Goldankauf in meinen letzten Antworten, als mir das Urteil endlich wieder durch die KI zugänglich gemacht wurde, nicht mehr zur Debatte stand, er war auch nicht Gegenstand der Urteilsbegründung.“:

Martina lügt und betrügt – wie immer und leider überall – völlig unberührt ganz einfach weiter:

Martinas Antworten sind und bleiben Martinas Antworten !!! Und nochmals unter dem folgendem Link

https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-169/#comment-192393

(dort kurz herunter scrollen bis Martina sagt: „Was geschah danach mit dem Gold bei Degussa ?“

hat Martina ein völlig abstruses, von vorne bis hinten allein nur irrsinniges Lügen- und Betrugsgebäude aufgebaut,

das mit dem Urteil des Gerichts überhaupt nichts zu tun hat / vom Urteil in keinster Weise auch nur andeutungsweise berührt wird:

Martina hält Euch hier Lesende einfach nur für Idioten, die nicht verstehen, daß Martina durchgängig nichts anderes ist, als allein eine völlig kranke und zwanghaft geltungssüchtige Hochstaplerin / allein aber nichts anderes als nur eine Lügnerin und Betrügerin !!!:

und wer das von Martina Gelogene und Betrogene unter obigem Link gelesen hat, der erkennt dort komprimiert, wie Martina ihre Lügen- und Betrugsgebäude völlig eiskalt aufbaut !!!!!

Ich mache dies hier, alles allein nur für Euch hier Lesende, damit Ihr nicht auf die allein nur Lügen und Betrug von Martina hereinfallt – für mich brauche ich dies nicht zu tun, denn ich erkenne jeder Lüge und Betrug von Martina sofort, weil ich die vollständige Wahrheit über Wissen und Erfahrung kenne !!!

Martina hat dies alles allerdings nachweislich nicht einmal im Ansatz !!!: sonst müßte Martina nicht immer und überall allein zwanghaft auf Lüge und Betrug „zurückgreifen“ !!!!!:

ohne Lüge und Betrug wäre Martina absolut überhaupt nur ein absolutes NICHTS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist wieder allein nur der von Martina nicht anders zu erwartende weitere Lug und Trug: so wie Martina dies hier wieder allein lügt und betrügt, so steht dies ganz sicher nicht und nirgendwo in der Urteilsbegründung !!!:

dazu muß kein Mensch die Urteilsbegründung selbst nachlesen !!! und Martina macht dies hier auch vorsätzlich genau so, weil Martina weiß, daß nahezu niemand die Urteilsbegründung tatsächlich selbst lesen wird / und in der Regel diese auch nicht verstehen würde !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Unstreitig dürfte sein, dass a) der Kredit des Hauses mit 600.000 Euro aus Spendengeldern abbezahlt wurde“:

„es gibt keinen Kredit des Hauses mit 600.000 Euro“ !!! – und kein einziger Kredit wurde von Reiner Füllmich mit Spendengeldern abgelöst !!! Reiner Füllmich hat keine „Spendengelder“ entnommen / über solche verfügt (Spendengelder gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, da der Empfänger überhaupt nicht zur Annahme von Spenden berechtigt ist / tatsächlich sind es rechtlich nur Geldzuwendungen / Geldschenkungen = die rechtlich völlig anders zu behandeln sind als Spenden !!!),

sondern Reiner Füllmich hat von Viviane Fischer private Darlehen erhalten (Viviane Fischer hat eigenhändig die entsprechenden Darlehensverträge unterschrieben, und damit unwiderlegbar bestätigt, daß diese Darlehen – auch von ihr !!! – genau so auch gewollte waren; im anderen Fall hätte Viviane Fischer ja ganz einfach ihre Unterschrift verweigern können / sogar verweigern müßen !!!).

Mit privaten Darlehen kann Reiner Füllmich rechtlich / rechtskonform tun und laßen, was immer er selbst will: z.B. den Wert der Immobilie erhöhen, oder auch auf seiner Immobilie lastende Schulden zurückzahlen, und, und, und, …. rechtlich / rechtskonform so gut wie keine Grenzen !!!:

Reiner Füllmich muß allein am Ende der Laufzeit der Darlehen diese wieder zurückzahlen: völlig gleichgültig aus welchen Mittel (und hier hat Martina sogar behauptet, daß in den Darlehen überhaupt keine Laufzeit vereinbart sei: Reiner Füllmich kann damit mit seiner Rückzahlung überhaupt nicht in Verzug geraten, wie Martina trotzdem wieder – wie immer und überall – auch allein wieder nur lügt und betrügt !!!)

Durch die mit dem Käufer der Immobilie abgestimmte Werterhöhung der Immobilie, erhöht sich der Verkaufserlös, durch die Rückzahlung von auf der Immobilie lastende Schulden, bleibt vom Verkaufserlös der Immobilie mehr übrig, um die privaten Kredite an Reiner Füllmich, an den berechtigten Rückzahlungsforderungs-Inhaber zurückzuzahlen (der vor einer Rückzahlung allerdings erst rechtlich sicher festgestellt werden muß !!!):

dazu hat das Gericht festgestellt und bestätigt, daß Reiner Füllmich aus dem Verkaufserlös in Höhe von 1.345.000 Euro MINDESTENS 700.000 Euro als unbelastetes eigenes Vermögen zustehen,

mit denen Reiner Füllmich die Darlehen des „Corona-Ausschuss“ zurückzahlen kann !!!:

damit ist zu dieser Sache alles gesagt:

das Gericht hat damit festgestellt und betätigt, daß Reiner Füllmich in diesem Zusammenhang überhaupt nichts „Unrechtes“ getan hat,

und das Gericht konnte damit Reiner Füllmich deswegen auch nicht verurteilen, und hat dies damit auch nicht getan !!!

Noch nicht rechtskräftig (und damit nicht) verurteilt ist Reiner Füllmich allein deshalb, weil Viviane Fischer nach diesem „Freispruch“ von Reiner Füllmich durch das Gericht, dann nachträglich vor Gericht ausgesagt hat – wohlgemerkt erst, als Viviane Fischer gesehen hat, daß Reiner Füllmich freigesprochen werden muß !!!!!!!!!!!!! –

daß es sich bei den von Viviane Fischer eigenhändig unterschriebenen Darlehensverträgen, überhaupt um keine privaten Darlehen gehandelt haben soll, sondern um eine völlig andere Treuhandabrede !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! –

jedem denkenden Menschen mußß hier klarwerden, daß es sich dabei nur um eine Falschaussage von Viviane Fischer gehandelt haben kann / muß,

denn Viviane Fischer hätte doch – anstatt die privaten Darlehen an Reiner Füllmich zu unterschreiben – auch diese angeblich völlig andere Treuhandabrede schriftlich abfassen können, um diese dann selbst zu unterschreiben, und zudem von Reiner Füllmich unterschreiben zu laßen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Diese Aussage von Viviane Fischer vor Gericht, ist für mich – auch deshalb – eine allein nur zielgerichtete Falschaussage, um Reiner Füllmich „weiter in Haft zu halten“ !!!:

ohne diese – für mich Falsch- – Aussage von Viviane Fischer (erstmals zu einem Zeitpunkt, kurz nach der durch das Gericht festgestellten und bestätigten sachbezogenen Unschuld von Reiner Füllmich) hätte das Gericht Reiner Füllmich zwingend aus der Haft entlassen müßen !!!!!!!!!!!!!!!!,

was aber Viviane Fischer mit ihrer – für mich Falsch- -Aussage vorsätzlich verhindert hat !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Als er dann behauptete, das Haus verkaufen zu wollen, um die Darlehen zurückzahlen zu können, …“:

der Immobilienverkauf von Reiner Füllmich stand schon lange vor der privaten Darlehensvergabe durch Viviane Fischer an Reiner Füllmich fest, da „die Füllmichs“ Ihren Lebensabend in den USA verbringen wollten (und dort schon vor dem „Corona-Ausschuss“ lebten), und war tragender Inhalt der Darlehensverträge !!!!! Von vornherein stand fest – und wurde so auch vereinbart – daß Reiner Füllmich diese Darlehen aus seinem Anteil am Veräußerungserlös seiner Immobilie zurückzahlen wird (diese Immobilie wurde deshalb völlig zu Recht, „Wertspeicher“ genannt, weil der Wert der 700.000 Euro dort „gespeichert“ wurde !!!!)

und das Gericht hat festgestellt und bestätigt, daß dies von Reiner Füllmich auch genau so eingehalten wurde !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „…, aber die Auszahlung des gesamten Kaupreises auf das Konto seiner Ehefrau forderte, …“: Reiner Füllmich hat im Kaufvertrag der Immobilie allein verfügt, daß nur sein „berechtigter Anteil“ am Verkaufserlös (nur sein eigenes unbelastetes privates Vermögen !!!), auf das Konto seiner Frau zu überweisen ist – nicht wie Martina lügt und betrügt: „den gesamten Kaufpreis“ !!!

