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Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!

Eine Hamburger Ärztin, tätig in einem Krankenhaus, erlitt nach der BioNTech Spritze Herzrhythmusstörungen und Atemnot, sodass sie sich wochenlang im Krankenstand befand. Bis heute halten Erschöpfung, Schlafstörungen und Schmerzen bei ihr an. Im ersten Prozess gegen BioNTech hier in Deutschland behauptet der Impfstoffhersteller, dass dieser Einzustellen wäre, schließlich ergab die eigene Prüfung, dass die Vorwürfe der Klägerin unbegründet und deshalb vom Gericht abzuweisen wären. Die Ärztin war bis zu Spritze topfit, sie war Ruderin und kann erst seit der Impfung nicht mehr diesen Sport ausüben. Der Anwalt der Klägerin reichte kurz vor Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ein und will aufgrund der Bedeutsamkeit dieser Klage, dass eine Kammer, bestehend aus mehreren Richtern, über diesen Fall entscheidet. Interessant ist, dass der Anwalt nun bekannt gibt, dass die Anwälte der Gegenseite, also von BioNTech, über die Verschiebung des Prozesses informiert wurden und nicht vor Gericht erschienen, er dagegen nicht darüber unterrichtet wurde. Interessant sind außerdem die Ausführungen von Rogert zu den Ämtern der Richter und der Rolle des deutschen Staates gegenüber BioNTech: „Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen“. Mehr dazu im Artikel.

Eine Ärztin, die in einem Krankenhaus tätig ist, klagt gegen BioNTech wegen Atemnot und Herzrhythmusstörungen seit der Impfung. Sie leidet immernoch an Erschöpfung, Schlafstörungen, Schwellungen der Extremitäten und Schmerzen – durch einen Befangenheitsantrag wird der Prozess in Hamburg nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben

In Hamburg sollte eigentlich der Prozess gegen BioNTech starten – doch soweit kam es nicht. Am Morgen des ersten Prozesstages wurde dieser spontan abgesagt. Der Grund: Tobias Ulbrich, der Anwalt der Klägerin, stellte am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Beim NDR heißt es dazu:

Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am Montag ein Bild von der Klägerin und ihrer Krankengeschichte machen. Die Frau war persönlich geladen. Nun ist der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.

Das Ärzteblatt und das RP Magazin können dann noch ergänzend hinzufügen:

Nach Angaben des Rechtsanwalts Marco Rogert, einer der Vertreter der Klägerin in den Verfahren, wollen er und seine Kollegen durch den Befangenheitsantrag „höchstmögliche Expertise“ in dem weiteren Verfahren sicherstellen. Es gehe darum, den Fall von einer mit drei Berufsrichtern besetzten und außerdem auf sogenannte Heilbehandlungssachen zuständigen Kammer verhandeln zu lassen. Dies werde auch an anderen Landgerichten, wo vergleichbare Klagen anhängig seien, so gehandhabt.

Gut, dass auch das Ärzteblatt die Kunst des echten Journalismus beherrscht und am Ende nochmal die Impfzahlen gerade rückt. Schließlich gibt es in Deutschland nur 180 Klagen und dabei wurden bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Dass alleine Ulbrich 1.400 Verfahren betreut und 250 Klagen eingereicht wurden, davon weiß das Ärzteblatt natürlich nichts, dafür hätte es tiefergehendere Recherchen benötigt. Vielleicht sollte das Ärzteblatt mal zur Abwechslung beim RP Magazin vorbei schauen und dort abschreiben?

„1400 Verfahren laufen derzeit und bei 250
sind Klagen eingereicht. Fast jedes Landgericht ist versorgt.“

Leider schafft es dieses Medium immer noch nicht, obwohl es seine Aufgabe wäre, über die Dunkelziffer bei Impfschäden zu berichten und darauf hinzuweisen, wie die breite Ärzteschaft Menschen mit einem Impfschaden diffamiert und als psychisch auffällig hinstellt. Auch hört man in diesen immer gleich lautenden Artikeln nichts davon, was es eigentlich bedeutet, einen solchen Prozess gegen diesen Pharmariesen zu führen (Filmhinweis: Dopsick).

