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Gastbeitrag Gerichtsurteil

Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten

Die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“ stellt in diesem Gastbeitrag ein kürzlich durch das Amtsgericht Halle gesprochenes Urteil zur Masken- und Testpflicht vor. Sie schreibt dazu: „Das Urteil treibt einem beim Lesen Freudentränen ins Auge. Einem Kind auf einer Privatschule war das Betreten verweigert worden, weil es sich aufgrund gesundheitlicher Bedenken seiner Eltern weder testen lassen noch eine Maske tragen sollte. Die Eltern haben dann das Schulgeld einbehalten und sind auf Zahlung verklagt worden“. Das Gericht hat die Klage der Schule abgewiesen. Eine ausführliche Begründung und Zusammenfassung zu diesem einmaligen Urteil in einer einzigartigen Zeit findet ihr in diesem Gastbeitrag.

RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat beim AG Halle (Saale) ein am 14.12.23 verkündetes Urteil 98 C 2116/21 erwirkt, das weite Verbreitung und Bekanntmachung verdient.

Er vertritt die Eltern einer zum fraglichen Zeitpunkt im April 2021 8-jährigen Schülerin einer Privatschule. Es galt nach der Landesverordnung von Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht (auch in Schulen), von der ausgenommen waren „Personen, denen“ (dies) „nicht möglich oder zumutbar ist“. Diese Tatsache war „in geeigneter Weise (z.B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.“

Die Eltern erklärten gegenüber der Schule, dass ihre Tochter keine Maske tragen werde. Sie bezogen sich auf die Urteile des AG Weimar und des AG Weilheim sowie auf die diesen Urteilen zugrundeliegenden Gutachten (Kuhbandner, Kappstein, Kämmerer). Sie befürchteten, dass stundenlanges Masketragen ihrem Kind seelisch und körperlich schaden würde und haben somit die in der LandesVO verlangte „plausible mündliche Erklärung“ abgegeben.

Desweiteren haben die Eltern die Durchführung von Tests an ihrem gesunden Kind verweigert. Und zwar aus Angst vor der potentiellen Gesundheitsschädlichkeit der Testmaterialien. Sie haben eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Maßnahme verlangt, woraufhin die Schule wohl nur ein nichtssagendes Formular vorgelegt hat.

Die Schule erteilte dem Kind dann ein Betretungsverbot, so dass die Eltern für die Folgemonate das Schul- und Hortgeld sowie die Verpflegungspauschale einbehielten. Die Schule hat Zahlungsklage erhoben, die vom AG Halle jetzt zurückgewiesen wurde, weil der Zahlungseinbehalt zu Recht erfolgte.

Die Begründung liest sich so dermaßen köstlich, dass man kaum weiß, was man bei einer Zusammenfassung weglassen könnte, da ein argumentatives Highlight dem Nächsten folgt.

Die Schule sei eigenmächtig über den Wortlaut der VO hinausgegangen. „Das Hausrecht endet an den Grenzen der Verordnung„.

Das Gericht verweist hinsichtlich der Schnell- und PCR-Tests auf eine Gefährdungsanalyse von Prof. Dr. Bergholz. Ohne Gefahrenabwägung – so das Gericht – müsse ein derart invasiver Eingriff nicht in Kauf genommen werden.

Die Schule habe sich mit den Argumenten der Eltern und den genannten Gutachten und Studien nicht auseinandergesetzt.

Dem Gericht sei aus zahlreichen Begutachtungen und Studien bekannt, dass Masken mehr schaden als nutzen. Das gelte insbesondere für Kinder.

Das Gericht zitiert Artikel 3 I der UN-Kinderrechtskonvention, wonach bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, deren Wohl vorrangig zu berücksichtigen ist.

Die Schule habe gegen die Schulpflicht verstoßen, weil die Schulgesetze weder durch Hausrecht noch durch Verordnungen außer Kraft gesetzt werden. Die Feststellung der „epidemischen Lage“ sei laut dem von Bundestag und Bundesregierung eingesetzten Sachverständigenausschuss „juristisch insgesamt fragwürdig“. Die Verordnungsermächtigung gemäß § 5 IfSG sei verfassungswidrig.

Es werden Gerichtsentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Hamburg und Düsseldorf zitiert, nach denen Schüler, die sich den Masken und/oder Testpflichten entziehen, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen.

