Seit einer Woche erst ist die Impfpriorisierung in Deutschland weggefallen. Jeder kann sich nun um eine Impfung „bemühen“. Auch Kinder ab 12 Jahren sollen geimpft werden, wenn die Eltern dies wünschen.
In dieser Lage scheinen sich viele Menschen in der Annahme impfen lassen zu wollen, hierdurch ihre Freiheiten wieder zu erlangen.
Heute berichten wir von dem Verein Anwälte für Aufklärung, welcher am 16.06.2021 seine Pressemitteilung, zum offenen Brief an den Ethikrat, veröffentlichte. Der Verein wendet sich öffentlich an den Ethikrat, was eine gute Außenwirkung erzielt. Grund dafür ist die aktuell immer lauter werdende Debatte in der Bundesrepublik, die eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften zum Inhalt hat. Die Pressemitteilung der Anwälte für Aufklärung e.V. und den offenen Brief an den Ethikrat findet ihr als pdf-Dokument am Ende des Beitrags. Außerdem haben wir euch dort das Interview der Rechtsanwälte Dr. Katja Güttler und Gisa Tangermann mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, welche die Inhalte des offenen Brief vorstellen, angehängt.
Hier eine kurze Erläuterung zum Ethikrat und die wesentlichen Aussagen zum Thema Impfung
Der Ethikrat ist ein „unabhängiges Sachverständigen Gremium“, welcher sich aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, der Medizin- oder der Sozialwissenschaften zusammensetzt. Er befasst sich mit den medizinischen, rechtlichen oder ethischen Auswirkungen von Forschungsergebnissen und gibt dann eine Stellungnahme/Empfehlung an die Bundesregierung ab welches dann wiederum Auswirkungen auf die Gesetzgebungsverfahren haben kann. Vorsitzende des Deutschen Ethikrats ist Alena Buyx, welche schon mehrfach bei der Bundespressekonferenz oder in der Tagesschau zu sehen war.
Noch im Februar lehnte der Deutsche Ethikrat staatliche Sonderregeln für Corona-Geimpfte ab. Im Mai begrüßte der Ethikrat die Lockerungen einiger Bundesländer und wies darauf hin, dass es nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft kommen dürfe. Auch Kinder werden aktuell von Frau Buyx thematisiert und sie sagt in einem Interview bei der Zeit: „Angesichts der Daten und Erfahrungen würde ich meine Kinder sofort impfen lassen. Sobald sie an der Reihe wären – aber das wird eben noch ein wenig dauern.“
Alena Buyx äußerte sich bereits im November gegenüber dem BR zu Impfungen bezüglich Pflegepersonen und spricht sich dort gegen eine generelle Impfpflicht aus, allerdings sagt sie wenn Pflegepersonen ganz besonders gefährdete Menschen versorgen und sich nicht impfen lassen wollen, sollten diese über einen Berufswechsel nachdenken – wohl bemerkt in der Pandemie verlor Deutschland 9.000 Pflegepersonen. Herr Henn geht da dann tatsächlich noch einen Schritt weiter und macht einen Rundumschlag gegenüber der Gesamtbevölkerung, er fordert Menschen welche den Nutzen und die Risiken für sich individuell abwägen auf, im Krankheitsfall auf ein Intensivbett zu verzichten.
Aufgrund dieser sich wirklich rasant zuspitzenden Situation können wir den offenen Brief der Anwälte für Aufklärung nur begrüßen.
Über diese Entwicklung sind wir tief besorgt. Wir bitten den Ethikrat deshalb, eine öffentliche Empfehlung abzugeben.
Kölner Rechtsanwalt und Vereinsvorstand Dirk Sattelmaier
Wieso schreibt der Verein einen Brief an den Ethikrat?
Der Ethikrat nimmt durch seine Stellungnahmen Einfluss auf die Bundesregierung, welche dann wiederum eine gewisse Gewichtung bei den Gesetzgebungsverfahren einnimmt.
Die Anwälte führen in Ihrem Brief folgende wesentlichen Punkte an
- Es darf weder im Verhältnis von Staat zu seinen Bürgern noch innerhalb von privatrechtlichen Vertragsverhältnissen eine Trennung zwischen geimpften und ungeimpften Bürgern geben.“
- Eine SARS-Covid Impfung von Kindern darf es nur dann geben, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern aus freien Stücken zu einer Impfung entscheiden.
