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Fall Urmetzer – Dr. Kisielinski wird im Verfahren als Gutachter über die Gefahren des Masketragens aussagen

Seit Monaten wird in einem aufwändigen Prozess dem Facharzt Urmetzer aus Nürnberg der Prozess gemacht. Natürlich – wie sollte es anders sein – wegen „Maskenattesten“. Die deutsche Justiz, die bei Politikern und Gruppenvergewaltigern gerne mal beide Augen verschließt, geht mit voller Wucht gegen rechtschaffende Ärzte wie Herrn Urmetzer vor. Die ehemalige Rechtsanwältin „Margot Lescaux“ war auch schon bei einem Verhandlungstag in Nürnberg vor Ort und gibt in diesem Beitrag ein Update über das Verfahren. Schon am 11.01.2024 soll Dr. Kesielinski als Gutachter vor Gericht aussagen – er hat bereits zahlreiche Studien über die „Gefahren des Masketragens“ veröffentlicht. Vielleicht kann er ein Gegenpol zu einer bisher angehörten Gutachterin sein, die das Motto vertrat, dass „normalerweise die Bevölkerung keine Probleme beim Tragen von Masken hätte, was man schon daran sähe, dass nicht noch mehr Ärzte entsprechende Bescheinigungen ausgestellt hätten“. Es zeigt sich einmal mehr, dass ein Arzt, der sich um seine Patienten und ihr Wohlbefinden kümmert, von unschätzbarem Wert ist. Mögen ihn viele Menschen bei den weiteren Prozesstagen unterstützen.

Update 23:00 Uhr: Die Termine am 08.01. und 30.01. wurden aufgehoben – siehe Kommentar!

Hier im Beitrag vom 23. Dezember 2023 wurde bereits berichtet, dass das Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth gegen den Facharzt Herrn Urmetzer auf Betreiben der Staatsanwaltschaft immer weiter in die Länge gezogen wird. Die nächsten Termine finden statt:

  • im Januar am 8., 11., 22. (jeweils um 10:00 Uhr) und 30.,
  • im Februar am 6. (ab 09:00 Uhr), 19. und 26. (jeweils um 10:00 Uhr),

jeweils im Strafjustizzentrum (Neubau) an der Fürther Straße in Nürnberg im Raum 1006.
Die wichtigste Neuigkeit vorweg:

Am 11. Januar ab 10 Uhr wird Herr Dr. Kai Kisielinski als Gutachter zu den Themen

  • Möglicher Nutzen (Eigen- und Fremdschutz) von Masken
  • Gesundheitliche Gefahren durch das Tragen von Masken
  • Anwendung der Telemedizin-Richtlinie unter Berücksichtigung der
    Besonderheiten zu Corona-Zeiten

aussagen und für Fragen des Gerichts und der Verteidigung zur Verfügung stehen. Und zwar als von der Verteidigung mit Kenntnis des Gerichts geladener Privatgutachter. Die Verhandlung findet in dem größeren Sitzungssaal 1006 statt. Für die Aussage von Herrn Dr. Kisielinski sind zwei Stunden vorgesehen.

Herr Dr. Kisielinski ist Mitautor von zwei Metastudien über die Gefahren des Masketragens.

Die erste Studie mit dem deutschen Titel: „Ist eine Mund-Nase bedeckende Maske in der Alltagsanwendung frei von unerwünschten Nebenwirkungen und möglichen Gefahren“ erschien in englischer Fassung am 20.4.2021 im International Journal of Environmental Research and Public Health (hier ist die deutsche Übersetzung erhältlich und hier ein Kurzbericht über die Studie).

Die zweite Studie wurde am 2.3.2023 veröffentlicht und trägt in deutscher Übersetzung den Titel: „Mögliche Toxizität einer chronischen Kohlendioxidexposition im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesichtsmasken, insbesondere bei Schwangeren, Kindern und Jugendlichen.“

Beide Studien kommen zu dem Ergebnis, dass ein Schaden offensichtlich ist.

In einer weiteren, am 15.5.23 veröffentlichten Studie (zusammen mit Prof. Hockertz et.al), hat er sich mit der Schadwirkung von Masken durch die Freisetzung von unbelebten Toxinen befasst. „Wearing face masks as a potential source for inhalation and oral uptake of inanimate toxins.“

Neben seiner Mitwirkung an diesen Auswertungen hat Dr. Kisielinski sich außerdem umfassend mit Studien zum evtl. Nutzen oder Nicht-Nutzen des Masketragens befasst. Insoweit ist der Nutzen zumindest zweifelhaft.

