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Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot

Dr. Urmetzer (Anästhesist aus Nürnberg) wird in 60 Fällen vorgeworfen, die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben. Allerdings erfährt man durch einen Prozessbeobachter, dass Dr. Urmetzer die Patienten unterrichtete, dass diese unverzüglich zur persönlichen Vorstellung in die Praxis kommen müssen. Der verteidigende RA Prof. Weiler bat direkt zu Prozessbeginn den Rechtsmediziner auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Es bedarf in diesem Fall eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners. Dr. Weikl sagte letztes Jahr bei seinem Prozess: „Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?“ Das Telemedizin-Gesetz scheint derzeit nur für maßnahmentreue Ärzte zu gelten, die Menschen reihenweise krank geschrieben haben, ohne dass diese in der Praxis physisch erschienen, sagt Rechtsanwalt Siegmund. Urmetzer selbst sagt: „Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.“ Dr. Urmetzer wird keine Deals akzeptieren oder Kompromisse eingehen, er sei dabei genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Er sagt: „Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“

Dr. Urmetzer hat bereits mehrere Prozesstage vor dem Landgericht Nürnberg hinter sich – Kollegen sind am OP-Tisch wegen der Masken kollabiert

Stand 1. Juni 2023: Wir haben das neue Video zum 4 Prozesstag nun hier im Beitrag, etwas weiter unten, ergänzt.

Viele haben die Corona-Zeit hinter sich gelassen, andere müssen sich weiter vom Staat verfolgen lassen. Wir berichteten erst kürzlich vom Anästhesisten Dr. Urmetzer aus Bayern. Das Team um MWGFD begleitete mit Rechtsanwalt Edgar Siemund von „Anwälte für Aufklärung“ am 03.05.2023 die Eröffnung des Verfahrens gegen den Nürnberger Arzt Wolfgang Urmetzer vor dem Landgericht Nürnberg. Ihm drohen:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe
  • Berufsverbot

Denn wenn sie nicht sinnvoll sind, brauche ich kein Attest, wo drauf steht, dass sie nicht sinnvoll sind. Das macht keinen Sinn. Aber diese Frage stellt hier niemand in dieser Republik, weil man dann ja dann auf einmal darauf kommen müsste, die Regierung zu hinterfragen und das will kein Richter.

Prozessbeobachter und Rechtsanwalt Edgar Siemund

Urmetzer ist Anästhesist und leitet eine Praxis in Nürnberg mit den Praxisschwerpunkten Naturheilverfahren, Akupunktur und TCM. Vertreten wird er vor Gericht von den gleichen Anwälten wie bei Dr. Ronald Weikl aus Passau: Prof. Dr. Weiler und Dr. Geipel. Interessant, dass hier wieder einmal ein Experte – als Anästhesist ist er das – zum Laien degradiert wird. Urmetzer wies seine Patienten, einigen stellte er wohl nur vorübergehend ein Attest aus, darauf hin, dass sie persönlich bei ihm für eine Untersuchung in der Praxis erscheinen müssen.

Ich stehe das erste Mal vor Gericht und bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Ich habe mich schützend vor meine Patientinnen und Patienten gestellt, indem ich diesen in einer schweren Situation Maskenbefreiungsatteste ausgestellt habe. Ich hoffe, dass Gerechtigkeit die größte Rolle spielen wird und wissenschaftliche Aspekte gewertet werden und dann kann meiner Meinung nach nur ein Freispruch rauskommen.

Dr. Urmetzer

Dokumentation des Prozesses

Eike Burg lud zu den Prozessen auf seinem YouTube Kanal einige Videos hoch (wir haben diese hier gesichert da YoutTube ja dafür bekannt ist Inhalte zu löschen). Er war wohl bei den bisherigen Verhandlungen anwesend. Am 2. Prozesstag spricht Eike Burg erstmal zum Telemedizingesetz, danach erzählt er, dass ein Hauptkommissar der Kripo befragt wurde (Sicherstellung von Krankenakten, Laptop, etc.). Nach einer halben Stunde nach der Vernehmung forderte der Richter ein Rechtsgespräch. Eike Burg spricht davon, dass den Richter und die Staatsanwaltschaft etwas „beiße“. Zu dem Rechtsgespräch weiß er allerdings nichts. Auf ihn wirkt der Richter sehr souverän und professionell. Das macht er u.a. daran fest, dass der Richter nach dem zweiten Verhandlungstag den Gerichtssaal wechseln möchte, damit die 50-60 Leute, die dem Prozess beiwohnen möchten, auch Platz darin finden – Wahrung des öffentlichen Interesses.
Prozessbeobachter RA Siegmund kommt in seinen Ausführungen(nachfolgen) im MWGFD Artikel zu einem abweichenden Standpunkt.