Das Gericht weist darauf hin, dass die berühmte Entscheidung des AG Weimar zwar aus formalen Gründen wegen der fehlenden Rechtswegzuständigkeit aufgehoben worden war. Dass der eigentliche Inhalt dieses Urteils aber weder vom OLG Jena noch vom Bundesgerichtshof noch vom Bundesverfassungsgericht jemals überprüft worden war. Erst recht habe kein Gericht je festgestellt, dass das Urteil inhaltlich falsch sei. Im Gegenteil. Die Ausführungen hätten sich im Nachhinein als richtig herausgestellt.

Anmerkung: im Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen Richter Dettmar haben die Richter des LG Erfurt in ihrer Begründung sogar darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich keine Rechtsbeugung vorgelegen hätte, wenn Richter Dettmar offen von Amts wegen gehandelt und entschieden hätte anstatt ein Antragsverfahren durch betroffene Eltern anzuregen.

Außerdem verweist das AG Halle auf diverse Meta-Studien.
So z.B. auf die der Cochrane-Gesellschaft zur fehlenden Wirksamkeit von Masken. Demnach haben Masken auf das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung nur einen geringen oder gar keinen Effekt.
Und auf eine Meta-Studie von Kisielinski et.al. zu den gesundheitlichen Gefahren des Masketragens.
Sowie auf eine weitere von Kisielinski, Hockertz et.al zur Toxizität von Masken.

Dem Urteil beigefügt wurde das Begleitheft des MWGFD e.V. zum Masken-Symposium vom 22.9.2022.

Am Schluß wird noch darauf hingewiesen, dass Nachweistests seit einer EU-VO vom 26.5.2022 in der höchsten Risikoklasse eingestuft werden. Somit hätte sich im Nachhinein herausgestellt, dass die Eltern recht hatten mit ihren Befürchtungen – die Tests enthalten laut Prof. Hockertz „stark immunologische und allergieauslösende sowie potentiell gentoxische Substanzen.“

Der letzte Satz des Urteils verdient es, in die Geschichte der „Corona-Prozesse“ einzugehen:

Denn es kann nicht richtig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im körperlich und geistig-seelischem Wachstum befindlichen Kinder unter Atemnot leiden sollen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen, wo sie mit Freude, Interesse und aufgeweckter Neugier (und nicht mit Angst vor anderen atmenden Kindern) gemeinsam für ihr künftiges Leben lernen sollen, selbstbestimmt und empathisch zu handeln.

Herzlichen Dank an den Kollegen Fischer dafür, dass er dieses Urteil bekannt gemacht hat.

Wie RA Carlos A. Gebauer letztens bei einem Vortrag im Rahmen einer Ringvorlesung an der Uni Rostock sinngemäß gesagt hat, muss sich auch erst der gesellschaftliche Wind drehen, bevor Richter sich hervorwagen und Urteile fällen, die weniger durch ein falsches Narrativ als vielmehr durch saubere juristische Subsumption geprägt sind. Der Wind in der Gesellschaft dreht sich schon lange. Möge das Urteil des AG Halle ein weiteres Zeichen dafür sein, dass sich der Wind nun auch in der Richterschaft dreht.


Wir danken Margot Lescaux herzlich für diesen Gastbeitrag und verweisen der Vollständigkeit halber noch auf den Hinweispost von Rechtsanwalt Holger Fischer:

Mein berufliches Weihnachtsgeschenk: Pünktlich vor Weihnachten kam diese Woche noch ein Urteil des Amtsgerichts Halle in einer – zivilrechtlichen – Schulsache, mit dem die von mir vertretenen Eltern gegen den Träger der Ersatzschule obsiegten.
Die Eltern der Schülerin hatten dem Schulleiter von den Problemen ihres Kindes unter der Maske berichtet und Unterricht ohne Maske, später ohne Schnelltest und Maske, gefordert. Darüber hinaus hatten sie u. a. die Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung der von Masken und Tests ausgehenden Gefahren gefordert, die natürlich von Seiten der Schule verweigert wurde. Auf die von Masken und Schnelltests ausgehenden Gefahren hatten die Eltern dezidiert hingewiesen.

