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Dr. Jiang: Staatsanwaltschaft stützt sich auf Hochrechnungen bei den Attesten

Morgen geht die Verhandlung im Fall von Dr. Monika Jiang weiter. Nun hat das Anwaltsteam eine aktuelle Presseerklärung veröffentlicht. Dabei kommt zu Tage, dass es sich sehr wahrscheinlich nur um 100 „falsche“ Atteste handle – anstelle von 4.374 behaupteten. Nach Mutmaßungen der Ermittlungsbehörden soll der Rest als PDF-Dateien verschickt worden sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich außerdem auf mathematische Hochrechnungen, die einfach nur kalkuliert wurden. Hier wurden Zahlungseingänge durch einen „Faktor“ dividiert. Das heißt konkret, dass hinter der Zahl 4.374 zu 97% keine ermittelten Einzelfälle stehen. Auch ist die Rede davon, dass der Prozess durch Richter Dr. Hirsch unnötig in die Länge gezogen werden soll.

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Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht

Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.

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Ausgeliefert: 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang

Für die Ärztin Monika Jiang ist inzwischen klar: „Unter echter Rechtsprechung stelle ich mir schon was anderes vor.“ Im Januar diesen Jahres lautete das Urteil: Berufsverbot, 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung und ein Betrag von 28.000 Euro sollen eingezogen werden. Die Ärztin, welche Maskenatteste für ihre Patienten ausstellte, soll offensichtlich aus dem Berufsleben gedrängt werden. Auch ihre Angestellte steht vor Gericht für die anfangs eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten gefordert wurde. Nun geht das Verfahren in die nächste Runde, denn seit gestern steht die Ärztin wieder vor Gericht. Der nächste Gerichtstermin findet am morgigen Donnerstag um 09:00 Uhr am Landgericht Mannheim statt. Ihre junge Patienten Lisa findet beim SWR Interview deutliche Worte: „Sie ist einfach eine Superheldin für uns.“ Verteidiger sind sowohl Ivan Künnemann als auch RAin Beate Bahner. Die kommt nach dem Urteil im Januar du dem Ergebnis, dass es sich in diesem Fall um eine Spezialjustiz handle. Laut Künnemann ist das Gerichtsurteil falsch, da sich der §278 StGB auf eine ganz anderen Sachverhalt – zumindest bis zu Änderung am 25.11.2021 – bezieht.

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Sei morgen am 07.11. Prozessbeobachter im Fall Dr. Urmetzers – jeder Einzelne zählt!

Morgen steht ein weiterer Gerichtstermin gegen Dr. Urmetzer im Strafjustizzentrum in Nürnberg an. Sollte es euch möglich sein, nehmt bitte als Prozessbeobachter teil. Ärzte wie Dr. Urmetzer stellten – obwohl er schon längst seinen wohlverdienten Ruhestand mit 70 Jahren genießen könnte – das Wohl ihrer Patienten über das eigene. Deshalb werden diese Ärzte von unserem Staat verfolgt und benötigen dringend unseren mentalen und physischen Zuspruch bei den Gerichtsverhandlungen. Auf unseren letzten Aufruf erfuhr Dr. Urmetzer enormen Zuspruch, den er über eine Leserin ausrichten ließ: „Ich stehe in Kontakt mit Herrn Urmetzer und er lässt ausrichten, dass er nach dem hier erschienenen Artikel vom 11. September 2023 viel Zuspruch erfahren hat. Viele Mitmenschen hätten ihm daraufhin Unterstützung zugesagt und ihm dadurch Kraft gegeben. Er dankt allen von Herzen, die ihm – wie auch immer – Beistand leisten und ihn unterstützen“.

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Schrieb das Bayrische Oberste Landesgericht ein Gesinnungsurteil? Diese Frage stellt sich die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux im Fall des Maskenprozesses bei Dr. Weikl. Denn im Urteil heißt es: „Der Angeklagte habe systematisch gehandelt. Das sehe man daran, dass er einen maßnahmenkritischen Verein gegründet habe, dass er Vorträge hielt und an Demonstrationen teilnahm. Er habe seinen Attesten rechtliche Ausführungen beigefügt, zu denen er weder kompetent noch berechtigt sei.“ Auch zitiert Lescaux in ihrem Gastbetrag eine empörenswerte Passage: „Die von den Erziehungsberechtigten geschilderten Beschwerden erschöpften sich in Atemnot, Panik, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautausschlag, Übelkeit und Konzentrationsstörungen….“. Die Rechtsanwältin kommentiert dies wie folgt: „Was bitte, hat in diesem Zusammenhang, bei dieser Auflistung von Kinderleid, die Formulierung „erschöpften sich“ zu suchen? Mehr war nicht? Nur Atemnot? Na ja, also dann – quälen wir die Kinder doch einfach weiter. Das bißchen Angst und Panik…“ Zur Strafbarkeit von Dr. Weikl wie es der Richter sieht, schreibt Lescaux: „Die Begründung liegt also in der lapidaren Behauptung „anders als bei …“ und mit dieser Nicht-Begründung begründet das BayObLG im Fall Dr. Weikl nun die Strafbarkeit. Das nenne ich persönlich ein Isso-Argument. Iss so. Ist so, weil es so ist.“ Mehr zu dem Revisionsurteil, welches bereits am 05.6.23 gesprochen wurde und worüber bislang niemand im Widerstand berichtete, im Gastbeitrag auf dem Blog.