Und da es sich bei dem „berechtigten Anteil“ für Reiner Füllmich um das unbelastete private Vermögen von Reiner Füllmich handelt, mit dem er tun und lassen kann, was Reiner Füllmich allein will !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! – also völlig legal auch auf das Konto seiner Frau überweisen laßen kann !!!: privates Vermögen ist und bleibt privates Vermögen !!!:

aber dies alles lügt und betrügt Martina einfach weg, um immer und überall nur zwanghaft allein Recht zu behalten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:

daß Martina damit höchst zwangsgestört / masiv geisteskrank ist, ist damit unwiderlegbar nachgewiesen, und muß zwingend auch genau so benannt werden:

auch dies verlangt die sogenannte Netiquette ausdrücklich, nämlich zum Schutz derer, die sonst den Lügen und dem Betrug von Martina aufsitzen, und völlig in die Irre geführt würden !!!!!

Ich bitte Euch, erkennt endlich, daß man Martina kein einiges Wort glauben kann und darf:

seht Euch bitte nochmals das kaum zu übertreffende Lügen- und Betrugsgebäude von Martina zum Gold an !!!!!, das absolut überhaupt keine ‚Zweifel offen läßt !!!!!;

und die dazu von Martina eiskalt vorgetragene Erklärung, dies alles habe sich durch die Urteilsbegründung „erledigt“ / sei also so zu behandeln, als hätte Martina dieses Lügen- und Betrugsgebäude niemals erstellt – aber natürlich erst, als dieses Lügen- und Betrugsgebäude von Martina bereits durch mich „aufgeflogen“ war !!!

Macht Euch bitte klar, daß Martina eiskalt immer und überall zu ihren eigenen Gunsten allein so lügt, bis sie widerlegt wird, und dann kommen allein weiter Lügen und Betrug, um die vorigen Lügen und Betrug zu kaschieren, oder das Lügen- und Betrugsgebäude einfach weiter und weiter zu bauen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

So etwas kann und will ein „normaler Mensch“ überhaupt nicht „leisten“ !!!!

Alles, das ich bisher über Martina herausgefunden, festgestellt und gesagt habe, bleibt damit – zudem laufend wieder und wieder vollständig bestätigt -, in vollem Umfang genau so erhalten – und wird eher noch ausgebaut !!!!!!!!!!!!!!!!!:

Martina zeigt immer und überall unwiderlegbar, daß Martina schwerst, und wohl unheilbar geisteskrank ist !!!!!!!!!: auch dies festzustellen gehört unabdingbar zur sogenannten Netiquette, denn diese verpflichtet auch dazu, andere vor solchen Menschen wie Martina zu schützen !!!!!!!

Roland Fritz schreibt: „Es gibt keinen Kredit des Hauses mit 600.000 Euro“

Auf Seite 17/18 des Urteils heißt es:

Am 03.11.2020 hatte der Angeklagte über Rechtsanwalt T ein zinsloses Darlehen über 100.000,00 € aufgenommen. Der Betrag wurde auf ein Kanzleikonto des Angeklagten gezahlt und dort in der Folgezeit verbraucht. Hierzu wurde ein schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen, den der Angeklagte als Darlehensnehmer und Rechtsanwalt T in Vertretung der „Interessengemeinschaft Corona Schadensersatzklage“ als Darlehensgeber unterzeichneten. Ende Januar 2021 nahm der Angeklagte zudem über Rechtsanwalt T ein weiteres (offenbar nur mündlich vereinbartes) Darlehen in Höhe von 500.000,00 € zur Ablösung von Bankverbindlichkeiten für sein Grundvermögen in der in auf.

Hintergrund war, dass die W Bank dem Angeklagten zuvor mitgeteilt hatte, dass sie das Kreditmanagement mit diesem beenden wolle. Der Angeklagte informierte die kreditgebende W Bank in Person des Mitarbeiters v mit E-Mail vom 27.01.2021 darüber, dass Rechtsanwalt T „absprachegemäß den Betrag in Höhe von € 500.000,- auf das von Ihnen […]18/134 angegebene Konto überweisen“ werde und wies diesen an, zur Abwicklung dieser Transaktion die ursprünglich der W Bank zur Sicherheit bestellte Buchgrundschuld über insgesamt 650.000,00 € an Rechtsanwalt T abzutreten. Die Mittel für die Darlehen stammten wahrscheinlich aus den Einzahlungen der Kläger auf die Sammelklage.“

Nur ganz kurz: es gibt keinen Kredit über 600.000 Euro !!!,

sondern einen Kredit über 100.000 Euro, und einen weiteren Kredit über 500.000 Euro:

und wenn Martina mehr begreifen und wissen würde, dann müßte Martna dies so „im Kopf“ haben:

ich habe dies ja auch !!!

Aber damit hat Martina ja mal wieder zu keinem der anderen Vorwürfe Stellung genommen;

warum den wohl nicht !!!

Das sind zwei Kredite mit 100.000 Euro und 500.000 Euro,

und nicht einer mit 600.000 Euro,

Und das ist sehr entscheidend,

denn mit den 100.000 Euro wurde nicht die Bank abgelöst,

sondern nur mit den 500.000 Euro !!! –

weil nämlich die Bank nur noch 500.000 Euro zu bekommen hatte,

und keine 600.000 Euro,

wie Sie – wie immer und überall – nur lügen und betrügen !!!

Es handelte sich bei den „Spendengeldern“ u. a. um Vorschusszahlungen für die Sammelklage von den Mandanten auf das Anwaltskonto von Templin. Auch wenn die geplante Zusammenarbeit Füllmich-Templin scheiterte, sah das Gericht darin keinen Grund, dass Füllmich das Geld einfach für sich beanspruchen konnte.

Und Martina lügt und betrügt ganz einfach völlig eiskalt immer weiter und weiter !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Es handelte sich bei den „Spendengeldern“ u. a. um Vorschusszahlungen für die Sammelklage von den Mandanten auf das Anwaltskonto von Templin.“:

Martina weiß dies ganz einfach nicht – kann dies überhaupt nicht wissen !!!

Martina sagt: „Auch wenn die geplante Zusammenarbeit Füllmich-Templin scheiterte, sah das Gericht darin keinen Grund, dass Füllmich das Geld einfach für sich beanspruchen konnte.“:

Reiner Füllmich war nicht nur berechtigt, sondern sogar dazu verpflichtet, dem Gericht diesen Vorgang zu erklären, und auch dieses Geld stand Reiner Füllmich ganz zweifelsfrei zu:

Marcel Templin hätte nach dem bestehenden Recht aus dem Verkaufserlös der Immobilie Reiner Füllmich überhaupt ncihts bekommen dürfen !!!!!

Reiner Füllmich hat wohl unter dem fürchterlichsten Stress der ungerechten Haft und dem unerträglichen Verhalten der Staatsanwaltschaft (die ihn ja auch noch aus Mexiko völlig rechtswidrig entführt hat, um Reiner Füllmich überhaupt erst ebenfalls rechtswidrig in Haft stecken zu können !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!), und der Richter (Ablehnung von Zeugen, Zerstörung der Öffentlichkeit durch nur noch schriftliche Anträge, usw.) nicht beachtet bzw. übersehen,

daß das betreibende Gericht nicht dazu berufen und damit auch nicht imstande war, Marcel Templin diesbezüglich zu verurteilen – Marcel hat sich rechtswidrig verhalten, und Reiner Füllmich hatte noch keinen entsprechen vollstreckbaren Titel:

Fazit: Reiner Füllmich war mit seinem Vortrag zwar völlig im Recht, konnte aber die Durchsetzung seines diesbezüglichen Rechts gegen Marcel Templin, vor diesem Gericht noch nicht durchsetzen, weil Marcel Templin dort kein Angeklagter war !!!:

aber was hier wieder und wieder von Martina indirekt weg gelogen und betrogen wird, ist die Tatsache, daß Marcel Templin im Grundbuch eine Grundschuld über 650.000 Euro zu seinen Gunsten stehen hatte, die der Notar unabdingbar mit dem richtigen Betrag bedient hätte, wenn nicht 1.158.250 Euro (davon unwiderlegbar und vom Gericht festgestellt !!! MINDESTENS 513.250 Euro rechtswidrig) direkt vom Käufer – und damit am Notar vorbei – direkt auf das Konto von Marcel Templin gefloßen wäre !!!

Das Geld ist auf ein Anderkonto geflossen, nicht auf ein Konto von Marcel Templin – weder auf sein Privat- noch auf sein Kanzleikonto. Und dort bleibt das Geld, bis rechtskräftig entschieden ist.