Wie nicht anders zu erwarten, verweigerte die Lehranstalt der Schülerin das Betreten des Schulgeländes und zusätzlich des schuleigenen Horts, Distanzunterricht wurde nicht gewährt. Die Eltern minderten daraufhin die schulvertraglich geschuldete Leistung um einen Teil des Schulgeldes, die Hortgebühren sowie um die Verpflegungspauschale für das Mittagessen. Der Schulträger ließ es sich daraufhin nicht nehmen, diese eigentlich unbedeutenden Beträge vor dem Amtsgericht einzuklagen, einschließlich der Pauschale für das (nicht verzehrte) Essen.
Nach einem lange währenden Verfahren, einem bereits sehr deutlichen Hinweisbeschluss des Gerichts, einem daraufhin von der Gegenseite gestellten Befangenheitsantrag gegen die Richterin, der abgelehnt wurde, war am 16. November schließlich mündliche Verhandlung. Dort bemühte sich die Vorsitzende, dem klagenden Schulträger zumindest ein besseres Verständnis davon zu verschaffen, dass das „Corona-Recht“ mit vielen anderen Rechtsnormen, darunter dem Recht der Unfallverhütung und dem Schulrecht, kollidiere und der Schulträger die Schulpflicht im Schulgesetz zu erfüllen habe – eine Corona-Verordnung der Exekutive könne diese nicht aushebeln.
Jeder habe das Recht, sich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht zu befreien, wenn er die Maske nicht vertrage, was die Schule nicht akzeptiert habe. Und die Schule habe der Schülerin keine Beschulung angeboten.

Das Urteil ist voll von Zitaten der Rechtsprechung, von Verweisen auf Studien zur Schädlichkeit und fehlenden Effektivität der Maßnahmen. Es nimmt auch auf die bekannten Entscheidungen des AG Weimar und des AG Weilheim Bezug und sollte mit ihnen in einer Reihe stehen.

Eine datenschutzkonforme Version des Urteils zur Veröffentlichung wird vorbereitet.

Frohe Weihnachten!

Telegram Kanal RA Holger Fischer

Und hier das Urteil zum Download:

29 Antworten auf „Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten“

Sehr interessanter Beitrag, wichtig in diesen Zusammenhang wären die Gutachten des AG Weimar und des AG Weilheim sowie auf die diesen Urteilen zugrundeliegenden Gutachten (Kuhbandner, Kappstein, Kämmerer). Wo kann man diese herunterladen?

MfG

Hat die Maske was getaugt -oder nicht?
Insbesondere, was Kinder betrifft, konstatiere ich im Urteil des Amtsgerichts Halle ein klares Nein.
Ich meine, das ist ein spektakuläres Ergebnis angesichts der Tatsache, daß es vor Gericht ursprünglich nur um die Knete ging, die die Privatschule von den Eltern einforderte.
Die Richterin hat in meinen Augen den längst fälligen Quantensprung vollzogen -nämlich die Maskenhavarieproblematik in deutsche Gerichtsgemäuer zu bringen.
Es gibt angeklagte Ärzte, die aufgrund angeblich falscher Impfzertifikate oder anderem kolportierten Dung sich weiterhin im Gerichtssaal wehren müssen. Bislang wurde die Maske selbst dort nicht erörtert, sondern es ging schlichtweg nur um den eigentlichen Vorwurf ohne inhaltlichen Background.
Gegen die Richterin in Halle wurde ein Befangenheitsantrag von der Gegenseite gestellt. Der wurde nicht zugelassen; aber mich würde schon interessieren, mit welchen Argumenten die Richterin ausgeschaltet werden sollte.
Schöne Grüße
Thomas Bentzien

Tatsache Henning,
der Befangenheitsantrag wurde mit „querdenkermäßig“ begründet?
Eine bodenlose Frechheit gegenüber dieser Richterin, aber ein riesen Kompliment für die „Querdenker“.

Was Thomas oben erwähnt ist richtig, bei den bisherigen Prozessen wegen „falscher Masken Atteste“ wurde stets versäumt, bzw. tunlichst unterlassen, dem Argument dass Masken schützen würden mal auf den Grund zu gehen – das Argument wurde bisher immer als unerschütterliche Tatsache angebracht, und Gutachter die das widerlegen könnten nicht zugelassen.

