News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser

Aktuelle Informationen von Lesern für Leser

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diese Seite dient dazu, dass ihr euch im Kommentarbereich über aktuelle wichtige News und Nachrichten informieren könnt. Wir im Team schaffen es nicht, über alles vollumfänglich auf dem Blog zu berichten, damit ihr aber die Möglichkeit habt, auf eine schnelle Art und Weise miteinander zu kommunizieren, haben wir diese Seite eingerichtet. Die „alte“ Seite findet ihr hier.

Es ist Zeit, sich unabhängig zu informieren!

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  • Zu den Links gehört immer eine kurze Beschreibung in Textform, die vorab erklären soll, worauf man gelangt, wenn man den Link besucht.
  • Wenn man auf mehrere Links posten möchte, dann bitte nicht in Form von vielen einzelnen Kommentaren mit jeweils nur einem Link. Sammelt die Links (mit Beschreibung) in einem Kommentar – das erhöht die Übersichtlichkeit.
  • Natürlich spricht nichts dagegen, wenn ihr z.B. morgens einen Link postet und dann nachmittags oder abends nochmal einen interessanten Artikel findet und diesen erneut dort als Kommentar einreicht.

Wir wünschen euch viel Spaß 😉

18.471 Antworten auf „News: Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser“

Noch einmal zu dem Pandemievertrag und zu dem in meinem Kommentar von 14:10 Uhr veröffentlichten Nichtannahmebeschluss des BVerfG. Dort wird der Beschwerdeführerin vom BVerfG vorgeworfen, sie hätte sich nicht detailliert mit den Artikeln der Entwurfstexte auseinandergesetzt und daher ließe die Verfassungsbeschwerde eine mögliche Verletzung von Grundrechten nicht erkennen. Den Text der Verfassungsbeschwerde kenne ich nicht und kann das deshalb nicht beurteilen.

Veröffentlicht ist allerdings eine andere Verfassungsbeschwerde, und zwar die von Fr. Marianne Grimmenstein-Balas und Herrn Uwe Kranz (Mitglied bem MWGFD e.V.) Hier herunterladbar am Ende des Artikels.

https://www.mwgfd.org/2023/06/verfassungsbeschwerde-in-sachen-who/

Dieser Beschwerde kann man wahrlich nicht vorwerfen, sie enthielte keine detaillierten Begründungen. Sie wurde ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen. Der Nichtannahmebeschluss wurde noch nicht einmal begründet.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/07/rk20230710_2bvr080723.html

Eine gut begründete Verfassungsbeschwerde wird unbegründet nicht angenommen und eine evtl. (!) nicht so ausführlich begründete Beschwerde wird mit genau dieser Begründung abgewiesen.

WHO-Vertrag

1. Philipp Kruse teilt mit:

„Zusammen mit meinen geschätzten Kollegen und Mitstreitern
Dr. Renate Holzeisen,
Dr. Pierre Kory,
Andrew Bridgen (MP of UK-Parlament)
Dr. Michael Palmer,
Sasha Latypova
werde ich sogleich bei einem offenen Experten-Hearing Mitglieder des Schwedischen Parlaments über das WHO-Thema informieren.“

Dazu gibt es auf rumble einen Live-Stream

https://rumble.com/v3lnnm0-hur-sakra-och-effektiva-ar-vaccinerna-mot-covid-19-seminarium-i-riksdagen.html

Die Moderation und die Vorträge sind auf englisch. Den Titel der Veranstaltung übersetzt mir deepl mit: „Wie sicher und wirksam sind Impfstoffe gegen covid-19“.

2. Erneut wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mitwirkung Deutschlands bzw. die Zustimmung zu den Änderungen des Pandemievertrages vom BVerfG gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Diesmal gibt es aber eine Begründung zur Nicht-Annahme.
Die kann man übersetzen mit: Ist doch noch gar nichts passiert. Wartet doch erstmal ab. Wo steht das eigentlich, was die Beschwerdeführer befürchten und überhaupt ist alles schlecht begründet.
Es sollen laut Pressemitteilung über 1600 ähnliche Beschwerden eingegangen sein.

Pressemitteilung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-083.html

Entscheidung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/09/rk20230915_2bvr108223.html

Artikel aus report24 dazu:
https://report24.news/bundesverfassungsgericht-schmettert-klage-gegen-geplanten-who-pandemievertrag-ab/?feed_id=33859

https://citizengo.org/de/ot/211961-nein-zur-eu-fuehrerscheinreform?dr=23826331::11f93386ac6d452a9662eba9975769c7&utm_source=em&utm_medium=e-mail&utm_content=em_link4&utm_campaign=DE-2023-09-21-Local-NA-CWI-211961-No_EU_stealth_ban_on_driving.03_AA_Relaunch_1&mkt_tok=OTA3LU9EWS0wNTEAAAGOeqX_rjyjvK6VCOthwJ_2oxHttXSQ6Fw9Uz9nZxM8ocehRqlTY3fiC2xUbol2DcyIwpivIcNi3plKEffRuwL2v5nhesIUjN7UmWUdYnmmmNbPEOAVZA

Die Altersgruppe ab 60 soll also regelmäßig und kostenpflichtig ihren Führerschein erneuern, obwohl das kaum Unfälle verhindern wird. Die Sechzigjährigen gehören zu den sichersten Autofahrern. Eine Erneuerungspflicht ab 60 macht nur das Autofahren teurer und den Führerschein unter Umständen von der Laune eines Arztes abhängig.

Sind die Bürger doch endlich aufgewacht und meiden die C-„Impfungen“ mit der lebensgefährlichen Genbrühe?

Dafür spricht z.B. die Meldung „Neue C19-Impfstoffe-Varianten verkaufen sich schlecht trotz hohen Werbeaufwand“ https://tkp.at/2023/09/27/neue-c19-impfstoffe-varianten-verkaufen-sich-schlecht-trotz-hohen-werbeaufwand/

Darauf deutet auch der Verlauf der Börsenkurse von Phizer hin: Der Kursverlauf ist oft eine gute Prognose für den „Erfolg“ eines Unternehmens. Der Phizer-Kurs sinkt seit einem Monat, sogar stärker als der Nasdaq!

Hoffentlich lassen sich die inkompetenten und verbrecherischen Politiker an der Spitze von EU und Deutschland nicht wieder zu steuergeldverschwenderischen Verträgen über den Tisch ziehen.

Aber ich sehe die große Gefahr, daß nach den Bayern- und Hessen- Wahlen Politiker und Propaganda Medien wieder ihre erpresserischen Zwangsmaßnahmen aus der Mottenkiste holen. Einzig die AfD hatte von Anfang an den wissenschaftlichen Unsinn der Zwangsmaßnahmen erkannt und entsprechend abgestimmt.

Dann müsste schon das ganze Szenario ein Fake à la „Verstehen Sie Spaß“ sein. Das wäre für mich auch die einzige schlüssige Erklärung, denn mit Logik und Vernunft kommen wir doch seit März 2020 nicht weiter.

Die Lebensweise eines Menschen darf grunsätzlich nicht ursächlich sein für Erkrankungen bzw. dafür, wenn Menschen aus dem Leim gehen, denn das wäre ja dann Diskriminierung und/oder Rassismus. Und so werden wir nicht mehr dick, weil der Körper Ernährungssünden nicht so leicht vergisst wie die Politiker ihre Worte von Gestern, sondern weil wir krank sind. Bin gespannt, wie lange es dauert, bis Long Covid als Erklärung für Adipositas in die Lehrbücher Einzug findet. Und krank werden wir, weil wir jeder Mensch, der uns begegnet, eine scharfgemachte Biowaffe ist – solange jedenfalls, bis er geimpft ist. Und wenn bestens geschützen Geimpften dann doch erkanken, dann sind sie eben nicht so ansteckend wie kranke Ungeimpfte. Geimpfte und von der Maskentragepflicht Befreite haben daher – wenn man die Coronamaßnahmen auf den Punkt bringen will – die „Lizenz zum Töten“ …

Satire? Schön wärs … Aber in der Migrationspolitik erleben wir doch das gleiche Szenario! Alle Sträftäter leiden unter Long-Rassismus, also wird jeder auf das Virus „Rassismus“ getestet. Positv Polarisierte (Coronaviren sind positiv polarisiert im Gegensatz zu Influenzaviren, die negativ polarisiert sind) gelten demnach als rechts. Kein Coronavirus, keine Pandemanie. Kein Rassismus, keine Straftat. Hallelujah!

„Und trotzdem rennen die ersten schon wieder zum Boostern“

Noch fragen sogar meine geimpften Bekannten und Nachbarn: Hast du auch schon mit bekommen, dass man wieder öfter am Tag den Rettungswagen hört?
Aber noch ist bei uns auch das Oktober-Fest, sobald die Schausteller auf dem großen Festplatz wieder am Abbauen sind, werden aus dem Rathaus persönlich vom Oberbürgermeister wieder Corona-Schutz-Maßnahmen eingeleitet 😀 Jede Wette auch alle unsere Schulleiter müssen warten bis das Oktober-Fest vorüber ist.

Das, und dann wird es wieder heißen: „Krankenwagen? Nö, genauso wie immer“ oder „Krankenwagen? Klar, Long-Covid“ oder „Krankenwagen? Klar, Klimakrise“.

Das Beste, was mir ein Lemming dazu bisher sagte, kam von einer Gymnasiallehrerin: „Ja, aber die Menschen sind jetzt ja auch 2 Jahre älter als in 2020, deswegen stürzen sie häufiger und der Krankenwagen muss öfter anrücken“.

2022 waren die Menschen also 2 Jahre älter als 2020. Im Durchschnitt.

Wenn sich der gegenwärtige Trend fortsetzt, wenn der Großteil dieser Bevölkerung sich weiterhin vor der Wahrheit versteckt, wenn die meisten erwarten, dass andere sie retten, dann ist alles verloren.

Ersetze „wenn“ durch „weil“ und streiche das „dann“ kommt der Wahrheit wohl am nächsten. Ich kenne in meinem Umkreis nur Menschen, welche das System weiterhin unterstützen. Sie kennen (und verachten teilweise) meine spartanische Lebensweise, sind aber nicht ein Stück bereit an der ihren (ausufernden) etwas zu ändern. Warum also sollte ich mir irgendwelche Hoffnungen machen?

Auch ich habe keinerlei Resthoffnung, dass die Masse noch aufwacht. Kein einziger in meinem Umfeld.
Und nun?
Wir brauchen einen Plan, wie wir selbst überleben können. Wir dürfen nicht auf die anderen hoffen. Aber wir sind auf sie angewiesen, wie sollen wir uns alleine schützen?

Der EU-Verkehrsausschuss berät über eine neue Richtlinie für Führerscheine. Im Entwurf stehen große Einschränkungen:
Fahrer ab 60 sollen regelmäßig ihren Führerschein erneuern müssen.
Fahranfänger bis 21 sollen nur noch tagsüber fahren dürfen und nur noch 90 km/h.
Diese und weitere geplante Einschränkungen sind weit überzogen und kämen für manche einem Fahrverbot gleich. Unterzeichnen Sie deshalb unsere Petition: Stoppen wir die EU-Führerscheinreform!
UNTERZEICHNEN

Grüß Gott und Guten Tag, Ute Angelika,
das EU-Parlament arbeitet an einer neuen Richtlinie für Führerscheine. Der Verkehrsausschuss unter der Leitung von Karima Delli (Grüne) schlägt Einschränkungen vor, die für viele Menschen einem Fahrverbot gleichkämen.
Vorgebliches Ziel der ganzen Richtlinie ist, die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Aber dazu sind die geplanten neuen Regeln teils gar nicht geeignet. Die Pläne sind letztlich reine Schikane. Vor allem Fahranfänger und ältere Autofahrer stehen im Fokus des Entwurfs.
Mit „ältere Autofahrer“ meint der EU-Verkehrsausschuss bereits Fahrer ab 60 Jahren. Sie sollen entweder regelmäßig eine Fahrprüfung ablegen müssen, oder zur ärztlichen Untersuchung antreten (was von beiden, oder gar sowohl als auch, darüber diskutiert der Ausschuss noch).
Die Altersgruppe ab 60 soll also regelmäßig und kostenpflichtig ihren Führerschein erneuern, obwohl das kaum Unfälle verhindern wird. Die Sechzigjährigen gehören zu den sichersten Autofahrern. Eine Erneuerungspflicht ab 60 macht nur das Autofahren teurer und den Führerschein unter Umständen von der Laune eines Arztes abhängig.
Wir müssen diese irrsinnigen Pläne umgehend stoppen und haben deshalb eine Petition an den Ständigen Vertreter Deutschlands bei der EU und die deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments gestartet:
Unterzeichnen Sie hier und fordern Sie Botschafter Clauß und die deutschen EU-Abgeordneten auf, sich entschieden gegen die Führerschein-Beschränkungen zu stellen.
Weil Fahranfänger immer noch die meisten Unfälle verursachen, sieht die Richtlinie für Fahrer unter 21 Jahren besonders harte Einschränkungen vor:
• Tempolimit 90 km/h
• Zweite Fahrprüfung nach der Probezeit
• Nachtfahrverbot
Insbesondere die vorgesehene zweite Fahrprüfung ist widersinnig. Zwanzigjährige, die schon zwei Jahre ohne grobe Verstöße gefahren sind, müssten eine erneute praktische Prüfung ablegen, obwohl sie sich in der Praxis bewährt haben. Auch das würde nur den Führerschein teurer machen, nicht die Straßen sicher.
Das Nachtfahrverbot bis 21 soll Disco-Unfälle verhindern. Mehr Alkoholkontrollen wären dafür das geeignetere Mittel, zumal ja in der Probezeit das absolute Alkoholverbot am Steuer gilt.
Wenn junge Leute zwischen 10 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht mehr Auto fahren dürften, könnten sie nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten. Auch nicht mehr in Bäckereien oder Hotels die Frühschicht übernehmen. Wer junge Autofahrer unter Generalverdacht stellt, erschwert ihnen den Berufseinstieg.
Unterzeichnen Sie die Petition gegen diesen übergriffigen Plan der EU. Fügen Sie Ihren Namen hinzu und fordern Sie: Keine neuen Beschränkungen auf Führerscheine!
Eine weitere Einschränkung: Der gewöhnliche Führerschein (Klasse B) soll nur noch für Autos bis 1,8 Tonnen Gesamtgewicht gelten. Bis jetzt dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 t wiegen, sodass man mit dem Autoführerschein auch einen Kleintransporter fahren kann.
Für Fahrzeuge zwischen 1,8 und 3,5 Tonnen wollen die EU-Grünen einen neuen Führerschein einführen (Klasse B+), den man erst ab 21 Jahren erwerben können soll. Vor allem Handwerker wären von dieser Neuerung betroffen.
Langfristig bräuchte vielleicht fast jeder Autofahrer den Extra-Führerschein für schwere Autos, denn die EU will auf Elektroautos umstellen. Diese wiegen mehr als Verbrenner und sind in der Regel deutlich schwerer als 1,8 Tonnen.
Selbst das Begleitete Fahren ab 17 würde so gut wie unmöglich, wenn Fahranfänger das Familienauto nicht fahren dürften, weil es zu schwer ist. Eltern und ihre erwachsenen Kinder könnten sich auch kein Auto mehr teilen. Eine Umstellung auf Elektro und eine Gewichtsgrenze kommen gemeinsam einem Fahrverbot bis 21 gleich, wenn sich eine Familie kein eigenes Mini-Auto für den 18-Jährigen leisten kann.
Es gibt so viele Gründe, die gegen diese EU-Pläne sprechen, aber kaum Argumente dafür!
Wir müssen diese geplante Richtlinie schon am Anfang aufhalten, noch während der Entwurf im EU-Verkehrsausschuss beraten wird.
Unterzeichnen Sie jetzt die Petition: Fordern Sie Botschafter Clauß und die deutschen EU-Abgeordneten auf, die Führerschein-Beschränkungen jetzt zu stoppen, und leiten Sie sie an Ihre Freunde weiter!
Danke für alles, das Sie tun
Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO
PS: Die Altersgruppe zwischen 60 und 75 gehört zu den sichersten Autofahrern. Gerade sie will der Verkehrsausschuss aber für senil erklären. Wir müssen diese geplante Reform aufhalten, bevor sie zu bindendem EU-Recht wird!
Weitere Informationen:
Kommen schärfere Führerscheinregeln? (Tagesschau):
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-richtlinien-
EU plant radikale Führerschein-Verschärfung: Das soll sich für Rentner ändern (hna):
https://www.hna.de/verbraucher/aenderung-senioren-fahrtauglichkeit-pruef
Unfälle und Senioren: Weniger, aber schwerer (Tagesschau):
https://www.tagesschau.de/inland/verkehrsunfaelle-senioren-101.html

CitizenGO ist eine Gemeinschaft aktiver Bürger, die sich dafür einsetzen, dass das menschliche Leben, die Familie und unsere Freiheit weltweit geachtet werden. Mitglieder von CitizenGO leben in fast jeder Nation dieser Welt. Unser Team ist ist über 16 Länder in 5 Kontinenten verteilt und arbeitet in 12 Sprachen. Finden Sie hier mehr über CitizenGO heraus oder folgen Sie uns auf Facebook oder Twitter.
Diese Mitteilung ist gerichtet an ute.schebitz@t-online.de.
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es wird immer absurder

Ich bin 63. „Regelmäßig und kostenpflichtig den Führerschein erneuern……“ usw. Da gibts nur eins: falls ich den abgeben müßte, würde ich eben danach einfach ohne weiterfahren. Ich bin das letzte Mal vor ca dreißig Jahren kontrolliert worden. Was also sollte mich hindern? Falls das im Zweifel alles auch noch unter „Solidarität“ usw. pseudomoralisch unterfüttert werden sollte („Impfen aus Solidarität“ läßt grüßen) gibts nur ein anderes: entsolidarisieren. Lektüre von Stirner („Der Einzige und sein Eigentum“) und Wilhelm Reich z. B. („Rede an den kleinen Mann“) können helfen im Widerstehen.

Haben Sie bereits einen „EurofuehrerscHein“ im Scheckkartenformat? Falls ja, muessen die bereits alllle 15 Jahre den Fuehrerschein erneuern (sehen sie sich den Eintrag „4b“ auf der Voderseite an, das ist das Ablaufdatum). Falls Sie noch einen alten Fuehrerschein haben, sind Sie verpflichteet, dieen gegen einen Eurofuehrerschein (kostenpflichtig) umzutauschen weil der „alte“ nach einer Uebergangsfrist seine Gueltigkeit verliert. Bis wann genau fuer Sie die Frist laeuft, muessten Sie selbst recherchieren.

Mh ….. Führerscheininhaber der Klasse 3 müssen bereits ab dem Umschreiben und ab 50 Jahre alle 5 (in Worten Fünf) Jahre Ihren Führerschein erneuern inklusive Ärztlichem Attest – Sehtest etc epp.
Wie Berufskraftfahrer – da zum „“richtigen““ Führerschein teile der Klasse C gehören !

Mein Fuehrerschein Klasse 3 beinhaltet noch LKW bis 7,5 t und Zuege bis 12 t, aber das Ablaufdatum darauf ist 15 Jahre nach der Ausfertigung. Und das, obwohl ich zum Zeitpunkt der Ausfertigung bereits ueber 50 war.

Wenn mein Führerscheint rund 25 Jahre alt ist, Plastikkarte, normale Klassen, weiß jemand aus dem Kopf, was das bedeutet? Bin unter 60 und verwirrt.

Beimm akktuellen Euro Fuehrerschein ist das Ablaufdatu das datu, das unter 4b auf der Vorderseite notiert ist. Unter 4a steht das Austellungsdatum, unter 4b das Ablaufdatum.

„Fahrer ab 60 sollen regelmäßig ihren Führerschein erneuern müssen.“
*Alle* Inhaber eines „Schheckkartenfuehrerscheins“ muss den Fuehrerschhein regelmaessig erneuern (der hhat eine gueltigkeitsdauer von 15 Jahren, 15 Jahre nach der Ausstellung muss er erneuert werden). Besitzer eines „alten Fuehhrerschheins“ (Papierversion in grau oder rosa) sind *verpflichtet*, den auf den europaweiten Schhheckkartenfuehhrerschhhein uschreiben zu lassen. Dait ist es nur eine Frage der Zeit, bis nur noch zeitllich begrenzte Fuererschheine unterwges sind..
Was sich (unter andere) aendern soll, ist die zeit nach der der Fuehrerschhein erneuert werden muss:
ab 60 soll die Erneuerung des Fuehrerscheins nicht ehr nur alle 15 Jahre notwendig sein sondern alle 7 Jahre (was ich fuer Unsinn halte). Bzgl. der anderen Beschraenkungen haben Sie allerdiings recht.

Tichys Einblick zur Büchse der moralischen Verkommenheit

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/corona-ethikrat-buyx-geschichtsumschreibung/

Buyxens Heuchelei wurde hier schon erwähnt. Dazu kommt jetzt, dass ihre Aussage auch auf dem Twitter-Kanal des Deutschen Ethikrates erscheint, womit dieser Rat ihre Aussage zu seiner eigenen macht: „Es ist uns genommen worden, … gemeinsam aufzuarbeiten und zu heilen, und das wäre so wichtig gewesen.“

Ja, es wäre verdammt wichtig, aufzuarbeiten, aber auch verdammt peinlich für die Wissenschaft™-Dummschwätzer, und deswegen lassen wir es besser bleiben und legen lieber unsere schmutzigen Hände in den Schoß. Wir tun lieber alles, um eine Aufarbeitung zu verhindern.

Frau B. und der E-Rat verhält sich zu Ethik, wie sich Chice zu Schokolade verhält.
___________________
@Blog-Team: zum Thema Aufarbeitung hat Elke Bodderas einen Artikel in der WamS verfasst.
Den findet Ihr in Eurem Postfach.

Eine Aktion von „Ärztlicher Berufsverband Hippokratischer Eid“. Ein offener Brief an Ärzte mit Fakten, Argumenten und Literaturhinweisen, verbunden mit der Aufforderung, die C-Impfungen zu beenden.

