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Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet

Rechtsanwältin Wörmer beendet das Interview (Achtung: YouTube) mit den Worten „ich habe jetzt nicht mit einem Wunder gerechnet“. Die Ärztin Perin Dinekli steht seit 3 Jahren wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht. Nicht nur kurzfristig abgesagte Verhandlungstermine, nein auch ein direkt auf ihren Geburtstag gelegter Verhandlungstermin, sollten Dinekli wohl zusetzen. Obwohl ihr die Richterin mündlich zusagte, dass sie nicht zu 90 Tagessätzen verurteilt werde, tat dies die junge Richterin trotzdem. Dinekli geht von einer Einflussnahme auf die bislang recht obbjektiv agierende Richterin aus. Auch der Sachverständige Prof. Bergholz wurde trotz seiner 800 km langen Anreise nicht gehört. Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

Der Fall der Ärztin Perin Dinekli (63) – vor Gericht wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB – Geldstrafe 22.500 Euro

Die Ärztin Perin Dinekli (Homöopathische-Ärztin) kennen viele von den Demonstrationen. Auch wir sind ihr hin und wieder begegnet und mit ihrer Musik zauberte sie einem immer ein Lächeln auf die Lippen. Perin Dinekli ist durch „Ein direktes Lied“ bekannt geworden. Ihr aktuelles Lied „Autonomy&Dignity“ findet ihr auf ihrer Website.

September 2020 Hausdurchsuchung

Im September 2020 erlebte Dinekli eine Hausdurchsuchung und bekam im Dezember 2020 einen Strafbefehl – 5 Monate Gefängnis oder 22.500 Euro (150 Tagessätze) Strafe. In beiden Fällen würde sie als vorbestraft gelten, denn dies trifft bereits bei über 90 Tagessätzen zu. Das würde dann vermutlich dazu führen, dass man die Approbation verliert. Direkt nach dem Erhalt des Strafbefehls wurde auch ein Berufsrechtsverfahren eingeleitet (Anfang 2021). Sie erhielt Post bei der Approbationsbehörde. Ihr wurde nahe gelegt, sie solle die Approbation freiwillig abgeben. Die Argumentation der Behörde:

Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.

Perin Dinekli, Ärztin

Wenn sie dem nicht nachkomme, werde ein Berufsrechtsverfahren eingeleitet und die Approbation bis zum Ende des Strafverfahrens stillgelegt. Dem kam Dinekli aber nicht nach. Ihr wurde eine zweite Chance gegeben, sie solle durch eine Eidesstattliche Erklärung darauf verzichten, weitere Maskenatteste auszustellen.

Der Grund des Ganzen: das Ausstellen von Masken-Gefälligkeitsattesten.

Ab Anfang 2021 gab Dinekli eine Erklärung ab, dass sie keine Atteste mehr Post verschickt, sondern nur nach persönlichem Erscheinen in der Praxis. Außerdem schickte sie einen Brief an die Approbationsbehörde um ihre Motivation zu erläutern.

Mein Schreiben an die Approbationsbehörde

Sehr geehrter Herr …..,
ich wende mich hiermit auch persönlich an Sie als Mensch und bitte Sie, mir für einige meiner Gedanken Gehör zu schenken! Ich gehe davon aus, dass Sie, so wie auch ich, bemüht sind, Ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und gerechte Entscheidungen zu fällen. Möglicherweise trägt dieser Brief dazu bei.
Sie schreiben, dass nach Ihrer Meinung der Verdacht bestünde, dass ich eine unwürdige und unzuverlässige Person und charakterlich für den Arztberuf nicht geeignet sei und dass Sie es deshalb für notwendig erachten, mir die Approbation bis zum Ende des Verfahrens stillzulegen.
Gleichzeitig bieten Sie mir zu meiner Entlastung an, eine Eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass ich KEINE Maskenbefreiungsatteste mehr ausstellen werde.

Seit 30J. bin ich nun Allgemeinärztin in privater Praxis. Ich hatte mich nach gewissenhafter Überprüfung vieler mir zur Verfügung stehenden Heilmethoden bewußt für die Klassische Homöopathie entschieden, was ich nie bereut habe, da ich nach bestem Wissen und Gewissen zu der Überzeugung gelangt bin, dass ich auf diese Weise meinen Patienten schonend und nachhaltig helfen kann, die sich an mich wenden, weil sie aus unterschiedlichsten Gründen in eine Situation geraten sind, in der ihr faszinierendes und hocheffektives Immunsystem vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, sich selbst in angemessener Zeit von einer akuten Krankheit zu befreien, was dann oft chronische Leiden nach sich zieht.
Meine langjährige Praxis hat mich darin immer wieder bestätigt und ich habe bewußt in Kauf genommen, dass ich ob des großen Zeitaufwandes dieser Heilmethode deutlich weniger verdiene als der ärztliche Durchschnitt.
Ich werde entschädigt durch die vielen Heilungen, die ich miterleben durfte und die Freude, Dankbarkeit und Wertschätzung meiner Patienten. Die Bewertungen auf verschiedenen Arztbewertungsportalen sprechen da für sich.

Auch wenn meine Ärztegeneration die Genfer Deklaration, welche auf den Hippokratischen Eid zurückgeht, nicht mehr zu sprechen angehalten wurde, so fühle ich mich diesem Gelöbnis und damit meinen Patienten doch von Herzen zutiefst verpflichtet!

Glauben Sie wirklich, dass ich unwürdig und unzuverlässig bin, weil ich letztes Jahr zu einer Zeit, da wir Ärzte angehalten wurden, jeden direkten Patientenkontakt nach Möglichkeit zu vermeiden und auch Krankenbescheinigungen nach telefonischer Beratung auszustellen, Menschen nach telefonischer und/oder schriftlicher Rücksprache ein Maskenbefreiungsattest per Post zugeschickt habe, die sich in Not an mich gewandt haben, da ihre Haus- und Fachärzte sich weigerten, bzw. sich aus Angst vor Sanktionen, wie sie mir nun widerfahren, nicht trauten, ein solches auszustellen.

Ich kann Ihnen bei meiner Ehre versichern, dass ich noch kein Attest ausgestellt habe, was mir nach meinem besten Wissen und Gewissen als unbegründet oder unrichtig erschien.

Ganz im Gegenteil habe ich JEDE Anfrage, auch von Bekannten, abgelehnt, sofern sie explizit geäußert haben, dass sie keine deutlichen Beschwerden durch die Maske haben….
ebenjene Formulierung, die die Zeugin Jenny Haas mir angeblich unter falschem Namen als Brief zukommen ließ.
Hätte ich diesen Brief erhalten, dann hätte sie ganz sicher kein Attest von mir bekommen!
Aber da sie mir telefonisch deutliche Beschwerden schilderte, die ich ohnehin durch eine körperliche Untersuchung nicht hätte verifizieren können, fühlte ich mich verantwortlich dafür, sie vor Schaden zu bewahren.
Und genau das war in jedem einzelnen Fall der von mir ausgestellten Atteste meine wahrhaftige Motivation.
Ich bin mir keiner Schuld bewußt, damit wider besseren Wissens unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.
Und ich biete Ihnen aus vollster Überzeugung an, an Eides statt zu erklären, dass ich auch in Zukunft keine unbegründeten Maskenbefreiungsatteste ausstellen werde.

Ich frage mich nun: Warum werden Ärzte und Ärztinnen verfolgt, die aufrichtig und ehrenhaft ihr Bestes geben, um ihre Patienten und Menschen in Not zu schützen und ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dabei sogar noch ihre Existenz auf’s Spiel setzen, um ihren eigenen Würde-Prinzipien treu zu bleiben?
Und wenn Sie mir diese Würde aus Unkenntnis meiner Person nicht zugestehen, glauben Sie dann wirklich, dass ich würdiger würde, wenn ich die von Ihnen geforderte Eidesstattliche Erklärung unterzeichnete, mit der ich mich nach meinen eigenen Würde-Kriterien der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen würde?
In meinen Augen wäre genau das unwürdig und unzuverlässig, Menschen, die meinen Schutz und meine Hilfe brauchen, im Stich zu lassen, nur um mich selbst zu schützen. Wenn ich das täte, wäre ich charakterlich für den Arztberuf tatsächlich nicht geeignet.

Ich schicke Ihnen als Anlage Passagen aus der Ärztlichen Berufsordnung und aus dem Genfer Gelöbnis, die mir besonders wichtig sind.
Ich hoffe sehr, Sie als Mensch erreicht zu haben und lege es nun in Ihre Hände, mit meinem Anliegen angemessen umzugehen.


