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OLG Bamberg verlangt Gutachten wegen Darmvenenthrombose bei einer 33-Jährigen nach AstraZeneca Spritze

Vielleicht erinnern sich noch einige an unsere Artikel zum Fall AstraZeneca. Damals wurde Ramona Klüglein (10.03.2021) geimpft und verlor durch mehrere Thrombosen in einer Operation 3 Meter Dünndarm. Das Landgericht Hof wies ihre Klage damals ab. Nun wird der Fall vor dem OLG Bamberg verhandelt. Damals starb eine 32-Jährige, über die man heute nicht mehr viel hört. Sie starb am 09.03.2021 an einer Hirnblutung. Am 15.03. setzt Jens Spahn die Impfung mit AstraZeneca offiziell aus. Damals waren 7 Menschen von der Sinusvenenthrombose betroffen. Im 8. PEI Sicherheitsbericht waren dann bereits 15 Fälle aufgeführt, 11 Tage später dann 31 Fälle. Der Anwalt von der Impfgeschädigten, Ramona Klüglein, erwähnt im Interview nach dem Prozesstag gegen AstraZeneca: „es wird sicherlich auch für andere Gerichte von Bedeutung sein, dass man nicht, wie es viele Landgerichte getan haben, ohne Gutachten in erster Instanz über Risiken und Nutzen und Informationspflichten entscheidet, sondern dass man dafür auch medizinische Gutachten benötigt.“ Der Senat geht davon aus, dass die Risiken einer Thrombose nicht ausreichend dargestellt worden sein könnten und will ein Gutachten einholen. Geklärt werden soll die Frage, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“. Wir hoffen, dass dieser Richter nicht auch bald ein Opfer wird und eine Hausdurchsuchung zu erwarten hat.

Am 10. März 2021 findet die erste Impfung mit AstraZeneca statt, – 3 Meter Dünndarm sind abgestorben, sie hat nun nur noch 50 Zentimeter

Ramona Klüglein (33) arbeitet in einer Bildungseinrichtung und hat sich deshalb mit AstaraZeneca (britisch-schwedischen Unternehmen) impfen lassen. Im Interview sagt sie, dass sie es gemacht hat, weil Druck von außen kam und man das Richtige machen wollte. Von den Medien wurde suggeriert, dass man sich impfen lassen soll. Sie hatte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Fieber. 10 Tage später wird der Notarzt gerufen. In der Hauptschlagader des Bauchraums hatten sich bei ihr Blutgerinnsel gebildet. Betroffen waren auch Nieren,,- Leber und auch die Milzvene. 3 Meter ihres Dünndarms sind abgestorben, sie hat jetzt nur noch 50 Zentimeter, (85% des Dünndarms fehlen heute). Sie lag 10 Tage auf der Intensivstation, wovon 5 Tage sehr, sehr kritisch waren. Sie sagt im Interview beim Morgenmagazin, „Die Wahrscheinlichkeit war sehr hoch, dass ich es nicht schaffen werde“.

Ich wollte eigentlich gar nicht, hab mir dann aber gedacht, „na komm, jetzt zieh es durch, jetzt mach es einfach, dann hast du es hinter dir – aber ich wollte nicht. […] Ich hatte ein schlechtes Gefühl, ich wollte einfach nicht. Ich hab nicht auf mein Bauchgefühl gehört.

Ramona Klüglein

Das war ganz schlimm, vor allem, wie sie zur Impfung gegangen ist, hat sie mich angerufen, „Mama 8 Kabinen BioNTech, 2 Astra und ich muss in die Astra, ich will nicht“. […] Hab ich gesagt Ramona, mach dir keine Gedanken, des geht schon gut. Ich hab mir solche Vorwürfe gemacht wie das dann hinterher aufgetreten ist.

Mutter

Unsere Beiträge alleine nur über den AstraZeneca „Impfstoff“:

Impfgeschädigte über die wir hier auf dem Blog bereits berichtet haben:

Was sagt ihr Anwalt dazu? Die Forderung lautet: Schadensersatz, Schmerzensgeld (600.000 Euro), sowie die Anfertigung eines Gutachtens

Ramona Klügleins Schaden ist staatlich anerkannt. Sie wurde laut Anwalt nicht über Nebenwirkungen aufgeklärt. Wir berichteten über diese Problematik bereits auf dem Blog (und hier ebenfalls). Der Anwalt (Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht – wir sind uns nicht sicher ob es sich um den selben Anwalt handelt) meint dazu, dass der Hersteller falsch über Nebenwirkungen informierte. Das Risiko ist laut ihm so erheblich, dass der Patient von Anfang an darüber informiert hätte werden müssen und der Impfstoff darauf getestet hätte werden müssen. Astra Zeneca äußert sich auf die Anfrage vom Morgenmagazin wie folgt:

Ramona Klüglein legte Berufung ein, seitdem verhandelt das OLG Bamberg über den „Fall“

Ramona Klüglein will bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, wenn sie mit ihrer Klage beim Oberlandesgericht Bamberg in 2. Instanz (Az. 4 U 15/23 e) nicht erfolgreich ist, sagt sie im Morgenmagazin.

Ich weiß nur noch, dass ich von Anfang an ein richtig mieses Gefühl hatte und zwar ein richtig mieses Gefühl.

Ramona Klüglein

Wurde die Patientin vor der Impfung hinreichend informiert?

Die Zeit berichtet über den Prozess von Ramona Klüglein, in dem es heißt, dass das Gericht ein Gutachten fordere. Deshalb wurde die Urteilsverkündung, welche für Montag erwartet war, verschoben. Der Gerichtssprecher Lars Müller-Muck fasst den Prozess vom 4. Zivilsenat zusammen, auch LTO hat darüber einen Artikel verfasst.

