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Empörung: Schöffin im Fall Dr. Jiang bei Pharmagroßhändler beschäftigt

Schöffin im Fall Dr. Jiang im höchsten Maße befangen – zumindest für Laien. Richter, die Schöffin selbst und Staatsanwaltschaft sehen kein Problem darin, dass besagte Schöffin bei einem Pharmagroßhändler, der u.a. Coronamasken verkauft, arbeitet. Eine Befangenheit sieht man darin nicht. Auch die strengen Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess werden abgelehnt. Aber wir alle wissen, dass bei diesen Entscheidungsträgern sicherlich noch immer der Grundsatz „im Namen des Volkes“ zählt. War das schon immer so und wir blicken nur jetzt mit einem Brennglas auf diese korrupten Richter und Staatsanwälte, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Entscheidungen treffen und eine Linie – welche doch eigentlich klar sein sollte – schon lange nicht mehr erkennbar ist. Wir können nur zu dem „Urteil“ kommen, dass hier politische Urteile u.a. zur eigenen Selbstbereicherung gesprochen werden. Das Ansehen der einst so hoch geschätzten Richter dieses Landes hat für uns schon lange seinen Glanz verloren – spätestens wenn selbst einem eine dieser Gestalten gegenübersitzt. Wenn Mörder, Vergewaltiger und Politiker wie Olaf Scholz frei herumlaufen dürfen, aber einer Ärztin 2 Jahre 9 Monate Gefängnis drohen, dann hat sich der Fokus ganz eindeutig in eine falsche Richtung verschoben. Wenn Menschen durch massiven Druck zum Masketragen und Spritzen genötigt werden sollen, dann tun diese Ärzte das einzig richtige!

Der Fall Dr. Monika Jiang – in Haft wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot

Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang ist am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt worden (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann) – wir haben berichtet. Der Prozess läuft seit 24. November 2022. Nun wurde uns, danke einem Leser bekannt, dass eine der Schöffinnen befangen ist. Die Dame arbeitet bei einem Pharmagroßhändler. Dieser Großhändler vertreibt auch Coronamasken. Richter, Staatsanwalt und die Schöffin selbst sehen darin keinen Interessenskonflikt. Na dann ist ja gut.
Gut zu wissen, welche Ansichten bei Richtern, Schöffen und Staatsanwälten so vertreten werden. Aber sicher gilt weiterhin der Grundsatz „im Namen des Volkes“.

Schöffin im Visier der Verteidigung

Besonders eine der ehrenamtlichen Schöffinnen geriet ins Visier der Verteidigung, nachdem bekannt geworden war, dass sie beruflich bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Coronamasken vertreibt. Das war offenbar auch dem Vorsitzenden Richter neu, der darin aber – genau wie der Staatsanwalt und die Schöffin selbst – keinen Interessenskonflikt und daher auch keinen Grund für eine „Selbstanzeige“ der Befangenheit erkennen konnte. Das sahen die Verteidiger anders.

Als kurz darauf Richter Hirsch den Antrag der Verteidigung auf Lockerung der strengen Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess erneut ablehnte und dann weiter feststellte, dass das Gericht am Mittwoch die schriftlichen Beweismittel (536 Seiten) im sogenannten Selbstleseverfahren zur Kenntnis genommen habe, folgte postwendend der nächste Befangenheitsantrag gegen den Richter und die beiden Schöffinnen. Als später bei der Befragung des Zeugen durch Verteidiger Sven Lausen die Schöffin hörbar seufzte und nach Auffassung seines Kollegen Ivan Künnemann eine „abschätzige Kopfbewegung“ machte, war die nächste Sitzungsunterbrechung fällig.

Nun wurde es skurril: Richter Hirsch teilte mit, dass die Schöffin ihm erklärt habe, nur deshalb geseufzt zu haben, weil sie dringend zur Toilette musste, aber die Befragung nicht unterbrechen wollte. Keinesfalls hätten sich der Seufzer und eine mögliche Kopfbewegung auf die Fragen des Verteidigers bezogen. Rechtsanwalt Künnemann reichte das nicht als Erklärung aus; er stellte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Schöffin.