Bislang war es in keinem anderen vergleichbaren Prozess gegen Ärzte gelungen, einen Sachverständigen in das Verfahren einzubringen, der mit umfassender Kenntnis über die Fragen der evtl. Vor- und Nachteile des Masketragens berichten konnte. In allen anderen Verfahren wurden die zweifelhaft belegten Behauptungen des RKI als gegebene Tatsachen unhinterfragt von den Richtern zugrundegelegt.

Den Richtern beim LG Nürnberg kann man bislang jedenfalls zugute halten, dass sie sich anschicken, bedeutende Vorfragen tatsächlich klären zu wollen. Nicht zuletzt deshalb wurde Anklage beim Landgericht erhoben und nicht beim Amtsgericht – weil Rechtsfragen zu klären seien, die nicht nur bei diesem, sondern auch bei vielen anderen vergleichbaren Fällen eine Rolle spielen.

Bisher wurden zwei Gutachter gehört. Keiner von beiden hat sich jedoch klar und deutlich zu den Rechtsfragen geäußert bzw. äußern können, zu denen Dr. Kisielinski wird aussagen können.

An einem der ersten Verhandlungstage wurde ein Rechtsmediziner der Universität Erlangen/Nürnberg gehört. Er sollte dazu aussagen, ob die von Herrn Urmetzer attestierten Beschwerden und Krankheitsbilder eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen können oder nicht. Falls ja, sollte er dazu Stellung nehmen, wie wahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen Beschwerden und Masketragen sei und wie erheblich diese Beschwerden sein müssten, um eine Maskenbefreiung zu rechtfertigen.

In seinem Gutachten soll er bestätigt haben, dass eine Bedeckung von Mund und Nase zu reduzierter Sauerstoffzufuhr, Atemnot, Hyperventilation, Rückatmung und Hypokapnie führen könne. Er habe in dem Zusammenhang wohl von „Unannehmlichkeiten“ gesprochen. Da ein Kollaps oder ein lebensbedrohlicher Zustand schließlich nicht zu erwarten sei, da eine MNB ja zu keinem völligen Ausschluß der Sauerstoffzufuhr führe.

Muss man daraus schließen, dass nach dieser Auffassung alles, was den Patienten nicht umbringt, von diesem als Unannehmlichkeit hinzunehmen sei? Er soll dann noch eingeräumt haben, dass vorerkankte Patienten gefährdeter sein könnten. Aber in dem Fall müsse ein Arzt prüfen, ob sich das Leiden des Patienten durch die maskenbedingten Beschwerden nun relevant oder lediglich nicht relevant verschlechtert.

Nun, Herr Urmetzer hat seinen Patienten weder gesagt: „Stellen Sie sich nicht so an, davon stirbt man nicht“ noch behandelt er sie nach dem Motto „was uns nicht umbringt, macht uns härter“. Sondern er hat ihnen geholfen und das Erforderliche getan, um sie vor Schaden zu bewahren.

Hoffen wir, dass die Richter des LG Nürnberg dem erfahrenen Facharzt Urmetzer dieses, dem ärztlichen Berufsethos und Pflichtenkreis entsprechende Handeln nicht zum Nachteil auslegen.

Der Gutachter hat sich auch zur Ausstellung von Attesten zu Corona-Zeiten geäußert. Eine AU dürfe seiner Meinung nach ohne Untersuchung ausgestellt werden, ein Maskenbefreiungsattest jedoch nicht. Die Telemedizin-Richtlinie hat er bei dieser Antwort aber anscheinend nicht berücksichtigt. Auch zu diesem Punkt wird erwartet, dass Dr. Kisielinski Auskunft erteilen kann.

Über die Aussage der zweiten Gutachterin hatte ich im Gastbeitrag vom 11. September 23 bereits berichtet. Sie sollte dazu aussagen, wie ein Arzt (z.B. anhand der Empfehlungen in Leitlinien) vorgehen könne, um die Diagnosen zu erstellen, die Herr Urmetzer bei seinen Patienten festgestellt hat und die die Grundlage der Maskenbefreiungen waren. Ob durch das Tragen von Masken die einschlägigen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Schlimmeres überhaupt entstehen können, dazu verhielt sich ihr Auftrag tatsächlich nicht.