- Es muss sichergestellt werden, dass es sich bei einem Impfstoff nicht um einen in der Notzulassung befindlichen Impfstoff handelt, dessen Langzeitfolgen müssen absehbar und seine Nebenwirkungen sicher verträglich sein; gerade ein Impfstoff für Kinder muss über jedweden Zweifel erhaben sein, um mögliche Gesundheitsgefährdungen bei Kindern um jeden Preis zu verhindern.
Ein tiefer Riss geht bereits jetzt durch die Gesellschaft. Auf der einen Seite stehen diejenigen Bürger, die die einschränkenden Maßnahmen und zeitgleich die Grundrechtseingriffe hinnehmen; auf der anderen Seite jene Bürger, die wegen ihrer Maßnahmenkritik und aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken schon jetzt massiv an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Der tiefe gesellschaftliche Riss wird erheblich gefördert, würde man ungeimpften Bürgern eine gesellschaftliche Teilhabe verwehren.
Dirk Sattelmaier
Hier die beiden Dokumente zum Download
Hier gerne noch die rechtlichen Erläuterungen aus dem Brief an den Ethikrat:
Folge einer Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften ist ein erheblicher Eingriff in Artikel 3 und Artikel 2 des Grundgesetzes.
- Verletzung von Art. 3, Abs. 1 GG
Gem. Art. 3 Absatz 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, verhindert werden muss in erster Linie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen. Eine Privilegierung von geimpften gegenüber ungeimpften Personen ist grundgesetzwidrig. Sofern für die Differenzierung der allgemeine Gesundheitsschutz als sachlicher Grund herangezogen wird, ist die Benachteiligung von ungeimpften Menschen im Hinblick auf den verfolgten Zweck und die bekannte Wirkweise der Impfung lediglich als Selbstschutz unverhältnismäßig. Die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, ist in der Regel eine auf Dauer angelegte Entscheidung. Es widerspricht Geist und Buchstaben des Grundgesetzes, Ungeimpfte auf Dauer in ihrer Grundrechtsausübung zu benachteiligen. Der Gestaltungsspielraum des Gesetz-und Verordnungsgebers verengt sich umso mehr, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirkt (siehe BVerfGE 88, 87 ff.; Beschluss v. 26. Januar 1993 -1 BvL 38, 40, 43/9). Das gilt umso mehr, je länger die Grundrechtseinschränkung andauert.Von ungeimpften Menschen geht nicht per se eine Gefahr aus. Bei dem Großteil handelt es sich um völlig gesunde Personen, die in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte beschnitten wären. Eine konkrete Gefahr, die möglicherweise unter ganz engen Voraussetzungen einen Eingriff in Freiheitsrechte rechtfertigen könnte, liegt indes nicht vor. Eine lediglich abstrakte Gefahr kann keine Grundlage dafür sein, Bürger in ihrem gesamten Alltag derart einzuschränken, dass sie am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen dürfen.Art. 3 Absatz 3 GG verbietet auch die Diskriminierung aufgrund des Glaubens oder der politischen Anschauung. Das Diskriminierungsverbot muss gelten, egal ob ein Mensch sich für oder gegen die Impfung entscheidet, da diese Entscheidung seine Gesundheit und seinen Körper unmittelbar betrifft. Eine Entscheidung gegen eine Impfung darf keinen Ausschluss an der gesellschaftlichen Teilhabe darstellen. Je stärker der Eingriff in Freiheitsrechte ist (siehe BVerfGE 88, 87 ff.), um so genauer bedarf es einer intensiven Verhältnismäßigkeitsprüfung.