  • Die Haftung nach dem Arzneimittelrecht „wegen unvertretbarer schädlicher Wirkung des Impfstoffes“ dürfte nicht gegeben sein. Nach auffassung der Richter lässt sich die Klage also nicht darauf stützen, dass der Impfstoff „fehlerhaft“, also besonders risikoreich ist.
  • Der Senat schließt aber eine mögliche Haftung wegen „unzureichender Arzneimittelinformation“ des Arzneimittelgesetzes nicht aus (§ 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 2). Denn die Klägerin wäre nicht mit dem Impfstoff geimpft worden, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation dargestellt gewesen wäre.
  • Gericht beabsichtigt, ein Sachverständigengutachten zu der Frage zu erholen, „ob eine solche Risikodarstellung beim damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“.
  • Zur Frage, ob die Impfung kausal für die Gesundheitsschäden war, äußerte sich das OLG in der Mitteilung nicht. Dies setzt das Gericht offenbar voraus.
  • Auch das für die Prüfung einer Entschädigung durch staatliche Stellen zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte einen Impfschaden in Klügleins Fall bereits bejaht.

Der Senat geht derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt gewesen wäre

Im Artikel heißt es zum Ende hin auch:

Die Anwälte von AstraZeneca ließen sich nicht auf einen Vergleich mit der Klägerin ein, sondern verwiesen auf die Entscheidung der ersten Instanz: Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.

Das Urteil (Urt. v. 03.01.2023, Az. 15 O 22/21) vom Landgericht Hof wurde in diesem Beitrag aufgegriffen: Klage von Impfgeschädigter abgewiesen: 33-Jährige verliert 3 Meter Darm, liegt im Koma und kann nie Kinder bekommen.

Wie war der damalige Sachverhalt? Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts am 16.03.2021 und der STIKO am 19.03.2021

Am 10. März 2021 wurde Klüglein mit AstraZeneca geimpft. Das PEI veröffentlichte am 16.03. seine Stellungnahme dazu, die STIKO erst am 19.03.2021. In der Stellungnahme des PEI steht: „Gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 sind inzwischen weitere Fälle (Stand: Montag den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden.“ Was niemand sagt Dana Ottmann (32), stirbt an einer Hirnblutung nach der AstraZeneca Impfung am 9. März 2021.

Am 15.03.2021 wird die Astrazeneca-Impfung offiziell durch eine Pressekonferenz mit Jens Spahn (ehem. Gesundheitsminister) ausgesetzt. Am 12. März (Donnerstag) schrieb die SZ bereits über die Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca in Dänemark und Norwegen. Deutschland brauchte dafür ein ganzes Wochenende …

Länder wie Dänemark und Norwegen pausieren seit Donnerstag damit, das Vakzin von Astra Zeneca zu verimpfen, nachdem vereinzelt Blutgerinnsel aufgetreten waren, einige davon in zeitlicher Nähe zur Impfung und mit Todesfolge.

Die EMA – Europäische Arzneimittel-Agentur – prüfte daraufhin den AstraZeneca Impfstoff. Zu diesem Zeitpunkt waren zumindest laut PEI 6 (+ 1, Dana Ottmann) Menschen von der seltenen, aber dennoch gefährlichen Sinusvenenthrombose betroffen. Insgesamt waren also 7 Menschen betroffen, Dana Ottmanns Todesfall brachte Jens Spahn dann schweren Herzens dazu, die Impfungen erstmal einzustellen. Der 8. PEI Sicherheitsbericht für den 18.03.2021 wurde ebenfalls ausgesetzt und um eine Woche verschoben.

Wir schrieben in der Auswertung damals:

AstraZeneca
Nach Impfung mit dem Vakzin des Herstellers AstraZeneca wurden 15 Fälle einer Thrombozytopenie gemeldet, darunter 2 Fälle mit einer zerebralen Blutung – einer Einblutung ins Gehirn. Die Patienten, eine Frau und ein Mann, 24 und 37 Jahre alt, sind beide verstorben.
Darüber hinaus wurde bei 14 Personen eine Sinusvenenthrombose gemeldet. Mit Ausnahme eines Falles betrafen alle Fälle Frauen im Alter von 20 bis 63 Jahren. Zwei Patientinnen verstarben.

8. PEI Sicherheitsbericht

Inzwischen waren also 15 Fälle an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet worden. Wenn man bedenkt, dass diese sehr seltene Sinusvenenthrombosen eine Inzidenz von 3-5/1.000.000 Einwohner pro Jahr hat, erscheint dies mehr als bedenklich, denn zu diesem Zeitpunkt wurden gerade mal 1,47 Millionen Menschen mit AstraZeneca geimpft (Stand 13.03.2021). Am 18.03.2021 kommt die EMA Chefin (Pharmalobbyistin) zu folgendem Schluss:

Die Impfung ist sicher und wirksam.

18.03.2021 EMA-Chefin Emer Cooke

Am 30.03.2021 in nur 11 Tagen steigen die offiziellen Sinusvenenthrombosen auf 31 an. Dies wird aber bedauerlicherweise nicht durch das PEI oder gar Jens Spahn offiziell bekannt gegeben, nein, dies wird durch eine Anfrage des Spiegels beim Paul-Ehrlich Institut bekannt (hier des Artikel dazu). Am 31.03.2021, sagte EMA-Chefin Emer Cooke, „Nach dem jetzigen wissenschaftlichen Stand gibt es keine Belege, die dafür sprechen, die Verwendung dieses Impfstoffs in irgendeiner Bevölkerungsgruppe zu beschränken.“ Am 06.04.2021 sagt Marco Cavaleri, Chef der EMA-Impfabteilung, in einem Interview bei der Welt: „Meiner Meinung nach können wir mittlerweile sagen, dass es klar ist, dass es einen Zusammenhang mit dem Impfstoff gibt.

