Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist gefallen und stellt damit eine ernsthafte Bedrohung für die pflegerische und medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland dar. In diesem Beitrag werden wir zwei Hinweise dazu, von der pensionierten RAin Lescaux und der RAin Hamed, veröffentlichen. Erstere gibt hierbei den Betroffenen Tipps, wie sie nun weiter vorgehen können. Auch die aktuelle Pressemitteilung von RA Lipinski findet Beachtung in diesem Beitrag. Die Enttäuschung und das Entsetzen dieser Entscheidung ist den Menschen deutlich anzumerken.
Kategorie: Rechtslupe
Es war zu erwarten und doch schockiert es viele Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Nachweispflicht) abgelehnt. Laut RA Lipinski wurden die vorgelegten Studien, aus dem In- und Ausland, von den Richtern nicht gelesen. Er selbst sagt in einer Stellungnahme: „Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate, nach Ausrufung des ersten Lockdowns, nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen.“
Dr. Weikl wurde Opfer unserer Justiz. Der jetzige Staatsanwalt Herr Feiler – der für Dr. Weikl 2,5 Jahre ohne Bewährung forderte – war vor Herrn Mikla, der nun das Urteil gesprochen hat, Richter am Amtsgericht in Passau. Ach ja und natürlich war Herr Mikla vorher auf dem Posten von Herrn Feiler – wie praktisch, sozusagen ein fliegender Wechsel. So ist immer sichergestellt, dass entsprechende Interessen vertreten werden. Aktuell werden ja offensichtlicherweise die Interessen des Staates vertreten, natürlich alles im Namen des Volkes.
Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Richtig, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Möglichkeiten man hat, auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, erklärt eine Krankenschwester in einem Gastbeitrag. Dabei finden u.a. die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RA Croset und RA Boehme-Neßler Anwendung.
Dr. Ronald Weikl äußert sich nun, in einem noch gestern Abend aufgenommenen Video, selbst zu dem Urteil. So viel sei vorweg genommen, Dr. Weikl hat Berufung eingelegt und wird sich die staatlichen Repressalien, in Form dieses gerichtlichen Urteils, nicht gefallen lassen. Wir stehen hinter Dr. Weikl und werden weiterhin darüber berichten, denn in dieser Sache ist ausschließlich ein Freispruch akzeptabel.
Kritische Berichterstattung über die Corona Impfungen findet man in den Quantitätsmedien praktisch nicht – zumindest nicht ohne Bezahlschranke. Uns wurde solch ein Bezahlartikel aus der Welt zugesandt, in dem unzählige Fälle von schweren Impfnebenwirkungen dokumentiert sind.
Es ist an sich schon ein ziemlich alter Fakt, dass im Mai 2020 die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt hat dies noch keinen interessiert, fing die Impfkampagne ja auch erst Ende des Jahres 2020 im Dezember so richtig an. Laut Welt sollen bis Juni 11 Millionen Dosen des Corona „Impfstoffs“ verfallen. Doch in der Verordnung wird dies explizit ausgeschlossen, denn dort heißt es, dass es Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz geben soll. Betroffen ist dabei ein Paragraph, der eigentlich ausschließen soll, dass abgelaufene Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden.
Am 07. April 2022 steht im Bundestag wieder die Behandlung einer allgemeinen Impfpflicht auf der Tagesordnung. In vielen Zeitungen und sozialen Netzwerken ranken sich dazu wilde Gerüchte und Spekulationen – bin hin zum Impfzwang unter Nutzung körperlicher Gewalt. Die ehemalige Anwältin und Leserin des Corona Blogs hat sich im Detail die Gesetzentwürfe und Anträge angesehen, die am 07. April behandelt werden und fasst die wesentlichen Punkte hier zusammen.
Derzeit geht es in den sozialen Netzwerken heiß her: sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Impfpflicht für ab 18 Jährige nur ein Bußgeld von bis zu 2.500€ vor, oder gibt es da noch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000€? Aber selbst wenn es so ein Zwangsgeld geben sollte, gibt es da nicht ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, was dieses als „unverhältnismäßig“ angesehen hat? Die ehemalige Anwältin Margot Lescaux hat die Sache akribisch analysiert und wir stellen ihre Ergebnisse hier vor.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI rechtswidrig ist. Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück: „Über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenenstatus, möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Ab dieser Woche ist aber aufgrund eines technischen Problems das digitale „Genesenen-Zertifikat“ wieder für 180 Tage gültig.