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Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen

Richter Christian Dettmar hält den Kopf gesenkt, als er das Gerichtsgebäude nach der Urteilsverkündung verlässt. In einem aktuelle Artikel heißt es: „Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“ Die pensionierte RA Lescaux schreibt dazu: „Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.“ In einem aktuellen Interview äußert sich sein Anwalt (Strate) zu dem Urteil: „Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen, wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. […] Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.“ Aufgrund der Höhe des Strafmaßes darf Richter Dettmar seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts Erfurt. Er stellt fest, dass die Wiederholung einer solchen Rechtsbeugung damit ausgeschlossen sei.

Heute wurde ein verstörendes Urteil gegen Familienrichter Christian Dettmar gesprochen. Über sein mutiges Urteil haben wir auf dem Blog bereits des öfteren berichtet und möchten nachfolgend ein paar Einschätzungen einiger bekannter Anwälte wiedergeben.

Herrn Dettmar wird vorgeworfen, dass er befangen gewesen sei. Natürlich ist jeder Richter ab einem bestimmten Zeitpunkt befangen,wenn er sich mit einer Sache mit einem Problem befasst. [..] Nach der Rechtsprechung ist es so, wenn ein befangener Richter entscheidet, ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben. Wir werden jedenfalls dieses Urteil anfechten und auch in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen.

RA Strate

Die EpochTimes war vor Ort und berichtete:

Bei LTO schreibt Tanja Podolski, die offensichtlich vor Ort war, folgendes:

„Freiheit, Freiheit!“, skandieren die Demonstrant:innen vor dem Landgericht (LG) Erfurt, als Richter Christian D. nach der Urteilsverkündung an diesem Mittwoch das Gebäude verlässt. Er ist in Begleitung seiner Strafverteidiger Dr. h.c. Gerhard Strate und Peter Tuppat. Die Männer gehen an den Demonstrant:innen vorbei, D. hält den Kopf gesenkt, der eher unscheinbare Mann wirkt schon den ganzen Morgen so, als könne er nicht begreifen, was mit ihm geschieht.

Das wollen auch die Demonstrant:innen nicht verstehen. Es sei ein „politisch motivierter Prozess“ gewesen, eine „Farce“, ein „Skandal-Urteil“. Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt (Urt. v. 23.08.2023, Az. 2 KLs 542 Js 11498/21), ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.

Eine gute Stunde lang erklärte der Vorsitzende Richter am LG Erfurt, Detlef Hampel, wie die Kammer zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Einschätzung RA Lescaux

Die pensionierte RA Lescaux schreibt in einem ihrer Kommentare zu dem Urteil:

Sein „Fehler“ aus Sicht des Gerichtes war, dass er nicht einfach stillschweigend von Amts wegen das Verfahren eingeleitet hat. Was er nach § 1666 BGB hätte machen können. Sondern, dass er gezielt nach Familien gesucht und diesen ja – so klingt es an – bei der Abfassung des Antrages geholfen hat. Er hätte sich umhören können, wie Kinder und Eltern die Maskentragerei empfinden und wenn er dann zufällig auf eine Familie mit dem richtigen Familiennamen gestoßen wäre (wegen der Zuständigkeit des Richters für Fälle mit bestimmten Anfangsbuchstaben), hätte er die Sache einleiten können.

Nach § 1666 BGB kann er natürlich auch auf Antrag bzw. nach Anregung tätig werden – eine Anregung durch Erziehungsberechtigte oder Jugendamt ist durchaus üblich. Ihm wird offenbar das gezielte Suchen-Um-Zu vorgeworfen.

RA Lescaux geht in einem Kommentar noch weiter auf das Thema ein:

Stellen wir uns mal vor, ein Richter weiß -woher auch immer – dass in der Nachbarschaft jemand wohnt, der ständig von diversen Kindern aufgesucht wird, zu Spielen, zur Betreuung oder was auch immer. Man weiß aber auch, dass der seine Finger nicht bei sich halten kann. Nach dem Wortlaut von § 1666 BGB und den Ausführungen bei KRiSta dürfte und müsste der Richter von sich aus tätig werden. Wenn er dann vorsichtshalber aber erst mal bei den jeweiligen Eltern nachfragt, wie die das denn so finden, dass da gefummelt wird und eine Mutter die Einleitung eines Verfahrens anregt – umso besser. Wird dem Richter dann auch vorgeworfen, dass er eine vorgefestigte Meinung über Kinder-Befummelei hat und tätig werden wollte?

Aber ich wollte ja nicht spekulieren. Warten wir die ausführliche Begründung ab.

Das Gericht mag zur Sinnhaftigkeit bzw. Schädlichkeit des Maske-Tragens ja anderer Meinung sein. Das hat in diesem Fall eigentlich überhaupt keine Rolle zu spielen. Es ging ausschließlich um die Frage der Rechtsbeugung.

Meinung RA Bahner

Beate Bahner schrieb auf ihrem Telegram Kanal:

Diese Entscheidung des Landgerichts Erfurt gegen den Richter Christian Dettmar zeigt: Wer nicht mitläuft, der wird unterworfen.
Corona, insbesondere die Maskentyrannei, die Impftyrannei und alles, was damit zusammenhängt, wird als ein weiteres sehr dunkles Kapitel der deutschen Justiz im 21. Jahrhundert eingehen. Nach fast 30-jähriger Anwaltstätigkeit bin ich wirklich zutiefst bestürzt.
In 23 Teilen habe ich die Erwiderung des Richters Dettmar auf die Anklageschrift gegen ihn vorgelesen (vgl. die angehefteten Videos auf meinem Telegramkanal unter https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner).
Diese Erwiderung zeigt, dass das Urteil, welches Dettmar gegenüber zwei Schulen gefällt hat, zwar aufgehoben werden konnte – was jeder Richter riskiert und wie es ja auch passierte! Aber dass ein Richter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, weil er das Maskennarrativ überprüft und mit Sachverständigengutachten widerlegt, das ist ungeheuerlich.

Nie hätten wir „brave“ Anwälte und Juristen uns vorstellen können, dass die deutsche Justiz das Buch „Furchtbare Richter“ von Prof. Ingo Müller nicht gelesen haben könnte.

Meinung RA Großenbach

RA Haintz teilt auf Telegram die Einschätzung von RA Großenbach:

Rechtsbeugung durch Richter Dettmar? Rechtsanwalt Frank Großenbach äußerte sich diesbezüglich heute wie folgt:

„Ihr Lieben, Ok, parteiisch sei er gewesen, befangen, voreingenommen. Deswegen hätte der Richter aus Weimar nicht über das Kindeswohl entscheiden dürfen. Ok. Ich selbst bin in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in der Erlanger Fußgängerzone von einem Amtsrichter verurteilt worden, der eine FFP2-Maske getragen hat und alle im Gerichtssaal dazu verpflichtet hat, Plexiglasscheiben und einen Luftwäscher hat aufstellen lassen, das Fenster im Winter aufgerissen hat, fünf Meter Abstand eingefordert hat, und einen Befund eines Schnelltests, und der alle Beweisanträge abgewiesen hat. Ok. Der war nach der Definition des Landgerichts in Erfurt in jedem Falle vollkommen befangen in seiner Meinung, in seinem Desinteresse an Aufklärung, in seinem Wahn der Gefährlichkeit, war parteiisch durch und durch. Wenn jemand sogar Gutachten einholt, wie in Weimar, dann ist ein Richter zumindest noch wissensorientiert. Zumindest hätte sich der Richter in Erlangen ablehnen müssen wegen Befangenheit, weil er selber von seiner Neurose Kenntnis hat, weil er von seiner vollständigen Durchimmunisierung Kenntnis genommen haben muss. Ich denke, wir fangen an. Wenn in Weimar ein Richter wegen „Voreingenommenheit“ parteiisch gehandelt haben soll, dann haben diese Richter mit „Vollausstattung“ mindestens ebenso voreingenommen zutiefst wahnhaft parteiisch gehandelt. Lasst uns alle diese Richter dieses Wahns anzeigen wegen offensichtlicher Voreingenommenheit und deswegen wegen der offensichtlichen Befangenheit. Über den Weg ließe sich auch ein Wiederaufnahmeverfahren in den Verfahren der Maßnahmen einleiten. Sobald uns die vollständige Begründung des Urteils aus Erfurt vorliegt, werden wir starten. Wir werden die Begründung unserer Strafanzeigen gegen die wahnhaften Maßnahmenrichter von dort abschreiben. Liebe Grüße in die Runde Frank, Frank Großenbach, 015253075620 Frank.grossenbach@t-online.de“

Einschätzung RA Moser

Auch RA Christian Moser äußert sich in einem Artikel bei Tychis Einblick zu dem Fall:

Zwei Jahre Haft scheinen bei den Strafgerichten derzeit sehr beliebt zu sein. Der Strafausspruch erinnert an das Bochumer Verfahren gegen den Arzt Heinrich Habig, der zu zwei Jahren und 10 Monaten Haft, allerdings ohne Bewährung, verurteilt wurde. Wie jenes Verfahren ist auch das Verfahren vor dem Landgericht Erfurt gegen den Amtsrichter Christian Dettmar ein Verfahren von sehr grundsätzlicher Bedeutung.