Gegenseite wurde über Terminabsage informiert

Interessant ist, dass Ulbrich sagt, dass die Anwälte der Gegenseite darüber unterrichtet wurden und deshalb nicht vor Gericht erschienen. Dagegen wurde er selbst nicht in Kenntnis und somit erschien er vor Gericht. Auf Twitter schreibt Ulbrich dazu:

In einem Welt Artikel, der natürlich wie immer hinter einer Bezahlschranke steckt, hören sich die Impfnebenwirkungen deutlich schwerer an, als in dem dazu ausgestrahlten Interview von Sat1 regional und im Artikel vom NDR. Bei Sat1 regional ist etwa die Rede von Erschöpfung, Schlafstörungen und Schmerzen, also den Symptomen, die jetzt noch anhalten. Die Symptome, die eindeutig in der breiten Masse als Long-Covid bekannt sind. Bei der Welt heißt es allerdings:

Die Ärztin behauptet, durch die Impfung gegen Covid-19, die in Deutschland vom Hersteller Biontech unter dem Namen Comirnaty vertrieben wird, schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten zu haben. So soll die Klägerin unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen gelitten haben und deshalb mehrere Wochen im Krankenstand gewesen sein. Bis heute leide die Ärztin laut eigenen Angaben unter Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen.

Auch der NDR geht nicht auf die Herzrhythmusstörungen ein, das RP Magazin weiß aber entgegen aller anderen Medien darüber hinaus noch, dass die Klägerin „Schwellungen der Extremitäten“ hat.

Die Klägerin ist eine Hamburger Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet. Sie war laut ihrem Anwalt bis zu ihrer Corona-Impfung kerngesund. Danach habe sie Probleme bekommen: Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen. Auf 200 Seiten hat sie ihre Krankengeschichte beschrieben, ergänzt durch Laborergebnisse und ärztliche Atteste. Sie verlangt von Biontech 150.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem soll der Pharmakonzern alle materiellen Schäden ersetzen.

Nun wissen inzwischen auch die Journalisten vom NDR, dass ein Erfolg für die Klägerin nicht bedeutet, dass BioNTech für den Schaden haftet. Der NDR schreibt am Ende des Artikels dazu:

Für die Corona-Impfungen hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt, um möglichst schnell an Impfstoff zu gelangen.

Wie viel Interesse, so ein unabhängiger Hamburger Richter wirklich hat, im Sinne der Klägerin Recht zu sprechen oder aber im Sinne des Pharmakonzerns und des Staates zu entscheiden, das kann am Ende ja jeder selbst beurteilen. Wohl können dies diejenigen, die sich in Hamburg während der Corona-Maßnahmen vor Gericht verantworten mussten, am besten beurteilen.

Bekannt ist ja bereits, dass sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des APA Vertrages mit der BioNTech Manufacturing GmbH vertraglich verpflichtete, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen. Der Schädigen bekommt also alles bezahlt, während die Geschädigten ihren Prozess aus eigener Tasche zahlen sollen.
Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen.

Tobias Ulbrich

Den Artikel von RP kann man derzeit nur eingeschränkt lesen, die wurden wohl Opfer eines Cyberangriffs, deshalb hier das PDF vom guten alten Webarchiv.

Zur Erinnerung: Strategie des Anwalts

Rogerts Strategie scheint es zu sein, durch die Beweislastumkehr zugunsten der Klägerin seinen Prozess gegen BioNTech erfolgreich führen zu können. Der Impfstoffhersteller BioNTech muss nun nachweisen, dass eine andere Ursache als die Impfung wahrscheinlich sei, zum Beispiel bisherige Krankheiten der Geschädigten. Laut Rogert war die Klägerin vor der Impfung im Rudersport tätig, laut ihm war sie „fast schon eine Leistungssportlerin“. „Das war nach den Impfungen nicht mehr möglich […] Sie kann nicht mehr das Leben führen, das sie vorher geführt hat“, so Rogert bei Sat1 regional.

Klage sollte nach Ansicht von BioNTech als unbegründet abgewiesen werden

Dieser Hamburger Fall wäre für BioNTech die erste mündliche Verhandlung in solch einem Verfahren wegen dessen „Impfstoffs“ Comirnaty. Neben Schmerzensgeld geht es um die Erstattung von materiellen Schäden, insbesondere Heilbehandlungskosten. BioNTech war dann so nett und prüfte die Vorwürfe auf eigene Faust und kam überraschend zu dem Schluss, die Vorwürfe der Klägerin wären unbegründet und deshalb vom Gericht abzuweisen.

