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Justizskandal: Richterin Breywisch-Lepping wünscht sich Feedback zu ihrem Urteil: 2 Jahre und 10 Monate Gefängnis für Dr. Habig!

Unschuldige wie Dr. Habig sitzen wegen einer Richetern wie Petra Breywisch-Lepping in Haft. Ihr Urteil ist knallhart: Dr. Habig muss nun 2 Jahre und 10 Monate in Haft. Ein Justizskandal, wie wir ihn beispielsweise von Gustl Mollath kennen. Zeugen wurden massiv unter Druck gesetzt, die Öffentlichkeit musste ihren Personalausweis vorlegen, damit dieser kopiert werden konnte, weil Richterin Petra Breywisch-Lepping offensichtlich die Dokumente für sich haben wollte. Die Staatsanwältin stiftet die Patienten dazu an, dass sie Dr. Habig doch anzeigen sollen. Durch Dr. Habig kam kein Patient zu Schaden und der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit wurde inzwischen fallen gelassen. Aber diejenigen, die sich während der Pandemie die Taschen gefüllt haben und Politiker wie Lauterbach, die öffentlich lügen – wir sagen nur „die Impfung wäre nebenwirkungsfrei“ – gehen bislang straffrei aus. Deutschland ist weit davon entfernt rechtsstaatlich zu sein. Schreibt der Richterin Briefe, E-Mails und bombardiert die Sekretärin mit Anrufen (E-Mail: poststelle@lg-bochum.nrw.de).

Richterin Breywisch-Lepping hat „nur Gesetze befolgt“ – riesiger Justizskandal

Dieses Wochenende wäre gut dafür geeignet, sich ein wenig Zeit zu nehmen, um Richterin „Petra Breywisch-Lepping“ Feedback für ihr aktuell erlassenes Gerichtsurteil zu Dr. Habig zu geben. Seit 13 Monaten sitzt er in U-Haft, wurde anfangs mit Hand- und Fußfesseln zum Gericht gebracht und der Kontakt zu seiner Frau wird ihm auch soweit es geht untersagt.
Wir haben sehr lange im „www“ gesucht, finden aber leider keinen direkten Kontakt zu Richterin Breywisch-Lepping. Auch sonst findet man zu der Richterin im Internet kaum etwas. Wenn einer unserer Leser mehr dazu weiß, sind wir um Informationen dankbar.

Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.

Dr. Habig

Natürlich haben wir nur eine geringe Reichweite, aber wir möchten diese nutzen, damit alle unsere Leser dieser Richterin Feedback zu ihrem Verhalten und dem gesprochenen Urteil geben. Auch wenn so mancher Richter denkt, er wäre gottgleich und für seine Karriere dürfte er jegliche Regeln über Bord werfen, muss er dafür eine Rückmeldung spätestens nach so einem Urteilsspruch erhalten.

Unsere Bitte: flutet das E-Mail Postfach, ruft am Montag die Sekretärin der Richterin an und sagt ihr, was ihr davon haltet, schickt gerne auch Briefe wenn euch das lieber ist.

Feedback an Richterin Petra Breywisch-Lepping

Gefunden haben wir „nur“ die allgemeine Anschrift und E-Mail Adresse, aber mit dem entsprechenden Betreff und der passenden Anrede findet die Post sicherlich die richtige Ansprechpartnerin.

Adresse:
Landgericht Bochum
Frau Richterin Petra Breywisch-Lepping
Josef-Neuberger-Str. 1
44787 Bochum

E-Mail: poststelle@lg-bochum.nrw.de

Laut einem Leser ist am Landgericht Bochum die 12. große Strafkammer für Allgemeine Strafsachen zuständig. Die Durchwahl zu dieser Kammer lautet: 0234 967-3204, die Zentrale ist erreichbar unter der Telefonnummer 0234 967-0.

Vielleicht hat ja einer unserer Leser einen Zugang zum Richterscore, einem Richterbewertungsportal für Anwälte. Wäre ja sehr spannend zu sehen, was die Anwälte im allgemeinen über diese Richterin sagen.


Zeugen wurden massiv unter Druck gesetzt und Besucher mussten Personalausweis abgeben, damit dieser kopiert werden kann

Das aktuelle Video, in dem sich RA Schmitz selbst zu dem Urteil äußert, findet ihr in diesem Beitrag – am Ende als Update eingefügt. Er spricht davon, dass Zeugen unter Druck gesetzt wurden, beispielsweise mit Aussagen wie „ach es sind ja schon über 1.000 Patienten geständig“. So massiv, dass einige Patienten, obwohl dies bereits Monate vergangen ist, stark traumatisiert gewirkt haben. Einige Zeugen konnten keine Aussage machen, weil sie nervlich komplett zerrüttet waren. Einem türkischen Patient wurde gedroht, wenn er nicht geständig wäre, würde er ins Gefängnis kommen.

Auch ein Polizist war unter den Patienten, welcher selbst Hausdurchsuchen kennt, aber es war „völliger Wahnsinn“ und ihm wurde die Pistole auf die Brust gesetzt. Dass diese Druck ausgeübt wurde, zeigt RA Schmitz eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft wusste, dass der Test nicht das leisten kann, was in den Beschlüssen behauptet wurde.

Trotzdem behauptet die Richterin bei der Urteilsverkündung, es wäre kein unzulässiger Druck ausgeübt worden.

Den Grundsatz der Öffentlichkeit tritt Petra Breywisch-Lepping schon deshalb mit Füßen, weil sie auch bei dieser Verhandlung von den Besuchern verlangte, dass sie ihren Ausweis abgeben, damit dieser kopiert werden kann und ihr vorgelegt werden. Auch versuchte die Staatsanwältin (Frau Dr. Lindenbank) die Patienten dazu anzustiften, dass diese Dr. Habig anzeigen. Dr. Habig wurde lange Zeit mit Fußfesseln transportiert, das war das Einzige wogegen RA Schmitz vorgehen konnte. Die Richterin überließ es den Wachmeistern ob sich Habig und seine Frau umarmen und einen Kuss geben durften. Sie stahl sich da aus der Verantwortung und überließ es deren Lust und Laune. Niemand übernahm die Verantwortung.

Als Dr. Habig seine Worte vorbrachte berührte das alle, außer die vorsitzende Richterin und deren Kollegen. Teilweise weinten die Menschen im Gerichtssaal. Die Empathie ist dieser Kammer, so der Eindruck Schmitz, abhanden gekommen.

Justiz ist unfähig das Unrecht der letzten drei Jahre aufzuarbeiten

Auch wurde RA Schmitz vorgeworfen er hätte einen Schauprozess gemacht. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Laut Schmitz soll die Botschaft dieses Prozesses sein:

Die Justiz hat hier einen politischen Prozess inszeniert, getragen von politischen Motiven, der geeignet ist, alle Ärzte in diesem Land für alle Zeiten abzuschrecken. Die Botschaft ist, wenn ihr so etwas macht wie dieser Arzt und wollt euch schützend vor die Patienten stellen und erteilt unrichtige Atteste, dann kommen wir, wir sperren euch weg, wir zerstören eure Existenz und wenn wir können, klagen wir auch noch eure Ehefrau an und zerstören auch noch deren Existenz. Das ist die Messsage. Und alles das was entlastet das wird vor Gericht nicht aufgearbeitet, Beweisanträge haben überhaupt keine Aussichten darauf, dass sie umgesetzt werden und wenn dann vielleicht damit mit Experten das Gericht benennt, die mainstreamkonform sind.

RA Schmitz

Sicherlich freut er sich gerade jetzt über Post:

Dr. Heinrich Habig,
JVA Bochum
Krümmede 3a
44791 Bochum.

147 Antworten auf „Justizskandal: Richterin Breywisch-Lepping wünscht sich Feedback zu ihrem Urteil: 2 Jahre und 10 Monate Gefängnis für Dr. Habig!“

In der heutigen Sonntagsrunde auf Kontrafunk.radio hat Herr Dr. Jobst Landgrebe ein kurzes aber umso prägnanteres und entschiedenes Statement in dieser Angelegenheit abgegeben. Es wäre schön, Dr. Habig würde von dieser Solidaritätsbekundung erfahren und könnte sie sich sogar eines Tages selbst anhören.

War das die 1. Instanz?
Oder schon das höchste Gericht?
Wie viel Zeit wird die juristische Aufarbeitung noch in Anspruch nehmen?

1. Instanz.
Berufung gegen erstinstanzliche Urteile in Strafsachen eines Landgerichtes gibt es nicht. Revision geht.

Der von euch geliebte Hugo schreibt euch mal wieder:

Ich lese diesen Blog jetzt schon längere Zeit. Mal bin ich amüsiert, mal traug, mal entsetzt welche Meinungen bzw. welche Argumente hier ausgetauscht werden.

Was aber zu diesem Thema hier verfasst wir lässt mich doch am Verstand der Schreiber hier zweifeln.

Unfunfassbares was hier geschrieben wir.

Nehmen Sie sich mal die Zeit und lesen die Kommentare nochmals in Ruhe durch. Denken Sie mal nach was hier steht. Unfassbar. Sie wollen denkende Menschen sein. Nein.

Zwei Mitteilungen aus dem Kanal „Wir für Heinrich“

1.
Prozesshilfe:
Konto:
Weißer Kranich Ärztehilfswerk
Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck:
Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig❗️
IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72
BIC: SOLADEST600

2.
Die Grundsatzfragen, um die es hier geht, gehen über also die Interessen von Menschen, die strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder sein können, weit hinaus. Diese Fragen betreffen alle Menschen. In was für einer Welt wollen wir leben … und welcher Welt mit Sicherheit nicht? ‼️ Die Erlöse aus dem Buchverkauf sollen zur Finanzierung des sehr hohen Aufwands für die Verteidigung des Arztes Heinrich Habig beitragen. ‼️ Die Softcover-Ausgabe des Buchs ist ab sofort bei tredition bestellbar: – ISBN: 978-3-347-97298-8 🌟💫
Die Softcover-Ausgabe des Buchs mit dem Titel „Ein Plädoyer für Heinrich“ (Autor: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz) ist ab sofort bei tredition bestellbar: – ISBN: 978-3-347-97298-8 🌟💫

3. Link zur Bestellung. € 16,80

https://shop.tredition.com/booktitle/Ein_Pl%3fdoyer_f%3fr_Heinrich/W-313-635-169

Zwei Gerichtsurteile von letzter Woche gegen Ärzte, die jeweils Bewährungsstrafen erhielten. Im Gegensatz zu den Impfbescheinigungen von Dr.Habig sind in den beiden Fällen Menschen tatsächlich zu Schaden gekommen.
1.
„Wegen einer schmerzhaften chronischen Darmerkrankung hatte sich ein Anäs­thesist an seinem Arbeitsplatz in einer Klinik Opiate abgezweigt und selbst gespritzt. Dabei sei es zu „eklatanten Verstößen gegen die Hygieneregeln“ und letztlich zu einer Infektion bei mehr als 50 Patienten gekommen. Das Landgericht Augsburg verur­teilte den 61-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.“
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144305/Anaesthesist-nach-Hepatitisskandal-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt
2.
„In München ist ein Arzt wegen zweier Zwangssterilisierungen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, vorsätzlichen Körperverletzung und versuchten Körperverletzung gegen den Chirurgen als erwiesen an.

Nach Ansicht des Gerichts hatten Eltern beschlossen, ihren geistig behinderten, erwachsenen Sohn, den sie betreuten, sterilisie­ren zu lassen. Eine dafür erforderliche Genehmigung durch das Betreuungsgericht hatten sie nicht.

Bei der Operation wurden der Sohn und ein weiterer Patient miteinander verwechselt. Dadurch wurde die Vasektomie am falschen Patienten vorgenommen. In einer weiteren Operation wurde der geistig behinderte Mann schließlich auch sterilisiert.“
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144299/Bayerischer-Arzt-wegen-Zwangssterilisierungen-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt

Zur Erinnerung für all diejenigen, die sich hier wundern:

„Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.“

Quelle: Prozessposse vor dem Ende, taz, 9.2.2007

Es ging um den Ernst Zündel Prozess.

Ich hoffe wenn es eine andere Regierung gibt, dass es wieder eine Neuauflage der Nürnberger Prozesse gibt und Personen wie diese Richterin und Staatsanwältin oder der Richter, der Lisa E. von der Hammerbande frei gelassen hatte, in der 1. Reihe auf der Anklagebank sitzen ‼️

Vor allem hat man uns in den Medien so oft den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit um die Ohren gehauen.
Und dann zählt das alles nicht mehr, wenn es um politische Interessen geht.

So handeln nicht Rechtsstaaten, sondern korrupte Diktaturen.

Danke für das Einstellen dieses Podcasts.

Es klingt wie die Biografie des medizinischen Werdegangs eines Menschen, der sich berufen fühlt, Menschen sowohl fachlich (als Arzt) als auch menschlich (durch und mit großem Erfahrungsreichtum) selbstlos und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen.

