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Update: Über den Gesetzentwurf zur Dauerhaften Einschränkung unseres Lebens soll am 18.11. im Bundestag entschieden werden

Während die Menschen auf der Straße gegen die Maßnahmen wie das Maske tragen demonstrieren wird vermutlich, am 18.11.2020 im Bundestag, über die weitreichendsten Freiheitseinschränkungen abgestimmt.
Schreib deinem Bundestagsabgeordneten jetzt – denn es ist fünf vor zwölf.
Für einen Mailverteiler findest du alle E-Mail Adressen hier zusammengefasst.

Hier findest du einen Musterbrief um an die Abgeordneten zu schreiben.

Die Zeit läuft, die Uhr tickt, handle jetzt und steh auf. Werde aktiv und lass nicht Andere dein Leben bestimmen.

Der bislang eingeschlagene Weg unserer Regierung sollte uns zeigen, dass niemals Einschränkungen gelockert, sondern verschärft wurden.
Wir sollten jetzt erkennen, denn es ist fünf vor zwölf, was dies für Auswirkungen auf unser aller tägliches Leben haben wird.
Dann geht es nicht mehr nur um eine „Maske“ als Symbol und Einschränkungen für die Kultur- und Gastrobranche, es wird jeden von uns betreffen.

Am 06. November 2020 wurde ab 09:00 Uhr darüber im Bundestag beraten. Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 18. November 2020, nach einstündiger Debatte über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) ab.

Das heißt konkret für jeden Einzelnen von uns
  1. §36 im IfSG wird so geändert, dass er nun nicht mehr nur für schwerwiegende, sondern auch für bedrohliche Krankheiten gilt.
  2. Es kann zudem auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.
  3. Außerdem steht im §36, dass ein ärztliches Zeugnis Pflicht sein wird um gewisse Handlungen auszuüben.
    Ärztliches Zeugnis ist nichts anderes als ein Immunitätsausweis, den faktisch aber kein Arzt ausstellen wird, denn wie will er dies nachweisen. Also bleibt nichts anderes als eine Impfung.
  4. Personen, die kein ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der genannten Krankheit zu dulden.
  5. Der neue §28 a besagt auch , dass dieses ärztliche Zeugnis bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden kann.
  6. Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen.
  7. Es dürfen „Schutzimpfungen“ (Zwangsimpfungen) statt finden (IfSG §20).
    Es kann schon bei Krankheitsverdächtigen gehandelt werden (IfSG §28), also besagte „Schutzimpfung“ im Sinne einer Schutzmaßnahme.

Hier nun noch etwas ausführlicher mit besagten Paragraphen – am Ende habe ich euch auch entsprechende Paragraphen als Screenshot eingefügt.

  • Der §36 im IfSG wird so geändert, dass er jetzt nicht mehr nur für schwerwiegende, sondern auch für bedrohliche Krankheiten gilt.

    Dieser Paragraph wird dahingehend angepasst, dass die bislang in § 5 Absatz 2 IfSG vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 36 IfSG zusammengeführt wird.
    U. a. kann jetzt dann auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.
    Faktisch ist derzeit fast alles ein Risikogebiet und kann jederzeit vom Robert Koch Institut (IfSG §5, Abs.2 Nr.1) angepasst und geändert werden.
  • Außerdem steht im §36, dass ein Ärztliches Zeugnis Pflicht sein wird um gewisse Handlungen auszuüben.
    IfSG §36 (6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, dass Personen, die nach dem 31. Dezember 2018 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und die auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Lebenssituation wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, nach ihrer Einreise ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen haben, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher schwerwiegender übertragbarer Krankheiten vorhanden sind, […]
  • Es wird ein neuer §28 a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ins IfSG“ eingepflegt – dieser enthält alle bisherigen Einschränkungen durch Rechtsverordnungen – doch bald werden diese im Gesetz verankert sein.
    Die Rechtsverordnungen werden, durch dieses Gesetz (durch den Artikel 80 GG) über welches abgestimmt wird, verankert.
    Den Blogbeitrag dazu findest du hier „Wichtig: Gesetzentwurf zur Dauerhaften Einschränkung unseres Lebens soll Gesetz werden“.
  • Der neue §28 a besagt auch, dass Personen die kein ärztliches Zeugnis vorlegen können aber nach Deutschland einreisen wollen eine ärztliche Untersuchung zu erdulden haben.
    §28 a, Abs. 19, Nr. 3 IfSG Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden.
  • Der neue §28 a besagt auch , dass dieses ärztliche Zeugnis bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden kann.
    Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Immunität vor der Beförderung nachweisen.
  • „Quasi“ Impfpflicht durch den Nachweis einer Immunität

