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Justizskandal: Dr. Habig seit über 12 Monaten in Untersuchungshaft – Befangenheit bei der Richterschaft?!

Rechtsanwalt Schmitz bringt es auf den Punkt, wenn ersagt, was die Justiz aktuell vermittelt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Schmitz vertritt Dr. Habig, der seit über 12 Monaten in der JVA Bochum sitzt. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden. Schmitz spricht davon, dass die Richter befangen sind. Als Gründe nennt er, dass die Besucher vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse müssen, obwohl es keinen Anlass gab, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden. Die in seinem Befangenheitsantrag abgelehnten Richter agieren auch deshalb hochbefangen, weil sie eine systematische Täuschung der Zeugen vornehmen, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei. Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen, am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz solle diesen nun schriftlich einreichen. Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt. Es scheint ihm so, als ob die Kammer nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abarbeiten möchte. Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden, getreu dem Motto: „Gestehe und belaste dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst du milde davon.“ Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären. Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche üblicherweise von JVA-Beamten bewacht werden.

Der Fall Dr. Habig – seit über 12 Monaten in Untersuchungshaft wegen der Ausstellung gefälschter Impfzertifikate – denunziert durch Arztkollegin – Rechtsanwalt Schmitz stellt einen Befangenheitsantrag

Natürlich wäre es langsam an der Zeit, diesen Blog zu schließen, denn zu Corona ist längst alles gesagt – so zumindest die Argumentationsweise unserer Kritiker. Ja, wir berichten seltener (unsere Ressourcen sind begrenzt) als andere Medienportale, die im besten Fall davon leben können. Aber wir werden weiter und immer weiter berichten und die Möglichkeit zum Austausch im Kommentarbereich oder unserer speziell dafür eingerichteten Seite bieten. Nun empfehlen wir jedem dringend sich die Zeit zu nehmen, die folgenden 20 Seiten zu lesen, denn sie zeigen auf, was sich derzeit in deutschen Gerichtssälen abspielt.

Rechtsanwalt Willfried Schmitz wandte sich mit einer E-Mail an uns. Er übersandte uns den Schriftsatz mit der Ablehnung der Richter, (wegen Befangenheit) – dazu aber später mehr.

Kurz die wesentlichen Punkte:

  • Laut Rechtsanwalt Schmitz ist das, was die Justiz aktuell mitteilt: „egal, was ihr Anwälte vortragt, interessiert uns überhaupt gar nicht, wir machen einfach nichts“. Die Situation in Deutschland stellt sich so dar, dass die Opfer verfolgt werden und die Täter geschützt werden.
  • Besucher/Prozessbeobachter müssen vor dem Gerichtssaal durch eine 2. Sicherheitsschleuse, am ersten Prozesstag wurden sogar die Personalien erfasst.
  • Richter nehmen systematische Täuschung der Zeugen vor, da noch immer davon gesprochen wird, dass sich mit einem Antikörpertest nachweisen lasse, ob jemand geimpft sei.
  • Den Befangenheitsantrag sollte Schmitz gestern zum Ende der Sitzung vortragen dürfen. Am Ende wich das Gericht von seiner Zusicherung ab und Schmitz soll diesen nun schriftlich einreichen.
  • Auch die Lesung von zwei Beweisanträgen wurde ihm untersagt.
  • Die erneute Hörung der Zeugen, da es bei der ersten Anhörung noch keine Wahlverteidiger gab, wurde vom Gericht abgelehnt.
  • Es ist davon auszugehen, dass die Zeugen massiv unter Druck gesetzt wurden nach dem Motto: „Gestehe und belaste Dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst Du milde davon.“
  • Außerdem hat die Kammer die Anträge für die Hörung der Sachverständigen Dr. Palmer, Prof. Dr. Sönnichsen, Prof. Dr. Beck, Prof. Dr. Kämmerer und Prof. Dr. Cullen abgelehnt. Behauptet wird, dass diese Zeugen ersetzbar wären.
  • Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche eigentlich von JVA-Beamten bewacht werden.

Kurz vorab, worum geht es?

Dr. Habig wird von einer Kollegin denunziert – er würde gefälschte Impfzertifikate ausstellen. Die Arztpraxis wurde durchsucht und Dr. Habig sitzt nun seit über 12 Monaten in Untersuchungshaft. Über den Fall und die Details haben wir in diesem Beitrag berichtet.

H. selbst sitzt seit dem 15. Mai 2022 in Untersuchungshaft. Erst am 12. November erhob die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in 589 Fällen. Insgesamt 23 Verhandlungstermine wurden bis Ende März angesetzt. Im Höchstfall drohen H. fünf Jahre Gefängnis. Laut Medienberichten sind bereits mehrere Patienten H.s zu Geldstrafen verurteilt worden. Weitere Verfahren sollen noch laufen.

RT Deutsch

Einen kleinen Erfolg gab es dann trotzdem, Dr. Habig wurde in Hand- und Fußfesseln eben zu den Gerichtsterminen überführt und zurück, der Mann ist 67 Jahre alt . Und dagegen habe ich Beschwere eingereicht und dieser Beschwerde wurde statt gegeben. Also Fußschellen muss er nicht mehr tragen, das habe ich abstellen können.

RA Schmitz

Prozesstag 16.05.2023

Zum Prozesstag am 16.05.2023 vor dem Landgericht Bochum ist in dem dafür eingerichteten Telegram Kanal zu lesen:

Insgesamt sollten an diesem Verhandlungstag vier Zeugen gehört werden.

Die erste Zeugin machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da sie ansonsten ihre Tochter hätte belasten können.
Die nächste Zeugin erschien nicht, da sie lt. Staatsanwältin Linnenbank mittlerweile in den Niederlanden wohnt und die Ladung nicht zugestellt werden konnte.
Ein weiterer Zeuge erschien trotz zugestellter Ladung nicht. Ihm wurde am Ende des Verhandlungstages ein Ordnungsgeld i.H.v. 150 Euro oder wahlweise 3 Tage Ordnungshaft verhängt.
Bei der vierten Zeugin handelte es sich um eine 40-jährige PTA der Apotheke am Hohenzollernpark in Recklinghausen, welche die Praxis Habig seinerzeit mit Gentherapeutika beliefert hatte. Sie wurde intensiv zu den logistischen und organisatorischen Abläufen zwischen Großhandel, Apotheke und Arztpraxen befragt.

Richterin, Wahlanwälte und auch der Pflichtanwalt befragten die scheinbar unsicher wirkende, leise sprechende Zeugin, welche optischen Prüfungen durchgeführt wurden, wer wann für welche Eintragungen (z.B. die Uhrzeiten) auf den Lieferscheinen zuständig war, wie Rückgaben von Impfstoffen dokumentiert wurden etc. Es wurde auch über einige Ungereimtheiten bzgl. der nachträglichen Eintragung von Daten bei der Rückgabe von Arzneien gesprochen (Beleg 16732) und die Zeugin räumte ein, dass keine 100%ige Sicherheit bei den Dokumentationen gewährleistet werden könnte.
Bevor die Zeugin geladen wurde, nahm die Richterin sämtliche Lieferbelege für die Anwesenden im Gerichtssaal (ausgenommen des Publikums) auf einer Leinwand sichtbar in Augenschein. Sie verlas ca. 70 Minuten lang die auf den Lieferscheinen vermerkten Informationen wie Datum, Name des „Impfstoffes“, Infos zur Lagerung (darf nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden, muss nach dem Auftauen bei 2 – 8 °C gelagert werden usw.), Chargen-Nr. Mindesthaltbarkeitsdatum, Praxisname, Adresse, Uhrzeit und Unterschrift jedes einzelnen Beleges.

