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Dr. Jiang: Staatsanwaltschaft stützt sich auf Hochrechnungen bei den Attesten

Morgen geht die Verhandlung im Fall von Dr. Monika Jiang weiter. Nun hat das Anwaltsteam eine aktuelle Presseerklärung veröffentlicht. Dabei kommt zu Tage, dass es sich sehr wahrscheinlich nur um 100 „falsche“ Atteste handle – anstelle von 4.374 behaupteten. Nach Mutmaßungen der Ermittlungsbehörden soll der Rest als PDF-Dateien verschickt worden sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich außerdem auf mathematische Hochrechnungen, die einfach nur kalkuliert wurden. Hier wurden Zahlungseingänge durch einen „Faktor“ dividiert. Das heißt konkret, dass hinter der Zahl 4.374 zu 97% keine ermittelten Einzelfälle stehen. Auch ist die Rede davon, dass der Prozess durch Richter Dr. Hirsch unnötig in die Länge gezogen werden soll.

Morgen findet ein weiterer Verhandlungstag im Berufungsverfahren gegen Dr. Jiang (Fachärztin für Allgemeinmedizin) am Landgericht Mannheim statt (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20). Die Anwälte für Aufklärung haben zu diesem Anlass eine Presseerklärung veröffentlicht (Rechtsanwalt Sven Lausen, Rechtsanwalt Ivan Künnemann & Rechtsanwalt Holger Willanzheimer). Aber zunächst möchten wir auf einen etwas älteren Artikel des MWGFD erinnern, der sich ebenfalls mit dem Fall von Dr. Jiang befasst und die Thematik der Zuschauer aufgreift.

Was der Verlauf seiner unzähligen Verhandlungstage sichtbar gemacht hat, ist der Umstand, dass Unterstützung in Form von Zuschauern nicht nur mental Abhilfe verschafft, sondern auch Einfluss auf die Gerichtsbarkeit nimmt. MWGFD bittet daher Menschen mit Gemeinsinn und dem richtigen Verständnis von Demokratie Frau. Dr. Jiang in ihrem Prozess mental zu unterstützen. Volle Zuschauersäle sind das wirkungsvollste Rezept, denn Richter agieren anders im Beisein eines Publikums.

An dieser Stelle ist ein wichtiger Dreisatz des visionären Rechtsanwaltes Herr Edgar Siemund (Anwälte für Aufklärung) in Erinnerung zu rufen:

Bei der ersten Verhandlung haben sie Angst, weil ihnen eingebläut wurde, sie seien bei einer faschistischen Veranstaltung, bei der zweiten Verhandlung haben sie verstanden, dass es nicht um Faschismus geht und bei der dritten Veranstaltung haben sie verstanden, dass es um uns geht und um uns alle und auch um sie“. Rechtsanwalt Edgar Siemund

Handelt es sich inzwischen nur noch um 100 „falsche“ Atteste anstatt 4.374?

Laut der Presserklärung soll der Polizeibeamte J. in der Hauptverhandlung am 09.11.2023 gesagt haben, dass nur ca. 100 Atteste für das Ermittlungsverfahren ausgewertet werden konnten. „Alle übrigen angeklagten Tatgegenstände“ [sprich Atteste, – also weit über 4.000] liegen den Ermittlungsbehörden nicht vor. Sie sollen nach Mutmaßung der Ermittlungsbehörde als ‚PdF-Dateien‘ über das Internet versendet worden sein“, heißt es in der Presseerklärung weiter.

Auch sei dieser Polizeibeamte wenig erfahren gewesen und trotzdem stützte sich die Staatsanwaltschaft Mannheim stützte bei ihrer Anklage „überwiegend auf eine unergiebige Durchsuchung und überließ die Auswertung derselben und das Verfassen des Abschlussberichtes einem vollkommen unerfahrenen Jungbeamten“.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf mathematisch, kalkulierte Hochrechnungen

Offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft gar keine Beweise für die Behauptung, dass Dr. Jiang 4.374 Atteste ausgestellt haben soll. Denn hierzu wurden Zahlungen herangezogen die dann durch einen Faktor dividiert wurden. Die fiktive Zahl 4.375 sind keine ermittelten Einzelfälle.