    IfSG §20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
    (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
  • Selbst bei Krankheitsverdächtigen dürfen Schutzmaßnahmen angeordnet werden
    IfSG §28 Schutzmaßnahmen
    (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen […]

Das heißt also für uns alle!
Hast du keinen Immunitätsausweis und lässt dich nicht impfen kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben, nicht mehr frei reisen, etc.

Hört endlich auf euch über Masken aufzuregen, damit wollen Sie die Menschen doch nur beschäftigen!
Die Masken sind nicht unser Problem, sondern die bald noch weiter sehr einschneidenden Freiheitseinschränkungen für uns alle.

Hier das Dokument als Download

Hier habe ich euch die Änderungen und die Gesetze nochmal visuell dargestellt

Der §36 im IfSG wird so geändert, dass er jetzt nicht mehr nur für schwerwiegende, sondern auch für bedrohliche Krankheiten gilt.

S. 13 Nr. 18 im PDF

^^

IfSG § 36 dieser Paragraph wird dahingehend angepasst, dass die bislang in § 5 Absatz 2 IfSG vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 36 IfSG zusammengeführt wird.
Außerdem kann jetzt dann auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

S. 22 im PDF

^^

Außerdem steht im §36, dass ein ärztliches Zeugnis Pflicht sein wird um gewisse Handlungen auszuüben.

Der neue §28 a besagt auch, dass Personen die kein ärztliches Zeugnis vorlegen können aber nach Deutschland einreisen wollen eine ärztliche Untersuchung zu erdulden haben.

S. 15 im PDF

Es wird ein neuer §28 a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ins IfSG“ eingepflegt – dieser enthält alle bisherigen Einschränkungen durch Rechtsverordnungen – doch bald werden diese im Gesetz verankert sein.
Denn der Bundestag stimmt am 18.11.2020 darüber ab.

^^

S. 12 Nr. 17 im PDF

^^

IfSG §20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
„Quasi“ Impfpflicht durch den Nachweis einer Immunität.

^^

IfSG §28 Schutzmaßnahmen
Selbst bei Krankheitsverdächtigen dürfen Schutzmaßnahmen angeordnet werden


65 Antworten auf „Update: Über den Gesetzentwurf zur Dauerhaften Einschränkung unseres Lebens soll am 18.11. im Bundestag entschieden werden“

§20 Abs. 6 blieb in der Tat unverändert. Neu ist z.B. jetz in §36 Abs. 10 Nr. 1, dass

die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind,
[…]
b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
[…]

Klar steht dabei noch, dass ein „Negativtest“ auch geht, allerdings sehr unspezifisch und natürlich gibt es die Problematik von falsch positiven Testergebnissen. Zudem ist wie gesagt der „Test“ halt nur sehr schwammig drin – wie alt darf der sein? Welche Art von Test? Usw. usf.
Zumindest ist es so gar nicht mal so abwegig, dass man halt als Einreisender aus einem „Risikogebiet“ (was ist z.B. zur Zeit kein Risikogebiet…) halt geimpft sein muss. Klar ist das keine „allgemeine Impfpflicht“, es hat aber meiner Meinung nach einen mehr als bitteren Beigeschmack und da z.B. ich beruflich auch mal gut herumkomme, finde ich das gar nicht mal so lustig.

Viel gefährlicher als das SARS-CoV-2 Virus ist der Macht-Virus.
Die Entscheidungsträger sind mit ihrem Latein am Ende, der Kaiser/ die Kaiserin ist nackt. Sie reagieren wie in Diktaturen, indem sie sich noch mehr Macht wünschen.
An die Obrigkeit gerichtet: „Lasst uns die Welt etwas gestalten,/ Anstatt sie für uns zu verwalten./ Ihr müsst nicht alles für uns regeln;/ Etwas mehr Luft würde uns beflügeln.“
Wer vertraut uns, dem Fußfolk? Wer rettet uns vor den „Rettern“, außer wir tun’s selbst!