Auf die Frage von RA Schmitz, ob denn mittlerweile der Grund für das Versagen beim Zustellen der Zeugen-Ladungen in den vergangenen Wochen bekannt sei, antwortete die Vorsitzende, darüber habe sie keine Kenntnis.
Die Sitzung wurde gegen 12.15 Uhr geschlossen.

Wegen fiktiver Fluchtgefahr wird Dr. Habig seit dem 18. Mai 2022 in Untersuchungshaft festgehalten

Rechtsanwalt Schmitz äußerte sich erst kürzlich beim Corona Ausschuss in der 155. Sitzung, „Im Nachhinein ist 2020“ ab 1 Stunde 8 Minuten sehr ausführlich zu dem Verlauf des Prozesses. Wir möchten hier einige wichtige Punkte zunächst wiedergeben, bevor wir auf den Befangenheitsantrag eingehen wollen.

Beantwortung zentraler Fragen

RA Schmitz spricht von zentralen Fragen, die geklärt werden können und müssen – also abstrakte Überlegungen eines Verteidigers.
Kann man mit einem Antikörpertest wirklich nachweisen, ob jemand geimpft worden ist oder nicht?
Ist das Handeln eines Arzt gerechtfertigt, wenn er seinen Patienten in dieser Zeit geholfen hat, […] und ihnen beisteht? Weil er sie beispielsweise von dem Druck befreien wollte, ungeimpft zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hat gegenüber allen Patienten behauptet, was wohl auch in allen Beschlüssen steht, dass der Antikörpertest nachweisen kann, ob jemand geimpft ist oder nicht. Damit wurde die körperliche Untersuchung, also Blutentnahme, angeordnet.

Die Blutentnahme erfolgt zwecks Durchführung eines COVID-19-Antikörpertests. Mit diesem wird sich nachweisen lassen, ob der Beschuldigte sich tatsächlich hat impfen lassen. Dies ist für die Feststellung einer Beteiligung des Beschuldigten von erheblicher Bedeutung.

Zeitcode 1:12:12

Prof. Paul Cullen könnte vor Gericht bestätigen, dass man mit dem Antikörpertest nicht nachweisen kann, dass jemand nicht geimpft worden ist. Gegenüber den Zeugen hat man aber diesen Eindruck erweckt, was damit eine Täuschung darstellt (verbotene Vernehmungsmethode). Von der Expertin der Gegenseite wird behauptet, dass nur bei immunsupremierten Patienten dies nicht nachgewiesen werden kann. Es gab aber sehr wohl Anwälte der betroffenen Patienten, die darauf hinwiesen, dass dieser Test dies überhaupt nicht leisten könne. Das wurde aber offensichtlich von der Staatsanwaltschaft ignoriert.

Auch auf die (Nicht-)Wirksamkeit der Impfung weist RA Schmitz hin (Wirksamkeit).

Zeugen wurden massivst unter Druck gesetzt, früh morgens fanden Hausdurchsuchungen statt. Auch wurde gegenüber einer Zeugin behauptet, dass sie ins Gefängnis gesteckt werden könnte. Offensichtlich wurde hier ein völlig falsches Bild vermittelt, Zeugen unter Druck gesetzt und bewusst getäuscht?

Copy und Paste Beschluss – Prüfung des Sachverhalts unzureichend

Schmitz kritisiert massiv die Rechtspflege in diesem Fall. Das Oberlandesgericht Hamm nahm die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und kopierte sie einfach in ihren Beschluss. Die Kritik daran von RA Schmitz wird einfach ignoriert, „auf 1,5 Seiten gibt es ‚hohle‘ Phrasen und das ist dann der Beschluss“.

Laut Schmitz ist die Prüfung eines Sachverhalts auf diese Art und Weise, wo es darum geht ob ein Mensch in Haft sitzen muss oder nicht, völlig unzureichend.

Das ist ja eine Botschaft. Man hat ja dadurch mitgeteilt: egal was du schreibst, egal was du hier widerlegt hast, es interessiert uns nicht. Vollkommen unbeeindruckt von deinem Vortrag nehmen wir die von dir zertrümmerte Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, kopieren das so in unseren Beschluss rein – dazu noch eben, als Garnitur, ein paar Phrasen und fertig ist der Beschluss. Das ist doch keine Rechtspflege. Wo ist denn da die Rechtskontrolle. Das waren der vorsitzende Richter Brauch, die Richterin Witte und Glock, die bilden den zweiten Strafsenat des OLG Hamm, dass die Menschen auch mal ein paar Namen hören, wer da wie schafft. […] Und aufgrund dieser schlampigen Arbeit ist der gute Mann, Dr. Habig, immer noch in Haft.

RA Schmitz

Schmitz hält Richterin für hoch befangen

Er schildert, dass wenn die Verteidigung spricht, die Richterin zur Decke blickt oder zu ihrer „offenkundigen“ Freundin – der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie arbeitet das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft ab, die Beweisanträge von Schmitz sind immer noch nicht umgesetzt worden, was Schmitz auch angemahnt habe.
Auch spricht er davon, dass eine Unterstützergruppe, welche die Prozesse besucht, nicht gerne von dem Gericht gesehen wird.

Er spricht auch von Schikanen, wie eine zusätzliche Sicherheitsschleuse vor dem Gerichtssaal. Am ersten Verhandlungstag wurden die Besucher aufgefordert die Personalausweise herauszugeben, damit diese kopiert werden können. Angeordnet wurde dies von der Richterin, die dies jetzt aber bestreitet.

Das Ziel, die Angeklagten und die Zeugen zu kriminalisieren, scheint jede Willkür zu rechtfertigen. […] Viele Zeugen haben vor Gericht geweint, weil die Hausdurchsuchung für sie immer noch ein einziges Trauma ist. Einige Zeugen haben mir nach ihrer Einvernahme vor Gericht auch berichtet, dass es sie sehr belastet hat, dass sie den Arzt belasten sollten, der ihnen ihrer großen Not doch beigestanden ist.

Befangenheitsantrag

Zeugenvernehmung

Auf Seite 12 wird explizit auf eine Vernehmung einer Zeugin hingewiesen. Diese spricht davon, dass sie bei der Hausdurchsuchung, die sie massiv überrumpelt hat, von den Beamten unter Druck gesetzt wurde. Ein weiterer Zeuge spricht ebenfalls davon, dass die Polizei ihm sagte, dass mehrere Zeugen schon geständig seien.

Auch das ist durch die weitere Beweisaufnahme eindeutig (!) bestätigt worden, dass Zeugen gesagt worden ist, dass andere Zeugen schon (alle) gestanden hätten.

Die Zeugin Mariya Lewandowski hat am 28.3.2023 vor Gericht erklärt, dass die Polizei ihrer gegenüber bei der Hausdurchsuchung auch erklärt habe, mehr als 1.000 Patienten seien schon geständig.
Beweis:
Mein Antrag auf Protokollierung dieser Aussage im Sitzungsprotokoll vom 28.3.2023
Die Befragung dieser Zeugin entspricht im Wesentlichen dem, was viele Zeugen vor Gericht erklärt haben, weshalb ich sie hiermit gem. unserer Verteidigermitschrift wiedergeben möchte (Zitat aus dem Protokoll des Kollegen Schlüter):

„Zeugin Lewandowski, Maria, 50 Jahre, medizinische Fachangestellte, wohnt in
Recklinghausen, nicht verwandt und nicht verschwägert.
Die Zeugin wird durch die Vorsitzende Richterin belehrt. Sie wird gefragt, ob das eigene Verfahren gegen die Zeugin eingestellt wurde. Die Zeugin sagte, dass ihr Verfahren nicht endgültig eingestellt worden ist. Durch die Vorsitzende besonders belehrt, waren die Zeugen bereit, Angaben zu machen.
Rechtsanwalt Schlüter widersprach der Verwertung der Zeugenaussage nach § 136a StPO.