Bemerkenswert!

@Margot Lecaux. Ich habe mir den von Ihnen eingestellten Podcast angehört. Mir klingt das alles ein Spur zu perfekt, zu altruistisch. Ein Arzt, der im Dienste für seine Patienten bis Mitternacht arbeitet und dem noch nie ein einziger medizinischer Fehler unterlaufen ist. Bemerkenswert, aber mir klingt das zu sehr nach „Mutter Theresa“. Trotzdem wünsche ich dem Arzt, dass er möglichst bald das Gefängnis als freier Mann verlassen kann. Für mich stellt sich in seinem und auch anderen Fällen nämlich nach wie vor die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Eine Frage, die während der gesamten „Pandemie Zeit“ nie gestellt werden durfte. Warum wohl?

Es gibt solche Menschen. Und selbst, wenn es etwas geschönt sein sollte, was man nicht unterstellen kann. Ja mei. Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitte 60, sitzen seit über einem Jahr im Gefängnis, Nicht, weil Sie Unrecht getan haben, sondern weil Sie helfen wollten. Sie dürfen kaum Ihre Frau sehen, nicht in Ruhe mit ihr reden, geschweige denn, sie umarmen. Und wissen nicht, wie das alles ausgeht. Sie haben die Möglichkeit, die Richter, die über Ihr weiteres Schicksal entscheiden, in persönlichen Worten von Ihrer Integrität zu überzeugen. In unzähligen Stunden sitzen Sie da, mit Papier und Bleistift – das Original ist auf einfachem Schreibblockpapier geschrieben – und versuchen, alles so gut wie möglich auszuformulieren. Das ist dann das Ergebnis. Lasst ihn doch.

Bin ich eigentlich die Einzige hier, die den Menschen Habig sieht und nicht nur eine Symbolfigur. Allmählich habe ich den Eindruck, er wird instrumentalisiert und von beiden Seiten als Mittel zum Zweck benutzt. Vom Gericht, das es den Querdenkern mal ordentlich zeigen will. Von den Sympathisanten, die eine Opferfigur gut gebrauchen können – aber wieviele Leute denken mal darüber nach, was in ihm vorgeht, was er erwartet, wie man ihm wirklich helfen kann. Die letzten Sätze gingen jetzt gar nicht an Sie, Baschan2023. Nur mal so allgemein.

@Margot Lescaux. Sie haben recht, ich habe viel zu wenig bedacht wie es sich für diesen bis dato vollkommen unbescholtenen Arzt wohl anfühlt, inmitten von zum Teil Schwerkriminellen im Gefängnis zu sitzen. Er wird sicher oft verzweifelt sein.

Nach allem, was ich mittlerweile mitbekommen habe, scheint ihm das weniger auszumachen. Im Gegenteil hilft er dort vielen Mitgefangenen mit seinem medizinischen Wissen. Wenn der Schuß also für die Verantwortlichen mal nicht nach hinten losgegangen, weil sich so das gesamte kriminelle Milieu zu Habig-Fans und Corona-Leugnern entwickelt! 😉

Wie kann man ihm Ihrer Meinung nach wirklich helfen?

Indem Sie auf meine Frage nicht antworten, wie Sie schon auf meinen Post nicht antworteten, dass sich ein Angeklagter nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention selbst vertreten kann, was zwangläufig heißt, dass er die vollen anwaltlichen Rechte bezüglich Akteneinsicht und Rechtsmittel haben muss.

Nein, Frau Lescaux, Sie sind nicht die Einzige, die den Menschen Habig sieht.
Es passt zu unserer Gesellschaft, die verlernt hat, was Mitgefühl bedeutet.
Um unser Mitgefühl ist es schlecht bestellt. Die Gleichgültigkeit hat sich wie
ein schleichend wirkendes Gift breitgemacht. Es werden jene idealisiert, die kalt handeln
und urteilen. Wir nennen das, worin wir leben, „Zivilisation“ oder „Gesetz“, doch wir
befinden uns inmitten von Haß, Gewalttätigkeit, Kriminalität, Verachtung und Zerstörung.
Die Frage nach dem Menschsein wird nicht gestellt, schon gar nicht von politisch Verantwortlichen, sei es, dass es denjenigen an Herzensbildung seit KIndertagen mangelt oder an Bildung, Erkenntnis und Intuition. Wir haben es insbesondere auf der politischen Seite, zu der auch Richter gehören, mit „bürokratischen“ Persönlichkeiten zu tun, in der Pflicht und die Identifikation mit Macht das Gewissen ersetzt. Wir sind gesellschaftliche Wesen, die andere Menschen für ihr körperliches und seelisches Wachstum brauchen. Die Identifikation mit Macht führt zum Verlust des Mitgefühls und eine Gesellschaft aus Individuen ohne Mitgefühl geht ins Verderben. Herr Dr. Habig hatte Mitgefühl. Damit ist er nicht allein, aber
er gehört zu einer Minderheit. Die Tatsche, dass ihn einige als zu „altruistisch“ empfinden, zeugt genau davon, dass viele nicht mehr wissen, was Mitgefühl bedeutet. Herr Dr. Habig gehört zu einer Minderheit, die menschlich handelt, auch angesichts negativer Auswirkungen. Wir sollten uns demütig vor ihm verneigen, anstatt selbstgerecht sein Handeln zu bezweifeln.

„Wir sollten uns demütig vor ihm [Dr. Heinrich Habig] verneigen …“ – „[A]nstatt … sein Handeln zu bezweifeln.“, ja. Aber es gibt bessere Alternativen, die hier im Blog auch schon benannt wurden. Ist es glaubhaft, dass Dr. Habig die Huldigung durch Verneigung, gleich einer vor einem Götzen überhaupt annehmen könnte? Wohl eher den Zuspruch, die Ermunterung, den Dank, die Achtung und vieles mehr. Wohl erst recht seine Unterstützung, die seines menschlichen Ansinnens, seine Verteidigung.
Wie wird er mit Kritik umgehen – können? Das Urteil, die zugespitzteste Kritik hat (und wird) er ertragen – müssen, sofern ihm nicht mehr Gerechtigkeit oder gar Gnade widerfährt. Wie sieht es aber mit etwaig berechtigter Kritik aus? Dafür ist jetzt nicht die Zeit? Ja, jetzt ist sie unpassend, allein deshalb überheblich. Ich will sie, diese „selbstgerechte“ Kritik nicht gut heißen, ganz im Gegenteil finde ich, dass Dr. Habig nur zwischen Pest und Cholera wählen konnte, wie ich an anderer Stelle ausführte ( https://ansage.org/bochumer-schauprozess-gegen-impf-arzt-von-der-milde-des-rechtsstaats-profitieren-andere/#comment-68154 ).
Verbietet sich – alle – Kritik an seinem Handeln etwa deshalb, weil wir sie ihm nicht selbst und etwa im Angesicht vortragen können? Ich habe keine, die es mir wert scheint, überhaupt zu äußern, aber ich halte Kritik für außerordentlich wichtig zu lernen, es – noch – besser machen zu können. Wer aber Kritik in diesem Sinne zulassen will, kann nicht jede als „selbstgerecht“ von vorn herein verdammen.

RA Schmitz hat inzwischen – nach seiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin – auch eine solche gegen die Staatsanwältin Dr. Linnenbank eingereicht. In dieser schreibt er u.a., dass die Staatsanwältin ihm eine Hetzjagd unterstellt habe.
Folgende Passagen stehen auf den Seiten 6 unten, 7 oben:

„Die Protestszene in Bochum, die sich für den Angeklagten engagiert, agiert selbständig, wird –das sei nochmals klargestellt -nicht durch mich „angeführt“.Auch „hetzt“diese Protestszene nicht gegen die Justiz.Das weiß auchFrau Dr. Linnenbank, weshalb sie nicht ein einziges konkretes Beispiel für diese angebliche Hetze benennen konnte.

Ich bin dieser Behauptung nachgegangen und habe festgestellt, dass die Protestszene ausschließlich mit friedlichen Slogans wie „Freiheit für Heinrich Habig“ arbeitet.Ist das die „Hetze“, die sie meinte? Das ist nicht nur lächerlich, das ist schäbig.DieseUnterstützerszene ist absolut friedlich, wird durch solche Unterstellungen also ebenfalls diskreditiert.Oder giltder Ruf der Menschen nach „Freiheit“jetzt schon als „Hetze“??“

An anderer Stelle schreibt er allerdings sinngemäß, dass die Staatsanwältin sich nicht wundern müsse, wenn ihr nun Verachtung entgegenschlage.
Dies steht auf Seite 12 der Dienstaufsichtsbeschwerde:

„Frau Dr. Linnenbankverwechselt insofern Ursache und Wirkung. Wenn viele Menschen ihr jetzt Verachtung entgegenbringen sollten, dann nicht wegen einer fiktiven „Hetzjagd“, die es nie gab, sondern weil sie sogar noch in öffentlicher Sitzung die Existenz von schweren Impfschäden bis hin zum Tod als „Horrorgeschichten“ und „Querdenker-Ideologie“ bezeichnet hat.“

Man könnte daraus jetzt schließen, dass RA Schmitz damit rechnet und es in Kauf nimmt, wenn jedenfalls gegenüber Frau Dr. Linnenbank nun starke Kritik und Verachtung geäußert werden. Ich halte derartige Mailaktionen aus den bereits genannten Gründen zwar nach wie vor nicht für richtig. Weil für mich der Schutz und die Interessen des Angeklagten Priorität haben und ich das für kontraproduktiv halte. Da ich aber der Meinung bin, dass man zumindest vorher den RA fragen sollte, was er davon hält, wollte ich den Lesern diese Passagen mit seiner interpretierbaren Meinung nicht vorenthalten.

RA Schmitz erwähnt in der Dienstaufsichtsbeschwerde mindestens dreimal auch Beiträge aus corona-blog.net. Wenn die Verbindung so gut ist – könnte er dann nicht dem Blog auch seine diversen, bislang m.W. nur auf telegram veröffentlichten Schriftstücke als pdf zur Verfügung stellen. Also zB die beiden Dienstaufsichtsbeschwerden und ggf auch das persönliche Schlusswort von Herrn Habig. Zumal eben viele, die sich für dieses Thema interessieren, bewusst und gewollt keinen Telegram-Zugang haben.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde enthält außerdem eine mehrseitige Anlage mit Argumentationen zur angeblichen Gefährlichkeit von Corona, zur Nichtwirkung und zur Gefährlichkeit der Impfung. Auch zu dem, was Zulassungsbehörden oder RKI wussten oder hätten wissen müssen – also alles auch grundsätzliche Themen. Er argumentiert nicht nur, wie teilweise gemeint wird, hart am einschlägigen Strafrechtsparagraphen entlang, sondern geht sehr wohl ins Grundsätzliche.

@M.L.: Ich danke für Ihre Informationen. Demnach können wir jetzt beide hoffen, dass Ihr Kollege RA Schmitz nicht gegen die Interessen seines Mandanten, Hrn. Dr. Habigs, arbeitet.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind gewiss nicht dazu angetan, Richterin und StAin mit Freundlichkeit aufzuwarten. Vor zu großen Hoffnungen will ich warnen, weil diese Beschwerden zumeist mit drei Fs verbunden sind: Formlos, fristlos und zumeist auch – folgenlos.
Haben Sie schon eine – neue – „Taktik“? – Ich bleib vorerst bei meiner alten, proletarischen …

„Hoffen, dass …. nicht gegen die Interessen …. arbeitet“. Im Gegensatz zum interessierten Publikum ist er der Anwalt, er kennt seinen Mandanten. Er muss wissen, was er tut. Ich gehe davon aus, dass er diese Schritte mit den Eheleuten Habig bespricht. Andere Anwälte aus dem Widerstand würden manches vielleicht anders machen, aber was soll man sich da einmischen. Aus dem Schlusswort von H. Habig geht hervor, dass er RA Schmitz sehr dankbar ist für seinen Einsatz.

Niemand bezweifelt oder bestreitet doch, daß es diese Anwälte gibt, die aus Profitgier und Eigennutz, vielleicht sogar erpresst oder bestochen von der jeweiligen „Gegenseite“ zum Schaden ihres Mandanten arbeiten.

Dies kann doch deshalb aber nicht jedem Anwalt unbesehen unterstellt werden.

Letzten Endes sind bei allem, wofür der Mensch andere resp. Menschen „vom Fach“ um Unterstützung oder Hilfe bittet, immer auch eine (gewisse) Portion Eigenverantwortung und gesundes Mißtrauen gefordert.
Blindes Vertrauen schreit ja förmlich danach, ausgenutzt/mißbraucht zu werden.

@ Sabrina, JA, bitte stellen Sie ihr Beispiel vor.
Beispiele sind immer lehrreich.