Christian Dettmar hatte am 8. April 2021 per Beschluss Schüler von der Maskenpflicht befreit, genauer gesagt, ihren Schulen angeordnet, den Schülern keine Masken aufzuoktroyieren. Er stützte sich dabei auf den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der es dem Familiengericht ermöglicht, Anordnungen gegen Dritte, also nicht die Eltern, zum Wohle des Kindes zu treffen, wenn das Gericht das Wohl des Kindes durch jene Dritte gefährdet sieht und die Eltern nicht dazu in der Lage erscheinen, der Not Abhilfe zu leisten.

Die Anklage und nun auch das urteilende Gericht in Erfurt stellen sich auf den Standpunkt, dass der § 1666 BGB nicht anwendbar, sondern die Angelegenheit eine ausschließliche des öffentlichen Rechtes sei. Eine Sache des öffentlichen Rechtes liegt vor, wenn der Fall anhand einer Norm zu entscheiden ist, die ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet. Da Dettmar ausdrücklich nach § 1666 BGB entschied, lautet die Frage nicht, welche andere Norm vielleicht auch hätte angewendet werden können und ob diese öffentlich-rechtlich sei, sondern ob § 1666 BGB, der offensichtlich keine öffentlich-rechtliche, sondern eine zivilrechtliche Norm ist, für die Anwendung gegen öffentliche Schulträger geeignet ist.

Es gibt nicht eine einzige Äußerung in der Literatur oder der bisherigen Rechtsprechung, die die Anwendung des § 1666 BGB auf Träger hoheitlicher Gewalt ausschließt. Dem Wortsinn nach ist die Vorschrift jedenfalls einschlägig. Im Gegenteil spricht also sehr viel dafür, dass die Entscheidung des Christian Dettmar, § 1666 BGB anzuwenden, richtig war.

Jedenfalls liegt keine Rechtsbeugung durch ihn vor. Nicht jede mögliche Fehlentscheidung eines Gerichtes ist eine strafbare Rechtsbeugung, wie man schon an dem Vorhandensein verschiedener Instanzen erkennt. Eine Rechtsbeugung liegt nur dann vor, wenn der Richter eine falsche Entscheidung nachweislich mit dem Vorsatz getroffen hat, bewusst und zielgerichtet einer Partei Schaden zuzufügen. Dabei muss die Tat, wenn man das Urteil einmal als falsch unterstellen wollte, was es ist nicht ist, besonders schwer wiegen, da der Richter ja grundsätzlich frei ist.

Es ist sehr bezeichnend, dass das Erfurter Gericht die besondere Schwere offensichtlich darin sieht, dass Christian Dettmar es gewagt hat, sich gegen eine Vorgabe der Regierung zu wenden. Dass die Aussagen der von ihm herangezogenen Wissenschaftler richtig sind, dass die Masken den Kindern schaden und keinen Nutzen haben, ist mittlerweile ja wieder ins allgemeine Bewusstsein getreten. Die besondere Schwere der Tat muss sich aus Sicht des nun über ihn urteilenden Gerichtes offensichtlich vornehmlich darauf beziehen, dass er es wagte, sich den Corona-Maßnahmen entgegenzustellen. Dazu gehört sicherlich weniger Vorsatz zur Rechtsbeugung als Mut.

Gewiss, man wirft ihm vor, angeblich gezielt nach Verfahren gesucht zu haben, die er in diesem Sinne habe entscheiden wollen. Selbst wenn dies stimmt, was streitig ist, bedeutete dies aber noch lange nicht den Willen zur Rechtsbeugung, sondern wohl eher den Willen, dem gebotenen Schutze der Kinder und damit dem Recht Geltung zu verschaffen.

Der Vergleich dieses Verfahrens mit dem Verfahren gegen den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig, dem vorgeworfen wird, in 6.800 Fällen falsche Corona-Injektionsbescheinigungen ausgestellt zu haben, zeigt, dass das Bochumer Gericht nicht bereit ist, irgendeinen Sachverständigen zur Schädlichkeit und Unwirksamkeit der sogenannten Corona-„Impfung“ zu hören, während man Christian Dettmar zum Vorwurf macht, dass er es gewagt hat, unabhängige Sachverständige zum Schutz der Kinder zu Rate zu ziehen. In dem Strafverfahren gegen ihn geht völlig unter, dass die Aussagen der von ihm zu Rate gezogenen Gutachter zutreffend waren und die von ihm festgestellte Not der Kinder tatsächlich bestand.

Der Bürger mag selbst entscheiden, vor welches Gericht er in seinen Angelegenheiten lieber tritt: vor ein Gericht, das die Sachverhaltserforschung zum Schutz der Regierung verweigert, oder vor einen Richter, der den Sachverhalt erforscht, auch wenn er dafür verurteilt wird.

Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

61 Antworten auf „Politisches Urteil: 2 Jahre auf Bewährung, Richter Dettmar kann nun seine Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen“

Falls das Urteil nicht ohnehin von einem ChatBot generiert wurde, so würde ich vorschlagen, in Zukunft die Urteile von ChatBots schreiben zu lassen. Schlechtere Begründungen als menschliche Richter wird ein ChatBot auch nicht abliefern, er ist aber günstiger.

Wahrscheinlich hätte Dettmar besser noch Gutachten von Drosten und Lauterbach und Wieler eingeholt und die auch mündlich vernommen und dabei diese Gestalten gründlich zerlegt.

Ich hatte erwartet, dass sich die Staatsanwaltschaft einmal mehr wie bei Bhakdi bis auf die Knochen blamiert und die Richter die Sache selbstverständlich kassieren. Also das bekannte Spiel Bad Cop, Good Cop. In Thüringen scheint der Filz jedoch noch dichter zu sein als anderswo.

Indem die Mauer gefallen ist, gab/gibt es im Osten ja nicht schlagartig weniger/keine Stasi-„Freunde“ mehr. Also sollte es für A.M. doch gerade dort, auch aufgrund ihrer Beziehungen, besonders leicht gewesen sein, die „richtigen“ Personen in die entsprechenden Positionen zu bringen.

Bine,
so ist es gemäß Beweis- und Indizienlage.
Und damit sind wir wieder an dem Punkt, der mich auf fast allen Empörungsplattformen ärgert:

Man kämpft verzweifelt sich und andere verschleißend in Einzelfall-Modulen und Symptomblasen, statt sich auf die systemische, alles verbindende, zum Himmel stinkende Wurzel zu konzentrieren.

„Und wenn die Lüge eines Kanzlers vor einem Parlament nicht mehr für einen Rücktritt reicht, was eigentlich dann?“
https://rtde.live/inland/179129-strafanzeige-gegen-olaf-scholz-wegen/

Das Corona-Modul ist ein Modul im Plandemie-Modul.
Das Plandemie-Modul ist ein Modul innerhalb des Great-Reset-Moduls.
Die immer enger werdenden Daumen- und Maulkorbschrauben (lächerliche, infantile „Ehr- und Äußerungsdelikte“) sind ein weiteres staatskriminelles Modul im großen Gesamt-Puzzle.
Die GEZ-Erpresser und Milliardenverschwender sind ein Modul gegen den Mehrheitswillen.
Die Genderismustreiber, Sprachzerstörer und Biologieleugner sind ein Modul.
Usw. usw. …
Alle diese Module wirken sich gegenseitig stützend und verstärkend wie geschmierte und geölte Rädchen für die Zerstörung all dessen, was in den letzten Jahrhunderten an zivilisatorischen Errungenschaften erreicht wurde. Nicht nur in der BRD, nicht nur in Europa, sondern weltweit (mutmaßliche Ausnahme: BRICS-Block).