Die Zeugin sagte aus:
Ich war bei Heinrich Habig in Behandlung, auch wegen der Impfung wegen des Coronavirus.
Ich war zur Behandlung mit meinem Sohn im Herbst in der Praxis, zunächst nicht wegen der Impfung. Ich habe mit Dr. Habig gesprochen, unter anderem über Probleme wegen Ablagerungen im Körper durch die Impfstoffe. Ich habe ihn gefragt, ob die Impfstoffe ausgeleitet werden können. Ich bin nicht geimpft worden. Es waren andere Impfstoffe vorrätig, als das geplant war.
Es gab dann einen zweiten Termin. Wir wollten uns nicht impfen lassen, ich wollte wegen meines Sohnes nochmals mit dem Arzt sprechen. Die Zeit war aber zu knapp. Wir haben dann einen neuen Termin für Februar 2022 gemacht, da war die Praxis aber bereits zu. Ich wollte wegen Problemen meines Sohnes zu Dr. Habig.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie es beim ersten Termin war: Wir haben im Wartezimmer gewartet. Dann waren wir im Sprechzimmer und erfuhren, dass anderer Impfstoff vorhanden ist, als erwartet. Ich habe den Dr. gefragt, ob er Erfahrungen mit dem Impfstoff hat. Er hat mir gesagt, er habe erfahren, dass der Impfstoff nicht so gut ist. Ich wollte mich dann nicht
impfen lassen.
Den zweiten Termin habe ich wahrgenommen wegen Problemen mit meinem zweiten Sohn. Die Zeit war aber zu knapp.
Meinen Impfausweis hatte ich dabei.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob beim Verlassen der Praxis etwas im Impfausweis eingetragen war: Was, weiß ich nicht, irgendwas, aber der Eintrag war nicht zu Ende gemacht.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was sie mit dem Impfausweis gemacht hat: Ich habe den entsorgt, weil wir uns nicht mehr impfen lassen wollten.
Auf die Frage der Vorsitzenden, ob der Arzt den Impfpass unterschrieben hat: Daran kann ich mich nicht erinnern.

Auf die Frage der Vorsitzenden, ob Aufkleber angebracht worden sind:
Daran kann ich mich auch nicht erinnern.

Auf die Frage der Vorsitzenden, welchen Impfstoff die Zeugin ursprünglich haben wollte:
Biontech habe ich gedacht. Aber man hat dann angefangen, alles gemischt zu spritzen. Das war uns zu riskant.
Meine Kinder haben auf die Kinderimpfungen mit Nebenwirkungen reagiert.

Auf die Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob etwas bezahlt worden ist: Ich habe nichts bezahlt, eine Rechnung habe ich auch nicht bekommen.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie das mit der Polizei gelaufen ist: Die Polizei hat uns gesagt, wir sollen den Impfausweis abgeben, sonst werde das Haus durchsucht. Den Impfausweis hatte ich nicht mehr, deswegen wurde mein Haus durchsucht und auch das Handy. Ich musste dann Blut abgeben, warum weiß ich nicht, weil ich gesagt habe, dass ich nicht geimpft bin.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie die polizeiliche Situation etwas näher schildern könne: Ich hatte einen freien Tag, ich habe Yoga gemacht, die Polizei war morgens da, wann genau weiß ich nicht mehr. Sie sind lange da gewesen. Sie haben mir den Durchsuchungsbeschluss gegeben. Ich habe versucht, einen Rechtsanwalt zu sprechen. Dazu habe ich meinen Mann angerufen. Der hat bei unserer Rechtsschutzversicherung
wegen einer Anwaltsempfehlung angerufen. Die haben uns dann eine Telefonnummer gegeben. Ich habe einen Rechtsanwalt erreicht, der hat mir aber gesagt, ich müsse einen Termin mit ihm machen. Ich war sehr aufgeregt, deswegen habe ich die Durchsuchung zugelassen. Ich habe dann Papiere der Polizei gelesen.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie über ihre Rechte aufgeklärt worden ist: Nein, daran habe ich keine Erinnerung.

Rechtsanwalt Ruschmeier kam um 10:51 Uhr in den Sitzungssaal.

Auf Frage von Staatsanwältin Dr. Linnenbank: Beim ersten Termin in der Praxis von Dr. Habig waren beide Söhne dabei. Ich war alleine im Sprechzimmer. Ich wollte dann im Nachhinein den Impfausweis loswerden, was eingetragen war, weiß ich nicht mehr. Der Arzt und ich haben uns vorher nicht über Eintragungen unterhalten. Ich war nicht überrascht über Eintragungen. Ich habe nicht von Dr. Habig gehört, dass es den
Impfausweis ohne Impfung gibt.

Auf weiteren Vorhalt der Staatsanwältin aus der polizeilichen Akte: Ich habe das alles nicht gemacht, um eine Eintragung zu erhalten.

Auf die weitere Frage der Staatsanwältin nach einem Aufklärungsgespräch: Wir haben uns über Impfstoffe unterhalten. Ich hatte große Angst vor Nebenwirkungen. Herr Dr. Habig sagte mir, er habe keine Kenntnisse über die Nebenwirkungen, weil die Impfstoffe neu sind.
Er hat nicht für die Impfung geworben und auch nicht davon abgeraten. Wir haben uns dann noch über die Adjuvanten der Impfstoffe unterhalten.

Auf Nachfrage von Staatsanwältin Tophoff: Wem gegenüber die Einwilligungserklärung abgegeben worden ist: Das weiß ich nicht mehr.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz:
Die Polizei war morgens bei uns, wieviel Uhr weiß ich nicht mehr. Ich war mit beiden Söhnen beim Arzt wegen der Folgen der Kinderimpfungen. Bei den Kindern sollte ausgeleitet werden. Bei meinem Sohn Julian ist das auch erfolgt. Ich wollte den zweiten Impftermin als normalen Termin nutzen. Zum späteren Termin war die Praxis dann aber bereits zu. Durch das Ausleiten bei Julian ist sein Magen-Darm-Problem besser geworden. Wir haben mit Dr. Habig einen Ausleitungsplan erstellt, der dann aber nicht mehr durchgeführt werden konnte, weil die Praxis zu war. Wenn ich als medizinische Fachangestellte gefragt werde, wann und wie der Arzt die Beratung macht: Ich erwarte, dass ich vor der Impfung über die möglichen Folgen aufgeklärt werde. Bei Dr. Habig habe ich bemerkt, dass er mir zuhört, er hat sich Zeit genommen, wie es sonst nur Privatärzte oder Heilpraktiker machen. Ich wollte wissen, welche Risiken bestehen, der Arzt muss aufklären, dazu ist er rechtlich verpflichtet. Die Aufklärungsbögen reichen nicht aus. Sie ersetzen nicht das Aufklärungsgespräch. Dass
die Impfung gut, sicher und nebenwirkungsfrei ist, ist nicht richtig.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin sich bei der
Hausdurchsuchung unter Druck gesetzt gefühlt hat:
Ja, ich stand unter Schock, es waren 2 Frauen, die Namen weiß ich nicht. Mir wurde mehrfach gesagt: Sie lügen, sehen sie ja, sie lügen… Ich war aufgeregt. Die haben mich unter Druck gesetzt. Die eine Polizistin war eine große Frau, schlank und blond.