Sie bitten darum, das Anschreiben nebst Dokumentation möglichst vielen Ärzten zur Verfügung zu stellen.

https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/presse-und-oeffentlichkeit/aktuelle-pressemitteilungen/pressemeldungen-des-aebvhe/aufruf-an-die-aerztlichen-kollegen-zum-beenden-der-sars-cov2-impfungen-ein-offener-brief/2023-09-10/38/

https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/downloads/20230910_AeBVHE_Aufruf_an_alle_Aerzte_und_Doku.pdf

Die Beipckzettel bekomt dochh sowieso niemand zu lesen(i.d.R. kennen noch nichht einmmal die Impfaerzte den Inhalt). Patienten und Aerzte weren ochh it de inhalt dieser ominoesen „Aufklaerungsboegen“ abgefruehstueckt. Daher spielt es doch keine Rolle, was auf den (unbekannt bleibenden) Beipackzetteln steht … 🙁

Bemerkenswert finde ich folgenden Satz: „Sie können jedoch geimpft werden, wenn Sie leichtes Fieber oder eine Infektion der oberen Atemwege wie eine Erkältung haben.“ Welcher Arzt lässt sich diesen Schwachsinn verkaufen? Genausogut könnte er einen ungeübten Schwimmer mitten im See ins Wasser schmeißen. Ist seine Kondition stark genug, wird er es evtl. ans Ufer schaffen …

Zu dem Thema Ausschüsse / AfD / Bedeutung des Kürzels N.N. (Birgit, Michael, Carsten, Bärbel).

Hier als Kommentar, damit es nicht zu unübersichtlich wird und weil man schon gar nicht mehr weiß, unter welchem Kommentar man die Antwort schreiben soll.

Zu den Ausschüssen
– Gesundheit
– Inneres und Heimat
– wirtschaftliche Zusammenarbeit

Große Diskussion darüber, wie die AfD dazu kommt, zu meinen, ihr stünde ein Vorsitzendenposten zu. Ob sie den nun hat oder nicht oder ob sie den Namen des Vorsitzenden verschweigt.
Also: Wie kommt es dazu, dass eine Fraktion meint, im Ausschuss X den Vorsitzendenposten innehaben zu können.
Eine zusammenfassende Antwort ergibt sich aus diesem Artikel in der Zeit:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-01/bundesverfassungsgericht-afd-organstreitverfahren-ausschussvorsitz-klage?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Letzter Absatz. De größte Fraktion sucht sich einen aus, dann die zweitgrößte etc pp. Keine Ahnung, welche Kriterien nun bei den einzelnen Fraktionen ausschlaggebend dafür waren, warum sie sich diesen und nicht jenen ausgesucht hatten. So auf jeden Fall kam die AfD zu den drei genannten Ausschüssen.
Daraus folgt: dann haben sie das Vorschlagsrecht für den Posten des Vorsitzenden.

Frage im Kommentarbereich: Wurde ein Vorsitzender gewählt oder nicht, wird er etwa verschwiegen.

Er wurde nicht gewählt. N.N. heißt tatsächlich: Unbesetzt.

Beweis? Die AfD hat vor dem BVerfG ein Organstreitverfahren zu exakt diesem Thema eingeleitet.
Hierzu gibt es inzwischen eine Eilentscheidung, aber offenbar noch keine Hauptsacheentscheidung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/05/es20220525_2bve001021.html

In den Randziffern 2 und 44 wird das, was oben in der Zeit stand, mit den Worten des BVerfG noch mal erklärt. Die AfD hatte das Vorschlagsrecht, aber sie ist jeweils mit ihrem Wunschkandidaten nicht durchgedrungen.

Der Eilantrag, die Position vorläufig doch mit dem AfD-Kandidaten zu besetzen, wurde zurückgewiesen. Aber: es heißt, der Antrag auf Durchführung des Organstreitverfahrens, also das Hauptsacheverfahren, ist zulässig und nicht von vornherein unbegründet. Es ging jetzt nur erst einmal darum, ob vorübergehend (!) die AfD den Posten des Vorsitzenden nach eigenem Wunsch besetzen darf oder nicht. Abgelehnt. Begründung sh. ab Randziffer 46.

Hier noch die etwas kompaktere Pressemitteilung zur gleichen Entscheidung:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-054.html

Eine Entscheidung in der Hauptsache schient es noch nicht zu geben.
Diese Liste hier ist nach Datum geordnet. Die oben verlinkte Entscheidung ist die laufende Nr. 9. Eine Hauptsacheentscheidung müsste also irgendwo zwischen 1 und 8 liegen. Ist aber nicht.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungensuche_Formular.html?facettedVerfahrensart=bve&language_=de

Was sagt uns das jetzt zum Thema dieses geheimnisvollen Vertrauensgremiums und des Sondergremiums?
Erst mal nichts.

Aber wenn es so ist, dass ein nicht-existenter, weil nicht-gewählter Ausschussvorsitzender hinter dem Wort „Vorsitzender“ mit N.N. (ergo unbesetzt) bezeichnet wird, dann lassen sich daraus Rückschlüsse auf die Besetzung der beiden Sondergremien ziehen.

Die AfD hätte aufgrund ihrer Fraktionseigenschaft grundsätzlich Anspruch auf einen Sitz in diesen Greminen, aber sie hat ihren Kandidaten nicht gewählt bekommen.

Siehe hierzu die Entscheidung des BVerfG, die Birgit erwähnt hatte und zu der sie gefragt hatte, ob dieser Antrag denn nun eigentlich erfolgreich war oder nicht, was von Michael bejaht wurde.
Im Nachhinein, nach dieser Entscheidung, wurde das StabMechG geändert. also die Rechtsgrundlage, in der es darum geht, wie dieses Sondergremium zu besetzen ist.

https://www.buzer.de/gesetz/9281/al0-34257.htm

In Absatz 3 Satz 3 geht es um die Zusammensetzung des Sondergremiums. Die Mitglieder werden gewählt, sh Absatz 3 Satz 2. Dazu kann (Absatz 3 Satz 3) jede Fraktion mindestens ein Mitglied benennen, also ihn zur Wahl stellen.

Es spricht doch nun sehr viel dafür, dass es hierbei genauso zugegangen ist, wie bei der Wahl des Vorsitzenden der o.g. Ausschüsse Gesundheit etc.
Nämlich: Die AfD hat das Recht, ein Mitglied zu benennen. Und zwar nach § 3 Satz 3 des StabMechG. Daraus resultiert eine Mindestanzahl von Mitgliedern, die dieses Gremium zu haben hat. Also z.B. 13. Wenn jetzt aber ein Kandidat, und zwar der von der Afd, nicht gewählt wurde, dann hat das Gremium grundsätzlich immer noch aus 13 Mann zu bestehen. Nur Person Nr. 13 ist nicht gesetzt. Der Posten ist vakant.

Und dann steht da N.N. Genauso, wie jeder Ausschuss einen Vorsitzenden zu haben hat, und wenn er ihn nicht hat, steht dann da N.N.

Man sollte jetzt vermuten, dass die AfD gegen die Nichtwahl ihres Kandidaten in das Sondergremium nun ebenfall ein Organstreitverfahren eingeleitet hat. Das ist mir nicht bekannt und ich habe nichts gefunden. Falls jemand was dazu weiß, würde es mich interessieren.

Auf jeden Fall halte ich es für absurd, zu unterstellen, die AfD würde ihre Gremiums- oder Ausschussmitglieder geheim halten, wenn sie denn gewählt worden wären.

Und für noch absurder halte ich die Behauptung, eine Liste, die „Wahlvorschläge“ heißt, würde in Wirklichkeit das Wahlergebnis darstellen.

Was Birgit da zusammengetragen hat, zeigt deutlich den undemokratischen Umgang mit einer Partei, die sich aufgrund der geltenden Parteigesetze konstituiert hat; die aufgrund der geltenden Wahlgesetze über eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten verfügt; deren Abgeordnete aufgrund dieser Wahl ihrer Arbeit im deutschen Bundestag nachgehen wollen und die schließlich nicht verboten ist. Was viele gerne hätten, letztlich aber ausschließlich das BVerfG zu entscheiden hat.
Und genau das Gleiche würde ich schreiben, wenn man mit den Grünen so umgehen würde oder wenn es eine radikal-islamische Partei in den Bundestag schaffen würde und dort ihrer Arbeit nachgehen wollte. Das hat nichts mit Sympahtien oder Antiphatien zu tun, sondern mit demokratischen Spielregeln.

Dass Wahlvorschläge verkappte Wahlergebnisse sind, zeigt die Arbeit von Birgit jedenfalls nicht. (Hat sie selbst aber auch nicht behauptet).

Ergänzung bzgl. NN, N.N.
nomen nescio (lat.: »ich weiß den Namen nicht«)
nomen nominandum (lat.: »der Name ist noch zu nennen«)
aus: Duden – Wörterbuch der Abkürzungen

Zitat (aus dem Artikel Ihres ersten Links):
„Auch die Vorsitzendenposten in den Ausschüssen werden normalerweise nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind. So kam die AfD ursprünglich zum Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss. Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.“
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-01/bundesverfassungsgericht-afd-organstreitverfahren-ausschussvorsitz-klage?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Zuerst einmmal:
Plötzlich soll seit Dezember 2021 über den Vorsitz in Auschüssen abgestimmt werden? Sogar geheime Wahl las ich.
Was Sie hier nicht zu interessieren scheint, weil Sie schreiben:

„Keine Ahnung, welche Kriterien nun bei den einzelnen Fraktionen ausschlaggebend dafür waren, warum sie sich diesen und nicht jenen ausgesucht hatten. So auf jeden Fall kam die AfD zu den drei genannten Ausschüssen.“

Das liegt doch klar auf der Hand, weshalb sich die großen Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP, trotz ihres Vorrechts zuerst wählen zu dürfen, nicht den Vorsitz der Ausschüsse Gesundheit, Inneres und Entwicklung genommen haben, obwohl sie später bei der Begründung bezüglich der AfD-Ablehnung als Vositz im Ausschuss des Inneren… argumentieren, dass dieser Vorsitz von größerer Bedeutung sei.
Warum also nahmen sich die SPD, CDU/CSU, FDP und Grüne nicht den Vorsitz der bedeutungsvollsten Ausschüsse?
Wegen der von ihnen selbst, neu eingeführten Abstimmungspflicht. So schlugen die großen Fraktionen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Keiner von ihnen wollte den eigenen Kopf an der Spitze von den heißesten Ausschüssen und Gremien wissen, und Dank derer Idee
„Ach wir führen jetzt einfach Wahlen für den Vorsitz ein“
konnten sie sich entspannt zurück lehnen und der AfD die heißesten Ausschüsse und Gremien überlassen, man war sich längst einig:
„Diese Vorsitze bleiben alle unbesetzt, Dank unserer Neueinführung der Wahl des Vorsitzes, bekommt die AfD keinen Vorsitz durch.“.
Clever gemacht, aber das kann nicht rechtens sein, so eine Neueinführung der Wahl. Das wissen die alle auch, aber bis das von ganz oben bestätigt wird, ist die 20. Wahlperiode gegessen.
Und diese „Neueinführung“ (der Wahl…) dient gewiss nicht in erster Linie dazu, um die AfD um ihre rechtmäßigen Vorsitz-Rechte zu berauben, sondern
1. um sich nicht den eigenen Kopf bis die gesamte Partei, mit dem Vorsitz in den heißen Ausschüssen zu verbrennen.
2. um damit genialer Weise zu erreichen, dass in den heißesten Ausschüssen der Vorsitz „unbesetzt“ bleibt (war schon beschlossene Sache, dass AfD’ler die Neueinführung der Wahl verlieren).

Aber wirklich „unbesetzt“ sind nicht all diese Vorsitze.
Zitat:
„Schneider hatte bereits im Dezember bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses in geheimer Wahl keine Mehrheit erhalten. Daraufhin wurde der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe mit der kommissarischen Leitung betraut.“
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876580
Ganz schön abgewichst, kommissarische Leitung…

Auch hier, lächerlich, Zitat:
„Die anderen Parteien hatten teilweise bereits angekündigt, Hess nicht zu wählen, weil die AfD damit in einem sicherheitsrelevanten Bereich eine zentrale Rolle bekommen würde.“
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/innenausschuss-im-bundestag-afd-politiker-martin-hess-uebernimmt-nicht-den-vorsitz-a-30d35b7d-921b-45c4-aad4-d93224ad9607
Keine Rolle für die AfD in sicherheitsrelevanten Bereichen, wollen die großen Fraktionen?
Sie hatten doch das Vorrecht bei der Wahl der Vorsitze, wieso haben sie diese sicherheitsrelevanten Bereiche nicht dadurch gesichert, selbst den Vorsitz zu übernehmen? Wurde oben schon beantwortet.

Sie schreiben:
„Er wurde nicht gewählt. N.N. heißt tatsächlich: Unbesetzt.“

Das Einsetzen einer kommissarischen Leitung ist für mich nicht wirklich „unbesetzt“. Wenn diese „kommissarische Leitung“ sozusagen wohl auch noch „im Auftrag“ (i. A.) 😀 alle Arbeiten verrichten darf wie ein regulärer Vorsitzender, dann haben wir die dritte Fliege mit einer Klappe erwischt.

Ihr Zitat vom Bundesverfassungsgericht:

„In den Randziffern 2 und 44 wird das, was oben in der Zeit stand, mit den Worten des BVerfG noch mal erklärt. Die AfD hatte das Vorschlagsrecht, aber sie ist jeweils mit ihrem Wunschkandidaten nicht durchgedrungen.
Der Eilantrag, die Position vorläufig doch mit dem AfD-Kandidaten zu besetzen, wurde zurückgewiesen. Aber: es heißt, der Antrag auf Durchführung des Organstreitverfahrens, also das Hauptsacheverfahren, ist zulässig und nicht von vornherein unbegründet. Es ging jetzt nur erst einmal darum, ob vorübergehend (!) die AfD den Posten des Vorsitzenden nach eigenem Wunsch besetzen darf oder nicht. Abgelehnt.“

Die AfD hatte das Vorschlagsrecht, aber sie ist jeweils mit ihrem Wunschkandidaten nicht durchgedrungen?
Geht’s noch?
Wenn plötzlich ein „Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten“ erfolgt, wo zuvor Jahrzehnte lang kein „Durchdringen“ (eine Wahl gewinnen) nötig war, dann ist diese Art der Formulierung des BVerfG unterste Schublade. Und deshalb ist auch folgende Entscheidung des BVerfG – gerade im Hinblick der brisanten Lage in diesem Land bezüglich „Gesundheit“ und „Innere Sicherheit“ – unverantwortlich bis Hochverrat:

„Der Eilantrag, die Position vorläufig doch mit dem AfD-Kandidaten zu besetzen, wurde zurückgewiesen.“

Für diese Ablehnung brauche ich keine Begründung lesen.
In allen Polittalk-Shows geht es seit zwei Wochen nur noch darum, ob man es nun „Obergrenze“ oder „Belastungsgrenze“ nennen soll, aber ohne Grenze droht der Kontrollverlust.
Was besseres als die AfD könnten denen doch im Ausschuss des Inneren nun gar nicht passieren. Eigentlich. Wenn es wirklich um unser aller Wohl ginge.

Sie schreiben:
„Was sagt uns das jetzt zum Thema dieses geheimnisvollen Vertrauensgremiums und des Sondergremiums? Erst mal nichts.“

Also mir sagt nicht nur diese Dokument einiges:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000695.pdf
Wie Sie lesen können, so steht dort am Ende: „das aus 13 Mitgliedern besteht.“
Und in folgendem Link erhalten Sie ein Video. Hören Sie sich nur die erste Minute des Videos bitte an:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-wahl-gremien-879542
Es wurde genau über den obigen Antrag im „Video“ / Bundestag abgestimmt, und dieser Antrag wurde vom Bundestag per Absimmung in seiner GESAMTHEIT, einstimmig angenommen.
Und zu dieser Gesamtheit zählt:
Das Vertrauensgremium besteht aus 13 Mitgliedern.
Wenn es dann aber DANACH einen zweiten Wahlgang gibt – hört man sich das Video weiter an – indem nun der Bundestag über alle einzelnen „vorgeschlagenen“ Abgeordneten abstimmen soll, dann haben wir folgendes Problem Bspw. im Vertrauensgremium:
Für das Vertrauensgremium steht nur ein einziger AfD-Abgeordneter zur Auswahl. Aber es wurde nicht nur schon einstimmig beschlossen, dass das Vertrauensgremium aus 13 Mitgliedern besteht, sondern es besteht auch das Recht für die AfD, mindestens ein Abgeordneter in allen Ausschüssen und Gremien zu haben. Daraus erfolgt die einfache Rechnung und Logik:
Steht nur ein einziger Abgeordneter egal aus welcher Fraktion zur Wahl in einen Ausschuss oder in ein Gremium, dann darf dieser überhaupt nicht mit einem Kreuz bei „Nein“ abgewählt werden.
Wenn der Bundestag einstimmig diesem Antrag hier zugestimmt hat, ohne den Einspruch, dass man doch noch gar nicht wissen kann, ob es 13 Mitglieder letztlich auch sein werden:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000695.pdf
Dann hat sich der Bundestag auch beim „zweiten Gang“ der Wahl daran zu halten, dass am Ende auch 13 Mitglieder in dieser „zweiten Wahl“ bestätigt werden. Und das bedeutet, dass man den einzigen AfD-Abgeordneten eben nicht raus wählen kann.

Und diese Änderungen die Sie hier ansprechen:
https://www.buzer.de/gesetz/9281/al0-34257.htm
Ist das ein Witz. Erstens sind diese dort aufgezeigten Änderungen ja noch schlimmer in der Bandbreite als zuvor. Und zweitens ging es den Bundestagsabgeordneten die den Antrag stellten, im Allgemeinen um die Geheimhaltung und der dadurch nicht erfogenden Informationspflicht.
Und es ging auch nicht nur um § 3 Abs. 3 sondern ebenso ging es um § 5 Abs. 7

Zitat:
„Auf jeden Fall halte ich es für absurd, zu unterstellen, die AfD würde ihre Gremiums- oder Ausschussmitglieder geheim halten, wenn sie denn gewählt worden wären.
Und für noch absurder halte ich die Behauptung, eine Liste, die „Wahlvorschläge“ heißt, würde in Wirklichkeit das Wahlergebnis darstellen.“

Solange der Bundestag mit Stand Juni 2023 in gewissen Gremien jeweils 1 AfD-Mitglied aufweist, obwohl gar keines rein gewählt wurde
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf
und der Bundestag ebenfalls unter N.N. *AfD bei Vorsitze, nicht akualisiert, sprich darunter nicht zumindest in Klammer, auf eine eingerichtete kommissarische Leitung hinweist, solange kann man sich bei all dem nur alles bei den Haaren herbei ziehen.

Ich habe noch ein „Mysterium“ aufgefunden 😀 gerade eben von „Bärbel“ gelesen ( https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-37/#comment-90003 ) und auch ich frage mich jetzt:
Häää, wie geht jetzt das?

Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP
11 Mitglieder
(3 SPD, 3 CDU/CSU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 FDP, 1 AfD, 1 DIE LINKE.)
* Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes
kam im Ausschuss bisher nicht zustande.

Quelle: Seite 30, ganz unten: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf (Stand: Juni 2023)

Das nächste Mysterium:

Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP

Bärbel schreibt dazu:

„Was mir bei letztem gerade auffällt:
„Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP“
Hier ist vor „FDP“ gar kein * vermerkt, wie oben vor *AfD.
Das bedeutet, der Hinweis unten bezüglich
*Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes kam im Ausschuss bisher nicht zustande.
der Hinweis trifft bei der Wahl des FDP-Abgeordneten nicht zu, er hat also die Mehrheit bei der Wahl erreicht.
Wieso dann auch hier beim Stellvertretenden Vorsitz: N.N., FDP ?
Eine weitere „unbesetzte Position“, obwohl mit Mehrheit gewählt?
Oder ist der gewählte FDP-„Mann“ als Vorsitz-Stellvertreter vielleicht „plötzlich und unerwartet“ verstorben?
Egal 😉 “

„plötzlich und unerwartet“ verstorben 😀
Aber Hauptsache dieser FDP-Kandidat hatte die erforderliche Mehrheit für den Vorsitz erreicht. Wo er dann abgeblieben ist, da N.N. ja UNBESETZT bedeutet, interessiert bestimmt keinen 😉

Otto Fricke lebt noch
https://www.facebook.com/ottofrickefdp/

Es war der FDP-Abgeordnete „Otto Fricke“ der sogar erfolgreich – also mit Mehrheit – ins Sondergremium und auch ins Vertrauensgremium gewählt wurde. Das weiß ich sicher, weil Fricke Anfang Februar 2022 überaus freudig seine erfolgreiche Wahl ins Sondergremium und ins Vertrauensgremium auf Facebook gepostet hat. Leider funktioniert jeder Link zu diesem Posting nur eingeloggt.
Als einziger FDP-Abgeordneter im Sondergremium.

Da Otto Fricke also noch lebt, bleibt fraglich wieso auch hier nun „N.N., FDP“ unter Stellvertretender Vorsitz steht.
Einzige Erklärungen:
Fricke bekam bei der Wahl zum Vorsitz die Mehrheit, trat dann aber zurück. Halte ich für ausgeschlossen, denn in seinem Posting freute er sich wie Bolle schon über die erfolgreiche Wahl als Mitglied.
Trick 17, die FDP-Fraktion stellte nicht Otto Fricke zur Wahl des Vorsitz auf, sondern den FDP-Abgeordneten XY (der noch nicht einmal unter den „Wahlvorschlägen“ stand https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000709.pdf auch hier stand nur Otto Fricke zur Wahl).
Wieso sollte man einen FDP-Abgeordneten zur Wahl für den Vorsitz im Sondergremium aufstellen, der gar kein Mitglied im Sondergremium ist? XY wird dann auch noch von allen Mitgliedern des Sondergremiums, mit Mehrheit für den Vorsitz gewählt, obwohl alle Mitglieder wissen, XY wird als Nicht-Mitglied des Gremiums, seine Arbeit nicht aufnehmen können.