Kurz: Nicht Merkel muß weg. Nicht Olaf muß weg. Nicht … muß … Die Systemhydra hat charakterlose Köpfe und Volksverräter ohne Ende.

Das System muß weg!

Darauf gilt es sich zu einigen!
Dort müssen die Gift- und Spaltpilze (Links/Rechts/Oben/Unten-Klassenkampf-Klassenzüchter mit „klarer Kante“) gesucht, beim Namen genannt, öffentlich entehrt, entwürdigt, herabgesetzt und abgesetzt werden! Selbstverständlich verhältnismäßig, angemessen im Namen des Volkes und zum Wohle des Volkes.

Alles andere ist wie ein Hase-Igel-Wettlauf bzw. Windmühlenkampf a la Don Quichotte gegen die, die sich Tag und Nacht ihre eigenen Gesetze schreiben — nicht im Namen des Volkes und zum Schaden des Volkes bzw. der Völker.

Denn sie tätigen die Systemkorrektur mit von Jahr zu Jahr steigender Tendenz nicht selbst, die Lügner und Gesellschaftsschädiger in Nadelstreifen, weißen Kitteln, schwarzen Roben, roten Roben und blauen Vollstreckerkostümen, plus der Gehirnwäsche-Handlanger die sich Fake-Jäger nennen oder Korrektiv oder Correctiv oder Nazi-Jäger usw.

„Und wenn die Lüge eines Kanzlers vor einem Parlament nicht mehr für einen Rücktritt reicht, was eigentlich dann?“

Strate:
„War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, deshalb wird dieses Urteil sicherlich keinen Bestand haben.“

Bei Holocaustleugnungsverfahren hatte sich bisher keine Gericht damit befasst, ob ein Bestreiten des Holocausts auch inhaltlich falsch war. Es wurde einfach behauptet, der Holocaust sei offenkundig. Und über Offenkundiges muss kein Beweis geführt werden.

Ich wünsche Dettmar und Strate viel Erfolg in der nächsten Instanz.

Könnte es sein, dass Staatsanwälte ihren Grundpflichten aus dem Beamten- Status-Gesetz nicht nachkommen!?

㤠33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

§ 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegen gebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. …“

Quelle: Gesetze im Internet

Staatsanwälte …

„… dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. …“

und

„… wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. …“

Wenn eine Richterin in der aktuellen Lage noch eine Maske trägt, zeigt sie deutlich auf welcher Seite sie steht! Ein Erscheinungsbild, welches die amtliche Funktion in den Hintergrund drängt!

„Die Verrückten haben die Kontrolle über unser Land übernommen und die Kommandobrücke befindet sich in Brüssel“, sagte die Europaabgeordnete Christine Anderson auf einem Parteitag der AfD in Magdeburg.“

https://rumble.com/v3a617d–mep-christine-anderson-snaps-on-the-globalist-agenda-enough-of-this.html

Nur wie werden wir sie los!?

„Die Richter:innen“

Wie soll denn wer so redet und schreibt noch Richtig von Falsch unterscheiden können? Wer kann diese Fähigkeit noch besitzen und benutzen? Die Richtig.Falsch:innen?

… auch dieser Fall zeigt mal wieder Geisteserkrankung der Juristen, wo ein winziges Detail im Ablauf rausgepickt wird um eine Entscheidung in der Sache nicht nur zu vermeiden sondern ins vollständig surreale zu kippen.

Kann aber keinem auffallen, der nicht mal auf klare Sprache besteht.

https://www.kla.tv/26713

Video „DIE AKTE TEDROS“

(in 16 Sprachen) und
zu Lesen

inkl. Info-Flyer zum Ausdrucken und Verteilen gegen die Völkerversklavung durch den WHO-Pandemievertrag

Zitat: „Der WHO-Pandemievertrag soll bis Mai 2024 zur 77. Weltgesundheitsversammlung in seiner Endfassung vorliegen und muss anschließend von 194 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Durch diesen Vertrag würde die WHO mit ihrem Generaldirektor Tedros zur absoluten Führungsinstanz in der internationalen Gesundheitspolitik werden. Tedros könnte durch Schaffung neuer Gremien aus nicht demokratisch gewählten Mitgliedern, ohne weitere Zustimmung nationaler Parlamente, neue weitreichende Bestimmungen erlassen. Missliebige Informationen könnte er als sogenannte „Desinformation“ massiv zensieren! Die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften Die bisher beratende WHO soll zur rechtsverbindlichen weltweiten Führungsinstanz werden. Kurz: Aus Empfehlungen werden Befehle! Der Passus, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten berücksichtigt werden müssen, soll gestrichen werden! Tedros könnte dann bereits bei einer drohenden potentiellen Gefahr einen weltweiten Gesundheitsnotstand ausrufen und dadurch z.B. Medikamente zur Behandlung verpflichtend vorschreiben, eine Impfpflicht erlassen, Testbescheinigungen verpflichtend einführen oder auch Reisebeschränkungen verhängen. Alle erlassenen Maßnahmen müssten von allen Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden! Weiterführende Informationen können Sie den eingeblendeten Sendungen entnehmen. Die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften erfolgt ohne jede Legitimation durch das Volk. Was die nicht demokratisch gewählten Delegierten auf der 77. Weltgesundheitskonferenz im Mai 2024 beschließen, wird nach Ablauf einer Frist von 10 Monaten automatisch internationales Recht. Nur ein ausdrücklicher, fristgerechter Widerspruch kann aus dieser Falle retten. Die beiden aufgeführten Vorhaben von Tedros müssen eindeutig als „Ermächtigungsgesetze“ bezeichnet werden. Laut Wikipedia gab Richard Horton, der Chefredakteur der renommierten Medizinfachzeitschrift The Lancet Tedros, den Titel „General-Diktator“. Als solcher hat sich Tedros bereits am 23. Juli 2022 erwiesen: Tedros erklärte in eigenmächtiger Weise kurzerhand den Ausbruch der Affenpocken zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand internationaler Tragweite, obwohl neun von 15 Experten dagegen gestimmt hatten. In ähnlich diktatorischer Weise könnte Tedros auf Grundlage seiner „Ermächtigungsgesetze“ Vorschriften erlassen, die die massiven Corona-Freiheitseinschränkungen noch weit in den Schatten stellen würden. FAZIT: Durch die verdeckt geplante, enorme Machterweiterung des WHO-Generaldirektors sollen einem Mann Machtbefugnisse gegeben werden, die ihn zum wohl mächtigsten Mann der Welt machen. Die in dieser Dokumentation aufgedeckte schwerstkriminelle und terroristische Vergangenheit dieses Mannes wird in Kombination mit dieser geplanten Machtfülle unausweichlich zu einer Versklavung der Völker führen! Internationaler Weckruf an die Menschen aller Völker! Verehrte Zuschauer, die internationale Völkergemeinschaft, sozusagen alle Menschen dieser Erde, stehen jetzt am Scheideweg! Die Versklavung der Völker ist derart heimtückisch eingefädelt, dass die aufgezeigten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften automatisch in Kraft treten werden, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird! Jeder, der dazu schweigt, stimmt daher automatisch zu! Dürfen wir zulassen, dass dieser skandalträchtige Mann derartige Machtbefugnisse bekommt? Werden Sie deshalb auf zweierlei Weise gegen die drohende Gesundheitsdiktatur aktiv, die zur Versklavung der Völker führen würde.“

Da fehlt noch die hirnrissige Einschätzung von RA Friedemann Däblitz:

„Ich ging bislang davon aus, dass Richter Dettmar „quasi mit offenem Visier“ im Rahmen seiner Amtsermittlung tätig wurde. Grundsätzlich hätte ein Familienrichter auf diese Weise eine Sachentscheidung wie Richter Dettmar treffen können, ohne wegen Rechtsbeugung verurteilt werden zu können.“

Dass ich nicht lache. Jeder Richter, der sich so demonstrativ gegen die Corona-„Maßnahmen“ gestellt hätte wie Herr Dettmar, wäre am Ende wegen Rechtsbeugung verurteilt worden – ganz egal, wie er das Verfahren nun eingeleitet und durchgeführt und mit welchen hochrangigen Expertisen er sein Urteil auch begründet hätte. Irgendein Vorwand für eine Verurteilung hätte sich immer gefunden.

Als Vertreter der Gegenseite hätte ich persönlich übrigens nicht die gezielte Suche nach betroffenen Familien als Vorwand für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung genommen, sondern die Ausweitung des Maßnahmen verbietenden Beschlusses auf alle anderen Kinder, insbesondere auch auf solche, für die Dettmar gemäß Verteilung gar nicht zuständig war.