Sie haben mir gesagt, dass Schweigen oder Lügen keinen Sinn macht, weil die Blutentnahme und der Antikörpertest beweisen, ob ich geimpft bin, oder nicht.

Ich habe darauf hingewiesen, dass ich nicht geimpft bin und eine Corona Infektion durchgemacht habe. Die Polizisten haben dann mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. Von dort wurde angeordnet, dass doch ein Bluttest gemacht wird, das habe ich nicht verstanden, weil ich doch nicht geimpft bin und eine Corona Infektion durchgemacht habe.


Rechtsanwalt Schmitz weißt auf Täterakte 51, Seit 52, hin. Nach dem Blutentnahmebericht sind Antikörper Nukleokapsid vorhanden.

Rechtsanwalt Schmitz wies darauf hin, dass dies die natürliche Coronainfektion bestätigt.

Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Polizisten zugesagt haben, dass das Verfahren gegen die Zeugin eingestellt wird, wenn sie sich geständig einlässt und zugibt, dass sie die Papiere gefälscht hat, sagte die Zeugin: Die Polizisten haben mir gesagt, dass es schon über 1000 Patienten gibt, die alles zugegeben haben. Die Schuld von Dr. Habig ist erwiesen, Lügen ist zwecklos.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin Nachteile im Beruf gehabt hat: Nein, ich habe selbst gekündigt, weil ich nicht geimpft bin. Vom Arbeitgeber wurde ich nicht aufgeklärt. Mir wurde gesagt, dass wir die Impfung brauchen, sie sei gut, alle seien geimpft. Für mich war das kein Aufklärungsgespräch.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Schmitz, ob der Arbeitgeber gedroht habe: Ich hatte einen netten Arbeitgeber, der hatte Verständnis, aber jeden Tag wurde ich gefragt, ob ich mich vielleicht doch impfen lassen will. 2 Dosen sind noch übrig. Ich spürte schon einen Druck durch das ständige Fragen. Die Chefin sagte auch: Du bist verantwortungslos. Ich wollte mich aber trotzdem nicht impfen lassen, weil nach Injektion bei Bekannten und Verwandten schwere Probleme aufgetreten sind.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter, nochmal nach der Situation beim Arbeitgeber: Mein Arbeitgeber war zwar nett, beide, mein Arbeitgeber und die Chefin, haben aber doch Druck gemacht. Ich arbeite jetzt wieder in meinem Beruf.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Schlüter, was die Zeugin zur Verfahrenseinstellung gezahlt hat: 400,00 € in 4 Raten zu 100,00 € an eine Recklinghausener Kinderorganisation.

Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter: Meine Söhne haben nach den Kinderimpfungen Nebenwirkungen gehabt. Mein einer Sohn hatte Fieber, er hat unruhig geschlafen. Der andere Sohn hat immernoch Darmprobleme und ADHS. Mein Sohn ist jetzt 19. Die Nebenwirkungen bleiben wohl. Er muss auch Medikamente nehmen. Beide Söhne haben Probleme mit dem Zahnschmelz.
Ich selbst habe ich Fieber nach Impfungen gehabt.

Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter, ob bei der Polizeiaktion auf Rechtsanwälte oder eine Rechtsanwaltsliste hingewiesen wurde bzw. die Liste vorgelegt wurde: Nein.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin mit Dr. Habig über Adjuvanten und Lipide gesprochen habe: Ja das habe ich. Für mich war es eindeutig, dass Impfen nicht gut ist. Dazu wollte ich mit einem Fachmann sprechen und weiteren Informationen haben. Von den Impfungen als Gentherapeutikum habe ich gehört.

Auf weitere Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob bei der polizeilichen Vernehmung gesagt worden ist, dass über 1000 Patienten gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben, oder ob es mehrere 1000 waren: Die Polizei hat zu mir gesagt, dass es über 1000 Patienten waren, die gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben.

Rechtsanwalt Schmitz und Rechtsanwalt Schlüter beantragten Wortprotokoll nach § 273 StPO und § 183 GVG, dass die Zeugin gesagt habe, ihr sei von der
Polizeibeamtinnen gesagt worden, dass schon über 1000 Patienten gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben.

Staatsanwältin Tophoff beantragte, den Antrag zurückzuweisen.

Die Hauptverhandlung wurde für 15 Minuten unterbrochen.“ (Zitat Ende)

Auch der Zeuge Lutz Gerard Breuckmann hat am 30.3.2023 vor Gericht erklärt, dass die Polizei ihm ebenfalls gesagt habe, dass andere – d.h. mehrere – Zeugen schon geständig seien.

Für diese hochbefangenen Richter würde es aber wohl keinen Unterschied mehr machen, selbst wenn ich hier noch einmal alle Notizen zu allen Zeugen wiedergeben würde, die vor Gericht bekundet haben, dass viele Polizisten bei den Hausdurchsuchungen u.a. auch das
mündlich erklärt haben, was in allen Beschlüssen des AG Bochum zur Anordnung der Körperlichen Untersuchung der Beschuldigten zum Zwecke der Entnahme einer
Blutprobe steht.

Denn dort heißt es stets (Zitat):

„Die Blutentnahme erfolgt zwecks Durchführung eines COVID-19-Antikörpertests. Mit diesem wird sich nachweisen lassen, ob der Beschuldigte sich tatsächlich hat impfen lassen. Dies ist für die Feststellung einer Beteiligung des Beschuldigten von erheblicher Bedeutung.“

Damit ist eindeutig – für jeden (!!) Beschuldigten – dokumentiert, dass er mit dieser Lüge gezielt getäuscht worden ist.

Was auch immer die hier abgelehnten befangenen Richter unternehmen möchten, um diese Wahrheit zu ignorieren: Hier ist nichts zu vertuschen, die Fakten ergeben sich bereits aus den Ermittlungsakten, und das für jeden Zeugen, zu dem ein solcher Beschluss ergangen ist.

Die Polizisten haben bei den Hausdurchsuchungen – soweit geschehen – also lediglich wiederholt, was in diesen Gerichtsbeschlüssen stand. Und das ist auch sehr naheliegend.

Schmitz geht davon aus, dass Dr. Habig bis zum Hauptverfahren in Haft bleiben wird, weil die Justiz nicht nachgeben will.

Beweisanträge werden vom Gericht abgelehnt

RAStB Chris Moser schreibt auf seinem Telegram Kanal dazu:

Das Bochumer Drei-Affen-Gericht

Nichts hören, nichts sehen, nichts sprechen! Das scheint die Devise des Bochumer Schöffengerichtes zu sein, das derzeit über Dr. Habig tagt, dem vorgeworfen wird, in tausenden von Fällen Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne sie tatsächlich zu impfen.

Zunächst hatte das Gericht versucht, mit der Pflichtverteidigung einen faulen Kuhhandel einzugehen.

Die Wahlverteidigung hat mehrere Beweisanträge gestellt durch Vernehmung namhafter Wissenschaftler, die einerseits beweisen sollten, dass die von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Bluttests nicht aussagekräftig sind, vor allem aber, dass die mRNA-Injektionen hochgefährlich waren, dass man das 2021 schon wissen musste und dass der Arzt deshalb gerechtfertigt war.