Ungereimtheiten – Staatsanwältin muss mehrfach einräumen, dass sie sich geirrt habe

Am 3. Verhandlungstag war ein Professor der Rechtsmedizin anwesend, ein 86-jährige Zeugin wurde ebenfalls als Zeugin für die Staatsanwaltschaft gehört. Während der Verhandlung konnte sie gut Auskunft geben zu den Gesprächen mit Dr. Urmetzer bei der damaligen Vernehmung durch die Polizei wusste sie laut Eike Burg wenig. Er spricht von einer derartig hochwertigen Aussage, dass man diese in die Tonne treten könne. Auch zwei Polizisten wurden gehört, die darauf hinwiesen, dass Urmetzer keine Schwierigkeiten machte bei der Herausgabe der Datenträger. Die Staatsanwältin wirkt auf ihn überfordert, das erkennt man an Ungereimtheiten, bei denen sie immer wieder einräumen muss, dass sie sich geirrt habe.
Gestern um 10:00 Uhr fand dann wohl der 4. Prozesstag statt. Stand 1. Juni 2023: Wir haben das neue Video zum 4 Prozesstag nun hier ergänzt.

Prozessbeobachter RA Siegmund

Im Artikel des MWGFD heißt es:
Die Sinnfrage jener Prozesse mal beiseitestellend, lautet die Anklage zur Verfahrenseröffnung:
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB in 264 Fällen wider besseres Wissen und Gewissen.“

100 Maskenbefreiungsatteste soll er ausgestellt haben, doch im MWGFD Artikel heißt es: „Wie schnell der Vorwurf nach unten korrigiert wird, hatte man bereits in Dr. Weikls Prozess beobachten können, als am Ende von über tausend nur 24 Fälle übrig geblieben sind. Inwieweit der Vorwurf der Ausstellung unrichtiger Atteste Bestand hat, entscheidet sich schlussendlich anhand der Zeugenvernehmungen und der Beweisaufnahme. Es wird zu prüfen sein, ob vor dem Ausstellen der Atteste eine Anamnese stattgefunden hat, da ihm vorgeworfen wird, in 60 Fällen die Atteste im Vorfeld der körperlichen Untersuchung ausgestellt zu haben.

Im weiteren Artikel wird dann der Prozessverlauf geschildert, den wir hier gerne wieder geben möchten. Der Richter schien sogar die Art der Anamnesestellung in Frage zu stellen. RA Siegmund stellt die Frage, wie es überhaupt soweit kommen konnte, einem Arzt vorschreiben zu wollen, auf welchem Wege er seine Diagnosen stellt. Während die Telemedizin durch das Telemedizin-Gesetz freies Geleit maßnahmentreuen Ärzten ermöglichte, spielt dieses Gesetz bei der Thematik von Maskenattesten keine Rolle mehr. Standardgemäße Fragen für diese Art des Tatvorwurfs, seien wohl:

  • Wie kamen die Leute auf Sie zu?
  • Handelte es sich um neue Patienten oder waren diese bereits bei Ihnen in der Behandlung?

Im Artikel heißt es dazu:

Dafür wurden andere Belanglosigkeiten hinterfragt. Neben den für diesen Tatvorwurf standardgemäßen Fragen, wie z. B „Wie kamen die Leute auf Sie zu?“, „Handelte es sich um neue Patienten oder waren diese bereits bei Ihnen in der Behandlung?“, erlaubte sich der Richter, auch die Art der Anamnese in Frage zu stellen. So zweifelte er an, inwieweit eine ganzheitliche, auf TCM ausgerichtete Medizin, deren diagnostische Verfahren Hören, Befragen, Betrachten, Riechen und Betasten sind, überhaupt eine Ferndiagnose zulässt. Das Interesse an der TCM scheint hierbei rein polemischer Rhetorik zu folgen, da vor Gericht für gewöhnlich die Schulmedizin als Maßstab betrachtet wird. Hier fragt man sich unweigerlich, wie es überhaupt so weit kommen konnte, einem Arzt vorzuschreiben, auf welchem Weg er seine Diagnosen gewinnt. Haben sich die Ärzte im Zuge der Coronakrise die individuelle Gewissensfreiheit und Entscheidungsfähigkeit nehmen lassen? Und warum spielt das Telemedizin-Gesetz plötzlich bei dieser Thematik keine Rolle, während maßnahmentreue Ärzte en masse ihren Patienten beim kleinsten aufkommenden Keuschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen blind ausstellten durften, ohne dass sie ihre Patienten zu Gesicht bekamen?