„Was immer man zu sagen hat,
vom Anwalt klingt es immer glatt.“

Der Umgang mit Anwälten und erst recht die Suche nach dem richtigen Anwalt ist nicht einfach. ist .
Wer möchte schon einen Anwalt
Norbert Niete?

Auf die Bitte von Krankenschwester*inmen mein eigenes Erlebnis mit anwaltlicher Tätigkeit:
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Auffahrunfall vom Juni 2014, Auto Totalschaden, Fahrrad durch seitlich wirkende Kräfte so beschädigt, dass Hinterradfelge und Radlager ausgetauscht werden mussten.

HDI-Haftpflicht des Unfallgegners lehnte Regulierung ab. Meine Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg, regulierte den Schaden des Unfallgegners hälftig.

ADAC-Beratung RA G., Bundesallee: hälftige Regulierung, kein Hinweis auf Selbständiges Beweisverfahren zur Beweissicherung. Weitere Bearbeitung der Sache wg fehlen einer Rechtsschutzversicherung abgelehnt.

Nov. 2014 Beratung durch RA S., Mehringdamm 32. Er wollte sich nach Anforderung der Akte melden, was er jedoch nicht tat. Ich musste nachfragen.
Wiederum kein Hinweis auf die Notwendigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens. Er erklärte, die Sache sei aussichtslos, es stünden die Polizisten und die Ehefrau des Fahrers als Zeugen gegen mich. Diese Auskunft war falsch, wie der Akte zu entnehmen ist:

In Ihrer dienstlichen Äußerung zur Sache vom 22.08.2014 schreiben die Polizisten:
„Für mich unverständlich ist der Umstand, dass auf Grund, einer Bürgereingabe/-
beschwerde zunächst der/die Polizeibeamten bereits geschriebenes wiederholen müssen, wenn man doch erstmal alle Unfallbeteiligte dazu hätte hören können.“

Tatsächlich jedoch lag der Bußgeldbehörde die Beschwerde der Antragstellerin bereits am 21. Juli 2014, die Stellungnahme des Unfallgegners K. hatte Poststempel 04.08.14. Erst danach, am 08.08.2014, wurden die Polizisten um dienstliche Stellungnahme gebeten.

Bei der weiteren Anwaltssuche landete ich bei Rechtsanwalt W in der Flughafenstraße, der mir erzählte, was ich schon wusste, den Fall als kompliziert darzustellen versuchte und dafür 50 Euro kassierte.

Angesichts der völligen Aussichtslosigkeit der Anwaltssuche musste ich
das aufgeben. Oktober 2015 Antrag auf Prozesskostenhilfe, August 2016 bewilligt. Es wurde mir nahegelegt, mir einen Anwalt zu nehmen.

Anfang 2017 übernahm Rechtsanwältin G. In Bernau bei Berlin die Sache: Der
Versuch einer außergerichtlicher Beilegung sei sinnlos, ein Selbständiges Beweisverfahren wurde nicht erwähnt.

Sie schlug vor, wegen Beweisschwierigkeiten den Schaden nur hälftig einzuklagen. Ich stimmte dem zu. Im Juni 2017 klagte Sie ohne Absprache mit mir 100% ein. Sie trug aber zu keinem Zeitpunkt so vor, dass sie die eingeklagten 100% hätte durchsetzen können. Das Berufungsgericht entschied auf 50%.

Nov. 2017 behauptete RAin G., es würde für weitere Ansprüche meinerseits Verjährung drohen und klagte mit Klageerweiterung vom Dez. 2017 die Standkosten für das verunfallte Auto ein.

Es war Taktik der gegnerischen Prozessvertretung, das Verfahren mittels oben genannter Polizisten als Zeugen zu führen und zu gewinnen. Das ist Ihnen in der 1. Instanz gelungen, da RAin G. die oben genannten Aktenauszüge dem Gericht nicht vorlegte.

RAin G. stellte dann Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Berufung, der bewilligt wurde und legte Dez 2019 Berufung ein, wobei sie wiederum 100% einklagte.

Sie erklärte das Auto würde nicht mehr benötigt. Es wurde dann entsorgt, damit nicht noch mehr Standkosten anfallen. Das Landgericht sagte dann, dass der Schaden am Fahrzeug nicht mehr festgestellt werden könne, da es nicht mehr vorhanden sei.

Das Landgericht entschied, dass der Schaden hälftig zu begleichen sei. Basierend auf dem Gutachten der HDI waren es dann unter Abzug eines Verkaufserlöses, den ich hätte erzielen können, wenn ich es kurz nach dem Unfall verkauft hätte, ca. 420 Euro für das Auto.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen, weil die Schadenspositionen nicht begründet, die Standkosten unzulässig eingeklagt wurden, stattdessen ein Beweisverfahren hätte geführt werden müssen.

Der Streitwert wurde auf 4000 Euro festgesetzt.
Vom mir an den Unfallverursacher zu zahlende Prozesskosten: 2179,13 Euro.

Dieser Fall ist vielleicht etwas extrem. Kommt man mit Leuten ins Gespräch, stellt man sehr bald fest, dass man nicht die einzige ist, der so übel mitgespielt wurde.

Ergänzend sei noch erwähnt, dass beim Versuch einer Schlichtung die Rechtsanwaltskammer parteiisch zugunsten der Rechtsanwältin agiert hat.

@Margot Lescaux, Sie halten die Mailaktion nach wie vor für nicht richtig. Ich kann Ihnen sagen, das macht richtig viel Spass, denn mit der jeweiligen Mail trifft es die richtige Person. Eine Richterin ist doch kein Übermensch, vor der man kuschen müsste. Es liegt ein triftiger Grund vor. Sie mögen es für eine bloße Meinungsäußerung halten. Was ist denn das Urteil? Ist das nicht auch nur eine Meinungsäußerung, nämlich die der Richterin, die ihre Meinung über das Gesetz stellt? Eben darum, weil RA Schmitz bei seiner Dienstaufsichtsbeschwerde auch grundsätzliche Themen angesprochen hat, ist die Einholung einer Erlaubnis bei RA Schmitz wohl nicht unbedingt nötig. Noch nebenbei: Die Medien werden oft neben den klassischen Gewalten als die vierte Gewalt bezeichnet. Die fünfte Gewalt ist das Volk. Wo alle Gewalten versagen, ist das Volk gefragt.

Ja, machen Sie doch, was Sie wollen. Ich finds falsch, Sie finden es richtig. Was ich nur nicht verstehe, ist, dass jemand wie Sie nicht versteht, dass Rücksichtnahme auf die Situation des Angeklagten bzw Abwägen, was richtig oder falsch im Sinne des Angeklagten sein könnte, nichts mit „Kuschen“ oder „Feigheit“ zu tun hat. Ein energischer Auftritt ist dann von Nutzen, wenn er von Nutzen ist. Nicht dann, wenn er nur erfolgt, weil unbeteiligte Dritte das Bedürfnis haben, ihre Verärgerung herauszulassen, damit es ihnen selber besser geht. Gegenüber einem souveränen Richter würde das nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Diese Richterin und auch die Staatsanwältin schätze ich so ein, dass sie sich davon negativ zu Lasten der Eheleute Habig beeinflussen lassen. Sie wollen der Richterin die Meinung sagen und berichten mir, dass das Spaß mache. Ich sehe den Menschen, der auf der Anklagebank sitzt und stelle mir die Fragen, die ich gelernt habe, zu stellen. Auch, wenn Herr Habig nicht MEIN Mandant ist, so ist er doch EIN Mandant und die Frage lautet: Was will er, was nutzt ihm, was könnte ihm schaden. Das ist meine Priorität. Und die Meinung von RA Schmitz oder von H. Habig zu der Frage kenne ich nicht. Sie haben eine andere Priorität und damit ist m.E. zu dem Thema alles gesagt. Jedenfalls von meiner Seite. Nicht, weil ich mich mit Ihnen nicht weiter würde unterhalten wollen – kein Problem damit. Sondern, weil es m.E. zu keinen weiteren oder neuen Erkenntnissen mehr führen wird.

Ein – gerichtliches – Urteil ist viel mehr als nur eine Meinungsäußerung, es ist das Auslösen der vollen Macht des Staates für den oder die Verurteilten mit oft jahrelanger Kerkerhaft, in einzelnen Ländern sogar mit der Tötung desjenigen, etwa in Staaten der USA. Diese der Justiz verliehene Macht kann – und wird -, so in politischen Prozessen, zur Repression benutzt. Dagegen regt sich zuweilen des Volkes (Un)Wille, sein Zorn. Es hat so wie jeder einzelne Mensch ein Gerechtigkeitsgefühl ganz unabhängig von – geschriebenen – Gesetzen und vor allem richterlichen Urteilen.
Margot Lescaux bevorzugt entsprechend ihrer Profession den anwaltlichen Widerstreit, juristische Argumente, in der Hoffnung, das Gericht damit von – ihrer – Gerechtigkeit zu überzeugen. Dafür spricht allemal der Erhalt der gesetzlichen Ordnung, das Verhindern von Revolte, Machtverschiebungen.
Nicht selten haben gerade despotische Herrscher zur Erhaltung ihrer Macht, zu deren Demonstration und vor allem Einschüchterung der Beherrschten drastische, überzogene, gar grausame Urteile fällen lassen. Diese Grausamkeit kann gerade durch des Volkes demonstrierten Unwillen bei den Despoten provoziert werden. Solcher Art gegenseitige Beeinflussung kann sich hochschaukeln, eskalieren. Leidtragende sind – zunächst – die Verurteilten.
Ist deren Schicksal dadurch zu verbessern, dass das Volk sich selbst verpflichtend Mäßigung auferlegt in seiner Unmutsbekundung? Oder aber ist eher geschichtlich vom Gegenteil auszugehen, das Volk ballt lange die Fäuste in der Hosentasche bevor es überhaupt murrt? Kann hier Margots „Befriedigungsversuch“ überhaupt von Erfolg(?) gekrönt sein?
Andersherum haben zumindest schlauere Herrscher schon Gnade vor „Recht“ ergehen lassen, gerade um den Volkszorn nicht zu provozieren.
Was ist im Falle Dr. Habigs erfolgversprechend oder nur aussichtsreich?
Ich empfehle einen größeren Blickwinkel zu Beurteilung der „Frage“, die Justiz ist nur ein Teil unserer Gesellschaft, der Machtstrukturen!

@Dian C., bei jeder Angelegenheit gilt es, die Argumente, das Für und Wider, abzuwägen. Was ist im konkreten Fall richtig? Eine „Taktik“ des Nichtstuns kann auch stille Zustimmung bedeuten. Wollen wir dem Urteil zustimmen? Gewiss nicht. In dem Urteil steckt das ganze Lügengebäude der Corona-Politik drin, die in dem Urteil zementiert wird. Mit Dr. Habig sitzen die ganzen Querdenker mit auf der Anklagebank. Das Urteil hat Brisanz. In dem Urteil hat der Staat „Stärke“ gezeigt. In jeder Angelegenheit gibt es bestimmte Rechtsauffassungen. Jeder hat die seine. Ablehnung oder Zustimmung.

@Andreas Graf: „Ablehnung oder Zustimmung.“ – Ja, auch hier im Blog, je redegewandter desto versteckter. Dabei ist Ihre, gerade Unterstützung – unseres – Freiheitskampfes die beste, erfolgversprechendste. Faschismus nährt sich von der ängstlichen Zurückhaltung, nur nicht auffallen; sei tapfer Kamerad, lass mich hinterm Baum!

„Je redegewandter desto versteckter“. Damit wäre das auch geklärt. Sie agieren mit einer unbeirrbaren, gradezu bösartigen Gehässigkeit.

@M.L.: Wenn es denn „geklärt“ ist, dürfen getroffene Hunde auch bellen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch Sie Ihr vielleicht vorschnelles Urteil noch einmal bedenken, so wie ich – sachliche – Kritik weiter bemüht sein werde zu verstehen.

„in einzelnen Ländern sogar mit der Tötung desjenigen“

Das Töten von Menschen ohne Not ist Mord.
Es werden nicht Todesurteile gesprochen, sondern Morde in Auftrag gegeben.

Was ist das für ein Denken, Morde für rechtens zu halten, sobald sie von Gesetzen vorgesehen sind?
Die Gesetze fallen wohl vom Himmel?
Oder sind diejenigen, die solche Gesetze schaffen, nicht in Wahrheit Kriminelle?

@Sabrina: Ja – und nein. „Das Töten von Menschen ohne Not ist Mord.“ Sie haben dabei den oder die Henker, die Gesetz“geber“ vor Augen?! Sicher ist, die Todesstrafe ist keine, sondern eine unmenschliche „Lösung“.
Menschen werden auch im Auto-, ja sogar Radverkehr – ohne Not – getötet. Meist tatsächlich nicht einmal durch Totschlag, sondern häufig fahrlässige Tötung und nur in extremen Fällen tatsächlich Mord.
Bitte sehen Sie mir meine – vielleicht unzulässige – Verkürzung nach, da ich ja meist zu eher dem Gegenteil neige!

