Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein Schreiben am 07.10.2020 veröffentlicht, „Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzreglung“.
Dieses besagt, dass jeder Arbeitgeber seit diesen Montag für Schäden durch das Tragen einer Community Maske haftet, wenn er nicht folgende Punkte beachtet:
- Mindestens eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
(S. 151 der DGUV Regel 112-190) - Tragezeitbegrenzung ist einzuhalten: Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.
(S. 148 der DGUV Regel 112-190) - Für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben zu erstellen und ihre Einhaltung zu überwachen
(S. 38 der DGUV Regel 112-190) - Unterweisung anhand der Betriebsanweisung der Mitarbeiter hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen
(S. 39 der DGUV Regel 112-190)
Dort steht u.a. folgendes:
„Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass Mund-Nase-Bedeckungen aus Baumwolle, Leinen oder Seide sowie medizinische Gesichtsmasken ähnliche Atemwiderstände wie partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil aufweisen können.“
Seit Wochen wird also gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen!
DGUV Regel 112-190 als PDF
^^
Hier siehst du die Tragezeitbegrenzung aus dem DGUV PDF:
2 Antworten auf „Wichtig: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht ein Schreiben mit der Höchsttragezeit von Masken“
Es ist nichts Neues, dass die DGU Maskenpausen empfiehlt, siehe:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_406551.jsp
Im Übrigen siehe in dem o.g. pdf-link auch die S. 12 und 13. Es handelt sich mitnichten um „Arbeitsschutzvorschriften“.
Dass viele Leute Maken nicht bestmöglich anwenden können ist ja an denjeniegen zu beobachten, die immer wieder daran herumzupfen.
Das ist richtungsweisend und damit gegen absolute Madkentragepflicht ohne Haftung bislang. Es ist eine Warnung vor Trageschäden bei falschem Einsatz. Das ist neu!!! Die daraus resultierende Haftung wird so manchen, der widerspruchslos oder alternativlos unbegrenzt vor allem aber ohne eigenes Haftungsrisiko bei Trageschäden mehr feinfühlig diese Verordnung anwenden. Das ist ein echter Meilenstein zur völligen Abschaffung der MNB.