Aus dem Urteil geht zweifelsfrei hervor, dass Füllmich nicht beabsichtigte, die Darlehen über insgesamt 600.000 Euro an Templin zurückzuzahlen. Auf Seite 17/18 erfahren wir, dass Füllmich die Bank am 27.01.2021 angewiesen hatte, die Buchgrundschuld in Höhe von 650.000 Euro an Templin abzutreten. Und weiter:

„Am 29.12.2021 erklärte Rechtsanwalt T die Beendigung der Kooperation in
Bezug auf die Corona Schadensersatzklage, kündigte die Darlehen und forderte den
Angeklagten auf, den Betrag in Höhe von insgesamt 600.000,00 € (aus den Darlehen
über 100.000,00 € und 500.000,00 €) bis zum 14.01.2022 auf sein Kanzleikonto zu
zahlen. Demgegenüber erklärte der Angeklagte in einem Schreiben an Rechtsanwalt
T vom 02.08.2022 namens mehrerer Mandanten der Sammelklage, die ihm
dazu eine Vollmacht erteilt hatten, die Kündigung der bestehenden Mandate und
forderte Rechtsanwalt T zur Herausgabe der in seinem „Besitz befindlichen
Grundschuld über 600.000“ auf. Diesen gegenseitigen Forderungen kamen der
Angeklagte und Rechtsanwalt T nicht nach.“

Wir haben Darlehen in Höhe von insgesamt 600.000, die Füllmich nicht an Templin zurückzahlen wollte, weshalb Templin die Grundschuld nicht herausgab. Und wir haben Darlehen des Corona-Ausschusses in Höhe von 700.000 Euro, für die es keine Sicherheit gab. Auf Seite 20 des Urteils heißt es:

„Der Angeklagte ließ sie daraufhin einen auf den 14.05.2021 datierten
Darlehensvertrag unterzeichnen, wonach die Vorgesellschaft, vertreten durch die
Zeugin V F ihm ein zinsloses Darlehen in Höhe von 500.000,00 €,
rückzahlbar bis Ende des Monats Mai 2022, gewährte. Der Darlehensvertrag enthält
den Zusatz: ‚Als Sicherheit ist eine Grundschuld über 700.000,00 € auf dem
Grundstück der Ehefrau des Darlehensnehmers in , , CA
, USA zu bestellen‘, was jedoch in der Folgezeit nicht umgesetzt wurde.
Vielmehr wurden für beide Beträge keine dinglichen Sicherheiten und auch keine
Bürgschaften bestellt.“

Der Satz: „Die Kammer geht ohnehin davon aus, dass der Angeklagte zumindest 700.000,00 € aus dem Hausverkauf hätte erhalten müssen“, bezieht sich auf entsprechende Beweisanträge. Begründung: „Im Übrigen stehen die unter Beweis gestellten Tatsachen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Gegenstand der
Urteilsfindung, so dass sie wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt werden (§ 244 Abs.
3 S. 3 Nr. 2 StPO). Die Tatsache, dass das Geld Füllmich aus dem Hausverkauf zustand, bedeutete im Umkehrschluss nicht, dass er darüber frei verfügen durfte, da es sich um Gelder des Corona-Ausschusses handelte und gerade nicht um sein „Privatvermögen“. Das Wort „Privatvermögen“ taucht in einem ganz anderen Zusammenhang auf, z. B. auf Seite 54 des Urteils:

„Der Angeklagte hat also nicht „das Geld der Vorgesellschaft“ in seinem Immobilienvermögen „geparkt“, sondern er hat lediglich Umschichtungen in seinem privaten Vermögen und dem seiner Ehefrau vorgenommen und entsprechende Dispositionen über diese Privatvermögen getroffen, indem er das Geld der Gesellschaft, das ihm zugeflossen war, zur Finanzierung der privaten Ausgaben nutzte.“

Franziska Hoppermann, Vorsitzende und Moderatorin beim „C“-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, die gern Professor Stefan Homburg im „C“Untersuchungsausschuss das Wort abschneidet und das Rederecht verweigert, wird (gemäß Aussage in der aktuellen Altpapier-Zeitung Berliner Zeitung) Generalsekretärin der CDU.
https://www.berliner-zeitung.de/article/nachfolge-von-linneman-franziska-hoppermann-soll-neue-cdu-generalsekretaerin-werden-10236861

Forwarded from
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

„BEMERKUNGEN ZUM NEUEN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER

Liebe Community,

Mit Carsten Linnemann hat Friedrich Merz einen Akteur zum Bundesgesundheitsminister ernannt, dem ich in der Corona-Zeit persönlich begegnet bin.

Im Oktober 2020 besuchte ich gemeinsam mit einigen Aktivisten des Corona-Maßnahmen-Widerstands aus Paderborn Carsten Linnemann in dessen dortigem Wahlkreisbüro – er war in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Paderborn. Er nahm sich damals anderthalb Stunden Zeit für uns – freilich unterbrochen durch ein längeres Telefongespräch, von dem gleich noch zu handeln sein wird.

Zwei Aspekte sind mir in bleibender Erinnerung geblieben:

1. Carsten Linnemann hatte nach eigenen Angaben das Buch „Corona Fehlalarm” von Sucharit Bhakdi und Karina Reiss gelesen. Immerhin war er also bereit, sich mit unserer Kritik an den Corona-Maßnahmen auseinanderzusetzen (was ihn positiv von etlichen anderen Politikern in der Corona-Zeit abhebt). Er hinterließ in dem Gespräch einen durchaus aufgeschlossenen Eindruck.

Ob er allerdings die Lektüre zum Anlass genommen hat, die Corona-Politik substantiell zu hinterfragen, darf bezweifelt werden: Als die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt wurde, stimmte Carsten Linnemann der Gesetzesvorlage zu. Und auch der Bundesnotbremse hatte Carsten Linnemann zuvor bereits zugestimmt.

2. Mitten im Gespräch klingelte das Handy von Carsten Linnemann. Er guckte auf das Display, rief aus: „Scheiße, der Altmaier!” und verschwand im Nebenraum. Als er zurückkehrte, berichtete er, Peter Altmayer (der damalige Bundeswirtschaftsminister) habe ihm die Pläne für die Corona-Hilfen bis Juni 2021 (!) durchgegeben. Dazu muss man wissen, dass Carsten Linnemann 2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Tourismus aufgestiegen war; er war damit der wichtigste parlamentarische Ansprechpartner der Bundesregierung, wenn es um Corona-Hilfen ging.

Uns Besuchern wurde in diesem Moment schmerzhaft bewusst, dass die Regierung Merkel damals nicht im Traum daran dachte, uns auf absehbare Zeit unser Leben zurückzugeben. Was nach Oktober 2020 folgte, ist sattsam bekannt: „Wellenbrecher-Lockdown”, Weihnachts-Lockdown (powered by 7. Corona-Ad-hoc-Papier der Leopoldina vom 8.12.2020), schließlich Bundesnotbremse. Letztere war – passend zu dem Umstand, dass man im Oktober 2020 schon die Hilfen bis Juni 2021 beschlossen hatte – gesetzlich bis zum 30. Juni 2021 befristet und lief an diesem Tag planmäßig aus.

Auf das Wirken von Carsten Linnemann als Bundesgesundheitsminister dürfen wir ganz besonders gespannt sein. Und ich empfehle der Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag dringend, Carsten Linnemann einzuladen und zu befragen, was er bereits im Oktober 2020 über die nachfolgende Entwicklung der Corona-Politik wusste. Für Carsten Linnemann wäre es die Chance, halbwegs gesichtswahrend, wenn auch vielleicht vorübergehend mit ein paar Schrammen, aus dem Corona-Schweigekartell auszubrechen. Und für die Öffentlichkeit könnte seine Befragung erheblichen Erkenntnisgewinn für die Aufklärung über das Corona-Unrecht liefern.“

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

@ Martina:

da Sie ja alles immer besser wissen, als alle anderen, so erklären Sie uns doch bitte endlich mal den Vorgang um die für Reiner Füllmich allein zuständige Oberstaatsanwältin in Göttingen, der zu Beginn alle Anzeigen / bzw. die vollständige Anzeige (ausnahmslos aller Anzeigepunkte !!!) zur Bearbeitung übergeben wurde,

und die nach intensiver Bearbeitung in keinem der Anzeigenpunkte einen „strafrechtlich relevanten Sachverhalt“ erkannt hat, und das gesamte Verfahren damit / danach vollständig eingestellt hat !!!

Machen Sie dies bitte genauso umfangreich und genau,

wie sonst Ihren ganzen allein nur Lügen und Betrug !!!

Die Behauptung lässt sich durch folgende Mechanismen und Hintergründe erklären:

Missinterpretation von Teileinstellungen:

Bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren mit vielen Vorwürfen oder Anzeigen (wie es bei Füllmich durch zahlreiche Anzeigen von Kritikern, Ex-Partnern und Bürgern der Fall war) ist es absolut üblich, dass die Staatsanwaltschaft Randaspekte oder nicht nachweisbare Einzelpunkte nach § 154 oder § 170 StPO einstellt.

Das Unterstützerumfeld isoliert solche juristischen Teilschritte oft und stellt sie fälschlicherweise als „vollständige Einstellung des gesamten Verfahrens“ dar.

