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Rechtslupe

Familienrichter Dettmar steht vor Gericht: „die Staatsanwaltschaft behauptet, begründet aber nicht!“

Familienrichter Christian Dettmar sitzt selbst vor Gericht, weil ihm der Staat in Form der Staatsanwaltschaft mundtot machen möchte. Ganz unbegründet sind unsere Gedanken dahingehend nicht, denn er selbst sagt: „Denn die Staatsanwaltschaft hätte im Wesentlichen Ermittlungsergebnis meine Stellungnahme im Zusammenhang wiedergeben und sich damit dezidiert auseinandersetzen müssen. Wie begründet es die Staatsanwaltschaft eigentlich, dass sie das komplett unterlässt? Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach. Ich fühle mich völlig ungehört.“ Dies ist ein Ausschnitt aus der 32-seitigen Erklärung von Richter Dettmar, die er nach der Verlesung der Anklageschrift vorgetragen hat. Behauptet wird von der Staatsanwaltschaft, „Sie behauptet, ich hätte mir meine Zuständigkeit angemaßt“, „Die Staatsanwaltschaft wirft mir vor, ich hätte die Verfahren „initiiert“‘ und „Die Staatsanwaltschaft behauptet, ich hätte vorsätzlich gehandelt“. Er sagt außerdem: „Bei der Staatsanwaltschaft war ich in genau der Abteilung tätig, die heute die Anklage vertritt. Die Abteilung war damals eine Schwerpunktabteilung zur Aufarbeitung des sog. SED-Unrechts“. Sein Ergebnis: „Die Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe, begründet sie aber in der Regel gar nicht oder nur in völlig unhaltbarer Weise“.

Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift von Familienrichter Christian Dettmar – Prozess begann am 15.03.2023 – er weiß bis heute nicht, was ihm vorgeworfen wird

Wir verzichten heute darauf den Fall hier nochmal in der Breite vorzustellen, wir haben dies bereits mehrfach auf dem Blog getan, jüngst in diesem Artikel: Politische Verfolgung: Richter Dettmar wird nach Maskenurteil im April 2021 wegen Rechtsbeugung angeklagt – Staranwalt Strate verteidigt ihn!

Immer wieder wurde ich von Familien darauf angesprochen, wie diese Maßnahmen sie und ihre Kinder belasten. Nicht wenige Kinder litten unter Kopfschmerzen und anderen Beschwerden, reagierten mit Schulunlust oder Schulverweigerung. Hinzu kamen die Interventionen der Lehrkräfte, wenn ein Kind auch nur für einen Moment die Maske abnahm, um Luft zu holen. Teilweise wurden die Kinder dann vor der Klasse bloßgestellt. Regelmäßig wurde ich auch gefragt, ob das nicht gerichtlich überprüft und zumindest eingeschränkt werden könne. Zugleich machten mir die meisten Familien aber deutlich, dass sie vor einer solchen gerichtlichen Überprüfung Angst hätten, weil sie in der Folge Repressalien für ihre Kinder befürchteten.

Und wir hatten in der Vergangenheit am Familiengericht viele Verfahren, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls weiß Gott schon für geringere Eingriffe angenommen wurde als für Maßnahmen, die das Kind bei jedem Atemzug daran hinderten, ausreichend Luft zu holen.


Der Vorwurf der angeblichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) steht im Raum, weil er zwei Schulen untersagte, dass sie den Kindern eine Maske aufzwingen dürfen (Kindeswohlgefährdung). Doch dieses Urteil wurde dem Richter zum Verhängnis, er sitzt nämlich nun selbst auf der Anklagebank. Seine Erwiderung nach der Verlesung er Anklageschrift hat er nun veröffentlicht, es ist nachfolgend zu lesen (32 Seiten).

Beachtlich sind bei seinen Ausführungen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaf, die in keinem Fall begründet werden:

  • Wie begründet es die Staatsanwaltschaft eigentlich, dass sie das komplett unterlässt?
    Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach.
  • Wie begründet die Staatsanwaltschaft eigentlich ihre gleichwohl aufgestellte Behauptung, aus der Gutachterauswahl ergebe sich bei mir eine vermeintlich fehlende Objektivität?
    Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach!
  • Wie begründet eigentlich die Staatsanwaltschaft ihre Behauptung, ich hätte die Eignung von Frau Rechtsanwältin Peupelmann als möglicher Verfahrensbeistand nicht überprüft?
    Antwort: Gar nicht – sie behauptet es einfach.
  • Wie begründet es die Staatsanwaltschaft, dass sie mir tatsächlich vorwirft, mich mit dem Erlass des Beweisbeschlusses im Hauptsacheverfahren an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten zu haben?
    Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach.
  • Wie begründet es die Staatsanwaltschaft, dass sie diese grundlegende gesetzliche Regelung missachtet und mir auch hier einmal mehr vorwirft, mich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten zu haben?
    Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach!
  • Wie begründet es die Staatsanwaltschaft, dass sie die Nachholbarkeit von Anhörungen bei Gefahr im Verzug nicht berücksichtigt?
    Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach!
  • Setzt sich die Staatsanwaltschaft auch nur mit einem einzigen Satz mit den Gutachten auseinander und versucht auch nur ansatzweise zu begründen, warum die Annahme einer Kindeswohlgefährdung nicht nur eine unrichtige, nicht nur eine unvertretbare Entscheidung sein soll, sondern mehr noch eine schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz?
    Antwort: Gar nicht – sie lässt es einfach!

    Begründet die Staatsanwaltschaft diese Unterstellung auch nur ansatzweise?
    Antwort: Gar nicht – sie lässt es einfach!

    Stattdessen fährt die Staatsanwaltschaft mit weiteren Unterstellungen fort. So unterstellt mir die Staatsanwaltschaft, ich hätte eine nicht anfechtbare Entscheidung treffen wollen (Seite 2 oben der Anklageschrift). Begründet die Staatsanwaltschaft diese Unterstellung?
    Antwort: Gar nicht – sie lässt es einfach!
  • Wie begründet es die Staatsanwaltschaft, dass sie die zwingend erforderliche Beschäftigung mit inhaltlichen Fragen nicht ansatzweise vornimmt?
    Antwort: Gar nicht – sie lässt es einfach!
  • Begründet die Staatsanwaltschaft ihr Vorurteil, die Corona-Maßnahmen seien von vornherein, also ungeprüft „richtig“ und Kritik daran „falsch“?
    Antwort: Gar nicht – sie lässt es einfach!

Vor ziemlich genau zwei Jahren hat das Ermittlungsverfahren gegen mich begonnen. Heute sitzen wir hier und ich weiß immer noch nicht, warum.

Christian Dettmar

Im ersten Teil geht er auf sein Leben ein und schildert, dass er seine drei Kinder alleine groß gezogen hat, da die Mutter psychisch erkrankte. Auch spricht er davon, dass er in der Staatsanwaltschaft tätig war, die heute die Anklage vertritt. Im nächsten Teil spricht er davon, dass vor 2 Jahren das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde und er bis heute nicht weiß, wieso er vor Gericht sitzt.

Weiter geht es auf die Vorgeschichte und die Ausgangslage ein und begründet mit mehreren Zitaten seine Entscheidung, die er damals getroffen hat. Danach begründet er die Auswahl der Gutachter: „Alle drei später bestellten Gutachter sind promovierte und habilitierte Professoren an deutschen Universitäten.“

  • Frau Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Hygienikerin, ist Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin. Ihre Habilitation erfolgte im Fach Krankenhaushygiene. Sie war langjährig als Chefärztin für den Bereich Krankenhaushygiene in verschiedenen Kliniken tätig. Außerdem hat sie seit mehr als dreißig Jahren zahlreiche Gerichtsgutachten erstattet.
  • Herr Prof. Dr. Christof Kuhbandner ist Professor für Psychologie, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg und Experte im Bereich wissenschaftlicher Methoden und Diagnostik.
  • Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer vertritt am Universitätsklinikum Würzburg, Frauenklinik, insbesondere die Schwerpunkte Humanbiologie, Immunologie und Zellbiologie. Sie hat sich auf dem Gebiet der Virenerkennung promoviert. Nebenbei sei angemerkt, dass die Gutachterin am 07.06.2022 auch vom Bundesverwaltungsgericht zum PCR-Test und zu anderen Fragen als Sachverständige angehört wurde, und zwar im Rahmen des damals dort anhängigen Wehrbeschwerdeverfahrens.