Die Demokratie gibt es schon lang nicht mehr! Es ist bereits eine bürokratische Diktatur. Zwangsdigitalisierung in allen Bereichen des Lebens. Überwachung auf allen Ebenen, man nennt es „Abgleich“ bei allen Behörden. Verbote werden als „Einschränkung“ oder „Regeln“ bezeichnet. Nichteinhaltung wird sofort mit Strafen geandet. Denunzieren wird staatlich gefördert. Sturm von Polizei in Häuser und Wohnungen. Schutzhaft für die die nicht mitmachen. Menschenrechte ade!! Die Demokratie wird mit diesem Gesetz zu Grabe getragen und eine „wissenschaftliche“ Diktatur zum „Schutz“ aller errichtet. DDR war harmlos, kommunistisches China ist Vorbild. Es bleibt nur der Widerstand.

Alle in diesem Artikel genannten Änderungen, wenn auch nicht alle Aspekte Änderungen sind sondern bereits im IfSG verankert sind, dienen lediglich dem Schutz der Bürger.
Impfungen sind weiterhin freiwillig und nicht jeder ist von den Präventionsmaßnahmen betroffen. Anders als in diesem Artikel behauptet wird die Ausübung von Berufen nicht beeinflusst. Der Immunitätsausweis ist lediglich ein Corona-Test, welcher keine Stunde dauert und man sich danach maximal für wenigeTage, sollte er negativ sein, zum Schutz der Mitmenschen in Quarantäne begeben muss. Missfallen einem diese Maßnahmen bei der Wiedereinreise nach Deutschland, reist nicht in Risikogebiete.

Die Demokratie ist keineswegs eingeschränkt. Missfallen euch die Maßnahmen, habt ihr im Oktober nächsten Jahres die Möglichkeit eine andere Regierung zu wählen.

Ich hätte mir diesen Kommentar weiter oben gewünscht und danke dir für die Zeit und Mühe, die du dir dafür genommen hast!
Meine Mutter bekommt regelmäßig Videos von Panikmachern geschickt, fragt mich was ich davon halte und glaubt mir zum Glück wenn ich ihr sage, dass Deutschland nicht kurz vor der Diktatur steht.
Wie viele Menschen haben niemanden, der ihnen die Angst nehmen kann und glauben blind diesen vermeintlich gebildeten Leuten.

Bin genau der Meinung. Nichts passiert mehr für das Volk und sein Schutz, sondern richtet sich gegen alles,,was ein Volk und auch einfach einen Menschen ausmacht.

Das hat nichts mit Schule zu tun.
Paragraph 7 Artikel 4:

4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:
1.
Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und
2.
Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 3 zu erfolgen.

Hallo, Ich suche für mein Sohn und mich eine Möglichkeit nach Berlin zu kommen, weil ich Harz 4 bekomme, ist es mir leider nicht möglich einfach ein Ticket für Bus oder Bahn zu buchen und wegen meinem Sohn auch noch zwei Nächte über Airbnb. Die Kosten für Fahrticket und 2 Übernachtungen sind etwa 180 €, mir ist soo bewusst, das diese neuen Gesetze uns so einschränken werden und so viele Leute nach Berlin sollten. Könnt ihr mich vielleicht finanziell unterstützen oder kennst du jemand / vielleicht eine Organisation?

Herzliche Grüsse Tamara

Es sollte jedem Bürger , egal welcher Gesinnung, klar sein, daß dieses Gesetz dem Individualisten NUR Nachteile gibt. Auch kleine Pateifunktionäre werden sich fügen müssen, werden drangsaliert werden. Ein paar wenige mit rechtlicher / politische Imunität werden ein Leben ohne diese Knebel führen . ALLE anderen müssen immer mit VERFOLGUNG rechnen.

So furchtbar, aber wir wählen diese Politiker. Und haben nicht die Möglichkeit, sie abzuwählen wenn sie sich gegen das Volk richten. Es wird höchste Zeit, das das Volk ein Mitspracherecht bekommt.