Im Ergebnis hat sie ausgesagt, dass es im Ermessen des Arztes stünde, wie gründlich er die Ursachenforschung betreibt. Die Leitlinien besagen sinngemäß: Wenn sich durch gründliches Befragen bereits eine plausible Ursache feststellen lässt, kann man es dabei erst einmal bewenden lassen. Wenn jemand z.B. über Schwindel klagt und berichtet, er hätte seit kurzem eine neue Gleitsichtbrille, liegt es nahe, dass es daran liegt. Der Arzt kann den Rat geben, die Brille beim Optiker anpassen zu lassen – er muss keine Untersuchungen veranlassen, die einen möglichen Gehirntumor ausschließen.

Das Problem mit ihrer Aussage war, dass Sie das Tragen von Masken überhaupt gar nicht für eine plausible Ursache gehalten hat. Ihrer Meinung nach hatte Herr Urmetzer die Ursachenforschung abgebrochen, ohne eine Ursache gefunden zu haben. Weil es die, die er gefunden hatte, ihrer Meinung nach nicht geben konnte. Sie wusste zwar, dass es Studien gibt, in denen so etwas belegt wird. Aber diese hatte sie nicht gelesen, weil sie nicht dem damaligen Konsens entsprachen.

Wie berichtet, hat die Verteidigung daraufhin einen Befangenheitsantrag gestellt, der vom Gericht inzwischen zurückgewiesen wurde. Was man durchaus für richtig halten kann. Denn da sich die Sachverständige unstreitig auf diese Fragestellung nicht vorbereitet hatte, fehlt es ihr insoweit an der entsprechenden Sachkenntnis. Fehlende Sachkunde führt aber nicht zur Befangenheit.

Sie vertrat auch die Auffassung, dass ein Arzt nicht nur das Wohl seines Patienten, sondern auch das Wohl der Allgemeinheit berücksichtigen müsste. Schließlich bewirke die Maske auch einen Fremdschutz. Auch da fragt man sich, welchem Ethos Herr Urmetzer hätte folgen sollen. Sollte er seinen Patienten sagen, dass sie zum Wohle der Allgemeinheit durchaus leiden sollten und Schäden an Körper und Geist in Kauf zu nehmen hätten? Sollte er das sogar Kindern abverlangen? Aber derartige Schäden gibt es nach Auffassung der Gutachterin gar nicht – normalerweise hätte die Bevölkerung keine Probleme beim Tragen von Masken, was man schon daran sähe, dass nicht noch mehr Ärzte entsprechende Bescheinigungen ausgestellt hätten.

So schließt sich der Kreis aus Haus- und Praxisdurchsuchungen, Anklagen, Verurteilungen bis hin zur Existenvernichtung – und der nachfolgenden Behauptung, das könne alles so schlimm nicht sein, denn es hätten ja nur wenige Ärzte derartige Bescheinigungen ausgestellt.

Auch zu diesen Behauptungen zum Fremdschutz wird Dr. Kisielinski sich äußern können.

Kann das Gericht die Beweiserhebung ablehnen? So, wie es Herrn Prof. Bergholz im Verfahren gegen die Ärztin Perin Dinekli ergangen ist? Im Fall Urmetzer ist die Aussage von Dr. Kisielinski bereits eingeplant. Da das Gericht zu den Fragen „Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien“ sowie „möglicher Zusammenhang zwischen Masketragen und Beschwerden“ Beweis erheben wollte, kann eine Aussage von Dr. Kisielinski nicht mit der Begründung abgelehnt werden, diese Fragen stünden nicht im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Urteilsfindung.

Das Gericht kann nun einen Gutachter anhören und befragen, der sich tatsächlich intensiv mit sämtlichen Aspekten des Masketragens befasst und selbst an Studien mitgearbeitet hat. Es erhält hier die Chance, zur Rechtsfortbildung auf diesem Gebiet beizutragen.

Einen ersten Schritt in diese Richtung stellt das aktuelle Urteil des AG Halle dar, das RA Holger Fischer erwirkt hat.
AG Halle (Saale), Urteil 98 C 2116/21vom 14.12.2023.
In diesem Verfahren ging es um die begründete Weigerung eines Schulkindes, während des Schultages eine Maske tragen zu müssen. Das AG Halle zitiert Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten sowie diverse Studien und Fachaufsätze auch neueren Datums, die zeigen, dass sich nach und nach auf breiter Front herausstellt, dass den Gefahren des Masketragens ein, wenn überhaupt, geringer Nutzen gegenübersteht.
Die entsprechenden Studien sind so zahlreich, die Erkenntnisse so überzeugend, dass sich auch die Rechtsprechung ihnen langfristig nicht wird verschließen können.

