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Gastbeitrag Impfreaktion Impfung Rechtslupe

Impfärzte müssen gerade bei mangelnder Datengrundlage auf Unmöglichkeit der Aufklärung hinweisen!

In der renommierten „Neuen Juristischen Wochenschrift“ eine der bekanntesten Fachzeitschriften für rechtliche Belange haben sich die Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Katrin Gierhake und der Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, zur „Ärztlichen Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ geäußert. Das Ergebnis ihrer Analyse wird Impfärzten, die im Dauerfeuer impften, sicherlich nicht gefallen. Die pensionierte Rechtsanwältin Margot Lescaux nimmt in diesem Gastbeitrag diesen anspruchsvollen Artikel unter die Lupe. Im Beitrag fasst sie diesen zusammen und gibt eine eigene Einschätzung ab, sodass auch Laien sich diesem Thema gut annehmen können. Nicht nur die Art der Zulassung spielt eine große Rolle, sondern auch, wie Ärzte ihr Patienten vor der Verabreichung der Impfung aufgeklärt haben. Auch der Begriff der „Neulandmethode“ findet hier in diesem Fachartikel erstmalig Anwendung. Die Gastautorin schreibt dazu in Bezug auf die flächendeckende Anwendung von mRNA-Impfstoffen: „Die erhöhten Aufklärungserfordernisse bei Neulandmethoden finden Anwendung.“ Auch das Thema „offengelegtes Teilen des Unwissens“ bezüglich dessen, dass es zu dem Zeitpunkt der Verabreichung der Spritze noch keine umfassenden klinischen Daten gab. Lescaux sieht den Fachartikel als umfangreiche Handreichung an, der auch Richter erreichen sollte, die bislang die Patienten in der Pflicht sahen, dass diese selbst nachfragen hätten müssen.

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Gastbeitrag Gerichtsurteil Maske Rechtslupe

Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!

Unsere Gastautorin „Margot Lescaux“ hat es vor Gericht verschlagen – als Zuschauerin bei einem erschütternden Prozess in Ostfriesland. Sie schreibt „Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät.“ Es handelt sich um eine Gerichtsreportage aus Ostfriesland, in der eine gewissenhafte Ärztin vor Gericht stand. Am 27.07.2023 musste sich eine Ärztin, die einem kleinen Jungen eine Schulbefreiung ausstellte vor Gericht dafür rechtfertigen. Der Junge hatte eine traumatischen Erlebnis, die Selbsttötung seines Vaters und konnte deshalb keine Maske tragen. An einem Tag ereignete sich für den Jungen ein weiteres tragische Ereignis, denn er wurde von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, der ihm fälschlicherweise sagte, dass seine Mutter damit einverstanden sei, auf Corona getestet. Die Mutter holte sich Rat von einer Ärztin und ließ ein Schulbefreiungsattest ausstellen. Dieses Attest wurde von der Mutter bei einem Strafantrag beigelegt, was prompt zu einer Ermittlung gegen die Ärztin führte. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes lautete: 70 Tagessätze à 100,– € wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde. Zum gestrigen Berufungsverfahren schreibt Frau Lescaux: „Nun ja. Dann erfolgte ‚eine Ansage vorweg. Von den Leuten hinter der Schranke will ich während der gesamten Verhandlung kein Wort hören. Wer sich räuspert, hustet, lacht, spricht, wenn ich ein Wort höre, wird diese Person sofort entfernt‘.