In jedem Fall steht die Vorgehensweise von Staatsanwaltschaften und Gerichten fest: Wer den Corona-Terror nicht mitträgt, wird vor den Kadi gezerrt. Wenn Friedemann Däblitz also tatsächlich glaubt, man könnte im besten Deutschland aller Zeiten einfach mal mit lockerer Hand rechtlich fundierte und sachverständig begründete Entscheidungen gegen die Regierungslinie treffen, ohne schlussendlich dafür belangt zu werden, dann sollte er vielleicht mal mit Ärzten sprechen, die das Schwerverbrechen begangen haben, Maskenatteste auszustellen.

Es hat danach mehrere Richter gegeben, die ähnliche Entscheidungen gefällt haben wie Richter Dettmar und zwar auch nach der gleichen familienrechtlichen Norm § 1666 BGB. Die sind nicht wegen Rechtsbeugung belangt worden. Meines Wissens ist das hier der einzige Fall. Es gab Nachahmer- Verfahren quer durch die Republik. Zig Eltern sind nach diesem Beschluss aktiv geworden und haben entsprechende Verfahren angeregt. Und es hat auch entsprechende Beschlüsse im Sinne der Eltern gegeben. Auch, wenn diese Beschlüsse dann wieder aufgehoben wurden – von Rechtsbeugungsvorwürfen in weiteren Fällen ist mir nichts bekannt. Oder weiß jemand von einem weiteren Fall?

Vor allem die Rechtswegfrage – Familiengericht oder Verwaltungsgericht – hat etliche Gerichte beschäftigt. Amtsgerichte, (Ober-)verwaltungsgerichte, das BVerwG und schlußendlich den BGH. Das wäre ja alles nicht passiert, wenn es nicht mehrere Fälle gegeben hätte.

Klar ist aber auch, dass Richter Dettmar der erste war und dass nicht zuletzt deshalb so gegen ihn vorgegangen wurde, wie es geschah, um die anderen abzuschrecken.

Beschlüsse mag es gegeben haben, aber erfolgreich war nach meiner Kenntnis nur der in Weilheim. Und dieser ist keinesfalls vergleichbar, denn dort hatte sich die Richterin auf ein einziges Kind beschränkt und auch nur die Maskenpflicht verboten. Dettmar hatte Masken, Tests und Abstände für alle Kinder verboten.

Trotzdem ist natürlich auch die Richterin in Weilheim wegen Rechtsbeugung angezeigt worden, aber angeklagt worden ist sie in der Tat nicht. Warum auch? Im Ergebnis hat sie nur dafür gesorgt, dass das bereits vorliegende Maskenattest eines Kindes von der Schule anerkannt wird und sich damit – jedenfalls aus meiner Sicht – vor ihrer eigentlichen Pflicht gedrückt. Dieses Vorgehen hat sie aber auch vor einer Anklage bewahrt.

Sind die Richter in Deutschland weisungsgebunden?
Wird doch immer behauptet, dass hiesige Gerichte, bzw. die Richter, weisungsgebunden seien.
Wenn dem so ist, dann sind alle Richter befangen und deren Urteile wegen Befangenheit abzulehnen oder ungültig, weil rechtswidrig.

„Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes ( GG ) regelt die sogenannte sachliche Unabhängigkeit und schreibt vor: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

Ja, ja, Worte sind wie Schall und Rauch ….., und Papier ist geduldig.

Und es sollte mittlerweile wirklich bei jedem ein Ballsaal mit 100en von Kronleuchtern angehen, wenn es um die Unabhängigkeit der Justiz geht.
Die war noch niemals unabhängig. Und seit 2020 erst recht nicht.
Entscheidend war/ist doch in der Rechtsprechung immer schon: ein guter Jurist ist einer, der es perfekt beherrscht, die (geltenden) „Gesetze“, so auszulegen bzw. anzuwenden, daß am Ende das dabei rauskommt, was den Interessen derjenigen entspricht, denen jedes Mittel recht ist, um ans Ziel zu kommen.

Um Unrecht zu Recht werden zu lassen, dafür wurde doch schon seit Jahrzehnten und besonders ab 2020 massiv gesorgt, indem unter dem Vorwand/der Inszenierung einer nationalen Notlage rechts-/verfassungs-/ und menschenrechtswidrige Verordnungen aus dem Boden gestampft wurden.

Die Justiz in D wurde in den entsprechenden Stellen doch bewußt so besetzt, damit keiner dieser Lakaien der Regierung mehr unabhängig entscheiden wird.
Entweder weil diese Beamte sich selbst haben von der Panikmache mitreißen lassen und/oder weil ihnen der A…. auf Grundeis geht bei dem Gedanken, selbst in den Fokus von Ermittlungen dieses Verbrecherstaates zu geraten, wenn sie, wie Clarsen Ratz in dem Video so richtig sagt, Recht spricht. Und zwar weit über die umformulierten „Gesetze“. („Not“)Verordnungen bzw. Ermächtigungsgesetze hinaus.

„Richter sind laut Grundgesetz unabhängig und (im Gegensatz zu Staatsanwälten) nicht weisungsgebunden. Es handelt sich dabei um ein Grundprinzip der deutschen Justiz, doch in der Praxis spielen sogenannte Erledigungsquoten (!) inzwischen eine entscheidende Rolle.“

Ist doch wie überall. Hauptsache vom Tisch. Wer möchte sich denn schon zu Lasten der eigenen Person die Finger am Sch….haufen anderer dreckig machen. (Ironie aus)

Darüber hinaus weiß ich aus erster Hand von einem Strafverteidiger, daß es für Richter hinsichtlich deren Urteile keine explizite Kontrolle durch ein Gremium oder den Präsidenten des Gerichts (Vorgesetzter des Richters) gibt.

„Wer Geld und/oder Macht hat, kann sich etwa durch die Bestechung von Richtern oder durch das Inaussichtstellen lukrativer Posten nach Beendigung ihrer Karriere leicht die Gunst korrumpierbarer Richter sichern.“ Findet sich so im I-net.

Eine, wenn „man“ es so bezeichnen kann/will „Kontrolle“ eines Richters ist nur über die nächste Instanz möglich.

Ich meine, welch Steilvorlage für künftige „Rechtsprechungen“. Auch hier:

https://report24.news/gericht-bestaetigt-deutsches-grundgesetz-hat-keinen-wert-mehr-klimasekte-hat-narrenfreiheit/

Zitat: „Man stelle sich vor, Corona-Kritiker hätten durch Beschmutzung des Denkmals auf die erheblichen Grundrechtsverstöße durch die Regierung im Zuge der sinnlosen und schädlichen Corona-Maßnahmen hingewiesen: Sie wären garantiert als Verfassungsfeinde und – aufgrund der Herkunft des Künstlers – als Antisemiten gebrandmarkt worden. Echte Extremisten, die die Demokratie abschaffen wollen und alle Eigenschaften von gefährlichen Geisteskranken aufweisen, werden von deutschen Gerichten geschützt. Verdient der deutsche Rechtsstaat noch das Vertrauen des Souveräns?“

Mein Vertrauen hat diese Staatsmacht schon lange vor 2020 nicht mehr. Ganz im Gegenteil.

Ich unke jetzt mal und sage, spätestens bei dem übernächsten Versuch des Übergriffs mittels Maßnahmen und dem ganzen Trallalla wird’s zwischen Bevölkerung(en) und Regierung(en) massiv krachen.
Dann kommt es nur darauf an, das Ruder in die richtige Richtung zu lenken … .

In der Theorie sind Richter unabhängig. In der Praxis pissen sie sich vor jedem Provinzpolitiker und jedem größeren Unternehmen in die Hose.

Deutsche Richter haben gezeigt, was man für Geld überall bekommt, ein Manipuliertes Recht! Wenn Richter Kinder als Mißbrauchsobjekt zulassen, weil sie Masken tragen sollen, in einer Zeit, in der keine Gefahr für Kinder bestand, dann ist das Deutsche Recht mit diesem Urteil gestorben. Die Politische Korruption ist inzwischen so groß, das man die Lügen um Corona und die Maskendeals weitaus wichtiger sind, als das Leben von Kinder und Richter!

„Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft – vielmehr aus unbeugsamen Willen.“ (Mahatma Gandhi)

Richter Dettmar kann erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal schreiten. Er geht als Widerstandskämpfer in die Geschichte ein. Es lebe der Unbeugsame. Das Urteil spiegelt den freien Fall des Rechtstaates, der Herrschaft der feigen Angepassten, der geistig Schwachen.