2. Verletzung von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
Auch das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Absatz 1 i. V. m. Art. 1 Absatz 1 GG, wonach jeder Mensch das Recht hat, sein Leben so zu führen, wie es seinen individuellen Vorstellungen entspricht,wird in hohem Maße verletzt. Das Grundrecht erfasst den kompletten Bereich der privaten Lebensgestaltung. Dieses aufgrund einer Entscheidung gegen eine experimentelle Impfung zu versagen ist unverhältnismäßig und daher grundgesetzwidrig. Ungeimpften Menschen darf nicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben genommen werden. Ein Ausschluss Ungeimpfter käme einem Verbot gleich, kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, in Restaurants, Bars oder Hotels zu gehen oder sich einfach mit Freunden treffen zu können. Es liegt auf der Hand, dass dies gerade das Leben eines Menschen ausmacht, über sein Leben frei entscheiden zu dürfen. Darüber hinaus wird die Vertragsfreiheit privater Anbieter wie Konzertveranstalter und Hotel-und Gaststättenbetreiber im Rahmen der mittelbaren Drittwirkung–der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte–eingeschränkt.Der Vertragsfreiheit und dem Recht privater Anbieter, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren, stehen Rechte der Besucher von Veranstaltungen oder Betrieben auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit durch Nutzung der Angebote sowie ihr Recht auf Gleichbehandlung aller Besucher gegenüber. Diese Rechte der Veranstaltungsbesucher sind Ausdruck ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Maßgeblich für Veranstaltungen ist, dass diese –undifferenziert –einem breiten Publikum ohne Ansehen der Person offenstehen (Stadion-Entscheidung des BVerfG, Beschluss v. 11.4.2018 -1 BvR 3080/09 -, Rdnr. 41). Der einseitig eingeschätzte Gesundheitsschutz darf nicht als Grund herangezogen werden, um ungeimpften Personen ihr Recht vorzuenthalten, frei Verträge zu schließen.Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichtet (BGBl II 1973, Nr. 62 v. 28.11.1973, S. 1569 ff.), dass die in dem Pakt verkündeten Rechte, wie die Teilnahme am kulturellen Leben, ohne Diskriminierung z.B. nach einem bestimmten Status ausgeübt werden können (Art. 2 Abs. 2 i. V. m. Artikel 15 Absatz 1 a GG).
Wir vom Corona Blog danken all den Anwälten die Tag täglich für unsere Recht kämpfen und damit einhergehend unzählige Sanktionen und Entbehrungen in Kauf nehmen.
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5 Antworten auf „Geimpfte und Ungeimpfte müssen von Staat und Gesellschaft gleich behandelt werden!“
Nein, die Geimpften müssen von den Ungeimpften fern gehalten werden. Denn bei uns im Krankenhaus kommen jetzt immer mehr Geimpfte die schwer krank sind und andere anstecken können an. Nicht umsonst wehren sich die Versicherungen(Lebens und Autoversicherer) im Schadensfall die Geimpften nicht zu versichern. Sie verlieren sogar ihren Versicherungsschutz wenn die einen Schaden erleiden der durch das Impfexperiment entstanden ist. Auch Fluggesellschaften wollen geimpfte kaum noch befördern aus Angst vor Schadensfällen für die die Versicherungen nicht eintreten wollen.
In den seltensten Fällen höre ich von Geimpften im Bekanntenkreis, dass sie die Entscheidung zur Impfung auf Grund einer gesundheitlichen Gefährdung getroffen haben. Vielmehr wollen sie Corona einfach hinter sich lassen. Wirklich toll und überzeugt sind die wenigstens von ihrer Entscheidung. Befürchte, dass genau jene es sein werden, die das gleiche Opfer auch von mir verlangen werden.
Der Trick der Regierung ist das 3. G für getestet. Das ist die Hintertür, die sich die Regierenden geschafft hat, um behaupten zu können, dass ungeimpfte ja gar nicht vom täglichen ausgeschlossen werden. Für mich ist das genauso ein Verstoß gegen die Menschenwürde, wie die Maskenpflicht, egal welche Art Maske. Es ist eine Demütigung und obendrein eine Gefährdung der Gesundheit, wenn man über längere Zeit seine eigene Atemluft erneut einatmet, mit geringerem Sauerstoffgehalt und erhöhtem CO2-Gehalt.
Viele Bürger glauben leider immer noch, ihre Freiheit hängt vom Impfen ab. Für mich nur ein fauler Trick die Plandemie weiter glaubhaft zu verlängern. Denn sind erst einmal alle zweimal geimpft, gibt es die Freiheit nur dann zurück, wenn alle das dritte Mal geimpft sind usw. usf.
Merkel denkt nicht im Traum daran, den Bürgern ihre Freiheit freiwillig zurückzugeben. Warum sollte sie auch. Viele Richter sind bereits ausgetauscht worden, Medien gleichgeschaltet, das Parlament nickt alles artig ab und viele Bürger danken das zu Grabe tragen der Demokratie mit ihrem Kreuzchen bei den Alt-Parteien.
Demokratie ist kein Selbstläufer. Freiheit gibt es nur durch eine friedliche Revolution. Scheitert sie, folgt eine weitere, die dann häßlicher wird.
Da gebe ich ihnen Recht. Wir werden erst wieder ein Stück Freiheit bekommen wenn die Deagle list zu 60% erfüllt ist.