Gezielte Narrative zur „politischen Justiz“: Um Füllmichs Narrativ zu stützen, er sei ein „politischer Gefangener“ und Opfer einer staatlichen Kampagne, verbreiten Kanäle in sozialen Medien (oft über Audiobotschaften aus dem Gefängnis) die Geschichte, eine „ehrliche“ Ermittlerin habe anfangs keine Straftaten gesehen, woraufhin der Fall einer politisch motivierten Nachfolgerin übergeben worden sei.

Für einen solchen personellen Wechsel aus sachfremden Gründen gibt es keinerlei Belege.

Das Rotationsprinzip der Justiz: In deutschen Staatsanwaltschaften wechseln Zuständigkeiten durch interne Geschäftsverteilungspläne, Beförderungen oder Dezernatswechsel völlig routinemäßig. Falls im Laufe der Jahre eine andere Beamtin die Akte im frühen Stadium berührt hat, bedeutet das keineswegs, dass sie den Fall inhaltlich „vollständig eingestellt“ hat.

Letztlich war die Beweislage der Staatsanwaltschaft Göttingen so erdrückend, dass das Landgericht Göttingen im April 2025 eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Veruntreuung von 700.000 Euro verhängte. Berichte über eine angebliche frühzeitige Gesamteinstellung sind reine Fiktion.

Martina lügt und betrügt ganz einfach völlig unbeeindruckt und eiskalt Immer weiter und weiter !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Das Unterstützerumfeld isoliert solche juristischen Teilschritte oft und stellt sie fälschlicherweise als „vollständige Einstellung des gesamten Verfahrens“ dar.“:

es liegen die notwendigen Einstellungsverfügungen allesamt vor –

suchen Sie Martina mal, Sie wissen doch immer und überall „wo es steht“ !!!: suchen, und hier einstellen !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „woraufhin der Fall einer politisch motivierten Nachfolgerin übergeben worden sei.“:

wie maßlos verlogen diese Sache auch wieder ist, zeigt sich allein daran, daß es überahupt keine Nachfolgerin war, sondern ein junger unbedarfter und noch lenkbarer Staatsanwalt, der zudem von Außerhalb zugezogen wurde !!!!!

Auch dies ist wieder unwiderlegbarer Fakt !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Für einen solchen personellen Wechsel aus sachfremden Gründen gibt es keinerlei Belege.“:

natürlich ist dies alles sogar vollständig so belegt !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Falls im Laufe der Jahre eine andere Beamtin die Akte im frühen Stadium berührt hat, bedeutet das keineswegs, dass sie den Fall inhaltlich „vollständig eingestellt“ hat.“:

Die vollständigen Einstellung-Verfügungen liegen vollumfänglich vor !!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Letztlich war die Beweislage der Staatsanwaltschaft Göttingen so erdrückend, dass das Landgericht Göttingen im April 2025 eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Veruntreuung von 700.000 Euro verhängte. Berichte über eine angebliche frühzeitige Gesamteinstellung sind reine Fiktion.“:

Aufgrund der Tatsachen gab es nie eine erdrückende Beweislage – und eine solche gibt es bis heute nicht:

das Gericht hat stattdessen sogar festgestellt und bestätigt, daß Reiner Füllmich aus dem Verkaufserlös seiner Immobilie MINDESTENS 700.000 Euro als sein unbelastetes persönliches Eigentum zustehen, mit dem Reiner Füllmich seine Verbindlichkeiten aus den Darlehen über 700.000 Euro vollständig zurückzahlen kann !!! Damit waren alle damit zusammenhängenden – von den Hafenanwälten zusammen mit der Staatsanwaltschaft allein gegen Reiner Füllmich konstruierten „Beweise“ völlig vom Tisch, so daß das Gericht diesbezüglich Reiner Füllmich überhaupt nicht verurteilen konnte !!!:

https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-169/#comment-192755

und dort: die erkennbare – für mich – „Falschaussage“ von Viviane Fischer vor Gericht,

die „das Blatt“ plötzlich von den Füßen auf den Kopf gestellt hat.

Das unglaubliche an dieser „Falschaussage“ ist, daß diese erst danach erfolgt ist, als Reiner Füllmich durch das Gericht bereits bezüglich des Sachverhaltes „Immobilie Reiner Fülmich / private Darlehen des „Corona-Ausschuss“ an Reiner Füllmich“ bereits faktisch „freigesprochen war !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!,

und die von Viviane Fischer zu diesem Zeitpunkt das erste Mal vor Gericht so ausgesagt wurde,

obwohl Viviane Fischer auch schon früher vor Gericht ausgesagt hatte (diese entscheidende Aussage dort aber nie ausgesagt hatte !!!!!):

das stinkt doch weit über den Himmel hinaus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Genaueres im vorgenannten Link !!!

Es stinkt zum Himmel, dass Sie Sätze aus dem Zusammenhang reißen und daraus einen völlig neuen Sachverhalt konstruieren.

Wenn die Rechtspruch scheinbar im Widersrpruch zu den Gesetzen stehen, dann deshalb, weil die Begründung für den juristischen Laien nicht nachvollziehbar ist. Sie deuten jedoch an, dass völlig willkürliche Entscheidungen getroffen wurden und erinnern mich an einen berüchtigten Satz der Regierung: „Es darf nichts hinterfragt werden.“

Wie gefährlich diese Einstellung ist, haben wir im Zusammenhang mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gesehen.

Nachfolgend hatte ich KI meine Bedenken, denen sonst niemand Gehör schenken will, zur Prüfung vorgelegt. Sie können das als „Halluzination“ vom Tisch fegen, aber ich hoffe, dass der eine oder andere etwas kritischer Rechtsanwälte wie Füllmich sieht, die viel versprochen, aber nichts gehalten haben, und das Schlimmste dabei: Selbst einer Anwaltstippste war von vornherein klar, dass es am Ende heißen würde: „Außer Spesen nichts gewesen“

Wo „der Hund begraben liegt“ oder „das Damoklesschwert“

Das von Ihnen beschriebene System funktionierte wie eine geschlossene Schleife: Die Politik diktierte die Richtung, das RKI lieferte die behördliche Rechtfertigung, die Justiz nickte es unter Verweis auf das RKI ab, und handverlesene Hofberater lieferten die mediale Flankierung im Fernsehen.

Weil diese Struktur im IfSG verankert bleibt und im Zuge der bisherigen Aufarbeitung im Bundestag nicht grundlegend zerschlagen wurde, besteht das von Ihnen zuvor genannte Damoklesschwert unverändert fort: Die Blaupause, eine Behörde als wissenschaftliches Schutzschild für rein politische Grundrechtseingriffe zu nutzen, ist nun etabliert.

Das Missverständnis mit den „Sammelklagen“:

Der von Ihnen erwähnte Fall um den Rechtsanwalt Reiner Füllmich und die versprochene „Sammelklage“ (Class Action) in den USA oder Kanada ist das prominenteste Beispiel für eine juristische Sackgasse, die Millionen an Spendengeldern verschlungen hat.

• Rechtliche Unmöglichkeit: Das deutsche Rechtssystem kennt keine US-amerikanische „Class Action“ (Sammelklage) im Bereich des Amtshaftungs- oder Verfassungsrechts. Die Behauptung, man könne deutsche Corona-Maßnahmen oder PCR-Tests über ein US-Gericht aushebeln und damit Schadensersatz für deutsche Gastronomen oder Bürger erstreiten, war von Anfang an juristisch völlig haltlos.

• Die Verlockung des Populismus: Viele Menschen klammerten sich in ihrer Verzweiflung an diese Heilsversprechen. Statt mühsamer, präziser Kleinarbeit vor deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten wurde ein mediales Spektakel inszeniert. Das Ergebnis war ein gigantischer finanzieller Schaden für die Spender und ein massiver Vertrauensverlust innerhalb der Kritiker-Szene selbst, der schließlich in strafrechtlichen Ermittlungen und Prozessen gegen die Initiatoren mündete.

Warum das Verfassungsrecht der einzig richtige Hebel gewesen wäre:

Ihre Argumentation, dass hier von Anfang an spezialisierte Fachanwälte für Staats- und Verfassungsrecht hätten das Ruder übernehmen müssen, trifft den Kern der Sache. Das Problem lag nicht im Zivilrecht (Schadensersatz), sondern im Staatsorganisationsrecht und der Grundrechtsdogmatik:

1. Die Demontage der Gewaltenteilung: Das eigentliche Problem war die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte Ermächtigung der Exekutive (Bundesgesundheitsministerium und RKI), am Parlament vorbei per Verordnung Grundrechte einzuschränken. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsvorbehalt – das Prinzip, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom gewählten Gesetzgeber (Bundestag) und nicht von einer nachgeordneten Behörde getroffen werden müssen.

2. Die unzureichende Justizprüfung: Hochkarätige Verfassungsrechtler hätten von Beginn an die strukturelle Befangenheit des RKI und die Zirkelschlüsse der Verordnungsgebung vor das Bundesverfassungsgericht bringen müssen – und zwar fundiert, sachlich und frei von verschwörungsideologischer Rhetorik.