Mehr Details zu dem Ablauf damals, sind in unserem Beitrag „Der Fall AstraZeneca“ nachzulesen.

Das Paul-Ehr­lich-In­sti­tut in­for­miert – Vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung der Imp­fung mit dem CO­VID-19-Impf­stoff Astra­Zene­ca

Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.

Gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 sind inzwischen weitere Fälle (Stand: Montag, den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden. Bei der Analyse des neuen Datenstands sehen die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca.

Die Daten werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weiter analysiert und bewertet.

Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen.

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen – z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.

Weitere Informationen

Aktualisiert: 16.03.2021

Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung mit der AstraZeneca-Vaccine (19.3.2021)

Die STIKO hat am 18. März in ausführlicher Beratung die ihr seit kurzem zugänglichen Daten des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) und die am selben Tag erschienene Stellungnahme sowie den Warnhinweis der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion kommt die STIKO mehrheitlich zu der Einschätzung, dass der vektorbasierte COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca weiterhin entsprechend der 3. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung eingesetzt werden kann. Der Nutzen der Impfung überwiegt die gegenwärtig bekannten Risiken.

Die STIKO stellt zugleich fest, dass die ihr vorliegenden Daten zu den thromboembolischen Ereignissen, die zur vorübergehenden Aussetzung der Nutzung des Impfstoffs geführt haben, ein Sicherheitssignal zeigen. Allerdings ist die insgesamt vorliegende Evidenz derzeit begrenzt. Die STIKO wird alle zu erwartenden Daten genau verfolgen, fortlaufend prüfen und bewerten. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit einer Einschränkung der Indikationsgruppen ergeben, wird die STIKO dies in einer aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung umgehend berücksichtigen und bekanntmachen.

Berlin, den 19. März 2021

LTO schreibt dazu in seinem Artikel:

Schwankende Empfehlungen von STIKO und EMA 

Hierbei wird es vor allem auf den zum Zeitpunkt der Impfung im März 2021 vorherrschenden Forschungsstand ankommen. Relevant dürften hierbei auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Europäischen Arzneimittelaufsicht (EMA) bezüglich des Astra-Zeneca-Impfstoffs sein. Noch einen Tag, nachdem Klüglein geimpft worden war, kam die EMA zu dem Schluss, dass Thrombosen unter geimpften Personen nicht häufiger aufträten als in der Gesamtpopulation. Die STIKO empfahl daraufhin weiter die Impfung mit dem Vakzin. Zwar zeigten „vorliegende Daten zu den thromboembolischen Ereignissen […] ein Sicherheitssignal“. „Allerdings ist die insgesamt vorliegende Evidenz derzeit begrenzt“, hieß es in einer Mitteilung vom 19. März.

Erst Anfang April 2021 änderte die STIKO ihre Einschätzung und beschränkte die Empfehlung des Impfstoffs auf Personen über 60 Jahre. Die EMA beließ es bei der uneingeschränkten Empfehlung, riet aber dazu, das Risiko von ungewöhnlichen Blutgerinnseln in Verbindung mit Thrombozytopenie als eine sehr seltene Nebenwirkung aufzuführen. 

OLG sieht keine Haftung wegen Produktfehlers 

Interessant ist, dass das OLG in seinem Hinweisbeschluss einen anderen Haftungsgrund verneinte, auf den sich die mediale Berichterstattung über den Fall – auch bei LTO – bislang fokussiert hat: dass der Impfstoff „schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“ (§ 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG). Diese Voraussetzung liegt nämlich nur vor, wenn die Risiken der Einnahme des Arzneimittels den gesamtgesellschaftlichen Nutzen überwiegen. Dass die AstraZeneca-Breitenimpfung mehr Schaden verursacht hätte, als sie die Bevölkerung vor den Folgen einer schweren Covid19-Infektion geschützt und zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hätte, konnte das OLG nicht erkennen. 

Klüglein hatte hierzu vor dem LG Hof vorgetragen, das Risiko einer – wie in ihrem Fall – konkret lebensbedrohlichen Darmvenenthrombose sei unverhältnismäßig. Doch das sieht das OLG offenbar – wie schon das LG – anders. Es wies in der Mitteilung vom Montag darauf hin, dass „die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen schon im Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden seien“.  

Das heißt: Was der Klägerin hier passiert ist, ist bereits in die erforderliche Risiko-Nutzen-Abwägung einbezogen worden. Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war, sind eben auch derart schwere Folgen hinzunehmen. 

52 Antworten auf „OLG Bamberg verlangt Gutachten wegen Darmvenenthrombose bei einer 33-Jährigen nach AstraZeneca Spritze“

Soweit zur Justiz, siehe https://reitschuster.de/post/staatsanwaltschaft-will-weimarer-maskenrichter-in-knast-bringen/
Der Richter Dr. Dettmer soll also drei Jahre in Haft kommen. Hinter diesem anti-rechtlichen Treiben steht die Thüringer Justiz. Wer kann, der fliehe aus diesem dunkelbraun (ehemals „grün“ regierten Bundesland, was das Landesministerium für Justiz in Thüringen anbelangt). Mit den „Grünen“ wurde der Faschismus wieder salonfähig in Deutschland. Und mit den SPD-lern! Weniger mit den CDU-lern.

Sehr geehrte Sabrina,
der Link, den Sie Ihrem Kommentar beigefügt haben, führt nicht zu der Meldung, Dahmen sei ein Balken auf den Kopf gefallen.
Wäre es Ihnen mgölcih, den Link zu der entsprechenden Meldung öffentlich zu stellen?
Danke vorab.