Rogert schreibt zu dem Thema „Unabhängigkeit der Justizverwaltung?“ auf Twitter

Nachdem also nun der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, postet Rogert auf Twitter seine Einschätzung zum deutschen Justizapparat. Er spricht davon, dass die Exekutivverwaltung nicht unabhängig ist und führt dies auch weiter aus. Er sagt dazu, dass es sich eben nicht ohne Grund bei der Leitung von Gerichten um politisch besetzte Posten handle. Auch spricht er von dienstrechtlichen Problemen die einem Richter drohen können, wenn er unliebsame Entscheidungen trifft und dies enorme Auswirkungen haben kann auf deren zukünftige Karriereleiter. Ein Fall der dabei bestätigt wird, ist der Fall des Weimarer Richters zum Thema Masken bei Kindern. Ihm wurde nun am 15. Juni der Prozess gemacht.

Thema heute: „Unabhängigkeit der Justizverwaltung?“ Gemäß Art. 97 GG sollen #Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein.

Nichts steht in Art. 97 GG zur Justizverwaltung zur Unabhängigkeit, die nach wie vor Teil der Exekutivverwaltung geblieben ist und damit natürlich nicht unabhängig ist. Nicht umsonst handelt es sich bei der Leitung von Gerichten um politisch besetzte Posten.

Soweit es die Gerichtsverwaltung des eigenen Bundeslandes anbetrifft, ist diese der/dem jeweiligen Justizminister/in untergeordnet, der/die zeitgleich noch Abgeordneter und faktisch Chef der Judikative ist, also eine Gewaltendurchbrechung in beide Richtungen.

Innerhalb der #Justizverwaltung obliegt die Bestimmung des Dienstortes und auch die Fragestellung der Abordnung/der Umsetzung an einen anderen Dienstort.

Wenn also keine direkte Einwirkungsmöglichkeit der Exekutive auf die Entscheidung des Richters besteht, so kann einem Richter, der unliebsame Entscheidungen trifft oder gern gesehene Entscheidungen treffen soll über die dienstrechtliche Schiene im Rahmen der Exekutivverwaltung Beine gemacht werden. Je größer ein Flächenland, desto unangenehmer kann ein Ortswechsel von der örtlichen Distanz her ausfallen und umso angenehmer kann das Nachdenken über ein Schritt die Karriereleiter hinauf ausfallen.

Damit ließen sich Erwartungshaltungen steuern und es soll vorgekommen sein, so wird gemunkelt, dass Präsidenten von Landgerichten und/oder Oberlandesgerichten in Einzelgesprächen dem jeweils in der Sache agierenden Richter mitgeteilt haben sollen, was die Erwartung der Justizverwaltung sei. Diese ließe sich in Abordnugsverhältnüberheblich synonymissen noch besser steuern, wenn die Karriereleiter noch bevor steht.

Bekannt ist ja bereits, dass sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des APA Vertrages mit der BioNTech Manufacturing GmbH vertraglich verpflichtete, die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung von BioNTech gegen solche Klagen zu übernehmen. Der Schädigen bekommt also alles bezahlt, während die Geschädigten ihren Prozess aus eigener Tasche zahlen sollen.

Unbekannt dabei ist der Grad der Zusammenarbeit, dass die Bundesrepublik Deutschland vertraglich schuldet, bei den Klageabweisungsbemühungen aktiv Partei für BioNTech zu ergreifen. Wörtlich heißt es u.a. in dem Vertrag im letzten Absatz von Ziffer I.12.6:

Der teilnehmende Mitgliedstaat (also die #Bundesrepublik#Deutschland) arbeitet mit der/den entschädigten Person(en) (also #BioNTech) zusammen, um Zugang zu Dokumenten und anderen Informationen zu erhalten, die für die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter (also #Impfgeschädigte) erforderlich sind, und unternimmt dabei angemessene Anstrengungen. Der (die) teilnehmende(n) Mitgliedstaat(en) kann (können) bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegebenenfalls durch seinen (ihre) eigenen Rechtsbeistand(e) weiter mitwirken.

Der Geist des APA – Vertrages trägt die Überschrift jedweden Schaden von BioNTech fernzuhalten. Über die Zahlung der Anwaltskosten und den Austausch von Informationen erhält die Bundesrepublik Deutschland einen Helikopterview über alle laufenden außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren von Impfgeschädigten und kann dadurch mit auf der Zeitachse und auch sonst die Verfahren mit steuern.