Interessierte Zuschauer sollten die Gelegenheit nutzen, sich am 11. Januar selbst anzusehen und anzuhören, wie mit dieser Chance umgegangen wird.

Bei meinem Besuch vor Ort im September fand am Eingang des Gebäudes die bei Gericht übliche Sicherheitskontrolle statt. Das heißt, eine Sichtkontrolle der Handtasche und Durchschreiten des „Scannerbogens“. Eine weitere Kontrolle vor dem Gerichtssaal fand nicht statt. Im Sitzungssaal saß eine Justizbeamtin. Diese hatte in erster Linie die Aufgabe, Zeugen hereinzurufen, achtete aber auch darauf, dass Handys nicht benutzt werden bzw. dass die Zuschauer nicht durch Gerede stören.

Sowohl die Beamten am Eingang als auch die Wachtmeisterin im Gerichtssaal waren höflich und korrekt. Nach Auskunft von Herrn Urmetzer ist das nach wie vor so.

Das Publikum war ebenfalls ruhig und besonnen – alles andere würde weder dem Angeklagten noch der Verteidigung helfen.

Für Herrn Urmetzer und seine Angehörigen stellt dieser Mammutprozes nicht nur eine starke seelische Belastung dar, zu deren Bewältigung er für jede mentale Unterstützung, für jeden Beistand dankbar ist. Es entstehen ihm darüber hinaus immense Prozesskosten, so dass er auch um finanzielle Hilfestellung bittet in Form von Schenkungen auf sein folgendes Konto:

Wolfgang Urmetzer
Sparkasse Nürnberg

IBAN: DE69 7605 0101 0001 9757 49
BIC: SSKNDE77XXX

Verwendungszweck: „Schenkung“ oder „Prozesskosten“

37 Antworten auf „Fall Urmetzer – Dr. Kisielinski wird im Verfahren als Gutachter über die Gefahren des Masketragens aussagen“

Tucker Carlsons Interview mit Putin:
„… Elon Musk und Neuralink
Putin deutete an, dass Elon Musk nicht aufzuhalten sei: „Er wird tun, was er für richtig hält. Aber Sie müssen eine gemeinsame Basis mit ihm finden. Man muss Wege finden, ihn zu überzeugen. Ich glaube, er ist ein intelligenter Mensch. Das glaube ich wirklich. Also muss man sich mit ihm einigen, denn dieser Prozess muss formalisiert und bestimmten Regeln unterworfen werden. …“

Wer Musk als intelligenten Menschen bezeichnet, dem ist nicht mehr zu helfen! Musk ist ein Psychopath und mit dem Projekt Neuralink sind weiterhin Menschenversuchen Tür und Tor geöffnet. Musk hat kein Verständnis für Menschenrechte. Die, die sich aufspielen: Musk, Harari, Putin, die sind alle psychisch schwerst geschädigt, man muss ihnen die Entscheidungsgewalt aus der Hand nehmen, soforrt.

https://uncutnews.ch/tucker-carlson-das-putin-interview-uncut-in-deutscher-sprache/

Interessante Infos. Danke. Allerdings wundert es mich, dass man auf corona-blog.net diesen spektakulären Fall aus der Oberpfalz nicht findet. Ein Ärzte-Ehepaar wurde 2023 in der ersten Instanz zu jeweils ca. 2 Jahren Gefängnis (ohne Bewährung!) verurteilt! Den Mann zu zwei Jahren und vier Monaten, seine Frau zu einem Jahr und zwei Monaten.
Besonders verstörend: Laut Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl konnte auch nach den bisherigen Zeugenaussagen nicht bewiesen werden, dass es sich um Gefälligkeitsatteste gehandelt hatte. Vielmehr habe bei den Betroffenen eine Anamnese und eine Untersuchung stattgefunden. Und trotzdem werden schwere Waffen gegen das Ehepaar ausgepackt. Der Thriller geht weiter: Ihre Anwälte kündigten noch im Gerichtssaal Rechtsmittel gegen das Urteil an:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/falsche-atteste-ausgestellt-aerzte-ehepaar-bestreitet-vorwuerfe,Tdq5Miy

Danke für den Hinweis auf die wohl öffentlich nicht sehr bekannte Verurteilung des Ärztin-/ Arzt-Ehepaares.
Damit ist alles gesagt: die Ärzte, die aus der Ferne Atteste erstellten und nun ebenfalls hierfür an die unrechtliche Kandarre genommen wurden, sind sofort freizusprechen und auf freien Fuß zu setzen.
Letzten Endes war es von Staatsseite her per se den Ä’rztinnen und Ärzten verboten worden, ärztliche Atteste gegen das Tragen der Gesichtswindel auszustellen.
Das ist ein Skandal!!! und das ist ein Verbrechen!!!