PolWiss hat Dahmen, so verstehe ich den Eintrag bei wikipedia, nicht zu Ende studiert. Bei Medizin hat er das bis zum med. Doktor getan.
https://de.wikipedia.org/wiki/Janosch_Dahmen

Das höchste GEricht wird wohl jetzt noch öfter tätig werden (müssen) und sich zuerst die Gangster des finanziell-industriell-pharmazeutisch-digitalen Komplexes zu sich zu holen haben.

Die Nicht-Mitgelaufenen und Gesunden, Nicht-Gespritzten werden die Gespritzten in der Gesellschaft von ihren Positionen in Industrie und Verwaltung ablösen (müssen). Die Gespritzten, ob die Spitzfolgen bei denen nun sichtbar und erkennbar sind, haben alle samt und sonders Nebenwirkungen aus den Spritzorgien erhalten.

https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/dachbalken-auf-kopf-janosch-dahmen-mit-rettungs-heli-im-krankenhaus/?utm_campaign=twitter&utm_medium=onsite_button&utm_source=social&tpcc=offsite_bigs_sharing_free_twitter

Wird sofort vom RBB widerlegt, der Unfall sei nich so schlimm. Und obigen Meldung steht, der Unfall sei beim Hausbau im Norden Brandenburgs passiert. Dahmen sei in eine Berliner Klinik gebracht worden, wo er inzwischen wieder ansprechbar sei.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/janosch-dahmen-unfall-verletzt-balken-.html

„Das Etikett „wirksam“ aber klebt die Realität zu. 👍👍👍
*
FSAW sagt:
17. August 2023 um 22:40 Uhr
*
?“Zu Recht fordert der „Gesetzgeber“ die Klarheit und Wahrheit der Herstellerangaben.“?
*
GESETZGEBER? Soeben wurde bekannt, dass die Gewaltenteilung einer gewaltigen Kernschmelze zum Opfer gefallen ist. „Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört“ 😁
*
FSAW sagt:
„als Grundlage für eine rationale Entscheidung des mündigen Patienten…“
*
Die Menschen, die den Schalmeienklänge des Staates und der Pharmaindustrie skeptisch gegenüberstehen, sind mündige Bürger. Sie benötigen auch keine dubiose Grundlage für eine rationale Entscheidung!
*
Aus knetbarer Masse, kann man keine mündigen Bürger machen!😁
*2 Zitate von Albert Einstein, die zum Nachdenken einladen.
*
Der Horizont vieler (der meisten) Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
*
Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen. 😱
*
Aha, die Steinzeit lässt grüßen! 😁

Bei Mobbing nennt man es einfach „Opferbeschuldigung“ – das schlimmste was den Betroffenen passieren kann! Dabei muss jeder in einer bestimmten Situation seine persönliche Entscheidung treffen – ob falsch oder richtig entscheidet die Zukunft! Das „miese Gefühl“ macht deutlich, dass hier nur eine persönliche Abwägung zwischen zwei Alternativen getroffen werden konnte, die beide negative Auswirkungen haben konnten! Das ist Stress – und der ist sicher kein guter Berater.

Die Frage an das Gericht …

Was war die Zweckbestimmung des Impfstoffs laut Hersteller!?

Liest man die aktuelle EMA- Produktinformation …

„Was ist Vaxzevria und wofür wird es angewendet?

Vaxzevria ist ein Impfstoff zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Personen ab 18 Jahren.“

Zur Vorbeugung der Krankheit – nicht ein Schutz vor Infektion durch Sars-Cov-2 oder Verhinderung dessen Weitergabe.

Aufgrund welcher Informationen haben also Politiker und offizielle Stellen via Medien diese Behauptung verbreitet – obwohl es die Produktinformation gar nicht hergab!?

Spätestens hier hätte aber der Hersteller klar erkennen müssen, dass sein Produkt außerhalb dessen Zweckbestimmung verwendet wird!

„Welche Pflichten hat ein Hersteller beim Post-Market Clinical Follow-Up

Der Hersteller muss das PMCF auch dazu nutzen, festzustellen, ob sein Produkt möglicherweise systematisch falsch, d.h. fehlerhaft oder zulassungsüberschreitend, benutzt wird. Damit überprüft der Hersteller, ob die Zweckbestimmung angemessen gewählt ist.

https://www.vde.com/topics-de/health/beratung/post-market-surveillance-vigilanz-medizinprodukten-mdr

Da dem Hersteller klar sein musste, das eine Infektion bzw. Weitergabe kein Endpunkt seiner Studien darstellte, hätte er tätig werden müssen. Er hätte eine Richtigstellung veranlassen müssen, da der Impfstoff für die Eindämmung einer Epedemie ungeeignet war. Sogar ein Risiko für die weitere Ausbreitung darstellte!

Eine Frage stellt sich mir …

„Wer hat eigentlich diese Behauptung in die Welt gesetzt!? Und zu welchem Zeitpunkt!?“

Hat jemand dazu Infos!?

Hier ein Auszug zum Thema Arzneimittelprüfung,
Wirksamkeitstest als Zulassungsvoraussezung, worin es wörtlich heißt:

„Das Etikett „wirksam“ aber klebt die Realität zu. Zu Recht fordert der Gesetzgeber die Klarheit und Wahrheit der Herstellerangaben.
Wahr wäre: „in nicht repräsentativer Stichprobe unter klinischen Bedingungen für eine verkürzten Indikationsausschnitt wirksamer um 0,1%.

Der Erfolg des Wirksmkeitstest als Zulassungsvoraussezung ist also kein Gewinn an Transpatenz alsGrundlage für eine rationale Entscheidung des mündigen Patienten, sondern Volksverummung: dem Bürger wird verstärkt vorgegaukelt, ein Griff in das Regal „wirksamer Präparate entlaste von der Selbstverantwortung.“
Zitatende

„Ich weiß nur noch, dass ich von Anfang an ein richtig mieses Gefühl hatte und zwar ein richtig mieses Gefühl.“

Nicht genug „richtig mies“, um den Verstand (?) einzuschalten und die Giftmischung abzulehnen. Das „Bekenntnis“ ist nichts wert.