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Covid-19 Freiheit Gerichtsurteil Maske Politik Rechtslupe

Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf in politischer Gefangenschaft wegen Attesten

Ein weiteres Ärztepaar wird in Bayern (Schwandorf) politisch verfolgt. Die Richterin verurteilte den Arzt zu 2 Jahren und 4 Monaten und seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis. Das Plädoyer der Anwälte (u.a. Jan Bockemühl) stützte sich darauf klarzustellen, dass alle Patienten ausführlich untersucht und lange Gespräche geführt wurden. Kein einziges Attest wäre nicht vertretbar gewesen. Es gab auch Fälle, die von den Ärzten abgelehnt wurden. Die Richterin spricht bei den Attesten von einer schriftlichen Lüge. Wer war dort Patient und weiß um diese Ärzte? Wo befindet sich das Ärztepaar und wie ist deren Name. Auch diese Ärzte müssen mit Briefen und Protesten vor dem Gefängnis unterstützt werden. Auch der „Ärztliche Berfusverband Hippokratischer Eid“ hat sich dazu bereits geäußert: „Die politische Verfolgung von Ärzten in der totalitären Diktatur Deutschland geht weiter und wir sind auch daran schuld weil wir uns alle (ja auch ich) nur im Internet aufregen anstatt die Regierung zu stürzen und alle Politiker und die ganzen Richter und Staatsanwälte die andere politisch mit verfolgen und unschuldig einsperren für immer hinter Gittern bringen.“

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Gerichtsurteil Impfschaden Rechtslupe

1. Prozesstag gegen BioNTech – Richter Hub zweifelt schon jetzt am Impfschaden wegen zu hohem Cholesterinspiegel

Nicht BioNTech und sein neues Genprodukt sind schuld, dass der Ingenieur Dietmar S. Auf einem Auge nichts mehr sehen kann. Schuld ist laut Richter Torsten Hub der erhöhte Cholesterinspiegel. Das diese Cholesterinspiegel seit Jahren gesenkt werden, damit die Pharmaindustrie sich auch hier die Taschen voll machen kann, das weiß Richter Torsten Hub nicht oder er will es nicht wissen. Schließlich spricht der 2023 immer noch von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis. Den Lipobay-Skandal kennt sicherlich auch niemand der Beteiligten, da kam es dank Lauterbach zu zahlreichen Todesfällen. Aber wo gehobelt wird, da fallen ja auch bekanntlich Späne. Der Richter ließ gestern nun schon durchblicken, obwohl noch kein einziger Gutachter zu Wort kam, dass sich Dietmar S. Wohl besser mit seinem Schicksal abgefunden hätte. BioNTech lehnt sich indes zurück, genießt den Reichtum und lacht über all die dummen Steuerzahler, die für deren teure Anwälte aufkommen dürfen.

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Gerichtsurteil Hausdurchsuchung Impfung Rechtslupe

13 Monate sitzt Dr. Habig in U-Haft – Staatsanwaltschaft fordert in einem Teilurteil 3 Jahre und 3 Monate

Inzwischen ist der Fall von Dr. Habig weit bekannt und doch verweigert der Mainstream die Berichterstattung darüber. Am 19.06. gab es bezüglich des bevorstehenden Teilurteils die ersten Plädoyers. 207 Fälle wurden behandelt und sollen nun zu einer Strafe von 3 Jahren und 3 Monaten führen. Der Wahlverteidiger Schmitz wird sein Plädoyer am 27.06 vortragen und klar machen, dass man sich mit Rechtfertigungsgründen auseinandersetzen muss. Mit dem Begriff des Querdenkers wird jegliches logisches Gegenargument tot getrampelt. Eine fehlende Wirksamkeit und die Gefährlichkeit der Corona-Spritzen interessieren die Staatsanwältin nicht. Im Zweifel für den Angeklagten gilt in Deutschland nur noch für Politiker, welche zufälligerweise Nachrichten löschen oder aber just in dem Moment wichtige Dinge vergessen. Die Staatsanwältin argumentierte dass Antikörpertests laut Dr. Eberhard aussagekräftig wären und mRNA-Impfstoffe als gefährlich zu bezeichnen eine Querdenker-Ideologie wäre. Bewusst wurde im Prozess der Begriff Querdenker mehrfach wiederholt, um dem Zuhörer auch ein entsprechendes Framing vorzugeben. Auch war mehrfach von krimineller Energie und rechtsfeindlicher Gesinnung während des Prozesses die Rede. „Von dem Plädieren für ein Berufsverbot wurde abgesehen. Schließlich plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.“ Auch die Fluchtgefahr bestehe bei Dr. Habig weiter.