Was meinen Sie mit dem Satz „Trotzdem!!!“
Ich bin auf der Seite des Ärztin-Arzt-Ehepaares. Die haben völlig richtig gehandelt. Ethisch und gemäß der Menschenrechte (die es, gemäß dem Verbrecher Harari) gar nicht gäbe.

Auf meine Kritik hin, dass der Gutachter nicht nach dem Beweis für seine Aussagen gefragt wird, erklärte mir eine Anwältin in meinem Arzthaftungsprozess: der Gutachter müsse nichts beweisen. Dafür sei er der Gutachter.
Dieselbe Anwältin hat dann (laut Protokoll von der Mündlichen Verhandlung) auf die Frage des Gerichts, ob meine Stellungnahme zum Gutachten (in dem ich unter anderen gezeigt habe, dass dieser Gutachter in seinen Publikationen eine ganz andere Position als im Gutachten vertritt) als erneuter Ablehnungsantrag gegen den Gutachter aufzufassen sei, verneint.

Soweit einmal mehr zum Thema Anwaltszwang.

Dessen Ziel ist nicht ein Schutz des Rechtssuchenden, sondern dessen Entrechtung und Ausplünderung mit Anwaltskosten. Ausdruck dessen, dass wir von kriminellen Betrügern regiert werden, die den Betrug als Recht deklariert haben.

ich wiederhole : icic.law – video : mind controll … und der ash test …

ich wünsche der/den staatsanwälten/innen und richtern/innen, dass sie alle an den folgen der massnahmen erkranken und damit ihr fett abkriegen …

eigentlich sollten die ja fähig sein, einen umkehrschluss zu bedienen … naja, lg nürnberg ist in söderistan und auch nach 45 kamen viele davon …

ich habe den eindruck, dass hier schon mal vorgeübt wird, für die nächste pandemie

das komplette system ist korrumpiert –

Ein weiteres Argument für das Ausstellen von Attesten nach nur fernmündlichen Kontakt zu Dr. Urmetzer und anderen Ärzten.
Es gibt inzwischen fernmündliche Beratung von Psychologen für Dritte. Dies geschieht über Internet oder sogar über die anderen unsozialen Medien, wie im Fratzenbuch. Wenn schon, müste solche Fernberatung ebenso gesetzlich unterbunden werden.
Als Psychologe mit dem Fern-Orakeln (ncihts anderes ist das bei der Ferndiagnostizierung) müsste man ebenso rechtlich erheblich und scharf von den Gerichtsbarkeiten belangt werden müssen.

Es wird also mit zweierlei unrechtlichem Maß gemessen.

Selbst wenn es eine Pandemie gegeben hätte und die Maske eine Fremdschutzwirkung hätte (was sie laut Produktbeschreibung in der Regel nicht hat), selbst dann wäre die Maskenpflicht wie alle anderen Corona-Maßnahmen auch grob unverhältnismäßig. Denn selbst bei einer hohen Prävalenz von 1% (sprich: 1000 von 100.000), hätten nur 1% der Leute etwas, was sie übertragen können und 99% tragen die Maske völlig umsonst. Wenn die Maske bei nur einem Prozent der Träger schwerwiegende Probleme verursacht, so entspräche das gerade der Menge an Leuten, die überhaupt nur supergefährliche Coronakillerviren in sich tragen, von Kranksein ist da noch gar keine Rede.

„normalerweise die Bevölkerung keine Probleme beim Tragen von Masken hätte …“ – Dass die Bevölkerung sehr wohl Probleme mit dem Tragen von Masken hat, erkenne ich recht zuverlässig daran, dass vor dem Beginn der Maskenpflicht sich nur wenige maskiert haben und mit dem Ende der Pflicht die Maske auch sofort wieder aus der Öffentlichkeit verschwand. Dass sich Ärzte nicht trauen, Maskenatteste auszustellen, hat wohl eher was mit Leuten wie dieser Gutachterin zu tun.