Dieses ganze Rechtssystem ist einfach nur noch ein Witz…kann weg.
Er hätte sich umhören müssen bei Eltern und Kindern?
Und daraus drehen die eine Rechtsbeugung?
Hier ist einem Richter mal das passiert was mit normalen Bürgern vor Gericht andauernd veranstaltet wird…das macht die Sache nun nicht besser und leider hat es hier den Falschen getroffen aber leider ist das was Herrn Dettmar passiert ist der Normalfall.

Das mit dem „Sich Umhören Müssen“ war meine Formulierung – ich habe interpretiert, was das Gericht ihm vorwirft und was er stattdessen hätte machen können.
Ihm wird vorgeworfen, dass er gezielt Familien gesucht hätte mit dem richtigen Anfangsbuchstaben, die er dann dazu angeregt hätte, bei Gericht einen solchen Antrag zu stellen. Hätte er nur davon gehört – da gibt es Kinder, die unter den Masken leiden – und dann von sich aus ein solches Verfahren in Gang gesetzt, dann hätte – so der Vorsitzende Richter – ggf keine Rechtsbeugung im Raum gestanden.
Er hätte sich also nicht gezielt (!) Familien heraussuchen dürfen. Laut Gericht. Andererseits hätte er aber nun irgendwie Kenntnis davon haben müssen, dass mindestens ein bestimmtes Kind X gefährdet ist. Er kann ja nicht völlig im luftleeren Raum auf Verdacht handeln. Er hätte schon wissen müssen, dass Kinder Beschwerden haben etc. Aber nicht gezielt danach suchen sollen. Dazwischen liegt also das „Sich-Umhören“.

Es hätte also zwei Möglichkeiten gegeben, bei denen das Gericht dann wahrscheinlich keine Rechtsbeugung gesehen hätte.
Variante 1. Ein solcher Fall wäre ohne eigenes Zutun auf seinem Schreibtisch gelandet (weil Eltern bei Gericht einen Antrag gestellt hätten) und er wäre dann tätig geworden.
Variante 2. Er hätte davon gehört – es gibt Probleme, es gibt Kinder, die leiden. Ein konkretes Kind X mit dem Nachnamen sowieso, der zufällig in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, klagt über Beschwerden und die Eltern können sich gegenüber der Schule nicht durchsetzen. Dann hätte er auch von sich aus tätig werden dürfen. Ohne Antrag.

Ihm wird die Variante 3 vorgeworfen. Gezielt Eltern gesucht zu haben und gleichzeitig angeblich versucht zu haben, dieses gezielte Suchen zu kaschieren und so zu tun, als ob da ganz zufällig bei ihm ein Antrag auf dem Tisch gelandet wäre.

Ob er das wirklich gemacht hat, sollten wir aber noch im Vagen halten. Ich habe irgendwo gelesen, dass seine Anwälte das bestreiten und sagen, die angeblichen Beweise (Auswertung von mails oder chats) wären unrechtmäßig gewonnen worden. Die Geräte wären nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden. Das Gericht geht aber offenbar davon aus, dass sie ihm das nachweisen konnten.

Ihm wird also nicht vorgeworfen, dass er sich „nicht umgehört hat“. Ihm wird vorgeworfen, dass er mehr gemacht hat, als sich umzuhören. Nämlich angeblich Eltern gezielt zur Antragstellung angeregt zu haben, um dann einen Grund zu haben, einen entsprechenden Beschluß zu erlassen.

@Margot Lescaux. Danke für die Erklärungen. Für mich bleibt Dettmar trotzdem ein Held. Er hatte keinen persönlichen Vorteil, sondern wollte Kindern nur viel Leid ersparen. Wenn mich nicht alles täuscht hatte Merkel 2020 während der knallharten Lockdowns Herrn Harbarth und andere zu einem genußfreudigen Abendessen eingeladen, oder? Aber selbstmurmelnd war das okay, nicht wahr. Als Helmut Schmidt sich über geltendes Recht (während der großen Flut in Hamburg in den 60er Jahren) hinwegsetzte und die Bundeswehr zur Hilfe einsetzte, schlug ihm die pure Dankbarkeit entgegen. Mich würde es nicht wundern, wenn in 70 Jahren Büsten von Dettmar in vielen Klassenzimmern stünden. Leider hat er im Moment von der Aussicht nix. Ich hoffe, er geht in Revision.

Danke für ihre Erläuterungen.

Nicht-Juristen würden aus ihrer Variante 3 womöglich dennoch folgern, dass er den Kindern einfach nur HELFEN wollte. Also Kindern BEISTEHEN, statt sie vielfach LEIDEN zu lassen.

Aber who cares… sowas ist nicht relevant in der Rechtssprechung. Jedenfalls in diesem Fall. Man hängt sich hier daran auf, dass das Verfahren nicht 100% sauber gewesen sein soll(angeblich!).

Bei der (vermutlichen) Argumentation des Gerichts wäre er auch verknackt worden, wenn er z.B. von systematischen Vergewaltigungen von Kindern an den Schulen nur vage gehört hätte und derartig gehandelt hätte.
Er hätte dann abwarten müssen bis er zufällig einen Fall auf den Tisch bekommt oder er konkret angesprochen worden wäre?!

Wobei doch irgendwie auch auf die Sachfrage eingegangen werden müsste. Ich meine, wenn der sachliche Grund vorhanden ist, dann müsste man doch das mildernd berücksichtigen oder nicht? Man könnte dann halt das Strafmaß verkürzen und sagen: „er war vielleicht übereifrig und hat das Verfahren ggf. nicht 100%ig eingehalten, hat aber den Kindern sachlich richtig geholfen, daher gibts nur eine milde Strafe“

Das würde sicher jeder verstehen.

Es hat Milderungsgründe gegeben, weshalb von dem Antrag der Staatsanwaltschaft auch abgewichen wurde. In dem Artikel aus LTO, der oben im Beitrag verlinkt ist (und der bisher der informativste Artikel ist, den ich seit gestern in anderen Medien gelesen habe) wird das angesprochen. U.a. wird ihm zugute gehalten, dass er sich „im Kontext eines massiven Konfliktes“ befunden habe. Klarer wird es in dem Artikel nicht. Könnte aber sein, dass das in die Richtung geht, die Sie meinen.

Danke für die Informationen! 💗
Kindern Leid zu ersparen ist kein Verbrechen!
Ich bekomme von Masken (nur kurz getragen- das habe ich einmal beim Arzt im Wartezimmer gemacht, nie wieder!) tagelang andauernde Migräne und die Kinder sollen das Ding den ganzen Tag in der Schule tragen obwohl Masken überhaupt nichts nützen?
Ich komme mir vor als ob ich in einer Clownwelt gelandet bin.

Gut, diese Begründung des LG Erfurt mag die Befangenheit des Familienrichters stichhaltig begründen (oder auch nicht, da kann man durchaus anderer Meinung sein, meine ich vor längerer Zeit mal gelesen zu haben). Aber worin liegt die Rechtsbeugung? Das bleibt für mich völlig im Unklaren! Meines Wissens ist hierzu eine inhaltliche Prüfung seines Urteils notwendig, auf die das LG Erfurt anscheinend – der Berichterstattung nach zu urteilen – nicht einmal ansatzweise abstellt.

Nicht in den kranken Hirnen von Juristen!

In denen sind was Sie „inhaltlich“ nennen lediglich Platzhalter, die mit Logik verknüpft werden, wobei diese Logik keinen Anspruch auf Konfliktfreiheit mit Realität hat noch auf den Inhalt selbst.

… oder stellen Sie sich halt ein Containerschiff vor, mit zb. 40000 Containern an Bord: derart kranke Juristen sortieren die Container nach ihren Regeln, interessieren sich aber weder für den Inhalt der Container noch für die Frage ob das Schiff evtl. kentert, weil sie zu viele Container auf eine Seite stapeln … oder keiner mehr an/von Bord kommt weil sie die Türen zustapeln … oder … oder … oder … das gibt es alles nicht bei denen.

Die interessiert nur ob sie irgendwie scheinclever mit den Regeln jongliert haben.

(ist das gleiche wie mit wildgewordenen Programmierern und Verwaltungsbürokraten und natürlich den Volkswirten, den MBAs ….)