Aber einer Sichtweise muss ich Thomas oben widersprechen:
Das Verfahren bezog sich zwar im Grunde („nur“) auf den Streitwert von 305 €, jedoch erkennt man doch schon an der Begründung des Befangenheitsantrags der Klägerseite, dass es der Schule wohl weniger und diese Peanuts 300 Flocken ging, sondern um einem Querdenker gerichtlich eine überzubrezeln zu lassen.
Und zudem ist es aus meiner Sicht der absolut richtige Weg gewesen den das Gericht ging, denn es ging eben darum, ob diese 300 € der Schule zustehen, und um das herauszufinden kann und muss die Klärung nur über die Antworten auf folgenden Fragen erfolgen:
Hatten die Erziehungsberechtigten der 9-jährigen Schülerin zurecht Sorgen…und haben die Eltern diese Sorgen der Schule gegenüber so gut wie nur möglich versucht zu erläutern/begründen – und waren die Eltern bereit Kompromisse zu finden wie Fernunterricht, etc. also nicht verschlossen der Schule gegenüber?

Alleine was die Frage von berechtigter Sorgen oder nicht berechtigter Sorgen der Eltern betrifft, so war es für das Gericht unumgänglich der Frage auf den Grund zu gehen, ob der Nutzen von Masken und Tests, den Schäden (weit) überwiegen!
An diese Klärung hatte sich nur bisher kein anderes Gericht seriös und kompetent heran gewagt, obwohl diese Klärung bei so vielen anderen Fällen ebenfalls ein MUSS gewesen wäre!
Demnach hat diese Richterin NICHTS getan was nicht schon längst überfallig und unumgänglich, sprich ein MUSS ist, um die tatsächlich rechtliche Lage überhaupt beurteilen zu können!
Was dieser Richterin vorteilhaft den Weg zur ehrenhaften oder sauberen Arbeit ebnete waren vermutlich zwei Grundvoraussetzungen, die ihr auch den notwendigen Mut schenkten es endlich zu wagen kompetent zu urteilen:
1. Die beklagte Seite hat wohl alles richtig gemacht und war klug genug von Anfang an der Schule gegenüber offen und kompromissbereit zu sein.
2. Die Schule war wohl von Anfang an genau das Gegenteil, was letztlich auch dadurch bewiesen wird, dass man in diesem Fall wegen 300 € kein Fass vor Gericht aufmachen würde – es sei denn es geht einem auch hierbei gar nicht um Geld und Recht, sondern hat Blut geleckt…

Alles schön und gut. Nur, es ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer jetzt denkt, dass dies zu einem „Ruck“ führt und nun Praxis macht, wird arg enttäuscht werden.
Schlaf weiter, liebes Deutschland.
Es war nur ein kurzes Ruckeln.

Das dürfte die eine Richterin am Amtsgericht gewesen sein, die sich kritisch mit dem Corona-Thema auseinandergesetzt hat. Einen grundlegenden Richtungswechsel in der Justiz kann ich auch nicht erkennen. Allerdings gab es in Halle auch schon zweimal das KRiStA-Symposium. Aber in Halle ist auch die Leopoldina ansässig und die Wacker GmbH stockt gerade massiv auf …

Na, dann war es ja sinnlos. Und die Richterin hat sich nur unnütz Ärger gemacht. Gut, dass sie darauf aufmerksam machen, damit nicht noch mehr solche Richter Tropfen auf den heißen Stein gießen.
Schlafen Sie gut!

Es ist schoen, aber fuer alle Menschen die den Rechtstaat lieben ein ganz normales Urteil, was schon 2020 haette verkuendet und gelten sollen. Wann sitzen eigentlich die Verantwortlichen fuer das „Neue Normal“ endlich ein?.

UND?

Welcher Verbrecher sitzt jetzt im Knast?

ALLE Schulen haben genau dieses Verbrechen begangen.

(wer hier Funktion des Rechtsstaats erkennt ist auch einseitig blind und damit falsch)

Vermutlich haben alle Schulen mitgemacht, die Schüler den Maßnahmen zu unterwerfen – weil die allermeisten Eltern sich nicht gewehrt haben, stattdessen sich noch über warnende Eltern lustig gemacht haben!
Es hat mich zwar viele Nerven gekostet, aber mein Kind war zwei Jahre lang nicht in der Schule, hat nur ein paar Wochen lang beim gelegentlichen Raumwechsel mal eine Maske aufgehabt und ist den giftigen Teststäbchen und Pufferlösungen völlig entgangen. Die Grundschule hat zähneknirschend die erteilten Noten „6“ zurückgezogen und Heimbeschulung ermöglicht.
Dafür mußte ich mich allein mit Klassenlehrerin, Direktorin und schulfachlichen Referenten des Schulamtes auseinandersetzen, ärztliche Atteste beibringen und auch den Weg zum Verwaltungsgericht gehen (zumindest für den Antrag auf Gerichtskostenerstattung).