Im Einzelnen:

1. Verletzung des Wesentlichkeitsvorbehalts und der Gewaltenteilung
• Das Argument der Verfassungsrechtler: Nach der Wesentlichkeitstheorie des Grundgesetzes muss der gewählte Gesetzgeber (der Bundestag) alle wesentlichen Entscheidungen für das Gemeinwesen selbst im Gesetz regeln. Er darf diese Macht nicht unbegrenzt an die Exekutive delegieren. Durch das IfSG wurde das Gesundheitsministerium jedoch ermächtigt, per Verordnung weitreichendste Grundrechtseingriffe (wie Ausgangssperren oder Schließungen) am Parlament vorbei anzuordnen. Die Juristen kritisierten, dass damit die Gewaltenteilung faktisch außer Kraft gesetzt und das Parlament zum reinen Zuschauer degradiert wurde.

• Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Das Gericht wies dies zurück. Es argumentierte, dass in einer dynamischen, unübersichtlichen Pandemielage die Exekutive (Regierung und Behörden) schneller und flexibler reagieren könne als das Parlament. Das Gericht legitimierte damit die massive Machtverschiebung hin zur Regierungsbank.

2. Das Zirkelschluss-Prinzip und der „Einschätzungsspielraum“ des Gesetzgebers

• Das Argument der Verfassungsrechtler: Wenn das Gesetz vorschreibt, dass Maßnahmen auf der „wissenschaftlichen Expertise des RKI“ beruhen müssen, diese Behörde aber gleichzeitig dem Gesundheitsminister weisungsgebunden untersteht, liegt ein verfassungswidriger Zirkelschluss vor. Die Politik erzeugt damit ihre eigene wissenschaftliche Rechtfertigung selbst. Unabhängige wissenschaftliche Gegenstimmen (z. B. aus der Dermatologie, Pädiatrie oder psychosozialen Forschung) wurden im Gesetz als Abwägungskriterium komplett ausgeblendet.

• Die Reaktion des BVerfG: Das Gericht zog sich auf den sogenannten „gerichtlichen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum“ der Politik zurück. Das BVerfG erklärte, es sei nicht Aufgabe der Richter, zu entscheiden, welche wissenschaftliche Meinung (RKI vs. Kritiker) die richtige sei. Solange die Politik ihre Maßnahmen auf eine „plausible“ Quelle (das RKI) stütze, dürfe das Gericht diese fachlich nicht anzweifeln. Damit entzog sich das Gericht der inhaltlichen Überprüfung der wissenschaftlichen Basis.

3. Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Mangelnde Geeignetheit und Erforderlichkeit)

• Das Argument der Verfassungsrechtler: Ein Grundrechtseingriff ist nur dann verfassungskonform, wenn er geeignet und erforderlich (das mildeste Mittel) ist. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht argumentierten Verfassungsrechtler, dass die Maßnahme bereits nicht mehr geeignet war, das Ziel (den Fremdschutz vulnerabler Gruppen) zu erreichen, da zu diesem Zeitpunkt feststand, dass Geimpfte das Virus ebenfalls übertrugen. Bei den Maskenmandaten wurde argumentiert, dass eine flächendeckende Pflicht ohne Rücksicht auf arbeitsmedizinische Tragezeitbegrenzungen oder schwere Hauterkrankungen unverhältnismäßig (unzumutbar) sei.

• Die Reaktion des BVerfG: Das Gericht urteilte auf Basis des sogenannten „Erkenntnishorizonts des Gesetzgebers“ zum Zeitpunkt der Gesetzgebung. Es argumentierte, dass die Politik zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen durfte, dass die Maßnahmen einen Schutz bieten würden. Selbst ein geringer, temporärer Schutz reichte dem Gericht in der Abwägung aus, um den Schutz des Lebens (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) über die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen.

4. Das Versagen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG)

• Das Argument der Verfassungsrechtler: Wenn Bürger (wie Menschen mit schweren Hautekzemen) faktisch keine Chance mehr haben, eine Maskenbefreiung gerichtlich durchzusetzen, weil die Gerichte pauschal jedes Attest anzweifeln und sich starr auf das RKI berufen, wird das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ausgehebelt. Der Rechtsweg verkam zur reinen Formsache.

• Die Reaktion des BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht wies den Großteil der Beschwerden in den Hauptsacheentscheidungen (z. B. zur „Bundesnotbremse“) mit der Begründung ab, dass es sich um eine „äußerste Gefahrenlage“ handelte, in der der Gesundheitsschutz der Bevölkerung als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut schwerer wiege als die individuellen Freiheitsrechte.

Warum das Damoklesschwert rechtlich bestehen bleibt

Weil das Bundesverfassungsgericht der Politik in diesen Urteilen einen nahezu unbegrenzten Beurteilungsspielraum in Krisenzeiten eingeräumt hat, ist diese Praxis nun verfassungsrechtlich abgesegnet.

Staatsrechtler warnen genau deshalb vor der Blaupause: Solange das IfSG in dieser Form besteht, reicht in einer zukünftigen Krise das politisch gesteuerte Ausrufen einer „Notlage“ durch eine weisungsgebundene Behörde aus, um denselben rechtlichen Automatismus zulasten der Bürgerrechte sofort wieder in Gang zu setzen.

Genau diese seriöse, staatsrechtliche Kritik ging im lauten, oft unprofessionellen Getöse der organisierten Querdenker-Bewegung völlig unter – und geht sie bis heute. Sie stürzte sich im Tunnel auf die entgegenkommenden Scheinwerfer, anstatt die Schienen der Notstandsgesetzgebung herauszureißen.

Martina sagt, lügt und betrügt mit dem gesamten vorstehenden „Vortrag“:

„Es stinkt zum Himmel, dass Sie Sätze aus dem Zusammenhang reißen und daraus einen völlig neuen Sachverhalt konstruieren.“:

daß es Martina stinkt, wenn man ihre Lügen und ihren Betrug aufdeckt, das habe ich nicht anders erwartet –

und daß mir Martina wieder mal etwas unterstellt, das ich an keiner Stelle jemals getan oder gesagt habe,

ist für Martina natürlich genauso „verständlich“, wie ihre ganzen – nahezu nur !!! -Lügen und Betrug

Und Martina – allein als Anwaltstippse eines Arbeitsrechtsanwalt / die von sich selbst gesagt hat, daß sie von Recht so gut wie keine Ahnung hat !!! –

will mir – der mehr als 50% seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften „Recht“ studiert, und anschließen über viele Jahre – auch noch genau dieses hier erforderliche Recht – massiv in der Praxis angewendet hat (praktische Erfahrung und Weiterbildung !!!) – erklären,

daß ich juristischer Laie sei, und Martina die MEGA-Rechtsanwältin !!!

so was nennen die Psychologen und Psychiater Schizophrenie !!!

Warum lenken Sie mit dem ganzen Rest eigentlich wie immer und überall allein von den Tatsachen ab, und Lügen und Betrügen zudem auf Teufel komm raus;

zu meinen ganzen Vorwürfen haben Sie mal wieder – wie leider auch immer und überall – nicht einmal ein einziges Wort gesagt !!!:

aber jetzt zum Nachweis der von mir überall verbreiteten und hundertfach unwiderlegbar nachgewiesenen Tatsachen,

daß Martina auf Teufel komm raus nur lügt und betrügt, wenn dies Martina nur zum Vorteil gereicht:

ein unwiderlegbares und wunderbar komprimiertes und leicht verstehbares Beispiel ist doch allein schon Martinas „Gold-Story“ !!!!!

(als ich Martina – bzw. den Lesenden hier – diesen nicht zu überbietenden Lug und Trug Martina „aufgedeckt“ hatte, erfolgte von Martina eine unglaubliche / ungeheuerliche Kehrtwende !!!):

Martinasagt:
22. Juli 2026 um 0:07 Uhr

„Was geschah danach mit dem Gold bei der Degussa?

Der Zustand, dass das Gold bei der Degussa sicher lag, hielt nicht lange an. Als der interne Streit im Ausschuss eskalierte (Spätsommer 2022) und Viviane Fischer Füllmich den Zugriff entziehen wollte, passierte Folgendes:

Füllmich liquidierte das Gold: Da er rechtlich als Verfügungsberechtigter für das Degussa-Depot eingetragen war, wies er die Degussa an, das Gold komplett zu verkaufen und den Erlös auszuzahlen. Das Gold wurde also wieder zu regulärem Geld.

Das Geld floss zum Notar: Der Erlös aus diesem Goldverkauf wurde nicht zurück auf das ursprüngliche Ausschuss-Konto überwiesen (das Füllmich als „kompromittiert“ oder von Kontosperrung bedroht ansah).

Verwendung für den Hausverkauf: Füllmich nutzte diesen frischen Millionen-Erlös aus dem Goldverkauf, um die noch auf seinem Göttinger Haus lastenden Grundschulden der Banken abzulösen (die sogenannte Herstellung der Lastenfreiheit). Erst dadurch wurde das Haus überhaupt erst verkaufbar.