WNOZ

Interessante Details werden durch Befragung bekannt – mit ein wenig Meinung unsererseits

Am zweiten Tag des Prozess war Carsten Propp vor Ort und berichtet darüber. Neben 13 Sitzungsunterbrechungen, 3 Befangenheitsanträgen und nur einer Zeugenbefragung – was anscheinend wenig ist – ging der Tag nur schleppend voran. Wir kennen nur Gerichtsverhandlungen, bei denen Anwälte zu spät kommen und sich mit dem Sachverhalt nicht auskennen – vermutlich weil das Honorar bei einer Bußgeldverhandlung zu niedrig ist? Das ist natürlich nur eine böse Vermutung unsererseits. Richter behandeln einen seit einigen Jahren auch wie Schwerverbrecher, weil man während der Pandemie ein Grundgesetz in der Hand trug. Aber wie sagt es RAin Bahner diese Tage so schön, während RA Haintz einmal davon sprach, dass Rechtsanwälte in dieser Pandemie definitiv nicht die Verlierer sind:

Sie rollen die AGENDA wieder aus

Ich kann nur empfehlen, NEIN zu sagen! Wehrt Euch, sagt selbst NEIN. Wir paar Anwälte werden dieses Mal nicht wieder Tag und Nacht arbeiten und versuchen, Euch zu helfen! Dafür sind wir zu wenige, dafür dauert es zu lange, dafür haben wir uns jetzt drei Jahre lang massiv eingesetzt, mit unglaublichem Einsatz – meist gegen sehr wenig Geld. Jetzt ist jeder einzelne selbst an der Reihe.

Und wir können erwidern, dass wir diejenigen waren, welche auf jeder Demonstration Präsenz zeigten, auch wenn es dafür hieß einmal quer durch Deutschland zu reisen, sich von der Polizei Bußgeldbescheide ausstellen zu lassen, Tag und Nacht zu recherchieren, diesen Blog zu gründen, um unabhängig berichten zu können usw. usf.

Anscheinend reicht es gerade allen und jeder denkt er würde den Bärenanteil an dem Ganzen leisten. Vielleicht haben die Menschen auch einfach nur die Nase gestrichen voll, dass Polizisten nur etwas behaupten müssen, Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Anwälte diesem generell Glauben schenken und man sich dann – teilweise trotz Rechtsschutzversicherung – einen teuren Anwalt leisten muss, um in diesem Land überhaupt an sein Recht zu gelangen. Wie es auch der Musiker Björn Banane feststellte.

Man kann hier sicherlich beide Seiten verstehen, aber zumindest wir – egal welchen Anwalt wir kontaktierten – hätten für ein Erstberatungsgespräch jedes mal weit über 150 Euro zahlen sollen. Mal davon abgesehen, dass wir immernoch nicht wissen welche Gerichtsverhandlungen von dem Geld von Klagepaten finanziert wurden, wofür RA Ralf Ludwig ja mehr als einmal für Spenden geworben hatte. Jetzt aber erneut Spenden für sein ZZAAVV (wie auch immer) haben möchte. Wir sind ja gerne optimistisch – aber wie sagt es RAin Bahner – wir paar Anwälte. Von den paar kritischen Richtern die es gibt, trauen sich nur wenige den Mund auf zu machen und Juli Zeh sagte es ja kürzlich selbst. Richter im Jahr 2023 sprechen nicht Recht, sondern sie entscheiden danach, was der vermeintliche Großteil des Volkes hören möchte – der allerdings von vorne bis hinten durch die Öffentlich-Rechtlichen verarscht wurde. Wir schreiben das hier mal in aller Deutlichkeit, können aber auch mit anderen Meinungen leben, so lange wir nicht in unseren Freiheiten – von einer dominanten, nach Macht strebenden Minderheit – in unserem Sein eingeschränkt werden. Man muss einen Blog gründen, damit man überhaupt gewisse Sachverhalte ansprechen kann. Und wenn man mit Klarnamen schreibt, dann hat man eine Hausdurchsuchung zu erwarten. Ja herzlich Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.