Wie also kann die Bundesrepublik Deutschland mitwirken, dass die Klagen verloren gehen? Kann und darf sich die Bundesrepublik Deutschland überhaupt verpflichten, gegen seine Bürger für ein Unternehmen so zu agieren? Muss da nicht das Parlament intervenieren bei dem Grad an Interessenverrat an den Wählern?

Gerne vernehme ich wie so eine Mitwirkung im Hamburger #Prozess ausgesehen haben könnte, wenn hier denn tatsächlich mitgewirkt worden wäre?

Wie hätten Sie es angestellt, wenn ein Richter das tun soll, was sie wünschen und Sie Olaf Scholz wären?

Hätten Sie Personen aus ihrer früheren Administration kontaktiert oder kontaktieren lassen und wer sind diese?

Arbeiten diese nun am Landgericht Hamburg in einer dafür prädestinierten Position für die Geschäftsverteilung?

Der mit der Angelegenheit befasste Einzelrichter war Mitglied der 35. Zivilkammer (Spezialzuständigkeit für Bausachen) und abgeordnet an das Landgericht als Richter am Amtsgericht. https://justiz.hamburg.de/resource/blob/678714/adfe58ae3119e6123b8200b02082c803/gvp-2023-stand-02-06-2023-data.pdf

Es könnten auch alles Zufälle sein, die zufällig nur beim LG in Hamburg aufgetreten sind? Die Zufälle gab es bisher bei keinem anderen Landgericht in Deutschland.

Was ist in HH so besonders?

#Impfschaden#Impfschäden#Nebenwirkungen#ProzessHamburg#vaccineinjuries

Twitter 15. Juni
Er muss es wissen …

20 Antworten auf „Ärztin klagt wegen Herzrhythmusstörungen – der Staat versucht jeglichen Schaden von BioNTech abzuhalten!“

Indes hat der Nationale Ekelrat (aka Nationaler Ethikrat) in Berlin getagt und hatte einen kritischen Gast, der seinen Frust auf die Mitglieder des Nationalen Ekelrates abließ und (gemäß Tagesspiegel, Berlin) randaliert haben soll, zum Thema „Eine Gesundheit“ (One Health) getagt, siehe https://www.tagesspiegel.de/berlin/publikum-mit-mikrofon-stange-attackiert-mann-randaliert-bei-jahrestagung-des-deutschen-ethikrats-in-berlin-10020703.html
Die Verbrecher, wie Buyx, machen im Hintergrund feste weiter.

Im Grunde genommen muss man dem Randalierer dankbar sein, dass er diese Gurkentruppe um Buyx aufgemischt hat. Buyx ist um das Zehntausendfache gefährlicher, als der sich tätlich gezeigt habenden Endfünfzigjährige auf der Veranstaltung des Nationalen Ekelrates zur Gesundheitsdiktatur.

Wäre UNENDLICH VIEL EINFACHER gewesen sich einfach nicht spritzen zu lassen. Jetzt im Nachhinein einen auf „Ich war ein schlafwandelndes, gutgläubiges Schaf und habe brav alles mitgemacht, nun ach bitte hilf mir lieber Wolf“ zu machen ist ein bisschen… naiv?

Man muss der Ärztin leider vorwerfen, dass sie – wie die meisten dieser geistigen Überflieger im weißen Kittel mit dem imperativen Gestus – einfach gemacht hat, was fast alle Ärzte machen, nämlich Behandlungen durchgeführt, ohne nachzuschauen, ob diese jemals seriös wissenschaftlich geprüft waren, sogar gegen sich selbst – und das, obwohl bekannt war, dass dieses Zeug nur notzugelassen war. Wahrscheinlich hat sie bis zum Schluss auf die Seriösität ihrer eigenen Branche und der Zulassungsbehörden blind vertraut – wie es in Sekten so ist.

Dafür zahlt sie einen extremen Preis. Ob sie ihre Handlungsweise und die ihrer Kollegen hinterfragen wird?

https://www.bundestag.de/resource/blob/878100/0d467f253a631b25461f939e801894db/WD-9-099-21-pdf-data.pdf
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages schreiben in einem Aufsatz vom 9.12.2021 unter Punkt 4: „Während die Gesundheitsschädigung und der Impfschaden vom Geschädigten voll umfänglich nachgewiesen werden müssen, genügt für den jeweiligen kausalen Zusammenhang gemäß § 61 IfSG die Wahrscheinlichkeit. Diese ist
gegeben, wenn bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die richterliche Überzeugung darauf gestützt werden kann.