In Stuttgart bei hohem Aufkommen während der Adventsverkaufssamstage selbst in der U-Bahn geschätzt ein Prozent. Ich hätte selbst erwartet, daß das im Dezember ansteigen würde, es ist aber nicht so. Dabei erinnere ich mich, daß nach Ende der Maskenpflicht dreißig oder vierzig Prozent bei Umfragen sagten, Sie würden ggf. freiwillig wieder eine tragen. (Als Kuriosität: gestern einen Herrn gesehen mit Karl-Marx-Bart und Maske……….der weiß nicht mal, daß sogar „offiziell“ (von anderem sehe ich ab, geschenkt) das nichts bringt).

Naja, in meinem Bekanntenkreis habe ich leider das Gegenteil erlebt. Von der Inhaberin eines Pudelsalons bis zur Malerin und Zahnarzthelferin ließen alle nichts auf die Maske kommen. Die meisten trugen die Masken völlig freiwillig, obwohl niemand es von ihnen verlangte.

Für 2023 hat die Christliche Lebenshilfe, Teltow, die Teilnahme an deren Hoffest an die folgenden Bedingungen geknüpft:

„In diesem Jahr findet unter Einhaltung der Corona AHA-Regeln das Hoffest am 10. September in der Zeit von 15 bis 18:30 Uhr statt. Es wird dennoch um einen Mindestabstand von 1,5 Meter gebeten. Wer will, darf auch freiwillig eine FFP2-Maske tragen.“
Siehe https://www.clh-teltow.de/home/hoffest/

Mir ist nicht klar, was noch immer in die Leute gefahren ist, dass die (ist ja auch völlig ungesetzlich, was der Verein von den Gästen verlangt, nämlich, „freillig“ eine Gesichtswindel zu tragen. Kopfschüttel hoch 3.

Einer meiner Nachbarn (3x gespritzt) – wir nehmen uns immer gegenseitig Pakete entgegen, wenn der andere gerade nicht Zuhause sein kann – schrieb jetzt jüngst auf eines meiner Pakete, welches er für mich annahm:
„ACHTUNG GIFTIG“
Das zeigt mir, das mein damaliger Versuch (letzter vor 2Jahren) der Aufklärung, noch heute schwer in ihm arbeitet. Wir hatten jetzt über ein Jahr völlige Funkstille, weil er davor immer meinte, er wolle von all dem Corona-Scheiß nichts mehr wissen, er vertraut da auf seinen Arzt (der ihm impfen empfohl). In dem einen Jahr völliger Funkstille, da war er 7 Monate lang krank geschrieben, und aus einem sehr muskulösen 1,90 Meter großen Kerl, wurde ein Strich in der Landschaft, der 40 Kilo Gewicht verlor. Ich bin so erschrocken als ich ihn nach den vielen Monaten zum ersten Male wieder vor mir stehen sah.
Er will natürlich immer noch nichts von alle dem wissen. Aber seine Botschaft auf meinem Paket spricht Bände, weil ich noch nie mit ihm über Sheeding sprach, da muss er irgendwie selbst drauf gekommen sein.

Oder ich ließ damals irgendwann mal, tatsächlich so einen „JOKE“ los wie Sie hier, über den ich lachen musste – Danke – und er hat sich diesen Joke bis heute so zu Herzen genommen, so dass mein Paket die Botschaft transportierte:
„ACHTUNG GIFTIG“ 😀

Gute Erklärung für den Mist, den die Gespritzten bei der Christilichen Lebenshilfe Teltow verbreiten.
Aber woher der andertahlb Meter Abstand kommen soll, wer den als Schutz voreinander mal festgelegt hat, weiß eigentlich niemand richtig. Allerdings kann ich mich an ein Interview bei den Alternativen Medien erinnern, wo jemand sagte, dass dieses Abstand-Halten und dieses Stoffwisch-Tragen im Gesicht von den Amis käme. Dort hätte dies einer von denen erfunden. Na ja, was die US-Amerikaner erfinden, soll ja immer stimmen 🙁

„Für 2023 hat die Christliche Lebenshilfe, Teltow, die Teilnahme an deren Hoffest an die folgenden Bedingungen geknüpft…“ – wer da hingeht ist selber schuld! Konsequent solche Orte meiden, dann fällt bei denen vielleicht auch der Groschen.

Mir ist nichtr bekannt, daß Christus selbst irgendwelche „Mindestabstände“ eingehalten hat, auch nicht zu gesellschaftlich Verpönten und denen am unteren Ende der Skala. Vielleicht sollten die weniger das Corona-Regelwerk lesen, als die Bibel. „Kopfschüttel“

Ein gutes Jahr 2024 wünsche ich Ihnen.
Ihr Argument, dass Christus irgendwelche Mindestabstände eingehalten hätte, ist super. Werde ich mir merken.