Das Gericht hat nunmehr diese Anträge in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung gehört zu dem Erbärmlichsten, was ich jemals von einem deutschen Gericht gelesen habe. Das Gericht setzt sich allen Ernstes mit der Frage auseinander, ob es sich bei den Professoren um sachverständige Zeugen oder Sachverständige handele, kommt zu dem Ergebnis, dass es Sachverständige seien, deren Benennung sich aber verbiete, weil es sich um bestimmte Sachverständige handele, die Verteidigung aber hätte beantragen sollen, dass irgendwelche Sachverständige vom Gericht bestimmt werden sollten. Und das in einem Amtsermittlungsverfahren!

Ja, Ihr habt richtig gelesen. Das Gericht lehnt es ab, bestimmte Sachverständige vorgeschlagen zu bekommen, offensichtlich deshalb, weil es genau weiß, dass diese Sachverständigen dem Gericht die ganze Anklage um die Ohren hauen würden. Man nimmt dann lieber gar keine Sachverständige und sperrt Dr. Habig einfach so weg.

Die Vorsitzende dieser Spruchkammer gibt sich offensichtlich Mühe, als zweite Bluthilde in die Geschichte einzugehen.

25. Mai 2023

Ich habe gestern spät abends noch erfahren, dass das Landgericht Bochum im Prozess gegen den Arzt Heinrich Habig wegen angeblich falsch ausgestellter Impfbescheinigungen alle Beweisanträge zu den dramatischen Impfschäden abgeschmettert hat. Die wollen einfach nicht wahrhaben, dass Impfdruck und Impfzwang ein groß angelegter staatlicher Angriff auf das Leben und die Gesundheit der Menschen sind.

Prof. Schwab

Das Bochumer Drei-Affen-Gericht

Nichts hören, nichts sehen, nichts sprechen! Das scheint die Devise des Bochumer Schöffengerichtes zu sein, das derzeit über Dr. Habig tagt, dem vorgeworfen wird, in tausenden von Fällen Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne sie tatsächlich zu impfen.

Zunächst hatte das Gericht versucht, mit der Pflichtverteidigung einen faulen Kuhhandel einzugehen.

Die Wahlverteidigung hat mehrere Beweisanträge gestellt durch Vernehmung namhafter Wissenschaftler, die einerseits beweisen sollten, dass die von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Bluttests nicht aussagekräftig sind, vor allem aber, dass die mRNA-Injektionen hochgefährlich waren, dass man das 2021 schon wissen musste und dass der Arzt deshalb gerechtfertigt war.

Das Gericht hat nunmehr diese Anträge in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung gehört zu dem Erbärmlichsten, was ich jemals von einem deutschen Gericht gelesen habe. Das Gericht setzt sich allen Ernstes mit der Frage auseinander, ob es sich bei den Professoren um sachverständige Zeugen oder Sachverständige handele, kommt zu dem Ergebnis, dass es Sachverständige seien, deren Benennung sich aber verbiete, weil es sich um bestimmte Sachverständige handele, die Verteidigung aber hätte beantragen sollen, dass irgendwelche Sachverständige vom Gericht bestimmt werden sollten. Und das in einem Amtsermittlungsverfahren!

Ja, Ihr habt richtig gelesen. Das Gericht lehnt es ab, bestimmte Sachverständige vorgeschlagen zu bekommen, offensichtlich deshalb, weil es genau weiß, dass diese Sachverständigen dem Gericht die ganze Anklage um die Ohren hauen würden. Man nimmt dann lieber gar keine Sachverständige und sperrt Dr. Habig einfach so weg.

Die Vorsitzende dieser Spruchkammer gibt sich offensichtlich Mühe, als zweite Bluthilde in die Geschichte einzugehen.

@RAStBChrisMoser

Heinrich braucht dringend Unterstützung

Falls ihr die Zeit habt, weist andere Medienportal auf diesen Fall hin, es muss bekannt werden, was derzeit mit unliebsamen deutschen Ärzten – die ihre Pflicht ihre Patienten zu beschützen ernst nehmen – passiert. Es ist wichtig, dass wir nicht nach lassen und dran bleiben, denn jetzt ist die wichtigste Zeit überhaupt – die Zeit der Aufklärung.

Fatima Habig äußert sich in einem emotionalen Video zu dem „Fall“ ihres Mannes. Nochmal zur Erinnerung, Dr. Habig sitzt seit über 1 Jahr im Gefängnis.

Im Telegram Kanal „Wir für Heinrich“ kann man sich über die aktuelle Situation informieren. Sicherlich freut er sich auch über Post in der JVA: Dr. Heinrich Habig, JVA Bochum, Krümmede 3a, 44791 Bochum.

Der seit einem Jahr in der JVA Bochum einsitzende Arzt Heinrich Habig bedankt sich von ganzem Herzen bei den vielen Menschen, die ihm Briefe und Karten mit den besten Wünschen und Grüßen geschickt haben. Er bedauert, dass viele Briefe- und Kartenschreiber – wohl aus Furcht vor Nachteilen – nicht ihre Adresse angegeben haben, so dass er ihnen nicht mit einem Brief antworten kann. Aber er hofft, dass einige auf diesem Wege von seiner großen Dankbarkeit erfahren. Diese Solidarität und Herzlichkeit gibt ihm sehr viel Kraft. In einer Karte an ihn heißt es „Du musst helfen wollen und der Geist der Wahrheit wird Dich leiten und führen“- Paracelsus. Von diesem Geist der Wahrheit hat er sich stets leiten lassen.

Telegram

Und die Post kommt bei Dr. Habig an:

Post für Heinrich
Zum zweiten Mal, bekommt unser Heinrich einen Sack voll Post von unseren ❤️ Menschen.
Danke an alle, die an Heinrich denken und schreiben.

Die Demos sind so laut, dass er sie in der JVA hört

Eine erneute Versammlung ist ebenfalls schon angekündigt.

Liebe ❤️ Menschen,
die Demo am 01.05.2023 war ein voller Erfolg!

Auch unser Doc Heinrich, konnte uns hören.
Selbst die anderen Gefangenen haben eine Gänsehaut bekommen und mitgesungen.

Heinrich hat uns einen lieben Brief geschrieben und sich bei allen ,, Mitstreitern“ bedankt.

Die aktuellen Gerichtstermine findet ihr hier:

Wir wollen an dieser Stelle allen Menschen danken, die sich dafür einsetzen, dass diese Schicksale nicht in Vergessenheit geraten und sich dafür einsetzen, dass die Öffentlichkeit darüber erfährt. Uns im Team lassen diese Schicksale nicht kalt und jeder einzelne Mensch der derzeit dieses unfassbare erleben muss, tut uns unwahrscheinlich leid. Wenn wir mit diesem Blog ein paar Menschen auf dieses Unrecht hinweisen können, dann hat sich jede Minute des Schreibens gelohnt. Viel, viel Kraft allen Menschen, die noch immer so viel Unrecht erfahren.

Wer unterstützen möchte und kann, dem möchten wir hier die Daten zur Verfügung stellen:

Weißer Kranich Ärztehilfswerk
Baden-Württembergische Bank
Verwendungszweck: Schenkung Arzt Heinrich Habig
IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72
BIC: SOLADEST600

Vielleicht wäre es an dieser Stelle ratsam, wenn diese Richter mal wieder an ihr Gewissen erinnert werden und ihre Pflicht ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen, auch nachkommen. Auch die Staatsanwaltschaft sollte man mal zu ihrem Verständnis zu ihrer Arbeit befragen.