Es gibt immer auch Gute und sicherlich muss man nicht auf den Ausgaben sitzen bleiben, aber einen Schriftsatz zu vergoldeten Preisen in Rechnung zu stellen, den eigentlich der Betroffene selbst formuliert hat und nur deshalb mehr wert sein soll, weil eine Unterschrift darunter gesetzt wird, erschließt sich zumindest uns nicht. Für Transparenz will man in diesen Kreisen aber halt auch nicht sorgen.

Aber nun zurück, wir wollen den geneigten Leser nicht weiter langweilen oder gar stören 😉 Wir sind auch in diesem Moment nicht frustriert oder verbittert, denn wir führen diesen Blog nun schon etwas länger.

Anzeige erfolgte durch Bezirksärztekammer Nordbaden am 21. Juli 2020

Interessant dabei, dass die Staatsanwaltschaft noch am 25. August 2020 einen Brief an besagte Bezirksärztekammer schickte und ausrichten ließ, dass man die Einstellung des Verfahrens erwäge. Wieso? Weil ein Gesundheitszeugnis eine Diagnose enthalten müsse. Und: „Es sei bisher auch davon auszugehen, dass sich die Ärztin vor Erteilung des Attests über den Gesundheitszustand der Patienten informiert habe.“

Jetzt wird uns so einiges klar. Bei Kontrollen, beispielsweise am Bahnhof, zeigte man ein Maskenattest vor. Regelmäßig wiesen einen die netten Beamten in grüne, jetzt in blau, darauf hin, dass diese aber darauf enthalten sein müsse. Was für ein perfides Spiel. Hat man also bewusst Nutzer der Atteste ihre Ärzte dazu drängen lassen, konkrete Diagnosen auf die Atteste zu schreiben?

Anfangs Einstellung des Verfahrens in Erwägung gezogen

Was den Fall selbst angeht, brachte die Befragung des Zeugen, der als Polizeibeamter einer der beiden Hauptsachbearbeiter war, zumindest ein paar interessante Details: So bestätigte er, dass die erste Anzeige gegen die Weinheimer Ärztin von der Bezirksärztekammer Nordbaden am 21. Juli 2020 bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurde. Daraufhin sei das Polizeirevier Weinheim mit ersten Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB (Strafgesetzbuch) beauftragt worden. Die Polizei habe daraufhin der Ärztin schriftlich eine Vorladung zukommen lassen, der sie allerdings nicht gefolgt sei, sondern einen Anwalt einschaltete. Am 25. August 2020 habe die Staatsanwaltschaft in einem Brief der Bezirksärztekammer dann mitgeteilt, dass man die Einstellung des Verfahrens erwäge, da die bis dahin vorgelegten Atteste keine Diagnose im Sinne eines Gesundheitszeugnisses enthalten hätten. Es sei bisher auch davon auszugehen, dass sich die Ärztin vor Erteilung des Attests über den Gesundheitszustand der Patienten informiert habe.

Der Polizeibeamte erinnerte sich vage daran, dass die Bezirksärztekammer darauf noch einmal reagierte. Aber vor allem seien in den folgenden Wochen immer mehr Anzeigen aus ganz Deutschland eingegangen, wonach die Empfänger die Atteste unter anderem bei Kontrollen des Ordnungsamtes, am Flughafen, in der Schule oder beim Arbeitgeber vorgelegt hätten. In einigen Fällen hätten Atteste auch Diagnosen enthalten. Aber erst bei der Auswertung der Bankkonten der Ärztin sei dann das ganze Ausmaß des Handels mit Maskenattesten deutlich geworden – wie berichtet, soll die Ärztin zwischen Mai 2020 und Januar 2021 insgesamt rund 28 000 Euro mit der Ausstellung von 4374 Maskenattesten verdient haben. In erster Instanz war sie deshalb vom Amtsgericht Weinheim zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und zu einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmaß beantragt hatte, als auch die Verteidigung, die einen Freispruch fordert, Berufung eingelegt.

Die Berufungsverhandlung wird voraussichtlich am Donnerstag, 16. November, um 9 Uhr im Landgericht Mannheim, Saal 1, fortgesetzt.

Strategiewechsel

Der Strategiewechsel wurde bereits am am 02.01.2023 durch RA Ivan Künnemann nach der Verhandlung kommuniziert.