„weil Druck von außen kam und man das Richtige machen wollte“. Das Richtige wäre gewesen, sich nicht impfen zu lassen. Nur weil die ganzen Leute alles mitgemacht haben, haben wir überhaupt erst dieses WEF WHO Weltherrschafts-Problem (so wie, anderes Thema, die doofen Studenten in den USA, die alles mitmachen indem sie in Schulden gehen um zu studieren, anstatt alle zusammen jegliches Studium zu verweigern, da wären die hohen Studiengebühren nämlich sehr schnell weg).

Da liegen Sie falsch, die Bundesregierung wünscht sich keine Studenten mehr.
Vor zwei Tagen kam nachts um Mitternacht eine Dokuit dem Titel „Scheißjob Lehrer“:
Die beamteten halten ihre Fresse, aus Angst die Pensionsansprüche zu riskieren.
Die nicht Beamten, jedoch studierte, die kündigen reihenweise.
Was macht die Politik? Die freut sich wie Bolle, denn nun kommen Quereinsteiger ohne Studium aus anderen Ländern zum Zug. Die machen nicht nur die gleiche Arbeit, sondern noch mehr, wegen Personalmangel, und das alles für viel weniger Geld als die studierten….
Bald bekommen wir Quereinsteiger in allen Berufssparten. Billiglöhner. Bald braucht es kein Jurastudium mehr um als Richter zu arbeiten!

Passt doch alles Perfekt! Wer seine Patienten vor den Impfungen mit einem attest schützt wird Straftäter und hinterher sollen diese Ärzte belege auf den Richtertisch legen! Also alles in allem eine Hinhaltetaktik der Richter, um sich einen passenden Urteilsspruch zugunsten der Seuchenhersteller bereit zu legen!

„Klüglein hatte hierzu vor dem LG Hof vorgetragen, das Risiko einer – wie in ihrem Fall – konkret lebensbedrohlichen Darmvenenthrombose sei unverhältnismäßig. Doch das sieht das OLG offenbar – wie schon das LG – anders. Es wies in der Mitteilung vom Montag darauf hin, dass „die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen schon im Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden seien“.“

Soso, also wenn lebensbedrohliche Nebenwirkungen schon bei der Zulassung bekannt waren, dürfen Giftstoffe bedenkenlos auf die Bevölkerung losgelassen werden. Offenbar dürfen sie dann auch noch von Politik und Medien als „wirksam und sicher“ beworben werden, obwohl die Nebenwirkungen ja bekannt waren. Und aufrechte Ärzte und Wissenschaftlicher, die auf diese Nebenwirkungen hinweisen, dürfen zensiert und von der Justiz verfolgt werden. Und die Bevölkerung darf mit erpresserischem Druck zur Verabreichung dieser Gifte mit ihren schon vor der Zulassung bekannten Nebenwirkungen genötigt werden.

Danke für diese Klarstellung, liebes OLG Bamberg.

Wofür brauchen die Richter dann eigentlich noch ein Gutachten? Dass die Nebenwirkungen bei der Zulassung bekannt waren und die Geschädigte mehrere Wochen nach der Zulassung nicht darüber aufgeklärt worden ist, hat das Gericht doch selbst unstreitig gestellt. Vielleicht will man sich auf die MedBVSV zurückziehen.

Die meinen nicht den Zeitpunkt der bedingten Zulassung, sondern den Zeitpunkt der Vollzulassung im Oktober 2022.

Ich war da auch beim ersten Durchlesen drüber gestolpert und habe den gleichen Widerspruch gesehen wie Sie. Ich hab mir gestern abend noch etliche Entscheidungen durchgelesen (weil mir das keine Ruhe gelassen hat) und gesehen, dass es inzwischen wohl herrschende Meinung ist, dass bei der Risiko-Nutzen-Bewertung und der Frage, über welche Erkentnisse man verfügt, tatsächlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht abzustellen ist und nicht auf den Zeitpunkt der Verabreichung des „Medikaments“.

Hätte ich so einen Fall zu vertreten, würde ich trotzdem versuchen, wegen der Besonderheiten diese herrschende Meinung anzugreifen. Jemand von Pfizer sagte doch letztens – wir flogen das Flugzeug, während wir es noch bauten. Da müsste man dran ansetzen. Gerne auch unter Hinzuziehung des Selbstbeweihräucherungsbuches von Sahin – Projekt Lightspeed. Ungewöhnliche Zulassungsverfahren – Studien im Schweinsgalopp – Feldversuch an Millionen von Menschen – und dann sagen, der Zeitpunkt nach zwei Jahren Feldversuch und Massentest ist maßgeblich. Da muss man dran anknüpfen.

Bei dem Berufungsverfahren vor dem OLG Bamberg räume ich Ramona Klüglein gute Chancen ein. Sie kann bereits auf einen Teilerfolg aufbauen. Sie hat einen anerkannten Impfschaden, der von der Stelle Zentrum Bayern Familie und Soziales anerkannt wurde. Selbst wenn die erste Instanz verloren ging, kann jetzt eine Aufarbeitung stattfinden. Der Richter hat ein offenes Ohr. Diesmal ist die Mühe der Erstellung eines fundierten Gutachtens sehr wahrscheinlich nicht umsonst. Für den Moment sieht das gut aus. Von einer Wende zu sprechen, dafür ist es noch verfrüht. Also, warten wir ab, wie das weitergeht. Der Prozess hat das Zeug für ein Präzedenzurteil. Unglaublich, was Frau Klüglein in den paar Jahren alles erleben musste. Alles dreht sich nur noch um die Spritze. Das bindet kreative Kräfte und setzt hoffentlich gleichzeitig andere Kräfte frei. Nicht aufgeben!