Die Beurteilung an sich, ob das Krankheitsgeschehen mit Wahrscheinlichkeit auf die jeweilige Impfung zurückgeht, ist eine medizinische Frage und ist auf Basis des neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes vorzunehmen. … Eine von dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft abweichende
subjektive Auffassung eines einzelnen Wissenschaftlers oder einer einzelnen Wissenschaftlerin sei dabei nicht mit Ungewissheit in der medizinischen Wissenschaft gleichzusetzen.“

Hört sich so an, als ob ein Gutachter, der einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Impfung bescheinigt, vom Richter nicht ernst genommen werden muss, wenn WHO, RKI, Ärztekammer, Bill-Gates-Stiftung, wellcome-trust sagen, es gibt keinen Zusammenhang.

Contergan wurde 1957 nach dem damals „neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ als „völlig ungiftig und „unschädlich“ klassifiziert und als „erstes bromfreies Schlaf- und Beruhigungsmedikament ohne größere Nebenwirkungen“ rezeptfrei verkauft. Im Tierversuch gab es keine Gruppe mit schwangeren Weibchen, was aber niemanden störte, bis auf eine Pharmakologin bei der Food and Drug Administration in den USA, die dem Wirkstoff Thalidomid die Zulassung verweigerte wegen fehlender Tests.

Die Frau wurde unter Druck gesetzt (Thalidomid war bereits in 20 Ländern am Markt und die USA versprachen gute Geschäfte), hat aber trotzdem ihre „vom damaligen, aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft abweichende subjektive Auffassung“ beibehalten.

Contergan wurde nicht verboten, sondern der Hersteller nahm es vom Markt, nachdem die Zeitung „Die Welt“ einen Zusammenhang zwischen den Missbildungen bei Neugeborenen und dem Schlafmittel (das Schwangere gegen Morgenübelkeit nahmen) gezogen hatte. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Firma Grünenthal schon über 1500 Hinweise auf Fehlbildungen nach der Einnahme ihres Medikaments vor, darauf hatte sie aber nicht reagiert.

Die Entschädigung der Betroffenen ist auch kein Ruhmesblatt für Grünenthal und den Staat, der die Contergan-Stiftung finanziell ausstattet. Zwischen 1984 und 2009 konnte kein Antrag auf Conterganrente gestellt werden, und alle nach 2009 bewilligten Antragsteller erhalten erst ab Bewilligung Geld, d.h. fast 30 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Aktuell muss sich das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Berufungsverfahren damit beschäftigen, ob die Contergan-Stiftung bei der Antragsprüfung korrekt vorgeht.
Seit 2009 wurden von 1000 Anträgen 120 bewilligt, das Verwaltungsgericht Köln hat z.B. im Jahr 2017 der Contergan-Stiftung Recht gegeben, dass Gefäßschäden keine Rentenansprüche begründen, weil „derzeit hinreichende Erkenntnisse zur Wirkung von Thalidomid auf die embryonale Entwicklung fehlen“.

Das heißt, 60! Jahre nach der Markteinführung von Contergan gibt es keinen „medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ zu dem Medikament. Laut Gericht „bestehe eine gesicherte Grundlage nur in Bezug auf die allgemeine Wirkung des Stoffs, dem in der Tumorbekämpfung hemmende Wirkungen zugeschrieben würden.“ Bestimmt nur ein Zufall, dass Thalidomid in Deutschland seit 2009 zugelassen ist zur Behandlung einer Form von Blutkrebs.
https://www.tagesschau.de/investigativ/contergan-entschaedigung-gerichtsbeschluss-100.html
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104506/Contergangeschaedigte-scheitern-mit-Klagen-auf-Anerkennung-von-Gefaessschaeden

Korrektur
I./ Es ist nicht Blutkrebs, sondern Krebs von blutbildenden Plasmazellen im Knochenmark (Multiple Myelom).