Die Ergänzung ist natürlich richtig.
Ich meinte aber die absichtliche Tötung. was aus dem Verweis auf Gesetze, die das vorsehen, eigentlich hervorgehen sollte.

Ich finde, die Richterin hat ihre „Befugnis“ weit überschritten! und sie sollte mit negativer Post überschüttet werden, damit sie vielleicht mal was merkt.

@das glaubst du nicht, richtig, die Richterin kennt die Querdenker nur aus der BILD-Zeitung und der Regierungsjournaille. Jetzt lernt sie mal richtige Menschen mit Rückgrat kennen, so nach dem Motto, es gibt noch andere Blumen als mundschiefe Sumpfblumen, bildlich ausgedrückt.

Wir haben es hier nicht mit einem sachlichen gerichtlichen Urteil zu tun, sondern mit knallharter Kriminalität. Wäre dieses Land ein Rechtsstaat, dann wäre dieses Urteil nicht möglich oder würde Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung nach sich ziehen. Auch gebe es massive Kritik in den Mainstream-Medien. Es gäbe kritische Berichte in der NJW und anderen Zeitschriften.

Wenn Sie mit Rechtsstaat (Ge)Recht(igkeit)sstaat meinen, stimme ich Ihnen hinsichtlich Ihrer daraus gezogen Schlüsse zu.
Nur 1. hat Recht leider nicht zwangsläufig etwas mit Gerechtigkeit zu tun.
Und 2. wurde dieses Urteil gefällt, indem eine, wie ich meine bewußt, installierte Richterin „nur Gesetze befolgt“, ABER …
ausschlag- und maßgebend sind DIESE Gesetze, welche doch gezielt so verformt, entworfen und erlassen wurden, um dieses Unrecht rechtfertigen und legalisieren zu können.
Die Täter mußten/müssen doch damit rechnen, daß es Menschen geben würde/wird, die dagegen angehen werden.
Genauso wie bspw. diese Richterin (da ist sie nicht die einzige, aber anscheinend besonders abgebrüht) in die Position befördert wurde, in der sie dem Staat nützlich sein kann.
Genauso wie zig andere Handlanger und Helfershelfer in allen möglichen Institutionen weltweit gezielt eingesetzt wurden/werden.

Es handelt sich um ein organisiertes Verbrechen an der Menschheit.
Es wird begangen von Kriminellen, die in genau den Einrichtungen sitzen, auf die die Menschen meinen, sich verlassen zu können oder können zu müssen.

Ich sag immer, verlaß Dich auf niemanden. Sonst bist Du verlassen. (Damit spreche ich nicht Sie persönlich an. Ist allgemein gemeint.)

Selbstverständlich. Ich denke diesbezüglich sind sich hier alle einig.

Es geht ja aber darum, diese Kriminalität ans Licht zu bekommen, und zwar so, daß niemand mehr drumherum kommt, diese wahrzunehmen.

Welche Vorgehensweise schlagen SIE vor, den globalen Verbrechern das Handwerk zu legen resp. dem Unrecht beizukommen, es auszuschalten, es abzuschaffen?

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wird bestenfalls danach geprüft, ob etwas drin steht, das man gegen RA Schmitz verwenden kann. Ansonsten passiert gar nichts.
Mich würden mal die Gründe interessieren, warum RA Schmitz so eine Sinnlosaktion startet?

@Sabrina: „Sinnlosaktion“? – Nur wer nichts macht, macht nichts verkehrt? RA Wilfried Schmitz übt damit weiteren Druck aus, Sie, wir können ihn, uns dabei unterstützen!

Dieser Wiedergängerin der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin kann man nur mit Abscheu begegnen. Die hat auch keine entlastenden Beweise zugelassen, der Schuldspruch wurde ganz nach Art der Kardassianer (Startrek Deep Space Nine) bereits vor dem Verfahren gefällt, das Verfahren selbst war nur Show für die Öffentlichkeit.

Aber was will man auch erwarten. Der Doppelname ist schon ein deutliches Signal, wie die Dame tickt. Dazu ein grüner Justizminister als Vorgesetzter, also wohl alle von der Fraktion der Corona-Hardliner. Befangenheit von oben bis unten.
Auch die Auseinzelung der Anklage. Mitnichten wurden alle angeblichen oder tatsächlichen Fälle gebündelt verhandelt, wie es das Gesetz verlangt, sondern nur ein Teil. Die nächste Portion kann man dann in einem neuen Verfahren kurz vor Verjährung wieder rausholen und erneut eine lange Haftstrafe verhängen.

Leute, das ist nicht nur das Problem von Dr. Habig, es ist das Problem von uns allen! Ein Staat, der Unrecht zu Recht umbiegt, mit willigen Helfern und Kollaborateuren in der Richterschaft und Staatsanwaltschaft, ist eine Gefahr für uns alle! Denn morgen sind vielleicht Sie es, der/die in die Fänge dieser Art Justiz gerät – unschuldig aber chancenlos! Denn neuerdings muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, nicht mehr die Staatsanwaltschaft seine Schuld. Und In dubio pro reo gilt für Deutsche schon lange nicht mehr. Die Nachsichtigkeit der Gerichte wird durch die migrantischen Straftäter vollends absorbiert.

Immer wieder wird von den Richtern behauptet: Die Impfung habe keine Nebenwirkungen! Wo bleibt eigentlich hier der Aufschrei der vielen Impfgeschädigten?

Ist die Galerie des Grauens nicht Beweis genug? Für den nächsten Gerichtstermin würde ich mir wünschen, die Galerie des Grauens stünde direkt vor dem Gerichtsgebäude!

Galerie des Grauens in Waldshut zeigt Nebenwirkungen auf – Peter Ganz, Initiator im Interview
https://www.youtube.com/watch?v=RcEKGgiuAcs

das ist eine sehr gute Idee, dann können Sie nich mehr weg sehen, wir haben bei uns im Dorf auch Holzscheide zum Gedenken der Impfnebenwirkungen gesetzt, sie werden immer wieder demontiert, die Menschen ertragen es nicht wenn man ihn den Spiegel vorsetzt!

da hier alle Gerichte illegal sind, keine Kontrollratsnummer haben die sie aber dringend benötigen etc. etc. und alle menschen hier sich nicht informieren geht es immer weiter. man kann nur hoffen dass diese „richterin“ bald vor dem richtigen richter unserem schöpfer steht und dort rechenschaft abgeben muss. da hilft es nichts in der BAR zu sein und die logen helfen auch nichts. unfassbar aber so ist es in einer welt wo satanismus regiert und die menschen nicht schlau genug sind sich zu informieren und sich zu wehren.

@ Markus. Geht es noch ’ne Etage tiefer? Wie die Richterin aussieht spielt doch gar keine Rolle für die Urteilsfindung. Sie und „dümmliche Schreiberinnen über Häuptlinge“ schaden den Menschen die sich sachlich als Gegner gegen das was und wie es während der Coronazeit gelaufen ist positionieren wollen. Halten Sie den Ball einfach mal etwas flacher. Sie Adonis.

Natürlich spielt das ne Rolle! Ich beziehe mich auf das „Pfizer-Smile“ als Nebenwirkung und nicht ob Modelaussehen oder sonst was! Aber gut, manche können eben nicht um die Ecke denken…

„“Sie und „dümmliche Schreiberinnen über Häuptlinge“““ Bitte was?

Ich schade den Menschen, die sachlich bla bla. Darauf sch… ich und die, die die Coronaverbrechen begangen haben noch viel mehr, die lachen sich kaputt über eure sachlichen Versuche, was man auch an dem aktuellen Fall hier sieht. Die Zeit der sachlichen Argumente ist schon lange vorbei, die haben nie geholfen und helfen nicht. Gehen’s mal hin zu nem Geömpften, dem seine Wurst, Bier und reisen wichtig waren und sind. Die würden jederzeit wieder mitmachen und so ach so sachlich argumentierende Klugmenschen, wie Sie einer sind, von der Polizei zum ömpfen vorführen lassen, Sie sachlich gescheiter Schreiberling.

Träumen Sie und Ihresgleichen mal schön weiter den Traum von Einigkeit und Recht(sstaatlichkeit) und Freiheit und Demokratie. Passen’s aber auf, daß Sie nicht in nem Alptraum aufwachen…

Und um Ihre Eingangsfrage zu beantworten, klar immer. Die könnte eigentlich auch Post bekommen, wie sie C. Roth bekommen hat… 🤣🤣🤣

Also Ball nicht so hoch halten und viel Erfolg beim sachlichen Gender sein, äh, Gegner sein 😎🙋‍♂️

Hallo Markus,
Mich interessiert jetzt wirklich, was es mit dem Pfizer-Smile auf sich hat. Bitte kurz erklären. Vielen Dank Markus!

Hi, als Pfizer-Smile bezeichnet man den schiefen Mund, der durch Lähmung des Nervus facialis ensteht bzw. Lähmung des Umfeldes entsteht, also die mimische Muskulatur, auch Bell’sche Lähmung genannt. Bisher zu sehen gewesen nach Schlaganfällen z. Bsp. Es gibt auch noch andere mögl. Ursachen, wie Viren der Herpesfamilie oder auch Borrelien. Es traten aber eben nach der Ömpfung vermehrt solche Lähmungen auf, sei es durch Schlaganfall, oder aber eben reaktivierte Viren oder Autoimmunreaktionen, in jedem Fall aber ömpfungsinduziert, nur kann man das eben schwer beweisen…
Und weil die so nen schiefen Mund hat auf dem Bild, habe ich daraus geschlossen, daß sie der Bratwurstfraktion zu 110% angehört…

Aber die Richterin kann, wegen der Spritzorgie, die sie sich möglicherweise hat über sich ergehen lassen, das Denkvermögen der Richterin angegriffen haben und die Ṕsyche der Richterin. Denn die Richterin soll in der Verhandlung hysterisch gewesen sein,.

Gut möglich.
Wie auch Klabauterbach und Merkel dann ihre passende „Behausung“ finden werden. Wenn man bedenkt, bei der aktuellen Wohnungsnot ist doch ein warmes Plätzchen mit Zwangsge“impft“-Werden und jeden Tag Speisen, ohne dass Kl. und M. hierfür einkaufen müssen, eine alternativlose Alternative zu dem Leben „in freier Wildbahn“. 🙂

Gustl Mollath wurde auch zwangseingewiesen.
Vera Stein und Klaus Peter Löser auch.

Die Ärzte, die Leukotomien und Lobotomien ausführten, wurden nicht eingewiesen.

Fällt Ihnen nicht auf, wie gedankenlos das ist, was Sie da schreiben?

Wenn jemand sich für Medizin oder Jura entscheidet, dann deswegen, weil er WAS BESSERES sein will, also ein Narzisst ist, aber in qualifizierten Berufen nicht unterkommt.
In Medizin und Jura ist Blödheit quasi Voraussetzung, um den Schwachsinn überhaupt psychisch ertragen zu können.

@Baschan2023, verwechseln Sie die Spritze nicht mit etwas anderem, Sie Adonis? Der Ball gehört übrigens ins Tor.

Völkerrechtswidrige Gerichte in Deutschland

Da wir in Deutschland – wie 1933 (!) –keine Gewaltenteilung haben, gibt es auch keine unabhängigen Gerichte i.S.d. Artikel 14 (1) S.2 des UN-Zivilpaktes (ICCPR) und somit auch keinen demokratischen Rechtsstaat …

Zitat:
„Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“
https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

Zudem ist bekannt …

Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“.
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/gewaltenteilung-wie-werden-in-deutschland-richter-ausgewaehlt_222_421016.html

Ferner hatte der Europarat Deutschland – bislang vergeblich – aufgefordert ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben. Deutschland ignoriert den Europarat.
https://www.gewaltenteilung.de/europarat-pressemitteilung/

Des weiteren bleibt zu erwähnen, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsprechung des EuGH keine EU-Haftbefehle mehr unterschreiben dürfen. Dies aus Gründen fehlender Unabhängigkeit (EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18).

https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2023/01/18/volkerrechtswidrige-gerichte-in-deutschland/

Diese Richterin wird in nicht mehr allzu langer Zeit vor Gott den Allmächtigen stehen und da wird Sie kein Wort mehr zu sagen haben.

Nun lassen Sie mal den lieben Schöpfer aus dem Spiel. – Er hat auch diese Richterin geschöpft und
leider bei der Verschüttung des Geistes nicht ihr Gehirn getroffen. Wer drei Jahre lang der
Dauerberieselung ausgesetzt war, muß doch auf Dauer einen Dachschaden haben. –
Gleiches gilt wohl auch für das momentane Kriegsgeheule in der sogenannten westlichen
Wertegemeinschaft. Also größte Vorsicht beim Äußern von allen möglichen kritischen
Äußerungen. – Vielleicht sollte man sich an Herrn Martin Schwab wenden – wie bei Bakhdi in Plön.