Übrigens findet man über die genannten Richter nicht sonderlich viel im Netz. Bei dem „Richter Brauch“ ist wohl „Wilfried Brauch“ gemeint – Jahrgang 1959 und leidenschaftlicher Tennisspieler:

Über die „Richterin Witte“ oder andere Richter im 2. Strafsenat am OLG Hamm finden wir wenig. Vielleicht möchte der ein oder andere sich telefonisch zu den Hintergründen des Verfahrens informieren. Hierzu geben wir gerne die Kontaktdaten wieder:

Telefon: 02381 272-5035
poststelle@olg-hamm.nrw.de

Offensichtlich haben hier einige Menschen den rechten Weg, schon sehr, sehr lange verlassen. Hochmut kommt aber bekanntlich ja immer vor dem Fall.

Wir wünschen RA Schmitz und seinem Mandanten alles Gute für diesen Prozess.

24 Antworten auf „Justizskandal: Dr. Habig seit über 12 Monaten in Untersuchungshaft – Befangenheit bei der Richterschaft?!“

Wenn das dieser RA Schmitz ist, der auch die Soldaten vertreten hat, muss ich leider sagen, der Typ ist ein falscher Fuffzger. Dem Dr. Habig kann ich nur empfehlen, den bzw. die Anwälte zu wechseln. Eventuell direkt an den Haintz wenden, bei Haintz ist zwar auch nicht alles Gold, was glänzt, aber der ist trotzdem 100mal besser als Schmitz.

Befangenheit von Richtern ist nichts Neues. Allerdings interessieren sich grundsätzlich nur diejenigen dafür, die selbst betroffen sind, d. h. eine oft nur winzige Gruppe gegenüber der gigantischen Übermacht der Justiz. Ich habe über die Jahrzehnte reihenweise solche Fälle aus ganz unterschiedlichen Themen zusammengestellt, oft von Personen, deren Ansichten ich ablehne. Es geht um Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person!
In einem Strafprozess gegen mich (vier Jahre Gefängnis – 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 – Amtsgericht Dorsten, Schöffengericht) wurde ich angeklagt, ich würde in Glaubensfragen Unrecht haben und nicht die richtige katholische Kirche vertreten. Bei der Hauptverhandlung blamierte sich der Vorsitzende Richter maßlos v. a. mit grenzenloser Ignoranz, so dass ich Befangenheitsantrag gegen ihn stellte. Darauf gab er selbst zum schriftlichen Protokoll: »Im vorliegenden Verfahren geht es auch nicht um „den richtigen Glauben“ oder „die richtige Kirche“. […] Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er die richtige katholische Kirche vertritt und die anderen nicht« Und das Volk war zufrieden.
Seien wir ehrlich: Die Justiz spricht reihenweise Unrecht. Und wer die Justiz-Schuld thematisiert, wird ggf. mit dem illegalen, weil unbestimmten „Beleidigungs-Paragraphen“ 185 StGB bestraft. Die Schuld der Justiz – auch speziell im Umfeld von „Corona“ – bleibt ungesühnt, weil das Volk selbstzufrieden und feige ist – und (vielleicht an erster Stelle) böse. Hetze gegen Unschuldige kommt oft genug mitten aus dem Volk Das Volk hat die Politiker und Richter, die es will.

„Dr. Habig wurde in Hand- und Fußfesseln eben zu den Gerichtsterminen überführt und zurück, der Mann ist 67 Jahre alt.“

Er ist ja nun auch hochgradig gefährlich – eine Gefahr für die Gesellschaft, da sind solche Maßnahmen erforderlich…

Da freut es doch, dass wenigstens ein syrischer Messerstecher, 24 J. (kommt ja selten genug vor) der einen Fahrkartenkontrolleur unkontrolliert in den Bauch stach, freigesprochen wird, auch nicht in Fesseln im Gerichtssaal erscheinen muss…
Der Richter des Landgerichts Dresden begründete seinen Freispruch für diesen armen Asylanten wie folgt: Eine Tötungsabsicht sei nicht erkennbar. Nee, ja, der wollte nur spielen…
Selbst die schwere Körperverletzung stellt also keine Straftat dar…
https://t.me/freiesachsen/6488

Und jetzt darf er weiter mit seinem Messerchen spielen! Zynismus aus, anders ist der IRR-Sinn nicht mehr zu ertragen.

Im Visier der Strafverfolgungsmaßnahmen stehen der Ärzt und seine Patienten wegen des Verdachts des Ausstellens obzw. des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Es ist instrumentalisierte Angst, wenn geladene Zeugen im Arztstrafrecht zur Ader gelassen wurden oder werden sollen bei gleichzeitiger Beschuldigteneigenschaft.

Der Begriff .§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
§ 278
Gesundheitszeugnisse sind „Erklärungen über die jetzige, frühere oder voraussichtlichr künftige Gesundheit eines Menschen.“

Ob (verfälschte) Röntgenbilder „Gesundheitszeugnisse i. S. von Paragraf 278 StGB sind, hat der BGH offen gelassen, dürfte aber ebenso wie im Falle von verfälschten Laborbefunden zu bejahen sein.

Im Absatz 2 des o.g. Gesetzes ist seit Corona ausdrücklich neu hinzugefügt:
Gesundheitszeugnisse […]
„Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.“

Es wäre daher zu fragen:
1. Sind Impfnachweise oder Testzertifikate wirklich Gesundheitszeugnisse?
2.Darf die mRNA Injektion in die gleiche Reihe mit Routine-Impfungen gegen Masern, Mumps gestellt werden?

Gestatten Sie mir ein Beispiel:
Am 25. 02.2021 wurde einer jungen Frau in NRW im Impfpass das Etikett mit Chargen-Nr aufgelklebt.
Laut Definition Gesundheitszeugnis
„Erklärungen über künftige Gesundheit“ der jungen Frau. Es suggeriert einen
Impfschutz, Fremdschutz, Eigenschutz.
Genau 12 Tage später, am 9. März2021 wird der Totenschein ausgestellt.
Eine unrichtige Angabe der Todesursache auf dem Todesschein z.B. „natürliche“ anstatt „unnatürlicher“ Tod ist nicht nach Paragraf 278 StGB strafbar.

Eine Laboruntersuchung ist ein Gesundheitszeugnis.

Kann das wirklich für Antikörper-Titer Nachweis gelten?
VonELISR bis PCR Tests handelt es sich um indirekte „Tests“

1
„Bei Besuchen von privaten Personen wird Dr. Habig von der Staatsanwaltschaft Bochum bewacht, obwohl solche Besuche eigentlich von JVA-Beamten bewacht werden“

Es muss doch eine schriftliche Verordnung geben, in der klar geregelt ist, wie Besuche in einer JVA zu überwachen sind. Offensichtlich will die Staatsanwaltschaft Informationen der Gegenseite abgreifen, um sich auf die Sitzungen entsprechend vorzubereiten. Ist das legal?

2
„Die Richterin verlas ca. 70 Minuten lang die auf den Lieferscheinen vermerkten Informationen …“

Mit der gleichen Sorgfalt sollte das Paul-Ehrlich- Institut mal die Goldgrube prüfen, das wäre wichtiger. Aber Impfstoff-Daten gelten als Biontech -Betriebsgeheimnis. https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/corona-pandemie-gastbeitrag-biontech-impfstoff-kein-polydispersitaetstest-vom-paul-ehrlich-institut-li.321577

3
„Von der Expertin der Gegenseite wird behauptet, dass nur bei immunsupremierten Patienten der Antikörpertest nicht nachweisen kann, dass jemand nicht geimpft worden ist.“

Es gibt einerseits Immununterdrückung durch Medikamente und andererseits Immunschwäche durch Krankheit, erbliche Faktoren, Stress o.ä..