Mit freundlichen Grüßen

Perin Dinekli
Ärztin für Klassische Homöopathie
Hauptstr. 17
77652 Offenburg
Tel. 0781-71391
mail: pdinekli@gmail.com

Antirasismusaktivistin

Bekannt wurde das Ganze, weil sich eine Antirasismusaktivistin bei Dinekli ein Maskenbefreiungsattest unter falschem Namen in der Praxis, per Telefon, holte. Dinekli spricht davon, dass es Hinterrücks war. Zunächst bat die Dame via E-Mail um ein Attest, woraufhin sie Dinekli darum bat, in die Praxis zu kommen. Den Termin und einen weiteren ließ sie verstreichen und rief ein drittes mal – jedes mal unter falschem Namen – an und bat wegen Panikattacken und Atemnot um ein Maskenattest. Dinekli bat die Patienten ihr die geschilderten Symptome via Post zukommen zu lassen. Allerdings befand sich im Briefumschlag nur ein Rückumschlag und 15 Euro. Dinekli dachte, weil die Patientin in Not sei, schickt sie ihr das Attest trotzdem. Doch die Patientin ging direkt mit dem Attest zur Staatsanwaltschaft. Vor Gericht behauptet diese, sie hätte nie mit Dinekli telefoniert und auch nie Beschwerden geschildert und trotzdem ein Attest erhalten.

Sie wurde von weiteren Menschen denunziert, beispielsweise:

Corona-Rechtsprechung – Genfer Deklaration des Weltärztebundes unrelevant

Rechtsanwältin Frau Katja Wörmer erläutert als Anwältin von Dinekli, dass die Rechtsprechung im Fall Corona – Richter und Staatsanwälte – darauf beharrt, dass die Patienten in der Praxis für ein solches Attest erscheinen müssen, während bei normalen Krankmeldungen der Patient nur in der Praxis anrufen muss.

Laut Wörmer hätte es ein Arzt am Ende gar nicht mehr richtig machen können, da die Vorgaben an Atteste immer höher geschraubt wurden. Die Diagnosen wurden teilweise nicht anerkannt, Ärzte mussten Romane auf die Atteste schreiben und trotzdem wurden sie nicht anerkannt.

Genfer Gelöbnis
Ich verpflichte mich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschheit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden meines Patienten werden meine erste Überlegung sein.
Ich werde die Autonomie und Würde meines Patienten respektieren.
Ich werde die Geheimnisse, die mir anvertraut sind, auch nach dem Tod des Patienten respektieren.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissen und Würde und in Übereinstimmung mit einer guten medizinischen Praxis ausüben.
Ich werde mein medizinisches Wissen NICHT verwenden, um Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten zu verletzen, selbst wenn ich bedroht bin.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre!


Verhandlungstermine verschoben, weiterer Verhandlungstermin auf Geburtstag gesetzt

Im Interview spricht sie auch über die Verhandlungstermine (4. Stück an der Zahl), von denen 2 verschoben wurden. Einer der Termine fiel auf ihren Geburtstag und wurde kurzfristig verschoben.

  • Termin Ende September 2021 wurde verschoben
  • Termin am 6. Mai 2022 (Geburtstag von Dinekli) wurde wieder verschoben
  • Fast 1,5 Jahre später ein erneuter Termin für den September 2023

Also der erste Tag war für mich gruselig.

Perin Dinekli, Ärztin

Einflussnahme auf Richterin

Zunächst wirkte die Richterin auf sie sehr objektiv, denn diese teilte ihr Anfangs noch mit, dass sie sich noch nicht sicher sei, ob sie Dinekli überhaupt verurteile und wenn, dann sollen es keine 90 Tagessätze sein. Doch am 3. Verhandlungstag, an dem auch Prof. Bergholz sprechen sollte, merkte Dinekli, dass sich die Richterin veränderte (Minute 54). Dinekli geht davon aus, dass jemand zwischen dem 2. und 3. Prozesstag mit der Richterin gesprochen hat. Die Richterin ist laut Dinekli noch sehr jung und hat zwei Kinder.

Im Weiteren gehen wir auf einige Artikel aus der Mainstream-Presse ein, u.a. auf das Thema Prof. Werner Bergholz, welcher als Gutachter 800 km quer durch Deutschland gefahren ist und trotzdem nicht gehört wurde.

Sachverständiger Prof. Bergholz

Markus Huck scheint einen YouTube Kanal zu führen und hier die Interviews, die er als Prozessbeobachter mit den anwesenden Menschen bei diesem Prozess führte, zu veröffentlichen.

Dort hat er beispielsweise auch ein Interview mit dem vom Amtsgericht Offenburg nicht gehörten Sachverständigen Prof. Dr. Werner Bergholz (Physiker und Experte für Reinraumtechnologie) veröffentlicht. Der Antrag für den Beweisantrag und die Ablehnung hat während der Verhandlung nahezu zwei Stunden gedauert.

Er fasst die Regelung für das Tragen von Masken wie folgt zusammen: „nicht nötig”, „nicht wirksam“, „aber schädlich“. Für ihn war das Ganze von Anfang an verfassungswidrig, weil es ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt und der damit unverhältnismäßig war.

Die Annahme der Richterin, dass die Maßnahme verhältnismäßig war, wollte Prof. Bergholz der zuständigen Richterin erläutern. Prof. Bergholz wurde als Sachverständiger von der Richterin abgelehnt, weil er mit seinen Ausführungen irrelevant für die Kernfrage sei „muss ich eine körperlich Untersuchung machen oder nicht“. Laut ihm ist das ein juristischer Tunnelblick, dabei hat die zuständige Richterin sich noch nicht einmal die Sachgrundlage angehört. Danach hätte sie, laut Prof. Bergholz immernoch entscheiden können, ob das Gutachten relevant ist.

Es ist eine ganz einfache Regel der mathematischen Logik: wenn ich aus A, B folgere, und wenn sich A als falsch herausstellt – also in diesem Fall konkret, dass die Maske etwas nützt und nicht schädlich ist – und ich folgere B daraus, es ist verhältnismäßig unter den gegebenen Umständen und außerdem war es auch nicht nötig, also A falsch war, dann ist B auch falsch. Also dann ist alles was ich daraus folgere auch falsch und das wäre die Grundlage gewesen. Schade, dass sie es nicht wahrgenommen hat.

Prof. Bergholz

Offensichtlich scheint sie auch sonst nicht gerade vom Glück verfolgt zu sein, das erfährt man, wenn man sich auf ihrer Website umsieht. In Rom wurde sie ausgeraubt und hatte dann einen schweren Autounfall durch einen Geisterfahrer mit Fahrerflucht. Auch scheint sie die Angst zu begleiten, dass das Haus in dem sie derzeit lebt verkauft wird und sie dieses verlassen muss.

Hier mein musikalischer Kommentar zu Allem, was mir in der letzten Zeit widerfahren ist….
Auto komplett ausgeraubt in Rom und eine Woche später schwerer Autounfall durch einen Geisterfahrer mit Fahrerflucht …
Ich bin immer noch dankbar für Hinweise zu einem grösseren gemütlichen Van mit Holzausbau, in dem ich zur Not wohnen könnte, falls das Haus, in dem ich wohne und arbeite verkauft und ich gekündigt werden sollte. Verhindern liesse sich das nur, falls der Käufer womöglich ein vermögender „Schwurbler“ ist und mich dann nicht rausschmeißt. Die Lage des Hauses im Zentrum von Offenburg ist auf jeden Fall attraktiv!
Haltet durch und….. Lasst Euch auch weiter nicht erpressen und singt nach Herzenslust

Artikel zum Fall Dinekli in der Mainstream-Presse

Am 12. Oktober 2023 finden wir einen Artikel in der Badenerzeitung, allerdings hinter einer Bezahlschranke. In dem Artikel heißt es: „Plädoyers im Fall Dinekli gehalten: Staatsanwalt fordert Geldstrafe“. Sie selbst sagt:

Ich schätze mich glücklich, Sie als Richterin zu haben und habe Vertrauen, dass Sie die Wahrheit herausfinden wollen.

Perin Dinekli

Die Ärztin hat zum Zeitpunkt des Artikels inzwischen ihren 3. Verhandlungstag am Amtsgericht Offenburg hinter sich gebracht.

  • Vorwurf: Gefälligkeitsatteste
  • Ursprünglicher Strafbefehl: 22.500 Euro oder 150-tägige Haftstrafe
  • Oberstaatsanwalt Martin Seifert fordert eine Geldstrafe in Höhe von 6.600 Euro
  • Plädoyers wurden gehalten
  • Sachverständiger Prof. Dr. Werner Bergholz wurde abgelehnt

Teilerfolg

Inzwischen konnte die Ärztin am 24.10.2023 laut Medien einen „Teilerfolg“ erzielen, aus den ursprünglichen 22.500 Euro wurden nun 20 Tagessätze.