Häuptlingsfrau Schiefer Mund ist angezählt. Beweis: Einschluß & Strafandrohung
Der Protest – auch der schwächere durch Mails – wird sie weiter unter (psych.) Druck setzen. Wer unter Druck steht, macht Fehler.
Das Urteil kann nicht mehr verschlimmbessert werden, aber seine Begründung. Ich begrüße jeden – verständigen – Protest, ich heiße aber auch wütenden, unbedachten willkommen in diesem Sinne.
Was ich verabscheue, sind – jetzige – juristische Besserwissereien, diese haben die Potenz, zumindest indirekt, der Häuptlingsfrau die Feder zu führen.
Übrigens, „Häuptlingsfrau“ ist sie nur nach außen hin für dieses Verfahren. Ihre Begründung wird – vor Veröffentlichung – nicht nur gegengelesen, sondern korrigiert, wenn sie weiter schlampert.

In München wurde gestern das nächste Urteil wegen Impfbescheinigungen gefällt: „Der 71-Jährige hatte seit April 2021 Corona-Impfpässe ausgestellt, ohne dass die Betroffenen tatsächlich geimpft wurden. Aber: Für die gefälschten Impfpässe nahm er mehrere zehntausend Euro an. Darüber hinaus verkaufte der frühere Heilpraktiker illegal verschreibungspflichtige Medikamente. Dafür bekam er nun sprichwörtlich seine eigene Quittung: vier Jahre und drei Monate Knast.“ https://stories-d.feednews.com/news/detail/4a1ac3d253f162a63323d2ee035a0a64

Dadurch, dass er sich derart bereichert hat, ist er kein Held, sondern selbst Profiteur des Systems. Dr. Habig hat nichts genommen.

Na – da steht der 71-Jährige ja direkt in Konkurrenz zu Pfizer und Biontec.
Dummerweise verfügt er im Unterschied zu diesen beiden nicht über gute Beziehungen zu Politikern wie Ursula von der Leyen oder Angelika Merkel.

Ich schätze diesen Blog und seine Autoren. Viele der Berichte bezüglich Corona waren sehr wertvoll und wichtig, um sich mit mehr Hintergrundinformationen zu versorgen. Aber diesen Aufruf – die Richterin mit E-Mails zu bombardieren – sehe ich sehr kritisch. Was soll denn damit erreicht werden? Ich glaube, dass das kontraproduktiv ist und werde mich an so etwas nicht beteiligen.

Volle Zustimmung.
Darüber hinaus halte ich es für überdenkenswert, ob dieser Artikel in dieser Form tatsächlich so stehen bleiben sollte.
Entspricht dieser Artikel-Inhalt dem Bild, das wir von uns abgeben wollen (der Artikel war gerade auf Platz 1 der Suchergebnisse für den Namen der Richterin)?
Natürlich kann man argumentieren „ist der Ruf erst ruiniert …“. Ich persönlich fände es besser der anderen Seite nicht auch noch Argumente zu liefern.

Sehr geehrte/r Grimcat,
ich finde es gut, dass man höflich! der Richterin ein paar Fragen zu der Verurteilung des Herrn Dr. Harbig stellt. Ich werde das tun der Richterin meine Fragen stellen.

Freundliche Grüße

„C“-Stuss-Gegner.

@Baschan2023, die Richterin hat alle Beweisanträge abgelehnt und forsch zurückgewiesen. Ich finde es deshalb richtig, die Richterin mit E-Mails zu fluten. Es kann jeder die Sprache wählen, die die Richterin versteht. Meine E-Mail ist weg. Wer jetzt feige ist, der kann gleich einpacken. Jetzt ist die Zeit. Ein Blick über die Grenze erweitert den Horizont. In Frankreich wäre das Gerichtsgebäude längst abgebrannt.

„die Richterin hat alle Beweisanträge abgelehnt und forsch zurückgewiesen“

Durfte Sie das überhaupt?

„Strafprozeßordnung (StPO)
§ 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
(1) Die Beweisaufnahme ist auf alle vom Gericht vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen nach § 214 Abs. 4 vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft herbeigeschafften Beweismittel zu erstrecken, es sei denn, daß die Beweiserhebung unzulässig ist. Von der Erhebung einzelner Beweise kann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte damit einverstanden sind.

(2) Zu einer Erstreckung der Beweisaufnahme auf die vom Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen herbeigeschafften Beweismittel ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein Beweisantrag gestellt wird. Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Beweiserhebung unzulässig ist. Im übrigen darf er nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, wenn zwischen ihr und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Zusammenhang besteht oder wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist.

BGH 3 StR 508/17 – Urteil vom 17. Mai 2018 (KG Berlin)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/17/3-508-17.php
„Tatsachen sind allgemein bekannt, wenn es sich um Vorgänge handelt, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten können.“

Ist hier denn vom Anwalt das notwendige vorgetragen worden?

Vielleicht fällt der Frau dermaßen die Kinnlade runter, um anschließend als geheilt zu gelten. Ich weiß es auch nicht.

Diese Art biblischer Spontanheilung, mental wie auch körperlich, wâre ein fast schon wörtlicher Glücksfall für Viele, jedenfalls für die Verfemte.

Dieser Rechtsstaat ist am Ende. Mörder, Vergewaltiger, Betrüger, Gewaltverbrecher können auf mehr Milde hoffen, als Ärzte, die sich an ihren Eid und den Nürnberger Kodex halten.

Ich hoffe, die Richterin sieht sich bald selbst auf der Anklagebank!

Sie wird ihrem Schicksal nicht entkommen können und sollte es besser annehmen sonst bekommt sie in der nächsten Soielrunde nicht nur einen schiefen Mund.

Dass Ausweisdaten dauerhaft aufgeschrieben werden, ist meiner Meinung nach nicht mit Datenschutz vereinbar. Eigentlich gibt es keinen Grund, Daten aus Personalausweisen zu erfassen. Und selbst wenn, so müssten sie sofort nach der Verhandlung gelöscht werden. Ich würde mich als Betroffener beim Landesdatenschutzbeauftragten formal beschweren.

Was sagt denn eigentlich RA Schmitz zu diesem Aktionsaufruf? Oder Herr Habig selbst? Angesichts der Tatsache, dass das Verfahren gegen Herrn Habig vor genau dieser Kammer noch weitergeht. Dieses Interview auf Paul Brandenburg mit Frau Fatima Habig

https://paulbrandenburg.com/interview/im-dienste-der-gesundheit-und-trotzdem-angeklagt/

zeigt ja sehr deutlich, wie Herr Habig und seine Frau schon bislang schikaniert werden. Ist es im Sinne des Anwaltes (der die Gerichtspersonen erlebt hat und diese einschätzen kann) und im Sinne der Eheleute Habig, wenn Richterin oder Staatsanwältin jetzt mehr oder weniger gepflegt angegangen werden? Ein souveräner Richter würde sich davon nicht beeinflussen lassen, auch nicht negativ zu Lasten des Angeklagten. Erscheint Frau Breywisch-Lepping uns souverän?

Dieser Denkanstoß meinerseits hat jetzt nichts mit Kuschen zu tun, sondern mit Taktik. „In erster Linie nicht schaden“ – das gilt nicht nur für Ärzte, das sollte doch auch für die Empörten gelten. Zumindest sollte man sich doch bei dem Anwalt rückversichern, was er davon hält.

▲▲ Was Frau Lescaux hier schreibt, ist sehr bedenkenswert.

Wer Dr. Habig unterstützen will, möge ihm bitte selbst einen aufmunternden Brief schreiben.
Da hat er sicherlich mehr von.
_________________________________
Adresse für Briefe an den verurteilten Arzt:
▶ Dr. Heinrich Habig, c/o JVA Bochum, Krümmede 3, D-44791 Bochum ◀

Wenn Sie Dr. Habig unterstützen wollen, können Sie das hier tun:
Weißer Kranich Ärztehilfswerk Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig
IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72 // BIC: SOLADEST600

[https://reitschuster.de/post/skandal-urteil-fast-drei-jahre-jahre-haft-fuer-nicht-impfarzt/]

Gutes Argument. Ich denke auch, dass eine solche Aktion eher nicht sinnvoll ist.

Aber mal etwas anderes: mit welchem Recht hat die Richterin verfuegt, dass die Ausweise der Besucher dieser Verhandlunng kopiert werden? Waere es im Sinne der DSGVO nicht angezeigt gewesen, auf die Kopie zu verzichten und (wenn es denn als notwendig angesehen worden waere) die Ausweie nur zu kontrollieren? Wurde den Besuchern der Verhandlung wenigstens ermoeglicht, in den Ausweiskopien nicht relevante Informationen zu schwaerzen, wie es laut dieser Seite bei Ausweiskopien moeglich sein soll:
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/personalausweis-kopieren-verboten-oder-erlaubt/
Vermutlich eher nein. In diesem Fall waere doch aber zu begruenden, weshalb zwingend *alle* Daten des Personalausweises benoetigt werden (zur Feststellung der Person sollte es doch nicht notwendig sein, alle Informationen der Personalausweises zu archivieren). Oder ist das kopieren der Ausweise eher als „Schikane“ zu werten? Ich (als juristischer Laie) halte eine solche Praxis jedenfalls fuer durchaus fragwuerdig.

So, wie ich Sie kenne und einschätze, stellen Sie Fragen, die ernst gemeint sind und auf die Sie sachliche Antworten wünschen. Deshalb antworte ich. Ansonsten habe ich hier allmählich den Kaffee auf, wenn manche Leute einem Kaltschnäuzigkeit und unlautere Absichten unterstellen, weil man nicht in unprofessionelles emotionales Geheule ausbricht. Bevor das falsch verstanden wird – nein, ich werde nicht aufhören, sondern genau so weitermachen.

Also:
Die Richterin hat gegen Ende des Verfahrens zweimal verfügt, dass Ausweise kopiert werden.
Einmal unmittelbar nach dem Beifall zu H. Habigs Schlusswort.
Das zweite Mal am nächsten Tag vor der Urteilsverkündung, also vor Beginn der Sitzung und bevor noch überhaupt irgendein vor der Tür stehender Besucher „auffällig“ geworden wäre.

Trennen wir erst mal die Frage der Identitätsfeststellung von der Frage des Kopierens.
Identitätsfeststellung:
Zum ersten Fall lässt sich eine Rechtsgrundlage in § 178 GVG finden.

https://dejure.org/gesetze/GVG/178.html

Siehe auch das Stichwort „Sitzungspolizei“

https://www.anwalt-martin.de/was-ist-die-sitzungspolizei/

Der Richter hat in seiner Sitzung ordnungsbehördliche Funktionen und kann, genauso wie die Polizei, bei Verdacht einer Straftat oder einer Owi Maßnahmen ergreifen wie zB eine Identitätsfeststellung. Grundsätzlich. Ob die Maßnahme in diesem konkreten Fall rechtmäßig war, prüft und misst man dann nach den üblichen Prüfungsgrundsätzen wie „erforderlich“ oder „angemessen“. Aber die theoretische Rechtsgrundlage gibt es.

Die Frage, ob die Ausweise auch kopiert werden dürfen, ist dann so zu beantworten, wie bei polizeilichem Handeln. Da ist die Antwort, wie ich nach kurzer Recherche festgestellt habe, wohl „Nein“. Abschreiben JA, Kopieren NEIN.

https://datenschutz-agentur.de/blog/abfotografieren-von-personalausweis/

Beim zweiten Mal (prophylaktisch vor Sitzungsbeginn) ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

RA Schmitz hat genau wegen diesem Vorgehen auch inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Gerichtspräsidenten eingereicht.

Wenn ich ein in telegram verlinktes Dokument auf meinem Rechner öffne, steht oben in der Adresszeile der Username unserers privaten Rechners. Deshalb traue ich mich nicht, derartige Dokumente hier zu verlinken, weil ich nicht sicher bin, was andere dann in der Adressleiste sehen. Den Telegramlink selbst anstelle des geöffneten Dokumentes zu kopieren, macht auch keinen Sinn, weil den ja nur Leute öffnen können, die selbst einen Telegramzugang haben. Deshalb hatte ich weiter unten das Team gefragt, ob sie das Schlusswort von H. Habig (22 Seiten) hier einstellen können. Das war keine Faulheit meinerseits, sondern technische Unsicherheit. Dasselbe gilt nun für die Dienstaufsichtsbeschwerde, weil ich die woanders, zB auf der Webseite von RA Schmitz, nicht finde. Dann ginge es ja.