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Rechtslupe

Familienrichter Dettmar steht vor Gericht: „die Staatsanwaltschaft behauptet, begründet aber nicht!“

Familienrichter Christian Dettmar sitzt selbst vor Gericht, weil ihm der Staat in Form der Staatsanwaltschaft mundtot machen möchte. Ganz unbegründet sind unsere Gedanken dahingehend nicht, denn er selbst sagt: „Denn die Staatsanwaltschaft hätte im Wesentlichen Ermittlungsergebnis meine Stellungnahme im Zusammenhang wiedergeben und sich damit dezidiert auseinandersetzen müssen. Wie begründet es die Staatsanwaltschaft eigentlich, dass sie das komplett unterlässt? Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach. Ich fühle mich völlig ungehört.“ Dies ist ein Ausschnitt aus der 32-seitigen Erklärung von Richter Dettmar, die er nach der Verlesung der Anklageschrift vorgetragen hat. Behauptet wird von der Staatsanwaltschaft, „Sie behauptet, ich hätte mir meine Zuständigkeit angemaßt“, „Die Staatsanwaltschaft wirft mir vor, ich hätte die Verfahren „initiiert“‘ und „Die Staatsanwaltschaft behauptet, ich hätte vorsätzlich gehandelt“. Er sagt außerdem: „Bei der Staatsanwaltschaft war ich in genau der Abteilung tätig, die heute die Anklage vertritt. Die Abteilung war damals eine Schwerpunktabteilung zur Aufarbeitung des sog. SED-Unrechts“. Sein Ergebnis: „Die Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe, begründet sie aber in der Regel gar nicht oder nur in völlig unhaltbarer Weise“.

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Impfschaden Politik Rechtslupe

Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!

BioNTech/Pfizer ist wohl einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt. Während in Deutschland die Termine immer weiter nach hinten verschoben werden (Juli 2022 in Frankfurt), ist man in Frankreich schon etwas weiter. Dort laufen seit einem Jahr bereits zwei Zivilprozesse. Den Stein ins Rollen brachte der Fall des 13-jährigen jungen, der nach der Impfung fast sein gesamtes Augenlicht verlor und dem RA Lazarone zu seinem Recht verhelfen will. In Frankreich ist derzeit das Problem, dass Pfizer behauptet, nicht der richtige Adressat zu sein, sondern BioNTech und die Pfizer-Tochter in Belgien. In Deutschland hat sich RA Ulbrich an die Spitze gesetzt und strebt über das Zivilrecht eine Gefährdungshaftung an. Impfgeschädigte müssen jetzt nicht mehr Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, sondern aufzeigen, dass der Schaden vorher eben nicht da war. Der Gegner muss nun erstmal Ersatzkausalitäten finden. Dabei hinderlich seien negative Feststellungsbescheide, denn sie mindern die Chance, über das Zivilrecht zum Erfolg zu kommen. Denn man muss nun erstmal gegen den negativen Bescheid Widerspruch einlegen, was mit einer zivilrechtlichen Klage einhergeht. Auch bringt Ulbrich nun eine Verjährungsfrist von 3 Jahren mit ins „Spiel“. Inzwischen gibt es auch einen Prozessfinanzierer für solche Impfschadensfälle. Enders war damals bereits beim Dieselskandal sehr aktiv. Bei Corona-Impfgeschädigten hat er wohl bereits hunderte solcher Fälle akquiriert, 60% sind aus Österreich, 30% aus Deutschland und 10% aus der Schweiz.