E-Mail-Korrespondenz zwischen Urmetzer und Patienten

Die E-Mails wurden während des Prozess an die Leinwand geworfen und der Richter suchte sich einige E-Mails für Demonstrationszwecke heraus, „aus denen rauszulesen wäre, dass Maskenbefreiungsatteste in einigen Fällen auch vor einer persönlichen Visite ausgestellt wurden.“
Ein 30-jähriger wandte sich mit folgenden Worten an den Arzt:

Selbst einem Laien sollte klar sein, dass ein Stück Stoff die Übertragung vor Viren nicht hemmt. Es belastet mich psychisch sehr. Schlimm gerade in Bayern als Verbrecher darstellt zu werden, nur weil ich frei atmen möchte. Wie soll ich als souveräner Vater meinen Sohn erziehen, wenn er kein Gesicht vor sich hat. Mein 9 Monate alter Sohn soll unter gesunden Umständen aufwachsen können. Vertrauen geht nicht mit stupider Gestik.

Siegmund kritisiert, dass alleine die Frage, welche die richtigen Beschwerdebilder und Anamneseverfahren dafür wären, falsch sei. „Darüber zu diskutieren, ob psychische Beschwerden oder Beklemmungsgefühle schon ein Attest begründen, bereits ein Zungenbelag schon ausreicht, Atemnot und Kreislaufbeschwerden überzeugend genug sind oder es erst Vorerkrankungen bedarf, ist pervers, angesichts der Tatsache, dass der Maskenzwang laut einigen Studien sogar als Körperverletzung einzustufen ist. Ärzte hätten bei der Nutzung und nicht bei der Befreiung von Masken eine Abwägung vornehmen müssen.“

Dr. Weikl machte in seinem Verfahren letztes Jahr bereits klar:

Wie stellen Sie sich das vor? Ich soll meinen Patienten die Maske aufsetzen lassen und so lange warten, bis ich ihre Atemnot, ihre Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen hautnah miterleben kann?

Dr. Weikl

Waren die Masken überhaupt sinnvoll?

RA Edgar Siemund kritisiert, dass niemand die Frage stellt ob Masken überhaupt sinnvoll waren. Das liege daran, dass man mit dieser Erkenntnis die Regierung hinterfragen müsse, was kein Richter wirklich möchte.

Wie immer wurde kleinteilig auf Details rumgehackt, die der sogenannten Rechtsprechung wichtig sind und von denen sie meinen, dass sie einen unbescholtenen Arzt verknacken können. Und um das wesentliche Thema läuft die Katze wie um den heißen Brei rum, nämlich um die Frage, ob diese Masken überhaupt sinnvoll waren und ob es dann überhaupt einen Sinn macht, ein Attest auszustellen, sie nicht zu tragen. Denn wenn sie nicht sinnvoll sind, brauche ich kein Attest, wo drauf steht, dass sie nicht sinnvoll sind. Das macht keinen Sinn. Aber diese Frage stellt hier niemand in dieser Republik, weil man dann ja dann auf einmal darauf kommen müsste, die Regierung zu hinterfragen und das will kein Richter.

Maskenbefreiung nur bei Vorerkrankungen notwendig?

Siegmund schildert, dass es bei der Mehrheit der Patienten eben erst durch das Tragen der Maske gesundheitliche Beschwerden entstanden. Kernaufgabe eines Arztes ist es nicht nur Krankheiten zu behandeln, sondern auch die Prävention der Gesunderhaltung.

Urmetzer sagt selbst dazu:

Wenn mir ein Patient glaubhaft schildert, dass er entsprechende Symptome entwickelt, dann ist meine Expertise als Facharzt für Anästhesie von entscheidender Bedeutung. Ich habe jahrelange in OP-Sälen oder auf Intensivstationen gearbeitet und mich täglich mit Atmungsparametern auseinandersetzen müssen. In vielen Fällen habe ich gesehen, wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen am OP-Tisch auch wegen der Rückatmung von Kohlendioxid kollabiert sind.