Die einzige plausible Antwort fand ich oben bei „Thorsten“ in der Antwort, auf die Frage weshalb so viele Posten des Vorsitz (und hier eben auch den des Stellvertreters) unbesetzt sind.

„1. um sich nicht den eigenen Kopf bis die gesamte Partei, mit dem Vorsitz in den heißen Ausschüssen zu verbrennen.
2. um damit genialer Weise zu erreichen, dass in den heißesten Ausschüssen der Vorsitz „unbesetzt“ bleibt.“

Niemand kann als Außenstehender jetzt erkennen, ob auch hier eine kommissarische Leitung eingesetzt wurde, und wenn ja, unter welcher Fraktion die Feder geführt wird.
Sollte es in ca. 50 Jahren auch zu diesem Fake einen vorgetäuschten Aufklärungsversuch (Untersuchungsausschuss oder vor dem höchsten „Kriegsgericht“) geben, dann werden die Absätze über die kommissarischen Leitungen geschwärzt daher kommen. Nicht ohne Grund wird über das Einsetzen von kommissarischen Leitungen weder hier
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf
noch hier
https://www.bundestag.de/inneres
etc. pp informiert, obwohl beides regelmäßig aktualisiert wird.

Fricke kann uns sicher erzählen wie das gelaufen und passiert ist 😉

Sie und Bärbel schreiben, „Er hat also die Mehrheit bei der Wahl erreicht“. Das schlußfolgern Sie aus der Tatsache, dass bei N.N. FDP das Sternchen fehlt, welches an anderer Stelle auf eine nicht erreichte Mehrheit hinweist.

Diese Schlußfolgerung ist möglich, sie ist aber nicht zwingend.

Der einzige FDP-Abgeordnete in dem Sondergremium ist Otto Fricke, und der ist durchaus lebendig.

Das fehlende Sternchen kann bedeuten:

– der Posten steht der FDP zu, Herr Fricke hat sich aber nicht zur Wahl gestellt (warum auch immer);
– er hat sich zur Wahl gestellt und wurde gewählt – er wird aber namentlich nicht genannt. Warum auch immer. (Ihre Vermutung);
– er hat sich zur Wahl gestellt, wurde aber nicht gewählt. Nur das Sternchen, das darauf hinweisen könnte, fehlt.

Dass auch die dritte Möglichkeit (nicht gewählt, trotzdem kein Sternchen) plausibel ist, sehen Sie an Folgendem:
In dem von Ihnen und Bärbel verlinkten Dokument, dem Prospekt unter „btg-bestellservice“, finden sich alle Ausschüsse. Es gibt einige, bei denen zu Stellvertretender Vorsitzender steht: N.N.

Das sind die Ausschüsse für Klimaschutz, für Umweltschutz und für Wohnen.
In dem Wikipedia-Artikel zum Ausschuss für Klimaschutz findet sich folgender Satz:

„Der stellvertretende Vorsitz ist vakant, da der einzige Kandidat, Karsten Hilse (AfD), abgelehnt wurde.[2]“

Also gab es eine Wahl, der AfD-Abgeordnete wurde nicht gewählt, der Posten ist nicht besetzt – trotzdem fehlt in der Broschüre das Sternchen.

Zu den beiden anderen Ausschüssen ergibt die Wikipedia-Recherche kein Ergebnis. Dieser Punkt wird in den jeweiligen Artikeln schlichtweg nicht erwähnt.

Also Sternchen hin, Sternchen her – einen zwingenden Schluss können Sie aus dem Fehlen von * nicht ziehen.

Jeder, der jemals Vorlesungsverzeichnisse gelesen hat / der sich jemals zu einer Vortragsreihe angemeldet hat / der sich jemals einen Veranstaltungskalender der VHS angesehen hat / der jemals an der Wahl irgendeines Gremiums teilgenommen hat, weiß, dass die gebräuchliste Bedeutung von N.N. schlichtweg die ist: Ein Kurs, ein Seminar, ein Vortrag soll gehalten werden, ein Posten soll besetzt werden. Es hat sich aber noch niemand gefunden, der das tun wird.

Wenn man schon bei Wikipedia nachschlägt, was N.N. alles bedeuten könnte, dann sollte man den Artikel auch zu Ende lesen und nicht an der Stelle aufhören, wo die eigenen Vorurteile bestätigt werden.

Ich versuche übrigens, herauszufinden, was es mit den einzelnen N.N.Posten auf sich hat. Und zwar bei der Quelle durch entsprechende Anfragen.

@Margot

„– er hat sich zur Wahl gestellt und wurde gewählt – er wird aber namentlich nicht genannt. Warum auch immer. (Ihre Vermutung);“

„Ihre Vermutung“?
Wo haben Sebastian oder Bärbel in deren zwei Antworten um die es hier ging, auch nur ein Wort davon geschrieben, dass der FDP-Kandidat auf dem stellvertretenden Vorsitzposten der mit „N.N.“ angegeben wird, dass der vielleicht „namentlich nicht genannt“ wird?
Mit keinem Wort steht das irgendwo.
Hier Sebastian seine Antwort:
https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-37/#comment-90032
Hier Bärbel ihre Antwort:
https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-37/#comment-90003
Nüschts da.

Ich bin mir fast sicher, dass Bärbel, aber vor allem Sebastian, diese Sache mit dem fehlenden *(Stern) beim FDP-Stellvertretervorsitz nur noch als Belustigung aufzeigten. Denn viel Interesse daran scheint hier nicht vorzuherrschen, weshalb die meisten Schlüssel-Positionen dieses N.N. aufweisen, und da sich auch Bärbel mittlerweile, und Sebastian sicher, darüber bewusst sind die Aufklärung dieses N.N. lautet: UNBESETZT,
so wird dieses N.N. noch viel brisanter als hätte es „wird namentlich nicht genannt“ bedeutet.

Was genau wollen Sie an den dementsprechenden Stellen denn jetzt noch aufklären?
Ist doch alles aufgeklärt!
Sie hatten Recht: N.N. bedeutet in diesem Fall: unbesetzt
Und warum die AfD ausgerechnet den Vorsitz der prekärsten Ausschüsse und Gremien hat, die selbstverständlich jetzt – wegen Neueinführung einer Wahl für den Vositz – unbesetzt sind, diese Frage ist ebenfalls geklärt.
Es gäbe nur noch zwei offene Frage an die AfD-Bundestagsfraktion:
Als es um die zu besetzenden Vorsitz-Posten ging, da durften 4 Bundestagsfraktionen vor euch wählen, und keiner dieser vier wählte den Vorsitz der Ausschüsse Gesundheit, Inneres und Heimat oder Entwicklung, habt ihr da noch keine Lunte gerochen, auch nicht, als in der zweiten Runde der Wahl immer noch keiner diese Ausschüsse gewählt hat?
Wie kann man den Vorsitz des Sondergremiums wählen, wenn man doch wissen kann, der Bundestag wirf den aufgestellten AfD-Kanditaten sowieso raus aus dem Gremium?
Diese zwei Fragen sind deshalb berechtigt, weil schon im Dezember 2021 der Antrag darüber erfolgte, zukünftig die Vorsitzenden per geheimer Wahl zu wählen. Das mit dem „ab jetzt wählen die Mitglieder der Ausschüsse u. Gremien ihren Vorsitzenden“ war früh genug bekannt, da hätte diese FALLE doch auffallen müssen, spätestens als die großen Fraktionen die Finger weg ließen, vom Vorsitz der prekären Auschüssen, um die AfD….

Alles andere sehe ich als geklärt an.
Auch die kriminelle Verfahrensweise von nicht nur den neu eingeführten Wahlverfahren für den Vorsitz.

@Margit Lescaux

ich zitiere Sie:

„Große Diskussion darüber, wie die AfD dazu kommt, zu meinen, ihr stünde ein Vorsitzendenposten zu.“

Wenn ich Ihnen jetzt hier ausführte, was dieser Satz über Sie alles aussagt, dann würde wohl meine Antwort nicht freigegeben.
Denn die Diskussion begann richtigerweise mit dieser einleitenden Frage:

„Wie kann es sein,
dass die AfD den Vorsitz in den prekärsten Ausschüssen im Bundestag inne hat?“

Diese Frage ist mehr als berechtigt, wenn wir uns die öffentlich-rechtlichen und Mainstream Medien seit Wochen antun, bei denen hier schon vielen auffiel, dass hier indirekte oder manipulative Wahlwerbung FÜR die AfD stattfindet.
Sie stellen das in Ihrem Satz so hin, als hätte diese Diskussion jemand begonnen, der gegen die AfD ist. Die Wahrheit aber sollte lauten:
Jeder der FÜR die AfD ist hätte sich fragen sollen oder sogar müssen:
„Wie kann es sein, dass die AfD den Vorsitz in den prekärsten Ausschüssen im Bundestag inne hat?“,
denn wenn schon die Gegner in allen Medien „Pro-AfD-Berichterstattung“ betreiben, dann soll der AfD etwas mächtig auf die Füße fallen. Genauso wie es jeder Partei sehr wahrscheinlich mächtig auf die Füße fallen könnte oder wird, den Vorsitz von genau diesen prekären Ausschüssen inne zu haben, denn umsonst haben es die SPD, die CDU/CSU, Bündnis Grüne und FDP nicht peinlichst unterlassen, sich den Vorsitz in den Ausschüssen wie Gesundheit, Inneres und Heimat und Entwicklung zu sichern!

Was Sie hier also in dem von mir oben zitierten Satz von Ihnen, versuchen darzustellen bis zu provozieren ist, jemanden schlecht zu reden der jedoch wie kein anderer hier, sich ernsthaft um das Wohl der AfD sorgte.
Wenn Sie jetzt kommen mit „sie hat der AfD unterstellt diese würden ihre Namen verschweigen“, dann ist das genauso billig wie das Verdrehen Ihres Satzes, denn hätte „N.N.“ wirklich das bedeutet was Wikipedia über N.N. zu berichten hat https://de.wikipedia.org/wiki/N._N. dann würde das der AfD wahrlich nicht gut zu Gesicht stehen. Auch hier müsste sich ein wahrer Anhänger oder Freund der AfD sorgen.

@Thorsten
ich würde gerne noch etwas zu folgenden Ihrer Zeilen ergänzen:

„Also mir sagt nicht nur diese Dokument einiges:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000695.pdf
Wie Sie lesen können, so steht dort am Ende: „das aus 13 Mitgliedern besteht.“
Und in folgendem Link erhalten Sie ein Video. Hören Sie sich nur die erste Minute des Videos bitte an:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-wahl-gremien-879542
Es wurde genau über den obigen Antrag im „Video“ / Bundestag abgestimmt, und dieser Antrag wurde vom Bundestag per Absimmung in seiner GESAMTHEIT, einstimmig angenommen.
Und zu dieser Gesamtheit zählt:
Das Vertrauensgremium besteht aus 13 Mitgliedern.“

Ihre in meinen Augen einleuchtenden Erläuterungen gehen hier noch weiter, aber mir sind gerade nur Ihre zwei Links oben von Bedeutung.
Ich möchte diesen beiden Links von Ihnen, gerne noch einen weiteren hinzu fügen, auf dem alle Abgeordneten verzeichnet sind, die nämlich NUR zur Wahl standen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000708.pdf

Und wie Sie sagen …“GESAMTHEIT“…
Wenn nur 13 Abgeordnete zur Wahl stehen, aber zuvor schon einstimmig der Antrag (Drucksache 20/695) angenommen wurde, und damit das Sondergremium bestehend aus 13 Mitgliedern „FEST STEHT“ (so waren die Worte der Sprecherin im Bundestag), dann sollte selbst dem dümmsten bundestagsabgeordneten auffallen können:
Wenn nur 13 zur Wahl stehen, dann kann man davon keinen abwählen, wenn man zuvor für 13 Mitglieder stimmte (ohne wie Sie zurecht erwähnen, gegen diese Anzahl von „13“ Einspruch zu erheben).
Wer als Bundestagsabgeordneter von 13 die zur Wahl stehen, aber nur 12 wählen möchte, weil er einen – den bösen von der AfD – eine Abfuhr erteilen will, dann aber bitte bei der vorherigen Abstimmung der Drucksache 20/695 erklären, dass man den Antrag in dieser Form nicht annehmen kann, da die Anzahl der tatsächlichen Mitglieder ja erst in der nachfolgenden Wahl ermittelt wird.
Ist diese „nachfolgende Wahl“ überhaupt rechtskonform?
Mit Sicherheit nicht, wenn dort das einzige AfD-Mitglied hat raus gewählt werden können. Den Beweis für diese Rechtwidrigkeit liegt klar vor, denn offiziell wird GEHEIM GEHALTEN, dass nur 12 Mitglieder im Sondergremium sind. Es wird offiziell geheim gehalten, dass kein einziger AfD-Abgeordneter ins Sondergremium darf.
Ich will keine Artikel darüber und Presse-Mist. Ich rede von offiziellen Webseiten und Dokumenten des Bundestages, dort wird überall das Sondergremium mit 13 Mitgliedern, sprich mit „1 AfD“ Mitglied ausgewiesen / aufgeführt.

Fragt man sich jetzt, ob die AfD-Bundestagsfraktion sich darüber freut, wenn sich jemand so viele Gedanken über den Betrug an der AfD macht, dann sagen die von der AfD gewünschten Wählern: „JA, natürlich“.
Meiner Ansicht nach ist das allerdings falsch.
Es sieht nach dieser „abschließenden“ Diskussion wohl eher danach aus:
Ein Wähler muss genauso „dumm“ sein, wie es auch all diese Bundestagsabgeordneten sind, die zuerst einstimmig einen Antrag annehmen, der 13 Mitglieder im Sondergremium FEST SETZT; die erst danach dann den GELBEN Wahlzettel nehmen, auf dem sie nur 13 Abgeordnete zur Auswahl stehen haben, und nun davon einen abwählen, so dass es nur noch 12 sind.

Die AfD darf sich freuen, denn davon scheinen wir hier genug zu haben.

Korrektur:

Ab dem Satz: „Und wie Sie sagen …“GESAMTHEIT“…“, bitte jedesmal das Wort „Sondergremium“ durch das Wort „Vertrauensgremium“ ersetzen.

Dann passt’s 😉
Ich bin auch schon ganz konfus 😀 und brnge alles durcheinander.

EINLADUNG Online Infoabend
WORLD HEALTH ALLIANCE – WHE ALL
Das internationale Aktionsbündnis

MORGEN, am Dienstag, den 26. September 2023 ab 20:00 Uhr findet wieder ein Infoabend der WORLD HEALTH ALLIANCE – WHE ALL statt.
Die WHE ALL Moderatoren Carlo und Elisabeth führen durch den Infoabend.
Programmpunkte u.a.:

Die World Health Alliance stellt sich vor
3×3 Forderungen
Das internationale Aktionsbündnis D-A-CH
Nationale und internationale Aktionen

Wer kann an dem Infoabend teilnehmen?
Alle interessierten Menschen, Vereine, Verbände, regionale und international aktive Ortsgruppen, Unternehmer, Freiheitsbewegungen, Demogruppenleiter, …

Allgemeine Informationen:

Unser Aktionsbündnis heißt: http://www.worldhealthalliance.net
Browservoraussetzungen sind: Chrome, Opera oder Edge. Bitte ausschließlich diese verwenden.

Das Konferenzsystem der WORLD HEALTH ALLIANCE – WHE ALL ist Silicon Valley frei
World Health Alliance – WHE ALL International

https://earth.buzzcom.net/rooms/8hx-ned-ncp-krf/join
Gast-PW: sflp2p
Bitte tragen Sie sich mit Vor- und Nachnamen ein, damit eine optimale Basis für die Vernetzung gegeben ist.

Diese Nachricht darf gerne weitergeleitet werden.

Wir freuen uns auf Sie.

Im Namen der World Health Alliance – WHE ALL

WORLD HEALTH ALLIANCE – WHE ALL ist ein Projekt des Völkerverständigungs- & Zivilschutzvereins DIE EICHE | ZVR 1762140783
Förderkonto: Raiffeisenbank Bezau-Mellau-Bizau AT21 3740 6010 0021 7760
http://www.worldhealthalliance.net

Natürliche Grüße aus dem wunderschönen Bregenzerwald
Die Eiche
Verein für Völkerverständigung und Zivilschutz
http://www.die-eiche.at

Dramatische Zustände – explosive Entwicklung, und: Es ist politisch gewollt. Der Einsatz von Asylanten als Kriegswaffe zur Schwächung der europäischen Länder…

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/09/26/die-geforderte-migranten-invasion-nimmt-dramatische-ausmase-an/

„Zur Situation in Deutschland: Über 15.000 illegale Grenzübertritte allein im August, 40 % mehr als im Vormonat: über 200.000 Asylzuwanderer in den ersten acht Monaten, alle vier Monate eine Großstadt, ein Anstieg von 77% zum Vorjahr; fast drei Viertel sind junge Männer, in der Masse im wehrfähigen Alter, Syrer und Afghanen führen den Ansturm an.“

„Sprechstunde“ der Initiative für Demokratie und Aufklärung e.V.

Dr. Gunter Frank und Immunologe Dr. Kay Klapproth sprechen über Themen rund um Medizin, Wissenschaft und Gesundheitspolitik. Dabei erklären sie Hintergründe, sprechen über neue Erkenntnisse und ordnen politische Entwicklungen und Entscheidungen ein.

– Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg, Chaos beim Paul-Ehrlich-Institut?
– Runder Tisch zu Long Covid, was ist mit Post Vac?
– Autoimmunität nach Impfung?
– Der neue angepasste Impfstoff ist da – sicher und wirksam wie gewohnt?

https://www.youtube.com/watch?v=yk6fmRSYNNY (20.09.2023)

corona-ausschuss.de Nr. 172 Dr. Michael Nehls berichtet, wie das autobiografische Gedächtnis zerstört wird. Das Buch „Das indoktrinierte Gehirn“ beschreibt die Details und ist gut um nachzulesen. Der Plan der Elite hat funktioniert, d. h. Millionen von Menschen sind bereits schwert geschädigt. Demez und Deppression steigen exorbitant. Die „Verblödung“ geht voran. Klimawahn und Insekten essen sind in der EU bereits festgeschriebene Größen und wer nicht mitmacht, wird als „Verleugner“ abgestempelt. Auf nach Wien zur Demo am 03.10.23

Wird Kill-Bill beim Thema Klima etwa etwas vernünftiger?

1. „Kein gemäßigtes Land wird unbewohnbar werden.“
2. „Wenn Sie versuchen, das Klima mit brutaler Gewalt anzuwenden, werden Sie Leute bekommen, die sagen: ‚Ich mag das Klima, aber ich möchte diese Kosten nicht tragen und meinen Lebensstandard verringern.“

Aus: https://uncutnews.ch/bill-gates-gibt-zu-dass-die-klimakrise-ein-schwindel-ist/

Darin auch: „Gates‘ Kehrtwende kommt zu einer Zeit, in der Larry Fink, CEO von BlackRock, den Begriff „ESG“ (Environmental, Social and Governance) aufgibt.“ und
„Fink warnt auch vor dem Platzen der „grünen Blase“ “

Erkennen die idiotischen Möchtegern-Tyrannen, daß sie es übertrieben und die Schraube überdreht haben, sehen sie den wachsenden Gegenwind und bekommen doch etwas kalte Füße?

Noch ist es meiner Meinung nach zu früh, sich darüber zu freuen, denn es könnte ein „vergiftetes Geschenk“, ein „Trojanisches Pferd“ mit etwas noch unentdecktem Bösem im Hintergrund sein, wie im Kommentar von Achtung https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-37/#comment-89870 angedeutet?

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Kurzfristig bei den Bayern- und Hessen-Wahlen gibt es nur eine einzige große Partei, die dem Klima-Blödsinn wie Verbrennerauto-Verbot, Heizungshammer und CO2-Ablaßhandel und den Folgen teurem Zappelstrom mit Blackoutgefahr mit wissenschaftlichen und technischen Fakten entgegentritt, die AfD.

Larry Fink … vielleicht hat er ja mal ein Stück weiter gedacht und bemerkt, dass ein Verkäufermarkt ohne Käufer nicht reich macht – und Billy the vax hat vielleicht eine Vorstellung bekommen, wie es im Knast ist oder Morddrohungen erhalten ? Wer weiss. Franziskus und Clinton sind sich ja einig. Satanische Verhältnisse müssen her, alles im Sinne des Klimanotstandes.
Franzsikus spricht von ökologischen Kathastrophen. Richtiger ist: ökonomische Kathastrophe – aber davon versteht er nix.

Thema Masern-Impfpflicht bei Schulkindern.
tkp.at berichtet über einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (entspricht dem OVG in anderen Bundesländern). Der Beschluss ist im vorläufigen Rechtsschutz, also in einem Eilverfahren, ergangen. Er besagt: die Androhung und Verhängung von Zwangsgeldern gegenüber Eltern von nicht gegen Masern geimpften Schulkindern ist unzulässig.

https://tkp.at/2023/09/25/urteil-bayrischer-verwaltungsgerichtshof-geldstrafe-bei-fehlendem-masern-impfnachweis-rechtswidrig/

Den Beschluss selbst habe ich nicht gefunden. auch nicht auf der seite von masern.express.

Hintergrund:
Das BVerfG hatte vor einiger Zeit die Impfpflicht bzw. Nachweispflicht für Kinder, die in Betreuungseinrichtungen (wie zB KiTa) untergebracht sind, für rechtmäßig erklärt.
Über Verfassungsbeschwerden, die die Nachweispflicht von Schulkindern betreffen, hat das BVerfG noch nicht entschieden. Die liegen und liegen und liegen.

Die Gesundheitsämter wollen trotzdem Nägel mit Köpfen machen und drohen den Eltern ein Zwangsgeld an. Rechtsmittel dagegen waren jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich.