Die bisherige Hauptverhandlung hat damit ergeben, dass die Staatsanwaltschaft
sich auf eine Anklage stützt, bei der keineswegs Ermittlungen hinsichtlich der
angeklagten und durch das AG Weinheim auch abgeurteilten 4374 Einzelfälle
vorliegen. Die vermeintlichen 4.374 Einzelfälle wurden durch eine
“Hochrechnung”, wie der Polizeibeamte J. am 09.11.23 aussagte, rein
mathematisch “kalkuliert”, indem auf einem bestimmten Konto eingegangene
Zahlungsbeträge durch einen “Faktor” geteilt wurden. Hinter der Zahl 4374
stehen also zu rund 97 % keine ermittelten Einzelfälle

Außerdem besteht das Verteidigerteam darauf, dass die Atteste gar nicht erst das Tatbestandsmerkmal erfüllen. Denn die Atteste wurden nicht „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“ ausgestellt.

Richter Dr. Hirsch lässt Personalausweise der Zuschauer weiterhin kopieren

Richter Dr. Hirsch hält weiterhin an seiner „sitzungspolizeiliche Anordnung zum Kopieren der Ausweise der nicht verfahrensbeteiligten Zuhörer aufrecht.“ Das betrifft demnach auch Journalisten. Die Verteidigung von Dr. Jiang sieht darin aber weiter eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Außerdem wurde auch der „Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Prof. Dr. Keber“ auf mögliche „Datenschutzverletzungen über den Vorgang in Kenntnis gesetzt“.

Auch soll wohl das Verfahren in die Länge gezogen werden:

Die Verteidigung erklärt hierzu: Das Landgericht Mannheim wird in Kürze gut
begründet zu erklären haben, warum es nun das Verfahren in die Länge ziehen will. Die bisherige, vom Gericht selbst vorgesehene Beweisaufnahme hat den Tatvorwurf aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht bestätigt. Frau Dr. J. und Frau S. wären nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand freizusprechen. Hieran wird auch die Vernehmung der Staatsanwältin Herting-Vogel nichts ändern.

Vorortunterstützung am 16. November / 23. November

Verhandlungen finden jeweils um 09:00 Uhr statt. Die Adresse lautet A1 1, 68159 Mannheim vor dem Landgericht Mannheim.


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6 Antworten auf „Dr. Jiang: Staatsanwaltschaft stützt sich auf Hochrechnungen bei den Attesten“

Wertes Team,
erst jetzt bin ich auf Umwegen – über den unsäglichen Fall Dr. Bianca Witzschel – auf Ihren Blog aufmerksam geworden.
Ist Frau Dr. Jiang noch immer eingesperrt?
Wenn ja – dann möchte ich auch sie gern unterstützen, ihr einmal schreiben.
In einer solchen Situation ist es (über-)lebenswichtig, das Gefühl zu haben, nicht vergessen zu sein.
Der Fall von Dr. Witzschel erfährt ja glücklicherweise große Aufmerksamkeit, der von Frau Dr. Jiang leider nicht. – Bitte teilen Sie mir die Adresse von Dr. Jiang mit – wenn sie es möchte.
Mit besten Grüßen – und großem Dank für Ihren Einsatz!

Sabine Heinrich

Zitat:
„Außerdem besteht das Verteidigerteam darauf, dass die Atteste gar nicht erst das Tatbestandsmerkmal erfüllen. Denn die Atteste wurden nicht „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“ ausgestellt.“

Das Gericht muss die Klage der Staatsanwaltschaft zulassen.

Es ist doch bemerkenswert, dass das Gericht noch nicht einmal prüft, ob die Tatbestandsmerkmale überhaupt erfüllt sind – aber dann sogar Freiheitsberaubung nach § 239 StGB ini Auftrag gibt.

Ob 1 Attest oder 1 Million – es geht hier nicht um die Anzahl der Atteste, sondern um deren Inhalt. Und der besagt, dass das Masketragen potentiell schädlich ist. Und diese Aussage kann und muss durch Beweisaufnahme überprüft werden, wozu dann sachverständige Zeugen zu laden wären.