II./ Das Verwaltungsgericht Köln hat die Anerkennung von Gefäßschäden im Jahr 2019 abgelehnt, nicht bereits 2017 (das Aktenzeichen ist von 2017). Schon vor 2019 wurden Studien veröffentlich, die zeigen, dass Thalidomid den „vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor“ (VEGF) hemmt. Der VEGF ist nötig für die Vaskulogenese (die Bildung von Blutgefäßen während der Embryonalentwicklung) und der Angiogenese (Wachstum von Blutgefäßen bei Wundheilung aber auch zur Durchblutung von Tumoren).

Es ist nicht nachvollziehbar, dass dem Richter zwar die tumorhemmende Wirkung von Thalidomid bekannt gewesen ist, nicht aber die hemmende Wirkung auf das Wachstum von Blutgefäßen. Denn der Effekt bei einer Krebsbehandlung mit Thalidomid beruht darauf, dass die Blutversorgung der Krebszellen durch die Unterdrückung der Gefäßbildung gestört wird und die Zellen verhungern sollen.

Bereits 1998 hat eine Studie festgestellt: „Thalidomide has a significant antiangiogenic effect against VEGF-induced neovasclar growth.“ Im Internet sind etliche Studien zu Thalidomid zu finden, eigentlich kann ein „seriöses“ Gericht sein Urteil nicht mit dem „Fehlen eines wissenschaftlichen Erkenntnisstands“ begründen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20K%C3%B6ln&Datum=09.07.2019&Aktenzeichen=7%20K%205034%2F16
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9646092

Interessante Informationen. Wenn sogar im Zusammenhang mit Thalidomid – DEM Skandalmedikament der BRD – solche Entscheidungen ergehen und das Nicht-Vorhandensein hinreichender Erkenntnisse einfach mal so hingenommmen bzw sogar fälschlich behauptet wird, dann können die C-Impfgeschädigten gleich einpacken.

In einem Rechtsstaat würde angesichts des wegen Parteilichkeit der Sachverständigen nicht verfügbaren Beweismittels Sachverständigengutachten die bloße Möglichkeit der tatsächlich entstandenen Schäden für die Haftung ausreichen.

Dieses zitierte Geschwafel des wissenschaftlichen Dienstes ist alles mögliche, nur nicht wissenschaftlich.

Wissenschaftlicher Erkenntnisstand in der Medizin heißt in der Praxis: Es haben viele mitgemacht.
Studien mit Kontrollgruppenvergleich existieren nur im Ausnahmefall.

Es ist absolut erbärmlich, dass die Justiz Entscheidungen auf Sachverständigenaussagen stützt, ohne sich kontrollierte Studien vorlegen zu lassen und diese zur Prüfung an einen mathematischen Statistiker weiterzuleiten.
Gerade im Arzthaftungsrecht dürften die wenigsten Entscheidungen einer Prüfung standhalten.

„… Hört sich so an, als ob ein Gutachter, der einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Impfung bescheinigt, vom Richter nicht ernst genommen werden muss, wenn WHO, RKI, Ärztekammer, Bill-Gates-Stiftung, wellcome-trust sagen, es gibt keinen Zusammenhang. …“

Fragt sich niemand, weshalb der Gates als de facto ärztlcher, pharmazeutischer Berater betrachtet und akzeptiert wird. Das muss doch mal jemandem an den Gerichten und in den Regierungen auffallen, dass man es bei Gates mit einem Scharlatan und Hochkriminellen zu tun hat.

„Die Ärztin war bis zu Spritze topfit, sie war Ruderin und kann erst seit der Impfung nicht mehr diesen Sport ausüben.“

Null Mitleid, das hätte sie wissen können, wenn sie denn gewollt hätte… Wenn sie zudem diese Biowaffe in ihre Patienten gejagt und gut kassiert hat, wünsche ich ihr ohnehin keinen Erfolg.

@ Erwin
Gesunde Geschäfte
Zutat
„Mitten in Europa, im Herzen Deutschlands, befindet sich mit dem Biopharmapark Dessau ein weltweit agierendes Zentrum der Pharma- und Biotechnologie. 
(auf einem Areal von 136 Hektar ganz auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnittene Ansiedlungs- und Dienstleistungsmöglichkeiten.)“

136 haGesamtfläche
540 Mio.€Investitionen seit 2011
2.200Arbeitsplätze
25 hasofort verfügbar

Jetzt muss die Nachfrage am „Gesundimpfen“ nur noch durch die
Gemeine IMPFPFLICHT geschaffen werden.