Offensichtlich scheint zu missfallen, dass die Gutachter im Verein MWGFD tätig sind, was Richter Dettmar wie folgt begründet:

Das erschien mir ein Maximum an möglicher Qualifikation. Mehr ging in meinen Augen nicht.
Dass die drei Wissenschaftler Mitglieder des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD) sind oder zumindest zum damaligen Zeitpunkt gewesen sein sollen, war mir bei meiner Entscheidung nicht bekannt. Ich habe weder danach gefragt, noch wurde es mir mitgeteilt. Es wäre mir auch heute noch unklar, welche Relevanz das haben sollte. Ich habe in meinem gesamten bisherigen Berufsleben noch nie (!) einen (potentiellen) Gutachter nach seinen Vereinsmitgliedschaften befragt. Meines Erachtens zählt allein die wissenschaftliche Qualifikation und die lag hier vor.
Die Staatsanwaltschaft setzt sich nicht im geringsten damit auseinander, ob die eingeholten Gutachten wissenschaftlichen Kriterien und den Standards von Gerichtsgutachten standhalten.
Auch sonst geht die Staatsanwaltschaft jeder inhaltlichen Frage aus dem Weg.

Wie begründet die Staatsanwaltschaft eigentlich ihre gleichwohl aufgestellte Behauptung, aus der Gutachterauswahl ergebe sich bei mir eine vermeintlich fehlende Objektivität?
Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach!

Die bloße weitere Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Gutachter seien „maßnahmenkritisch“, kann, selbst wenn sie zuträfe, eine inhaltliche Beschäftigung mit den Gutachten nicht ersetzen.
Soweit die (wissenschaftlich tätigen) Sachverständigen bereits im Vorfeld mit Publikationen zu den Beweisthemen in Erscheinung getreten sein sollten, ergibt sich bereits aus der Regelung in § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG, dass dies irrelevant ist. Danach wird ein Bundesverfassungsrichter, der bereits eine wissenschaftliche Meinung zu einer Rechtsfrage geäußert hat, die für
das Verfahren bedeutsam sein kann, dadurch nicht von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Sachverständige, die bereits wissenschaftlich zu möglichen Beweisfragen publiziert haben.

Weiter geht er dann auf den ihm entgegen gebrachten Vorwurf der Rechtsbeugung ein.

Als Familienrichter kann ich also von mir aus – und bin dazu sogar verpflichtet – ein solches Verfahren einleiten, man könnte auch sagen: es initiieren, wenn mir Umstände bekannt werden, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen. Es macht gerade das Wesen eines amtswegigen Verfahrens wie insbesondere des Verfahrens gemäß § 1666 BGB aus, dass es von mir als Richter „initiiert“ wird, mir als Richter initiatives Handeln daher nicht vorgeworfen werden kann, sondern sogar von mir erwartet wird. Und wenn ich das Verfahren „initiieren“ darf, darf ich es selbstverständlich auch vorbereiten; die Vorbereitung ist selbstverständlicher Bestandteil einer Initiierung.

Danach geht er noch auf den weiteren Gang des Verfahrens ein, wie beispielsweise dem Inhalt der Gutachten:

Hinzu kam noch Folgendes: Aus dem Gutachten der Sachverständigen
Prof. Dr. med. Kappstein ging schließlich nicht nur hervor, dass es keine
wissenschaftliche Evidenz dafür gibt, dass das Tragen von Masken durch die Bevölkerung zur Senkung des Infektionsgeschehens beitragen könnte. Es wurde vielmehr darüber hinaus festgestellt, dass im Gegenteil die Möglichkeit besteht, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand-Gesichts-Kontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder Mitmenschen damit in Kontakt zu bringen. Auch wenn eine Person schon vielfach an einem Tag die Hände desinfiziert hat, wird das sinnlos, wenn diese Person sich anschließend unwillkürlich, wie es jeder Laie tut, an die häufig kontaminierte Maske fasst und dann mit der eigenen Hand die Viren an ihre Eintrittspforten im Bereich der Schleimhäute der oberen Atemwege (Augen, Nase, Mund) bringt. Grund dafür ist dem Gutachten zufolge, dass der korrekte Umgang mit Masken schon beim medizinischen Personal nicht immer leicht zu erreichen ist, bei der Bevölkerung dagegen alle als unverzichtbar angesehenen Anforderungen nicht im Ansatz zu verwirklichen sind. Nicht nur Schüler, auch Erwachsene einschließlich aller im Fernsehen zu beobachtenden Politiker sind dazu nicht in der Lage.

Auch beschreibt er wie er zu seinen Entscheidungen gelangt und einen Perspektivwechsel dafür einnimmt.

Ich stelle mich dazu innerlich auf genau den entgegengesetzten Standpunkt und diskutiere alle Argumente mit mir selbst unter umgekehrten Vorzeichen. Mit diesem Perspektivwechsel prüfe ich, was mir überzeugender erscheint. Ich bin mir gewissermaßen mein eigener „advocatus diaboli“, also mein eigener „Anwalt des Teufels“, um so die Belastbarkeit von Argumenten zu testen.
Auf diese Weise bin ich zum Ergebnis meiner Entscheidung gelangt.

Auch erwähnt er, dass er seiner Geschäftsstellenleiterin Frau Großmann die ausgedruckte, unterschriebene Entscheidung mit den Akten auf den Schreibtisch legte, doch diese wollte die Entscheidung nicht unterschreiben.

Auf Seite 21 schildert er nochmal, dass sich seine Entscheidung, dass es sich um Kindeswohlgefährdung handelt, auf den umfangreichen Gutachten stützte.

In meiner Entscheidung habe ich eine Kindeswohlgefährdung bejaht. Wo wäre denn hier die nicht nur unrichtige, die nicht nur unvertretbare, sondern mehr noch die schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz? Nirgends! Meine getroffene Entscheidung stützt sich zur Feststellung der Kindeswohlgefährdung im Wesentlichen auf die eingeholten umfangreichen Gutachten.

Staatsanwaltschaft Thüringen

Aber sicher ist doch eines, dass die Staatsanwaltschaft in Thüringen gewiss unabhängig agiert und nicht dem Einfluss von Dirk Adams unterlag, der übrigens auch die Elternzeitvertretung im Büro von Katrin Göring-Eckardt war. Inzwischen musste er ja seinen Posten für Doreen Denstedt – die offensichtlich optisch besser ins Bild passt.

Adams hatte zuvor seinen Rückzug abgelehnt. Er schrieb in sozialen Medien, dass er der Verantwortung gegenüber seinem Ministerium nachkommen möchte. Dabei verwies der bisherige Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf die hohe Zahl neu ankommender Flüchtlinge in Thüringen, auf den Generationswechsel an den Gerichten des Freistaates sowie auf den Verbraucherschutz.

09. Januar 2023

Und so werden die Vorurteile der Staatsanwaltschaft zur Grundlage
strafrechtlicher Vorwürfe gegen mich. Dabei entgeht der Staatsanwaltschaft, dass man mit ihrer eigenen Logik genauso „gut“ auch umgekehrt sagen könnte: Wer die Corona-Maßnahmen von vornherein, also ungeprüft für „richtig“ hält und Kritik daran für „falsch“, der ist „nicht objektiv“ und der ist „befangen“.
Für mich gehört es dagegen zu meinen Kernaufgaben als Richter, eine uneingeschränkte Sachverhaltsprüfung vorzunehmen, auch und gerade gegenüber der Exekutive. Darum habe ich mich bemüht.

Christian Dettmar

Und wieder bleibt uns bloß zu sagen: mein Gott, wie dankbar sind wir diesen Menschen wie Richter Dettmar, die für diese Bürde auf sich nehmen. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen durchgehalten haben und sich nicht gebeugt haben, auch wenn der Druck noch so groß war. Auch sind über so viele tolle Leser und Kommentatoren, die diesem Blog einen Sinn geben und ihn mit Leben füllen, dankbar.

45 Antworten auf „Familienrichter Dettmar steht vor Gericht: „die Staatsanwaltschaft behauptet, begründet aber nicht!““

@Margot Lescaux. Bewundernswert. Ihr Schlagabtausch mit Martin(a). Darf ich anmerken, dass ich diesen für „Perlen vor die S…“ geworfen halte? Hoffentlich kriegt Bine jetzt nicht wieder Puls, wenn sie meinen Kommentar liest.😂

Sehr lustig. Ich lache später. Und nee, kriegt „sie“ nicht.