Dr. Urmetzer

Die Art der Verwendung der Maskenatteste spielt ebenfalls eine Rolle

Hierbei gibt es zwei Arten:
„Für eine Bestrafung nach §278 der alten Fassung, die diesem Verfahren zu Grunde liegt, müssten die Maskenbefreiungsatteste zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt worden sein.“
„Die Atteste wurden jedoch ausgestellt, um den Patienten die Möglichkeit zu geben, schlicht und ergreifend im öffentlichen Raum frei atmen zu dürfen (Öffentliche Verkehrsmittel, Supermarkt, Kino, Restaurant etc.).“

Anwalt Prof. Weiler gibt zu bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt in Bayern eine Verordnung galt die es erlaubte, glaubhaft zu machen, dass man die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen könne. Darüber informierte Prof. Weiler wohl auch während der Verhandlung.

Beweisanträge – es bedürfe eines fachgleichen Arztes und keines Rechtsmediziners

Siegmund führt dies näher aus:

Da ohne Berücksichtigung der aktuellen medizinischen, evidenzbasierten Erkenntnisse über die Wirkungslosigkeit, gar Schädlichkeit von Masken kein Urteil gefällt werden kann, ist davon auszugehen, dass die Verteidiger entsprechende Beweisanträge stellen werden. Denn gleich zu Beginn bat der Verteidiger Prof. Dr. Weiler, den Rechtsmediziner, auf dessen Gutachten, die Vorwürfe gründen, auszuladen. Um zuverlässig feststellen zu können, wie konsistent das Anamneseverfahren von Urmetzer ist, bedürfe es einer fachgleichen Begutachtung durch einen fachgleichen Arzt.

Urmetzer akzeptiert keine Deals oder Kompromisse

Weiter wird kritisiert, dass Gerichte eigentlich in der Beweispflicht stehen müssten Wie hieß es einst: „im Zweifel für den Angeklagten“.

Ich bin da genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Auch in meinem Fall ist es so, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung möglicherweise ein Berufsverbot beantragen will. Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.

Dr. Urmetzer

Alles im allen, handelte sich hier um eine weitere Gerichtsverhandlung, die deutlich werden ließ, dass Gerichte in der Beweispflicht stehen müssten. So erwartet Urmetzer, dass die Staatsanwaltschaften in jedem einzelnen Fall nachweisen müssen, dass er wider besseres Wissens gehandelt habe. „Doch genau das Gegenteil habe ich gemacht“, so Urmetzer: „Ich habe wegen besserem Wissen und Gewissen den Menschen geholfen und sie vor gesundheitlichen Schäden gewarnt“. Dass es zur Verkehrung dieser Beweispflicht überhaupt gekommen ist, erklärte Dr. Urmetzer wie folgt: Der größte Trick der Pandemie war es, gesunden Menschen ‚klar‘ zu machen, dass sie krank sind (PCR-Test), ohne Symptome zu haben. Dadurch wurde der natürliche Prozess – asymptomatisch = gesund – ins Gegenteil gekehrt und die Menschen wurden ihres Urvertrauens beraubt. Doch beweispflichtig sind im Rechtsstaat jene, die Grundrechte einschränken wollen und nicht jene, die sie bewahren wollen. Mit Kompromissen und Deals möchte er sich nicht zufriedengeben. So gab er im persönlichen Interview Folgendes zum Besten: „Ich bin da genauso kompromisslos wie Dr. Weikl. Auch in meinem Fall ist es so, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung möglicherweise ein Berufsverbot beantragen will. Wenn man nichts Unrechtes getan hat, kann es auch keinen Berufsverbot geben.“

Wir danken Ärzten wie Dr. Urmetzer, die in ihrer Expertise das Fundament jeglichen Wissens in ihrem Fachgebiet bilden, sich gegen diesen Wahnsinn zu stellen und ihre Patienten davor bewahrt haben. Das Team hofft bei den Prozessen auf volle Publikumsreihen und wir wünschen allen ganz viel Kraft. Über ein paar E-Mails würde sich der Arzt sicherlich auch freuen: w.urmetzer@t-online.de

Weitere betroffene Ärzte sind:

7 Antworten auf „Anästhesist Urmetzer (70J.) wegen angeblich falscher Maskenatteste vor Gericht – ihm droht eine Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot“