  • Von 12 unrichtigen Attesten wurden 4 eingestellt und für zwei weitere ein Freispruch ausgesprochen
  • In 6 Fällen sei die Beweislage eindeutig

Aber es bestehe ein Unterschied, ob ein Attest medizinisch notwendig sei oder ausgestellt wurde, weil die betreffende Person einfach keine Maske haben tragen wollen. Die Maske diene ja nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zu dem von Mitmenschen. Dies sei wissenschaftlich bewiesen und auch Grundlage für den Gesetzgeber gewesen. Ein solch zeitlich unbefristetes Attest diene letztlich auch zur Vorlage an Behörden und Versicherungen

Amtsrichterin Kathrin Weiß

Rechtsmittel eingelegt – Berufungsinstanz – Sonderangebot

Welches Urteil sprach die Richterin am 4. und letzten Verhandlungstag?

  • Dinkeli wurde doch zu 90 Tagessätzen verurteilt
  • Die Tagessatzhöhe wurde von ursprünglichen 150 Euro auf 33 Euro gesenkt
  • Von den 90 Tagessätzen wurden ihr gnädigerweise 20 Tagessätze erlassen (Entschädigungsmaßnahme)

Hätte sich Dinekli darauf eingelassen, denkt sie, dass ihr die Approbationsbehörde ihre Approbation entzogen hätte, da sie nur einen Tagessatz von einer Vorstrafe entfernt gewesen wäre. Denn es reicht bereits der Verdacht, dass ein Arzt nicht geeignet ist.

Es wurden Rechtsmittel eingelegt und vermutlich geht es in die Berufungsinstanz laut RAin Wörmer.

Zuspruch für Perin Dinekli

Die Ärztin freut sich sicherlich über eure Unterstützung via E-Mail oder Post (Perin Dinekli, Hauptstr. 17, 77652 Offenburg).

61 Antworten auf „Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet“

Es geht auch einfach! Man schlage einfach sein Gesundheitsamt mit seinen eigenen Waffen! Meine Erfahrung habe ich in einem von mehr als 130 Corona-Artikeln seit dem 24. Januar 2020 geschildert. Mein Verfahren ist in allen Fällen erfolgreich gewesen! Als ich am 22. November 2021 auf der Internetseite des Arztes Rolf Kron las, keimte in mir eine Idee, die ich spontan umsetzte. Es war ein Luftballon, den ich steigen ließ, ohne zu ahnen, was daraus erwuchs. Ich folgte einfach meiner inneren Stimme!

Jetzt halte ich etwas in Händen, was ich an Stelle eines Attestes vorzeigen kann, um meine Verfassung glaubhaft zu machen. Das ist schnell und optimal gelaufen, bei weitem besser, als ich mir hätte vorstellen können! Weiterlesen in meinem Artikel: „Amtsärztliche Bescheinigung für eine Maskenbefreiung mit einer funktionellen Diagnose“

Als Corona-Täter lebe ich ohne Maske und ohne PCR-Test, ohne Giftspritzen und ohne Folgeschäden. Alles habe ich den Corona-Opfern überlassen, die ihren Werdegang nach ihrem eigenen Willen gestalten.

Zitat:
„Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“

Weil diese Ärztin offensichtlich schädigende „Maßnahmen“ nicht unterstützt hat:

Da kann man eigentlich nur hoffen, dass die Verantwortlichen aus dieser Behörde keine „Corona-Impfung“ auslassen. Da können diese ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen:: Zuverlässig ungebildet und auch nicht bildungsfähig.

Mathematik ist eigentlich ein rein geistiges, logisches System und vollkommen unabhängig von der realen Welt. Die Unbekannte Größe (der Staat) durchkreuzten die Pläne des Herrn Professor.
Logik des Scheins. Der brave Prof. Bergholz über theoretische und praktische Selbsttäuschung.
*
Zugegeben, theoretisch hatte er Recht, aber praktische unterlag er einer Selbsttäuschung.
Warum? Ihm fehlte die Macht, um der Wahrheit und dem Recht Geltung zu verschaffen. Wer die Macht hat, hat das Recht, heißt es.
*
Dieter Hildebrandt:
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
*
Prof. Bergholz:
„Es ist eine ganz einfache Regel der mathematischen Logik.“ Aber in Bezug auf den Staat, nicht anwendbar.

Die Logik des Prof. Bergholz in Ehren, aber dieser Logik folgt nicht das RKI, und das ist nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im März 2020 für die höchstrichterliche Rechtsprechung bindend.

Henning brachte es weiter unten m. E. auf den Punkt: „Die mathematische Logik verbietet lediglich, aus richtigen Voraussetzungen falsche Schlüsse zu ziehen. Beispiel: Wenn jemand behauptet, dass allgegenwärtiges Maskentragen eine Pandemie beende und die Pandemie aber eben doch nicht endet, dann haben die Menschen entweder nicht Masken getragen oder der Zusammenhang ‚Maske bewirkt Pandemieende‘ besteht so nicht.“

Was tun? Der Koch bereitet die Speisen zu, die auf der Speisekarte stehen, aber er schreibt nicht die Speisekarte! Wenn der Gast mit der Speisekarte nicht zufrieden ist, dann wendet er sich an den Geschäftsführer, nicht an den Koch! Und genauso verhält es sich mit der Zuständigkeit der Gerichte.

Das GEZ TV Berichtete einmal über Ärzte die Leuten die abgeschoben werden sollten Atteste ausstellten damit diese dann wegen Krankheit nicht a. werden dürfen…von Anzeigen ist mir nichts bekannt.

„… Die Approbationsbehörde scheint derzeit nur darauf zu warten, Dinekli die Approbation zu entziehen. Aus dem Brief zitiert Dinekli: „Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.“ …“

Ach was, die mordenden „Ärzte“, die sich mittels Gabe von Spritzen mit Gift-Inhalt sind für den Arztberuf geeignet?
Diejenigen der Ärztekammer Baden-Württemberg, die der Ärztin die Approbation entziehen wollen, sollen sich lieber die gemordet habenden Ärzte ihrer Kammer vornehmen. Die Nazizeit scheint in Deutschland noch nicht vorbei oder wieder da zu sein.

In der Medizin war sie nie vorbei. Und in der Nazizeit konnten Sie mal so richtig Medizin machen. Ärzte sollen den höchsten Organisationsgrad in der NSDAP gehabt haben.

Bei Herrn Hitler gingen ja die Segnungen des wissenschaftlichen Fortschritts gegenüber den egoistischen Partialinteressen des einzelnen vor. Wir wissen ja was dabei heraus gekommen ist. Sterilisationen zur Verhütung von Erkrankheiten (Nein – nicht als Corona-Impfung getarnte Totspritzungen zur Verhütung von Infektionskrankheiten) so wie die Aktion T4, also den Schutz der Betroffenen vor dem Leid infolge ihrer Krankheit.

Da hatte man sogar Erbgesundheitsgerichte geschaffen.
Ja – da hat man nicht leichtfertig totgeimpft/geboostert – ähm sterilisiert.
Das würde alles gerichtlich überprüft, so wie jeder Mord – ähm Todesstrafe – ja auch von Gerichten geprüft wird. Wenn Gerichte Mordaufträge erteilen, dann hat das schon seine Richtigkeit. Gerichte dürfen das. Das sind einfach ganz tolle Menschen da – und so sachlich und juristisch so gebildet.

Damals hatte man die Leute bekanntlich nicht gefragt, ob sie sich schützen lassen wollten.

Heute ist das ganz anders, da beschließt man einen Impfzwang und wer sich nicht schützen lassen will, ist ein Verschwörungstheoretiker.

Kenne Impf-Arzt, der wie am Fließband impfen ließ, jeder der die Praxis betrat wurde fast gezwungen… und dieser Arzt hat wirklich seit ich ihn kenne Gefälligkeitsatteste geschrieben. Täglich standen bei ihm schon seit 10 Jahren den ganzen Vormittag lang die „Patienten“ vor der Praxis auf der Straße Schlange. Für 20 Euro bekam man alles attestiert, was man wollte, das machten noch dazu alles die Empfangsmitarbeiter, der Arzt war und ist oft gar nicht in der Praxis anwesend.
Wer nur eine normale AU-Bescheinigung wollte, bekam die auch ohne Geld. Man wurde gefragt, welche Diagnose es denn sei, die rief man dann über den Tresen. Dauerte keine 5 Minuten, dann war man wieder draußen.

Sie sagen es:

…die waren Schlange gestanden VOR DER PRAXIS!