Eine Immunsuppression mit Medikamenten ist belegbar, aber eine Mutation des Erbguts mit Auswirkung auf das Immunsystem kann unentdeckt sein. Die Laborwerte weichen dann vom Durchschnitt ab und werden interpretiert ohne Kenntnis der genetischen Ursache.

Wenn das Urteil hauptsächlich auf dem Ergebnis der Blutuntersuchungen aufgebaut werden soll, verdient das natürlich besondere Aufmerksamkeit. Bei einer Studie aus Israel von Ende 2021 wurde der Antikörper-Titer von 7.000 Personen mehr als 6 Monate lang beobachtet. Es gab 2 Gruppen: mit Biontech-Spritze und ungeimpft mit covid19-Infektion. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8781423

Der Titer der Geimpften nahm monatlich um 40% ab und war nach 6 Monaten geringer als der Wert der Ungeimpften, bei denen der Titer monatlich nur 5% kleiner wurde und sogar im 8. Monat wieder anstieg. Die Werte der Geimpften enden nach 6 Monaten, vermutlich war der Sinkflug zu deutlich.

Die rapide Abnahme der Antikörper innerhalb von 6 Monaten nach einer mRNA-Spritze bestätigt auch eine aktuelle Studie mit dem Vergleich von Biontech (BNT162b2), Moderna (mRNA-1273), Johnson+ Johnson (Ad26.COV2-S). https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC10170073/figure/Fig1/

Wenn der Titer 6 Monate nach der Impfung niedriger ist als nach einer Infektion, und wenn individuelle, genetische Faktoren unbekannt sind (z.B. Länge der Telomere), kann der Antikörpertest eine Impfung wohl nicht zweifelsfrei beweisen.

Telomere sind „Schutzkappen“ am Ende der Chromosomen. Je kürzer sie sind, desto eher kann es bei der Zellteilung zu Fehlern kommen, deshalb können sich die Telomere in wichtigen Zellen wie Stammzellen oder Immunzellen regenerieren. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4577042/figure/JIV202F1/ . https://www.nature.com/articles/s41588-021-00944-6

@Wolkenfinder, Sie haben wertvolle Informationen geliefert. Nur, in einem politisch motivierten Prozess zählen keine Fakten. Störenfriede des Systems werden gnadenlos verfolgt, Rechtsbeugung inklusive.

Zur Überwachung der Besuche. Die Rechtsgrundlage dürfte sich in § 119 StPO finden.
https://dejure.org/gesetze/StPO/119.html
Abs. 1: Es kann angeordnet werden, dass Besuche zu überwachen sind.
Abs. 2: Die Anordnungen trifft das Gericht.
Abs. 3: Die Ausführung der Anordnungen kann auf die StA übertragen werden, die sich der Hilfe durch die Vollzugsanstalt bedienen kann.
Kann. Aber nicht muss. Also kann auch ein Staatsanwalt dabei sitzen.
Abs. 5: Rechtsmittel gegen Anordnungen

Kommentierungen habe ich nicht zur Hand. Rein vom Gesetzeswortlaut her geht das.

Vielen Dank für die Info.
Eine Überwachung durch „neutrale“ Justizbeamte ist nachvollziehbar, aber ein „Ausspionieren“ durch die Staatsanwaltschaft verschafft der Anklage einen Vorteil. Meine Vorstellung über Gerichtsverhandlungen beruht aber auf (amerikanischen) Krimiserien der 70/80er Jahre, die Realität ist vermutlich anders.

Die stehen in der Tradition der NS-Justiz. Es ist eine ganz üble Mischpoke und gehört ausgetauscht bei Verlust sämtlicher Pensionsansprüche. Bei echten Verbrechern ziehen die den Schwanz ein, Messermänner, die nachweislich jemanden erstochen haben, bekommen Freispruch oder Bewährung. Und in diesem Fall, wo nur der Tatbestand der Falschbeurkundung vorliegt, werden solche Geschütze aufgefahren. Man stelle sich vor, die Justiz hätte nach 1945 immer noch Leute angeklagt, die Juden gefälschte Ariernachweise ausgestellt hätten. Sicherlich ist die durch die Falschbeurkundung abgewendete Repression damals eine sehr viel schwerwiegendere als die bei Corona, aber es geht ja nicht um die Dimension dessen, sondern um etwas, wo schon oberste Representanten des Staates sagen, dass da ’ne Menge falsch war. Es gab sogar schon Gerichtsurteile, dass die Maßnahmen gegen die Verfassung verstießen (in Bayern). Und trotzdem machen die weiter. Welcher Politiker wäre jetzt eigentlich verantwortlich, die ganzen Staatsanwälte zurückzupfeifen? Peter Biesenbach war ja Justizminister in NRW und Hardliner in Corona-Dingen (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/nrw-justizminister-2g-am-arbeitsplatz/), der nicht davorschreckte, 2G am Arbeitsplatz zu fordern. Sein Nachfolger ist Benjamin Limbach von den Grünen. Anscheinend auche in Hardliner. Die Grünen waren bei Corona die schlimmsten.

Auch ich kann bestätigen, dass einem Mandanten von mir nahegelegt wurde alles zu gestehen, es wurde Hausdurchsuchung und Blutentnahme durch das Gericht angeordnet und letztens kam ein Schreiben der Staatanwaltschaft mit einem offensichtlichen „Kooperationsangebot“….

Wer behauptet daß man mit einem Antikörpertest nachweisen kann ob jemand geimpft ist ist ein Scharlatan und Betrüger.

In Fakt: Aufgrund der antigenen (immunogenen) Wirkung der Krankheitserreger antwortet der Organismus mit der Bildung spezifischer Antikörper. Diese werden im Verlaufe der Infektion bzw. Erkrankung in steigender Menge produziert, um in der Rekonvaleszenz mehr oder weniger schnell abzusinken. Die Antikörper treten auch im Serum auf und sind mit Hilfe bestimmter Methoden (serologische Reaktionen) im Reagenzglas nachweisbar. Hierzu benötigt man ein spezielles Antigen, das in spezifischer Weise mit dem unbekannten Antikörper im Serum reagiert. Meist wird Reaktion quantitativ durchgeführt, indem man die Serumverdünnung ermittelt, in der noch Antikörper vorhanden sind (Titer z.B. 1:32 oder 1:512). Bei Untersuchung mehrer Serumproben in bestimmten zeitlichen Abständ kann der Titerverlauf (Anstieg, Abfall) ermittelt werden. Da Antikörper eine spezifische Immunantwort des Organismus darstellen, gestattet ihr Nachweis einen Rückschluß auf die Art des Krankheitserregers, der die Infektion verursacht hat. Ob es sich dabei eine gegenwärtig ablaufende Erkrankung handelt, ist nur in Verbindung mit den Krankheitssymptomen zu entscheiden.

Soweit zu dieser gängigen Praxis, das Problem dabei ist, daß man zur Herstellung des dazu benötigten spezifischen Antigens (Krankheitserreger, Virus) diesen isolieren muss. Und genau das hat man bis heute nicht in Sachen Sars-Cov-2! Meldungen über Titerbestimmung dieser Viren sind Falschmeldungen!