Der Ton macht die Musik.

Puls bekomme ich allerdings bei Menschen, die andere abwerten müssen, um das eigene Unvermögen zu kaschieren. Die sich immer an denjenigen dranhängen, ihm Honig ums Maul schmieren, weil sie wissen, daß dieser ihnen haushoch überlegen ist, sie diesen deshalb nur durch Bewunderung beeindrucken resp. für sich gewinnen können, weil dieser für sie aber von Vorteil sein könnte/kann.

Es ist der Großteil genau dieser Menschen, die sich in diesen asozialen Medien à la Facebook, Twitter, Tik-Tok und wie sie alle heißen tummeln, unentwegt nur unnötigen, unqualifizierten Mist schreiben, über andere herziehen und Leute gegeneinander aufhetzen.

Und nun werde ich mal persönlich: Sie gehören offensichtlich auch zu diesen?!

Aber keine Sorge, Sie befinden sich in „bester“ Gesellschaft. Es ist ja nichts Neues: wem die Argumente ausgehen bzw. wer keine hat, wird unsachlich und beginnt zu diskreditieren. Vorzugsweise die Person, die ihm dies unter die Nase reibt.

Kommt das nicht nach über drei Jahren gesellschaftlichen Totalausfalls bekannt vor?

Ich bin Ihnen dankbar, dass sie es berichten.
Am liebsten möchten die die Menschen einfach wegsperren, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt.

„Für mich gehört es dagegen zu meinen Kernaufgaben als Richter, eine uneingeschränkte Sachverhaltsprüfung vorzunehmen, auch und gerade gegenüber der Exekutive.“

Chapeau! Und großen Dank an diesen Ausnahme-Richter, Ausnahme-Menschen!
Das hat ein arroganter, narzisstischer Staatsanwalt natürlich nicht nötig – fehlendes Wissen, maximales Desinteresse (also null Kompetenz…) und bar jeglicher Empathie für Kinder, Menschen überhaupt…
Der staatlich gestellte Anwalt in der Beamtenrobe fühlt sich im Gefüge der ihn stützenden und schützenden Politik für sein Amt (über die Maßen) finanziell honoriert sowie gewürdigt und anerkannt – ein Kleingeist wechselt da doch nicht das Lager…

Bärbel Bohley, ehemalige Bürgerrechtlerin der DDR und Mitbegründerin des Neuen Forums in der DDR, hat vorhergesehen, wie sich die künftig „freie, demokratische Gesellschaftsordnung“ entwickeln wird. O-Ton:
„Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften.* Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen.
Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
* Einzig in dem Punkt hat sie sich geirrt – wahrscheinlich war selbst das damals noch nicht vorstellbar…

Und das erleben wir seit des inszenierten „Killervirus“ und der falschen Pandemie bzw., seitdem wurde es mit Wucht an die Oberfläche gespült… Bohleys Prophezeiungen waren treffsicher:
Blockwartmentalität, Kadavergehorsam, Scheindemokratie, Unfreiheit, Verfall, Bespitzelung, Mangelwirtschaft, statt Straflager Gefängnis und/oder finanzieller Ruin, bevorzugt auch beides, und Gesundheitsschädigung für unbotmäßiges Verhalten…

Man sperrt seit Jahren Menschen als Holocaustleugner ins Gefängnis – mit Gerichtsverfahren wo mit derselben Qualität gearbeitet wurde wie hier bei Dettmar oder bei Weikl oder Urmacher.
Der Aufschrei der hätte kommen müssen, kam nie.
10 Jahre Freiheitsberaubung für Horst Mahler wegen mehrfacher Holocaustleugnung – unglaublich.

Jetzt stellen wir uns einfach mal dumm. Was wäre denn gewesen, wenn es sich nicht um „Corona“ gehandelt hätte, sondern um Diphterie? Hätte der Familienrichter dann auch noch das Kindeswohl in Frage gestellt? Die Einschränkungen der Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz sollen doch gerade dem „Kindeswohl“ Rechnung tragen, indem Infektionen verhindert werden. Ich bezweifele daher, dass sich im Fall von Diptherie die Eltern auch gegen das Infektionsschutz gestellt hätten, da sie aus Angst um ihre Kinder die Notwendigkeit einsahen. Ob diese Angst gerechtfertigt ist oder nicht, darf einen Richter in diesem Zusammenhing nicht interessieren, da er von der Richtigkeit der Maßnahmen ausgehen MUSS.

Natürlich stellt sich auch im Fall von Diphterie die Frage, ob Atemschutzmasken eine geeignete Maßnahme sind. In den 1970er Jahren wurde nach Bekanntwerden einer meldepflichtigen Infektionskrankheit das Klassenzimmer desifniziert, wir Schüler hatten einen Tag schulfrei, und am nächsten Tag ging der Schulbetrieb ganz normal weiter. Ob dies eine Ausnahme war oder generell nur für Grundschulen galt, weiß ich nicht. Im Gymnasium erkrankte eine Mitschülerin an Mumps, und keine Sau juckte das. Ich kann mich nicht erinnern, dass auch andere Mitschüler erkrankten.

Mich stört die unterschwellige Botschaft, dass die Maßnahmen nur deshalb in Frage gestellt werden können, weil es sich beim Virus bzw. der Pandemie um einen Fake handele. Denn die Gesellschaft hat m. E. ein gewaltiges Problem mit der Einordnung von Infektionskrankheiten bzw. der Unterscheidung zwischen Gesundheit, Infektion und Erkrankung, weshalb der ganze Schwachsinn überhaupt erst möglich war! Und solange hier keine sachliche Aufklärung erfolgt, wird die Gesundheit der Spielball einer „Diktatur der Mehrheit“ bleiben. Das ist jedenfalls die Lehre, die ich aus drei Jahren Pandemania gezogen habe.

Ich bleib jetzt mal ganz ruhig.

Jede Maßnahme, die einen Eingriff in Grundrechte darstellt, muß auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Geeignet. Erforderlich. Angemessen. Ja oder Nein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht wissen. Also spielt es sehr wohl eine Rolle, mit was für einer Art von Krankheit bzw. mit welcher konkreten Gefahr ich es zu tun habe. Ihre Frage nach der Diphterie kann man in einer Klausur erörtern, in der Studenten zeigen sollen, dass sie prüfen, argumentieren und abwägen können. „Würden Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, wenn der Sachverhalt so und so aussähe?“

Da Sie ein Faible für Beispiele haben: wenn ich es richtig finde, dass ein Kriegsberichterstatter nur dann an die Front gelassen wird, wenn er eine schußsichere Weste überzieht, kann man daraus nicht schlußfolgern, dass man der gesamten Bevölkerung schußsichere Westen aufzwingen darf, weil a) draußen kleine Kinder mit der Wasserpistole herumspritzen oder weil es b) überhaupt Wasserpistolen gibt, mit denen jemand spielen könnte.

Sie schreiben, es erfolge keine sachliche Aufklärung. In diesem Fall über Gesundheit, Infektion, Erkrankung. Das war jetzt aber nicht als Beleidigung gemeint gegenüber allen, wirklich allen, die sich seit drei Jahren in irgendeiner Form im Widerstand befinden? Egal, ob sie eine online-Zeitung oder einen TV-Sender hochgezogen haben, ob sie auf öffentlichen Bühnen mit vollem Namen Gesicht zeigen, ob sie anonym irgendwo kommentieren und informieren oder ob sie mit Oma Gerda im Treppenhaus reden. Was tun wir alle denn seit Jahren anderes, als aufklären?

Das Beste am Schluß. Ein Richter MUSS von der Richtigkeit der Maßnahmen ausgehen? Ich fasse es nicht. Gewaltenteilung? Wenn ein Richter alles für richtig halten MUSS, was in irgendeinem Gesetzbuch steht, dann können wir uns die Justiz sparen. Dann brauchen wir überhaupt keine Verwaltungsgerichtsbarkeit, auch keine Verfassungsgerichte. Dann brauchen wir keine Richter, sondern nur ein paar angelernte Grüß-Auguste, die lesen und schreiben können und alles abnicken.