Deren Krankenkarte wurde mit einer Untersuchung belastet – auch dann, wenn gar nicht erfolgt – und schon ist der Arzt im Sicherheitsbereich. Alles Paletti, denn den Krankenkassen sind Abrechnungsbetrug schon lange schnurz, die holen sich ihr Geld schon irgendwo wieder rein.

Prof. Bergholz hatte ich einmal auf offenbar falsche Daten hingewiesen, die er präsentierte und um Erklärung gebeten. Ich hatte wirklich tief recherchiert, aber die Daten von der UK-Statistikbehörde, die er verwendete, waren auf der Internetseite in UK so nicht vorhanden.
Ich erhielt nie eine Antwort.

Da ist Prof. Bergholz nicht alleine.
Ich warte schon seit sehr langer Zeit auf eine Antwort der Rechtsanwältin Viviane Fischer auf die einfache Frage von mir an Sie, welche Stiftungsregistriernummer der Corona-Ausschuss beim Stiftungsregister bei der Senatsverwaltung für Justiz hat.
So lange mir nicht bekannt ist, welche Registriernummer der Ausschuss hat, kann ich nicht spenden.

Einer Ärztin, der UNZUVERLÄSSIGKEIT vorgeworfen wird. Sagt das nicht eigentlich alles?

Unzuverlässig bei der Ausführung der Befehle an Marionetten vielleicht?
Wir da jetzt für den nächsten Schritt vorab aufgeräumt und ausgesiebt?

Genau dieser Art UNZUVERLÄSSIGKEIT ist hier gemeint.
Genauso verhält es sich mit KOMPETENZEN. Kompetent ist nur noch derjenige, der mit bravourös für die oben, Arbeitgeber & Co betrügt, lügt und Kunden, Menschen über den Tisch zieht. Alles andere wird aussortiert und besten Falles vorgehalten man sei für den Beruf oder den Tätigkeitsbereich ungeeignet.
Aber das alles weiß man doch schon längst, nicht umsonst werden schon über ein Jahrzehnt mit versteckter Kamera die „Schwarzen Schafe“ unter den Dienstleistern getestet und sogar im TV gezeigt. Manchmal Frage ich mich ernsthaft wieso so viele in diese Klotze (Fernsehen) schauen, aber anscheinend nichts von dem wirklich verstehen was sie da sehen.

Ich würde dann gerne wissen, welche Charaktereigenschaften Voraussetzung für eine Eignung zum Arztberuf sein sollen. Unterwürfigkeit? Obrigkeitsglauben? Arroganz? Ignoranz gegenüber Patienten? Gier?

Nicht-Wissen ist Voraussetzung und numehr die Bereitschaft, die Gesundheits- und Sozialdaten mit Dritten aus der „Forschung“ zu teilen, diese Daten zu verkaufen, zu tauschen und zu verschenken.

Wir können die Problematik doch auf die Urteilsbegründung reduzieren: „Die Maske diene ja nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zu dem von Mitmenschen. Dies sei wissenschaftlich bewiesen und auch Grundlage für den Gesetzgeber gewesen.“

Solange sich an dieser Sichtweise nichts ändert – und sogar die Ärztin hatte in ihrem Schreiben an die Approbationsbehörde nicht an der „heiligen Kuh“ gekratzt, sondern sich nur dem „Schutz“ ihrer Patienten verpflichtet gefühlt – werden Urteile wie das des AG Halle immer nur Scheinsiege – da anfechtbar – sein. Warum?

Die richterliche Entscheidung muss nach dem heutigen Dogma der Wissenschaft davon ausgehen, dass die Atemschutzmaske eine wirksame Maßnahme im Schutz vor der Verbreitung der Infektion ist. Doch wenn dem der Fall ist, dann würde ein Maskenbefreiungsattest die generelle Maskenpflicht doch völlig ad absurdum führen! Ein Beispiel: Wenn ein Aidskranker ungeschützt und ohne Wissen des Partners der „schönsten Nebensache der Welt“ nachgeht, dann begeht er eine Straftat. Er würde aber keine Straftat begehen (so die Argumentation der Corona-Maßnahmengegner), wenn ihm ärztlich attestiert wird, dass das Tragen von Kondomen seiner geistigen und/oder körperlichen Gesundeit schadet.

Tatsächlich?

„so die Argumentation der Corona-Maßnahmengegner“

So viele Behauptungen von Ihnen Martina zeigen unmissverständlich auf, dass Sie kein echter Corona-Maßnahmegegner sind und je waren. Vielleicht passiert es Ihnen ja aber auch ganz unbewusst, Ihr Faktenchecker-Talent nicht unter Kontrolle zu bekommen.
Diese Bedeckung von Mund und Nase, mit einem Kondom zu vergleichen, und einen (auch noch) Aidskranken (statt nur HIV Positiven) mit all den gesunden, nicht mit Atemwegs-Viren infizierte Menschen zu vergleichen, und dann als Gipfel noch zu behaupten diesen Vergleich ziehen die Corona-Maßnahmengegner, das ist wie bei Hubertus, pure Schizophrenie bei Ihnen oder eben eindeutig das Faktenchecker-Syndrom!

Es geht doch nicht darum, was ich denke, sondern um die Begründung, mit der die Maßnahmen durchgesetzt werden konnten und immer noch können. Die Maßnahmen-Gegner setzen doch mehrheitlich nicht die Notwendigkeit von Maßnahmen in Frage, sondern die Gefährlichkeit des Virus bzw. die Pandemie, weshalb sie Maßnahmen generell für unnötig erachten. Und damit erweisen sie der Sache einen Bärendienst! Wem nutzt es denn, wenn Ärzte nicht an der Maskentragepflicht rütteln wollen und sogar mit vorauseilendem Gehorsam die Maske tragen, aber Maskenatteste nach dem Motto ausstellen: „Wer am lautesten schreit, wird gefüttert.“ Und so drehen wir uns ständig nur im Kreis!

Wir haben doch erlebt, wie paranoid Menschen auf die mögliche Gefahr durch ein Virus reagieren. Die Hysterie im Zusammenhang mit AIDS war grotesk, obwohl eine Gefahr im Alltag von Infizierten (sie müssen ja noch nicht einmal erkrankt sein) gar nicht ausgeht bzw. Faktoren zusammentreffen müssen, die einem Sechser im Lotto gleichkommen. Bei dieser Ausgangslange war es natürlich einfach, Gesunde zu symptomlos Erkrankten zu machen. Das Zauberwort waren jetzt „Aerosole“, und während die Mediziner schon lange Entwarnung gaben für die Praxis, dass sich Herrchen und Frauchen von ihren Hunden das Gesicht abschlecken lassen (schließlich sei die Zunge des Menschen ein Seuchenherd im Vergleich zur Zunge des Hundes, der seinen eigenen Kot frisst), bezeichneten sie eine Ansammlung ab zwei Personen für unvernünftig. Ein Bekannter beklagte prompt bitterlich die „Unvernunft“ seiner Zeitgenossen. Die saßen aber nicht bei Minusgraden in der Badehose auf einer Bank, sondern genossen einfach nur einen wunderschönen Frühlingstag im Kreis ihrer Freunde und Bekannte.

Sind wir heute weiter? Dank der Sturheit der „Querdenker“, die nicht einsehen wollen, dass die „Öffentliche Meinung“ über richtig und falsch entscheidet, solange nicht die Richtigen die richtigen Fragen stellen, sind wir es nicht.

Zitat:
„Die Maßnahmen-Gegner setzen doch mehrheitlich nicht die Notwendigkeit von Maßnahmen in Frage, sondern die Gefährlichkeit des Virus bzw. die Pandemie, weshalb sie Maßnahmen generell für unnötig erachten.“

Wo haben Sie denn das her?

Wer erwiesenermaßen gesundheitlich und wirtschaftlich schädliche Maßnahmen einführt, ist in der Pflicht nachzuweisen:
– dass das Virus existiert. Den Beweis dafür gibt es nicht.
– dass überhaupt eine Gafahr für die Bevölkerung besteht. Tatsache ist, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung bestand – Ausnahme: die Maßnahmen. Die waren und sind lebensgefährlich und haben Tote und Kranke zur Folge gehabt und es werden immer mehr.
– dass die Maßnahmen überhaupt einen Nutzen haben. Das Gegenteil ist bewiesen.

Außerdem wurde einfach das Grundgesetz verletzt. Das ist Rechtsbruch seitens jener Klientel, die das Land regiert und der vielen Mitläufer in Medizin,Justiz und Verwaltung.

Verstehen Sie denn nicht, worauf ich hinauswill? Sie schmettern die Maßnamen ab mit der Begründung, dass a) das Virus nicht existiere b) keine Gefahr bestünde und c) die Maßnahmen ursächlich für Tote und Kranke seien.