Die Christliche Lebenshilfe Teltow hatte 2020 eifrig den Namen und die Adresse derer notiert, bevor siie die, die sie akribisch auf einer Liste namentlich und von der polizeilichen Melde-Adresse her erfasst hatte, als Gäse des Sommerfestes der Christlichen Lebenshilfe Teltow zugelassen hatte.

Man könnte jetzt dazu übergehen, die Gemälde in den Kirchen, auf denen christliche Motive gezeigt werden, zuzuhängen, genau so, wie Leute wieder mit der Gesichtswindel rumlaufen,

Meine Hochachtung vor all den hartnäckigen Anwälten, die für standhafte Ärzte vor DIESER Justiz kämpfen. Aber es muss einem klar sein: es geht um Zwangsmassnahmen, die vor beinahe 4 Jahren begannen!! Es ist kaum zu erwarten, dass es mit der unmittelbar geplanten Legitimation von künftigen Zwängen jeglicher Art anders sein wird – es wird letztlich auf den Einzelnen ankommen und dessen konsequentes Handeln. Neben den Amischen auch gerne Gandhi: keine Teilnahme, keine Zusammenarbeit. Ja, das ist schwer, kaum vorstellbar, nicht wahr? Das aber relativiert sich, wenn man begreift, was ansteht, z.B.
https://m.youtube.com/watch?v=vz_kiIhsOeU&feature=youtu.be

Wem Gandhi zu moralisch ist, kann sich auch mit Spieltheorie beschäftigen – es ist so einfach, Menschen dazu zu bringen, sich selbst eine Falle zu bauen, wenn vermeintlich Vorteile für den locken, der sie aufstellt.

Zitat aus dem verlinkten Video
„Gesundheits-Manager: Ich sorge für Ihre Gesundheit bis zum Rest Ihres Lebens.“

Da ist sie also, die Information, dass der Gesundheitsmanager bereits jetzt weiß, dass der Versorgte vor ihm sterben wird. Woher kann der das wissen?: Weil er dem Tod nachhelfen wird.

So kann man es verstehen, ja.

Wichtiger ist die Funktion, die er sich anmasst: die Gesundheit „managen“. Managen beinhaltet bei Unternehmen Abwicklung oder Verkauf nicht rentabler Sparten. Am Rentabelsten ist sie, wenn sie ihren Zweck erfüllt und gekauft wird. Warum sollte die Pharmaindustrie den Manager der Menschen für Gesundheit belohnen?

Mit dem Gesundheitsmanager wird der Kunde/Patient zur Ware.

Herr Urmetzer hat mir soeben mitgeteilt, dass es kurzfristig Änderungen zu den Terminsplanungen gegeben hat. Könnte das bitte oben als Update mit reingenommen werden?

Die Termine am 8. Januar und am 30. Januar wurden aufgehoben.
Im Januar gibt es also nur zwei Termine: Am. 11. (beginnend mit Dr. Kisielinski) und am 22. Jeweils ab 10 Uhr in Saal 1006.

Der Termin am 6. Februar soll um 9 Uhr beginnen. Die weiteren Termine im Februar wie geplant am 19. und am 26., jeweils ab 10 Uhr. Auch sämtlich in Raum 1006.

Die bisherigen Gutachterin argumentiert schlimmer und unwissenschaftlicher als ein Kleinkind. Wer so argumentiert , würde auch jede Diktatur als in Ordnung begründen, weil ja fast alle mitgemacht haben. Sie sollte sich mal die deutsche Geschichte der letzten rund 100 Jahre vor Augen führen! Die Gutachterin agiert höchst inwissebschaftlich. Das passt natürlich voll ins Narrativ.

Ich hatte auch mal mit so einer Gutachterin zu tun, dachte, da kommt jetzt was Hochkarätiges, in Wahrheit war es eine junge Uniabsolventin, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte und NICHTS schnallte. Das hätte ich als Jugendlicher schon besser machen können, aber das darf man dann ja auch nicht sagen und will man in dem Moment der Hochachtung und des Respekts (ist ja eine Gutachterin!) auch nicht wahrhaben.