„Jede Maßnahme, die einen Eingriff in Grundrechte darstellt, muß auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.“

Die Grundrechte dürfen aber in diesem Fall durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden. Und genau das ist geschehen. Dabei ist es doch völlig ohne Belang, ob ich mit den Entscheidungen der Regierung einverstanden bin oder nicht, weil die Frage, ob die Maßnahmen der Regierung rechtmäßig sind oder gegen die Verfassung verstoßen, an ganz anderer Stelle gelöst werden muss. Was hat Vorrang? Der Infektionsschutz oder das Kindeswohl? Die Frage würde sich doch niemand stellen, wenn Ebola in einem Schullandheim ausgebrochen wäre und die Kinder nicht vor Ablauf der Quarantänezeit nach Hause zurückdürften.

Ich sehe hier insofern tatsächlich eine Kompetenzüberschreitung des Richters, weil diese Angelegenheit vor ein Verfassungsgericht gehört und nicht vor das Amtsgericht. Wenn jeder Richter sein eigenes Süppchen kochen darf, dann könnte er auch einen Straftäter freisprechen, weil er dessen Inhaftierung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Denn auch die Inhaftierung stellt einen Eingriff in das Grundrecht dar.

Wenn die Regierung unsinnige Gesetze durchwinken kann, wer trägt dann die Verantwortung? Wenn der Anwalt eine Notfrist verstreichen lässt und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich ist, dann verliert der Beklagte den Prozess, auch wenn er tausendmal im Recht war. Er hat in diesem Fall nur einen Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Anwalt.

Ich habe den Eindruck, dass niemanden mehr an den Gesetzen interessiert ist, weil er glaubt, eine fragwürdige Moral über die Gesetze stellen zu dürfen. Aber die gleichen Gesetze schützen auch vor Staatswillkür, wenn man sie denn anwendet. Aber dazu müsste man natürlich erst einmal wissen, welches Gericht für welche Gesetzesverstöße zuständig ist. Dass ein Laie das nicht weiß, ist klar, aber ein Amtsrichter?

1. Die Frage würde sich bei Ebola niemand stellen.

Doch – Fragen kann und muss man immer stellen. Könnte allerdings sein, dass dann die Antworten anders ausfallen.

2. Der Richter habe seine Kompetenz überschritten. Verfassungsgericht wäre zuständig gewesen für die Frage der Verfassungswidrigkeit.

Falsch. Die Maßnahmen der Schulen beruhten auf thüringischen Rechtsverordnungen bzw Allgemeinverfügungen. Die Pflicht, eine für verfassungswidrig erachtete Norm dem Verfassungsgericht vorzulegen, besteht nur bei der Prüfung von Parlamentsgesetzen, also bei förmlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder. Die Kompetenz, die evtl Verfassungswidrigkeit einer RVO festzustellen, liegt bei dem jeweils angerufenen Gericht. Wird in dem Beschluss auch so erörtert. Das nennt man nicht Suppe kochen, sondern das sind gesetzliche Regelungen über die sog. Verwerfungskompetenz.

Lesen Sie bei weiterem Interesse den Artikel auf KRiStA, suchen Sie sich die Entscheidung AG Weimar 9 F 148/21 heraus.

3. Ein Amtsrichter hätte wissen müssen, ob er zuständig ist oder das Verwaltungsgericht.

Nein. Haben Sie die Einlassung von Richter Dettmar gelesen? Haben Sie den Artikel auf KRiSta gelesen? Haben Sie gelesen, dass sich in der Zeit damals die Amtsgerichte und die Verwaltungsgerichte diese Zuständigkeitsfrage zu genau diesem Thema hin- und hergeschoben haben wie eine heiße Kartoffel? Dass das BVerwG entschieden hat, die Amtsgerichte wären zuständig. Dass der BGH entschieden hat, die Verwaltungsgerichte wären zuständig. Letzteres scheint inzwischen herrschende Meinung zu sein (was nicht zwangsläufig bedeutet, dass die entgegengesetzte Meinung nicht immer noch vertretbar ist). Wer heute so etwas zu entscheiden hätte, hätte also eine umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema zur Hand. 2021 war das nicht so. Wenn mehrere Gerichte bis in die oberste Instanz zu einer Frage zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist jedes dieser Ergebnisse vertretbar. Und was vertretbar ist, kann keine Rechtsbeugung sein.

Die Maskentragepflicht galt aber bundesweit und war keine Ländersache. Die Länder hatten also m. E. überhaupt keinen Entscheidungsspielraum. Erfolg hatten daher zunächst nur Klagen vor dem Verfassungsgericht wie die des Inhabers eines Elektrohandels, die dazu führte, dass im Frühjahr 2021 alle Geschäfte im Saarland wieder öffnen durften, während die Läden in den anderen Bundesländern geschlossen blieben. Möglich war dies durch den Vorwurf der Ungleichbehandlung. Das war aber lediglich ein Pyrrhussieg, denn ca. zwei Wochen später kam dann die Testpflicht, und die Bundesländer marschierten wieder im Gleichschritt. Ich will mich wegen der Zuständigkeit eines Gerichts nicht aus dem Fenster lehnen, bezweifele aber die Zuständigkeit eines Amtsterichts in Fragen des Infektionsschutzes, wonach eine bundesweite Pflicht zum Maskentragen angeordnet werden darf. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, würde doch ein „Sieg“ das Infektionsschutzgesetz völlig ad absurdum führen.

Wenn nach dem Infektionsschutzgesetz Maßnahmen möglich sind, die ohne einen Beweis der Notwendigkeit durchgewunken werden können, dann stellt sich doch die Frage, inwiefern dieses Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Im März 2020 wurde das RKI mit der Unfehlbarkeit des Papstes ausgestattet. Aber „das RKI st die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention.“ Damit wurde doch der Staatswillkür Tür und Tor geöffnet! Und wenn ich mich richtig erinnere, wurde im Herbst 2020 das Gesetz noch dahingehend erweitert, dass Maßnahmen bereits ergriffen werden können, wenn nur mit einer Überlastung des Gesundheitssystems zu rechnen ist. Das bedeutet im Klartext, dass bei der Bewertung nicht mehr der Patient im Vordergrund steht, sondern die ärztiche Versorgung.

Wir können noch Millionen Jahre darüber diskutieren, ob Amtsrichter sich über bundesweite Regelungen hinwegsetzen dürfen oder nicht, aber wir erreichen dadurch doch gar nichts, weil sowohl von der Regierung, aber auch von der Oppositon geschickt von völlig lebensfremden Bestimmungen abgelenkt wird, aber auch von Gesetzesparagraphen, die verfassungsrechtlich bedenklich sind, da mit dem RKI keine unabhängige Institution der Regierung beratend zur Seite steht.

Die Frage der Zuständigkeit konnte doch nur aufgeworfen werden, weil für das Kindeswohl das Familiengericht zuständig ist. Aber das Infektionsschutzgesetz hatte in diesem Fall Vorrang. Das hätte allen Beteiligten doch von vornherein klar sein müssen! Aber warum Nägel mit Köpfen machen, wenn man völlig willkürliche gesundheits- und gesellschaftsschädigende Maßnahmen der Regierung wie ein Damoklesschwert über dem Bürger schweben lassen kann …

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Infektionsschutz-Durchgriff-des-Bundes-in-die-Laender-das-wuerde-gehen-418511.html

„Die Grundrechte dürfen aber in diesem Fall durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden“.