Da die Punkte a) und b) nur Tatsachenbehauptungen sind, deren Wahrheitsgehalt strittig ist, bleiben die Toten und Kranken übrig, die offensichlich niemand in Frage stellt.

Was ist demnach die logische Schlussfolgerung? Wenn es im Laufe der Pandemania zu Toten und Kranken kam, dann bestätigt das entweder die Gefährlichkeit des Virus oder die Gefährlichkeit der Maßnahmen.

Das ist der Status Quo seit 2020, und daran hat sich nichts geändert. Wir befinden uns in einer Endlosschleife, so dass das hartnäckige Insistieren auf „Rechtsbruch“ doch überhaupt keinen Sinn macht. Es machte 2020 keinen Sinn, und heute macht es immer noch keinen Sinn, weil die Voraussetzung für einen Rechtsbruch, nämlich dass es niemals eine Infektionslage mit nationaler Tragweite gegeben hätte, nach wie vor umstritten ist. Sie ist nicht gegeben, weil der überwiegende Teil der Beschäftigten im Gesundheitswesen nach wie vor die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht bestreitet.

Das sind die Fakten, und diese Fakten darf ich doch nicht ignorieren, auch wenn ich tausendmal der Überzeugung sind, dass ich verarscht werde.

Wenn ich die Faktenlage nicht ändern kann, dann muss ich meine Strategie überdenken, und dabei bin ich über Irrtümer gestolpert, denen ich anfangs auch aufgesessen bin.

1. Eine Meinung ist keine Tatsache. Nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind Tatsachenbehauptungen, die nur richtig oder falsch sein können. Weitere Einschränkungen: Verleumdung, rufschädigendes Verhalten

2. Die Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden. In diesem Fall wurden die Grundrechte aufgrund Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz eingeschränkt. Aber das Infektionsschutzgesetz, insbesondere der Passus, wodurch das RKI quasi mit der Unfehlbarkeit des Papstes versehen wurde und die Notwendigkeit wissenschaftlicher Prüfung durch Dogmen ersetzt werden konnte, wurde nie zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Bitte berichtigen Sie mich, wenn mir das entgangen sein sollte.

Verfassungsbeschwerden wurden zahlreiche eingelegt, allerdings nur gegen die Folgen, die sich aus den Änderungen im Infektionsschutzgesetz ergaben. Es wurden Einzelfallentscheidungen angestrebt – sei es im Einzelhandel oder hinsichtlich der Maskentragepflicht – bei denen doch von vornherein abzusehen war, dass sie zum Scheitern verurteilt waren. Die Lockerungen im Einzelhandel fanden daher auch nicht bundesweit statt, sondern wurden gänzlich wieder zurückgenommen. Amtsrichter, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben, können zwar Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, aber sie dürfen nicht selbst Verfassungsbruch begehen. Ersteres haben sie unterlassen, Letzteres getan.

Wir haben von der Regierung so viele Steilvorlagen erhalten, denn die Widersprüche waren so offensichtlich, dass sich einem die Haare sträuben mussten, so dass ich mich frage, warum nicht einfach die unbestrittenen Tatsachen gesammelt wurden, die niemand hätte ignorieren können – wenn er denn auf die UNBESTRITTENEN Widersprüche aufmerksam gemacht worden wäre! Dass dies unterlassen wurde, war und ist fatal.

Richtig Sabrina,
das ist zwecklos, da herrscht entweder ne gewaltige Störung vor oder Martina weiß nix Besseres mit ihrer Zeit anzufangen als hier alle in Trab und Arbeit zu halten, mit ihren ständigen Widersprüchen!
Sie hat wohl auch vergessen, dass schon im Jahre 2021 im Schweizer Parlament geklärt wurde, dass alle Verstorbene mit einem positiven Corona-Test, zu den Corona Toten gezählt wurden und werden, das hätte die Politik so entschlossen, zur Einfachheit!
Und das war Beweis genug, dass es keine Pandemie gab, sondern man gewaltsam politischen Schwachsinn beschloss, um eine Pandemie glaubhaft machen zu können!

…und dieser politische Beschluss sei weltweit so beschlossen worden, also sicher nicht in der Schweiz, dort wurde es lediglich aufgeklärt und aufgedeckt!

Martina, Sie schreiben Sachen, die völlig unverständlich sindvund bekanntermaßen auch nicht stimmen und hier schon vielfach diskutiert wurden. Was soll man denn darauf antworten? Das ist einfach zwecklos.

Sie stellen Tatsachenbehauptungen auf, die bestritten werden können. Noch nicht einmal Bhaki oder Wodarg würden Ihnen folgen hinsichtlich der Nicht-Existenz von Coronaviren. Beide stellen allerdings den Test hinsichtlicher seiner Tauglichkeit zur Erkennung einer Erkrankung bzw. als Ersatz einer Diagnose bei fehlenden Symptomen in Frage.

Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass jemals die Zuständigkeit von Amts-/Familienrichtern diskutiert wurde. Sie können sich nicht einfach über die Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie hinwegsetzen, wenn diese so beschlossen wurden. Sie hatten schließlich einen Eid auf die Verfassung geschworen. Genausogut könnte ein Amtsrichter Diebstahl unter bestimmten Umständen für moralisch gerechtfertigt halten und einen Straftäter daher frei sprechen. Wenn Gesetze und Verordnungen zum Spielball selbsternannter Moralisten werden, dann wird es hier erst richtig lustig werden. Wohin das führt, erleben wir doch schon in der Ungleichgewichtung „rechter“ und „linker“ Straftaten.

Sie wollen einfach in Ihrer Argumentation nicht sehen, dass es doch überhaupt keinen Unterschied macht, ob eine „Infektionslage von nationaler Tragweite“ tatsächlich gegeben ist oder nicht, weil dies ein Amts-/Familienrichter nicht zu entscheiden hat. Wir kommen doch nur weiter, wenn die Grundlage, auf der Eingriffe in die Grundrechte erlaubt werden, in Frage gestellt werden. Und wenn nicht das Verfassungsgericht dafür zuständig ist, wer dann?

Darauf legt Martina es an, das letzte Wort zu haben – vielleicht geht ihr oder ihm dabei einer ab. Dumm ist sie/er sicher nicht, das kann also nur krank oder Langeweile eines joblosen Faktencheckers sein. Die ständigen Widersprüche sind da unvermeidbar, wenn man ständig in Opposition geht, aber andererseits auch mal mit schwimmt um nicht enttarnt oder verhasst zu werden.
Ich lese Martina gar nicht mehr, wer sich mit ihr hier noch „Duelle“ liefert wird in meinen Augen nun auch verdächtig!
Sie wird Ihnen bestimmt wieder Antworten, muss krankhaft sein!

„Die Maske diene ja nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zu dem von Mitmenschen. Dies sei wissenschaftlich bewiesen und auch Grundlage für den Gesetzgeber gewesen.“ – Nun das RKI sagte genau das Gegenteil. Damit verstößt die Richterin gegen die Aussage eines Staatsinstituts. Nach meinem herhalten müsste der Richterin ein Verfahren gemacht werden, wegen Widerstand gegen die Deutungshoheit des Staates.

Das Zitat das Sie zu Beginn Ihres Kommentars aufführen, das dürfte kein Richter mir als Kläger oder Angeklagter entgegenbringen, so wahr wie ich hier sitze, ich würde alle, selbst meinen eigenen Verteidiger verbal derart mit Geschossen konfrontieren, wer diesem Vorsitz auch nur noch einen Funken Respekt entgegenbringt. Dann möchte ich bitte auch, dass keiner mehr Auto fährt, zum Schutz der anderen! Aber in erster Linie würde ich von diesem Vorsitz sofort die Beweise geliefert bekommen können, dass die Aussagen von Pfizer im EU-Parlament GELOGEN waren als Pfizer gestanden hatte, niemals untersucht und behauptet zu haben, dass diese „Impfstoffe“ immun gegen die Viren machen und auch die Weitergabe von Viren nicht verhindern.
Ich kann immer nur halb ohnmächtig solche Dinge vor Gericht lesen, denn bei mir hätte sie ein Vorsitz der diese Aussage von sich gibt nur noch zwei Möglichkeiten:
1. Mein Feuer durchhalten zu wollen, bis er ins Stottern kommt und vor Nervosität zusammen bricht.
2. Die Verhandlung abzubrechen oder mich als Angeklagter aus dem Saal entfernen zu lassen.
Mehr gäbe es nach dieser Aussage nicht mehr zu erleben!