Die Rechtsbeugung soll darin liegen, dass er – alles angeblich nach Auffassung des Gerichts – von vornherein ein solches Verfahren führen wollte / von vornherein wusste, wie er würde entscheiden wollen / von vornherein beabsichtigte, eine solche Entscheidung in die Öffentlichkeit zu bringen / und dann Eltern gesucht hätte, die sich bzw. ihre Kinder für ein solches Verfahren „zur Verfügung stellen“.

Also, stellen Sie sich vor, Sie sind Richter und voll auf Linie mit Klimaklebern. Für Sie sind das gute Jungs, die die Welt retten wollen und die dummen Autofahrer sollen sich nicht so anstellen. Die Weltenrettung heiligt die Mittel. Denken Sie. Jetzt gibt es erste Entscheidungen, wo die guten Jungs wegen Nötigung verurteilt werden. Das finden Sie völlig unmöglich. Sie gehen also auf Klima-Demos, sprechen Leute an, sagen, dass sie Richter sind bei dem und dem Strafgericht und zuständig für die und die Anfangsbuchstaben. Sie sprechen ab, dass die passenden Leute, die in ihrem Strafrechtsbezirk zu Hause sind, dann in Ihrem Sprengel eine spektakuläre Aktion durchführen, hoffen auf staatsanwaltschaftliche Ermitlungen und Anklageerhebung – um dann mit fulminanter Weltrettungsbegründung die guten Jungs freizusprechen. Sie werden angeklagt wegen Rechtsbeugung und Ihr Richter sagt: Umweltzerstörung hin oder her, aber soo geht das nicht. Sie waren nicht neutral, sondern voreingenommen und haben es drauf angelegt. Rechtsbeugung.
Hätten Sie so einen Fall aber zufällig bekommen und wären dann im Laufe des Verfahrens zu dem gleichen Ergebnis gekommen, dann könnte man das Ergebnis für falsch oder für richtig halten – aber Rechtsbeugung wäre es nicht gewesen.

Auch, wenn der Vergleich an etlichen Stellen hinkt. Aber legen Sie dieses Beispiel nun
auf unseren Fall und dann haben Sie in etwa das, was das LG Erfurt im Handeln von Richter Dettmar sieht.

Für notorische Mißversteher, die mitlesen:
Das war ein Beispiel. Ein Vergleich, aber kein Gleichstellen. Das war eine Erklärung zu dem, was die Richter am LG Erfurt offenbar sehen und keine Erklärung dazu, was ich persönlich für falsch oder für richtig oder für bewiesen oder nicht bewiesen halte.

Nach allem, was ich von der Juristerei bisher verstanden habe, sind, was der Richter „von vornherein“ beabsichtigte, wollte oder plante, eben nur Hinweise auf eine mögliche Befangenheit, und noch nicht einmal zwingende. Ein Familienrichter hat sowieso grundsätzlich auf Seiten des Kindes zu sein (i.e. das von ihm – subjektiv – angenommene „Kindeswohl“), da ist es nochmals anders. Zumal m.W. die Beklagten auch gar keinen Befangenheitsantrag gestellt haben.
Eine Rechtsbeugung ist m.W. nur die wissentliche und tatsächlich falsche Anwendung des Rechts.
Aber wenn DAS jetzt „Rechtsbeugung“ sein soll, dann hat das LG Erfurt doch eine völlig neue Definition dieses Begriffs eingeführt, oder irre ich mich da? Mit sehr viel Phantasie kann ich mir vorstellen, daß die Erfurter Richter der Meinung sind, daß der Familienrichter wissentlich das Verfahrensrecht falsch angewendet hat. Nur: Was ihm da vorgeworfen wird, gehört doch noch gar nicht zum Verfahren! Das fand ja alles VOR Verfahrenseröffnung statt.
Aber auf irgendeine konkrete verfahrensrechtliche Vorschrift muß sich das LG Erfurt dann doch berufen haben, wenn es ein solches Konstrukt wählt.

Die sehen wohl eher so hehre Werte wie richterliche Unabhängigkeit und Neutralitätsgebot verletzt.
Ich kann es auch nur erklären, nicht schönreden. Mir würden als Strafverteidigerin für die Revisionsbegründung mehr Argumente einfallen, als wenn ich die Staatsanwältin wäre.

@Margot Lescaux, es ist doch vollkommen egal, worin die Rechtsbeugung bestanden haben soll. Das ist unwichtig, denn das Urteil ist konstruiert. Es ist müßig und eine reine Zeitverschwendung, sich damit eingehend zu befassen. Es darf schließlich nicht sein, dass jemand zum Wohle der Kinder urteilt. Das ist in Deutschland undenkbar. Ein kleiner Hinweis: Die Richter am LG Erfurt dachten schon weiter in die Zukunft. Der nächste Virus Eris mit einhergehendem nächstem Lockdown steht nämlich in den Startlöchern. Da werden keine Abweichler geduldet. Die nächste Aktion wird gnadenlos durchgezogen werden. Ein Wink mit dem Zaunpfahl. Welch ein Zufall, dass Eris die griechische Göttin des Zankes und Streites ist. Wer sich auf einen solchen Streit einlässt, der wird Eier brauchen.

Nein, das ist nicht egal, sondern relevant für eine mögliche Revision. Von Defätismus halte ich übrigens nichts, der hat uns nur in die Lage gebracht, in der wir heute sind.

@Kai I., bei einem konstruierten Urteil wird auch die Revision in die Hose gehen. Ich sagte bereits, wer hier streiten will, der braucht Eier und keine langweiligen Schriftsätze.

Sie sehen also Parallelen zwischen dem sich rechtswidrig auf die Straße kleben damit den Verkehr behindern und dem Versuch der Eltern, ihre Kinder vor einer Straftat nach StGB § 224 – gefährliche Körperverletzung durch CO2-Werte in der Atemluft unter den Masken, die gegen jede Arbeitsschutzvorschriften verstößt, weil bekannt ist, dass daraus gesundheitliche Schäden resultieren.

Dazu kommt noch, dass die Maßnahme „Masken“ bereits nach deutschen Recht von vornherein rechtswidrig ist, weil diese Maßnahme den behaupteten Zweck der Verhinderung einer Infektion mit Viren gar nicht erreicht. In der Beweislast ist übrigens der Staat und nicht die Eltern.

Wie Sie sehen, Frau ExAnwältin Lexcaux, kann Ich Ihnen alos nicht ansatzweise folgen.

Danke für die „Übersetzung“ 🙂.

Allerdings, wie soll er Variante 3 denn praktisch umgesetzt (gedeichselt) haben? Er ist/war doch nicht der einzige Richter beim AG/FamG Weimar. Oder kann sich ein Kläger neuerdings den Richter für sein Verfahren aussuchen?
Wie soll er es also faktisch angestellt haben, in dem Verfahren dieser Mutter mit ihren beiden Kindern der Richter zu sein?
Wurde ihm dieses gezielte Anregen zur Antragstellung denn be-/nachgewiesen? Und wie wurde das bewerkstelligt? Da hätten die entsprechenden Eltern ja alle vorsprechen bzw. Aussagen müssen.

Und weiter, wieso wird Richter Dettmar vorgeworfen, er habe dazu angeregt. Gemäß dieses Zitats regte doch der Familienrichter Hans-Christian Prestien zu dem Kinderschutzverfahren an.
Und nichts Anderes war es doch auch. Daß die Kinder durch die Gesichtslappen geschädigt wurden/werden, ist doch unstrittig.

„Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du am Ende zum Download. Die Stellungnahme von einigen Anwälten zu dem Kinderschutzverfahren und was das Urteil für Auswirkungen hat findest du am Ende des Beitrags.

Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat zu solch einem Kinderschutzverfahren am 09.03.2021 angeregt, was wir hiuer nachfolgend kurz erläutern wollen.“

Geschäftsverteilungsplan! Wenn er z.B. zuständig war für Verfahren von Betroffenen mit dem Anfangsbuchstaben A – F, dann würden entsprechende Anträge zwangsläufig bei ihm auf dem Tisch landen. Dann wusste er, das er für A – F der „gesetzliche Richter“ ist .

„Anregung“: § 1666 BGB ist ein Amtsverfahren nach § 24 FamFG.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__24.html

Der Richter kann von Amts wegen tätig werden. Das Verfahren kann aber auch, zB. von Eltern, die sich selbst nicht anders zu helfen wissen, „angeregt“ werden. Das ist quasi eine Art Antrag, nur das es hier nicht Antrag heißt, sondern Anregung.
Zu unterscheiden von der Anregung im üblichen Sprachgebrauch. Wenn Richter Prestien „angeregt“ hat, dann nicht, um ein konkretes Verfahren bei einem konkreten Gericht in Gang zu bringen. Sondern eine Anregung im üblichen Sprachgebrauch – um Richter oder Eltern auf die Idee zu bringen, dass man so vorgehen könnte.