Interessant wäre, zu wissen, ob es in dem Verfahren ausschließlich um Zwangsgeld oder auch um Bußgeld geht. Das lässt sich dem Artikel nicht entnehmen. Viele Eltern von Schulkindern verlangen von den Gesundheitsämtern und anschließend im Verwaltungsgerichtsverfahren, dass jegliche Entscheidungen betr. Schulkinder ausgesetzt werden, bis eine Entscheidung des BVerfG vorliegt.

Ist das denn noch relevant, wenn demnächst die WHO alles diktieren kann? Dann können unsere Regierungen sich noch so vernünftig geben, dann werden sie einfach überstimmt.

Sie sind wirklich momentan in einem Resignationstief, nicht wahr? Wie es auch schon in Ihrem Kommentar unter dem Wieler-Artikel anklang.
Es finden so viele Aktionen statt gegen die WHO-Pläne. Vielleicht verpufft es alles – wenn alle resignieren, verpufft es bestimmt.

Wenn alles verwirklicht wird, was hinsichtlich (digitaler) Kontrolle geplant ist, wird das Leben so dermaßen unerträglich sein, dass die, die noch das alte Leben kennen, sich nur noch ins Meer stürzen können. Ich will das alles nicht. Jedenfalls nicht, ohne vorher versucht zu haben, weiter aufzuklären. Dazu gehört auch das Hinweisen auf positive kleine Krümel, die mental aufbauen und neue Kraft verleihen können.
No pasarán! Vielleicht

Zur bekanntliche ILLEGALEN Masernimpf-„Pflicht“ (Masern-„Schutz“-Gesetz):

Im RKI-Ratgeber Masern ist deren Verlauf beschrieben:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html

Der normale Verlauf von Masern ist komplikationslos.
„Nach Literaturangaben kommt es durchschnittlich zu 4-11 SSPE-Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen.“

Wie man sieht, sehr exakte und außerordentlich verlässliche Zahlen, die fast um den Faktor 3 schwanken.

Wenn derart wenige Komplikationen auftreten, dann sagt der mathematische Statistiker sofort, das die Ursache für die SSPE nicht die Masern sind. Die Ursachen für SSPE sind andere.

Aber selbst wenn diese extrem seltenen Komplikationen der Masernerkrankung zuzuordnen wären, dann wären diesen die Komplikationen infolge der sogenannten „Impfungen“ gegenüber zu stellen, mal ganz davon abgesehen, dass Impfungen nicht immunisieren.

„Die mittlere Melderate in den ausgewerteten 12 Jahren betrug ca. 5,7 Fallmeldungen
auf 100.000 vom PEI für Deutschland freigegebenen Impfdosen eines masernhaltigen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffs.“
https://tinyurl.com/3ctujw76

Bereits diese Zahl liegt in der Größenordnung der fälschlich den Masern zugeordneten SSPE-Fälle.
Beachtet man jedoch, dass die Melequote gerade mal bei ca. 5% liegt, also einem 20sgtel aller tatsächlichen Komplikationen, dann sind das

114 Fälle von Komplikationen auf 100.000 Impfungen, also das 10 bis 30-fache.

Das Masernschutzgesetz beweist einmal mehr die Skrupellosigkeit der Politiker, die Gesundheit der Menschen unter dem Deckmantel des Schutzes zu ruinieren.

Das Masernschutzgesetz ist illegal – ganz davon abgesehen, dass es gegen Art. 2 Grundgesetz verstößt.

Ob sich Birgit mit dem Kürzel N. N. vertan hat halte ich deshalb für vernachlässigbar, weil der Vorsitz dieser Ausschüsse auch unbesetzt zu denken geben sollte.
Gesundheitsausschuss und Innenausschuss sind Schlüssel-Ausschüsse, da führt kein Weg dran vorbei. Noch mehr in dieser Zeit trifft das finanziell auch auf das aufgeführte Sondergremium zu.
Da beim Gesundheits- sowie Innenausschuss jeweils AfD hinter N. N. vermerkt wurde, stellt sich schon auch die Frage, wieso bei den höchsten Mitgliederzahlen nicht auch andere zur Wahl standen. Und wie konnte die AfD glauben in diesen Schlüssel-Positionen den Fuß in die Tür bekommen zu können. Zumal man doch nun glauben kann, dass sich keine andere Fraktion für den Vorsitz dieser – prekären, wie es Birgit nannte – Ausschüsse zu interessieren scheint.
Ich finde es unverantwortlich gerade dort den Vorsitz unbesetzt zu lassen!
Unspektakulär ist der „Fund“ demnach nicht.

Wie kann es sein,
dass die AfD den Vorsitz in den prekärsten Ausschüssen im Bundestag inne hat?

Habe eine PDF-Datei des Bundestages gefunden, die mir zu mehr Durchblick in Sachen „Ausschüsse“ verhelfen sollte, und stieß dabei auf etwas für mich SEHR SUSPEKTES!

Zudem interessant ist folgender Zusatz-Hinweis in diesen prekärsten Ausschüssen, in denen die AfD den Vorsitz hat:
* Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes kam im Ausschuss bisher nicht zustande.

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Kirsten KappertGonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

AUSSCHUSS FÜR INNERES UND HEIMAT
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Lars Castellucci, SPD

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Christoph Hoffmann, FDP

SONDERGREMIUM GEMÄSS § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP

Das „Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes“,
das ist das wohl prekärste Gremium, denn neben dem „HAUSHALTSAUSSCHUSS“ können diese beiden die BRD finanziell in den Bankrott führen, und das alles am Bundestag vorbei, und zwar mit Hilfe der „BESONDEREN VERTRAULICHKEIT“:

§ 3 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, Absatz (3)

§ 5 Unterrichtung durch die Bundesregierung, Absatz (7)

Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stabmechg/BJNR062700010.html

Die Mitglieder des oben besagten Gremiums scheinen auch nur aus dem Haushaltausschuss zu kommen:

„Der Bundestag hat am 30. Januar 2014 sieben Mitglieder des Haushaltsausschusses in das Sondergremium nach § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes und § 6 Absatz 2 des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG) gewählt.“
https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse18/a08/a08_sta

DIE SUCHE NACH DEM OMINÖSEN „N.N.“ AUFGENOMMEN:

„N. N. ist eine Abkürzung für eine namentlich nicht bekannte Person oder eine absichtlich nicht genannte Person.“

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT
https://www.bundestag.de/gesundheit
Wählt man unten, unter „Mitglieder“, links „Vorsitz“ kommt:
„LEIDER KEINE ERGEBNISSE GEFUNDEN“

AUSSCHUSS FÜR INNERES UND HEIMAT
https://www.bundestag.de/inneres
Wählt man unten, unter „Mitglieder“, links „Vorsitz“ kommt:
„LEIDER KEINE ERGEBNISSE GEFUNDEN“

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
https://www.bundestag.de/entwicklung
Wählt man unten, unter „Mitglieder“, links „Vorsitz“ kommt:
„LEIDER KEINE ERGEBNISSE GEFUNDEN“

Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
DIESES (Sonder-)GREMIUM IST AUF DER WEBSEITE ÜBERHAUPT NICHT ZU FINDEN!
ICH HABE ALLES UNTER „Ausschüsse“, „Unterausschuss“ und „Gremien“ DURCHSUCHT.
Das ist sehr SUSPEKT.

Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP
11 Mitglieder
(3 SPD, 3 CDU/CSU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 FDP, 1 AfD, 1 DIE LINKE.)

Afd-Fraktion im Bundestag

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Leif-Erik Holm
Norbert Kleinwächter
N.N.
Sebastian Münzenmaier
Beatrix von Storch

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/fraktionen/afd

Die AfD scheint ein sehr GROSSES PROBLEM damit zu haben sich namentlich zu der Position des Vorsitz zu bekennen.
Drei Persoenen in der AfD, die nicht ihren Namen in der Position des VORSITZ in folgenden Ausschüssen preis geben wollen:
– Ausschuss für Gesundheit
– Ausschuss für Inneres und Heimat
– Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Und auch der AfD-VORSITZENDE im „Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes“ möchte seinen Namen in dieser Position nicht preisgeben.

Die AfD hat in den Ausschüssen auch zwei- oder dreimal die Position als „Stellvertretender Vorsitz“, und auch dort steht ÜBERALL nur „N.N., AfD“.

Was ist los mit der AfD ???

Ich fand es nun den ganzen Tag bei den Recherchen sehr verstörend, dass ausgerechnet die AfD in sehr prekären Ausschüssen und Gremien den Vorsitz inne hat.
Ich denke ich möchte von der AfD der Bundestagsfraktion eine Antwort darauf, weshalb die ihre Namen in den Positionen des „Vorsitz“ und des „Stellvertretenden Vorsitz“ in den Bundestagsausschüssen und -gremien geheim halten wollen.
Denn selbst bei WIKIPEDIA habe ich alle Ausschüsse aufgerufen, und selbst dort wird der VORSITZ einfach weg gelassen – dort steht dann nur der Name des „Stellvertretenden Vorsitz“.
Das ist doch nicht normal – wer in Zeiten wie diese (Corona-Maßnahmen, Impf-Plörre, Klimascheiß, Kontrollverlust der Regierung durch Migration,…) auch noch ausgerechnet den Vorsitz von den prekärsten Ausschüssen und Gremien hat, wie Gesundheit (Impfpflicht), Inneres (Corona-Maßnahmen), Entwicklung ( = weltweite Entwicklungsprojekte = Migration) und das äußerst prekäre Sondergremium „Gremium nach § 3 Abs. 3 Stabilisierungsmechanismusgesetz“, der sollte doch wissen können, dass hierbei ein namenloses N.N. nicht gerade den besten Eindruck hinterlässt.

Oh, eben noch etwas sehr Interessantes gefunden, dieses „Sondergremium nach § 3 Abs. 3 …“ welches überhaupt nicht auf der Webseite der Bundesregierung unter „Ausschüsse und Gremien“ zu finden ist, und auch nicht bei Wikipedia, und auch nicht bei Google für die 20. Wahlperiode – das wurde ja schon vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, sehr ich gerade:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/10/es20111027_2bve000811.html

:-((( Ich wollte nun wenigstens die letzten 3-4 Abschnitte noch lesen, wie es vor dem Bundesverfassungsgericht ausging, aber ich verstehe da gar nicht :-(((
Haben die Bundestagsabgeordnete den „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ nun durch bekommen?

Zurück zur Eingangsfrage:
Findet ihr es nicht auch sehr seltsam, dass die AfD den Vorsitz von besagten Ausschüssen und Gremien im Bundestag hat?
Und das auch noch ohne die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes. Wieso hat sich dann keiner zur Wahl aufstellen lassen, der die Mehrheit bekommen kann. Gerade die Ausschüsse Gesundheit und Inneres, da gibt’s doch mehr als genug Mitglieder…
Keine Fraktion, erst recht nicht auf Bundesebene, würde mit der AfD koalieren wollen um die Regierung zu bilden, ABER schaut man sich an wer den Vorsitz in den glühendsten Ausschüssen des Bundestags inne hat, dann…

…glaubt man zu träumen.

Gute Nacht!

Sie verrennen sich da in etwas. N.N. heißt, dass dieser Posten vakant ist – er ist nicht besetzt. Da wird kein Name verschwiegen.

Jede Partei bzw. Fraktion hat Anspruch darauf, eine bestimmte Anzahl von Vorsitzenden von Ausschüssen zu stellen. Abhängig von der Größe der Fraktion. Die AfD scheitert regelmäßig bei den Wahlen um den Ausschussvorsitzenden damit, ihren vorgeschlagenen Kandidaten durchzubringen.
Obwohl auch die AfD Anspruch auf den einen oder anderen Vorsitzenden-Posten hätte aufgrund ihrer Fraktionsgröße. Sie kriegt einfach niemanden durch bei den Wahlen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/innenausschuss-im-bundestag-afd-politiker-martin-hess-uebernimmt-nicht-den-vorsitz-a-30d35b7d-921b-45c4-aad4-d93224ad9607
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876580

Also sind die Posten unbesetzt.

Das sind Sachen, die lassen sich ganz einfach recherchieren durch einige wenige Klicks bei google.

Dieser HickHack ist das, was ich als Kinderkram gegenüber der AfD bezeichne. Aber es ist nicht so, dass die Afd irgendwas verschweigt.

Jepp …. das ist die Weigerung der Einheitsbreipartei CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE mit gewählten Volksvertetern zusammenzuarbeiten …….

Nicht falsch verstehen ich würde mit jeder Partei nen Kindergarten oder ne Schule bauen – sofern das für alle (echt alle) Kinder und Schüler ist …….
aber mit keiner Partei ein Arbeitslager oder ungeimpftenüberzeugunsstätte (wie sie ja in einigen Bundesländern tatsächlich eingerichtet wurden zu C hochzeiten)

Sehr geehrte Frau Lescaux, wenn nur Sie sich beim Thema „N. N.“ nicht leichtsinnig verrennen 🙂 Hier ein Beispiel dafür, dass N. N. in Bezug auf die Bundestags-Ausschuss-Mitglieder besonders in Verbindung der AfD ein besonderes Vorkommnis ist:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a08_haushalt/vertrauensgremium
Gehen Sie bitte runter zu den 13 Mitglieder.
Das 12 Mitglied wird als N. N. AfD aufgezeigt.
Haben Sie auch die Beschreibung des Tätigkeitsbereich des Vertrauensgremiums gelesen, dann sollte man doch denken, dass keine Fraktion im Bundestag versäumen sollte diesem Gremium beizuwohnen! Höchste Geheimhaltungsstufe, hier läuft einiges an den restlichen Bundestagsabgeordneten vorbei. Hier geht es um den Haushalt von drei „Nachrichtendienste“, darunter der Bundesverfassungsschutz, der die AfD gut im Auge hat.
Und die AfD hat kein Interesse dem Gremium beizuwohnen, trotz „Platzhalter“?
Die Anzahl der Sitze im Bundestag spielen hier keine Rolle, Doppelbelegung ist in den Ausschüssen kein Problem. Die Grünen haben 118 Sitze und 179 Plätze in den Ausschüssen, FDP 92 Sitze und 140x die Ausschüsse besetzt, und AfD mit 78 Sitzen belegt 118x einen Platz in den Ausschüssen.
Auf den 119. wäre es doch nicht angekommen. Oder einen von den 118 zu streichen.
Birgit muss nicht mit allem richtig liegen. So funktioniert Wissenschaft. Auffälligkeiten nachgehen. Da kann man auch mal falsch liegen, aber dran bleiben sollte man. Nur ist jetzt fraglich wer falsch liegt.
Hat die AfD kein Interesse an dem Gremium?
Wird der AfD der Zutritt in dieses Vertrauensgremium untersagt?
Wenn untersagt, wie naiv muss es dann sein einen Vorstandskandidaten in den Ausschüssen Gesundheit und Inneres an den Start zu schicken! Dort sollten doch die ihren Kopf hin halten, die die Rechtsbrüche zu verschulden haben oder nicht?
Schönen Tag noch!

Netter Kommentar. Nur seltsam, dass Sie mich namentlich ansprechen, da Sie auf das, was ich geschrieben hatte, gar nicht eingehen. Sie bringen noch weitere Ideen und Gesichtspunkte, wie schön. Also war Ihr Kommentar eine Ergänzung zu Birgits Beitrag und hatte mit meinen Erläuterungen zu N.N. nichts zu tun. Es sei denn, Sie wollten eine Behauptung widerlegen, die ich nicht aufgestellt hatte. Aber dankenswerterweise bestätigen Sie ja, dass Birgit mit Ihrer Vermutung zu N.N. falsch lag. Da sind wir schon mal zwei.

@Margot
Mir ist nicht erklärlich wie Sie Michael andichten, dass er Sie zwar mit Namen anspricht, jedoch er gar nicht auf das einging was Sie schrieben.
Sie schrieben:

„Sie verrennen sich da in etwas. N.N. heißt, dass dieser Posten vakant ist – er ist nicht besetzt.“

Genau darauf ist Michael detailiert eingegangen, und deshalb auch einen Beweis eingestellt, dass „nicht besetzt“ eben nicht stimmen kann.

Und inzwischen sollte klar sein, dass Sie falsch liegen:
https://de.wikipedia.org/wiki/N._N.

Was nicht sein darf, das ist auch nicht. Nicht wahr?
In die Tiefe der Tiefen des Bundestags geblickt und etwas entdeckt das unerklärlich ist. Statt es sich mit Rechtsbrüchen, Klungelei oder Dokumentenfälschung zu erklären, war Ihnen nur eine betonende Feststellung, die übrigens unrichtig ist, wichtig:
„Aber dankenswerterweise bestätigen Sie ja, dass Birgit mit Ihrer Vermutung zu N.N. falsch lag. Da sind wir schon mal zwei.“

Wenn Sie an der einen oder anderen Recherche wenig interessiert sind, dann ist das okay. Aber sich rechthaberisch geben und den anderen als „falsch liegend“ hinzustellen, obwohl es doch Sie versäumt haben einfach zu googeln um bei Wikipedia N.N. aufzufinden.

Ihnen noch einen schönen Tag!

@Michael
Ich erspare mir hier auch noch den recherche Weg zur Abstimmung zur Wahlstand – ein Mitglied der AFD stan zur Wahl – siehe:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000708.pdf

er wurde nur nicht in den Ausschuss gewählt

also auch hier ::
die Weigerung der Einheitsbreipartei CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE mit gewählten Volksvertretern zusammenzuarbeiten —— und kein Zeichen von schlechter Arbeit der AFD

Carsten,
was wollen Sie mit dieser Datei aussagen?
Ihre verlinkte Datei ist der Beweis, dass N.N. nicht unbesetzt bedeuten kann. Somit bestätigen Sie mit der Datei was Birgit zu Beginn dachte.

In Ihrer Datei ist zu lesen:

Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung

Fraktion der SPD
Martin Gerster
Wiebke Papenbrock
Dennis Rohde
Andreas Schwarz

Fraktion der CDU/CSU
Dr. André Berghegger
Ingo Gädechens
Kerstin Radomski

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sven-Christian Kindler
Jamila Schäfer

Fraktion der FDP
Otto Fricke
Christoph Meyer

Fraktion der AfD
Marcus Bühl

Fraktion DIE LINKE.
Dr. Dietmar Bartsch

Berlin, den 16. Februar 2022
Dr. Rolf Mützenich und Fraktion
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Christian Dürr und Fraktion
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Das ist alles was zu lesen ist. Zählen Sie alle Fraktions-Mitglieder zusammen. Es sind 13 Mitglieder aufgeführt, aus sechs Fraktionen. Wenn nun Marcus Bühl von der Fraktion AfD nicht gewählt worden sein sollte, so wie Sie schreiben, so müssten folgt nur 12 Mitglieder angegeben sein:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a08_haushalt/vertrauensgremium
Es sind aber 13 Mitglieder aufgeführt.
Nicht nur oben.
Auch hier wurden 13 Mitglieder abgegeben
(Seite 30, ganz oben unter „Gremium gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung („Vertrauensgremium“)“:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf
Stand: Juni 2023
© Deutscher Bundestag, Berlin

Dank Ihrem Link, Ihrer Datei, sieht das jetzt wirklich so aus als würde N.N. bedeuten:

„N. N. ist eine Abkürzung für eine namentlich nicht bekannte Person oder eine absichtlich nicht genannte Person.“

Und genau das steht auch in Wikipedia über N.N.:

„N. N. ist eine Abkürzung für eine namentlich nicht bekannte Person oder eine absichtlich nicht genannte Person.“
„Nomen nescio bedeutet ich weiß den Namen nicht und wird als Kürzel N. N. in historischen und genealogischen Darstellungen für Personen verwendet, deren Existenz zwar sicher bekannt ist, nicht aber deren konkreter Name.“
„Nullum nomen bedeutet, dass der Name nicht genannt wird, aus Sicherheitsgründen für die betreffende Person oder aus anderen Gründen. Auch beim Simultanschach bedeutet die Abkürzung N. N., dass die betreffende Person zwar bekannt ist, aber nicht genannt wird.“
„Die Abkürzung N. N. stammt ursprünglich aus dem Römischen Recht. Ein Grundprinzip bestand darin, ohne Ansehen der Person Recht zu sprechen. Die streitenden Parteien wurden daher mit allgemein verwendeten fiktiven Namen anstelle ihrer Eigennamen bezeichnet und angesprochen.“
Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/N._N.
Alle die oben stehenden Erklärungen auf Wiki haben nichts mit einer „nicht besetzten Position“ zu tun, sondern mit Anonymität.
Würde der Bundestag dennoch mit N.N. „unbesetzt“ meinen, dann wäre dieses Kürzel undangebracht, weil sehr irreführend, wenn dessen Bedeutung in großer Überzahl jedoch für „wird namentlich nicht benannt“ steht.

Doch Carsten hat die Datei gefunden die beweist:
Es ist ein AfD Mitglied im Vertrauensgremium: Marcus Bühl
Deshalb wird überall auch die Mitgliederzahl des Vertrauensgremiums mit 13 aufgeführt.
Wenn Marcus Bühl von der AfD nicht mit ins Gremium hinein gekommen wäre, dann müsste die Mitgliedszahl überall mit 12 angegeben sein.

Oder denken Sie nicht?

@Bärbel …….

Die Datei sind die Wahlvorschläge wie es auch in der Datei steht ( über dem was sie rauskopiert haben ( vorsätzlich unvollständig ? ) und wie sie auf Bundestag de nachlesen können wurden alle BIS auf den AFD Wahlvorschlag gewählt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-wahl-gremien-879542 kurze Suche nach „Ausschuss vertrauensgremium“ 4.tes Suchergebnis

Zitat : Der Abgeordnete Marcus Bühl (AfD) hat mit 106 Stimmen die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen hingegen nicht erreicht und wurde nicht gewählt.