Entgegen dem Wunsch anderer Eltern, denen ein Sitzenbleiben meines Sohnes am liebsten gewesen wäre, hat der junge Mann jetzt in fast allen Fächern einen Notendurchschnitt von „Eins Komma irgendwas“, weil wir ihn zu Hause umfassend unterrichten konnten und praktisch keine Fehlzeit auftrat. 40-50 ausgefüllte A4-Seiten pro Woche haben genügt, damit er den Anschluß nicht verlor. Nur für Klassenarbeiten mußte mein Sohn persönlich in der Grundschule erscheinen, ohne Kontakt zu anderen Schülern zu haben.

In diesem Sinne kann ich bezeugen, daß die beiden beteiligten Schulen (Grundschule und Gesamtschule) durchaus zu tragfähigen Kompromissen bereit waren, wenn man sich als Elternteil für sein Kind engagiert hat. Uns ist allerdings kein weiteres Elternpaar bekannt, das so wie wir gedacht oder gehandelt hat. Im Gegenteil, wir wurden wie Aussätzige behandelt und es zerbrach sogar eine jahrzehntealte Freundschaft meiner Frau wegen der unterschiedlichen Einstellungen.

Glückwunsch an Sie, dass Sie den Stress durchgehalten haben – und auch, dass Sie einen Sohn haben, der wohl aus dem gleichen Holz geschnitzt ist. Aber Ihr Beispiel – und das aus dem Beitrag – zeigen auch zugleich, wo hier eigentlich der Hase im Pfeffer liegt: Sie selbst haben offenbar den nötigen Hintergrund, um Ihren Sohn auch zu Hause adäquat unterrichten zu können, sowie sich effektiv gegen eine (vermutlich) aggressiv-hysterische Eltern- und Lehrerschaft zu behaupten. Aus dem Beitrag selbst lese ich außerdem aufmerksam heraus, dass es sich um eine Privatschule handelte, ergo die Eltern wohl auch nicht in die Kategorie „ungelernter Hilfsarbeiter“ einzuordnen sind. Ein entsprechendes Standesbewusstsein und den passenden Bildungshintergrund unterstelle ich daher auch dort. – – – Es ist am Ende also wieder das gleiche Spiel: Corona war garantiert nicht der große Gleichmacher (wie immer behauptet wird) und Solidaritätskitt, sondern hat gerade auch im Bereich der Bildung zu verheerendem Kahlschlag und zur Hyperselektion zu Lasten der eh schon abgehängten geführt. Ich möchte nicht wissen, wie vielen begabten Kinder aus „einfachen Verhältnissen“ durch den ganzen Irrsinn der Maßnahmen damit auch noch die letzte Tür in eine bessere Zukunft knallhart vor der Nase zugeschlagen wurde! Hoffentlich bedanken diese Abgehängten sich eines Tages entsprechend bei den Verantwortlichen…

Wer den Corona-Schwindel durchschaut hat, ist möglicherweise auch bereit, den Schulschwindel hinter sich zu lassen. Die Wahrheit ist: Niemand braucht Beschulung, es lernt sich prima selbstbestimmt. Es gibt bereits mehrere bundesweit tätige Vereine, die sich mit verschiedenen Ansätzen dem schulfreien Leben widmen: BVNL, Freilerner-Solidargemeinschaft, Schulfrei-Bewegung, INFSB.

Das mit dem selbstbestimmten Lernen hat sich in der Tat bei uns bestätigt!
Wir ließen unserem Sohn die Freiheit, Onlinespiele (unter unserer Aufsicht, d.h. im gleichen Raum) zu spielen und haben keine allzu enge Zeitbegrenzung eingeführt. Dort spielte er seine Lieblingsspiele, die auf internationalen Servern, also oft englischsprachig, dargeboten werden und redete auch mittels Sprachchat mit den anderen Spielern.
Im Ergebnis zeigt sich, daß unser Söhnchen inzwischen sehr gut englisch verstehen und sprechen kann, teilweise sogar besser als ich. Seine Lehrer sind begeistert, aber seine Mitschüler verstehen kaum, wie er das gemacht hat.
Unser Anteil beschränkte sich nur darauf, ihn in die Benutzung von Online-Übersetzern einzuweisen.
Spielerisch lernen Kinder tatsächlich am besten!