Die Argumentation, dass Atteste keine Urkunden im eigentlichen Wortsinne sind, wird bei diesem Gericht mit ziemlicher Sicherheit nicht verfangen. Wie schreiben Dr. Jiangs Verteidiger doch in ihrer eigenen Erklärung:

„Die Verteidigung besteht weiterhin auf einem Rechtsgespräch. Dieses wurde am 07.11.2023 ohne Angabe von Gründen vom Landgericht Mannheim den Verfahrensbeteiligten verwehrt durch Beschluss.“

Das sagt doch schon alles. Mal ganz davon zu schweigen, dass dieser Richter die Ausweise der Zuschauer kopieren lässt…

Weitere Verhandlungstermine wären durchaus zu begrüßen, wenn das Gericht diese denn nutzen würde, um die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Mundschutzmasken sachverständig aufklären zu lassen.

Und entsprechend dem geltenden Prozessrecht sollten Dr. Jiangs Rechtsanwälte mit Nachdruck darauf bestehen. Natürlich werden sie dann in eine schwere Fehde mit dem Landgericht geraten, denn wenn die deutschen Richter die Maskenfrage aufklären wollten, hätten sie das schon vor dreieinhalb Jahren getan.

Eine Alternative sehe ich allerdings nicht mehr, denn die systematische Verweigerung von Beweisaufnahmen durch die Gerichte ist schlichtweg kriminell.

Die Staatsanwaltschaft Mannheims stützt sich letztlich auf den Schlußfolgerungen eines „vollkommen unerfahrenen Jungbeamten“ namens Polizeibeamter J., den man auch in der Lage sah, eigenständige Abschlußberichte zu tippen.
Der Polizeibeamte J. kommt mir wie der übereifrige Benny Skacke aus den Sjöwall/Wahhlöö- Kriminalgeschichten vor. Kommissar Martin Beck geht mit diesem Jungtalent nachsichtig um, sein Kollege Gunvald Larsson hat weniger Scheu, ihn als „Idioten“ zu bezeichnen (Rowohlt 1972, „Alarm in Sköldgatan“, Seite 178).
So wie ich die monetäre Geschichte sehe, müßte Dr. Jiang bei 4374 Bearbeitungsvorgängen (bei ca. 30 bis 40 Rupien pro Fall) im Mittel gut 153000,- auf diesem „bestimmten Konto“ eingenommen haben. Bei 100 Attesten liegt der Vorwurf bei plus minus 3500,- Euro.
Nach meinem Dafürhalten ist es erlaubt, zu vermuten, daß auch Zahlungen auf dieses „bestimmte Konto“ eingegangen sind, die schlichtweg der normalen medizinischen Betreuung galten und korrekt abgerechnet wurden.
Wer hält eigentlich den Weltrekord bei Corona-Attesten?
Schöne Grüße in den Äther
Thomas Bentzien

Haben die Dr. Osten ermitteln lassen? Der hat einfach auf ein paar Zettel seine Testreagenzien gekippt und daraufhin wurden aus 100 Blättern 4375 Falschatteste. Das entspräche gerade mal 5 bis 6 Verdopplungszyklen im PCR-Cycler (aka ct-Wert).

Mancher Richter oder Richterin (dies betrifft auch viele Staatsanwälte) scheinen zu vergessen, dass über Ihnen ein noch größerer Richter steht – ein Richter dem dies alles nicht verborgen bleibt. Im Gegenteil – alles steht im großen Buch des Lebens von jedem Einzelnen der an „solchen“ Verfahren beteiligt ist. Ich spreche bewusst von „solchen“ Verfahren?

Was auch immer entschieden wird in diesem Verfahren, es bleibt nicht ungesühnt.
Nach dem Ableben, wird sich dann das wahre, große Gericht offenbaren und dann wird sich zeigen wohin die Reise geht.

Die Fahrt nach „unten“ scheint in „solchen“ Verfahren, bereits schon beschlossene Sache zu sein.

Frau Dr. Monika Jiang, geben Sie nicht auf – bleiben Sie standhaft. Viele stehen hinter Ihnen und stärken Ihnen den Rücken. Sie sind nicht alleine. Alles Gute für Sie. Auch wenn ich Sie nicht persönlich kenne, so nehme ich Teil an Ihrem Schicksal.

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