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Gerichtsurteil Rechtslupe

Nun äußert sich Prof. Bhakdis Anwalt Prof. Martin Schwab zum Gerichtsprozess über den Freispruch von Plön

Freispruch für Prof. Bhakdi, doch die Staatsanwältin Frau Füssinger hält bis zum Schluss an ihrer Anklage fest. Sie will, dass Prof. Bhakdi als vorbestraft gilt. Bis zum Gerichtsprozess hatte sich keiner der Verantwortlichen die Videos angesehen, weder der Richter noch die Staatsanwältin haben vor der Erhebung der Anklage die Videos gesichtet. Schwab hält daran fest: „Die Anklagevorwürfe waren von Beginn an ohne jede Substanz“, deshalb hätte das Verfahren niemals eröffnet werden dürfen. Schwab erwähnt, dass corona-spezifische Mandanten – wie Sucharit Bhakdi – vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, auch nie vor hatten es zu tun, werden aber von einem übergriffigen Staat wegen absurder Vorwürfe kriminalisiert. Schwab lobt den Richter: „Ich muss dem Richter hier ein Kompliment machen: Er hat sich von dem Trommelfeuer von Wienand & Co. nicht beeindrucken lassen. Das ist nicht selbstverständlich!“. Lars Wienand (t-online) ist einer der üblen Scharfmacher der Konzernmedien, die laut Schwab „juristische Konsequenzen zu befürchten haben, wenn bekannt wird, wie hier eine breite Mehrheit während der Impfkampagne hinters Licht geführt wurde.“

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Covid-19 Gerichtsurteil Medien Politik Rechtslupe Regierung

Freispruch für Prof. Bhakdi – vor Prozessbeginn riefen die Menschen ihm „Danke“ entgegen

Der erste und letzte Verhandlungstag zum Prozess der Volksverhetzung wegen zweier getätigter Aussagen von Prof. Bhakdi ist vorbei. Heute Morgen sagte er: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“. Viele tausende Menschen fieberten den ganzen Tag sowohl vor Ort als auch in Gedanken und virtuell mit. Prof. Bhakdi läuft ganz bescheiden mit seinem Klapprad zum Gerichtsgebäude, umströmt von Menschenmassen, die ihm „Danke“ entgegen rufen. Die eine Frage stellte sich heute jeder, der mitfieberte: „Wird der Rechtsstaat diese Prüfung bestehen?“ Ja, denn Prof. Bhakdi wurde freigesprochen.

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Covid-19 Gerichtsurteil Medien Medizin Rechtslupe

Prof. Bhakdis erste Worte live aus dem Amtsgericht: „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“.

Ein großer Tag für Deutschland, er wird die Weichen für unsere Zukunft stellen. Prof. Bhakdi wendet sich in einer Gerichtspause mit den Worten „Ich bin wahrscheinlich der Entspannteste von allen“ an die Öffentlichkeit. Dank dem Journalisten Florian Machl von Report24.news ist die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlung informiert. Pausiert wurde,die Verhandlung, weil die Anwälte auf einen Formfehler in der Anklageschrift hingewiesen haben, um eine Verlesung der Anklageschrift zu verhindern. Das Gericht zog sich zu Beratungen zurück. Dr. Ronald Weikl und Prof. Bergholz sind ebenfalls zur Unterstützung vor Ort. Prof. Bergholz spricht davon, dass sich das ganze sehr überraschend entwickelt hat, denn Sven Lausen (RA) trug vor, dass der Prozess einzustellen sei, da die Anklageschrift von der Oberstaatsanwältin gesetzliche Anforderungen nicht erfülle. Konkret geht es darum, dass die Anklageschrift an das Gericht geschickt wurde, obwohl die Oberstaatsanwältin Füssinger gar nicht das gesamte Videomaterial kannte (nachweislich). Richter Grundmann wies den Antrag ab, die Verhandlung beginnt mit einer 70 Minütigen Verzögerung. Laut einer Augenzeugin ist das Polizeiaufgebot enorm, was man auf einem der Bilder (im Beitrag) gut sehen kann. Sie stellt die Frage: „Wovor hat diese Regierung mit ihren Helfershelfern Angst?”