Und daraufhin soll Richter Dettmar gezielt Kinder mit dem passenden Nachnamen bzw. Anfangsbuchstaben gesucht haben, deren Eltern ihn „anregen“ sollten, tätig zu werden.

Wenn man den LTO-Artikel auswertet – was Besseres haben wir ja noch nicht – dann war es dieses gezielte UM-ZU, was ihm vorgeworfen wird.

Vorab: vielen Dank, dass Sie sich so bemühen, uns Laien das Juristische näher zu bringen. Ich verstehe Folgendes nicht:
„Der Richter kann von Amts wegen tätig werden. Das Verfahren kann aber auch, zB. von Eltern, die sich selbst nicht anders zu helfen wissen, „angeregt“ werden.“
Wenn er „von Amts wegen“ tätig wird – heißt das also ohne Eltern? Und muss er sich für dieses Tätigwerden nicht gerade eine Meinung (Maske, etc. = Kindeswohl IST gefährdet) gebildet haben?
Wenn dem so ist, verstehe ich nicht, was das ihm unterstellte gezielte Suchen nach Eltern so anders und verwerflich gemacht haben soll.
Aber – wie schon einige Kommentatoren hier angemerkt haben – es musste wohl irgendeine Argumentationskette aus dem Hut gezaubert werden.

„Ohne Eltern“? Geht. Er könnte vom Jugendamt oder einem Lehrer informiert werden. Ein Kind scheint verwahrlost zu sein, kommt immer ohne Frühstück in die Schule, Mutter liegt den ganzen Tag betrunken im Bett. Oder der neue Lover der Kindsmutter ist übergriffig oder gewalttätig. Mutter selbst hat nicht den Willen oder die Kraft, ihr Kind zu schützen.
Dann kann er ein Verfahren einleiten und Maßnahmen nach § 1666 GB ergreifen. ZB. Mutter verpflichten, Hilfe anzunehmen. Oder Freund aus der Wohnung weisen.

Aber er darf nicht ins Frauenhaus gehen und eine Mutter nebst Kind dazu auffordern, wieder zurück zum Lover zu gehen, um dann Maßnahmen zu ergreifen, um es dem Typen mal ordentlich zu zeigen.

Natürlich ist das Haarspalterei. Sicher dürfen wir auch davon ausgehen, dass so vorgegangen wurde ab der ersten Durchsuchung und Beschlagnahme, um ihm was anhängen zu können. Man hat einen mißliebigen Beschluß und macht dann eine Durchsuchung. Warum? Die ursprüngliche Begründung (sh. Artikel von KRiSta) war, es bestehe der Anfangsverdacht einer Rechtsbeugung, weil er als Familienrichter nicht zuständig war. So etwas mag vorkommen. Muss man deswegen gleich vermuten, dass Rechtsbeugung vorliegt? Immerhin haben sich etliche Gerichte bis hin zum BVerwG und zum BGH an dieser Rechtswegfrage abgearbeitet. So klar und einfach war das eben nicht. Selbst, wenn er im Ergebnis tatsächlich nicht zuständig war, liegt wegen dieser damals noch ungeklärten Rechtswegfrage eben kein elementarer Rechtsverstoß vor. Das hat das LG Erfurt ja jetzt auch bestätigt. Das heißt, das ganze Ermittlungsverfahren wurde schon unter einem an den Haaren herbeigezogenen Vorwand eingeleitet.

Außerdem hatte er dem thüringischen Bildungsminsterium Gelegenheit zur Stellungnahme zum Verfahren eingeräumt – die sind dem aber nicht rechtzeitig nachgekommen. Dann hätten sie den Rechtsweg rügen können. Haben sie aber nicht. Jedenfalls nicht rechtzeitig.

Nur scheint man bei der Durchsuchung, sozusagen als Beifang, Hinweise gefunden zu haben, dass er das alles gezielt eingeleitet haben soll. Und damit gegen das richterliche Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Die Anwälte bestreiten das m.W. Bzw. rügen, die Durchsuchung und Beschlagnahme wäre nicht ordnungsgemäß gewesen.
Ich sage also nicht: Man hat Beweise gefunden. Sondern: das Gericht geht davon aus und meint, ihm dieses gezielte Vorgehen auch nachgewiesen zu haben.

Die Begründung scheint sich darauf zu fokussieren: er wollte angeblich so einen Fall, er hätte aktiv nach einem solchen Fall gesucht, um dann das zu entscheiden, von dem er schon vorher wusste, wie er entscheiden würde.

Auf telegram ist grade einiges los zum Thema richterliche Voreingenommenheit. Zu Richtern, die maskiert hinter Plexiglasscheiben über Coronasachen entscheiden. Und blind und taub für Argumente sind.

Vielen Dank.
Man wollte also eine Verurteilung – egal, ob der Rechtsstaat dabei unter die Räder gerät.

„Das heißt, das ganze Ermittlungsverfahren wurde schon unter einem an den Haaren herbeigezogenen Vorwand eingeleitet.“ heißt für mich, wenn ich das richtig verstehe, die gegen den Richter Dettmer agierende Juristen-Clique (da sind ja wohl einige Richter, Staatsanwälte, höhere Beamte, … beteiligt) machte genau das, was man dem Richter Dettmer andichtet und vorwirft: einen Fall zu konstruieren und zusammenzubauen um damit ein öffentliches Zeichen zu setzen.

Der Unterschied nur (Falls Richter Dettmar das auch getan HÄTTE): Richter Dettmer handelte im Interesse der Gesellschaft und Schutzbefohlener – die Juristen-Clique handelt einzig im Interesse des Selbst- und Regierungsschutzes (wer das System staatlicher Gewalt immer und um jeden Preis verteidigt ist Menschen- und Gesellschaftsfeind und im Kern autoritätshöriger Untertan ohne Menschlichkeit, Anstand, Würde und Rückgrat.).

„Daß die Kinder durch die Gesichtslappen geschädigt wurden/werden, ist doch unstrittig.“

Das ist ganz und gar nicht unstrittig. Die WHO und ihre Satrapen (RKI etc.) raten zum Maskentragen, damit die Politiker dieses anordnen können. Ein ganz klein wenig verhaltene Kritik im Nachhinein wird nichts daran ändern, dass die Maske allerspätestens nach Inkrafttreten des WHO-Pandemievertrages zurückkommen wird, vielleicht aber schon früher.

Und die größten Maskenfans sind nun mal die deutschen Richter. Dem Landgericht Erfurt zufolge war Richter Dettmar befangen. Aber glücklicherweise haben die anderen Richter in Deutschland ihre Unvoreingenommenheit in Sachen Corona ja durch permanentes Maulkorbtragen für jeden sichtbar unter Beweis gestellt.

Natürlich würde ein Richter, der sich Recht und Gesetz verpflichtet fühlt, erst einmal den Sachverhalt aufklären. In Sachen Maske ginge das sogar relativ einfach, denn die gerichtsfähigen, ausführlichen Gutachten der Fachleute Prof. Dr. Kappstein, Prof. Dr. Kuhbandner und Dr. Traindl könnten direkt beigezogen werden. Mal ganz davon zu schweigen, dass die Beweislast beim Verordnungsgeber liegt und folglich die Regierung in der Pflicht wäre, die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Mundschutzmasken nachzuweisen.

Nur leider haben deutsche Richter es nicht so mit Recht und Gesetz. Und deswegen gilt in der Justiz das Wort des RKI und damit das Maskennarrativ.

Haha, Rechtsbeugung. Ist klar. Was haben unzählige Instanzen denn die letzten 3,5 Jahre gemacht?! DAS war Rechtsbeugung pur. Insbesondere das BVerfG spielt da eine aktive Rolle. Wer hat denn tausende Klagen einfach von vornherein abgewiesen oder nicht zugelassen?! Das ist für mich doch pure Rechtsbeugung. Jaja, juristisch ist das „einwandfrei“, weil irgendwo irgendwas steht, der so hin und her und hoch und runter und durchgedreht und gewendet wird, bis es den Mächtigen passt.

Alle möglichen Verordnungen sind einkassiert worden, weil sie sachlich nicht angemessen waren.