Es gibt ja den Versuch, Bildung oder Arbeit in Spiele zu kleiden, Stichwort: Gamification. Die Ergebnisse sind durchwachsen. Ich denke nicht, dass das Spiel der Knackpunkt ist, sondern die Motivation. Dann fragen Lehrer: Wie kann ich denn meine Schüler motivieren? Meine Antwort: Gar nicht. Wenn jemand etwas wissen will, dann sucht er sich Wege. Wenn er es nicht wissen will, warum wollen wir es ihm dann beibringen? Wenn er es irgendwann braucht, dann wird er sich Wege suchen, um es sich anzueignen.
Der Spieleforscher Peter Gray benutzt eine Definition von Spiel, die Freiwilligkeit als wesentliches Element enthält. D.h. wenn ein Lehrer vorgibt, ein (Bildungs-)Spiel zu spielen, dann wäre es eben schon kein Spiel mehr:
https://selbstbestimmtsichbilden.substack.com/p/3-warum-spielen-wir
https://seledesch.wordpress.com/2016/05/15/peter-gray-kognitive-nutzen-des-videospielens/

„schulfreien Leben widmen: BVNL, Freilerner-Solidargemeinschaft, Schulfrei-Bewegung, INFSB.
„…Niemand braucht Beschulung, es lernt sich prima selbstbestimmt.“

So ist es! In den 1970er- / 1980er-Jahren waren es die „Freie Schulen“. In meiner Heimatstadt habe ich in den 1980ern mit einigen Leuten (u.a. Studenten, Eltern) versucht, eine Freie Schule zu gründen: Das den Behörden vorgelegte Konzept wurde tatsächlich anerkannt, Lehrer und Räume gab’s auch bereits, ABER: Die anfänglich interessierten Eltern hatten „plötzlich und unerwartet“ Bedenken, ob ihre Kinder auch „wirklich genug lernen“…
Aus mein Traum für meinen damals kleinen Sohn, der als einziger übrigblieb und somit verdammt war, die krankmachende Regelschule zu besuchen.

„Schulen haben die gleichen sozialen Funktionen wie Gefängnisse und Irrenhäuser – sie definieren, klassifizieren, verwalten und regulieren Menschen.“ Michel Foucault

Herzlichen Glückwunsch. Was für ein schöner Bericht. Über solche Erfolge muss unbedingt berichtet werden, damit andere Leute sehen, was möglich und machbar ist. Hiobsbotschaften gibt es schließlich genug. Ihr Kind kann stolz auf Sie sein. Und Sie und Ihre Frau auf sich selbst auch.

Sehr gut!

Liest sich wie eine – selbst gefundene? – Anwendung von Michael Hüters Buch Kindheit 6.7.

Zeigt gleichzeitig was für riesiger Schrott das Schulsystem ist, voll mit Leerkörpern, die nur Lebenszeit und Geld verschwenden.

Vermute Ihr Sohn wird nach diesem Erlebnis einer von sehr wenigen Menschen mit echter Bildung sein.

GRATULATION
auch ich habe meinen Sohn, 16 Jahre alt, ein Jahr von der Schule befreit und zu Hause gelassen. Er holte sich wöchentlich sein SchulMaterial dort ab, bekam online-Unterricht, war aber absolut fast der Einzige, und das hat ihn genervt. Aber er wußte instinktiv, dass hier allgemein was nicht stimmt. Wir sind auch weiterhin ungeimpft. Real-Abschluss hat er nun trotz allem geschafft. Es war ne echt harte Zeit, und die bzw. ein Lehrer hat uns echt stark, naja wie soll ich sagen: „nieder“gemacht. Weil ER mitgemacht hat, sollten wir es auch. Und das habe ich nicht. Das hat ihn geärgert. Auch mußten die Kids bei weit geöffnetem Fenster im Unterricht mit Jacken an da sitzen …im November. Wo ist das noch gesund. Ich dachte, die halbe Menschheit ist total verblödet und völlig verrückt geworden….