Also, das, was RA Ulbrich da auf twitter über die Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Mitgliedsstaat und dem Beklagten schreibt, wusste ich auch noch nicht. War das hier schon so in der Deutlichkeit bekannt? Die Haftungsfreistellung an sich – ja, darüber wurde ja schon viel gesprochen. Aber diese weiteren Klauseln, oh Gott. Die Staaten drängen, nötigen, zwingen ihre Bürger in die Spritze und ziehen dann beim anschließenden Prozess im Hintergrund die Fäden.

Ich hab den APA-Vertrag (Advance Purchase Agreement) noch mal rausgesucht. Das gesamte Kapitel Indemnification steht auf den Seiten 24 – 26.

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Ein Datum finde ich darin nicht. In einem Artikel von report24 aus August 2021 heißt es, er wäre am 20.11.2020 unterzeichnet.
https://report24.news/geheimvertrag-pfizer-eu-um-milliarden-ueberteuert-staaten-haften-wirkung-unklar/

Nach I.12.4 informiert der Beklagte den Staat unverzüglich ausführlich über die Forderungen und worauf sie beruhen. Nach I.12.5 hat der Staat das Recht, diese Informationen durch eigene Fachleute überprüfen zu lassen.
Nach I.12.6 hat der Staat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Anwälte. Er hat Anspruch auf Updates. Und dann das, was RA Ulbrich zitiert.

Es ist unfassbar. Was soll man dazu sagen. Den ungeimpften Steuerzahler freut es.

Bei fragdenstaat steht:

„EU-Impfvertrag mit BioNTech Pfizer vom 20.11.2020“

Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/9528-apa-biontech-pfizer/

Daten finde ich in dem Dokument mehrere: unter anderem ‚unterschreibt‘ ein Jeff Ryzcek in seiner Eigenschaft als Business Line Approver am 14.8.2020 vom Review-Team (S. 60 + 66), Attachment 1 Specifications) ; ebenso ein Rebekah Ward als Author Approval am 7.8.2020 (S. 67) .

Weiß nicht, ob sie solche Daten vermissen. Aber alles deutet auf eine Entstehung dieses Vertragsentwurfs im Jahr 2020 hin.

Ja, das ist schon ok. Mir war es wichtig, einen Nachweis dafür zu finden, dass das Ding auch unterschrieben wurde und nicht irgendein Entwurf ist. Sonst wird das bei Aufklärungsgesprächen als unwichtiger Wisch abgetan.

Ich bin so empört über diesen Text. Er weicht ja wohl auch ab von den seinerzeit geleakten Verträgen aus Albanien, die ja noch keine Verträge waren, sondern „drafts“.

Das hätte mal auf den ganzen Werbeplakaten drauf stehen sollen. Geh impfen – und wenn du dann hinterher nicht mehr krauchen kannst, werden wir stickum mit der Pharmaindustrie kungeln und unser ganzes geballtes (Fake-)Wissen, unsere Experten und unseren Einfluss dafür einsetzen, dass du keinen Pfennig bekommst.

Das ist noch ein anderes Kaliber, als wenn der Staat den Prozess so laufen lässt und dann hinterher die Rechnungen bezahlt.

Das muss unbedingt unter die Leute gebracht werden. Dehalb hab ich auch den Vertrag, den APA-Vertrag verlinkt, damit jeder zB die erste Seite und die drei Seiten Indemnification ausdrucken und anderen unter die Nase halten kann.

So wie Herr Ulbrich das auf twitter schreibt, stutzt man erstmal. Was ist ein APA-Vertrag? Warum heißen die Beklagten „die zu entschädigende Person“? Man denkt ja, die Geschädigten werden entschädigt. Ich hab erst gedacht, das ist ein Übersetzungsfehler. Aber wenn man den ganzen Punkt I.12 in dem Vertrag liest, wird es klar.

Der unge“impfte“ Steuerzahler bezahlt die Rechnungen. So ist das.
Der unge“impfte“ Steuerzahler freut sich „lediglich“, dass er sich seines unge“impften“ Lebens erfreut. Das ist doch schon mal was 🙂

Das stimmt schon, was Sie schreiben. Dass dann alles fällt, wenn Biontech fällt. Aber aktuell hat Biontech am Gericht in HH „Welpenschutz“ (siehe Ausführungen in den Kommentaren weiter oben).

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