Es gab niemals irgendeinen Beweis für eine Corona-Pandemie, i. e. erhöhter Krankenstand / Sterbezahlen, es gibt nur massenhaft Beweise, dass keinerlei Bedrohung bestand. Keinerlei Bedrohung – keinerlei Handlungsbedarf, somit ist jede „Maßnahme“, wodurch die schuldige Freiheit eingeschränkt wird, per se illegal. Dass Masken nicht vor Erkrankung schützen, war obendrein schon lange vor der Corona-Lüge bewiesen und bekannt, cf. oralhealth, „Why face masks don’t work“, von 2016. Der Artikel wurde berühmt, weil er von oralhealth 2020 gelöscht wurde, weil er „nicht in das aktuelle Klima passt“.
Meine Schwester, Zahnärztin Dr. Esther Lingen, hat weiterhin ohne Maske behandelt. Und tatsächlich meldete die Zahnärztekammer Nordrhein z. B. am 28.01.2021: „Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Corona-Zeiten sicher.“ Wenn hier irgendetwas gewesen wäre, dann hätten sich die Siechenden und die Leichen hier stapeln müssen.
Wenn Staatsanwälte und Richter einer offenkundigen Lüge folgen, sind sie schuldig der Rechtsbeugung.

Leider konnte ich das YouTube Video vom 4. Prozesstag noch nicht fertigstellen. Am 27.05.2023 von 13:00 bis 18:00 Uhr hatte ich einen Infostand in der Karolinenstraße 12 vor dem Karstadt in Nürnberg und der forderte mir die absolute Priorität ab. Thema: „Rechtliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, Unterstützung der Eltern bei der Einreichung von Strafanträgen gegen Schulleitungen und Lehrer wegen „gefährlicher Körperverletzung durch Maske“ und Masernimpfung ist eine Solidarisierung gegenüber denen die sich nicht impfen lassen können, so das Bundesministerium für Gesundheit, allerdings gibt es kein Solidarisierungsgesetz“. Wir bereiten kostenlos die Strafanträge vor, geben sie bei der Staatsanwaltschaft ab und erst bei Prozess übergeben wir die Akten an Anwälte. Bis einschließlich November gibt es diesen Infostand an gleichen Ort und Stelle. Danke nochmals an die Spender die diesen Infostand erst möglich machten und machen. Der Infostand wird komplett aus Spenden finanziert, danke. Euer Eike Burg

Laut Maskenhersteller (z.B Firma Uvex): Partikelschutz der FFP1/2/3 Masken ab 600 Nanometer. Die Corona-Viren haben eine Partikelgrösse von maximal 160 Nanometer. Zudem steht in den Beiblättern der Maskenhersteller, daß keine dieser FFP Masken vor Viren schützt. Oder anders rum: Es bestätigt kein Maskenhersteller, daß FFP Masken vor Viren schützen. Nur der Staat lügt in der DGUV 112-190, mittlerweile, daß FFP2 Masken Viren schützen. Stand vor 2021 nicht drin. FFP Masken sind reine Grobfilter für Staub. Gut für Holzberufe geeignet. Kein FFP Maskenhersteller der Welt wird einen Virenschutz bestätigen.
FFP Masken sind hier vergleichbar mit Sonnenbrillen ohne UV Schutz. Man atmet voll ein bzw man reißt die Augen komplett auf, weil man sich geschützt fühlt. Dabei zieht man die Viren voll rein bzw die UV Strahlen gehen voll durch. So gesehen kann man den Staat zur FFP Maskenpflicht wegen vorsätzlicher Körperverletzung anklagen.
Bin von Beruf Staatlich geprüfter Elektrotechniker mit über 30 Berufsjahren, davon 12 Jahre als Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Berufsgenossenschaft Holz & Metall.

Sicher kenn ich auch Dies. Wollte nur mal das Ganze technisch aufbereiten. Egal von welcher Seite – die FFP Masken sind komplett sinnlos. Außer für die Abzocker und Politiker. Und diese Gruppen sind bis auf wenige Ausnahmen gleich zu setzen.

Das alles dient nur einem Ziel: Zu verhindern, dass bei der nächsten WHO-Pandemie wieder vereinzelt Ärzte tapfer an unserer Seite stehen.
Ziel erreicht, würde ich meinen.

@Carla 26. Mai 2023 um 19:31 Uhr
„Das alles dient nur einem Ziel: Zu verhindern, dass bei der nächsten WHO-Pandemie wieder vereinzelt Ärzte tapfer an unserer Seite stehen.“

Das sehe ich genauso, zumal die nächste Pandemie ja schon auf der Agenda steht… – ergänze: Es geht um die maximale Entledigung von Kritikern des tiefen Staates, und das betrifft ja nicht „nur“ das „Gesundheits“unwesen, genauso brutal gehen Polizei, Staatsanwälte und Richter auch gegen sog. Querdenker vor.

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