Sie wollen einfach nicht den Casus knacksus sehen! Warum denn nicht? Das Problem kann doch nur dort gelöst werden, wo es entsteht, und das ist eine Sichtweise, bei der man Krankheiten nur noch dadurch beikommen will, dass man Infektionen verhindert, auch wenn dies wie im Fall von Infektionen der Atemwege ein Ding der Unmöglichkeit ist!

Die gleiche Vorgehensweise erleben wir doch auch im „Kampf gegen Rechts“. Ob jemand tatsächlich erkrankt oder Straftaten begeht, interessiert doch überhaupt nicht mehr. Ohne eine Infektion mit Viren und „rassistischem Gedankengut“ – weshalb sich die Gesellschaft nur noch nach unten orientieren darf und nicht mehr nach oben, weil alles andere ein Ausdruck mangelnden Respekts und Diskriminierung wäre – gäbe es keine Epidemien/Pandemien des Körpers und des Geistes mehr. Und so werden Krankenhäuser und Schulen geschlossen anstatt sich u. a. der wachsenden Herausforderung durch Migration/Flucht, die natürlich auch ein Grund für das Wiederaufflammen von meldepflichtigen Infektionskrankheiten zählt, zu stellen.

Dabei sollte es Allgemeinwissen sein, dass es keine wirksamere Waffe gegen Erkankungen und Rassismus gibt als die Sicherung der lebensnotwendigen Bedürfnisse: Nahrung (auch geistige, da der Mensch nicht vom Brot alleine lebt), Kleidung, ein Dach über dem Kopf und Hygiene. Das war der Grund, warum die Tuberkulose in der BRD in den 1970er als ausgerottet galt und auch bei den ungeimpften Jahrgängen ernsthafte Erkrankungen im Zusammenhang mit typischen Kinderkrankheiten aus dem Bewusstsein verschwunden sind. Das konnte man von den Kindern, die unter der Not der Nachkriegsjahre litten, natürlich noch nicht sagen.

Ich beobachte mit Sorge, dass sich eine gespaltene Gesellschaft vor den jeweiligen Schlitten ihrer Lenker spannen lässt und dabei völlig den Blick für das Wesentliche verliert bzw. die Probleme erst schafft, die sie vorgibt lösen zu wollen …

Der „Casus knacksus“ ist, Sie sind schizophrenen oder ein Falschspieler.
Wie ich es vor Gericht bei zitierter Aussage eines Richters Handhabe, das ist meine Sache und hat nichts mit „Casus knacksus“ zu tun.

Sie können das halten wie ein Dachdecker, aber was wollen Sie damit erreichen?

Wenn das RKI empfiehlt, Knollenblätterpilze als erfolgreiche Vorsorge gegen eine Corona-Infektion zu essen und zahlreiche Gutachten vorlegt, wonach der Verband der Champignonzüchter das Gerücht von schwersten bis tödlichen Gesundheitsschäden ihres Profits wegen in die Welt gesetzt hatte, und die Regierung daraufhin ein entsprechendes Gesetz erlässt, wonach das Essen von Knollenblätterpilzen zur Pflicht gemacht wird, dann nützt es doch herzlich wenig, wenn ich behaupte, dass das Blödsinn sei, vor allem dann nicht, wenn die wenigsten Ärzte mich bestätigen, sondern sogar noch behaupten, dass die Unverträglichkeit von Knollenblätterpilzen auf die „unsachgemäße“ Zubereitung zurückzuführen sei.

Wie soll man also vorgehen, wenn per Gesetz anscheinend völlig irrationale Entscheidungen erlassen werden? Wenn begründete Zweifel an einem Gesetz bestehen, dann gibt es das Mittel der Verfassungsbeschwerde. Über Sinn und Unsinn eines Gesetzes entscheidet dann das Verfassungsgericht. Hier können alle Beweise zusammengetragen werden, die bestätigen, dass das Gift von Knollenblätterpilzen zum Organversagen führen kann. Das Amtsgerich ist dafür schlicht und ergreifend nicht zuständig. Das wäre genauso, als ob der Bauherr von einem Maurer erwartet, dass er Fehler in der Statik auf eigene Verantwortung verbessert, ohne einen weiteren Architekten zu Rate zu ziehen.

Wir haben Elektriker, die ein Restaurant aufmachen und Köche, die als Hausmeister für die Elektrik zuständig sind. Vielleicht sollte man sich zur Abwechslung mal überlegen, ob das der Weisheit letzter Schluss sein kann!

PS: Ich habe noch keinen Knollenblätterpilz gegessen. 🤫

Da sind Ihnen wohl die Argumente ausgegangen. Schlage vor, Sie suchen jetzt das Stille Örtchen auf, damit Sie in besserer Gesellschaft sind. 😄

Ich weiß nicht, was Herr Bergholz da meint, aber man kann aus falschen Aussagen durchaus richtige Schlüsse ziehen. Man könnte da höchstens statistisch argumentieren, dass es wohl seltener vorkommt, aus falschen Voraussetzungen richtige Schlüsse zu ziehen.
Die mathematische Logik verbietet lediglich, aus richtigen Voraussetzungen falsche Schlüsse zu ziehen. Beispiel: Wenn jemand behauptet, dass allgegenwärtiges Maskentragen eine Pandemie beende und die Pandemie aber eben doch nicht endet, dann haben die Menschen entweder nicht Masken getragen oder der Zusammenhang „Maske bewirkt Pandemieende“ besteht so nicht.

Um Himmels Willen, welche eine Choreographie! Bergholz: „… Regel der mathematischen Logik: wenn ich aus A, B folgere …“ Ich habe den fett gedruckten Absatz zehnmal zu lesen versucht und habe es nicht bis zum Ende geschafft. Ich begreife die Aussage beim besten Willen nicht. Eine solche Argumentation ist eine Steilvorlage fürs Gericht.

Ist doch ganz einfach:

Wenn ich aus A, B folgere, und wenn sich A als falsch herausstellt, dann ist B auch falsch.

Sie müssen einfach nur die zusätzlichen Erläuterungen zwischen drin heraus löschen 😀
Ich musste auch zweimal lesen, denn beim zweiten Male habe ich das zwischen drin einfach weg gelassen – und das oben zitierte blieb übrig. Dann war es kinderleicht zu verstehen 😀

Es widerspricht halt der mathematischen Aussagenlogik. Die Wahrheitstabelle für die Implikation sieht so aus:
1. F -> F = W
2. F -> W = W
3. W -> F = F
4. W -> W = W
Bergholz bezieht sich auf Zeile 2. Er meint, aus falschen Aussagen könne man keine richtigen folgern. Und gerade das geht eben doch. Umgangssprachliches Beispiel: Auch wenn die Feststellung einer Pandemie falsch ist, kann es richtig sein, sich vor dem Essen die Hände zu waschen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Implikation

Gewiss: „Aus Falschem folgt Beliebiges.“ Beispiel: (a) „Wasser fließt bergauf.“ (offenbar falsch) ist hinreichend für (b) „Der Mond ist eine großer, in den Farben der Ukraine angemalter Käse.“ (dummes Zeug), aber auch (c) „1+1=2“ (richtig) oder (d) „Die leere Menge riecht wie Knoblauch.“ (urteilen Sie selbst) 😀

Der Vergleich mit dem aufwärts fließendem Wasser und dem Mond hinkt. Sie halten die Pandemie für genauso unwahrscheinlich wie aufwärts fließendes Wasser. Aber Seuchen gehören zu den Urängsten der Menschheit und aufwärts fließendes Wasser nicht.

O. g. Beispiel trifft doch den Nagel auf den Kopf: „Wenn jemand behauptet, dass allgegenwärtiges Maskentragen eine Pandemie beende und die Pandemie aber eben doch nicht endet, dann haben die Menschen entweder nicht Masken getragen oder der Zusammenhang ‚Maske bewirkt Pandemieende‘ besteht so nicht.“

Ich halte es für fatal, wenn die Maßnahmengegner dem Einwand, dass die Menschen die Maske nicht getragen hätten (besser wäre vielleicht „nicht ordnungsgemäß getragen“) keine Aufmerksamkeit schenken und daher gleich von der Unwirksamkeit des Maskentragens ausgehen.

Denn jetzt geschieht folgendes: 1. Die Möglichkeit, dass falsches oder fehlendes Maskentragen ursächlich sein könnte, ist damit noch lange nicht vom Tisch und 2. die Unsinnigkeit der Annahme, dass dies im Alltag oder am Arbeitsplatz überhaupt möglich sei, wird erst gar nicht diskutiert!