Ich frage mich welche Antikörper da geprüft werden?
Ein C-19 Virus gibt es offensichtlich nicht (es existiert lediglich als Computermodell und wurde bisher noch nie isoliert) auf was testet man denn dann auf genetische Fragmente des Spike Proteins mit einem PCR Test (lach, der müsste ja eigentlich irgendwas finden können ob nun „geimpft“ oder nicht „geimpft“)?
Alles sehr merkwürdig.
So lange hier immer noch so getan wird als ob es ein C-19 Virus tatsächlich gäbe und es sich bei der Lipidnanopartikel-RNA-Graphenoxid Injektion, bei der in jeder Charge laut Untersuchungen von diversen Laboren weltweit immer etwas anderes enthalten oder nicht enthalten ist, um eine Impfung handelt kommt man hier nicht weiter.
Das ganze Ding ist und war ein Hoax… Impfschutz durch das Spritzen einer Biowaffe- das ich nicht lache.

Irgendwas erscheint mir unlogisch. Vielleicht liegt es auch daran, dass man nun nur den einen Schriftsatz von RA Schmitz liest und weitere Hintergrundinfos fehlen. Ich habe allerdings die Folge vom C-Ausschuss noch nicht gehört, vielleicht würde es dadurch klarer.

Es geht mir um die Frage der Antikörpertests.
Die StA ist also offenbar der Auffassung, dass man durch einen solchen Test feststellen könne, ob jemand geimpft sei oder nicht. RA Schmitz sagt in seinem Befangenheitsantrag, die Impfung wirkt nicht, also würden auch keine Antikörper gebildet. Kann man das wirklich so pauschal 1:1 sagen? Ich dachte, die Tatsache, dass durch die Impfung Antikörper gebildet werden, wäre grade eines der Probleme? Auch Florian Schilling erklärt doch hierzu was.
Die Impfung wirkt u.a. deshalb nicht (von den Schäden mal abgesehen), weil Corona eine Atemwegserkrankung ist, so dass eine Infektion, die über die Atemwege und die Schleimhäute erfolgt, nicht dadurch verhindert werden kann, dass auf der zweiten Ebene, der Hintergrundebene, Antikörper gebildet wurden.

Antikörper bilden sich aber auch durch eine C-Erkrankung. Wenn man nun davon ausgeht, dass ein großer Teil der Bevölkerung irgendwann mal mit den Viren so in Kontakt gekommen ist, dass er Antikörper gebildet hat, dann lasst die Staatsanwaltschaft die Antikörper doch suchen. Wenn sie dann welche findet bei Leuten, die selbst wissen, dass sie nicht geimpft wurden, evtl aber mal erkrankt waren und die StA dann trotzdem meint, diese Person wäre doch geimpft worden, weil man ja Antikörper gefunden hat, dann lasst sie doch in dem Glauben. Je mehr von den Zeugen Antikörper aufweisen, so dass die StA von einer Impfung ausgeht, umso besser ist das doch für Dr. Habig. Weil ihm dann – aus Sicht der StA, die an die AK glaubt – das Ausstellen einer falschen Impfbescheinigung nicht nachgewiesen werden kann. Je mehr Fälle wegfallen, umso besser für ihn.

Wenn dann aber bei dem Zeugen X keine Antikörper gefunden wurden und dieser Zeuge X aber trotzdem behauptet, sein Impfzeugnis wäre korrekt, er wäre geimpft worden – dann kann man doch immer noch so argumentieren, dass es Menschen gibt, bei denen die AK-Bildung nicht funktioniert oder dass die AK schon wieder abgebaut wurden oder oder.

Also, warum gibt sich RA Schmitz soviel Mühe, die StA daran zu hindern, AK-Tests durchführen zu lassen? Die Rechtsposition der Zeugen – dass die also evtl. diesen körperlichen Eingriff „Test“ nicht wollen – hat RA Schmitz als Verteidiger von Herrn Habig doch nichts anzugehen.

@Margot Lescaux
blanke Mutmaßung meinerseits ?!:

ich würde vermuten er will die komplett vom Tisch fegen ?! sprich dem Kartenhaus so viele tragende Karten entnehmen wie geht …….

irgendwo „unlogisch“ ( das einzige Wort an der Stelle welches die Selbtzensur überlebte ) ist doch auch die Tatsache das Personen die sagten das Sie nicht geimpft wurden und auch keinen „ausgefüllten“ Impfpass haben / hatten den Antikörpertest über sich ergehen lassen mussten ……… wobei auch der juristisch einwandfreie Nachweis – wann wie wodurch welche Antikörper entstehen und wie lange die wie nachgewiesen werden können, vollständig fehlt ……. das ist wie der „Goldstandard PCR Test – es gibt keinen Nachweis das er definitiv lediglich auf ein SARS CoV 2 Virus reagiert …… da man ja nichtmal angibt welchen der mehr als 600 registrierten PCR-Tests ( nur für CoViD ) man denn nimmt und auf was der genau testet u.s.w.

entweder total verblendete Richter und Staatsanwaltschaft oder merkwürdige Darstellung …… ….. (ersteres erscheint mir wahrscheinlicher)

Dem Gespräch im Corona-Ausschuss entnehme ich jetzt, dass er auf ein Beweisverwertungsverbot hinauswill. Die Zeugen, die zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen ihrerseits Beschludigte waren, wurden durch die Aussage, durch den Test ließe sich nachweisen, ob sie geimpft seien oder nicht, zu einem Geständnis gedrängt, welches nun gegenüber Dr. Habig verwendet wird.

Tja, zu Corona ist schon alles gesagt? Das finde ich keineswegs, denn von einer aufrichtigen Aufarbeitung sind wir noch meilenweit entfernt. Die demokratischen Grundsätze wurde mal eben ausgehebelt, um Menschen durch tagtägliche Panikmache zu „Impfungen“ zu nötigen, die keine waren. Eine große Anzahl von Menschen (hohe Dunkelziffer!) kämpft mit den Folgen dieses Medizinexperiments – und ich soll dazu schweigen? Niemals.

„was derzeit mit unliebsamen deutschen Ärzten – die ihre Pflicht ihre Patienten zu beschützen ernst nehmen – passiert.“ – und wenn die Regierung wechselt und eine wahre Aufarbeitung erfolgt, sind die Impfenden-Ärzte vermutlich mit Rede und Antwort dran?

„Daran kann ich mich auch nicht erinnern.“ – wer in den Strudel gerät sollte das beherzigen. Wie wir wissen, Erinnerungslücken treten auf!

Dem „Drei-Affen-Gericht“ helfen wohl nur noch Macheten auf die Sprünge. Herr Dr. Habig wird einen netten Brief bekommen. Danke für die Kontaktdaten.

„Mein Herz sprang vor Freude“.
Mein Respekt für seine feine Sprache angesichts seines fortwährenden Knastaufenthaltes.
Zu hoffen bleibt, daß die Richterschaft auf den eigentlichen Grund geht und letztlich zu offenbaren hat, daß durch sein Zutun absolut kein Mensch geschädigt wurde.
Der Richter Grundmann hat sich kürzlich nicht beirren lassen. Ich begrüße gründliche Wiederholungen.
Das Beste in den Äther
Thomas Bentzien

Die sollen mal Drosten&Wieler als Zeugen in einem Beweisantrag vorschlagen und peinlich vor Gericht befragen. Die können die Richter schlecht als Querdenker abtun und könnten sich selbst davon überzeugen, wie dünn deren Wissen ist. Genauso wie es der Kriegssenat des Bundesverwaltungsgerichts schon erleben durfte (auch wenn er nicht die nötigen Schlüsse daraus gezogen hat).

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