Wenn sie sich trotz schlechten Bauchgefühls hat piksen lassen, hätte sie mit der Information über die Darmvenenthrombosen anders entschieden?

Wenn es wirklich so war, dass sie geschwankt und gehadert hat, hätte diese Kenntnis die Entscheidung in die andere Richtung kippen lassen können. Das ist schon plausibel – so als letzter Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Nur komischerweise deckt sich das, was das LG Hof in seinen Entscheidungsgründen über die Befragung der Klägerin schreibt, absolut nicht mit dem, was sie in dem oben verlinkten ersten Video erzählt. Dem Video, in dem auch ihre Mutter zu Wort kommt. Vielleicht stimmen die Schlußfolgerungen des LG Hof nicht mit den protokollierten Aussagen überein – aber das ist jetzt reine Spekulation.

Im erstinstanzlichen Urteil steht ein erstaunlicher Satz:

„Eine zweifache Impfung mit V. schützt unstreitig mit einer Wirksamkeit von über 90% gegen Covidbedingte Hospitalisierung und Tod.“

„Unstreitig“: das bedeutet, der Anwalt der Klägerin hat das nicht bestritten.

Steht da im Urteil wirklich nur die Abkürzung „V.“?
Wenn ja, beweist das doch ein absolutes Bewusstsein der Täter!
Andererseits ist der Satz nicht ganz unrichtig, denn wer zweifach gespritzt wurde hat die 90%ige Chance nicht wegen COVID EDINGTER Erkrankung im Hospital oder auf dem Friedhof zu landen, weil dafür dann – früher oder später – die Schäden durch das Spritzzeug sorgen.
Wie Sie sehen hätte der Richter freie Hand bei der Auslegung, wollte man ihn ernsthaft festnageln. Aber unglaublich ist es schon, dass ein Richter UNGESTRAFT so etwas in ein Urteil schreiben kann, denn dafür sollten auch UNBESTRITTENE Beweise von ihm dargelegt werden können!

Im Urteil steht „Vaxzevria“.
Ich hatte das Urteil heruntergeladen und gelesen, das in dem hier verlinkten älteren Beitrag des Blogs eingestellt wurde. Es ist von „REWIS Datenbank für Rechtsprechung“. Da steht in der Tat nur „V.“. ich habe mir das Urteil jetzt noch bei openJur angesehen. Da steht „Vaxzevria“. Auch die Randziffern sind anders als in der Datenbank REWIS.

Im Tatbestand steht – in beiden Fassungen -der gleiche Satz ohne das Wort „unstreitig“. In den Entscheidungsgründen steht der Satz exakt noch mal so drin, diesmal mit dem Wort „unstreitig“.

Mal abgesehen davon, dass es schlampig ist, wenn eine Rechtsprechungsdatenbank eigenmächtig Abkürzungen vornmmt, sehe ich jetzt nicht, welchen Beweiswert die Abkürzung „V“ hätte haben sollen.

Wenn diese angebliche Wirksamkeit tatsächlich von der Klägerin nicht bestritten wurde, muss der Richter da nichts „beweisen“. Abgesehen davon, dass Richter ja nichts „beweisen“ müssen, sondern die Parteien. Aber das ist jetzt kleinkariert – ich weiß, wie Sie es meinen.

„„Unstreitig“: das bedeutet, der Anwalt der Klägerin hat das nicht bestritten.“

Nicht unbedingt. Dass Richter in ihren Urteilen lügen, ist ja nun nichts Neues, man siehe nur das Soldatenurteil vom Bundesverwaltungsgericht.

So oder so befinden wir uns hier mal wieder an der Achillesferse virusgeiler Rechtsbeistände: Solange die juristischen Spitzen des Widerstands (?) nicht endlich anfangen, die Existenz von Virus und Erkrankung zu bestreiten und die Gegenseite in die Beweispflicht nehmen, werden die Gerichte sich auf den behaupteten Nutzen zurückziehen.

Sämtliche Schäden der Maßnahmen und Giftspritzen können letztlich damit entschuldigt werden, dass wir alle uns in ach so großer Gefahr befunden hätten. Und deshalb genügt es auch nicht, allein die Pandemie zu bestreiten, denn wenn es keine Pandemie gab, haben die Verantwortlichen sich eben geirrt und die vom Virus ausgehende Gefahr aus Sorge um uns überschätzt. Und für diesen Irrtum können sie natürlich ebenfalls nicht in Haftung genommen werden, denn sie meinen es ja so gut mit uns und wollen uns immer nur beschützen.

Nach dreieinhalb Jahren müssten die Anwälte dieses Spiel der Justiz eigentlich verstanden haben. Dass sie aber dennoch nicht die Virusbeweisfrage stellen, wirft Fragen bezüglich ihrer Integrität auf.

„Interessant ist, dass das OLG in seinem Hinweisbeschluss einen anderen Haftungsgrund verneinte, auf den sich die mediale Berichterstattung über den Fall – auch bei LTO – bislang fokussiert hat: dass der Impfstoff „schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“ (§ 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG). Diese Voraussetzung liegt nämlich nur vor, wenn die Risiken der Einnahme des Arzneimittels den gesamtgesellschaftlichen Nutzen überwiegen. Dass die AstraZeneca-Breitenimpfung mehr Schaden verursacht hätte, als sie die Bevölkerung vor den Folgen einer schweren Covid19-Infektion geschützt und zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hätte, konnte das OLG nicht erkennen.“

Da ist man eigentlich sprachlos über soviel Dreistigkeit dieser Richter.

Nicht eine einzige Erhebung kann überhaupt einen Nutzen einer Impfung nachweisen.
Damit verbleiben einzig die schädlichen Wirkungen.