Nein, das durften sie eben keineswegs, denn selbst in dem vorliegenden Fall muss die Einschränkung sehr sehr gut begründet werden. Auch nachher ist der Punkt immer wieder erneut mit demselben Aufwand zu prüfen . Nun, abgesehen davon, dass die Beliebigkeit der politischen Interventionen bereits weit früher alle Dämme gebrochen hatte und den meisten Regierenden an Grundgesetz-Konformität (für alle natürlich) erfahrungsgemäß auch gar nichts liegt (man denke nur an Merkel mit ihren immer wieder gebrochenen Versprechungen und Hinhaltungen – ein Beispiel für tausend!), müsste zudem das Virus auch von ganz anderem Kaliber sein, um eine Gefahr für beträchtliche Teile der Bevölkerung statt einer separat zu schützenden Minderheit in die Nähe der Glaubwürdigkeit zu rücken.
Dass dessen Gefährlichkeit – als Bedrohung fürs Gemeinwesen – ziemlich überschaubar war, war bald jedem halbwegs klaren Kopf ersichtlich geworden.
Begründet aber hat man wie immer gar nichts. Warum wohl? Warum wohl hat man sich beharrlich jedem Rat, der nicht von einem kleinen eingeweihten Kreise kam, verweigert?
Auf der Seite von Sasha Latypova (substack) kann jeder, der möchte, übrigens sich darüber kundig machen, dass es eine Pandemie im behaupteten Sinne gar nicht, sowie Epidemie lediglich in den Entwicklungsländern mit mangelhaften hygienischen und sanitären Verhältnissen geben kann – und vor allem: WARUM das so ist!
Ihre Argumente sind logisch und in sich schlüssig und vor allem weit eher mit der Erfahrung vereinbar, wenn Sie mich fragen.
Wenn wir uns schon informieren sollen, dann richtig, nach allen Seiten, bitte!
Die Anwendung von Gesetzen setzt immer Urteilskraft voraus, jegliche fallbezogene streng sich an der Sachlage entlangbewegende Vermittlung hat man jedoch unterlassen.
Daher hinkt, wenn Sie erlauben, der Vergleich mit der Inhaftierung auch etwas.

„Nein, das durften sie eben keineswegs, denn selbst in dem vorliegenden Fall muss die Einschränkung sehr sehr gut begründet werden.“

Wenn die Lage tatsächlich so eindeutig wäre, dann würden wir jetzt nicht darüber diskutieren müssen. Ganz davon abgesehen hatte das RKI die Einschränkungen begründet, und nach der Änderung im Infektionsschutzgesetz im März 2020 musste die Regierung auch keine weiteren Berater einschalten. War diese Änderung mit dem Verfassungsrecht vereinbar? Da das RKI „die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention“ ist, sollte doch Zweifel an dessen Unabhängigkeit bestehen bzw. der Verdacht der Befangenheit im Raum stehen.

Meine eigene Meinung zum Sinn oder Unsinn der Corona-Maßnahmen tut hier doch überhaupt nichts zur Sache! Denn offensichtlich wird diese nicht von einer Mehrheit geteilt (und wenn ich mich hier umsehe, von so gut wie überhaupt keinem 🙁), vor allem aber nicht – und das ist letztendlich entscheidend – nicht von denen, die am meisten davon betroffen sind, und das sind die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Wenn ich Staatswillkür verhindern will – und darum geht es uns doch allen – dann müssen Gesetze so gefasst sein, dass sie keine zulassen.

@Martina: „Wenn ich Staatswillkür verhindern will – und darum geht es uns doch allen – dann müssen Gesetze so gefasst sein, dass sie keine zulassen.“

Wer redet denn hier von verhindern? Wenn wir keine Staatswillkür hätten, dann dürfte es das Infektionsschutzgesetz (Ermächtigungsgesetz) erst gar nicht geben, das aufgrund von Lügen und falschen Studien abgenickt wurde. Es fußt auf einer Pandemie, die künstlich erzeugt wurde. Mit dem Infektionsschutzgesetz wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, um andere Gesetze und Verordnungen ohne Angabe von Gründen auszuhebeln. Das Infektionsschutzgesetz steht für die Staatswillkür. Richter Dettmar hat für das Wohl der Kinder entschieden. Kein Kind wurde deshalb geschädigt. Er hat sie vor Schaden bewahrt. Richter Dettmar hat für die Rechtsstaatlichkeit entschieden. Sie, Martina, berufen sich auf ein Gesetz, das erst gar nicht geben dürfte, wenn wir noch ein Rechtsstaat wären. Gerade deshalb muss hier die Moral über das Gesetz gestellt werden. Richter Dettmar hat also richtig entschieden. Kinder zählten übrigens nie zur Risikogruppe.

Sie gehen von Voraussetzungen aus, die wahr sein können, aber offensichtlich bestritten werden können. Und indem Sie das Infektionsschutzgesetz in seiner Gesamtheit angreifen, schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Denn mit dem Infektionsschutzgesetz sollten ursprünglich nicht die Kranken vor den Gesunden geschützt werden, sondern die Gesunden vor den Kranken. Dass heute das Gegenteil angestrebt wird, sollte man daher nicht dem Gesetz anlasten, sondern Menschen, die gezielt in das Gesetz eingegriffen haben, um diese Möglichkeit zu schaffen. Aber anstatt die Gesetzesänderungen seit März 2020 in Frage zu stellen und zu hinterfragen, warum in anderen Bereichen überhaupt kein Wert mehr auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes gelegt wird (Kopfläuse werden gesellschaftsfähig gemacht), was m. E. ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, wird hier eine Nebelkerze nach der anderen geworfen, um davon abzulenken.

Ich berufe mich auf kein Gesetz, sondern hinterfrage einen Richter, der polarisiert, indem er Maßnahmen, die mehrheitlich Akzeptanz in der Gesellschaft finden, eigenmächtig boykottiert. Das ist eine Tatsache, an der ich nicht vorbeikomme. Nach dem „Freedom Day“, dem Tag als die Masken in den Supermärkten fielen, waren die Maskenträger immer noch in der Mehrheit. Wenn ich Schüler beobachte, die mit Maske auf den Bus warten, und Bekannte, die zwar so tun, als ob sie die Regierungsmaßnahmen für übertrieben halten, aber bei nächstbester Gelegenheit im Freien wieder oder immer noch mit Maske rumlaufen oder mir im Supermarkt erklären, dass sie die Maske wegen ihres Heuschnupfen tragen (vermutlich weil der Pollenflug zwischen Tetrapaks, Joghurt, Salat und Konserven auf dem Höhepunkt angekommen ist), dann sollten die Maßnahme-Gegner ihre Strategie überdenken, weil sie mit ihrer bisherigen in drei Jahren keinen Millimeter weit gekommen sind bzw. bestenfalls einen Scheinsieg erreicht haben – wie die Bürger der DDR beim Fall der Mauer.

@Martina, Ihr Kommentar 20. Juni 2023 um 23:41 Uhr.

Sie schreiben „Maßnahmen, die mehrheitlich Akzeptanz in der Gesellschaft finden,“

Das ist falsch. Die Maßnahmen waren nie akzeptiert. Das Tragen der Masken ist allein der Dummheit der Menschen geschuldet, die nurmehr einer in jede Richtung manipulierbaren Masse gleicht. Ihr Kommentar ist eine Selbstoffenbarung, wofür Sie in Wirklichkeit stehen, für wen Sie in Wirklichkeit einstehen. Ihre Kommentare haben höchstens einen trolligen Unterhaltungswert.

Noch zu Ihren ins Feld geführten Kopfläusen: Hierfür benötigt man kein Infektionsschutzgesetz. Dafür ist das Gesetz nicht erlassen worden. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze, z. B. des Schengenabkommens, wäre vollkommen ausreichend. Hier erleben wir einen Gesetzesbruch der Gesetzeshüter nach dem anderen. Da ist der Gesetzgeber nicht so pingelig. Das ist auch eine Selbstoffenbarung.

Das Ermittlungsverfahren gehört sofort eingestellt. Punkt.

„Das ist falsch. Die Maßnahmen waren nie akzeptiert.“

Sorry, aber diesen Eindruck hatte ich in meinem Bekanntenkreis ganz und gar nicht. „Ich kann die FFP2-Maske den ganzen Tag tragen, das macht mir überhaupt nichts“, so sinngemäß die Inhaberin eines Pudelsalons. Den Nutzen stellte sie auch nicht infrage: Es wäre im Winter so gut wie keiner mehr erkältet gewesen, sagte sie im Frühjahr 2021. Eine Zahnarzthelferin berichtete zwar von Kopfschmerzen und Müdigkeit am Abend durch das Tragen der Maske, erzählte aber stolz, dass eine Corona-positive Patientin sie nicht infiziert habe, was sie genauso mit dem Tragen der Maske erklärte wie die Tatsache, dass sie während der Pandemie nicht mehr erkältet war. Meine Zahnärztin bestätigte dann die „Pandemie der Ungeimpften“ und erweckte den Eindruck, dass sie genau wüsste, wovon sie spräche. Eine Zahnarzthelfern hatte es wohl auch im ersten Jahr schwer erwischt, und noch heute geht mir die Hutschnur hoch, wenn ich daran denke, wie meine Bedenken, weil ich im März 2020 auch leicht erkältet war (ich hatte im Herbst die „Freck“), geradezu lächerlich gemacht wurden, denn schließlich gehöre ich zur Risikogruppe (damals noch ab 50) und nicht sie, bekam ich zur Antwort. Später prangte dann ein Schild, dass man bei Erkältungssymptomen „draußen bleiben“ solle.