Er kann also seine Aufgabe nicht aufnehmen – da er nicht in das Gremium gewählt wurde

da aber die Zusammensetzung der Gremien der AFD Aufgrund von Wählerstimmen und und und 1 Sitz ergibt steht die AFD in der Liste – der Name kann aber nicht genannt werden — DA DIE WAHL NEGATIV VERLAUFEN IST

es stimmt also wirklich sehr viel nicht mit der EINHEITSBREIPARTEI CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE

Carsten, DAS VIDEO betreffend aus Ihrem Link ( https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-wahl-gremien-879542 )

Ab Sekunde 18 / Minute 0:18
Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung
Drucksache 20/695 läge vor, sagt sie im Video (Sekunde 30)
Dann kommt die Abstimmung. Es wird einstimmig angenommen.
Und „damit ist das Vertrauensgremium eingesetzt und die Mitgliederzahl auf 13 festgelegt“, sagt sie.
Alles in der ersten Minute des Videos. Nach nur einer einzigen Minute steht fest, alle 13 Mitglieder des Antrages für das Vertrauensgremium wurden bei der Wahl EINSTIMMIG bestätigt, ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen.

Sie Carsten haben Drucksache 20/708 vorgebracht:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000708.pdf

Ob das nun maßgebend ist – keine Ahnung.
Für mich ist maßgebend: Alle 13 Mitglieder die zur Wahl ins Vertrauensgremium standen ( = Wahlvorschlag), alle 13 wurden EINSTIMMIG angenommen, und sie sagt wortwörtlich:

„Damit ist das Vertrauensgremium eingesetzt, und die Mitgliederzahl auf 13 festgelegt.“

Wer soll denn dann danach die AfD wieder rausgeworfen oder der AfD den Zutritt verweigert haben?
Wer immer das tut oder tat:
Das ist nicht möglich. Und falls doch, dann stimmt irgendwas mit der AfD nicht.

Weiter höre ich mir das jetzt nicht an, habe auch noch andere Dinge zu tun.

Habe mir nun doch das Video zuende angehört.

Grauer Stimmzettel (Vertauensgremium)
„offene“ 😀 Wahl

Gelber (ordentliche Mitglieder) und Grüner (Stellvertreter) Stimmzettel (Sondergremium)
geheime Wahl

Wenn bei diesen hier aufgeführten Wahlen nun als Ergebnis die AfD-Abgeordneten heraus fallen, weil keine Mehrheit, dann haben wir Bspw. im Vertrauensgremium letztlich keine 13 Mitglieder, sondern nur 12 Mitglieder. Und genau so will ich das als Wähler auch in allen offiziellen Bekanntmachungen, Webseiten und Dokumenten verzeichnet sehen:
12 Mitglieder im Vertrauensgremium = kein Mitglied der AfD vorhanden

Diese Abstimmung die in der ersten Minute des Videos stattfand, und auf die ich oben auch nur einging, das ist Betrug am Wähler, diese findet nur deshalb statt, um in der ganzen Wahlperiode überall ausweisen zu können, dass die AfD überall auch wenigstens ein Mitglied in den Gremien hat.

Wenn es wie Sie sagen aber so ist,
dass der AfD rein rechtlich in allen Gremien mindestens auch ein Platz als Mitglied zusteht, wobei auch ich als Wähler mindestens ein Mitglied aller Fraktionen in gerade den zwei Gremien wissen möchte, alles andere darf nicht sein, dann ist doch fraglich wieso man sich als benachteiligte Partei/Fraktion dagegen nicht zur Wehr setzt. Es ist unmöglich in diesem „zweiten“, schriftlichen Wahlgang für kleine oder unbeliebte Parteien/Fraktionen eine derart gefordert, hohe Mehrheit zu erlangen.
Und zudem, was sind das denn insgesamt für Bundestagsabgeordnete:
Alle wissen dort, dass der AfD rechtlich zumindest ein Mitgliedsplatz auch im Vertrauensgremium und auch im Sondergremium (AfD ist auch im Haushaltsausschuss vertreten) zusteht, dann darf man den einzigen AfD’ler der zur Wahl steht auch nicht abwählen! Man kann sich für einen AfD’ler entscheiden, wenn Bspw. DREI zur Wahl stehen, aber steht nur ein einziger zur Wahl in allen Gremien, dann darf dieser überhaupt kein Kreuz bei „Nein“ erhalten.

Und immer noch bleibt der Betrug auch an mir als Wählerin, denn wenn bei der „zweiten“, schriftlichen Wahl am Ende kein AfD-Abgeordneter es in die Gremien schaffte, dann darf auch nicht überall, dennoch weiter ein AfD-Abgeordneter aufgeführt werden. Und die Mitgliederzahl ist demnach beim Vertrauensgremium nicht 13, sondern 12.

Wie gesagt, bei den Posten des Vorsitz bekommt der ganze rechtwidrige Fake dann sein Sahnehäubchen.aufgesetzt.
Einer Partei die hier nicht auf die Barrikaden geht, kann ich nicht vertrauen.

@meine eigene Antwort …….

wenn die Batterie in der Maus den Geist aufgibt und der Cursor hin und her hüpft und man mal hier mal dort schreibt sollte man das nicht mehr abschicken – sorry

Sollte ::

Ich erspare mir hier auch noch den recherche 6Weg zur Abstimmung – zur Wahl stand ein Mitglied der AFD – siehe:

werden …..

Hallo Birgit,
den „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ bekamen die Bundestagsabgeordneten durch. Hier das Ergebnis in aller Kürze:
https://www.bverfg.de/e/es20120817_2bve000811.html
Hier ausführlicher:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20120228_2bve000811.html
Das Sondergremium habe auch ich nicht auffinden können. Für die 20. Wahlperiode ist nichts aufgeführt. Mich hätte jetzt auch interessiert welche Mitglieder aus dem Haushaltsausschuss, von der Bundesregierung in dieses Sondergremium berufen wurden.
Zu N. N. hatte ich oben geantwortet.
M.f.G. Micha

@Birgit
@Michael

Ich greife nur mal einen Ausschuss raus um die Absurdität zu verdeutlichen ……..
( ich muß dazu sagen das ich Ihre Aussage das dort NN AFD steht einfach als gegeben nehme )

Zitat „Und auch der AfD-VORSITZENDE im „Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes“ möchte seinen Namen in dieser Position nicht preisgeben.“

Nun auch nach langer recherche konnte ich die aktuelle zusammensetzung dieses Ausschusses nicht finden ( wahlperiode 19 war die letzte komplette liste ) das könnte daran liegen das die AFD im Bundestag nicht ausreichend Stimmen bekommt !
Die Mitglieder von Ausschüssen werden gewaählt. d.h. eine Fraktion die gemäß Liste / Aufteilung / Sitze im Bundestag etc. epp. den Vorsitzenden / stellv. Vorsitzenden stellen soll; teilt mit – wir schlagen für diesen Ausschuss Max Mustermann aus unseren Reihen vor – dann stimmt der Bundestag ab, ob dieser Max Mustermann und sein Vertreter in diesen Ausschuss gewählt wird ……

Im Fall dieses Ausschusses:

Die Vorschläge inkl. AFD als PDF vom Bundestagsserver https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000709.pdf ——- jepp mit Namen

und hier die Nachricht das diese eben nicht gewählt wurden und somit die AFD in dem Gremium NICHT vertreten ist (( aber anspruch auf den Vorsitz hat (das steht dort nicht explizit )))
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-drei-gremienwahlen-824006

Es ist also wie ich weiter oben schon kurz schrieb — die Weigerung der Einheitsbreipartei CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE mit gewählten Volksvertretern zusammenzuarbeiten —— und kein Zeichen von schlechter Arbeit der AFD

Grüß Sie Carsten,

vorab, da Sie zwei mal geantwortet haben, verweise ich hier auf meine Antwort an Sie weiter oben:
https://corona-blog.net/news-tagesaktuelle-artikel-von-lesern-fuer-leser/comment-page-37/#comment-89991

Und so sehr ich Ihre Recherche hier nun bei dieser Antwort von Ihnen schätze – danke übrigens! – so bleibt die Tatsache unberührt:
Wenn aufgestellte AfD-Mitglieder an der Wahl scheiterten, dann bedeutet das, dass diese es nicht ins Gremium hinein geschafft haben, und somit darf es aber dann nicht möglich sein, dass die AfD (Stand: Juni 2023 / https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf (Seite 30 einmal oben und einmal unten) als Mitglied der Gremien geführt und ausgewiesen wird.

Ihre Recherche ist bemerkenswert, keine Frage!
Besonders diesen Link finde ich sehr aufschlussreich, wenn auch aus dem Jahr 2021:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-drei-gremienwahlen-824006
Hier wird wirklich alles bestätigt was „Birgit“ beschrieb. Die große Bedeutung des Sondergremiums und, dass dieses nur aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammen gestellt wird. Die nicht verfassungsrechtliche Geheimhaltungsklausel die die Rechte der Bundestagsabgeordneten verletzt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/08/es20120817_2bve000811.html

Und wie Sie es aus diesem Artikel aufzeigen und beschreiben, dass es schon 2020 und 2021 die AfD nicht per Wahl in diese Gremien geschafft haben soll.
Das hätte ich Ihnen auch ohne diesen Beweis glauben wollen, da besagte zwei Gremien sehr brisant sind. Doch wenn es hier anscheinend auch keiner verstehen möchte, so bringen Sie Carsten mit Ihrer Recherche jetzt eine noch viel spektakulärere Frage ins Spiel:
Wie ist es möglich, dass aber in beiden Gremien die AfD – laut Stand vom Juni 2023 – jeweils 1 Mitglied in beiden Gremien haben soll?
(siehe oben verlinkte PDF, Seite 30)
Einen Druckfehler in obiger Datei von Juni 2023 kann man ausschließen, der sich in gleich zwei Gremien einschlich, denn auf der BT-Webeite wird die Anzahl von 13 Mitglieder (inkl. AfD) bestätigt:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a08_haushalt/vertrauensgremium

Ich kann es nur immer wieder wiederholen, den Artikel den Sie gefunden haben ist den Nagel auf den Kopf getroffen. Denn auch ich bin der Ansicht:
Wenn es die aufgestellten AfD-Abgeordneten in den Jahren 2020 und auch 2021 nicht in diese zwei Gremien geschafft haben (die „Nein-Stimmen“ sind sehr hoch, und die BA haben sich nicht groß verändert), dann wird das im Jahr 2022 sehr wahrscheinlich auch der Fall gewesen sein.
Sie selbst schreiben, dass Sie kein Dokument vom Wahlausgang finden konnten. Da wäre ich mir aber nicht so sicher, schauen Sie sich Ihre bereitgestellten Dokumente noch einmal genau an, dort steht oben, bei beiden Dokumenten:

Wahlvorschläge
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und
DIE LINKE.

Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des
Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Der zweite Zusatz „Wahl der Mitglieder…“ müsste wegfallen, wenn Sie hierbei nicht schon auf das Wahlergebnis gestoßen sind!
Wenn es sich bei Ihren Funden lediglich um den Wahlvorschlag handelt, hat der zweite Absatz nichts in diesen Dokumenten zu suchen.
Deshalb können Sie auch das „Wahlergebnis“ nicht auffinden, weil Sie es schon gefunden haben.
Wieso oben die Augenwischerei „Wahlvorschläge“ steht?
Gute Frage. Weil unten alle Fraktionsvorsitzende unterzeichnet haben. Die AfD darf man sehr wahrscheinlich nicht ausschließen, tut es aber in der Praxis dennoch?
Dokumentenfälschung ist das, wäre die AfD in der Praxis nicht mit in den Gremien, denn in der Theorie wird die AfD als Gremium-Mitglied überall mit aufgeführt, hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000708.pdf
hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000709.pdf
hier:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf
hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a08_haushalt/vertrauensgremium
etc.

Ich bin mir sicher, dass sich Ihre aufgefundenen Dokumente nicht auf die Wahlvorschläge beziehen, sondern das Wahlergebnis ausweisen, wie es anders rechtlich nicht sein darf. Nur so ist erklärbar, weshalb die AfD offiziell (Stand: Juni 2023) überall mit 1 Mitglied aufgeführt und auch mit gezählt als Mitglied wird.

Hier stimmt etwas gewaltig nicht.
Und Sie Carsten habe es nur noch mehr verdeutlicht.
Danke Ihnen!

@Bärbel
ich antworte hier noch ein letztes mal detailliert …….

zitat:Wenn aufgestellte AfD-Mitglieder an der Wahl scheiterten, dann bedeutet das, dass diese es nicht ins Gremium hinein geschafft haben, und somit darf es aber dann nicht möglich sein, dass die AfD (Stand: Juni 2023 / https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf (Seite 30 einmal oben und einmal unten) als Mitglied der Gremien geführt und ausgewiesen wird.

das ist die vorgegebene Zusammensetzung – die AFD Mitglieder bekommen wegen der Weigerung der EINHEITSBREIPARTEI CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE mitgewählten Volksvertretern zusammenzuarbeiten nicht genug Stimmen..

Zitat:Besonders diesen Link finde ich sehr aufschlussreich, wenn auch aus dem Jahr 2021:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-drei-gremienwahlen-824006
Hier wird wirklich alles bestätigt was „Birgit“ beschrieb. Die große Bedeutung des Sondergremiums und, dass dieses nur aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammen gestellt wird. Die nicht verfassungsrechtliche Geheimhaltungsklausel die die Rechte der Bundestagsabgeordneten verletzt:
Nein da wird nur bestätigt das die Einheitsbreipartei nicht mit gewählten Volksvertretern arbeiten will !

Zitat:Und wie Sie es aus diesem Artikel aufzeigen und beschreiben, dass es schon 2020 und 2021 die AfD nicht per Wahl in diese Gremien geschafft haben soll.
Das hätte ich Ihnen auch ohne diesen Beweis glauben wollen, da besagte zwei Gremien sehr brisant sind. Doch wenn es hier anscheinend auch keiner verstehen möchte, so bringen Sie Carsten mit Ihrer Recherche jetzt eine noch viel spektakulärere Frage ins Spiel:
Wie ist es möglich, dass aber in beiden Gremien die AfD – laut Stand vom Juni 2023 – jeweils 1 Mitglied in beiden Gremien haben soll?

Sie schaffen esin diversen Wahlgängen nicht jemanden in die Gremien zu bekommen da sich die Einheitsbreipartei weigert mit gewählten Volksvertretern zusammenzu arbeiten …..gelistet sind sie da 1 Platz der AFD zusteht nicht weil ein AFD mitglied erfolgreich gewählt wurde

Zitat: Einen Druckfehler in obiger Datei von Juni 2023 kann man ausschließen, der sich in gleich zwei Gremien einschlich, denn auf der BT-Webeite wird die Anzahl von 13 Mitglieder (inkl. AfD) bestätigt:

und wie sie auch da sehen ist es ein leerplatz der Aufgrund der Weigerung der EinheitsbreiPartei nicht besetzt wird

Zitat:
Sie selbst schreiben, dass Sie kein Dokument vom Wahlausgang finden konnten. Da wäre ich mir aber nicht so sicher, schauen Sie sich Ihre bereitgestellten Dokumente noch einmal genau an, dort steht oben, bei beiden Dokumenten: Wahlvorschläge ………

NEIN! ich schrieb das ich die „““konnte ich die aktuelle zusammensetzung dieses Ausschusses nicht finden ( wahlperiode 19 war die letzte komplette liste ) „“““ so mit Bildern und so
Und ja das sind wirklich NUR NUR NUR die Wahlvorschläge sprich die AFD stellt jemanden auf und egal – Wen – Wofür und erhält nicht ausreichend Stimmen also wieder die WEIGERUNG der EINHEITSBREIPARTEI CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE mit gewählten Volksvertretern zusammenzuarbeiten .

Zitat:
„““Ich bin mir sicher, dass sich Ihre aufgefundenen Dokumente nicht auf die Wahlvorschläge beziehen, sondern das Wahlergebnis ausweisen, wie es anders rechtlich nicht sein darf. Nur so ist erklärbar, weshalb die AfD offiziell (Stand: Juni 2023) überall mit 1 Mitglied aufgeführt und auch mit gezählt als Mitglied wird.

Hier stimmt etwas gewaltig nicht.
Und Sie Carsten habe es nur noch mehr verdeutlicht.
Danke Ihnen!“““

DOCH es sind die WAHLVORSCHLÄGE UND DAS STEHT AUCH AUF JEDEM DER PDFs das Wahlergebnis habe ich bei zweien oder dreien unterdessen verlinkt
DIE AFD wird aufgeführt weil denen ein oder zwei Sitze in den Gremien zustehen nicht weil die gewählt wurden!

Ja es stimmt etwas nicht -die Einheitsbreipartei CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE verhält sich eine freiheitlich demokratischen Rechtsstaats unwürdig

ich hoffe Sie haben nun verstanden das NN für nicht gewählt / nicht besetzt steht und nicht für Namentlich nicht genannt ( und bitte bei Abkürzungen nicht auf Wikipedia oder oder oder berufen im Idealfall wird die Abkürzung in dem eigentlichen Dokument erklärt ….. aber das will der Bundestag anscheinend nicht )

Sorry Carsten,

aber meiner Ansicht nach disqualifizieren Sie sich hierbei gerade als Diskussionspartner.
Sie sind ja völlig aufgeregt beim Schreiben! Wieso?
Sie vergessen Satzzeichen. Schreiben „Zitat:“, und dann zitieren Sie mal sich selbst und dann mal wieder mich.
Behaupten Ihre zwei Dokumente seien Wahlvorschläge, aber ignorieren die zweite Zeile:

Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des
Stabilisierungsmechanismusgesetzes

und

Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung

https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000709.pdf
und
https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000708.pdf

Und sind wir doch mal ehrlich:
Wenn das alles stimmen sollte was Sie hier ausführen, obwohl in allen offiziellen Dokumenten die AfD überall zumindest ein Mitglied drin haben soll, dann frage ich mich:
Ist die AfD zu blöde sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen?
Legal kann dieser „Ausschluss“ aus den Gremien ja nicht sein, wenn man mir als Wähler jedoch überall vorgaukelt, dass überall mindestens ein Mitglied der AfD drin sein soll, auch im Sondergremium und auch im Vertrauensgremium.
Und wie blöde oder korrupt müsste die AfD sein, sich deren Kopf an die Spitze der Ausschüsse von ausgerechnet Gesundheit und Inneres wählen lassen zu wollen, obwohl sie doch wissen, diese Position gar nicht erst antreten zu können, weil keine Mehrheit. Da muss man keine Intelligenzbestie sein um zu wissen, dass man keine Mehrheit in diesen Ausschüssen als Vorsitz bekommt, wenn man sogar in keines der Gremien hinein kam bisher, aber der Wähler soll glauben jeweils 1 Mitglied der AfD ist drin.

Was „rede“ ich hier überhaupt noch.
Ihre Darstellung wäre im zutreffenden Fall kriminell, weil rechtswidrig und zudem für mich als Wahlberechtigte völlig irreführend, bzw. arglistische Täuschung.

Wenn die AfD hierbei mitspielt und die Klappe hält, dann hat das seine „guten“ Gründe, allerdings nicht gut für die Wähler. Im Gegenteil.

Ergänzend nun noch einmal auf das Mysterium zurück zu kommen, bezüglich, angeblich „nicht besetzter“ Position des Vorsitzes:

Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP
11 Mitglieder
(3 SPD, 3 CDU/CSU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 FDP, 1 AfD, 1 DIE LINKE.)
* Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes
kam im Ausschuss bisher nicht zustande.

Seite 30, ganz unten: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20061000.pdf (Stand: Juni 2023)

Wenn Sie recht haben Carsten,
dass es der AfD-Abgeordnete per Wahl nicht in dieses Gremium geschafft hat, obwohl (wie schon bewiesen) er als Mitglied überall weiter aufgeführt wird, dann die Frage:
Wann wählt man eigentlich den Vorsitz?
Doch erst dann, nachdem alle Mitglieder des Gremiums feststehen, oder nicht?
Wenn es der AfD-„Mann“ doch aber erst gar nicht geschafft hat ein Mitglied in diesem Gremium zu werden, wie kann er denn dann zur Wahl für den Vorsitz aufgestellt worden sein?

Auch das Argument zieht hier nicht, dass jeder Fraktion im Bundestag, ihrer Anzahl der Sitze entsprechend, auch die Position des Vorsitz in den Gremien und Ausschüssen zusteht. Denn die AfD hat nur 78 Sitze im Bundestag, und laut Stand Juni 2032, vier mal den Vorsitz gestellt:

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Kirsten KappertGonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

AUSSCHUSS FÜR INNERES UND HEIMAT
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Lars Castellucci, SPD

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Christoph Hoffmann, FDP

Sondergremium gemäß § 3 Absatz 3
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Vorsitz: N.N.,* AfD
Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP
11 Mitglieder
(3 SPD, 3 CDU/CSU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 FDP, 1 AfD, 1 DIE LINKE.)
* Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes kam im Ausschuss bisher nicht zustande.

