Dr. Weikl soll wegen angeblich 24 unrichtiger Maskenatteste nun 1 Jahr auf Bewährung laut Gerichtsurteil bekommen. Die Gerichtskosten muss er selbst tragen und darf 2 Jahre nicht straffällig werden. Das dringt durch Bettina Gorzolla, welche alle Termine begleitete, an die Öffentlichkeit . Wer Deutschland 2022 kennengelernt hat, weiß, dass es ein leichtes ist für den deutschen Staat, seine eigenen Bürger zu verfolgen. Damit einher gehen aber auch ein Vertrauensverlust und viele Stunden in denen man sich mit der Verfolgung durch den Staat, in dem man lebt, befassen muss. Vermutlich werden Dr. Weikl und seine Anwälte Revision einlegen.
Kategorie: FFP-Maske
Dr. Weikl hat immer im Sinne seiner Patienten und seines ärztlichen Auftrags gehandelt. Die Patientengesundheit stand bei ihm immer ganz oben und deshalb ging er mutig voran. Nun droht ihm die Staatsanwaltschaft mit zwei Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot. Morgen um 10:00 Uhr ist die Urteilsverkündung vor dem Landgericht. Das zahlreiche erscheinen vieler Menschen ist an dieser Stelle ausdrücklich erwünscht. Unterstützen wir Dr. Weikl und zeigen ihm, dass er nicht alleine ist.
Für Menschen wie uns beim Corona-Blog ist es dieser Tage nicht leicht. Der Staat verfolgt uns auf das Härteste und unser Team, welches sehr klein ist, hat große Sorgen. Der eigene Staat will uns Kriminalisieren, weil wir nicht schweigend zustimmen. Unser Blog ist nicht wie die anderen Medienportale, wir machen unsere Arbeit ehrenamtlich und zeigen darüber hinaus im Alltag Gesicht. Das führt dazu, dass wir bereits mehrfach vor Gericht standen und stehen werden. Wenn unschuldige Bürger kriminalisiert werden, dann stehen wir nicht nur mit einem Bein in einer Diktatur.
Während der „normale Bürger“ eine Maske, bald sogar wieder eine FFP2-Maske im Flieger tragen muss, machen sich unsere Politiker im abgeschotteten Regierungsflieger ihre eigenen Regeln. Mal davon abgesehen, dass das normale Fußvolk am liebsten nur noch mit dem Lastenrad durch die Straßen rollen soll. Auf einer Zugfahrt, machte eine junge Frau, die offensichtlich mit ihrer Instagram Story beschäftigt war, eine wirklich erschreckende Erfahrung. Ein Fahrgast droht ihr an, ihr auf die Fresse zu hauen, wenn sie ihre Maske nicht aufsetze.
Lauterbach ist nach Angaben seines Ministeriums vierfach geimpft. Das Ministerium schrieb laut der Tagesschau: „Dies zeigt, dass bei der hochansteckenden Omikronvariante eine Infektion selbst bei äußerster Vorsicht nicht vollständig auszuschließen ist“. Lauterbach appelliere daher erneut an alle, sich umsichtig zu verhalten und auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, damit Infektionen und schwere Verläufe soweit wie möglich verhindert werden könnten. Halten wir fest: trotz oder wegen der 4. „Impfung“ erkranken viele Menschen. Trotz oder wegen der Maskenpflicht erkranken auch viele Menschen an unterschiedlichsten Lungenerkrankungen. Und wegen der Impfpflicht gibt es kein Personal mehr in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, das die Menschen, trotz oder wegen ihrer Erkrankungen und Impfschäden, behandelt.
Tri tra trallala die neuen Maßnahmen für den Herbst sind da. Der liebe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für alle etwas mitgebracht. Diesmal werden auch die Geimpften reich beschenkt – drei Monate nach dem letzten „Piks“ gilt nun nur noch der Impfstatus. Wobei spontane Änderungen durch die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrats jederzeit möglich sind. Ansonsten bleibt alles beim Alten: Maskenpflicht ab der fünften Klasse, die Reise- und Hotelbranche werden quasi lahmgelegt, Unis werden dicht gemacht. Da bleibt nur eine Frage: wann reist denn den Deutschen der Geduldsfaden?
Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Dr. Weikl wurde Opfer unserer Justiz. Der jetzige Staatsanwalt Herr Feiler – der für Dr. Weikl 2,5 Jahre ohne Bewährung forderte – war vor Herrn Mikla, der nun das Urteil gesprochen hat, Richter am Amtsgericht in Passau. Ach ja und natürlich war Herr Mikla vorher auf dem Posten von Herrn Feiler – wie praktisch, sozusagen ein fliegender Wechsel. So ist immer sichergestellt, dass entsprechende Interessen vertreten werden. Aktuell werden ja offensichtlicherweise die Interessen des Staates vertreten, natürlich alles im Namen des Volkes.
Dr. Ronald Weikl äußert sich nun, in einem noch gestern Abend aufgenommenen Video, selbst zu dem Urteil. So viel sei vorweg genommen, Dr. Weikl hat Berufung eingelegt und wird sich die staatlichen Repressalien, in Form dieses gerichtlichen Urteils, nicht gefallen lassen. Wir stehen hinter Dr. Weikl und werden weiterhin darüber berichten, denn in dieser Sache ist ausschließlich ein Freispruch akzeptabel.
Heute musste Dr. Weikl einen Rückschlag bei der Urteilsverkündung hinnehmen. Trotz schlagender Argumente sprach der Richter und seine beiden Schöffen (Rentner und Gartenbaubetriebsinhaber) ein verstörendes Urteil – gegen das Dr. Weikl natürlich Berufung eingelegt hat. Das Urteil lautet nicht nur 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung, sondern hinzu kommen einige Geldbußen und eine eingeschränktes Berufsverbot. Dr. Weikl sagt nach der Urteilsverkündung. „Ich habe den Menschen wirklich mehr Rückgrat zugetraut. Schade, dass sie auch dieser Agenda erliegen sind, das ist traurig.“