…und ich hab hier auch den Kaffee auf, von Ihrem Geschwafel!
Sie glauben noch an den Weihnachtsmann und dass dieser Staat souverän ist, woll?!
Die Richter-Schauspielerin soll uns mal ihre Bestallungsurkunde zeigen, die hat sie nämlich nicht und darf deshalb überhaupt keine Urteile fällen, weil wir de facto immer noch ein von den Alliierten besetztes Land sind, nur dass die Kriegshandlungen aufgehört haben. Wir sind lediglich eine Verwaltungseinheit der USA und das Richterlein hat mitnichten was zu melden. Schon mal aufgefallen, dass sie ihre „Urteile“, die sie gar nicht aussprechen dürfen, nicht mehr selbst unterschreiben, damit sie nicht persönlich in Haftung genommen werden?! Zuständig wäre das Militärgericht.
Bevor Sie das nächste Mal wieder ein Arroganz-Anfall-Posting abseieren, sollten Sie sich besser kundig machen!

Danke – jetzt habe ich schon so lange kein Fernsehen mehr geguckt und krieg trotzdem die Comedy frei Haus geliefert. Man kann es sich nicht ausdenken. Geben Sie sich keinen Hoffnungen hin – es bringt nichts, egal unter wievielen Pseudonymen Sie und Ihre Kumpels herumstänkern.

@THX. Selten so einen Stuss gelesen. Sie befinden sich ganz offensichtlich auf dem falschen Blog. Die Reichsbürger schwafeln woanders.

Ich kann damit erstmal auch nicht viel anfangen, mit diesem Zeug von wegen, dass das alles ungültig ist usw. Aber ganz von der Hand weisen, traue ich mich auch nicht, mittlerweile halte ich alles für möglich.
Zweifelsohne bringt es uns derzeit nichts und schadet nur, wenn wir jetzt auch noch die staatlichen Institutionen in Gänze in Frage stellen, denn dann halten uns wirklich alle nur noch für verrückt.

@Karen 2. Juli 2023 um 12:08 Uhr
„Ich kann damit erstmal auch nicht viel anfangen, mit diesem Zeug von wegen, dass das alles ungültig ist usw. “

Dann lesen auch Sie mal meinen Kommentar an „@Baschan2023 – 1. Juli 2023 um 17:41 Uhr“ …
Vielleicht können Sie ja dann „mit diesem Zeug von wegen, dass das alles ungültig ist usw.“ etwas „anfangen“.

@Baschan2023 – 1. Juli 2023 um 17:41 Uhr
„@THX. Selten so einen Stuss gelesen.“

Sie sind es, die einen unglaublichen Stuss mangels Kenntnis raushauen!

„Die Reichsbürger schwafeln woanders.“ Jetzt wird’s richtig peinlich…

Das sind die Fakten:
In der BRD regiert immer noch vorrangig die westliche Besatzungsmacht USA. Die Mitwirkung des Deutschen Volkes als Entscheidungsträger ist seit 1945 bis heute und auch in Zukunft nicht vorgesehen, denn: Unser Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es nicht vom Volk entschieden worden ist.
Entsprechend heißt es im letzten Artikel 146: „Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Die sog. „Einheit“ (Die Einheit – ein kapitalistisches Übernahmeprojekt, Rainer Mausfeld) hat also schon lange stattgefunden, die das Grundgesetz ablösende Verfassung ist weiterhin nicht geplant – im Gegenteil, wie wir seit dem erlogenen Killervirus und der falschen Pandemie bitter erleben müssen…

Im folgenden Link vom 29.07.2012 wird dezidiert erklärt, dass und warum die Bundesrepublik als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand ist, wodurch viele Gesetze nichtig sind, warum die BRD keine Verfassung hat:
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/07/29/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/

Politiker berufen sich gern auf das Grundgesetz und leisten ungeniert ihren Amtseid darauf. Doch dieser Eid ist nicht strafbewehrt… Man kann also jeden Meineid auf dieses Grundgesetz schwören, ohne dafür jemals juristisch belangt werden zu können…

Somit ist Ihre Aussage vom Reichsbürger voll daneben…

@M.L.: „Dieser Denkanstoß meinerseits hat jetzt nichts mit Kuschen zu tun, sondern mit Taktik.“
Nein, er ist Ausdruck Ihrer Angst vor weiterer Willkür der Kammer, die Sie durch die Besänftigung des Protests gegen sie, deren Urteil, die Richterin einzudämmen gedenken. Ihr Ansinnen ist hochlöblich, aber es wirft ein bezeichnendes Licht auf die Justiz, deren Verfasstheit, die des Staates im weiteren. Also, nicht der Verurteilte allein, nein auch die Verhandlungszuhörer, auch wir Blogger-Revoluzer, am besten das ganze Volk soll sich in Demut üben, heil Kammer, heil Justiz, heil Staat, heil WHO!
Der Mutigste ist der Verurteilte selbst. Ihm allein wollte ich den Gefallen tun zu schweigen, sofern er mich darum bäte, vielleicht auch mittelbar über seine Anwälte. Ich habe zu Dr. Habig so viel Vertrauen, dass er sich niemals zu dieser Bitte herablassen verpflichtet oder gar gezwungen fühlt. Ich vertraue weiter auf seine bisherige Größe und Integrität.
Widerstand jetzt erst recht.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Man möge die Meinung des Anwaltes erfragen, schrieb ich. Sie meinen offenbar, H. Habig, der womöglich noch nicht einmal Internetzugang hat, soll von selbst tätig werden, um Handlungen gutzuheißen oder auch nicht, von denen nur er selbst wissen kann, ob er die wünscht oder nicht.

So ist es.
Man muss hier auf jeden Fall den Willen des Betroffenen beachten.
Möglich, dass er sagt, es ist ihm alles wurscht und jetzt erstrecht. Er hat ja, was ich am Rande so mitbekam, auch vor Gericht nicht versucht, sich da irgendwie „rauszureden“, wie die meisten es womöglich getan hätten. Das zeugt von Größe.
Aber es geht hier halt auch um Jahre und Monate im Gefängnis. Vielleicht sollte man dann doch mal die Größe Größe sein lassen und den Protest vertagen.
Frage nur, ob das noch irgendeinen Einfluss haben wird. Am Ende steht das Urteil eh fest, dann kann man vorher auch „laut“ werden.

@Margot Lescaux, das Ding ist gelaufen, bzw. das Urteil ist gesprochen. Da wurde offensichtlich die falsche Taktik gewählt, zumal es von Beginn an klar war, als dass das hier ein politisch motivierter Schauprozess sein würde. So ist es nun. Umso mehr sollte jetzt das Missfallen zum Ausdruck gebracht werden. Wer redet denn hier von „angehen“? Ihre „Taktik“ hat die Richterin offensichtlich nicht verstanden. Jeder kann die Sprache wählen, die die Richterin versteht. Jeder vernünftige Mensch wird wissen, welcher Stil angebracht ist. In Frankreich wäre das Gerichtsgebäude übrigens schon längst abgebrannt. Keine Angst, so weit sind wir noch nicht.

In einem Punkt haben Sie unrecht. Das Ding ist nicht gelaufen. Weil dies ja nur ein strafprozessual fragwürdiges Teilurteil war. Über weitere (400?) Fälle wird noch weiter verhandelt. Und geurteilt werden. Das andere, was Sie schreiben, ist Meinungsäußerung. Da hat jeder die seine.

Mit „Meinungsäußerung“ ziehen sich Juristen seit jeher aus der Affäre – da hat mitnichten jeder seine!

Es gibt gültige und ungültige, sowie welche, die – völlig unabhängig von der Sache – „stören“.

(musste ich mir neulich von Polizisten anhören: ich störe und weil ich störe darf (m)eine „Meinung“ nicht geäussert werden)

Kurzum: mit dem Konzept von Meinung ist Justiz bereits tot.

Der Prozess gegen den Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß scheint Ihnen überhaupt nicht zu denken gegeben haben.

Man hat ihn gefoltert und gedroht, sich an seiner Familie zu vergreifen.
Daraufhin hat er vor dem Nürnberger Tribunal ihm vorgelegte Aussagen bestätigt.

Anschließend hat man diese Aussagen verwendet, um ca. 10 Morde in Auftrag zu geben, wovon die meisten ausgeführt wurden, auch gegen Ihn.

Später wurde auf Basis dieser erpressten Aussagen Adolf Eichmann in Israel ermordet.

Sie scheinen sich nie damit befasst zu haben.
Anders kann ich mir Ihre Ausführungen nicht erklären.

Diesen Leuten gegenüber darf man nicht das geringste Zugeständnis machen.
Sie werden es gegen ihre Opfer verwenden und auch noch gegen andere.

Eigentlich geht es hier um Heinrich Habig.
Mir ist schon länger klar, daß du ein Fan übelster Charaktere bist:
Mahler, jetzt Höß und Eichmann.
Du ergänzt die Riege deiner liebgewonnenen Naziverbrecher, und tatsächlich konstatiere ich überhin, daß dir vielmehr daran liegt -hier auf diesem Blog- unterschwellig dein Nazigedankentum kund zu tun.
Ich wünschte, ich würde mich irren, aber dein Humbug steht hier nun mal schwarz auf weiß.
Damit erweist du übrigens Dr. Habig auch keinen Dienst -eher gegenteilig.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er für deine Naziprotagonisten Wohlwollen empfindet und er sich eher fragen würde:
Muß ich zusätzlich noch eine Verteidigungslinie aufbauen gegen ewig Gestrige, in derem Dunstkreis sie mich ohne mein Zutun mißbrauchen und wofür ich in keinster Weise verantwortlich bin?
Ich bin kein Freund von Wiederholungen, aber bei deiner Gesinnung erscheinen sie mir mehr als angebracht.
Wiederum daher:
Mein Beileid!
Thomas Bentzien

Sag mal – Du tickst wohl nicht mehr ganz richtig, mich hier in die Nähe der Nazis zu rücken

Sie sind noch nicht mal in der Lage, zu erklären, warum die Westalliierten im 2. Weltkrieg keine 2. Front aufgemacht haben, obwohl doch 6 Millionen Menschen im Holocaust industriell vergast wurden. Diese Frage zu beantworten ist aber zentral. Mit der Nichteröffnung der zweiten Front haben die Westalliierten den Holocaust direkt mit unterstützt und in dieser Dimension überhaupt erst ermöglicht. Komischerweise ist davon aber in den Medien und auch am Nürnberger Tribunal nie die Rede gewesen. Was bleibt dann noch als Erklärung? Sie können ja mal versuchen, sich dazu sachlich zu äußern.

Dass das Nürnberger Tribunal Morde in Auftrag gegeben hat, ist eine historische Tatsache.
Es ist auch eine Tatsache, dass ein Horst Mahler sowas nicht gemacht hat. Er hat auch – im Unterschied zu denen, die ihn 10 Jahre freiheitsberaubt haben – nie einen Menschen freiheitsberaubt.
Daraus folgern Sie nun messerscharf, dass für Sie Horst Mahler ein übelster Charakter ist, nicht etwa die kriminelle Mörderbande des Nürnberger Tribunals oder die die wirklich kriminell geworden sind, indem sie ihn 10 Jahre freiheitsberaubten.

§ 239 StGB
„(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.“

Horst Mahler hat beide Beine während seiner Freiheitsberaubung verloren.
Auffällig ist, dass dieses Gesetz eine Freiheitsberaubung von 10 Jahren gar nicht kennt.

Schauen wir doch mal in sogenannte „zuverlässige Quellen“ des Mainstreams

1.
„Wie die SS ihren Massenmord vertuschen wollte“, WELT (online) 11.11.2022
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article136709955/Wie-die-SS-ihren-Massenmord-vertuschen-wollte.html

„Also sprengten am 26. Januar 1945 morgens gegen ein Uhr Pioniere der SS das letzte
verbliebeneKrematorium von Auschwitz (/kultur/history/article12277320/Die-Ingenieure-des-Todes-kamenaus-Erfurt.html). Die Verbrennungsöfen der anderen Krematorien waren schon vorher abmontiert,die Gebäude und die unterirdischen Gaskammern ebenfalls durch Detonationen zerstört worden.“
„Die wichtigsten Beweise für die Gräuel des Massenmordes aber waren natürlich die Augenzeugen.“

2.
«Nicht ein einziger Nachbar hat den Vorhang aufgezogen, um zu sehen, was passiert» –Griechenlands älteste Auschwitz-Überlebende istgestorben. In Neue Züricher Zeitung, 5.1.2023
https://www.nzz.ch/international/nicht-ein-einziger-nachbar-hat-den-vorhang-aufgezogen-um-zu-sehen-was-passiert-griechenlands-aelteste-auschwitz-ueberlebende-ist-gestorben-ld.1589934

„Vor dem Besuch von Gauck, der sich das Treffen mit der Holocaust-Überlebenden gewünscht hatte, sagte Cohen, sie wolle ihn fragen, woher der Hass komme, Millionen von Menschen LEBENDIG ZU VERBRENNEN, nur weil sie einer anderen Religion angehörten.“
(Hervorhebung von mir)

Aufgrund Ihrer bemerkenswerten Sachkunde dürfte es Ihnen ein Leichtes sein, hier darzulegen, wieso man die Zeugen nicht beseitigt hat, und warum die unzähligen Holocaustüberlebenden noch nicht mal wissen, ob die Menschen nun verbrannt oder vergast wurden.