Sie können dieses Verhalten mit Dummheit erklären, aber was bringt uns das? Offensichtlich hat Propaganda einen viel größeren Einfluss auf die Gesellschaft, als ich mir das jemals hätte vorstellen können. Auf der anderen Seite beginnt die Pharma-Hörigkeit schon in der Familie, wenn die Hausapotheke immer gut bestückt sein muss mit „Fiebersäften“, Aspirin und nichtverschreibungspflichtigen entzündungshemmenden Mitteln, die nur die Symptome lindern, aber allesamt immunsuppressiv wirken. Dass eine Erkältung ohne Arzt eine Woche und mit Arzt sieben Tage dauert, wird beharrlich ignoriert. Ein Arzt, der nichts verschreibt, taugt eben nichts. Und so hörte ich mehrmals, dass Fiebernde nicht das Bett hüteten, sondern sich mit einem Medikamentencocktail zur Arbeit schleppten. Ihnen bliebe nichts anderes übrig, war die Erklärung. Dass in diesem Zustand niemand eine Hilfe ist, sondern eher Sand im Getriebe, sei einmal dahingestellt. Aber die Gleichen, die angeblich auf dem Zahnfleisch zur Arbeit gerobbt sind, ließen später nichts auf die Corona-Maßnahmen dem Grunde nach kommen, denn „die Gesundheit geht schließlich vor“. Auf einmal? Und so erlebten wir das Paradoxon, dass Kranke am öffentlichen Leben teilnehmen durften, da geimpft, und Gesunde zu Hause bleiben mussten, da ungeimpft …

Aber wer störte sich denn an den offensichtlichen Widersprüchen? Wenn in Rateshows die Zuschauer zum Sprechen die Maske absetzen, dann springt einem die Verarschung doch mit dem nackten Boppes ins Gesicht! Und da nutzen auch die Glasscheiben nichts, die zwischen den Teilnehmern der Raterunden aufgestellt wurden. Was bei Menschen nicht möglich sein soll, war bei Viren auf einmal kein Thema mehr, denn die machen auch vor Plastikbändern halt, mit denen Shoppingzonen voneinander abgetrennt wurden, und entfleuchen aus offenen Fenstern wie Wellensittiche …

Doch anstatt den Finger auf die Wunde zu legen, mussten die „staatsfunktreuen“ Bürger doch den Eindruck gewinnen, dass nur Querulanten, die die Regierung loswerden wollen, Kritik an den Maßnahmen üben. Bei der Impfung bezog man sich auf Horrorstudien, die so keinen Sinn machen, weil Geimpfte kein verklumptes Blut in den Adern haben können, ohne in akuter Lebensgefahr zu schweben. Und so wurden Bedenken, die tatsächlich gegen die Impfung sprachen wie die Bildung von Antikörpern, die genau das verursachen können, wodurch „Covid-19“ auch in die Schlagzeilen kam, ignoriert. Etwa weil diese Bedenken im „Staatsfunk“ (Spiegel Online und NTV-Wissen) geäußert wurden? Und so war eine sachliche, problembezogene Diskussion von Anfang an nicht möglich wegen der emotionsgeladenen Atmosphäre, bei der die Vernunft völlig auf der Strecke blieb.

Und was machte Bhakdi? Millionen würden sterben, sagte er, woraufhin die „andere Seite“ dagegen hielt, dass die Impfung millionen Leben gerettet habe. Bhakdi bediente sich den gleichen Manipulationsstrategien, aber wenn die Seite mit den schlechteren Karten mit den „großen Hunden pinkeln“ will, dann geht der Schuss immer nach hinten los. Ich kann in diesem Politzirkus daher überhaupt niemanden mehr ernst nehmen.

Das Problem sehe ich in einer Gesellschaft, die für das „Tierwohl“ zu Veganern wird, aber es völlig o. k. findet, dass den Freilauf gewohnte Tiere wochenlang eingesperrt werden (also auch Oma Boltes Hühnerschar), weil irgendwo eine Gans vom Himmel gefallen ist, und 200.000 irische Weiderinder für den „Klimaschutz“ gekeult werden sollen …

@Martina, Ihr Kommentar 21. Juni 2023 um 12:07 Uhr.

Danke für Ihre Beispiele aus dem realen Leben. In der Pandemiezeit sind viel Widersprüche und Parodoxen zu Tage getreten. Wie in jedem Ihrer Kommentare haben Sie auch in diesen eine saure Gurke hineingelegt. Prof. Bhakdi bediente sich keiner „Manipulationsstrategie“. Prof. Bhakdi liefert Fakten. Die Übersterblichkeit spricht für seine Expertise.

Zur „sauren Gurke“: Mich hatte die martialische Ausdrucksweise von Bhakdi in seinen letzten Interviews irritiert. Die passte nicht zu dem ansonsten besonnen auftretenden Professor. Der Zug wäre doch längst abgefahren, warum also jetzt der Panikmodus? Der Placebo-Effekt wirkt immer in beide Richtungen. Sage jemandem, er hat eine Erkältung, und er geht beruhigt nach Hause, sage ihm er hat „Corona“, und er macht sein Testament. Naja, ganz so schlimm ist es ja nicht gewesen, aber Menschen sind eher geneigt, Medikamente zu nehmen, wenn sie von einer generellen Gesundheitsgefährdung ausgehen, so dass ich die Praxis, Paracetamol zu verschreiben, durchaus kritisch sehe.

Ich weiß daher ehrlich gesagt nicht mehr, wie ich Bhakdi einordnen soll. Natürlich verbreitet er Angst, und das Erzeugen von Angst ist eine typische Manipulationstechnik. Denn bei aller Kritik an einer Impfung, die m. E. auch völlig berechtigt ist, sollte man sich doch fragen, ob alle Ärzte und medizinischen Angestellten unter einer Decke stecken. Denn das müssten sie ja, wenn die Lage so bedrohlich wäre, wie Bhakdi sie schildert. Aber warum sollten sie mit voller Absicht das Leben ihrer Kollegen, Verwandten, Freunde und Bekannten gefährden?

Meine eigenen Beobachtungen lassen keine genauen Rückschlüsse zu. Es sind Menschen „mit Corona“ verstorben, sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte. Erkältungen hatten alle – ob geimpft oder ungeimpft. Ich hatte zwar im Gegensatz zu früheren Jahren einen vergleichsweise leichten Husten, aber dafür ging der „Raucherhusten“ (vor allem morgens) über Wochen nicht weg, was ich vorher auch so noch nie hatte. Dass dieses Virus anders war als andere Corona-Viren, kann ich daher nicht ausschließen. Denn bereits im Herbst 2019 (und hier sollte man auch den Beginn der Pandemania ansetzen) hatte ich einen für die milde Jahreszeit sehr unangenehmen Husten. Dies ist für mich auch die einzig logische Erklärung, warum Kinder und Jugendliche während der 1. Welle nicht betroffen waren. Denn eine Erkältung zu Saisonbeginn ist nach meiner Erfahrung der wirksamste Schutz, um ungeschoren durch die restliche Saison zu kommen.

Insgesamt beobachte ich aber schon eine größere Skepsis der Impfung gegenüber, auch wenn immer noch einige überzeugt sind, dass sie ohne Impfung noch viel schlimmer dran gewesen wären, als sie es ohnehin schon waren. Aber den Satz: „So krank war ich noch nie“, hatte ich auch schon im Zusammenhang mit Influenza gehört. Und jetzt schauten eben alle wie ein hypnotisiertes Karnickel auf ihre Gesundheitsbeschwerden, für die die einen die Imfung und die anderen das Virus verantwortlich machten.

Zu Statistiken fällt mir nur ein Satz ein: „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast,“ und Wodarg brachte es m. E. auf den Punkt: „Der Teufel kämpft auf beiden Seiten.“

„Wenn ein Richter alles für richtig halten MUSS, was in irgendeinem Gesetzbuch steht, dann können wir uns die Justiz sparen.“

Kommen Sie vielleicht aus der DDR? In der DDR bestand die Bibliothek eines Anwalts aus den Gesetzesbüchern, die auf seinem Schreibtisch Platz hatten, in der BRD füllten die Kommentare zu den Gesetzen ein ganzes Zimmer.