Es ist seit Frühling 2020 klar: Die experimentellen, schädlichen Einspritzungen sollten möglichst vielen Menschen aufgedrängt werden und „Tests“ sowie Atemvergifter waren die Drangsalierungsmittel, die die Menschen zu den Einspritzungen treiben sollten. Jeder, der das unterstützt, jeder Richter, jede Richterin, die die verantwortungsbewussten Ärzte verurteilen, die ihre Patienten, insbesondere Kinder, schützen, ist charakterlich für den Beruf ungeeignet. Ein riesen Dank geht an Ärztinnen und Ärzte wie Perin Dinekli oder Dr. Urmetzer. Ihre Namen werden nicht vergessen gehen.

Im Lebensmittelhandel gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Eigenkontrollkonzept, es bedeutet, eine Gefahrenstellenanalyse an den kritischen Kontrollpunkten und heißt abgekürzt HACCP- Hazart analysis kritical Controllpoint. Ziel ist es, jedes Gesundheitsgefährdende Risiko für Kunden beim Kauf von Lebensmittel auszuschließen. Ohne weiter darauf einzugehen, die Masken bergen das Risiko von Gesundheitsgefahren. Das gilt es zu vermeiden. Niemand hat das Recht die Gesundheit des einzelnen zu gefährden. So what, ist die Frage an die Justiz? Mit welchen Maßen wird hier gemessen?

Und genau deshalb verstehe ich nicht, dass Ärzte und deren Anwälte so viel Zeit und Energie auf sinnlose Gerichtsverfahren verschwenden, anstatt gleich Verfassungsbeschwerde einzulegen, weil sie die Maskentragepflicht im Alltag für einen gefährlichen Unsinn halten (das war bis März 2020 Stand der Wissenschaft!) und ein Gesetz, das Staatswillkür ermöglicht, verfassungswidrig sein muss.

Man kann erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde einlegen. Andernfalls wird diese als unzulässig abgewiesen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht vielfach das Grundgesetz mit Füßen getreten, z.B. bei der Rente mit der Argumentation, dass die Rentenkassen leer seien, während sie sich in den Medien als Exportweltmeister feierten. Die Erwartungen an dieses Gericht mit ihren von den Parteien bestimmten Richtern sind eher gering.

Wenn eine Regierung beschließt, dass das RKI als die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention alleine darüber bestimmen darf, welche Maßnahmen erforderlich und welche nicht, dann wird genau das ermöglicht, was durch das Verfassungsrecht verhindert werden soll, nämlich Staatswillkür. Drosten hat erst neulich in einem Interview gesagt, dass man in Zukunft noch sorgfältiger die Berater auswählen müsste, damit keine Gegenstimmen mehr laut werden. Kann man wirklich noch deutlicher werden?

Ich fasse es nicht. Prof. Haditsch hat bei Autopsien Knötchen in der Lunge festgestellt, ein Zeichen von Entzündungen, ausgelöst durch Mikrofasern der Masken. Die meisten linientreuen Ärzte haben berechtigte Maskenatteste verweigert. Siehe auch das Buch von Michel Cymes: Hippokrates in der Hölle. Und den wenigen Ärzten, die diesen Titel tatsächlich verdienen, wird von der Justiz das Leben schwer gemacht.

Naja – im Fall von SARS stellte man fest, dass die auffälligen Veränderungen im Lungengewebe auch diejenigen aufwiesen, die nicht an einer Erkrankung der Lunge verstorben waren. Die Medizin scheint demnach noch weit davon entfernt zu sein, Ursache und Wirkung im Zusammenhang zu erkennen.

Knötchen haben in der Lunge nichts zu suchen. Da während der „Corona-Pandemie“ auch Verkehrstoten nach einem Abstrich als Todesursache „Corona“ bescheinigt wurde, bin ich bei Todesursachen sehr skeptisch geworden.

Wir wissen aber nicht, wie viele vor der Pandemia auch Knötchen in der Lunge hatten, weil darauf nicht untersucht wurde. Es ist bekannt, dass Knötchen sich auch von alleine wieder zurückbilden und dies ohne Untersuchung niemals herausgekommen wäre.

Es gibt zwei Feinde der Wahrnehmung: 1. Ablenkung: Wer wie ein hypnotisiertes Karnickel die Abwürfe der Handballspieler zählt, wird den Gorilla nicht sehen, der mitten über das Spielfeld läuft, stehen bleibt, um ihm zuzuwinken, um dann das Spielfeld wieder zu verlassen. 2. selektive Wahrnehmung: Das, worauf die Aufmerksamkeit gerichtet ist, fällt uns auf, auch wenn wir es vorher nicht oder kaum bemerkt hatten.

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