Bereits am ersten Verhandlungstag war deutlich geworden, dass die Verteidigung in der Berufungsverhandlung eine andere Strategie verfolgt als in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Weinheim. Damals hatte die Ärztin die massenhafte Ausstellung der Maskenatteste – gegen eine Gebühr – zwar eingeräumt, aber in einer kämpferischen Einlassung die nach ihrer Überzeugung schädlichen Auswirkungen des Maskentragens betont. Als Ärztin sei es daher ihre Pflicht gewesen, die Menschen vor diesen Folgen zu schützen. Dem hielt das Weinheimer Schöffengericht entgegen, dass auch Ärzte nicht über dem Gesetz stünden. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Eva Lösche betonte damals: „Das ist kein Coronaprozess. Wir hätten Ihnen auch den Prozess gemacht, wenn Sie Atteste wegen Rückenleiden verkauft hätten, ohne die Krankengeschichten zu kennen.“

Denn der juristische Vorwurf bezieht sich auf Paragraf 278 StGB, wonach das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar ist. Genau dort setzte am ersten Tag der Berufungsverhandlung am Landgericht Mannheim die Verteidigung an. Sie vertritt die Auffassung, dass die Maskenatteste gar keine „Gesundheitszeugnisse“ im rechtlichen Sinne gewesen seien. Die „Befreiung“ von der Maskenpflicht, die von der Bundesregierung damals angeordnet worden war, sei weder sprachlich noch inhaltlich ein „Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen“, argumentierten die Verteidiger und forderten deshalb die Einstellung des Verfahrens.


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16 Antworten auf „Empörung: Schöffin im Fall Dr. Jiang bei Pharmagroßhändler beschäftigt“

Rechtssprechung ohne Ansehen der Person gibt es einzig und alleine bei Streit zwischen „gleichrangigen Gegnern“ – und wenn der Richter die oder einen davon nicht vorher kennt.

Rechtssprechung zwischen Parteien, von denen die eine schwach und arm, die andere reich und einflussmächtig ist funktioniert niemals.

Und Rechtssprechung, wenn Justiz und/oder Staat dabei mit im Fokus steht (etwa Handlungen oder Entscheidungen von Behörden, Grundrechtsaussetzung, …) ist völlig unwahrscheinlich, da der auf der Seite von Staat und Justizapparat stehende Richter dabei natürlich schon IMMER BEFANGEN IST.

Wer dazu Geschichten hören will: Hans Söllner erzählt gerne davon. Gibt Bücher und Platten.

„Vielleicht haben die Menschen auch einfach nur die Nase gestrichen voll, dass Polizisten nur etwas behaupten müssen, Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Anwälte diesem generell Glauben schenken und man sich dann – teilweise trotz Rechtsschutzversicherung – einen teuren Anwalt leisten muss, um in diesem Land überhaupt an sein Recht zu gelangen.“ – leider ist das genau so gängige Praxis, wie hier auch beschrieben ist. Viele sind sicher zunächst im Zusammenhang mit angeblichen Verkehrsdelikten mit dieser Praxis schon einmal in Kontakt gekommen. Ein Verkehrspolizist stellt eine Behauptung auf und der Richter folgt diesem. Warum sollte er auch einen „Staatsdiener“ auf die Goldwaage legen, der „kann ja gar nicht“ falsch Aussagen. Und wenn das schule macht, dann müsste man das knappe Gut aussortieren und woher dann den Ersatz nehmen? Dann lieber den „Pöbel“ bezahlen lassen.

Die Monarchie wurde hier zwar abgeschafft, aber nicht aufgehoben? Und Demokratie und alle Begriffe in diesem Zusammenhang, sind nur Lippenbekenntnisse.