Ich muss aber nicht erst beweisen, dass eine Atemschutzmaske überhaupt keinen Schutz vor Viren bieten kann (was bestritten wird), wenn NIEMAND bestreitet, dass der Schutz bei nicht ordnungsgemäßer Handhabung nicht gegeben ist und es darüberhinaus völlig praxisfern wäre, den Sitz ständig zu kontrollieren.

Henning,
ich bezog mich alleinig auf diese Aussage:

Ich habe den fett gedruckten Absatz zehnmal zu lesen versucht und habe es nicht bis zum Ende geschafft.“

Ob das mit dem A und B so korrekt ist, das habe ich nicht behauptet.
Wer aber 10x etwas so kurzes las und es immer noch nicht schaffte bis zum Ende zu kommen – also ich bitte Sie…

Sicher. Aber Staatsanwalt und Richter werden sich denken „Geh‘ fott“, wie Heinz Becker. Seit gut einem Jahr gehe ich mit meiner Beobachtung hausieren, dass Aufklärung und Widerstand an ihrer Rhetorik arbeiten müssen. Argumente haben wir bis zum Horizont und wieder zurück, aber die Argumente wertlos, wenn wir sie nicht überzeugend vortragen können. (Gerade aus den gebildeten Kreisen der Aufklärung und des Widerstands regt sich allerdings deutlich spürbarer Widerstand. Ich behaupte, man möchte das Herrschaftswissen lieber doch nicht mit den unteren Rängen teilen. Und so geht die Spaltung und das Ausknipsen einzelner Gruppen voran, bis das Verfahren abbricht oder keiner mehr übrig ist.)

„… (Gerade aus den gebildeten Kreisen der Aufklärung und des Widerstands regt sich allerdings deutlich spürbarer Widerstand. Ich behaupte, man möchte das Herrschaftswissen lieber doch nicht mit den unteren Rängen teilen. Und so geht die Spaltung und das Ausknipsen einzelner Gruppen voran, bis das Verfahren abbricht oder keiner mehr übrig ist.) …“

Gerade das Wissen mit denjenigen zu teilen und denen, die einen Hauptschulabschluss (der ja auch für die Erlangung eines Berufes qualifiziert) oder die Förderschule Lernen besucht haben, würde was bringen. Man muss entsprechend auf die Genannten zugehen.

Meine Forderung lautet unter anderem: „Gebt euer Rhetoriktraining auch an die Hauptschüler weiter, denn wir müssen lernen, überzeugend aufzutreten.“ Nehmen wir Aufklärung und Widerstand ernst, so haben wir das wirkungsvolle Sprechen und Schreiben aus dem Rahmen der Herrschaftstechnik zu nehmen und es allen zur Verfügung zustellen, die etwas mitzuteilen haben. Zur Zeit wird Rhetorik missbraucht, um diejenigen unter Kontrolle zu halten, die nichts von der Existenz solcher Methoden wissen sollen. Diese Klassengrenze muss niedergerissen werden. Nicht der muss gehört werden, der durch Geburt weiter oben sitzt, sondern derjenigen, der eine gute Idee hat.

Ich bin ganz Ihrer Meinung und schließe mich Ihrer Forderung unumwunden an, dass diejenigen, die das Wissen besitzen, zu denen gehen sollen, denen man das Wissen vorenthält.
Eine gute Möglichkeit wäre es auch, an die Macher der Mensch-zuerst-Bewegung heranzutreten; das sind Menschen mit Lernschwierigkeiten, die für sich selber sprechen.

Mensch zuerst, siehe https://www.kassel.de/verzeichnisse/adressverzeichnis/selbsthilfegruppen/selbsthilfegruppen.group83.php

Was für ein Stuss hier alles, von wegen Rhetorik aufhübschen, etc

Wenn ich schon das Schreiben der Ärztin an die Approbationsbehörde lese, dann weiß ich sofort weshalb diese Richterin ihre Zusage keine 90 Tagessätze zu verhängen, problemlos brach!
Wie dumm muss man sein, zu glauben das Schreiben beeindruckt die Behörde oder da steht was drin, das die Behörde noch nicht wusste oder noch nie so betrachtet hat.
Das einzige was die Behörde aus dem Schreiben zu deren Gunsten vernahm:
Die Absenderin leidet an großer Verlustangst – die haben wir im Sack!

Und genauso laufen die Fehler ab, beim Versuch andere aufklären zu können. Die Aufklärer haben auch hier Verlustängste, statt dem Gefühl mächtig zu werden, das dieser Einstellung entspricht:

Ich versuche einmal, maximal zwei Mal, solltest du ein sehr guter Freund oder Familie sein, dich aufzuklären – solltest du es nicht hören wollen oder mich gar hinweisen, nie mehr damit anzufangen, dann wirst du zukünftig erleben, dass ich dich NULL mehr brauche, und solltest du den Kontakt zu mir suchen, dann bin ich immer beschäftigt, habe nie mehr Zeit für dich und wimmle dich zwar freundlich, aber sofort gekonnt ab

Und nur das hilft und lässt sie aufwachen.
Ach was könnte ich viele Beispiele schreiben, was ich hierbei schon alles an Aufwachen erlebte.
Wenn ihr Angst habt man könnte euch hassen, meiden und/oder sogar hinter eurem Rücken schlecht reden, dann habt ihr schon verloren, und braucht gar nicht, auch nicht mit Aufklärung anfangen. Es braucht auch erst keiner kämpfen, der befürchtet seinen Job oder seine Geldquelle zu verlieren, denn damit tut ihr alle der Aufklärung und dem Kampf keinen Gefallen, im Gegenteil, man outet euch als Angsthasen die man im Sack hat, früher oder später, und damit schenkt ihr dem Gegner immer mehr und mehr Mut so weiter zu machen, sprich Aufwind.

Die Frage ist doch, warum sich die „andere Seite“ nicht bekehren lässt bzw. warum sie Argumenten nur scheinbar zustimmt, aber am nächsten Tag schon wieder alles vergessen hat. Eine Bekannte (Impfbefürworterin) sagte zu mir: „Wenn Sie wüssten, was ich wüsste.“ Aber sie lässt mich wohl dumm sterben … Wie soll man aber auf einen gemeinsamen Nenner kommen, wenn jeder von völlig entgegengesetzten Voraussetzungen ausgeht, aber jeder davon überzeugt ist, dass er von den richtigen Voraussetzungen ausgeht? Das Fehlen von Informationen ist gefährlicher als eine Lüge, weil keine Absicht dahinter steckt, an der man die Lüge entlarven könnte.

Der Schluss, den Sie oben nennen, ist aber logisch falsch, das wissen Sie?
Habe jetzt nicht alles gelesen, also falls Ironie, dann nicht erkannt.

Es stimmt:
Wenn aus A B folgt und A gilt, dann auch B.
Wenn aus A B folgt und ich kein B habe, dann ist A auch nicht wahr.

Grundkurs Logik.

Fein. 😀 Da fällt mir mein früherer E-Techniklehrer ein (ein alter Griesgram): „Eine logische Verknüpfung wird invertiert, indem man die Teilaussagen invertiert und das Verknüpfungszeichen umkehrt.“ Spricht: Gilt „Aus A folgt B“, so gilt auch „Aus B falsch folgt A falsch.“ Danke für die Erinnerung.

Das setzt aber voraus, dass das A tatsächlich die Ursache von B ist. Aber die Schlussfolgerung: „Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder bleibt wie es ist“ lässt auch die Schlussfolgerung zu: „Ändert sich das Wetter oder bleibt wie es ist, kräht der Hahn auf dem Mist.“ Wir haben es hier mit zwei Bedingungen zu tun, die völlig unabhängig voneinander existieren können.

Aber die Voraussetzung, dass A sich als falsch herausstellt, ist doch schon falsch! Vielmehr bietet sich folgender Vergleich an: „Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder bleibt wie es ist.“ Ob der Hahn kräht oder nicht, sagt weder etwas über das Wetter aus noch darüber, ob es überhaupt einen Misthaufen gibt, auf dem ein Hahn krähen könnte, oder einen Hahn, der auch kräht, wenn kein Misthaufen da ist, bzw. generell über die Existenz von einem Hahn und einem Misthaufen. Übrig bleibt nur das Wetter. Übertragen auf die Pandemania: Menschen erkranken oder auch nicht. Alles andere sind Annahmen, aber keine Voraussetzungen.

Hm, wenn diese Rassismusaktivistin 15 Euro in einem Briefumschlag geschickt hat, mit dem Ziel, ein gefälschtes Attest zu bekommen, dann hat sie zu einer Straftat angestiftet und macht sich damit selbst strafbar. Für auf diesem Wege erlangte „Beweise“ gilt doch auch ein Beweisverwertungsverbot. Wir hatten doch schon Fälle, wo Ermittler versucht haben, mit dem Vortäuschen von Notfällen kriminalisierte Drogen zu erhalten.