Und auch hier würde man feststellen MÜSSEN, dass es schlicht richtig war, die Maskenpflicht für die Kinder auszusetzen!!! Es war die einzig richtige Entscheidung! Selbst Lauterbach spricht heute davon, dass man vieles übertrieben habe usw.

Aber da trauen sie sich nicht dran. Stattdessen wird über irgendeinen Paragraphenreiter-Bullshit „verhandelt“.

Lächerlich. Solche Staatsanwälte und Richter sind Mitläufer des Regimes und nur willfährige Handlanger. „Furchtbare Juristen“

Und wieso nur für die Kinder? Hier brauchen wir dringend eine Grundsatzentscheidung, denn dass die medizinische Maske bzw. die Nebelkerze „Aerosole“ nicht haltbar war, wissen wir spätestens, seitdem die FFP2-Maske zur Pflicht gemacht wurde. Hier haben wir aber das Problem, dass diese beim richtigen Sitz – ohne die ein Schutz nachweislich nicht gegeben ist (siehe Packungsaufdruck) – das Atmen deutlich erschwert, weshalb vor dem Tragen nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Jetzt muss ich aber kein Arzt sein, um zu wissen, dass im Alltag die Maske zwangsläufig zur Kurzatmigkeit führen kann – nicht nur bei Menschen, die bereits symptombedingt schlechter Luft bekommen. D. h. sie werden gezwungen, mit offenem Mund zu atmen, wodurch auch Mikroorganismen sofort – unter Umgehung der Filterfunktion durch die Nase – in die unteren Atemwege gelangen.

In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass die einen die Innenlagen herauspfriemeln und die anderen die Maske so aufsetzen, dass genug Luft ein- und ausströmen kann. Potemkinsche Dörfer zur „Gesundheitsvorsorge“?

Doch bis jetzt haben wir noch nicht über die Probleme gesprochen, die der andauernde Hautkontakt und das Feuchtmilieu unter der Maske verursachen können. So ist überall nachzulesen, dass bei Hautreizungen, Hauterkrankungen und Kontaktallergien die Haut trocken gehalten werden muss. Die Haut ist unser größtes Organ, so dass Schäden zwangsläufig immer zu Lasten des Wohlbefindens und des Immunsystems gehen.

„Es gibt kein Recht, andere Menschen zu gefährden,“ heißt es. Aber von welchem Gesetz wird denn abgeleitet, dass Gesunde solange andere gefährden, bis das Gegenteil bewiesen ist? ‚Gilt die Unschuldsvermutung nur für Straftäter? Wer gesund ist, bestimmt die Regierung und nicht der Arzt? Das hatten wir in anderem Kontext schon einmal, aber offensichtlich nützen die „Denkmäler gegen das Vergessen nichts“, wenn das Etikett wichtiger ist als der Inhalt.

Unter dem Strich kann die Maske im Alltag nur schaden aber nicht nützen, da Kranke sie NIEMALS tragen dürften, Kranke jedoch vor den Gesunden nicht geschützt werden müssen. Diesem Aspekt sollte man Beachtung schenken, anstatt einen Richter zu feiern, der an der Grundsatzentscheidung nicht rührt, sondern Probleme nur weiter verschleppt, indem er sie zur „Einzelfallentscheidung“ macht.

Damit steht er, rein urteilsmäßig, auf der gleichen Stufe, wie Gruppenvergewaltiger. Mit anderen Worten, er ist auf dem Weg ein guter Mitbürger zu werden…

Dieses Deutschland ist einfach nur noch krank, körperlich, wie geistig…

Eine Frau, die einen Mann „vergewaltigt“, gilt ebenfalls als größere Gefahr für die Gesellschaft als obige Kientel und bekommt vier Jahre ohne Bewährung, während die anderen den Gerichtssaal mit einem Grinsen verlassen dürfen, weil nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden könne, dass das Opfer nicht einverstanden war.

Eine Gesellschaft, die Menschen, die zahlen-und/oder kräftemäßig unterlegen sind, Opferverhalten vorwirft, bzw. Menschen, die sich zur Wehr setzen, Rassismus, weil Deutsche grundsätzlich die Aggressoren sind bis das Gegenteil bewiesen ist, bekommt jetzt die Quittung.

„… ist immer noch die Frage zu stellen, ist dann die Entscheidung eine richtige gewesen oder eine falsche. Und diese Frage hat das Gericht hier an keiner Stelle beantwortet. War der Beschluss denn auch inhaltlich falsch? Damit befassen sie sich nicht, …“ – Natürlich nicht, den damit müssten sie widerlegen, dass es richtig war, und damit auch aktuelle Erkenntnisse widerlegen, was wiederum die eigene Befangenheit zeigen würde. Also klammert das Gericht diesen Punkt aus und gibt den „schwarzen Peter“ weiter an die nächste Instanz.

Ein wirklich schwarzer Tag des Rechtsstaats.

Was nützen uns denn „Einzelfallentscheidungen“? In der Maskenpflicht brauchen wird dringendst eine Grundsatzentscheidung, weil sonst der gleiche Zirkus bei jeder stärkeren Grippewelle von vorne losgeht.

Wenn ich mir die Grundsatzentscheidungen vom Bundesverfassungsgericht der letzten Jahre anschaue, dann habe ich lieber viele Einzelfallentscheidungen als eine Grundsatzentscheidung.

Ich hatte nicht in den letzten drei Jahren den Eindruck, dass es wirklich um „die Sache“ ging. Bei den meisten Verfahren, die den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fanden, ging es doch nicht darum, ob die Corona-Maßnahmen dem Grunde nach sinnvoll sind, sondern es ging um den Vorwurf der Ungleichbehandlung, mit dem man das Verbot der Maßnahmen erreichen wollte. Tja – und es passierte, was passieren musste: Die Gleichheit wurde hergestellt. 😆

Richter kommt für 2 Jahre ins Gefängnis weil er übersehen hat Kinder zu fragen, was sie von Masken halten? Der Artikel fällt mit der Tür ins Haus, ich weiss gar nicht warum es geht, kann mir jemand den Inhalt für Laien verständlich erklären bitte?

Kennen Sie den Fall gar nicht? Dann wäre es sicher hilfreich, Sie würden zur Einstimmung die Artikel lesen, die das Team oben verlinkt hat. Wenn dann konkrete Fragen übrigbleiben, ist es einfacher.

Richtig, der Gesetzgeber kann sich zukünftig auch jegliche Altersbeschränkungen zum Kinder- und Jugendschutz sparen:
Einfach die Kinder fragen wie sie das sehen und was sie möchten!

Für Triebtäter und Spanner dürfte das Goldenen Zeitalter anbrechen. Füchse dürfen nach Ansicht der Grünen in Zukunft auch entscheiden, ob sie Hühner sind. Nach einem Jahr Vollverpflegung dürfen sie dann wieder Fuchs sein, bis sie wieder der Hunger plagt. 🤪

Sie haben das schon richtig aufgefasst. Genau das ist passiert.

Die Erklärung ist:

Das ist nicht verstehbar, denn es kommt aus einem Irrenhaus.

Kleiner Tip zu einem Nebenthema. Wenn Sie auf Ihrem Rechner das Add-on Binnen-I be gone installieren, dann erscheinen Texte aus anderen Medien ohne verunstaltende Grammatik und Rechtschreibung. Ohne Demonstrantdoppelpunktinnen. Beim Rüberkopieren in den eigenen Artikel müsste die ordentliche Schreibweise dabei erhalten bleiben. Ich weiß, es gibt drängendere Probleme. Aber ich hab das installiert und es ist ein wahrer Segen fürs Auge.

Manipulation dürfte mit solchen Tools immer leichter werden. Irgendwann werden dann einfach Wörter ersetzt, und wie will man das mitbekommen, ohne Kenntnis des Originaltextes?

Man kann den Genderblödsin aber zum eigenen Vorteil nutzen:

Wenn jemand von „Forschenden“ oder mit anderen Gender-Schwachsinns-Bezeichnungen spricht oder schreibt, kann man getrost sofort abschalten und die Zeit sparen, da kommt nur links-grüner fakten- und logik-freier manipulativer Propaganda-Unsinn.

Dann hätte ich den LTO-Artikel aber nicht lesen können und ansonsten war er aber hilfreich. Ich hatte mich nur erschrocken, als ich den Beitrag hier abends noch mal auf einem anderen Gerät unseres Haushaltes gelesen hatte, wo das nicht installiert ist.

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