Wenn die Verbrecher in der Regierung denken, dass sie mit dem Leben der Menschen spielen bzw. deren Schicksal bestimmen, dann sie irren sich. Diese Maßnahmen halte ich für/als Kriegserklärung gegen das eigene Volk. Dann sind wir bereit zu kämpfen!
Kein Mensch in dieser Welt darf das Leben eines anderen zu bestimmen!

Bin genau der Meinung. Nichts passiert mehr für das Volk und sein Schutz, sondern richtet sich gegen alles,,was ein Volk und auch einfach einen Menschen ausmacht.

Wir wollen unsere Freiheiten
Dieses Regime muss unter allen Umständen abgesetzt werden
Vor allem:Deutsche,tut Busse!!
Vertraut euer Leben Jesus an!

Über mein Leben und das meiner Kinder bestimme ich allein.
Dafür brauche ich keine Regierung, die sowieso nichts für uns Menschen übrig hat.

Ihr seit eine korrupte Verbrecher Regierung, ich entscheide alleine über mein Leben, das dass klar ist. Und Ihr werdet nicht gewinnen, ganz einfach.

NIMAND auser Got kan und darf bestimmen über das Leben eines anderen !!! Wer sich das auf sich nihmt,macht sich schuldig!!!Wie kan eine fortgeschrittene Zivilisation wie unsere, solche schrekliche Maßnahmen durchführen wollen???

Das kann und darf nicht sein….wir leben in einer Demokratie und können nicht zulassen, dass über uns entschieden wird, wie und was euch gefällt….ihr könnt das Grundgesetz nicht willkürlich aushebeln…das ist Diktatur

Hallo, ich kann die E-Mail Adressen aus dem Verteiler nicht herauskopieren, ich müsste die Mail einzeln verteilen, das schaffe ich zeitlich nicht. Könntet ihr die Mailadressen in einer anderen Form, z.B. Word zur Verfügung stellen?

Anbei nochmals die E-Mail Adressen der Abgeordneten! Denn lassen diese sich sehr schlecht aus eurem Dokument heraus kopieren. Mails sollte man mit maximal 100 Empfängern versenden, da man sonst Gefahr läuft, das die Mails nicht zugestellt werden!
bernd.baumann@bundestag.de
marc.bernhard@bundestag.de
andreas.bleck@bundestag.de
peter.boehringer@bundestag.de
stephan.brandner@bundestag.de
juergen.braun@bundestag.de
marcus.buehl@bundestag.de
matthias.buettner@bundestag.de
petr.bystron@bundestag.de
tino.chrupalla@bundestag.de
joana.cotar@bundestag.de
gottfried.curio@bundestag.de
siegbert.droese@bundestag.de
thomas.ehrhorn@bundestag.de
berengar.elsnervongronow@bundestag.de
michael.espendiller@bundestag.de
peter.felser@bundestag.de
dietmar.friedhoff@bundestag.de
anton.friesen@bundestag.de
markus.frohnmaier@bundestag.de
goetz.froemming@bundestag.de
alexander.gauland@bundestag.de
axel.gehrke@bundestag.de
albrecht.glaser@bundestag.de
franziska.gminder@bundestag.de
kay.gottschalk@bundestag.de
armin-paul.hampel@bundestag.de
mariana.harder-kuehnel@bundestag.de
verena.hartmann@bundestag.de
roland.hartwig@bundestag.de
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martin.hebner@bundestag.de
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waldemar.herdt@bundestag.de
lars.herrmann@bundestag.de
martin.hess@bundestag.de
heiko.hessenkemper@bundestag.de
karsten.hilse@bundestag.de
nicole.hoechst@bundestag.de
martin.hohmann@bundestag.de
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leif-erik.holm@bundestag.de
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marc.jongen@bundestag.de
uwe.kamann@bundestag.de
jens.kestner@bundestag.de
stefan.keuter@bundestag.de
norbert.kleinwaechter@bundestag.de
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steffen.kotre@bundestag.de
rainer.kraft@bundestag.de
ruediger.lucassen@bundestag.de
frank.magnitz@bundestag.de
lothar.maier@bundestag.de
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