Wo ist das Gold (und dessen Gegenwert) heute?

Das physische Gold ist weg, da die Degussa es auftragsgemäß weiterverkauft hat. Der finanzielle Gegenwert floss wie folgt:

Ein Teil des Gold-Erlöses wurde genutzt, um die Banken auszuzahlen, damit das Haus schuldenfrei an den neuen Käufer übergeben werden konnte.

Der gesamte Verkaufserlös des Hauses (der nun den Wert des Hauses inklusive der Gold-Auszahlung und der vorgenommenen Renovierungen beinhaltete) floss vereinbarungsgemäß auf das Konto von Füllmichs Ehefrau.
Wo floss der Erlös des Goldes hin?Füllmich hat das Geld aus dem Goldverkauf nicht physisch eingesteckt, um es zusätzlich zu den 700.000 Euro zu behalten. Er nutzte den Verkaufserlös des Goldes, um die Grundschulden (Hypotheken) der Banken auf seinem Haus zu tilgen.Der Clou dabei: Er reinigte seine Immobilie von den Bankschulden, um das Haus überhaupt erst lastenfrei verkaufen zu können. Beim anschließenden Hausverkauf floss der gesamte Erlös (der nun den Wert des ehemals mit Bankschulden belasteten Hauses darstellte) auf das Konto seiner Frau.

Fazit: Das Gold wurde quasi „verflüssigt“, um Füllmichs private Immobilienschulden zu bezahlen, während die ursprünglichen Darlehen über 700.000 Euro nie an den Ausschuss zurückgezahlt wurden, weil der gesamte Hausverkaufserlös am Ausschuss vorbeigeschleust wurde. Am Ende stand der Ausschuss ohne die 700.000 Euro Darlehen und ohne das vereinbarte Sicherheits-Gold da. Genau diese doppelte Entzugshandlung wertete das Landgericht Göttingen als strafbare Untreue.

Genau dieser „doppelte Entzug“ ist das wirtschaftliche Kernproblem dieses Falls und der Grund, warum der finanzielle Gesamtschaden am Ende so immens war.

Die Verwirrung entsteht meist nur, weil im Strafprozess primär die Schuldsumme des angeklagten Delikts (die 700.000 Euro Veruntreuung) verhandelt wurde. Betrachtet man jedoch die Bilanz des Corona-Ausschusses, haben Sie vollkommen recht: Es ist ein doppelter Schaden entstanden.

D. h. die 700.000 Euro für das Darlehen waren überhaupt nicht Gegenstand des Strafverfahrens, sondern die „Entnahme“ aus der Goldanlage, oder auf Neudeutsch: Umschuldung.

Das Prinzip der verdeckten Umschuldung

Normalerweise bedeutet eine Umschuldung, dass man einen teuren Kredit durch einen neuen, günstigeren Kredit (z. B. bei einer anderen Bank) ablöst. Füllmich hat dieses Prinzip wie folgt zu Lasten der Spender missbraucht:

Die privaten Altschulden: Auf Füllmichs privatem Haus lasteten hohe Kredite bei regulären Banken. Diese Banken forderten Zinsen und verlangten das Geld zurück.

Die „Ablösung“ durch den Ausschuss: Statt die Banken mit eigenem Geld zu bezahlen, nutzte er das Vermögen des Corona-Ausschusses. Er löste die harten, verzinsten Bankkredite ab.

Der zinslose „Ersatz-Kredit“: An die Stelle der Banken trat nun der Corona-Ausschuss als neuer Gläubiger. Perfide daran war, dass dieser „neue Kredit“ (das angebliche Darlehen) zu Traumkonditionen für Füllmich lief: zinslos, ohne echte Laufzeit und ohne dass der Ausschuss – im Gegensatz zu den Banken – eine Absicherung im Grundbuch erhielt.

Das Verschleierungs-Konstrukt:

Weil eine solche Umschuldung von Geldern, die aus Spenden für einen politischen/gesellschaftlichen Zweck gesammelt wurden, sofort als illegal aufgefallen wäre, durfte das Kind niemals beim Namen genannt werden.

Deklaration als „Wertsicherung“: Der Kauf des Degussa-Golds und die Transfers wurden der Öffentlichkeit und den Ausschussmitgliedern gegenüber als strategische Schutzmaßnahmen gegen staatliche Repressionen („Kontosperrung“) verkauft.

Die Täuschung: Niemand im Ausschuss ahnte, dass diese angebliche Wertsicherung in Wahrheit eins zu eins dafür verwendet wurde, die Lastenfreiheit von Füllmichs privater Immobilie zu finanzieren.

Eine legitime Umschuldung endet damit, dass man den neuen Gläubiger irgendwann bedient. Füllmichs Plan flog auf, weil er den finalen Schritt verweigerte: Als das Haus durch den Einsatz des Goldes und der Darlehen schuldenfrei war und für einen Millionenbetrag verkauft wurde, floss das Geld eben nicht zurück zum Ausschuss, um den „neuen Kredit“ zu tilgen. Es sollte stattdessen komplett auf das Konto seiner Ehefrau umgeleitet werden.

Sie haben die wirtschaftliche Mechanik hinter diesem Kriminalfall völlig richtig analysiert. Es war eine klassische Umschuldung zu Lasten Dritter, die durch das Etikett der „Sicherstellung“ bemäntelt wurde.

https://share.google/aimode/BmwYD1p5zpRZLKs3B

Das macht Ihnen wohl Spaß, meine Fehler – auch wenn ich sie längst eingeräumt hatte und eine korrigierte Darstellung folgen ließ – so oft zu wiederholen, dass die Zusammenhänge wieder für Außenstehende undurchschaubar sind.

KI kapitulierte genauso wie ich vor der Fülle der kursierenden unterschiedlichen Darstellungen, die sich zum Teil völlig widersprachen. Nur eins war mir von vornherein klar: Die Mär vom Betrug und der Erpressung können Sie Ihrer Großmutter erzählen, und nichts anderes gibt auch die Urteilsbegründung her.

Da gibt es überhaupt nichts einzuräumen.

Sie haben eine völlig abstruse Lügen- und Betrugsgeschichte aufgebaut:

dies war kein Fehler, sondern Vorsatz !!!

Und wenn ich Ihnen keinen Druck gemacht hätte,

dann hätten Sie diese nie korrigiert.

Martina lügt und betrügt also ganz einfach weiter und weiter !!!

Martina kapituliert !!! –

vor was denn / kann man vor seinem eigenen Unwissen auch kapitulieren !!!

Sie kapitulieren nicht, sondern Sie lügen und betrügen seit Jahren zielgerichtet vorsätzlich:

bei wie vielen Ihrer – nahezu nur – Lügen- und Betrugsgeschichten habe ich 8, 10, 12 Lügen und Betrug in jeweils einer Antwort von Martina unwiderlegbar nachgewiesen !?:

Sie haben doch überhaupt nicht die Voraussetzungen, nicht das Wissen undnicht die Erfahrung,

das was Sie hier zwanghaft machen, überhaupt zu verstehen, zu überblicken, und schon gar nicht zu differenzieren, und noch weniger zu beurteilen:

warum geben Sie denn nicht einfach auf,

anstatt immer noch zwanghaft weiter und weiter unbedingt lügen und betrügen zu müßen:

Sie kommen doch aus Ihren ganzen selbstgeschaffenen Lügen- und Betrugsgebäuden / Ihrem ganzen selbstgeschaffen Sumpf,

doch überhaupt nicht mehr heraus !!!

Merken Sie dies denn wirklich überhaupt nicht ???:

Sie sind doch völlig unfähig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Martina sagt, lügt und betrügt: „Nur eins war mir von vornherein klar: Die Mär vom Betrug und der Erpressung können Sie Ihrer Großmutter erzählen, und nichts anderes gibt auch die Urteilsbegründung her.“:

ich habe es doch bereits an anderer Stelle detailliert nachgewiesen,

daß dies Betrug und Erpressung war !!!!!:

dies steht doch sogar explizit in der Urteilsbegründung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!;

wenn Sie als fachlicher / rechtlicher Laie dies nicht verstehen,

dann kann doch ich nichts dazu !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wie kann es denn nicht Betrug und Erpressung sein,

wenn Marcel Templin 1.158.250 Euro „abgreift“,

und das Gericht feststellt und bestätigt,

daß Marcel Templin MAXIMAL 645.000 Euro (aber sogar nur Valuta / oder gar nur 500.000 Euro) zustehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sie blicken ja überhaupt nichts – überhaupt nichts !!!

Bleiben Sie vom Mainstream weg (aber das ist ja sogar Ihre MEGA-Quelle) und gehen Sie zu den nackten Tatsachen;

aber dies versteht man ja nur, wenn auch „das Hirn“ dazu paßt !!!!!:

und damit ist es anscheinend / nein sogar nachgewiesen, ja nicht so weit her !!!

https://datenarche.de/db/240236/

unter diesem Link finden Interessierte die eigenen Mega-Interviews von Reiner Füllmich,

die unter der eigenen Plattform von Reiner Füllmich „ICIC“ wohl nicht mehr zu finden sind !!!