Unbestritten stehen die Überlebenden dafür, dass sie gerade nicht getötet wurden.

Der Höß hätte ja vielleicht was dazu sagen können. Aber der ist ja ermordet worden.
Sie sind ja ein Freund von Mördern, die andere Menschen des Mordes bezichtigen und sie dann ermorden lassen, damit die nicht mehr reden können.

Wenn hier jemand Nazi ist, dann Sie. Weil Sie diese Methoden für richtig halten, wenn Sie von der richtigen Seite, von den Guten begangen werden. Schon sind Sie dabei, heißen das Morden und das Freiheitsberauben für berechtigt.

Das viele Leid, dass Sie letztlich mitzuverantworten haben, geht Ihnen am Arsch vorbei.
Wahrscheinlich würden Sie die beiden Beine, die Horst Mahler verloren hat, noch als Trophäe für den Sieg des Guten gegen das Böse bei sich in der Vitrine ausstellen.

Lillysagt:
9. Mai 2022 um 10:54 Uhr

Du brauchst dir keine Mühe mehr zu geben. Dein ganzer Wortschwall ist eine ständige Wiederholung deiner in Beton gegossenen Meinung, die ihrer Grundlage entbehrt. Da helfen auch keine weiterführeden Quellen, die automatisch verworfen werden, weil es dir geht nur um Selbstbestätigung und Selbstreferenzialität geht.

Absolut nicht lesenswert. Tschüss mit ü.

https://corona-blog.net/2022/04/23/der-westen-schafft-sich-einen-neuen-feind-den-er-kontrollieren-kann-oder-geschichte-ist-die-luege-auf-die-man-sich-geeinigt-hat/

Während es mir darum ging, die Methoden der Justiz bei der Verfolgung von Holocaustleugnern darzulegen, um den Kontext mit den aktuellen Methoden der Verfolgung von Menschen, die das Corona-Spielchen nicht mitgespielt haben, aufzuzeigen, versuchen Sie das in eine Nazi-Diskussion zu drehen, um hier Kommentatoren anzugreifen und zu dikreditieren und am besten noch den ganzen Blog zu beschädigen.

Eine kleine Recherche ergab, dass es nicht das erste mal ist, dass sie so agieren.

Nochmal Thomas Bentzien:

„Ich bin ein Freund der feinen Sprache“:

„Thomas Bentzien
6. Juni 2023 at 22:51
Hallo Solaris Post,
ich finde es schade, daß du mit einer solch herabwürdigenden Sprachweise ins Feld ziehst.
Zuallererst sollte es doch um Inhalte und Erkenntnisgewinne gehen, die auf diesem Blog je nach gusto angeboten werden.
Die Schwierigkeit ist, zu differenzieren: Ich persönlich kann der höckebesoffenen AFD und ihrer oben manifestierten Klimabeurteilung absolut nicht folgen.
Darüberhinaus nicht, weil wir uns seit locker 30 Jahren Klimaextrema zu stellen haben, die haus- bzw. menschengemacht sind. Der naturgegebene Wechsel zwischen Eis- und Warmzeiten bedingt lange Perioden über gemächliche Jahrhunderte. Das abrupte Abschmelzen von Süßwasservorkommen entspricht leider nicht dieser Gemächlichkeit, sondern ist der „Industriellen Revolution geschuldet, die mit James Watts fossil betriebener Dampfmaschine begann.
Ich bin ein Freund der feinen Sprache und der halbwegs korrekten Grammatik. Ich kann dir an dieser Stelle nur anraten, nicht mehr so einen Stuß zukünftig zu schreiben: „Hey du feiger Sack, wirst auch diesmal wieder nicht den Kommentar veröffentlichen, weil er zeigt, was du für eine Schwafler und Egomane bist“.
Das Verstecken hinter Pseudonymen wie beispielsweise „Solaris Post“ fällt nach meinem Dafürhalten in die Rubrik der feigen Internethelden, unter denen ich dich leider zu subsummieren habe.
Mein Beileid vom Schnepfenbusch
Thomas Bentzien“

https://www.konstantin-kirsch.de/2023/06/wie-klimamodelle-funktionieren.html/comment-page-1#comment-98390

Dieser Herr kann nichts anderes, als alles ungeprüft nachzuplappern, was „von oben“, natürlich von „Experten“ kommt. Das vertritt er mit kräftigem Imperativ und fordert Gefolgschaft. Eine weitere Stärke von ihm ist Pöbeln – gegen die, die sich erdreisten, seinen Ansichten etwas entgegen zu setzen.

Nein Herr Bentzien – es geht um Sie.
Sie können ohne jegliche Beschäftigung mit einer Sache fundamentale Urteile treffen. Sie stehen über anderen Menschen. Sie dürfen Pöbeln und Richten. Sie dürfen zermalmen. Sie brauchen nichts begründen oder erklären. Das haben gefälligst die anderen zu tun und dann erkennen Sie das selbstverständlich nicht an, weil nur das richtig sein kann, was von oben, von der Politik kommt.

Egal ob Klimaschwindel, Ukrainekrieg, Corona, Holocaust, Nazis – Sie kennen immer die richtige Meinung, die stets die der Regierungsmedien ist.

Du schlägst dir die Nacht um die Ohren, um mir ordentlich einen einzuschenken und bezeichnest mich letztlich als ichbezogenen Nazi.
Bei deinem Antwortengewitter läßt du die Frage um Dr. Habigs persönliches Schicksal leider außer Acht. Seine Anwaltschaft feilt hoffentlich an einem Berufungsverfahren und muß sich dabei stets vergegenwärtigen, daß weitere Strafverfahren im Raum stehen.
Angesichts der Tatsache, daß seine Anwaltschaft auch Beiträge dieses Blogs implementiert, lag mein Gedanke zur Kritik an dir nahe, der Staatsanwaltschaft nicht weiteren Nährstoff in Form deiner Gesinnungskommentare zu liefern, die ich tatsächlich nicht für förderlich halte.
Die Staatsanwaltschaft liest auch mit und letztlich geht es um die Seriösität der Quellen. Der Corona-Blog ist in meinen Augen eine Informationsquelle, die ich für justiziabel empfinde und bleiben sollte.
Dein Geschreibe mündet daher in ein Störfeuer, welches du vermutlich müde und ohne Rücksicht entzündest hast.
Schlaf dich mal aus
Thomas Bentzien

Ich verkündige hier keine Wahrheiten, sondern bestenfalls meine Sicht. Die kann selbstverständlich falsch sein, da ich auch nur eine begrenzte Einsicht in die Dinge habe. Kommen weitere Informationen hinzu, dann muss ich diese Meinung möglicherweise ändern. Allerdings werde ich hellhörig, wenn auf Meinungsäußerungen mit langjährigen Freiheitsstrafen reagiert wird.

Ich möchte mal das Thema dieser Rechtsprechung etwas vertiefen.

§245 Abs 2 StPO
„(2) Zu einer Erstreckung der Beweisaufnahme auf die vom Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen herbeigeschafften Beweismittel ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein Beweisantrag gestellt wird.“

Unglaublich: Über entlastende Tatsachen zugunsten des Angeklagten wird nur Beweis erhoben, wenn der Angeklagte es ausdrücklich beantragt hat.

weiter im Gesetzestext:
„Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Beweiserhebung unzulässig ist. Im übrigen darf er nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, wenn zwischen ihr und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Zusammenhang besteht oder wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist.“

Wann ist denn nun genau etwas erwiesen oder offenkundig:
Dazu das Kammergericht Berlin::

BGH 3 StR 508/17 – Urteil vom 17. Mai 2018 (KG Berlin)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/17/3-508-17.php

„Tatsachen sind allgemein bekannt, wenn es sich um Vorgänge handelt, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten können.“

Da werden gleich die nächsten Fragen aufgeworfen:

Was ist eine zuverlässige Quelle? Wer legt das fest?

Berichtet beispielsweise ARD/ZDF über den Holocaust ohne einen Beweis zu bringen, dass das berichtete auch den Tatsachen entspricht, dann habe ich als Zuschauer eben keine Kenntnis davon, dass es den Holocaust auch tatsächlich gegeben hat, sondern nur Kenntnis von der Tatsache, dass ARD/ZDF behaupten, dass es den Holocaust gibt.

Nun haben aber ARD/ZDF im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezeigt, dass sie eben gerade keine zuverlässigen Quellen sind:
So wurde zunächst sehr langer Schutz durch eine Corona-Impfung behauptet, dann war man plötzlich nur nach einer 2. Impfung vollständig immunisiert und schließlich war man überhaupt nicht mehr immunisiert, wenn man nicht weiter „Impfungen“ (Booster) in sich einbringen ließ.

Und weiter im Text des Kammergerichts:
„Das Merkmal der Allgemeinkundigkeit setzt sich mithin aus zwei Elementen zusammen, demjenigen der allgemein vorhandenen Kenntnis bzw. der allgemein zugänglichen Erkenntnisquelle einerseits und der inhaltlichen Richtigkeit der in Betracht kommenden Tatsache.“

Und von mir extra hervorgehoben:
„Dabei stellt der Umstand, dass die Kenntnis von der Tatsache von einer grundsätzlich unbeschränkten Allgemeinheit geteilt wird, zugleich ein gewichtiges Indiz für deren Richtigkeit dar.“

BGH 3 StR 508/17 – Urteil vom 17. Mai 2018 (KG Berlin)
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/17/3-508-17.php

Das heißt im Klartext, dass eine allgemeine Meinung, zum Beispiel das Hexen eine Gefahr sind und auf Kerkerhaufen verbrannt werden müssen, dass es Gott gibt und das die Erde eine Scheibe ist, ein iIdiz dafür ist, dass diese Tatsachen richtig sind.

In deutschen Holocaustverfahren wurde wiederholt eine Beweiserhebung über die behauptete Tatsache des Holocaust mit diesem merkwürdigen Verständnis von Offenkundigkeit abgelehnt – und die Menschen somit im Namen einer angeblichen allgemeinen Meinung der Freiheit beraubt.

Und nun kommen diejenigen ins Spiel, die Quelle dieser allgemeinen Meinung sind:
sogenannte Leitmedien wie ARD/ZDF, die ZEIT (Joffe), DER SPIEGEL, Wikipedia, und andere.

Diese haben nun mittels einer Holocaustdauerschleife diese angeblich allgemein geteilte Meinung zum Holocaust geschaffen und damit die propagandistische Basis für den Beginn der Verfolgung von Menschen wegen Holocaustleugnung in den 1990er Jahren geschaffen.

Dabei scheute man nicht vor dem Bruch des Grundgesetzes zurück, indem man einfach behauptete, eine abweichende Meinung zum Holocaust sei eine Leugnung und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Letzteres ist schon deswegen falsch, weil Artikel 5 Grundgesetz nicht die Wahrheit schützt, sondern die Meinungsfreiheit.

In der Endkonsequenz haben sie gesagt, dass das Grundgesetz nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist, was man nun an der Rechtsprechung zu den Coronamaßnahmen bestätigt findet.

Warum ist das nun an dieser Stelle so wichtig?

Weil es in Sachen Corona und menschengemachte Klimakatastrophe exakt genauso läuft.
ARD/ZDF und andere Leitmedien schaffen mit einer Corona- und Klimawandel-Dauerschleife die allgemeine Meinung, den allgemeinen Glauben an die Corona-Gefahr und die Klimakatastrophe.

Wenn man dann diesen Glauben propagandistisch ausreichend in die Hirne der Menschen eingelernt hat, dann kommen dann wie bei der angeblichen Holocaustleugnung, die bestenfalls eine falsche Meinung ist, die rechtswidrigen Gesetze, aufgrund derer dann schließlich nicht nur jede Leugnung , sondern jede Verharmlosung des Klimawandels oder der Coronagefahr mit Freiheitsberaubung verfolgt wird.

Insofern muss sich niemand über diese Urteile hier wegen falscher Gesundheitszeugnisse wundern, wo doch beispielsweise bei psychiatrischen Gefährdungsgutachten – siehe Gustl Mollath – noch nie jemand wegen eines falschen Gesundheitszeugnisses belangt wurde, obwohl es sich offenkundig um solche handelte.

Hitler hatte einen Roland Freisler. So werden die Namen gewechselt aber im Auftrag u. Sinne der Politiker geurteilt. Eine Schande in diesem sogenannten Rechtsstaat.