Die Verteidiger von Fr. Dr. Dinekli sollten vielleicht zur Berufungsverhandlung dann jenes Urteil vom Amstgericht Halle (Saale) als Argumentation einbringen:
https://corona-blog.net/2023/12/28/masken-und-testpflicht-2021-in-sachsen-anhalt-ag-halle-liest-privatschule-die-leviten/#comments

Was ich jetzt aus dem Text nicht so richtig verstanden habe:

Es steht im Text, dass man als vorbestraft bei über 90 Tagessätzen gilt. Also quasi ab 91.
Nun steht am Ende folgendes:

– Dinkeli wurde doch zu 90 Tagessätzen verurteilt
– Die Tagessatzhöhe wurde von ursprünglichen 150 Euro auf 33 Euro gesenkt
– Von den 90 Tagessätzen wurden ihr gnädigerweise 20 Tagessätze erlassen (Entschädigungsmaßnahme)
Hätte sich Dinekli darauf eingelassen, denkt sie, dass ihr die Approbationsbehörde ihre Approbation entzogen hätte, da sie nur einen Tagessatz von einer Vorstrafe entfernt gewesen wäre.

Wenn ihr von den 90 Tagessätzen doch 20 erlassen wurden, dann wären es doch nur 70 Tagessätze.
Aber wahrscheinlich gelten diese 90 als Urteil, und der Erlass der 20…. kann die Richterin sich in die Haare schmieren, weil die hätte sie gleich abziehen und nur 70 Tagessätze als Urteil sprechen können.

Die Richterin ist laut Dinekli noch sehr jung und hat zwei Kinder.

Dann müssen die Kinder ja auch noch jung, vermutlich noch schulpflichtig sein.
Gut zu wissen, dass diese Richterin dann ja wohl ihren Kindern brav immer Masken mit in die Schule mitgegeben haben sollte, damit diese Masken ihrer Kinder ganze 8 Stunden in der Schule…

Allerdings muss ich auch gestehen, die Sache mit dieser Antirasismusaktivistin, die noch nicht einmal zu vereinbarten Terminen kam – da muss einem doch spätestens das Licht aufgehen, dass es eine echt schlechte Idee ist derart Atteste per Post oder Mail zu versenden, ohne den Attest-Eigner in der Praxis vorher (an-)gesehen zu haben!
Ich würde nie als MENSCH mit Kripps – den ich mir nur hier jetzt einfach mal unterstelle – auf die Idee kommen einen Arzt oder eine Ärztin um ein Attest per Post oder Mail zu bitten, denn da gehe ich persönlich hin in die Praxis, lass die meine Karte durchziehen, um mir schnell auch noch Blutdruck, etc. messen 😉 und mich „untersuchen“ zu lassen – das sollte doch aus Abrechnungsgründen und als Dankeschön drin sein – und dann kommt man auch nicht vor Gericht wegen Maskenattests.
Ich persönlich finde es dreist und asozial zu erwarten, dass einem Ärzte das zuschicken, ohne selbst in der Praxis vorstellig gewesen zu sein.
Und ich halte es auch von den Ärzten für sehr unklug, sich auf ein solches Versenden eingelassen zu haben. Denn diese Leute die alle per Versand zu ihrem Attest gekommen sind, die waren eben nicht wirklich in Not. In Not bin ich, wenn mir jemand ein Messer in den Bauch gestochen hat und nun drohe ich zu verbluten und weiß mir nicht selbst zu helfen, weil ich die Blutung nicht gestoppt bekomme. Aber wenn ich unter einer Maske an Atemnot leide, dann ziehe ich das verdammte Ding einfach nicht auf, und Punkt. Und wenn ich deshalb meine Arbeit verlieren sollte oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln blöde angeschaut oder sogar beschimpft werde, dann bin ich immer noch nicht in Lebensgefahr. Ein erwachsener Mensch der merkt, dass er unter einer Maske Atemnot erleidet, der zieht entweder erst gar keine Maske mehr auf oder bewegt seinen Hintern in die Praxis eines Arztes, der ihm glaubt und ihm ein Attest in der Praxis ausstellt.

„Ich würde nie als MENSCH…“ – Ja das denke ich sehr häufig, wenn ich sehe was Menschen so machen.

Beispielsweise hat das Smartphone und die Sozialenmedien in Kombi das „Beste“ in den Menschen zur Veröffentlichung gebracht, oder?

Wenn die Anführungszeichen bei „Beste“ Ironie meinen, dann jaein. Diese „Kombi“ brachte vor allem die Schwächen, Eitelkeiten, Ängste der Leute zutage. Im Grunde ist das nichts Schlechtes, gäbe es da ganz oben nicht nur solche, welche genau diese Erkenntnisse gegen uns und zu unserem Schaden verwenden.

Teilweise wurde man in den öffentlichen auch rausgeworfen, ich bin irgendwann nur noch zu Fuß zu LIDL. Und wenn die nicht im Gegensatz zu anderen Läden, denen Atteste egal waren, mir was zu essen verkauft hätten, wäre ich irgendwann schon in Lebensgefahr geraten, da es viele Wochen waren. Zum Arzt muss man erstmal kommen je nachdem wo man wohnt, Maske beim einsteigen half und dann Buch Vorsicht Gesicht. Aber mein Attest war persönlich geholt.

Also ich habe noch nie so viel Nachbarschaftshilfe wie zu Corona-Zeiten gesehen. Da hätte sich sofort jemand gefunden der für Sie eingekauft hätte.
Ich selbst habe nirgendwo eine Maske getragen, auch nicht in Bus und Bahn. Nur beim Lebensmittel kaufen musste auch ich eine Zeitlang, weil externe Security am Eingang positioniert wurde, die mich nicht rein ließen. Ohne Security an der Türe, würde ich ohne Maske in allen großen Discounter geduldet. Die wussten genau warum, deshalb ja auch externe Security….
Sie haben Recht!
Nicht mehr an Lebensmittel zu kommen ist natürlich lebensgefährlich. Aber wie gesagt, bei uns wuchs die Nachbarschaftshilfe wie Unkraut… Man musste ja nicht sagen, dass man nicht gespritzt ist, wenn es nur darum geht, dass man keine Maske verträgt. Und bei uns hier haben wir REWE mit Onlineshop, da hat REWE alles geliefert, sogar Frischfleisch, Obst, Gemüse – das hatte ich in jener Zeit genutzt, als die Security Phase anhielt.

Ich tue mir schwer mit Menschen in Kontakt zu kommen bzw um etwas zu bitten, klingt für mich wie eine unlösbare Aufgabe. Rewe liefert glaube ich überall, hier auch einzelne Edeka Filialen mittlerweile. Aber die Nachfrage war 2020 sehr groß und nachdem es eine Warteliste von ich glaube 2 Wochen gab, habe ich das nicht weiter verfolgt. Ich bin so ziemlich überall rausgeflogen, spätestens als Kaffeefilter eingeführt wurden hat man das Attest kaum noch akzeptiert. LIDL war echt fair, alle kannten mich und einmal wurde ich von einem älteren Mann beleidigt der sich dann auch an das Personal wandte, aber ihm wurde gesagt ich als nette Stammkundin darf bleiben und wenn jemand geht dann er wenn er weiter Kunden belästigt. Ich habe auch monatlich bei dm bestellt, da gibt’s ja auch Reis Nudeln und Dosentomaten etc, aber gerade Obst Gemüse hätte mir gefehlt und als 3G in den öffentlichen war bin ich gar nicht mehr in die Innenstadt zum Wochenmarkt, war mir zu doof nach einem Test gefragt zu werden und besorgen wollte ich auch keinen, war mit längerem Spaziergang verbunden und als Bonus evtl Hausarrest.

Ich habe es vorgezogen, niemals einen Arzt um die Austellung eines Attestes zu bitten, mit dem mir bescheinigt werde, dass das Tragen der Gesichtswindel für mich gesundheitlich nicht möglich sei,

Perin wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt, 20 wurden ihr erlassen, die muss sie nicht bezahlen, aber im Urteil stehen letztendlich trotzdem 90 Tagessätze.
Und die Approbationsbehörde kann wohl schon ab 60 Tagessätzen die Approbation entziehen…

Ich wollte nicht eine noch längeren Text schreiben, deshalb ließ ich weg:
Das Herabsetzen der Summe pro Tagessatz ist genauso Hohn von der Richterin, denn 33 Euro als Ärztin, wenn ein Hartz4ler schon 10 Euro hat. Hätte die Richterin den vorherigen Satz nicht so drastisch herunter gesetzt, dann wären weit unter 60 Tagessätze draus geworden.

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