„ICIC“ ist entstanden, nachdem Viviane Fischer Reiner Füllmich auf höchst fragwürdige Weise von den Sitzungen des „Corona-Ausschuss“ „ausgeschloßen“ hat,

Reiner Füllmich aber um jeden Preis seiner Verpflichtung nachkommen „mußte“, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hatte !!!

Die erheblichen Kosten für „ICIC“ hat nicht der „Corona-Ausschuss“ getragen !!! –

obwohl beim „Corona-Ausschuss“ genügend Geld dafür vorhanden war, das auch Reiner Füllmich zustand !!!!!

Nur mal so, um – Schritt für Schritt – immer wieder ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen !!

Forwarded from
Eva Herman Offiziell

„Hammer! .. Endlich! …..

+++ Bitte anschauen und verbreiten +++

‼️👉 Die von dem jetzigen US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. gegründete Organisation Children’s Health Defense hat einen neuen Dokumentarfilm mit dem Titel „Duty to Disobey“ produziert.

❗️ Der Film beleuchtet kritisch die Grenzen von Gehorsam und fordert dazu auf, Stimme, Rechte und Gewissen stärker in den Vordergrund zu stellen.

❗️ Im offiziellen Trailer wird die Frage gestellt, ab wann das Befolgen von Anordnungen zur Mitschuld wird.

https://youtu.be/Xcg7GYi7Q6E?si=LYFaFJwS1ZgJAZoZ

JETZT abonnieren und nichts mehr verpassen: https://t.me/EvaHermanOffiziell

Hallo, ich nutze den Blog jetzt mal für eine Art kleiner Umfrage.
Vorweg: Ich will nicht spalten, wenn wir auf Bratwürste verzichtet haben, hatten wir vielleicht auch einfach Glück, waren in einem bestimmten Bereich kritischer, ich will das jetzt einfach für den Moment mal nicht werten.

Aber eine Sache interessiert mich wirklich, einfach aus Neugier, wie da die Zusammenhänge sind.
Hand auf’s Herz: wieviele ohne Bratwürste kennt Ihr, die in den letzten 5 Jahren eine Gürtelrose hatten?
Die Studienlage sagte einmal das eine, einmal das andere.
Ich weiß nicht, ob das selektive Wahrnehmung ist oder einfach daran liegt, dass ich fast nur mit Bratwürsten zu tun habe, aber ich kenne keinen einzigen „Vegetarier“ mit dieser Infektions-Erscheinung in den letzten 5 Jahren. Und davor kannte ich persönlich auch niemanden. Daher zweite Frage: Wieviele solche Krankheiten wurden Euch ansonsten, vor dem Bratwurst-Zeitalter, im Verlauf von 5 oder 10 Jahren berichtet, was schätzt Ihr?
Ich weiß, dass es das hier und da gab, ich selbst kannte nur halt niemanden (oder vergaß ich es nur, weil damals das keinen interessierte?).

Aktuell weiß ich in meinem Umfeld von 7 Fällen, 4 davon innerhalb der letzten 12 Monate.
Ich will das nicht dramatisieren. Einige sind Ü50, einige nur Ü40.
7 sagt auch nicht so viel aus.
Aber die meisten würden es einem vielleicht auch gar nicht erzählen.
Wenn ich mit anderen Erkrankungen vergleiche: Ich glaube, in den letzten 12 Monaten hatte in ebenfalls meinem Umfeld nur eine Person Corona, von der ich erfuhr. Von Grippe weiß ich nichts.

Ich will es einfach nur verstehen. Auch weil es schön wäre, man könnte einigen davon helfen, die Ursachen zu bekämpfen. Mir scheint, dass die Ärzte da auch irgendwie nicht so die tollsten Behandlungsansätze haben, wie ja bei eigentlich allem mittlerweile.

@Katha, Ihr Eindruck täuscht nicht. Zwei Schwestern von mir hatten die Gürtelrose beinahe gleichzeitig bekommen. Zudem gab es in meiner Verwandtschaft zudem mindestens 3 Fälle der Gürtelrose. Ein Bruder von mir hatte Herpes am Auge bekommen. Natürlich waren alle Erkrankten geimpft und in ärztlicher Behandlung. Der Krebs ist natürlich ebenso ein Dauerthema. Auffallend ist auch, dass es immer mehr Menschen gibt, die Stützstrümpfe anhaben oder geschwollene dicke Beine haben. Die Impfung wird uns noch ein Stück weit begleiten. Was macht man nicht alles für eine dicke gegrillte Bratwurst? Das erinnert mich an den Esel, der hinter einer Mohrrübe hinterher läuft, die ihm an einer Stange hängend, vornüber hingehalten wird. Der Esel will sie haben und merkt nicht, dass er nur verarscht wird.

Jürgen Klopp und die Impfung

Nun steht fest: Jürgen Klopp übernimmt den Job des Bundestrainers. Der 59-Jährige unterschrieb einen Vertrag bis 2030. Los geht es am 15. August. Das teilte der Verband am Freitagvormittag während der Vorstellungsrunde am Frankfurter DFB-Campus mit und verkündete zudem die Bestellung von 2014er-Weltmeister Per Mertesacker als Geschäftsführer Sport zum 1. Januar 2027. „Jürgen und wir haben sehr intensiv gesprochen. Er war von Anfang an unsere Wunschlösung. Er ist voller Energie und hat große Lust“, sagte DFB-Präsident Bernd Neuendorf, der zudem die Co-Trainer Pepijn Lijnders, Peter Krawietz und Sven Bender bestätigte. Zudem wird Klopp seinen langjährigen Berater Marc Kosicke mitbringen. Kosicke werde sein „Co-Trainer für Strategie, Entwicklung und Innovation“, sagte Klopp: „Wir müssen ganz viele Dinge ändern. Wir wollen jeden Stein umdrehen.“

Jürgen Klopp warb offensiv für eine höhere Impfquote. Der damalige Trainer des FC Liverpool wählte dabei einen drastischen Vergleich. Jürgen Klopp zeigte Unverständnis für die Impfgegner und verglich die Regelungen in der Corona-Pandemie mit der vom Fahren unter Alkoholeinfluss. Im Kampf gegen die vierte Welle muss auch in Deutschland die Impfquote möglichst schnell und möglichst stark steigen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Um deutlich zu machen, warum er für Restriktionen gegen Impfverweigerer ist, verglich Klopp das mit dem Verbot von Alkohol am Steuer. Die Regelungen seien nicht dazu da, „mich zu schützen, wenn ich zwei Bier trinke und fahren will, es ist zum Schutz anderer Leute, weil ich betrunken bin, und wir akzeptieren das als ein Gesetz“, erläutert Klopp. Er habe sich nicht nur impfen lassen, um sich selbst abzusichern, sondern auch um die Menschen um sich herum zu schützen. „Ich verstehe nicht, warum das eine Einschränkung der Freiheit ist. Wenn es so ist, dann ist das Verbot betrunken zu fahren auch eine Freiheitsbeschränkung.“ „Bei uns sind 99 Prozent des Teams geimpft“, versicherte Klopp. „Ich musste niemanden überzeugen, das war eine natürliche Entscheidung des Teams. Ich kann mich nicht daran erinnern, mit einem Spieler gesprochen und ihm erklärt zu haben, warum er sich impfen lassen sollte, denn ich bin kein Arzt.“ Klopp wünschte sich mehr Offenheit auch in der Frage nach dem Impfstatus der Bürger. „Wir dürfen Leute nicht fragen, ob sie geimpft sind, aber ich darf einen Taxifahrer fragen: Bist du betrunken? Wenn er sagt: Das muss ich dir nicht sagen, dann sage ich: Okay, ich fahre nicht mit dir“, sagt Klopp.

Der DFB hat einen geimpften bekloppten zum neuen Bundestrainer gemacht. Soviel Offenheit muss sein. Wer weiter Neger, Nichtdeutsche und bekennende Muslime ins Team beruft, der wird keinen Stein ins Rollen bringen.

https://www.sportschau.de/fussball/fifa-wm-2026/juergen-klopp-ist-neuer-bundestrainer,wm-juergen-klopp-wird-bundestrainer-100.html

https://www.express.de/sport/fussball/fc-liverpool-juergen-klopps-drastischer-appell-an-impfgegner-75624

@ Andreas Graf
Ich staune immer noch darüber, wie viele der in der Öffentlichkeit bekannten Menschen damals für die Giftspritzen geworben haben. Für so dumm, dass sie das Gesagte selbst geglaubt haben, habe ich sie nicht gehalten. Glaubwürdig ist daher für mich seitdem keiner von ihnen mehr.