Was mir bei letztem gerade auffällt:
„Stellvertretender Vorsitz: N.N., FDP“
Hier ist vor „FDP“ gar kein * vermerkt, wie oben vor *AfD.
Das bedeutet, der Hinweis unten bezüglich
*Die erforderliche Mehrheit bei der Wahl des Vorsitzes kam im Ausschuss bisher nicht zustande.
der trifft bei der Wahl des FDP-Abgeordneten nicht zu, er hat also die Mehrheit bei der Wahl erreicht.
Wieso dann auch hier beim Stellvertretenden Vorsitz: N.N., FDP ?
Eine weitere „unbesetzte Position“, obwohl mit Mehrheit gewählt?
Oder ist der gewählte FDP-„Mann“ als Vorsitz-Stellvertreter vielleicht „plötzlich und unerwartet“ verstorben?
Egal 😉
Wir haben also insgesamt in 4 Ausschüssen und Gremien die AfD im Vositz, also ganz oben an der Spitze. Ich denke da sind wir uns einig, in Bezug auf 78 Sitze im Bundestag, ist das doch recht viel. Zumal die AfD zusätzlich auch zwei- oder dreimal die Position als Stellvertrender Vositz haben soll, natürlich auch N.N. – alles „unbesetzt?“.
In den Ausschüssen Gesundheit, Inneres und Entwicklung sind mehrere AfD-Mitglieder vorhanden, da würde das Argument greifen, leider die Mehrheit bei der Wahl verfehlt. Nur kann doch keiner hier glauben wollen, dass man dann keine anderen Mitglieder aus anderen Fraktionen zur Wahl des Vorsitz in den Ausschüssen Gesundheit, Inneres und Entwicklung aufstellt.
„unbesetzt“ ist unmöglich.
Und noch unmöglicher ist eine Wahl des Vositzes im Sondergremium, bei dem ein AfD-Mitglied aufgestellt wurde zur Vorsitz-Wahl, jedoch keine Mehrheit bekam, und das alles soll stattgefunden haben, obwohl es kein einziges AfD-Mitglied ins Sondergremium als Mitglied hinein schaffte!?
Carsten fand diese Aussage in einem Artikel von 2021, hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-drei-gremienwahlen-824006

Das ist – da sollten sich alle einig sein können – unmöglich!
Die Positionen des Vositzes und des Stellvertretenden Vorsitz können erst dann zur Wahl anstehen, wenn alle Mitglieder ermittelt sind. Da es die AfD aber in gewissen Gremien, darunter das Vertrauensgremium und das Sondergremium, erst gar nicht schafft „herein gewählt zu werden“ (laut Artikel), so kann auch kein AfD-Abgeordneter als Kandidat für den Vorsitz aufgestellt werden, und dann abgelehnt 😀

Da wird sich aber kein Rechtsanwalt dran trauen, so sehr das alles mächtig zum Himmel hier stinkt.

Danke Margot Lescaux.

„sehr schön zusammengestellt und auch vollständig zusammengefasst.“

sehr schön
vollständig
zusammengestellt und zusammengefasst

So voller Lob, doppelt gemobbelt hält besser, inkl. Link nach oben, das Zepter abgebend?

Genau so stellt man sich die eiserne Wählerschaft vor, wie hier in der Diskussion zu sehen, bzw. nichts von den eisernen Wählern zu sehen. Sie verlassen sich auf RA Lescaux, die es auch nicht besser wusste, aber dank google dann letztlich darauf stieß, dass ab der 20. Wahlperiode der Vorsitz nicht mehr einfach eingenommen werden kann, sondern plötzlich einer Wahl unterworfen ist.
An die eiserne Wählerschaft hier, die die Nichtwähler immer in die Ecke verbannt:
Wo wart ihr denn hier alle? Dieses Thema hättet ihr doch in einer kurzen Antwort aufklären können sollen. Wer glaubt die Wahlen könnten was ändern, der muss doch aber auch im Auge behalten was sich da im Bundestag und in den Ausschüssen so tut, und vor allem unrechtmäßig verändert, zum noch größeren Schaden der AfD. Aber auch zum Schaden von uns allen.
Wer sich also zu den eiseren Wählern zählt, besonders die AfD-Anhänger, und zudem die Nichtwähler als unverantwortlich und nichtwissend abstempelt, der hätte dieses Thema mit links und in wenigen Sätzen aufklären können sollen.
Es ist zum Totlachen, dass es ein Nichtwähler war, der versucht gewesen ist das alles verstehen und sich erklären zu können. Andererseits logisch, deshalb gibt es vermutlich diese Nichtwähler, weil sie eben überall auf die aalglatten Trickser im Bundestag bis hoch zum Bundesverfassungsgericht stoßen.
Dass die eiserne Wählerschaft hier nicht alles aufklären und beantworten hat können, kommt als Grund gleich nach den aalglatten Tricks. Wie viele Sitze im Bundestag hätte die AfD haben müssen, um den Antrag erfolgreich abwehren zu können, dass nun plötzlich über den Vorsitz in Ausschüssen, in einer geheimen Wahl abgestimmt wird? Ja richtig, mindestens einen mehr als die Hälfte, quasi über 50% der Sitze im Bundestag. Glaubt hier wer, wenn dem so sei, dass eine Partei über 50% der Sitze im Bundestag hätte, diese zum Wohle des Volkes regiert, obwohl die Weltherrschaft, also jemand ganz anderes, schon längst alles diktiert?

Heute ergeht mein Dank an alle „Nicht-Wähler“, weil ich über die letzten zwei Tage, bzw. hier bei diesem Thema erschrocken darüber bin, dass fast alle einsernen Wähler, besonders die die für die AfD sind, außer ein einziger hier, nichts zum besseren Verständnis beitrugen.
Und wer es jetzt bis hierher verstehen hat können, der müsste gelernt haben was Wahlen für uns alle wirklich bedeuten.

Korrektur:
„Denn die AfD hat nur 78 Sitze im Bundestag, und laut Stand Juni 2032, vier mal den Vorsitz gestellt:“
Soll natürlich 2023 heißen, nicht 2032.

Ausschuss: mRNA-Impfstoffe mit DNA verunreinigt – „Was wollen Sie den gebärfähigen Frauen erzählen?“

„Der Grenzwert für DNA, die in zentralen Arzneimitteln enthalten sein darf, ist zehn Nanogramm. Gefunden wurden (…) gigantische Überschreitungen dieses Grenzwerts für ein wirklich sehr bedenkliches Arzneimittel.“

Kirchner fragte: „Was teilen Sie Ihren geimpften Mitbürgerinnen mit, wie damit umgegangen wird, dass DNA letztendlich in die Eierstöcke der geimpften Frauen injiziert wird? Und wir haben Beweise vorbereitet, die wir gerne an sie ausgeteilt hätten. Es wurde uns von der Frau Vorsitzenden untersagt.“

Der letzte Satz beweist, daß der Petitionsausschuß nur eine Show abzieht. Denn gerade dieser müßte doch hohes Interesse an vorgebrachten Beweisen zeigen. Er tut es aber der Justiz gleich und lehnt Beweise sogar ab. Was bitte soll denn dann die Grundlage einer Untersuchung sein, wenn das Vorbringen von Beweisen untersagt wird? Unfassbar!

Quelle und Videoausschnitt: https://gegenzensur.rtde.world/kurzclips/video/181743-ausschuss-mrna-impfstoffe-mit-dna/

TKP berichtet über Verlust elastischer Fasern nach „Impfung“.

https://tkp.at/2023/09/22/zerstoerte-elastische-fasern-nach-corona-impfungen-der-pathologe-prof-walter-lang-im-interview/

Eine Bekannte, Anfang 40, kann seit einem halben Jahr nicht mehr richtig laufen, natürlich vollständig, mehrach gentherapiert. Zwei Kurzausflüge in den Urlaub musste sie bereits absagen. Grund ist eine sehr schmerzhafte Entzündung der Faszien am Fuß.
Faszien bestehen meines Wissens aus Bindegewebe, ob es sich ebenfalls um diese elastischen Fasern handelt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich könnte es mir aber sehr gut vorstellen.

Wir sollten uns fragen, warum diese Blätter jetzt plötzlich berichten. Offenbar ja zeitgleich sogar noch andere Mainstreamblätter.
Ich glaube nicht an Besserung und Einsicht.
Auch das ist Teil des Plans.

Wir sollen die AfD wählen, ist mein Eindruck.
Ich hätte es sowieso getan.
Aber warum wird es jetzt anscheinend plötzlich so gewollt?
Wir sollten uns diese Frage unbedingt stellen.

Mein Verdacht ist, dass die Wahlen danach abgeschafft werden sollen. Mit Begründung, dass die Grünen keine Qualifikationen besaßen und die Wirtschaft ruiniert haben und die AfD ja sozusagen Hitler sind.
Das erscheint mir sehr plausibel.
Es passt auch zu dem Plan, zukünftig per Los zu entscheiden. In den Lostopf soll man nur nach bestandenem „Test“ gelangen können. (Test also als Zugeständnis an die Grünen-Versager… hier wird der Populismus gebraucht, um in Wahrheit dann am Ende die WEF-Puppets noch müheloser installieren zu können, denn sie werden schon wissen, wie man die Tests besteht und das Losglück auf die eigene Seite bekommt.)
Es wird in „linken“ Kreisen immer offener so gesprochen, ich höre es im Bekanntenkreis jetzt ganz offen, dasss Demokratie halt nur zusammen mit Erziehung (zum Richtigen) funktioniere.

Vor den Bayern- und Hessen-Wahlen nochmal an alle:

Reale Daten zeigen, dass steigende CO2-Anteile in der Atmosphäre eine Folge des Temperaturanstiegs sind und nicht umgekehrt: https://tkp.at/2023/09/23/neue-studie-steigender-co2-gehalt-wird-durch-erderwaermung-verursacht-und-nicht-umgekehrt/

https://journalistenwatch.com/2022/11/06/mehr-als-1400-wissenschaftler-stehen-auf-es-gibt-keinen-klimanotstand/

https://tkp.at/2023/09/17/geleugnete-wirkung-der-wolken-auf-das-klima-kritik-eines-physik-nobelpreistraegers/

Daher sind alle mit dem angeblich bösen CO2 begründeten Maßnahmen der (H)Ampel(mann)Regierung wie Heizungshammer, Verbrenner-Auto-Verbot, Kohle- und Gas-Heizungs- und Kraftwerkverbot Wohlstands- und Wirtschaft-schädlicher aber ansonsten wirkungsloser Blödsinn, der nur die Taschen von Politikern und deren Günstlingen füllt. Nur eine einzige Partei vertritt die wissenschaftlich und technisch korrekten und funktionierenden Lösungen.

Auch beim Thema Corona-Maßnahmen war nur eine einzige Partei von Anfang an auf der wissenschaftlich korrekten guten Seite.

Jetzt kommen einige Wendehälse aus ihren Löchern und versuchen sich mit einem scheinheiligen „Wir habe es damals nicht besser gewußt“ zu entschuldigen, von den ideologisch starrsinnigen und unbelehrbaren Hardlinern und „Impf“-Zwang-Befürworten gar nicht zu reden.

Weitergeleitet von Tom Lausen:

„Diese und auch die letzte Regierung wollte nie wissen, ob die Impfungen gesundheitliche Folgeschäden bei Menschen verursachen. Mit Arbeitsverweigerung wurde alles unterdrückt, was der Impfkampagne schaden hätte können.

Nun haben Mio. Menschen gesundheitliche Folgeschäden, Zehntausende sehr Schwerwiegende + Tausende verstarben an der Impfung in DE. Das PEI war mit der großen Anzahl der Nebenwirkungs- und Todesmeldungen nach Impfungen so überfordert, dass es sachfremde Mitarbeiter anheuern musste.

Ein neues Gesetz, am 18.11.2020 beschlossen, sah vor, dass alle Arztdaten durch die Kassenärztlichen Vereinigung nach Start der Impfkampagne an das PEI geliefert werden, um Häufungen von Erkrankungen schneller als Risikosignale zu erkennen.

Eine kleine Programm-Änderung wäre nötig gewesen, um die Datenflüsse zu starten…. Hr. Dietz, Abgeordneter der AfD, wollte wissen, wann man mit dieser kleinen Programmierung begonnen hatte.

ANTWORT:
Vor über 2 Jahren begonnen, aber leider noch nicht fertig.“
Ende des Zitats.

Also: Der Bundestagsabgeordnte Thomas Dietz wollte im Wege einer Parlamentarischen Anfrage wissen, wann damit begonnen wurde, die Schnittstelle einzurichten, die erforderlich sein soll, damit die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Pflicht gemäß § 13 Abs. 5 IfSG nachkommen können, ihre Daten an das PEI zu schicken.

Antwort von Sabine Dittmar, BuGesMini vom 22. September 2023:

„Die Programmierarbeiten haben im 3. Quartal 2021 begonnen und sind noch nicht abgeschlossen.“

Auf der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages DIP-Suche ist dieser Text noch nicht veröffentlicht.

https://dip.bundestag.de/suche?term=Parlamentarische%20Anfrage&f.metatyp=Fragen%20an%20die%20Bundesregierung&rows=25&sort=basisdatum_ab

Wenn, dann müsste es unter „Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. September 2023 eingegangenen Antworten der Bundesregierung“ stehen. Das ist noch nicht veröffentlicht.

Ich würde Herr Lausen gerne fragen,
wann denn dieses neue Gesetz, wo und von wem, eingeführt und verabschiedet wurde, von dem hier die Rede ist:

„Ein neues Gesetz, am 18.11.2020 beschlossen, sah vor, dass alle Arztdaten durch die Kassenärztlichen Vereinigung nach Start der Impfkampagne an das PEI geliefert werden, um Häufungen von Erkrankungen schneller als Risikosignale zu erkennen.“

Diese „Programmierarbeiten“ sind entweder schon längst abgeschlossen, aber das werden sie nie zugeben können, denn das obige Gesetz, das sich ja auch noch oder nur auf’s IfSG beruht, das ist rechtswidrig.
Wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen meine Krankenakte an das PEI übersendet, dann…. das ist strafbar, rechtwidrig, etc.

Was soll ich lange erklären, hier wird es genau erklärt:
https://www.facebook.com/birgit.zendel/posts/pfbid01KTqMPEb4Z6kabV7ysESxWQkWFLRD5WqTm4SCi33tXVyrLdZsKFMMVa1dUBJNh36l

Das IfSG konnte noch nie bestehende Gesetze aushebeln. In der Corona-Zeit waren es alles Dummköpfe oder Bauern, die sich für die Regierungen haben strafbar gemacht.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/corona-infektion-als-arbeitsunfall_92_604134.html
Das im Link genannte Gerichtsurteil hat nichts mit der Impfung zu tun, sondern betrifft einen Todesfall vom 23.12.2020 (laut Impfquotenmonitoring wurde gegen Covid-19 erstmalig am 27.12.2020 gespritzt).

Es geht um einen Mann, der sich während der gemeinsamen Autofahrt zur Arbeit (laut Gericht zweifelsfrei) bei einem Kollegen mit covid-19 angesteckt hatte und 7 Wochen später im Krankenhaus unter veno-venöser extrakorporaler Membranoxygenierung (VV-ECMO) verstarb.

Das Gericht hat den Todesfall als Arbeitsunfall gewertet und damit der Witwe des Verstorbenen recht gegeben, die gegen die Berufsgenossenschaft geklagt hatte auf Anerkennung als Arbeitsunfall und die nun dadurch Zahlungsansprüche geltend machen kann.

Ob der Mann noch leben könnte, wenn eine frühzeitige Behandlung gegen covid-19 erlaubt gewesen wäre und es somit evtl. nicht zum umstrittenen Einsatz der ECMO-Therapie hätte kommen müssen, bleibt ungeklärt.

Ich würde gerne meine Shedding-Impfung durch meine Kollegin, zweifelsfrei nachweisbar aus meiner Sicht, geltend machen.
Ich leide seither unter den selben Symptomen wie sie und es fing bei uns beiden am selben Tag an.
Wie stehen da wohl meine Chancen?

@Anna 23. September 2023 um 11:33 Uhr
„Wie stehen da wohl meine Chancen?“

Die tendieren gegen Null – Shedding gibt’s ja (angeblich…) nicht.
Somit müssen sich Shedding-Opfer im worst case viele Jahre od. lebenslänglich mit evtl. sogar schweren Erkrankungen rumschlagen und abfinden wie ihre Verursacher, die in der Mehrheit allerdings freiwillig den Schierlingsbecher genommen hat…

Der perfide Plan geht so oder so auf, weiß man zudem aufgrund neuer Studien jetzt, dass die Covid-Spritzen mit schädlicher DNA gespickt sind – und das ist sicher noch nicht alles, was weiter ans Tageslicht kommt…
https://tkp.at/2023/09/20/renommierter-biochemiker-covid-spritzen-sind-mit-schaedlicher-dna-gespickt/
Renommierter Biochemiker: Covid-Spritzen sind mit schädlicher DNA gespickt – 20.09.23 Dr. Peter F. Mayer: „Deutsche Wissenschaftler sind seit längerem Verunreinigungen bei den mRNA-Präparaten auf der Spur, haben sie auch nachgewiesen. Aus den Produktionsprozessen, die sich sehr stark von denen unterscheiden, die für die klinischen Versuche genutzt wurden, kommen je nach Charge in die Spritzen mehr oder weniger starke Verunreinigungen hinein. Ein renommierter Biochemiker hat vor dem Senat von South Carolina ausgesagt (https://www.scstatehouse.gov/CommitteeInfo/senatemedical.php), er habe Beweise dafür gefunden, dass jede Dosis des mRNA-Impfstoffs von Pfizer mit Milliarden von DNA-Stücken versetzt ist (Video am Ende des Artikels)…“

Hoffentlich bald gute Besserung!

Im Moment schlecht, da nicht nachzuweisen ist, ob sie Impf-Spike haben oder nicht. Es gibt in den USA eine Methode, die es auch Otto-Normal Menschen mögl. macht die Sequenzierung zu machen, kommt sicher auch noch nach D. Aber für jetzt eben nicht.
Sie sollten aber unabhängig davon etwas gegen die Symptome/Ursachen machen!!! Haben Sie schon mal nach Spike suchen lassen?

Na Klasse. Dann kann man ja davon ausgehen, dass die Berufsgenossenschaften in Zukunft noch überzeugter ein Terrorregime ausüben werden, wenn es mal wieder darum geht, eine grippeähnliche Erkrankung durch Masken aufhalten zu wollen. Schließlich sind die BG nicht nur dafür zuständig, im Ernstfall zu zahlen, sondern auch dafür, Unfälle und Berufskrankheiten durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern.

Hallo Anna, das wäre ein interessanter Präzedenzfall. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht in § 2 zu Begriffsbestimmungen unter 11:

„Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Impfschaden die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung;

➡️ ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“ ⬅️
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

Vermutlich würde das Gericht versuchen, der modRNA die Eigenschaft als ein „vermehrungsfähiger Erreger“ abzusprechen, um Ansprüche von Shedding-Opfern abzuwehren. Als Erreger wären für die Sachverständigen wohl nur Bakterien und Viren akzeptabel. Aber dem widersprechen Studien (ich glaube sogar vom PEI), die nachweisen, dass auch das Spikeprotein alleine (ohne Virus) absolut schädlich ist.

und die mRNA, die auch übertragen werden kann, davon bin ich überzeugt, denn wir haben seit den Impfungen der anderen Person die gleichen Symptome zu relativ gleichen Zeitpunkten entwickelt, was schon ein ziemlicher Zufall wäre, zumal es mich sowieso wundert, weil ja jeder Organismus an anderen Stellen empfindlich ist.

In Kanada ansässigen Instituts Correlation Research in the Public Interest:

In mehr als der Hälfte der untersuchten Länder war kein Anstieg der Gesamtsterblichkeit zu verzeichnen, nachdem die Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 eine globale Pandemie ausgerufen hatte.

Doch nach der Einführung der mRNA-Injektionen sei in allen 17 Ländern, die untersucht wurden und die 10,3 Prozent der Weltbevölkerung abdecken, «ein beispielloser Anstieg der Gesamtsterblichkeit zu verzeichnen».

Aus: https://transition-news.org/studie-eindeutiger-kausaler-zusammenhang-zwischen-hohen-todesraten-und-der diese verweist auf https://correlation-canada.org/covid-19-vaccine-associated-mortality-in-the-southern-hemisphere/

Für Deutschland gleiche Beobachtung: https://corona-blog.net/2023/08/29/keine-entwarnung-fuer-sterbefallzahlen-moeglicher-einfluss-der-genspritz-kampagne/

Der „Big Brother“ Kill-Bill macht gemeinsame Sache mit den zensurwütigen „Regierungs-“ und Nichtregierungs-Tyrannen (WHO, EU und die ganze WEF-Komplizen einschließlich vieler Firmenchefs):

https://norberthaering.de/news/microsoft-servicevertrag/

Damit wird de facto ein alles umgreifendes „Wahrheits“-Ministerium geschaffen, das unauffällig auf Microsoft-Computern herumschnüffeln und willkürlich alles sperren kann was gewissen Kreisen nicht genehm ist.

Ausweg vermutlich nur Linux auf nicht MS-verseuchten Geräten, denn mit Manipulation am „secure boot“ hat MS vor kurzem eine Linux-basierte Virensuche unbrauchbar gemacht, die vorher auf MS-Computern problemlos lief.

Wer hat weitere Ideen?

„“Wer hat weitere Ideen?““

Nun für die die nicht auf Linux / Unix wechseln können / wollen …… Win 7 servicepack1 solange wie es geht …….. autoupdate aus – russische oder chinesische Firewall und natürlich auf ein normales NTFS Filesystem installieren …… ( damit man regelmäßig mit Live Distributionen nach Viren und staats Torjanern suchen kann …….. achso und ein altes Bios das nicht über das Internet upgedatet werden kann 🙂 ) ………….

oder das Leben auf mehrere Rechner verteilen …… mein Arbeitsrechner z.B. hat keine Netzwerkverbindung und mein Internetrechner hat nicht mal Lautsprecher ……. …..

oder offline leben …….

aber wieder mit echten Menschen reden müssen ? dann doch lieber ein bisschen russisch roulette

Es gibt nicht nur Linux. Da waere auch noch FreeBSD (das duerfte von den freien BSD Varianten das auf X86 und X(6-64 das am weitesten entwickelte sein,wobei ich auch die verschhiedenen Distributionen davon wie z.B.PC-BSD dazu rechne). Dann gibt es nochh Haiku
OS (ein Nachbau von BeOS), ReactOS (ein Windows Nachbau) und nochh einpaar andere.Am weitesten ausgereiftund ampraxistauglichsten duerften aber Linux und FreeBSD sein (auf „nicht PC“ Architekturen evt. auch NetBSD oder OpenBSD). Man wird zwar auf manche Software verzichhtenmuessen und viele andere ersetzen muessen (und sich dannin die andere Software einarbeiten muessen), aber das duerfte ein akzeptabler Preis dafuer sein, die Herrschhaft ueber den eigenen Rechner wiederzuerlangen. In demm Zusammenhang kann an dann vielleicht auch daruebernachdenken, auf einen Rechner zu wechseln, der vielleicht deutlich weniger Strombraucht (wenn auchhh bei geringerer Rechenleistung). Ein rasberry Pii koennte ein nettes Eperiment in dieser Richtung darstellen, da der sehr preiswert zu habeni ist.