Ich weiß, wie es ist, wenn man nach einer Versammlung vor Gericht ziehen muss, dort dann im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erzielt oder nicht einmal das, auf jeden Fall aber rund Tausend Euronen an einen Anwalt bezahlen muss, und man zuvor 20 Anwälte kontaktiert hat, weil keiner von diesen angeblich so engagierten Kämpfern Zeit für einen hatte.
Man zahlt sich dumm und dämlich und bekommt am Ende doch keine Hilfe.
Und die Solidarität unter den Protestlern… die ist dann auch schnell vergessen. Was sollen sie auch für einen tun, sie sind ja selbst wehrlos.
Die Polizei darf lügen, knallharte 180°-Verdreh-Lügen, an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, die Richter werfen jeden Grundsatz richterlicher Tugenden in die Tonne, fällen Urteile nach Gesinnung, fragen nach Impfstatus und behaupten, das würde ein später erst gefälltes Urteil nicht beeinflussen, ja wo leben wir denn.

Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat,
Der alle Tage seinen Sinn
Auf Zank und Streiten hat.

Und wenn er noch so ehrlich ist,
Wie sie nicht alle sind;
Fahr ich doch lieber meinen Mist
In Regen und in Wind.

Denn davon wächst die Saat herfür,
Ohn Hülfe des Gerichts;
Aus nichts wird etwas denn bei mir,
Bei ihm aus etwas nichts.

Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat!
Und fahr ich wieder zu ihm hin;
So breche mir das Rad!

(Matthias Claudius, geb. am 15.08.1740, gest. am 21.01.1815)

@ corona – blog : „wir … hätten für ein Erstberatungsgespräch jedes mal weit über 150 Euro zahlen sollen „.
Erinnert mich an einen alten Juristenwitz : Kommt ein Mann zum Rechtsanwalt :
“ Was kostet es , wenn ich Ihnen zwei Fragen stelle ? “ Antwortet der Anwalt :
„Fünfhundert Euro ; – und Ihre zweite Frage ?“
Oder um es mit Charles Bukowski zu sagen : “ Wenn man kein Geld hat , funktioniert das Gesetz nicht .“
Das gilt nicht erst seit den letzten dreieinhalb Jahren …

soooo wahr. selbst erlebt. Recht haben und Recht bekommen… ohne Lobby im Hintergrund zwei total verschiedene Dinge.
Ärzte waren schon früher kriminelle Gangster und kein Gericht hat sie verurteilt. Meine Erfahrung.

Die meisten Juristen sind ihrer Aufgabe menschlich nicht gewachsen, oder soll ich besser sagen, ihr Rückgrat nicht ausgebildet genug?
Es ist ernüchternd, wer da Recht spricht. Und was soll man erst von Schöffen erwarten. Dann kann man auch gleich eine Umfrage auf RTL schalten und die urteilen lassen.

Denkmodell:
Der Pharma-Großhändler wird von Politik/Pharma unter Druck gesetzt,damit er wiederum die Angestellte/ Schöffin unter Druck setzt.
Der Großhändler vertreibt z.B. alles von Pfizer.
Pfizer kann die Einkaufskonditionen „anpassen“ oder ihn nicht mehr beliefern.
Es geht hier um viel mehr als nur um Masken.
Die Schöffin hat wie gewünscht zu entscheiden.
Die Schöffin ist in jedem Fall abzulehnen.
Mannheim-Weinheim-Heidelberger Filz.

„… Dem hielt das Weinheimer Schöffengericht entgegen, dass auch Ärzte nicht über dem Gesetz stünden. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Eva Lösche betonte damals: „Das ist kein Coronaprozess. Wir hätten Ihnen auch den Prozess gemacht, wenn Sie Atteste wegen Rückenleiden verkauft hätten, ohne die Krankengeschichten zu kennen.“ …“

Die Darsteller-Schöffen und die Darsteller-Richterin sind „lustig“ (Zynismus off). Die Gerichte und die Darsteller-Schöffen haben selber das Grundgesetz mit abgeschafft.

Je mehr diese Gerichtsdep.en Recht brechen, desto mehr bereiten die der AfD den Weg zur Mehrheitsmacht.