Das Gericht hat es wohl auch überhaupt nicht nötig, nach belastbaren Studien zu fragen?

Ist wohl nur Spaß hier?!
Da kann mal mal so richtig Verhandlungsmaxime spielen, gemäß der das Gericht nichts tut, was vom Anwalt nicht ausdrücklich beantragt wird.

Vielleicht hätte ein entsprechender Antrag schon in der Vorinstanz gestellt werden können vom Anwalt und das ist nun nicht mehr nachholbar nach Deutschem „Recht“, da in der Berufung nur noch Fehler des Gerichts korrigiert werden können.

Im Artikel zur 1. Instanz findet sich tatsächlich kein Hinweis auf einen entsprechenden Antrag des Anwalts.

Man kann sich bei Deutschen Richtern darauf verlassen, dass diese ohne jede Zurückhaltung sofort kriminell werden, wenn es Gesetze so vorsehen.

So ganz nach dem vom Nürnberger Tribunal widerlegten Motto.
Wir haben die Gesetze nicht gemacht, aber wir müssen sie umsetzen.

Eklig.

Bei einer Berufung kann man neue Beweisanträge stellen, lediglich bei einer Revision geht das nicht. Medien sind da jedoch nicht so genau und nennen Revisionen häufig auch einfach Berufungen. Wenn aber die erste Instanz Landgericht war und die zweite Oberlandesgericht, dann wird das wohl schon eine Berufung sein.

Däubler-Gmelin hatte mit ihrer einseitig auf die Entlastung der Gerichte gerichteten Justizreform das Zivilrecht dahingehend geändert, dass in der Berufung nur noch Fehler des Gerichts angreifbar sind, Fehler des Anwalts jedoch nicht mehr korrigiert werden können.

Der Rechtsuchende kann dann nur noch versuchen, seinen Anwalt in Haftung zu nehmen. Viel Spaß.

Wenn die Nichtstellung eines Antrags jedoch kein Versäumnis des Anwalts ist, kann der dann auch in der Berufung gestellt werden.

“Das heißt: Was der Klägerin hier passiert ist, ist bereits in die erforderliche Risiko-Nutzen-Abwägung einbezogen worden. Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war, sind eben auch derart schwere Folgen hinzunehmen. ” – >>Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war,<< Wie kommen den die Richter zu dieser Erkenntnis?

Weiter dazu die Antwort des Gesundheitsministeriums: “Fast zeitgleich richtete sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp mit einer ganz ähnlichen Frage an das Bundesgesundheitsministerium:

„Liegen der Bundesregierung Zahlen aus placebokontrollierten, randomisierten und verblindeten wissenschaftlichen Studien vor, die statistisch signifikant belegen, dass mit der Substanz BNT162b2 (sog. „Comirnaty-COVID-19-Impfstoff“ von „Biontech/Pfizer“) behandelte Probanden insgesamt unter weniger medizinisch unerwünschten Ereignissen litten als Probanden, die das Placebo (Kochsalzlösung) erhalten haben, und wenn ja, welche sind das und welchen Datums ist die neueste Auswertung der Zahlen, wobei zu diesem Zeitpunkt die Kriterien placebokontrolliert, randomisiert und verblindet noch erfüllt waren?“

Die Antwort aus dem Haus von Karl Lauterbach könnte schlichter und zugleich entlarvender wohl kaum sein: „Nein, derartige Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Nichts Genaues über die Impfung und ihren stets propagierten Nutzen weiß man offensichtlich also auch in Berlin nicht.” (reitschuster.de)

https://t.me/rogerbeckamp/1191

https://i0.wp.com/tkp.at/wp-content/uploads/2023/08/beckamp.jpg?fit=1018%2C901&ssl=1

das mit „OLG sieht keine Haftung wegen Produktfehlers“ zeigt mal wieder die übliche Gehirnkrankheit der Juristen.

JA: es ist logisch richtig.

Aber NEIN: es ist moralisch komplett falsch (und ethisch, wer das unbeding unterscheiden will).

Also ergibt die Gesamtbetrachtung – „holistisch“ wie neuerdings Mode ist – ganz klar FALSCH.

Aber das interessiert Juristen nicht bzw. erblicken diese Hirne darin eine Chance zu „gewinnen“ (Realität zu verbiegen).

… weiterhin erinnere ich eine Corona-Ausschuss Sitzung mit Klüglein und dem Chirurg, der ihr Leben rettete – er hat ausführlichst und anschaulichst erklärt wie Tod sie eigentlich war und wie sehr das an der Spritze liegt. Jahre her mittlerweile aber Juristen merken eben nichts reales …

An der Stelle hätte der Anwalt mal bei den Chemieprofessoren nachfragen sollen, die die großen Toleranzen bei der Produktion bemängelt haben. Da ging es zwar hauptsächlich um Comirnaty von Bioncash, aber das wird bei AstraZeneca nicht anders sein. Hier ein aktuelles Interview von Barucker mit Prof. Matysek:
https://www.youtube.com/watch?v=CS7YwJ5hbVQ

das oder eines der anderen hundert Dinge, die falsch liefen bei den Spritzen und daran die Gesamtsache ermitteln.

Aber das ist nicht wie diese Rechtverdreher denken! Die wollen genau EINE Sache rauspicken, die ihrer Beauftragung dient und damit ALLES über den Haufen kippen, wie der texanische Kartenspieler den Tisch. Wird so „gewonnen“ hällt sich der Tätige für smart und fähig und merkt nicht wie das genausowenig mit Recht zu tun hat, wie die Schiesserei mit Kartenspiel – es ist pure Gewalt geistiger Art.