Nein, aber ich habe nach der Wende in der ehemaligen DDR gearbeitet. Bei einem Kreisgericht, bei einer Verwaltungsbehörde und mehrere Monate in einer Anwaltskanzlei. Deshalb weiß ich, wie da die „Kommentare“ aussahen. Ungefähr ein Büchlein pro Rechtsgebiet, in dem ein paar Gerichtsentscheidungen zitiert wurden.

Warum die Frage? Ich hatte eher den Eindruck, als ob Sie aus der DDR kommen würden, weil Sie die Meinung geäußert hatten, ein Richter müsse für richtig halten, was im Gesetz steht. Ich wollte aber nicht fragen, weil ich die Frage für schnippisch und nicht sachdienlich hielt. Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Wenn ich nicht mit den Gesetzen konform gehe, dann kann ich doch nicht Jura studieren bzw. muss mir die Frage gefallen lassen, ob ich das System stürzen will. Das Gesetz ist das Fundament eines Rechtsstaates. Wenn also Gesetze erlassen werden, die – wie die Änderungen im Infektionsschutzgesetz – dazu führen können, dass der Bürger dem Staat hilflos ausgeliefert ist, dann darf man doch nicht die Folgen dieses Gesetzes verurteilen, sondern sollte sich fragen, wieso ein solches Gesetz überhaupt erlassen werden konnte bzw. was man machen kann, um verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze zu annulieren.

Probleme entstehen, weil auf die Einhaltung von Gesetzen nicht mehr Wert gelegt wird (bzw. diese als Zeichen von Intoleranz abgelehnt wird), weil nicht alle vor dem Gesetz gleich sind, weil ein Gesetz niemals isoliert gesehen werden darf, aber auch, weil Anwälte die Notwendigkeit der Spezialisierung auf Fachgebiete unterschätzen und ihrem Mandanten daher nach bestem Wissen und Gewissen schaden. Probleme entstehen heute aber auch immer häufiger dadurch, dass die Moral über das Gesetz gestellt wird, so dass sich niemand mehr etwas dabei denkt, wenn Wettbewerber oder Produkte aus Gründen der Moral gemieden werden. Gesetze spiegeln die Werte einer Gesellschaft, weshalb Werte nicht so ohne Weiteres über das Gesetz gestellt werden dürfen, wenn die Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung noch nicht Rechnung tragen bzw. keine Einigkeit über die Werte besteht.

Wie schwierig die Bewertung im Einzelfall werden kann, sehen wir bereits am Beispiel mit dem „Schutz der Risikogruppen“. Sogar Bhaki unterschrieb eine Erklärung, wonach die Risikogruppen geschützt werden müssten. Er verstand darunter u. a., dass diese ihre Einkäufe nicht mehr selbst erledigen sollten/müssen(?). Jetzt zählen aber auch alle ab 60 bereits zu den Risikogruppen. Muss ich demnach auch „geschützt“ werden? Das will ich aber nicht!

Nach dem ersten Satz habe ich aufgehört zu lesen. Da weiß man ja nicht, ob man lachen oder weinen soll. Immerhin hat dieser Dialog jetzt ein bißchen Klarheit gebracht.

Das Problem in der heutigen Gesellschaft dürfte doch wohl eher sein, dass sie mit den Gesetzen nicht mehr konform geht. Die „letzte Generation“ hat Narrenfreiheit, so ähnlich konnte man das jetzt erst wieder den Nachrichten entnehmen. Wenn der Staat Jugendliche zum Vandalismus geradezu ermutigt, dann sind bestimmt nicht die Gesetze daran schuld.

Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass die verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen der Regierung gezielt von BEIDEN Seiten genutzt werden, um die Rechtsordnung in Frage zu stellen. Das ist keine Lösung, dass ist die Aufforderung zur Anarchie: Chaos und Ordnung …

Ok, ich hätte mich klarer ausdrücken müssen:

Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Ein Anwalt schwört, dass er die verfassungsmäßige Ordnung wahrt und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft erfüllt.

Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes muss geprüft werden. Die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz.

Ergo: Man kann einen Fehler doch nur dort beseitigen, wo er entsteht und nicht dort, wo er sich auswirkt!

Man muss Verbrechen nur richtig begründen, mit den richtigen Krankheitsbildern, mit den richtigen Experten – dann ist das ja was ganz anderes.

Darauf läuft Ihr Text letztlich hinaus.

Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurde doch genau das ermöglicht! Darauf will ich hinaus, aber das interessiert ja niemanden. Warum das Dach abdichten, wenn man sich jahrelang darüber streiten kann, wie das Loch in das Dach gekommen ist, wie man Regenfälle in der Zukunft verhindern kann oder die Produktion von Eimern subventionieren kann?

Sachlich ist Zwangsimpfung nichts anderes als legalisierter Mord, weil es sonst welcher Dreck sein kann, der da verabreicht wird, ganz abgesehen von Todesfällen schon bei den normalen Impfungen.
Das Infektionsschutzgesetz ist schon deshalb illegal.
Man kann nicht so etwas für legal halten, nur weil Gesetz drüber steht.
Gerade Richter müssen wissen, dass Gesetze die Zwangsbehandlungen ermöglichen, nicht rechtens sind.

Versuchen Sie das mal einer Gesellschaft klarzumachen, die davon überzeugt ist, dass sie ihre Gesundheit in erster Linie nicht dem Wohlstand, sondern der Pharmazie verdankt! Und die Ansprüche werden immer größer, da scheinbar niemand mehr so krank wird, dass er einen Matratzenhorchdienst einlegen muss, geschweige denn infolge einer Erkrankung verstirbt. Jedenfalls gewinne ich den Eindruck, wenn ich mir anhören muss, dass das Virus so gefährlich gewesen sei, weil jemand so krank war wie niemals zuvor in seinem Leben war (dasselbe habe ich schon von einem Bekannten gehört, der sich seither jedes Jahr gegen Grippe impfen lässt) oder weil jemand verstorben ist, den man gekannt hatte. Dass Menschen niemals gesund sterben, sollte eigentlich eine Binsenweisheit sein, und „plötzlich und unerwartet“ sind auch schon immer Menschen abgetreten, die keines gewaltsamen Todes starben oder einen Unfall hatten. Gevatter Tod macht vor keinem Alter halt.

Impfungen waren in unserer Gesellschaft jahrhundertelang eine Selbstverständlichkeit wie die Pockenimpfung, erst in den letzten Jahren findet Kritik, weil die gesunheitlichen Risiken völlig unterschätzt werden, was in wissenschaftlichen Kreisen schon immer ein Thema war – auch in der Öffentlichkeit mehr Beachtung. Hier kann nur Aufklärung Abhilfe schaffen, aber nicht die pauschale Verurteilung.

Wenn ein Richter aufgrund widersprüchlicher Fakten zum Schluss kommt, dass ein Gesetz oder eine Verordnung, die aufgrund eines Gesetzes erlassen wurde, verfassungswidrig ist, dann muss er die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes oder dieser Verordnung zum Gegenstand eines Verfahrens machen, aber er darf nicht in seinem Urteil seinem Eid, den er auf die Verfassung geschworen hatte, zuwiderhandeln.

Die Gesellschaft lässt sich polarisieren, weil die falschen Leute am falschen Platz mit den falschen Argumenten Widerstand leisten.

„Die Einschränkungen der Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz sollen doch gerade dem „Kindeswohl“ Rechnung tragen, indem Infektionen verhindert werden.“

Man kann immer einen wohlklingenden Vorwand finden, um die Menschen zu entrechten und an der Gesundheit zu schädigen.

Es wäre bei Diphterie genauso rechtswidrig gewesen.