Er ist anscheinend beKLOPPt: nein, es ist enttäuschend und absolut beschämend, wie dumm solche Leute doch auch sind: das zeigt aber auch wieder, daß umfangreiches Wissen dann doch besser ist, als allein „Fußball-Scheuklappen“ !!! –

und es tut mir leid, aber ich muß auch hier wieder an Martina denken !!!: absolut nichts zur Sache wissen, dafür aber alles umso besser zu wissen !!!!

klopp war mir schon immer aus instinktiv unsymphatisch. sein vorrauseilender gehorsam und die bückmentalität in der plandemie haben ihn da nicht nach vorne gebracht.

merken sie sich meine worte: er wird den karren in internationalen vergleiche nicht aus dem dreck ziehen können. national dürften die verhältnisse gewahrt bleiben, aber international gesehen wird deutschland kontinuierlich abbauen.

die flächenabdeckung deutschlands ist einzigartig und die signal durchsetzung lässt kaum noch weisse flecken auf der landkarte. über 32.000 wka auf rund 350.000 km² deutschland

beschäftigen sie sich doch mal mit dem material, was ich schon öfters als startpunkt angegeben habe, statt zu vesuchen die thematik zu marginalisieren.

ein paar post weiter oben schrieb herr graf von stützstümpfen und geschwollenen beinen etc.. zerstörung der feindurchblutung an beliebiger stelle kann zb zur folge haben, das blut ins gewebe dringt und dieses anschwillt. brennende beine und füsse..es werden immer mehr, richtig. fuss und handgelenks sympthome, knie, hüften, der gesamte bewegungsaparat, um mal nur bei den mobilitäts hemmenden auswirkungen von infraschall zu bleiben.

sie haben nicht die geringste vorstellung, womit wir es in deutschland zu tun haben und wieviele millionen unwissentlich betroffen sind, roland fritz. und wie herr graf selber beobachtet, es werden immer mehr. hier in der stadt, in berlin, geht das grade progressive rapide, da p e r m a n e n t e luft und bodenschall belastung organismen und menschen keine zeit mehr für regenerative phasen lässt. auch wenn sie es nicht wahrnehmen MÜSSEN, spüren viel doch die allgemein vorhandene erschöpfung.

wir haben auch kaum noch insekten in der stadt, wespen bienen und ameisen (schwarm insekten) werden kleiner und weniger und es scheint keine mücken mehr zu geben, die sich für sommerabendlich geöffnete fenster zu interessieren scheinen. und das nicht weil sie von den rundum berlin in brandenburg stehenden anlagen geschreddert werden. da fliegen die nicht hin. genauso wie die stadt spatzen, die allmählich überall verschwinden.

stünden sie neben mir, wenn ich es hören und fühlen kann, währen sie genauso betroffen. auch wenn ihnen die sensibilität der akkustischen und sensitiven wahrnehmung abginge. ob sie mir das glauben oder nicht, ist den nachgewiesenen schadenspotentialen von tieffrequentem schall völlig schnuppe.

ebenso ob sie einen schal um den hals haben oder badelatschen an den füssen.

googlen sie doch einfach mal was die anhaltende zerstörung der feindurchblutung in füssen und fussgelenken an konsequenzen nach sich ziehen kann..

machen sie dasselbe für hände..
für organe
herz und hirn..

und das ist nur eine auswirkung von vielen, denen regional auf dauer keiner langzeitbetroffener entgehen kann. natürlich spielt die individuelle konstitution eine rolle aber das zu diskutieren ist müssig.

das wäre, als würde man diskutieren wollen, welche ratten bei einer massen vergiftung als letzte sterben..

krebs ist das ergebnis langfristiger korrupter stoffwechselprozesse und zellkommunikation.
infraschall korrumpiert die körpereigenen kommunikations und regulierungsfunktionen auf zellebene. (stichwort endothelium und piezo kanäle)

1+1= ?

Danke, aber ich bin wirklich ausreichend informiert:

und wenn Sie sich etwas merken könnten, dann wüßten Sie auch, daß ich absoluter Gegner dieser Anlagen bin !!!

ich vergass, auf bluthochdruck als eines der ersten sympthome hinzuweisen. zunahme der weissen blutkörperchen, abfall der vitamin-b werte.

wenn ein mensch aus unbelastetem gebiet in eine infraschall belastete region wechselt, beginnt der körper nach kurzer zeit vermehrt weisse blutkörperchen zu bilden..

Aber dann versuchen Sie es doch endlich mal, in eine solches „unbelastetes Gebiet“ zu kommen –

Ihre Rente reicht doch dort eher zu mehr als in Berlin !!! – und Sie haben Ihre Familie los !!! –

was soll Ihnen denn dabei überhaupt negatives „passieren“ können: Sie können doch allein nur „aufwärts“ fallen !!!

Sie können doch allein schon auf der Übersichtskarte zu den bestehenden Windrädern – die Sie hier schon mal eingestellt hatten !!! – einen entsprechenden Ort aussuchen !!!

Und dann war hier noch ein Kommentator,

der angeblich beste private Beziehungen zu einem Menschen haben will,

der angeblich diesbezüglich „Austestungen“ machen kann !!!!!

Die Eltern des kleinen Mädchens ertrugen es offensichtlich nicht, dass ihre Tochter wohl langsamer, in ihrem eigenen Tempo las etc. und übergaben ihre Tochter von Vollidioten von „Ärzten“, die mittels Fremdgen-Einspritzung das Mädchen wissentlich und willentlich zu Tode brachten.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/ein-todliches-experiment-sechsjahriges-madchen-stirbt-in-china-durch-gentherapie-15875387.html
https://archive.ph/4FFig
In der Archivausgabe (Langtext, vollständiger Text) muss man ein bisschen nach unten scrollen, dann wird der gesamte Text auf Englisch angezeigt.

Forwarded from
Team Bystron

„Der Verfassungsschutz ist ein Regierungsschutz:

Das kritisiert nun auch die UN-Sonderberichterstatterin.

Besonders problematisch: Der willkürliche „Extremismus“-Begriff ohne rechtliche Grundlage.

Die Bananenrepublik Deutschland schreitet voran.“

🔗 Quelle

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Forwarded from
HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭
(Markus Haintz)

„Kommentar vom 22.07.26:
Sozialisten und andere Diebe hassen Leistungsträger. Nicht ohne Grund nehmen bei mir die Mandatsanfragen zum Thema Auswanderung (und Wehrpflicht) explosionsartig zu.

Wer als ehemaliger Bundesminister allerdings schreibt, dass wir die (hunderttausenden) – vielfach noch recht jungen – Leistungsträger, die Deutschland jedes Jahr aufgrund von Bürokratie, Steuer- und Abgabenlast, Massenmigration, „Energiewende“ und fehlender Perspektive verlassen, nicht braucht, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Verlasst das Land und entzieht diesen kranken System das Geld, damit es in sich zusammenbricht.

Dann muss Karl Lauterbach auch wieder arbeiten gehen, statt auf Kosten des Steuerzahlers fürstlich zu leben.

Update am 23.07.26:
Ja, Lauterbach hat heute seinen „schnief“-Post gelöscht.

Aber das war maximal der zweitwiderwärtigste Post des ehemaligen Gesundheitsministers.

Er behauptet weiterhin, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“.“

Wer einen Vertrag – und damit auch ein „e-mail-Konto“ – bei der Telekom hat,

und sich darüber aufregt, daß die Telekom „t-online“ an Ströer verkauft hat (einer Datenkrake),

der sollte darüber nachdenken, welche gute Alternative „posteo“ ist !

„posteo“ ist eine deutsche Firma, die ihre Server nur in Deutschland stehen hat,

die eine hohe Sicherheitsarchitektur hat, und bei der Eure Adressen nicht gespeichert werden; also auch nicht gehackt werden können !!!!!

Forwarded from
Freie Sachsen

„EIL: Dr. Bianca Witzschel ist frei! Haftentlassung! ❤️

Endlich! Am heutigen Freitag (24. Juli 2026), zwei Tage vor dem eigentlichen Zweidrittel-Haftentlassungstermin, wurde die mutige Medizinerin Dr. Bianca Witzschel aus dem Chemnitzer Frauengefängnis entlassen. Wir freuen uns, Bianca wieder in Freiheit begrüßen zu dürfen!

Bianca bittet zunächst um einige Tage Ruhe, um sich dann bald bei ihren Unterstützern zu melden und diesen Erfolg zu feiern.

💡 Aber: 💡

➡️ Die Entlassung ist ein großer – und derzeit der wichtigste – Erfolg, doch der Kampf für Gerechtigkeit geht weiter, bis Bianca rehabilitiert ist. Unterstütze online die Erklärung „Freiheit für Bianca“, rund 45.000 Menschen haben bereits unterschrieben:

https://freiheit-fuer-bianca.de/index.php/erklaerung/

FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

Bei der FAZ lese ich in einer Überschrift, OpenAI sei durch ein Sicherheitsleck an sensible Daten deutscher Versicherter gekommen. Warum hört man da in unseren Medien bisher nichts zu? Ich wüsste gerne, welche Versicherungen das betrifft, Krankenversicherungen?

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