… DAS ist die Geisteskrankheit der Juristen. Ist dem Goebbels schon aufgefallen und so hat er durch ausnutzen seine Rassegesetze geschrieben bekommen und musste nichtmal deutsches Recht brechen um die Bevölkerung zu schickanieren und umzubringen- sehr im Gegensatz zu den heutigen Dummheiten auf Ministerposten.

Die aus meiner Sicht wichtigste Aussage:

„Ich weiß nur noch, dass ich von Anfang an ein richtig mieses Gefühl hatte und zwar ein richtig mieses Gefühl.“

Wie wirkt sich dieses Gefühl auf die Psyche und den Körper aus!? Wie wirkt sich dieser Stress auf das Immunsystem aus!? Und – wie wirkt sich alles auf die Wirksamkeit oder das Risiko des Impfstoffs aus!?

Wenn schon …

„… Müsli, Brot: Wer Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen nehmen muss, sollte wissen, dass sie zusammen mit Brot oder Müsli eingenommen nur etwa halb so gut wirken….

… Grapefruitsaft verstärkt die Wirkung vieler Medikamente. So wirken blutdrucksenkende Mittel, wie Betablocker, Schmerz- und Schlafmittel und Antiallergika Grapefruitsaft wie überdosiert.

… Käse, Salami, Sauerkraut, Rotwein: Eiweißreiche Lebensmittel, die längere Zeit gelagert werden, enthalten Tyramin, das den Blutdruck steigen lässt. Wenn Antidepressiva (MAO-Hemmer) dazu eingenommen werden, können Blut- und Hirndruck steigen. Es kann zu Kopfschmerzen kommen.“

https://www.a-s-b.eu/archiv/vorsicht-wechselwirkungen-medikamente-und-lebensmittel

Welche Folgen hat eine Impfung in einer psychischen Zwangssituation! Die von einer öffentlichen Institution per Gesetz oder Verordnung geschaffen wurde!?

Ausschlaggebend war der politisch und medial aufgebaute Druck – auf der Basis von Behauptungen von führenden Politikern – die keinerlei Evidenz haben konnten!

Dem Druck durch staatliche Institutionen – über einen langen Zeitraum; in allen Lebensbereichen – können sich nur wenige entziehen.

Dieser psychische Druck wurde von staatlichen Institutionen aufgebaut – sie tragen die Hauptverantwortung!

@ Marc

Scheinbar alles bei Impfungen – kein Problem!?

Auch das Alter, Größe und Gewicht!

Schon gar nicht Multimorbitität und Polymedikation! Wenn man bedenkt, dass ältere Menschen oft einen Flüssigkeitsmangel haben …

… Das schadet dem Elektrolythaushalt – also dem Anteil an Mineralstoffen im Blut. Das Blut wird dicker und fließt langsamer. Nährstoffe, Salze und Sauerstoff können nicht mehr ausreichend im Körper transportiert werden.

Letztlich ist jeder Versuchskaninchen, der ein Medikament einnimmt! Placebo – Nocebo – Wirkung – Nebenwirkung.

Was uns da im Ernährungs- und Medikamentenbereich „verkauft“ wird, dürfte oft nicht viel mit Evidenz zu tun haben!? Der Glaube daran zählt!

Sie wünscht es niemandem, hmm, ich schon, der Ehtik-Hexe, der Grünen-Schulze, dem Radiologen-Tyrannen und überhaupt der ganzen Bagage aus Politik, „Experten“, Medienhetzern und selbsternannten Corona-Wächtern…

Ich wünsche Lallerbach, dass er für seine Nötigung gegen die Bevölkerung, sich das Gift spritzen zu lassen, mal sehr viel Schmerzen.
Lallerbach soll nie wieder ruhig schlafen für das, was er während der „Corona“-Stuss-Zeit angerichtet hat.

Spahn, Söder, Merkel sowie die zwei oberen Landesfuzzis aus NRW und der demente aus BW haben den Pandemie-Fake ins Leben gerufen. Da war Lauterbach noch ein kleines Licht.

Selbstverständlcih wünsche ich Spahn, Söder, Merkel höllische chronische Schmerzen. Für das, was sie uns alen angetan haben. Der Dunja Hayali ebenfalls und der hysterischen Esken aus BW-Dummland.

Warum hat der Anwalt die Klage eigentlich auf einen Produktfehler gestützt?
Wegen dem Fresszettel der vor der „Impfung“ unterschrieben werden musste?
Vielleicht wäre eine Klage gegen den spritzwütigen Arzt sinnvoller gewesen.
Im Moment ist es sicher schwierig eine solche Klage durch zubekommen…hätte sie lieber gewartet bis die Agenda Enteignungen vorsieht denn dann werden die Urteile auch dementsprechend ausfallen.
Jetzt wird erstmal noch gewartet wir viele bis dahin noch weggestorben sind.

Was für ein Produktfehler?
Das ist kein Produktfehler sondern die beabsichtigte Wirkung!
Ohjee, ich hoffe ich liege falsch aber ich sehe da nichts Gutes für die geschädigte Dame kommen.

In meiner Blutslinie väterlicherseits: Tante (Schwester meines vor Corona verstorbenen Vaters) bekommt im hohen Alter Brustkrebs, Cousine von mir bekommt Hirnhautentzündung und Cousin eine Augenvenenthrombose, war temporär auf einem Auge erblindet; alles im zeitlichen Zusammenhang mit den genommenen Giftspritzen.
Ich habe den todbringenden Giftspritzen trotz allen Drucks entsagt (Vergelt’s Gott Prof. Bhakdi) und hatte: Nichts (aufgrund der Arbeit an einem starken eigenen Immunsystem in den letzten drei Jahren bei gelegentlichen Erkältungen sehr milde Verläufe, seit 10 Jahren nur einen Tag arbeitsunfähig und das wegen einer Vorsorgeuntersuchung, das wars und das gilt für meine ganze Familie).

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