Das Urteil ist bemerkenswert:
„Das Gericht weist darauf hin, dass die berühmte Entscheidung des AG Weimar zwar aus formalen Gründen wegen der fehlenden Rechtswegzuständigkeit aufgehoben worden war. Dass der eigentliche Inhalt dieses Urteils aber weder vom OLG Jena noch vom Bundesgerichtshof noch vom Bundesverfassungsgericht jemals überprüft worden war. Erst recht habe kein Gericht je festgestellt, dass das Urteil inhaltlich falsch sei. Im Gegenteil. Die Ausführungen hätten sich im Nachhinein als richtig herausgestellt.“

Leider scheinen solche Richter die absolute Ausnahme zu sein.

Ich würde erstmal die Frage stellen, was für Eltern das waren, selbstbewusst und halbwegs vermögend scheinen sie ja schon einmal zu sein. Diesen Leuten treten Behörden dann anscheinend anders gegenüber als unsereins.

Oh je, damit muss ich jetzt schlafen gehen – ich fühle mich toxsisch übel nach dem Lesen des gesamten Urteils, da bekommt man schon beim Lesen Vergiftungssymptome.
Kurz vor einem Hirnschlag stand ich als ich den Streitwert vernahm: 305 € 😀
Also von einer Privatschule hätte ich mehr Niveau und Kripps erwartet. Wegen läppischen 300 € machen die so ein Faß auf, das denen nun Schwarz auf Weiss mehrfache Körperverletzung quittiert.
Da die Schulleitung wegen 300 Tacken es wagt vor Gericht zu ziehen zeigt mir jedoch auch:
Es war wohl nur dieses eine Elternpaar, das sich verantwortungsbewusst um die Gesundheit ihres Kindes sorgte und standhaft blieb.

Ich bin unfähig mich jetzt hierbei für irgendwas zu bedanken. Aber ja, die Veröffentlichung des Urteils ist ehrenhaft. Was den Text des Urteils anbelangt, so sollte dieser Normalität sein, von verantwortungsbewussten und kompetenten Richtern. Wer immer dieses Urteil verfasste / schrieb, sprich es „fällte“, wird unser Dank nicht benötigen, denn es schläft sich verdammt gut und fühlt sich sehr befreiend an, wenn man die Wahrheit spricht; die Realität nicht leugnet und somit nicht nur für Gerechtigkeit sorgte.

Gute Nacht! 🙂

Hervorragend. Es gibt sie noch, die klardenkenden Richter, denen die Würde des Menschen noch etwas bedeutet – und die sich auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand befinden. Ein großartiges Urteil, das die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern vollkommen zu Recht in den Mittelpunkt stellt. Ein Urteil, das hoffentlich Schule macht. Guter Anwalt. Bin begeistert.

So erfreulich das für die Betroffene Familie ist, ist es doch ein Schlag ins Gesicht aller derjenigen, die wegen der Ausstellung von Maskenattesten verfolgt und zeilweise verurteilt wurden. Allen denjenigen, die die Tests und das Tragen der Staubschutzmasken verfolgt, ausgegrenzt und indie rechte Schmuddelecke gedrängt wurden.
Sind wir ehrlich, dann muss man konstatieren, dass der Bürger in diesem Land nicht mehr vor situationsbezogener staatlicher Willkür geschützt wird, da die Justiz fernab von irgendwelcher Unabhängigkeit ist und sich damit als Kontroll- und Schutzorgan verabschiedet hat.
Das Land ist zurück in totalitären Abgründen, die man bereits als besiegt geglaubt hat, angekommen.
Ich fühle nur noch Verachtung für die Täter in hohen Ämtern und ihre Handlanger bis in die unterste Verwaltungsebene. Gekleidet in Anzug und Krawatte und immer bereit zu netten Sprüchen und Ausreden wird euch euer Tun irgendwann einholen.

„Die Verordnungsermächtigung gemäß § 5 IfSG sei verfassungswidrig.“ – !

Stimme Ihnen voll und ganz zu. – Die Staatsanwältin in Nürnberg und die Richter sollten dieses Urteil mal zur Kenntnis nehmen. – In diesem Zusammenhang vielen Dank an die Gutachter und Fachleute, die hier alles zum Besten gegeben haben und zur Aufklärung mit beitragen haben!

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