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Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen

Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.

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755 Millionen Masken werden wegen fehlender Haltbarkeit verbrannt – die Entsorgung kostet 7 Millionen Euro

Wertvolle Ressourcen wurden für 755 Millionen Masken verschwendet. Jetzt landen diese auf dem Müll, um genau zu sein, werden sie verbrannt. Obs der Umwelt schadet? Sicherlich nicht, war ja wegen der Solidarität und als Test, wer die Virenschleuder noch enger getragen hat. Derzeit interessieren Lauterbach aber auch nur noch die Hitzetoten und die Maßnahmen die jetzt ergriffen werden müssen. Die Grünen sind von der Wärmepumpe besessen, nur heizen die eben auch nicht nur mit Luft und Liebe, sondern mit Strom. Aber gibt ja Gott gegebene Photovoltaikanlagen, Windräder und Solaranlagen. Witzig dabei ist, dass für die Entsorgung dem Steuerzahler schlappe 7 Millionen Euro entstehen.

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Mediziner Urmetzer äußert sich zum Maskenprozess – Anwaltskosten von 34.000 € sollen die Menschen zum Aufgeben zwingen

17 Prozesstage wegen angeblich unrichtig ausgestellter Maskenatteste – es erweckt den Eindruck, dass die Prozesskosten damit besonders hoch getrieben werden sollen, damit unliebsames Handeln unterdrückt werden kann. Denn 34.000 Euro kostet so ein Prozess, wie ihn der Arzt Urmetzer derzeit wegen dem Vorwurf unrichtiger Maskenatteste führen muss. Vorausgesetzt, es bleibt bei 17 Verhandlungstagen, denn die eigentlichen 15 Verhandlungstage wurden bereits um 2 Tage erhöht. Auch hat sich die Staatsanwaltschaft einen hinterhältigen Schachzug ausgedacht. Es wurde ein Antrag gestellt, damit der Prozess nicht wie üblich vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt wird. Das hat zur Folge, dass am Ende dann eine Berufsinstanz weg fällt. Dem Arzt Urmetzer werden von anfänglich 264 vorgeworfenen, angeblich unrichtig ausgestellten Maskenbefreiungsattesten nun nur noch 100 vorgeworfen. Er kritisiert, dass das Telemedizingesetz sehr wohl Anwendung findet bei Krankmeldungen bei Maskenbefreiungsattesten müssten die Patienten aber in der Praxis persönlich erscheinen. Für ihn wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Das hochgeladen Video wurde von YouTube sofort gelöscht. Wolfgang Urmetzer sagt am Ende: „Jede Unterstützung, egal in welcher Form, jeder positive Gedanke, jede gute Energie, jedes Gebet, jede angezündete Kerze und natürlich auch finanzielle Unterstützung soweit jemand das kann, helfen mir in dieser schwierigen Situation. Machen mir Mut. Aufgeben ist eh keine Option und ich habe den tiefen Glauben, dass am Ende die Wahrheit, die Liebe und das Gute siegen werden.“

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Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot

Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“

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Krankschreibungen unter Pflegekräften auf Rekordhoch: Atemwegsinfekte unter den Top 3 Diagnosen

Die tagesschau postet auf Instagram über das Rekordhoch an Krankschreibungen unter den Pflegekräften. Als Top Diagnose werden hier Atemwegsinfekte genannt. Die tagesschau vergisst zu erwähnen, dass in diesem Bereich das Personal, ohne die Beachtung der Tragezeitpausen, durchgehend FFP Masken tragen musste. Natürlich neben der bekannten Impfpflicht. Einrichtungen können das Tragen aber noch immer anordnen. Vielleicht sollte man die Auswertung der TK mal zum Anlass nehmen, sich kritischere Fragen zu stellen. Aber wie soll das gehen, wenn selbst eine Aufarbeitung im Bundestag zu den massiven Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre blockiert wird? Eine Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht und schön blöd wären diejenigen, die das alles angerichtet haben, sich nun dem zu stellen. Die Fehltage bei den Pflegekräften liegen also auf einem Rekordhoch – aber die grün/rote Regierung, die gelobte alles besser machen zu wollen, beschäftigt lieber Stylisten, damit die Bilder von der Unfähigkeit des Sprechens ablenken.