174 corona-ausschuss.de und unter Funkwissen spricht ein erfahrener und selbst betroffener über die Wirkung der Wellen und Abhörtechnik über mobil phone. Sehr aufschlussreich. 2, 3, 4, 5 G – – wie haben Sie das Problem von Linux gelöst?

174 corona-ausschuss.de und unter Funkwissen spricht ein erfahrener und selbst betroffener über die Wirkung der Wellen und Abhörtechnik über mobil phone. Sehr aufschlussreich. 2, 3, 4, 5 G – – wie haben Sie das Problem von Linux gelöst? –
Siehe auch Nr. 173 Dr. Maria Hubmer-Mogg + Philipp Kruse Rae, Zürich. Zusammenkunft in der EU und Aufruf zur Demo am 3.10.23 in Wien. 18,4 Mio. sind in D nicht geimpft. Wir müssen auf die Strassen.

@009: Gar nicht. Mein Kommentar und Warnung beziehen sich auf Gefahren durch im MS-Betriebssystem versteckte Spionage- und Blockademöglichkeiten, nicht auf Mobilfunk.

Corona-Testzentren: Millionen-Betrüger in Paraguay gefasst!
Am 4. September 2023 klickten in Asunción/Paraguay für einen Mann aus Niedersachsen die Handschellen. Der Deutsche war von Interpol schon seit längerer Zeit zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Die hiesige Justiz wirft dem Hannoveraner vor, den deutschen Staat unrechtmäßig um bis zu 21,1 Millionen Euro erleichtert zu haben – durch die Abrechnung nie durchgeführter Corona-Tests.
https://reitschuster.de/post/corona-testzentren-millionen-betrueger-in-paraguay-gefasst/

Ihr erinnert euch noch an diesen Artikel über ein Gerichtsverfahren in Aurich.

https://corona-blog.net/2023/07/28/aerztin-schuetzt-traumatisiertes-kind-urteil-des-amtsgerichts-zum-attest-prozess-wurde-zurueckgezogen/

Ich hatte dort am Schluß des Artikels geschrieben, dass selbst der Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte. Das Urteil lautete dann auch auf Freispruch.

Zitat aus dem Artikel:

„Es folgte eine kurze Begründung unter Bezugnahme auf die Plädoyers. Zuletzt erklärte die Richterin noch, dass die Sache für die Ärztin damit höchstwahrscheinlich ausgestanden wäre. Die Staatsanwaltschaft könne zwar noch Rechtsmittel einlegen, aber: „Wir haben hier keinen jungen Staatsanwalt, sondern einen erfahrenen ersten Staatsanwalt, der seinen Antrag auf Freispruch sicher seinen Kollegen gegenüber wird vertreten können“.

Damit erklärt sich mal wieder, warum in anderen Fällen die Staatsanwälte so eine eifrige Belastungstendenz an den Tag legen. Sie können nicht so ohne Weiteres selbst entscheiden, sondern müssen ihre Anträge „nach oben“ begründen und vertreten können.“

Nun, wie ich grade zu meinem Entsetzen gelesen habe, kam es anders. Allerdings im Ergebnis doch mit gutem Ausgang. Die Staatsanwaltschaft hat tatsächlich Revision eingelegt, diese aber inzwischen wieder zurückgenommen. Das freisprechende Urteil ist nun rechtskräftig. Das teilt RA Dr. Knoche mit. Ich kopiere seine Mitteilung hier rein:

❗️ Neues vom Fall Aurich ❗️

Große Erleichterung und Freude nicht nur in Ostfriesland:

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des Landgerichts Aurich zugunsten der betroffenen Ärztin vom 27. Juli 2023 rechtskräftig.

Die Ärztin war angeklagt, dem damals 9-jährigen Kind nach der PCR-Zwangstestung in der Waldorfschule Aurich im September 2020 ein angeblich unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt zu haben. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro. Unsere Berufung gegen das juristisch nicht nachvollziehbare und fehlerhafte Urteil hatte im Juli 2023 Erfolg. Das Landgericht Aurich entschied in zweiter Instanz auf Freispruch. Dies hatte selbst die Staatsanwaltschaft gefordert, dann aber Revision eingelegt. Es drohte die dritte Instanz.

◾️Doch die Revision ist jetzt vom Tisch.

◾️Die PCR-Zwangstestung und die anschließende Quarantäne wurden bereits im März 2023 vom Verwaltungsgericht Oldenburg für rechtswidrig erklärt. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig (Az. 7 A 2609/20).

◾️ Das Kind ist mittlerweile auf Antrag vom Landkreis finanziell entschädigt worden.

Drei Jahre Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit sind nun endlich abgeschlossen. Ich werde diesen „Fall Aurich“ mit all den Höhen und Tiefen nie vergessen.

Ich danke allen Freunden der Betroffenen und vor allem Aurich TV für Eure großartige Unterstützung sowie meinen Mandanten für die wunderbare Zusammenarbeit. Der mutigen Ärztin gebührt meine uneingeschränkte Hochachtung!

Dr. Christian Knoche.
Rechtsanwalt
22. September 2023.

„Das Landgericht Aurich entschied in zweiter Instanz auf Freispruch. Dies hatte selbst die Staatsanwaltschaft gefordert, dann aber Revision eingelegt. Es drohte die dritte Instanz.“

Ich möchte eigentlich alles andere als blöde dastehen, und nerven will ich schon gar nicht, aber stehe ich nun auf dem Schlauch:
Wieso fordert eine Staatsanwaltschaft Freispruch, wenn die dann in Revision geht, weil das Urteil Freispruch lautet?
So was habe ich noch nie gehört geschweige erlebt.
Ist das so üblich oder welchen sinn hat so etwas?
Danke.

Okay hat sich aufgeklärt:

Ich hatte vorhin erst ab „Neues vom Fall Aurich“ gelesen.
Ich hätte mal besser auch das Vorab wahrgenommen 😀
Echt jetzt? Da steht ein einziger Staatsanwalt mit im Gerichtssaal, also der einzige der all das auch hört was dort im Gerichtssaal alles vorgebracht wird. Und dann können andere Staatsanwälte die nicht anwesend waren, den Eindruck des anwesenden Staatsanwalts und dessen „Antrag“, einfach vom Tisch fegen?
Diese Berufspraxis würde ich niemals mit machen. Wenn da noch andere Staatsanwälte was mitzureden haben wollen, dann sollen sie ihren Arsch auch gefälligst zu allen Gerichtsterminen bewegen und sich alles anhören!

Staatsanwaelte sind weisungsgebunden. Nicht gegenueber dem gleichrangigen Kollegen, der grad zufaellig fuer andere sachen zustaendig ist, aber gegenueber ihren Vorgesetzten. Und ganz oben sitzt das Justizministerium. Aber das hat mich jetzt doch entsetzt, dass dieser Verfolgungsdrang so stark ist, dass noch nichtmal die Einschaetzung eines berufserfahrenen gestandenen StA zaehlt. Vielleicht liegt jetzt erst die schriftliche Urteilsbegruendung vor und man hatte fristwahrend Revision eingelegt in der Hoffnung, im Urteil noch irgendeinen Hebel zum Ansetzen zu finden. Den hat man dann wohl nicht gefunden. Wie groß muss doch der Hass und der Vernichtungswille sein gegenueber redlichen Ärzten.

Das mit der Weisungsgebundenheit wusste ich, jedoch bezog ich diese eher auf all die Zeit von Beginn an (Anklage), bis maximal zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft vor dem Urteil des Richters.
„Hass und der Vernichtungswille“ trifft es schon ganz gut, denn weder ein Grünschnabel wohnte der Verhandlung als Staatsanwalt bei, und vor allem die Richterin war ja auch von herausragendem Charakter. Ich meine jetzt nicht herausragend wegen dem Freispruch, sondern kompetent, bestimmend und kein kleines Mäuschen. Deshalb finde ich es auch noch dieser Richterin gegenüber respektlos, nicht nur gegenüber dem gestandenen Staatsanwalt.
Deshalb glaube ich nicht, dass alleine „Hass und der Vernichtungswille“ hierbei ausreicht. Überheblichkeit, Arroganz, Höhenflug, Dummheit, Wahnsinn, Geistesgestörtheit?
Wenn der Vorgesetzte des Staatsanwaltes bei einem Freispruch an die Decke geht – was er ja mit der Revision bewies, dass er an die Decke ging – dann kann der doch schon vor der Verhandlung klarstellen wie er den Ausgang wünscht. Aber vielleicht hatte der Vorgesetzte das ja sogar, nur war der anwesende Staatsanwalt eben genauso taff wie die Richterin. Man muss kein Whithleblower sein, es reicht als anwesender Staatsanwalt einen Freispruch zu beantragen, um seinen durchgeknallten Vorgesetzten damit in die Falle laufen zu lassen. Denn es ist vielsagend und somit haarsträubend, was dieser Revisionsantrag über den Vorgesetzten alles aussagt, denn wie gesagt, in der Verhandlung waren rundum respektable, kompetente und sehr sorgfältige Leute am Werk, keine „Azubis“ 😉 und keine Duckmäuser. Da muss mann schon so etwas wie einen Gottkomplex haben, wenn man als Nicht-Anwesender diesen doppelt geforderten Freispruch anfechten will.
Oder der Revisionsantrag war ein Akt reiner Anbiederung zwecks Beföderungschancen, denn genau solche sieht man gerne im Bundesverfassungsgericht oder in der Bundesanwaltschaft.

https://rumble.com/v3bfooa-dr-vernon-coleman-the-10-biggest-and-most-dangerous-lies.html

Dr. Vernon Coleman: The 10 BIGGEST and Most Dangerous Lies
Deutsche Übersetzung: https://uncutnews.ch/dr-vernon-coleman-diese-luegen-und-taeuschungen-fuehren-uns-gnadenlos-in-den-great-reset/

„Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir belagert werden und dass in diesem Krieg mehr auf dem Spiel steht als in jedem anderen Krieg, der je geführt wurde“.
Dies sei kein Krieg um Territorium oder eine bestimmte Ware wie Öl, Gold oder Weizen. „Es ist ein Krieg um unsere Freiheit, unsere Unabhängigkeit, unsere Individualität und unsere Menschlichkeit“. Dr. Coleman stellte die zehn größten Lügen der Verschwörer der letzten dreieinhalb Jahre zusammen.

Ich habe jetzt nur Ihre Zitate gelesen, keinen Link geöffnet.

Genau das ist doch das Problem,
dass es nicht um jemandens Gold, Öl, Haus (noch nicht) geht!
FREIHEIT?
– es sollen über 70% mindestens einmal gespritzt sein.
– kaum einer bekommt seinen Arsch hoch, wenn nicht mindestens ein anderer mit macht / mit geht.
– wie viele nutzen Sartphones und auch noch dazu, nicht wenige APP’s…
– wie viele bezahlen die GEZ-Gebühren, obwohl sie noch nicht einmal TV mehr schauen, und wirklich genügend Gründe gegen die öffentlich-rechtlichen haben.
– wie viele sitzen als Angeklagter vor dem Richter und sagen: „Ja Herr Richter, das habe ich getan. Ich hatte mein Leben lang sehr mächtige Väter, die mir stets als Vorbild dienten!“
– wie viele riskieren ihre Freiheit und gehen ins Gefängnis, weil sie aus Überzeugung das richtige glauben getan zu haben, als sie anderen, schwächeren (unentgeltlich) geholfen haben
– u. v. m.

Ihr glaubt gar nicht was so alles möglich ist. Wenn man nur aus tiefster Überzeugung und mit ein paar Sätzen, versucht ist wirklich seine gefährdete Freiheit zu schützen.
Aber die meisten haben doch sogar regelrecht Angst vor Freiheit. Sind unselbstständig bis weinerlich, wenn sie nur einmal für sich selbst einstehen sollen.
Ein Volk, welches sich davor zu fürchten scheint, seine Herrscher offen und vor aller Augen zu wählen, und deshalb die Methode der ANONYME WAHLEN fast krampfhaft verteidigt – solche Personen, die noch nicht einmal dann für sich selbst gerade stehen können, wenn es darum geht wer oder was über sie bestimmen soll, diese fürchten sich vor Freiheit und wohl noch mehr vor sich selbst.

Sorry, aber wenn „nur“ deren Freiheit bedroht sein soll, dann ist für die doch alles wunderbar!

@Birgit 22. September 2023 um 19:33 Uhr
„Sorry, aber wenn „nur“ deren Freiheit bedroht sein soll, dann ist für die doch alles wunderbar!“

„Sorry“ ist nicht nötig 😉 – die Lemminge haben’s doch so gewollt! Und Sie, liebe Birgit, liefern ja auch gleich die treffsicheren Gründe für das Untertanenverhalten…

„Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit, das ist der Grund, warum die meisten Menschen sich vor ihr fürchten.“ George Bernard Shaw

Diese Menschen brauchen stets einen Führenden (würde der oder die geisteskranke Gendernde sagen, hihi), eine Krücke, auf der sie ihre rückgratlose sterbliche Hülle stützen können…

„eine Krücke, auf der sie ihre rückgratlose sterbliche Hülle stützen können…“

Warum muss nur ich immer so viele Sätze schreiben. Manchmal bin ich wirklich „einwenig neidig“ auf so einen einzigen Satz, der alles sagt 😉

„Ab Oktober kontrolliert Microsoft automatisiert alles, was sie mit ihrem Windows-Computer anstellen“ – 21.09.2023
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/microsoft-servicevertrag/

Norbert Häring informiert -wie immer gründlich- über den neuesten Knebelvertrag für Microsoft-Kunden.
„Die Plattformen haben sogar spezielle Seiten für die Regierungen eingerichtet, über die diese ihre Zensurbegehren privilegiert übermitteln könnten. Offenkundig wurde und wird dem oft nachgekommen(…)“

Tausend dank. Jetzt hißt es, keine Zeit verlieren und gleich wenigstens auf Linux – hoffentlich ist das wirklich noch besser – umschwenken.
Weiß hier jemand, ob man Windows komplett löschen/deinstallieren/… muss, damit es im Hintergrund nicht womöglich doch noch „mithört“, selbst wenn man längst Linux drübergespielt hat?

Aber auch alle Endgeräte haben ja demnächst oder bereits jetzt Soll-Hintertürchen, durch die mühelos abgehört werden kann, munkelte es kürzlich.

Linux über Windows „drüberspielen“ wird nicht funktionieren. Legen Sie sich einen schnellen USB Stick zu (z.B. 64 GB von Sandisk) und experimentieren Sie erstmal mit Linux-Live Distributionen, um das Betriebssystem kennenzulernen. Hier eine Liste der Distributionen; https://www.wintotal.de/softwarearchiv/linux-distributionen/ Ich selbst habe mit Knoppix gute Erfahrungen gemacht. Detaillierte Anleitungen zur Installation sind leicht zu finden. Beispiel: https://aftvhacks.de/anleitung-linux-auf-usb-stick-installieren-und-booten/ Oder Sie legen sich gleich eine SSD zu und installieren darauf eine statische Distribution. Hier würde ich Linux Mint empfehlen. Viel Glück beim Lernen und installieren. Mir hat das viel Spaß und Spannung bereitet und ich habe zwischenzeitlich eine Auswahl von Betriebssystemen. Favorit bleibt aber immernoch das hervorragende Windows 7, welches meine zahlreichen Hard- und Softwareanwendungen bestens bedient, ohne das MS Zugriff auf das System hat. Es gibt genügend Tricks sie wirksam auszusperren. 😉

Ich habe auch noch Windows 7
und deshalb nur noch 3 Monate Zeit auf „Steam“ zu spielen, die machen nämlich für Windows 7 die Schotten dicht.
Ich hätte schon vor Jahren kostenlos 8 oder gar 10 drauf upgraten können, aber ich wusste, es kommt niemals etwas besseres nach 😀
Schade, ich dachte es wäre einfacher mit dem Linux.

was heißt Linux „drüber spielen geht nicht“?
Lässt sich Microsoft überhaupt komplett runter löschen?
Bevor Sie hier geantwortet haben dachte ich, dass ich einfach das Internet dann ganz meide. Habe auch wieder Handys mit denen man nur telefonieren und SMS schreiben kann.

@MeinKopf

Knoppix lässt sich auch installieren (USB und Festplatte ) – man muß also nach dem Kennenlernen nicht unbedingt wechseln wenn man nicht will – Knoppix ist auch sehr sehr umfangreich ( auch Tor Browser kann eingebunden werden ) nur für Gamer wird Linux / Unix wohl nie etwas sein – Textverarbeitung und Internetsurfen laufen mit Opensource produkten nicht nur kostenfrei sondern nach einer kleinen Eingewöhnung meist auch sehr gut.

Zitat :“““ohne das MS Zugriff auf das System hat. Es gibt genügend Tricks sie wirksam auszusperren. 😉“““
Frage:
Mal nen Hub ( keinen Switch ) zwischen den Computer und den Router gesetzt und mittels 2.Computer und z.B. wireshark den eigenen Internetverkehr mitgeschnitten (mindestens 1 Woche besser etwas länger als 1 Monat) ? dann alle IP´s die dort auftauchen recherchieren und die Mikroweich IP´s (also alle die mit dem Unternehmen / Tochtergesellschaften / Datenverarbeitungspartner verknüpft sein ) gezählt !!!!!! wenn da 0 rauskommt wäre es das 8te Weltwunder

@carsten
Natürlich läßt sich jede Live-Distribution auch auch fest installieren. Meine Ausführungen waren Hinweise, wie Interessierte vorgehen könnten. Zu Ihrer Frage: Der Netzverkehr wäre mir für diese Vorgehensweise zu komplex. Mir genügen Port- und Anwendungskontrolle der Commodo FW. Das mühselige Training hat zwar ´ne Weile gedauert, sich aber gelohnt.

@Birgit
„Lässt sich Microsoft überhaupt komplett runter löschen?“
Jede Installationsanwendung (auch Linux) bietet die Möglichkeit, die Partition eines vorhandenen Betriebssystems zu löschen. Ist sogar Voraussetzung für das Aufspielen eines neuen Betriebssystems auf die gleiche Bootpartition. Ich würde das vorhandene Betriebssystem aber vorher als Image sichern (z.B. mit Acronis) oder einfach die Fesplatte gegen eine neue SSD austauschen und die Linuxdistribution per DVD installieren.

„Ich habe auch noch Windows 7 und deshalb nur noch 3 Monate Zeit auf „Steam“ zu spielen, die machen nämlich für Windows 7 die Schotten dicht.“

Seit jeher lehne ich solche Gamingplattformen wegen der Abhängigkeiten konsequent ab. Es sind die gleichen Dealer wie die der asozialen Netzwerke, welche die User an die Nadel nehmen und jederzeit lenken-, manipulieren-, und letztlich abschalten können. Aus diesem Grund werden schon seit Jahrzehnten in sämtlichen Multiplayer-Games keine LAN-Option mehr implementiert. Die Gamer haben teuer bezahlt, werden am Nasenring durch die Manege gezogen und hinterher auch noch betrogen.

Hallo MeinKopf,

lieben Dank für Ihre Antwort(en)! 🙂
Ich antworte jetzt hierauf, nicht überall extra.

Auch mein Favorit bleibt Windows 7
Sollte ich ab Ende September / Anfang Oktober irgendwie behelligt werden, was theoretisch ausgeschlossen ist, dann habe ich eine undichte Stelle 😀 Dann gibt es eine neue SSD und die Linuxdistribution wird installieren.
Bleibt alles ruhig, dann bleibt alles wie es ist.

Merci !

@anonym

Tor gibt es für fast alle Betriebsysteme – also gehe ich davon aus das er auch bei Ubuntu entweder dabei ist oder installiert werden kann ….. ich hatte nur vorhin in die Paketliste bei Knoppix geschaut und da war Tor schon vorbereitet …….

Oh, jetzt bin ich verwirrt, bekomme ich Windows wirklich nicht mehr runter, wenn das einmal drauf ist?
Ich bekam das früher mal von Freunden installiert, da musste ich aber nicht einen Stick verwenden, und es wurde auch keine Festplatte getauscht oder so etwas.

@anonym

früher war es „einfacher“ sprich alte Windows versionen konnte man (fast) problemlos mit anderen Betriebsystemen ( auch unix / Linux / 2tes Windows (andere Version oder halt zum arbeiten oderfür die Kinder oder oder oder ) einfach über einen Bootmanager auf die gleiche Festplatte setzen – mit dem Secure boot / UEFI Bios und und und wurde es ab Windows 7 schwieriger und ab 10 nochmal schlimmer ……..

Es kann Ihnen also passieren das Sie die Windows Partitionen löschen müssen oder inaktiv setzen müssen um ein anderes Betriebsystem ( non Microsoft oder altes Microsoft ) installieren zu können …… und da irgendeine Bootinformation im Anfangsbereich der Bootfestplatte zufinden sein muß kann es bedeuten.Entweder andere Festplatte oder Windoof löschen (bzw die Windowsbootpartition)….. ( dann aber auf jedenfall vorher backup ziehen falls sie irgendwann bemerken da war noch was wichtiges drinne )

mit einer Live Version sind die gemeint die direkt von CD / DVD ( oder auch kauf USB Stick mit Unix / Linux gleich drauf ) laufen – sprich die vor erstbenutzung nicht wirklich installiert werden müssen
– Nachteil beim Speichern von Daten braucht man nen USB Stick oder nen Ordner auf der Festplatte den man selber auswählen und konfigurieren muß
– Vorteil Sie verändern ( i.d.R. ) absolut nichts am laufenden ( installierten ) system und man kann sich das ohne großes Risiko erstmal ansehen ( meist werden vorhandene Datenträger als read only gemountet ( eingebunden ) ) …….