Kranke Menschen entrechtet man nicht, weil mir meine „Freiheit“ völlig egal ist, wenn ich richtig krank bin. Nur Gesunde können entrechtet werden, weshalb Quarantäne schon immer umstritten war. Hier muss man also unterscheiden. Dass nach dem Krieg Kopfläuse relativ schnell wieder verschwanden, lag bestimmt nicht daran, dass man Angst hatte, Kinder zu traumatisieren, wenn man mit der Haarpracht kurzen Prozess machte. Aber heute wurden ja sogar schon Stimmen laut, dass man kopfbelauste Kinder stigmatisieren würde, wenn man sie nach Hause schickt und empfahl Kita-Betreuerinnen, davon abzusehen. Kam irgendwann in den Nachrichten. Dass man Erkältete nicht zu einem Besuch im Pflegeheim oder Krankenhaus ermutigen sollte, sollte auch keiner weiteren Erklärung bedürfen.

Ihnen ist aber schon bekannt, dass Chemotherapie die Krebskranken tötet?
Mich entrechtet es sehr wohl, wenn mir sowas im Namen eines angeblichen höheren Gemeinwohl aufgezwungen wird.
Gerade die Nazi-Zeit liefert reichlich Lehrbeispiele, was hinten dabei raus kommt, wenn die gesundheitlichen (und die Freiheits-)Rechte des Einzelnen zugunsten eines angeblichen Gemeinwohls verletzt werden.

Aber der Krebskranke klammert sich an die Therapie wie an einen Strohhalm. Er wird nicht zu der Therapie gezwungen. Wer Bedenken hat, sollte daher erst gar nicht zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen, solange er sich wohl fühlt.

Ein Bekannter hielt auch nicht viel von den Ärzten, schon gar nicht während der Pandemania. Er muss unglaubliche Schmerzen gehabt werden, aber ging erst zum Arzt, als er bereits Blut im Urin hatte. Er hatte Blasenkrebs. In einer solchen Situation fragt niemand mehr danach, ob ihm eine Therapie schadet oder nicht, weil er nur die Schmerzen loswerden will. Unterschätzen Sie niemals den Schmerz! Er reduziert den Menschen auf seinen Körper.

Zur Zeit des Nationalsozialismus gab es noch nicht die Möglichkeit, Krankheiten wie Syphilis mit Antibiotika erfolgreich zu therapieren. Die Krankheit verlief tödlich und endete im körperlichen und geistigen Verfall. Auch gab es viele technische Hilfsmittel und Operationstechniken noch nicht, mit denen Menschen wenigstens teilweise wieder Lebensqualität zurückgegeben werden konnte. Es waren aber auch die Nationalsozialisten, die sich für die Entwicklung von Prothesen einsetzten, um den Opfern von Kriegsverletzungen ihr Leid zu verringern. Bei dem Verlust beider Arme oder beider Beine sah man allerdings den Tod als milderes Schicksal als ein Leben ohne Gliedmaße – und das war der Ursprung der Euthanasie. Dass Behinderte, bei denen man davon ausging, dass die Behinderung vererbt werden könne, sterilisiert werden sollten, trägt dem gleichen Gedanken Rechnung.

Wer das verurteilt, sollte sich fragen, ob er ein Leben in völliger Abhängigkeit führen möchte bzw. warum er eine Patientenverfügung unterschreibt, die ihm dieses Schicksal ersparen soll.

Menschen sollte demnach ein Leben erspart werden, das ihrer nicht würdig ist. Warum irgendwann daraus ein Mensch wurde, der des Lebens nicht würdig ist, können nur die linken Linken beantworten.

Die Antwort auf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft – die gibt es …

„Biedermanns Diagramm des Zwangs“ von 1956

Die systematische Zerstörung der menschlichen Psyche
(Vorsätzliche psychologische Folter und Unterwerfung der Bürger durch die Herrschenden und Regierungen)“

Video von David Icke

https://youtu.be/EYdYIQv35-s

Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft als Opfer und Täter!?

„Um die Gehorsamkeit und Unterwerfung der Opfer zu schüren, muss man sie abhängig von sich
machen. Je abhängiger das Opfer vom Täter, je höriger wird es ihm.

… Allmacht demonstrieren. Wir haben die Kontrolle und es gibt nichts, was du dagegen tun kannst.

Erniedrigung. Nehmen wir ein Beispiel: Du läufst mit einer Gesichtswindel oder einem Maulkorb
herum, weil ein Krawatten tragender Hund es dir befiehlt. Alles, was du erlebst ist Erniedrigung.
Wo bleibt da noch deine Selbstachtung.

Erzwingen trivialer Forderungen in Form von Regeln. Ach du meine Güte. Sehen wir das nicht
immer wieder in den letzten Monaten? Je trivialer, lächerlicher und dümmer die Forderung ist, der
du nachkommst, je mehr wird der menschliche Geist, die menschliche Selbstachtung und die
Menschenwürde zerstört.
Und du bist es, der sie dir selber raubt. Was bleibt übrig: Komplizenschaft, Folgsamkeit,
Unterwerfung, Gehorsamkeit. Merkst du worauf sie mit ihren Lockdowns abzielen? — [sie führen
ihren Krieg gegen] alles, was Spaß macht, alles, was es den Leuten erlaubt, sich zu entspannen,
alles was es den Leuten erlaubt, zu interagieren, einen sozialen Diskurs zu führen, in Bars, in
Restaurants, in Kinos und Konzerten, Theatern, […] sogar die Fitness-Studios [nehmen sie in den
Fokus], alle Orte an denen die Leute Spaß haben und interagieren — das, was sie das Gastgewerbe
nennen. Warum wird das Gastgewerbe am meisten ins Visier genommen? Zusammen mit der
Unterhaltungsindustrie und in der Tat auch der Gesundheitsindustrie. Und warum? Weil diese ein
zentraler Teil des psychologischen Krieges sind.“

Zusammengestellt von:
Telegramkanal: Corona Virus Informationen

https://t.me/coronainformationskanal

Viele haben sich aufgegeben – sie sind bereits psychisch zerstört – hoffen nur noch auf das dringend benötigte Ende des Psychokrieges gegen die Menschheit! Doch – es ist nur ein Waffenstillstand!

Richter Dettmar hat sich gegen eine Kindeswohlgefährdung ausgesprochen. Er konnte es nicht mit seinem richterlichen Gewissen vereinbaren, Kinder über Stunden Masken tragen und leiden zu lassen. Ich verbeuge mich vor diesem Mensch gebliebenen Richter.

hier wird nun im detail aufgezeigt, wie „unsere“ justiz tickt … – getickt wurde – dank der justizministerien und dahinter stehenden organisationen – siehe dragon queen im kiga münchen bogenhausen – schulministerium – erziehungsministerium plant umerziehung von kindern für päderasten – masturbationsunterricht und aufsatzschreiben ist erlaubt und inhalt des schulplans – die pädos haben alle parteien erreicht – wie krank sind die denn alle ???? katholischer pfarrer klagt afd an. – ???

Zermürbung und Zersetzung des „Delinquenten“.

Dadurch: Einschüchterung der Übrigen.

Und die Staatsanwaltschaft zieht ihren Stiefel durch, wahrscheinlich auf Weisung des Justizministers.

Bin gespannt, was daraus wird. Evtl wird es erstmal in die Länge gezogen und dann still und heimlich eingestellt oder so.

Wenn das Wasserrohr ein Leck hat, dann stellt der Richter wohl auch einen Eimer unter das Leck, anstatt einen Klempner zu beauftragen, das Leck abzudichten.

David gegen Goliath. Nicht dieses, sondern Dettmars eigenes, ehemaliges Verfahren für Kinder und Eltern gegen krankmachenden Regierungswahn, eigentlich Despotie.
Dettmar handelte sicherlich in bester Absicht, in vollem Bewusstsein seines (übermächtigen) Gegners und in Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch wenn diese beiden längst obsolet waren.
In diesem Sinne handelte Dettmar selbstlos und für unser Gemeinwohl, wenigstens Gemeinwesen. Dafür schulden wir ihm nicht nur Achtung, sondern vor allem unsere Solidarität, jeder nach seinen Möglichkeiten. „Free Assange“ tönt es aus vielerlei Mündern, hiesiger Blog verteidigt Dettmar, geht mit gutem Beispiel voran.
Dettmars Frau wurde hoffentlich nicht über den „Michael-Kohlhaas-Teil“ ihres Mannes krank. Dieser fördert ganz gewiss nicht ihre Genesung. Dettmar (und seine Frau, seine Familie) braucht unsere Solidarität jetzt. Erweisen wir sie ihm so wie Prof. Bhakdi?!
Dettmar kann nur mit breiter Solidarität obsiegen.
Sozialismus statt Barbarei.

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