Im Kanal „Wir für Heinrich“ wurde das Schlusswort von Herrn Habig eingestellt. Können (im Sinne von „technisch können“) Sie das hier noch verlinken für die Nicht-telegramleser? Es sind 22 Seiten handschriftlich, aber gut zu lesen. Ein menschlich reifer Richter hätte nach diesen Worten den Beifall des Publikums einen Moment geduldig „ertragen“ und dann ggf um Ruhe bitten können. Anstatt die Saaltür verschließen zu lassen und mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu beginnen.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Breywisch-Lepping wurde erst im Sommer 2022 von „Richterin am LG“ zur „Vorsitzenden Richterin am Landgericht“ ernannt. Hat also soeben einen beruflichen Aufstieg erreicht, auf den sie gewiss stolz ist. Quelle: Justizministerialblatt NRW Nr. 16 vom 15. August 2022.

Die Staatsanwältin Dr. Nina Linnenbank ist Richterin auf Probe. (Falls es nicht eine Namensgleichheit ist). Ein Richter auf Probe wird während seiner dreijährigen Probezeit auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt. Die Ernennung zur „Staatsanwältin (Richterin auf Probe) in Bochum“ wurde im Justizministerialblatt NRW 2022 Nr. 6 vom 15. März 2022 bekannt gemacht. Die will also noch Karriere machen. Den Titel tragen sowohl die Anwärter, die später als Richter arbeiten wollen als auch die, die bei der Staatsanwaltschaft bleiben wollen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/leipziger-kessel-tag-x-vermummter-staatsanwalt-polizei-ermittlungsmanahmen-strafprozessordnung/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
lest diesen Bericht und andere über die Antifademo in Leipzig und erinnert Euch an das was ihr auf den Corona-Demos erlebt habt und die Berichterstattung darüber.
War die deutsche Justiz vor ein paar Jahrzehnten auf dem rechten Auge blind so sind die Medien und ein Teil der Justiz jetzt auf dem linken Auge blind. Und da kritischer Umgang mit dem Thema Corona nach allgemeiner staatlicher Meinung nur ein Anzeichen rechter Gesinnung sein kann, ist dieses Urteil gegen Dr. Habig die zwangsläufige Folge diese öffentlich – rechtlich zelebrierten Gesinnungswandels. Selbständig denkende Menschen mit Rückgrat sind in der deutschen Justiz garantiert sehr selten anzutreffen. Denen droht ja sehr schnell EDEKA (Ende der Karriere). Ist so. Leider.

Die Justiz in Deutschland ist offenbar ziemlich kaputt. Das kommt davon, wenn man keine unabhängige Justiz hat und diese durch die Politik missbraucht wird.

Aber vielleicht wird das in ein paar Jahrzehnten in irgendwelchen Büchern aufbereitet und dann wird man sagen: „Oje, das war ja schlimm damals. Aber das kann nicht mehr vorkommen. Wir sind jetzt schlauer und lassen das nicht zu.“

Was natürlich nicht stimmen wird.

Die Rolle Juristen und Medizinern Im Nationalsozialismus, darüber gibt es Forschungen und Publikationen.
Man hat darüber gelesen und dachte, das liegt SO weit zurück….
Gibt es Berufe, die eine Affinität zu totalitärem Denken haben?
Gibt es eine sozialpsychologische Erklärung?

Meine Erklärung ist:

Wer hohen sozialen Status genießt, ist besonders gefährdet.
Erstens will so jemand diesen Status nicht verlieren und ist daher gefügig.
Zweitens wäre jemand in den meisten Gesellschaftssystemen nicht „nach oben“ gekommen, also in diese Position, wenn er nicht zuvor bereits gefügig gewesen wäre (meiner Erfahrung nach sind Medizinstudiengänge sehr totalitär aufgebaut und von Willkür gekennzeichnet, das hat schon System, bei Jura mag es ähnlich sein).
Drittens heißt jemand, der in einem System „nach oben“ gelangt ist, dieses System gerne gut, denn es legitimiert ihn und seinen Status.

Ansonsten noch: Selberdenken und Medizinstudiumsauswendiglernen… es gibt kaum einen größeren Kontrast.

„Bei Jura mag es ähnlich sein“. Nein, jedenfalls früher nicht. Nicht in der Ausbildung. Heute weiß ich es nicht. Sie müssen als Student oder Referendar die Rechtsprechung kennen, aber nicht sie nachplappern. Wenn ein Student sich mit zB BGH-Rechtsprechung auseinandersetzt, diese erörtert, Gegenmeinungen zitiert und am Schluß nach guter Abwägung und Begründung zu einem Ergebnis kommt, das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, ist ihm eine bessere Punktzahl sicherer, als wenn er schreibt: Der BGH hat gesagt und das und das OLG auch und deshalb ist das jetzt so. Mit sowas kann man eine Klausur auch richtig gut in den Sand setzen. Man kann sich natürlich auch mit guter eigenständiger Begründung regelmäßig der Rechtsprechung anschließen. Auch dann gibt es gute Noten – wenn die eigenständige Auseinandersetzung stattfindet. Es gibt kein richtiges Ergebnis, das belohnt wird. Es gibt nur eine gute Argumentation – man muss wissen und begründen können, warum man zu einem „anderen“ Ergebnis kommt. Ob man dann bei gleichermaßen gutem Examen in den Staatsdienst geht oder in die Anwaltschaft – das ist dann in der Tat eine Frage der Persönlichkeit.

Ihrer übrigen Analyse stimme ich weitgehend zu.

@M.L. Durch „Ihre“ Juristenschule sind Ihre heutigen Kollegen dann aber nicht gegangen, die da kühn, meist ignorant weg- anstatt rechtlich abwägen. Mir scheint auch für Juristen die Schule des Lebens prägender als ihre „Sonderschule“.

„Sie müssen als Student oder Referendar die Rechtsprechung kennen“

Dieser Satz zeigt, dass Sie hier versuchen, die Leute für dumm zu verkaufen.

Kein Jurist kennt die Rechtsprechung. Die kennen noch nicht mal die Kommentare.
Das wissen Sie ganz genau!

Der Jurist ist ein Flüchtling vor der Verantwortung.

So hat es der Schnauzbartträger erklärt.

Ich habe bisher nicht gefunden wann und wo. So wie er in seinem Buch von Verantwortung schrieb, muss das seiner Beobachtung entsprungen sein: er sah mental schwache, die aber trockene Logik konnten, und sich daher durch Kenntnis von komplexen Gesetztexten mächtig fühlten. Unter anderem, weil sie – genau wie Politiker – stehts eine Rheotorik aus der Komplexität herausgreifen können um sich selbst herauszureden.

In der Juristik sammeln sich also einseitige Charaktere, die gern konsequenzenlos Macht ausüben während sie sich in völliger Realitätsabstinenz an der Arbeitskraft unbeteiligter laben.

Macht durch Hierarchie ist alles was solche Charaktere kennen – ideales Personal für jede Form von Diktatur.

@Bernd Klaus
Danke für Ihre i. A., häufig, allermeist zutreffende Charakterisierung des Juristen. Wobei, kann man einen Charakterlosen charakterisieren?
Aber, ABER, es gibt Ausnahmen, sowohl charakterlicher als auch zeitweiser Art. Zumindest Habigs Chefverteidiger, RA Schmitz, scheint mir mit so großem Einsatz hinter seinem Mandanten zu stehen, dass ich noch nicht glauben kann, dass er dies aus anderen Gründen als seiner Überzeugung und somit ehrlicher Rechtschaffenheit mit einer gehörigen Portion Menschenliebe zu leisten vermag. Er kommt mir auch hier im Blog viel zu kurz, mir fehlt sogar sein Vorname. Der Dank des Helden Harbig an Schmitz in seinem Schlusswort schien mir als einer von einem Held an einen – bisher & hier – verkannten. Vielleicht übertreibe ich mit „juristischer Held“, so etwas gibt es eventuell gar nicht, aber er ist allemal ein heldenhafter Kämpfer, ein juristischer Löwe. 🦁

P.S. Der Löwe im Talar kämpft wahrscheinlich so heldenhaft, weil er nicht nur für das Recht des einen verfolgten Menschen, sondern auch für unser aller Menschenrechte kämpft, somit auch weniger selbstlos als der eigentliche Held Dr. Heinrich Habig, aber mindestens genauso bedeutsam wie dieser, eher noch vorwärtstreibender, grundlegender, tribunal?!
RA Wilfried(!) Schmitz kämpft auch im Soldatenprozess gegen völlige Ignoranz, dito in zahlreichen Strafanzeigen gegen pol. Verantwortliche:
https://www.anwalt-schmitz.eu/soldaten-gegen-impfpflicht/
https://www.anwalt-schmitz.eu/strafrecht-wuerdigung-der-covid-19-injektionen/

Völlig richtig!

ich sehe Wilfried Schmitz als einen von sehr sehr (sehr) wenigen, die sich ernsthaft mit dem Begriff „Recht“ auseinandergesetzt haben. Wurde mir klar, als er in einem Interview erzählte wieso und warum er das Mahabharata komplett durchlas … wer sowas macht, einfach nur um zu wissen, IST nicht nur ernstnehmbar, er MUSS ernstgenommen werden.

… ich nehme weiterhin an, dass jemand vom Kaliber eines Schmitz sich nicht angesprochen sieht, wenn ich hier über Juristen herziehe. Hat er nicht nötig und er weis das.

Es ist genau wie mit Journalisten vs. Propagandisten: >99 von 100 selbstbezeichnenden Journalisten werden dem Begriff nicht ansatzweise gerecht, weshalb es scheinheilige Trittbrettfahrer sind, die in Schuhen laufen, die ihnen viel zu gross sind und dabei ausschliesslich Dinge zertrampeln, Ressourcen verschwenden und die Kriminellen davon kommen lassen bzw. selber welche sind.

Bei der GemeinWohlLobby Aktion neulich, wo Bürger bestimmen sollten welche Person sie auf welche Position im Staatsgebilde wählen würden – als Kontrast zu was die Parteien den Bürgen auflasten – habe ich Wilfried Schmitz als Justizminister UND Verfassungsrichter genannt und war bei weitem nicht der einzige.

(ob ER das will ist ne andere Frage; ihm würde definitiv nach dem Leben getrachtet)

@Bernd Klaus
Warum wird in diesem Blog die Leistung Wilfried Schmitz‘ so weit unten erörtert und im Gegensatz dazu das noch so tragische, persönliche Schicksal des nunmehr (hier, gefühlt) 99. Genspritzkranken in nicht selten reißerischen Aufmachern ausgebreitet?
Mehr und mehr verstehe ich Foristen Erfurts Kritik an anderer Stelle besser:
https://corona-blog.net/2023/07/02/bundesregierung-gibt-zu-11-kinder-nach-spritze-verstorben-pei-spricht-von-8-kindern/comment-page-1/#comment-82864

Hallo,

weil wir über das berichten, worauf wir Lust und Zeit haben. Außerdem haben wir über Rechtsanwalt Schmitz schon unzählige Beiträge geschrieben. Wenn Sie einen weiteren Beitrag zu Rechtsanwalt Schmitz haben wollen, dann reichen Sie gerne einen Gastbeitrag ein.
Viele Grüße
Anne vom Corona Blog Team

ich fürchte das hat wenig mit Wilfried Schmitz zu tun und dafür viel mit den Blog Betreibern, die sich offensichtlich in einem Feldzug gegen den ÖRR sehen … aber seit Jahren nicht begreifen wollen, deren Propagandisten zu helfen statt zu schaden …

Habe mir schon die Finger fusslig getippt deswegen, bekomme nie Antwort. Mein Gastbeitrag zum fundamentalsten aller Probleme – Geld – wurde ebenfalls unter den Tisch gekehrt.

Danke Bernd Klaus. Mit dem Geld verhält es sich ähnlich wie mit dem Charakter, beides … unbeliebt, zumindest spricht man nicht drüber, keine Lust, nicht keine Zeit, denn die ist 💰

Ich glaube mittlerweile nicht mehr, dass es dieses Mal so ein „Später“ geben wird. Also irgendwelche Bücher und Aufbereitungen.
Ich habe den argen Verdacht, dass diesmal alles weltumspannend und endgültig sein wird, also ohne jedes „Hinterher“.

Bin ich froh, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Was ich zu diesem Urteil hier lese ist erschrecken. Hier sollten sich einige mal etwas über die Verfassung und das Staatsrecht informieren und nicht nur billige Parolen raushauen.

Hugo, bist Du ein Roboter?
Willst Du provozieren und von den Leuten hier hören, dass sie den Staat in Frage stellen?

Streng Dich mehr an.

Die beugen absichtlich Recht und dies seit Jahrzehnten, eigentlich von Anfang an.
Beispiel dafür, dass dies schon von Anfang an so ist, ist die Inhaftierung von Rudolf Hess in Spandau. Vorwurf: Vorbereitung eines Angriffskrieges. Da dürfte wohl kaum ein amerikanischer Präsident frei herumlaufen – mit Ausnahme Donald Trump.

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