Es ist wirklich empfehlenswert das vorher zu testen sprich downloaden auf DVD brennen / Bootfähig auf USB Stick spielen ( suchbegriff “ ISO USB boot “ da gibt es zich Anleitungen und Software ) und gucken was einem gefällt …… und das dann ggf. installieren, damit man es fest auf dem Rechner (statisch) hat / verändern kann / leichter Speichern kann etc epp.

ich hoffe das hat es etwas klarer gemacht !

Danke noch einmal. Ich habe jetzt einen entsprechenden USB-Stick.
Was ich mich noch fragte… heißt es wirklich, dass Windows mich nicht mehr kontrollieren/lahmlegen/.. kann, also all das, worum es jetzt zum Monatsende geht, wenn ich Linux über USB-Stick starte? Irgendwie stelle ich mir das so vor, dass ja Windows trotzdem noch auf dem Rechner sitzt und vielleicht im Hintergrund mitliest oder andere miese Dinge machen kann?

Live Distributionen sind Operationssysteme zum mitnehmen. Als DVD oder auf Datenträgern wie USB Sticks können sie an fast jedem bootfähigen Rechner genutzt werden. Sie arbeiten ausschließlich im RAM-Speicher. Es lohnt also in jedem Fall, sich solch einen Stick mit den wichtigsten Anwendungen zu erstellen. Wenn der eigene Rechner mal nicht mitspielt, kann jeder funktionsfähige Rechner (auch eine etwas ältere Kiste des Nachbarn) aus der Hosentasche bedient werden. Mit von mir (sorry) fälschlicherweise als „statische“ Distribution bezeichnet, meinte ich die feste Installation einer Linux-Distribution für stetigen Gebrauch. Die meisten Distributionen lassen sich sowohl als auch verwenden.

Sandisk 64 GB – hat jemand eine Idee, wo man so etwas noch bestellen kann außer bei Amazon? Es muss ja jetzt relativ schnell gehen, aber ich schaffe es zeitlich nicht mehr, in die City zu fahren und vor Ort im Laden zu suchen.
Amazon ist aber ein NoGo.

Och, sah erst alles so gut aus, habe die von Ihnen verlinkte Anleitung befolgt.
Schon beim Übertragen des Images(?) kam am Schluss eine Fehlermeldung, dass eine Datei (Image?… Iso-Datei? …) nicht vorhanden sei, ein Boot deshalb wahrscheinlich nicht möglich sein würde, oder IRGENDWIE so.
Ich versuchte es trotzdem.
F-Taste habe ich gefunden, über diesen Bios-Start konnte ich auch irgendwas mit USB auswählen… aber dann „hing“ der Bildschirm einfach nur mit einer schlecht formatierten Schrift und Zahlenkette… Habe dann Neustart erzwungen.

Ich hatte den Link aus der Anleitung verwendet, also „Ubuntu Desktop“, Version 22.04.3 heruntergeladen: https://ubuntu.com/download/desktop

Sagt das von mir (mehr schlecht als recht) zusammengeschriebene jemandem etwas?
Bin für jeden Tipp dankbar.

@anonym

Zitat: „Aber auch alle Endgeräte haben ja demnächst oder bereits jetzt Soll-Hintertürchen, durch die mühelos abgehört werden kann, munkelte es kürzlich.“

Nur ein Beispiel …….. der Bundesweite Warntag ……… über Cell Broadcasting …… ein Blick in die Protokolle —-> „““Zur Suche von verschütteten können die Microphone eingeschaltet werden um nach Lebenszeichen zu suchen ……….. „““ Und wieder wird unter dem Deckmantel des Lebensrettens jedes aktuelle Smartphone zu Deinem persönlichen Spion …….

Ich bin was Computer anbetrifft nicht völlig ahnungslos aber nun wirklich kein Nerd der da tief drin steckt. Aber dass SOWAS irgendwann kommen wird, DAS habe ich gerochen, mich voll auf mein Bauchgefühl verlassen (das funktioniert immer besser, obwohl ich eigentlich mehr ein Zahlen und Logik Mensch bin) und bin DESWEGEN BEWUSST NICHT auf Windows 10 oder 11 umgestiegen als man das damals jedem „kostenlos“ hinterhergeschmissen hatte. Mit Win7 war für mich Schluss (funktioniert immer noch wie man sehen kann).
Natürlich habe und hatte ich auch nie einen Microsoft account (Konto) und kein Bit meiner Daten liegt in irgendeiner „Cloud“.
Ich bereue das keine Sekunde.
Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, dass das mit Win7 nicht mehr geht (z.B. weil`s keine Virenscanner mehr dafür gibt) – steige ich um auf LINUX.
„Microweich“ ist für mich schon lange gestorben. Die können mich mal.

@Birgit
„Ab 30. September gelten neue Geschäftsbedingungen für Microsoft-Kunden. Wenn Sie sich bei ihrer Nutzung von Produkten des Quasi-Monopolisten nicht an einen vagen Verhaltenskodex halten, kann Ihnen das Konto gesperrt werden und Sie verlieren Zugriff auf alle bezahlten oder kostenlosen Dienste und ihre dort gespeicherten Daten.“ (aus o.g. Quelle: https://norberthaering.de/macht-kontrolle/microsoft-servicevertrag/)

Es betrifft Sie also nur, wenn Sie Software-Produkte von MS oder MS Partnern-, ein MS-Konto- oder eine MS Cloud nutzen. Wer nutzt schon MS bei den besseren Open-Source Alternativen? Also, don´t Panic. 😉

Bei mir hinterläßt diese Antwort noch ein leichtes „ÄH?“ Windows sowieso sind doch auch alles „Software-Produkte von MS“, oder nicht?
Bedeutet Ihre Antwort nun:
„Wenn Sie nur Windows 7 haben, betrifft Sie das nicht. Wenn Sie noch zusätzlich ein anderes MS-Produkt haben, betrifft Sie das doch.“? Habe ich das richtig verstanden?

Mich interessiert es halt auch, obwohl das Thema für mich jetzt zu spät kommt. Wir haben auf allen Geräten Win 10.

In den Einstellungen auf meinem Laptop mit Win 10 steht „Lokales Konto“. Ich hab gestern abend ein bißchen in „CHIP“ u.ä. herumgelesen. Daraus meine ich, verstanden zu haben, wenn man ein „lokales Konto“ hat, ist das kein MS-Konto. Jedenfalls haben die in diesen Artikeln das so dargestellt, als ob das zwei verschiedene Dinge wären. Verstehe ich das richtig?

Eine Cloud benutze ich selbstverständlich nicht, ist m.W. auch nicht eingerichtet.

In dem von Brigitte B. verlinkten Artikel von N. Häring hieß es ja sinngemäß: Wenn Sie sich bei der Nutzung von MS-Produkten nicht an einen Verhaltenscodex halten, kann Ihnen das Konto gesperrt werden.

Also: Wenn ich jetzt win 10 habe und ein „lokales Konto“, aber z.B hier surfe, schreibe, kommentiere – „Nutze“ ich dann im obengenannten Sinne ein MS-Produkt oder nicht?

Ich bin zwar in unserer Familie der Justiz- und Finanzminister, aber nicht der Minister für digitale Entwicklung und technischen Fortschritt. Da Techniker bzw. Naturwissenschaftler aber oft nicht gut erklären können, verstehen Sie, warum ich hier frage….?

Zum einen harre auch ich der Antwort welches Konto gemeint ist ……. ( denn selbst Serials ( Lizenzen) der MicrosoftSoftware sind auch z.T. an Konten gebunden ) und wenn die auf ungültig gesetzt werden –> teilt Ihnen Ihr Rechner mit, das sie eine Raubkopie nutzen und sperrt Sie von Ihren Daten aus ( sofern der Rechner nach Hause telenieren kann und Microsoft den Befehl gibt )

zum anderen stellt sich natürlich die Frage können die für bezahlte Software hinterher die Nutzungsbedingungen ändern oder betrifft es nur neue „Verträge“ / „Abo- Verträge“

hat eine Firma die Office 360 (alles Online) nutzt dann von jetzt auf jetzt keine Daten mehr oder gibt es ne Vorwarnung…….

Und mit dieser Überlegung – werden die Admins die Ihrem Vorstand ms Online Produkte vorgeschlagen haben Montag entlassen ?

Und wenn genug Menschen begreifen was MS dort macht ….gehen die dann vielleicht endlich Pleite …… ((((( Neeeeee Menschen und begreifen zwei Begriffe die sich im großen ausschließen )))))

„Daraus meine ich, verstanden zu haben, wenn man ein „lokales Konto“ hat, ist das kein MS-Konto.“

Richtig.

„Wenn ich jetzt win 10 habe und ein „lokales Konto“, aber z.B hier surfe, schreibe, kommentiere – „Nutze“ ich dann im obengenannten Sinne ein MS-Produkt oder nicht?“

Ja, Sie nutzen ein MS-Produkt aber nicht deren Dienste. Letztlich geht es um die Sperrung von Diensten durch MS oder seine Partner, wenn sich User nicht an die Regeln halten. Vor der Nutzung von solchen Diensten (z.B. Konto, Support oder Clouding) sind die Nutzer aber aufzuklären, was i.d.R. durch die ellenlangen Nutzungs- oder Lizensbedingungen erfolgt, welche der Nutzer dann vor Installation oder Freischaltung zu bestätigen hat. Bei gegenwärtiger Nutzung derer Dienste wären die Nutzer zwingend über Änderungen von Nutzungsbedingungen zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Läßt sich eigentlich ganz gut mit dem Vertragsrecht vergleichen.

„Bei mir hinterläßt diese Antwort noch ein leichtes „ÄH?““

DANKE,
bei mir war das auch der Fall 😀
Beim letzten, kleinen Satz musste ich sogar zur Brille greifen, um sicher zu gehen, ob der Smiley nun auch wirklich zwinkert.

Doch Dank Ihrer Nachfrage,
erfolgten nun ja zwei weitere Antworten an Sie – diese haben mir weiter geholfen 😀

@ carsten
23. September 2023 um 12:59 Uhr

Dankeschön!
Ich habe nur das W7-Betriebssystem, kein Konto, keine anderen MS-Produkte, demnach nutze ich keinerlei Dienstleistung mehr von MS, denn es gibt ja noch nicht einmal mehr Updates. Und wohin wollen die mir neue Bestimmungen senden? Die haben gar keine E-Mail Adresse von mir 😀 Bei der Installation wurde der Lizensschlüssel abgefragt, und das war es schon.
Mein Produkt ist bezahlt, von MS erhält es rein gar nichts mehr 😀 und somit kann man mir nichts sperren. Ich werde das neue Zeugs gar nicht erhalten können, es sei den es ploppt als Popup-Fenster auf dem Display auf 😉 😀 😉 was sicher nicht passieren wird.
Danke Casten!

@Margot Lescaux

einen Punkt zu Win10 möchte ich noch loswerden …….

Auch wenn Sie alle frei zugänglichen Datensammelfunktionen von Win10 abschalten – Bleibt das Nutzungsverhalten eingeschaltet ( wann Sie den Rechner einschalten; welche Programme sie wann wie nutzen; welche Dateien Sie öffnen etc epp das und mehr wird alles gesammelt und in unregelmäßigen abständen an MS übermittelt ……..)

Das läßt sich nur direkt in der Registry oder mit Zusatzsoftware (nonMS) abschalten ….. ( Beispiele: Windows Privacy Dashboard oder O&O ShutUp10 ( beide Beispiele laufen OHNE Installation ich preferiere den WPD (kommt in der Regel als ZIP Datei) ( wenn man schon W10 nutzen muss )))

Virenscanner koennen eine restriktive Konfiguration und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem System (Admmin-Rechhte *ausschliesslich* fuer adinistrative Aufgaben, nur Software aus vertrauenswuerdigen Quellen installieren oder starten, …)*nicht* ersetzen,und es ist durchaus diskussionswuerdig, ob sie eine sinnvolle Ergaenzung zur restriktiiven Konfiguration und dem verantwortungsvollen Umgang mit dem System sein koennen.

In der Cloud liegen Dinge bereits dann, wenn Unternehmen oder Behörden Daten von Ihnen besitzen und die in der Cloud speichern. Auch Office-365+ ist Cloud.
Ich muss das zum Beispiel alles bei der Arbeit verwenden, habe ich festgestellt. Zusätzlich die ganzen Videokonferenzen. Die haben längst alle meine biometrischen Daten wie Stimme und Bild, und mein Arbeitgeber zwingt mich ja dazu.

@anonym 23. September 2023 um 9:24 Uhr
„Die haben längst alle meine biometrischen Daten wie Stimme und Bild, und mein Arbeitgeber zwingt mich ja dazu.“

So ist es – wer berufstätig ist, hat (nicht nur diesbezüglich…) die Arschkarte! Auch meinem Sohn geht’s so – er hat keine Wahl… Und als Pressereferent eines Hochschulinstituts muss er gezwungenermaßen auch die (a)sozialen Medien bedienen, die er privat seit „Ewigkeiten“ nicht mehr nutzt.

„Windows 10 gilt als das Betriebssystem, das die meisten Nutzerdaten sammelt. Wenn Sie den Datenschutz richtig einstellen, können Sie Ihre Privatsphäre dennoch schützen.“ So heißt es bei Chip:
https://praxistipps.chip.de/windows-10-datenschutz-richtig-einstellen-privatsphaere-schuetzen_43246

Also nur für Privatkunden, ansonsten bestimmt zwangsläufig der Arbeitgeber… Wie auch beim Smartphone der „Firma“.

„So ist es – wer berufstätig ist, hat (nicht nur diesbezüglich…) die Arschkarte!“

„Also nur für Privatkunden, ansonsten bestimmt zwangsläufig der Arbeitgeber… Wie auch beim Smartphone der „Firma“.“

Deshalb braucht dieses Land auch so viele neue „Fachkräfte“!
Bspw. würde ich schon gar kein Firmen-Smartphone nutzen. GPS und so nen Scheiß, am A…. In Jobs in denen man wirklich viel beruflich telefonieren muss oder als Speditionsfahrer, der oft auch von der Firma angerufen wird, da reicht eines der alten Handys ohne Internet, max. SMS, und der Arbeitgeber erstattet die Kosten für den notwendigen Tarif. Der Arbeitgeber sollte da flexibel und nicht stur sein, wenn es um Bedingungen des Arbeitnehmers geht, ansonsten darf er sich gerne mit Inkompetenz, Verantwortungslosikeit, Schluderei, Gleichgültigkeit, etc. herum schlagen – mit neuen „Facharbeitern“.

Hier ist nun ein Video von den gestrigen Ereignissen vor dem LG Bochum.

https://www.youtube.com/watch?v=4T65ezErlPQ

Zuerst die Begrüßung von Dr. Habig durch seine Anhänger etc.
Ab Minute 9:52 Auftritt Polizei mit Tatü-Tata. Zuerst sieht man nur, dass ein Poli-Fahrzeug quer hinter dem Wagen mit H. Habig steht; ab Minute 14:22 sieht man dann, dass auch eines quer vor dem Abholauto steht. Also eingekeilt.
Nicht alle Szenen, die ich gestern auf telegram gesehen habe, sind drauf. Offenbar haben mehrere Leute gefilmt. In der Schlußszene sieht man, dass die Eheleute Habig das Ganze zum Glück mit Humor genommen haben.

Ja Fr. Lescaux 🙂
da waren Sie mal wieder schneller als ich – jetzt haben Sie mir erneut die „Google“-Suche erspart.
Lieben Dank!
Bei all den Handys die ich da filmen sah, kann ich mir gut vorstellen, dass es ganz viele Aufnahmen davon gibt, und nicht jeder hat die gleichen Situationen gefilmt. Es war eh wichtiger sich mit zu freuen und den Moment zu zelebrieren!

Ich kenne ja auch zwei Ärzte von denen man hätte so ein Angebot… annehmen können. Allerdings war der „Spaß“ nicht wirklich günstig bei den zweien.
Deshalb frage ich mich schon einige Zeit, weil ich darüber nie etwas gelesen habe:
Hatte Dr. Habig diese Impfpässe kostenlos an die Empfänger vergeben?
Weiß darüber jemand etwas?

Ich freue mich ganz arg, dass er endlich aus dem Gefängnis ist.

Danke für das Video!

Verlangt hat er m.W. nichts für die Bescheinigungen. Es soll eine Spendenbox auf dem Empfangstresen gestanden haben. Da wurde in dem Prozess drüber gesprochen. Er selbst soll nach meiner Erinnerung gar nicht gewusst haben, wieviel da drin lag und sich auch nicht dafür interessiert haben. Frau Habig habe Essen für die Praxismitarbeiter davon gekauft oder sowas. Da kann ich mich aus den telegram-news dran erinnern.

Ich hab jetzt mal so getan, als ob ich von dem Video nichts weiß und versucht, es über google zu finden. Nix. Auch gezielt bei youtube mit Begriffen wie „Habig Freilassung“ nicht. Nur welche, die schon ein paar Tage älter sind und die Freilassung ankündigen. Man kann ja über telegram sagen, was man will. Aber was einem da an Informationen vor die Füße fällt, ist einfach unschlagbar. Ich meine, die Leute könnten es auch auf Webseiten oder eigenen Blogs einstellen. Tun sie aber nicht. Ich sehe immer zu, dass ich soviel wie möglich dann auch verlinkbar woanders im Netz finde. Als Rentner hat man ja Zeit.

Herzlichen Dank Margot,
dass Sie mir meine Frage nicht nur ausführlich beantworten konnten, sondern mir einerseits nun auch ein Stein vom Herzen fiel. Jedoch andererseits war es für mich einfach logisch, dass er kein Geld dafür (direkt) verlangt haben kann, denn für das Gericht wäre das natürlich ein gefundenes Fressen, und dann hätte ich wohl auch ganz andere Anklagepunkte vernehmen können.
Da ich ja wahrhaft selbst zwei kenne, die aber richtig was dafür verlangt haben, und der Preis für die dritte, den ich nur von einem der beiden dann später vernahm, sprich der Geldbetrag für die erste Auffrischung war so hoch, so dass bei dieser Ärztin sicher so gut wie keiner jemals vor einem Gericht gestanden hätte. Höchstens um für eine hohe Strafe zu plädieren. Wobei ich denke, sie wäre vorher ins Ausland…

Jaaa 😀 deshalb schrieb ich „Google“ immer in Anführungszeichen – war eigentlich Ironie mit Augenzwinkern. Wenn’s auch spuky und vielsagend, sprich gefährlich ist, was uns das sagt.
Und ja, da haben Sie ebenfalls recht, dass man über Telegram sagen kann was man will, ABER… Ich bin wirklich sooo selten dort, weil mich diese ganzen neuen Informationen „etwas“ überfordern, bzw. einmal angefangen in alle gespeicherten Gruppen, Personen, etc. rein zu schauen, dann bräuchte ich zwei Tage um auf dem Laufenden zu sein.
Allerdings bei dieser Fr. Fischer (Untersuchungsausschuss), jene die sich einst das 100.000 € Darlehn auslieh, bei ihr fand ich die Gerichtsunterlagen darüber, dass Füllmich bis heute die 700.000 € Darlehn immer noch nicht zurück gezahlt hat. Während ich außerhalb von Telegram dann heute immer noch lesen muss, dass das alles ganz anders ist und Füllmich nicht der „böse“. Für mich ist das eine ganz einfache Rechnung, da geht’s nicht um „gut oder böse“, sondern um Zahlen in der Buchhaltung – wenn man schon blind dafür ist, wem, bzw. welchem „Verein“ diese 700.000 € Spenden nur zustehen können und dürfen, dann sollte man besser schweigen statt sich auch noch lächerlich zu machen und andere wie Bspw. mich damit noch mehr aufzubringen.

Merci beaucoup, Mme Lescaux!

Ich hörte im Kontrafunk.radio vor einiger Zeit, dass im Durchschnitt ca. 2 Euro pro Patient in der Box landeten. Jeder kann sich ausrechnen, dass das ein Verlustgeschäft war, denn in der Zeit konnte er ja sonst keine Patienten empfangen und Geld verdienen.

Danke anonym!
Ja so habe ich mir das auch vorgestellt, dass hier andere, wahre Motive mitspielten oder ausschlaggebend gewesen waren.
Wäre ich Millionärin, ihm würde ich eine schenken, auch wenn ich nur zwei hätte. Normal gibt es bei mir nur Geld für Tiere. Aber ich kenne so viele Menschen die wahrlich sich nicht „impfen“ lassen wollte, und sogar fragten:
„Ja Birgit was soll ich machen, ich verliere sonst meinen Arbeitsplatz?!“.
Klar habe ich immer geantwortet:
Na und, deine Gesundheit ist doch wichtiger und, ob es wirklich zu einer Kündigung kommt, das bezweifle ich.
Die meisten waren im Gesundheitswesen tätig. Da wird ständig Personal gesucht.
Aber ich verstand sie auch andererseits. Neuen Arbeitsplatz ohne Spritzplörre im Körper – daran glaubte selbst ich nicht in den Jahren 2021 und 2022. Dann eine Sperre beim Arbeitsamt, zumindest war auch das zu befürchten. Wer hat das Geld für einen Anwalt bei so vielen Baustellen die man dann abzuarbeiten hätte?

Ich habe nie so einen falschen Impfpass nötig gehabt. Ich habe nicht zu verlieren.
Aber diese Besagten (oben):
Ich würde diesem Arzt die Füße dafür küssen, dass er den Menschen die wirklich Angst hatten, wieder etwas „Ruhe“ GESCHENKT hat – trotz des Wissens, dass das übel für ihn ausgehen kann.
Und so viele Monate im Gefängnis – in dem Alter, mit Dr.-Titel, und, und, und – für jemanden der noch nie inhaftiert gewesen war -, das nenne ich SEHR ÜBEL. Ich weiß zwar, dass es ihm dort sehr gut gegangen sein wird, denn die wenigsten Insassen dort werden sich impfen gelassen haben und somit…. ABER das konnte er so gar nicht vorher wissen, und die erste Zeit muss alles sehr beklemmend für ihn gewesen sein.
Von mir bekäme er in der Stadt seiner Wahl, ein riesen großes DENKMAL !!!

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