Na ja, bald gibt es einen Freisler 2.0 🙁

Derwell wurde dem bei jedem bekloppten Mist Mitlaufenden Eckhard von Hirschhausen der Carlowitz-Preis für „Nachhaltigkeit“ am 11. November 2023 in Chemnitz verliehen.
https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/veranstaltungen/index.itl?id=c1c84f67-9ad1-fb21-a515-c4258fef8810
Was der Forstmeister Carlowitz aus Rabenstein (seit langer Zeit ist Rabenstein zu Chemnitz zugehörig) mit den Deppen und Herbeilügnern einer angeblichen Weltverschmutzung und Herbeiredens und Herbeilügens von „C“ und „Klimawandel“ zu tun hat und was Hirschhausen so alles wissen zu scheint (die Pinocchio-Nase des Hirschhausen könnt‘ nicht lang genug sein) und was ihm an Wissen so alles angedichtet wird, bleibt, allein das Geheimnis der Rathäusler-Insassen der Polit-Schranzen und Bürfermeistersitz-Schranzen in Chemnitz.

„Atteste wegen Rückenleidens verkauft hätten, ohne die Krankengeschichte zu kennen“.
Was ist, wenn kein Dritter davon überhaupt betroffen und / oder dadurch überhaupt niemand geschädigt wird? Nach meiner Kenntnis sollte § 278 StGB doch allein verhindern, dass Dritte (hier sogar nur Behörden und Versicherungsgesellschaften) durch falsche Zeugnisse / Atteste vorsätzlich finanziell geschädigt werden.
Wie kann überhaupt ein ärztliches Attest ohne bewußte Schädigungsabsicht „falsch“ sein? (auch wg. Vorsichtsprinzip).
Und, wäre dann nicht trotzdem erst vor (Vor-) Verurteilung zu prüfen, ob der „Begünstigte“ nicht dennoch tatsächlich Rückenbeschwerden hat?
Ohne eine solche vorherige zusätzliche Prüfung ein Attest als falsch zu behaupten, kann rechtlich wohl nur höchst zweifelhaft bis zwingend falsch sein.
Und dies alles muss auch für jeden anderen Fall und somit mindestens auch für Masken der Fall sein.
Da „die Wissenschaft“ beim Rückenleiden nicht feststellen kann, dass Menschen grundsätzlich Rückenleiden haben oder keine Rückenleiden haben, so hat aber meines Wissens „die Wissenschaft“ nahezu vollständig geeint (siehe deren Studien) doch bei den Masken ausdrücklich festgestellt, dass diese Masken grundsätzlich nicht so wirken wie behauptet (siehe allein die Warnhinweise der Hersteller auf den Verpackungen: „wirken nicht gegen Viren“), sondern überhaupt keinen erkennbaren Beitrag leisten, sondern darüber hinaus sogar enormen, teilweise nicht wiedergutzumachenden Schaden (siehe deren Studien) anrichten / verursachen.
Allein aufgrund dieser eindeutigen Studienergebnisse, kann und muss jegliche persönliche Untersuchung von Patienten zu Masken unterbleiben, da solche Untersuchungen diese Studien-Ergebnisse nicht feststellen und noch weniger widerlegen können.
„Soll die Ärztin“ (getan / gesagt haben): muss es nicht vor Prozessbeginn zumindest zweifelsfrei und unwiderlegbar festgestellt sein, dass bei 4.374 Attesten (bzw. bei wie vielen davon) die Patienten nicht vorher untersucht wurden und dass zudem tatsächlich dafür bzw. wofür genau 28.000 Euro eingenommen wurden?

„Nach meiner Kenntnis sollte § 278 StGB doch allein verhindern, dass Dritte (hier sogar nur Behörden und Versicherungsgesellschaften) durch falsche Zeugnisse / Atteste vorsätzlich finanziell geschädigt werden.“

Ihre Interpretation. Ich sehe hier den Zweck, einer Täuschung im Rechtsverkehr vorzubeugen.

§ 278 StGB
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nein. Was Sie zitieren ist die neue Fassung ab dem 24.11.21. Vorher hieß es „zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“.

und – wird denn in den Attesten überhaupt eine Diagnose ausgewiesen? Es reicht doch festzustellen, dass (aufgrund der Studienlage) Masken (dem entsprechenden Patienten / jedem Patienten) schaden (mehr schaden als nutzen).
Damit wird doch überhaupt kein „Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen“ ausgestellt – und schon gar kein falsches.

Zum „grundsätzlichem“ Verständniss der Justiz sollte man „Ingo Müller – Furchtbare Juristen: Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ lesen!

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