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4 Klagen von Impfgeschädigten: BioNTech & Moderna vor Gericht – die Kosten trägt der Steuerzahler

Die heutigen 4 Klagen am Düsseldorfer Landgericht befassen sich mit folgenden Impfschäden: „Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken.“ Zwei Frauen und ein Mann fordern von BioNTech „insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz“. Eine weitere Frau (55) fordert von Moderna 150.000 Euro.

Update 17. Nov. 13:15 Uhr: Stellungnahme Anwalt Ulbrich auf X:

Update 17. Nov. 13:00 Uhr: Bericht aus der SZ

Das Landgericht Düsseldorf hat Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher Schäden durch Corona-Schutzimpfungen als unbegründet abgewiesen.

[…]

Aus Sicht des Landgerichts konnten die Kläger nicht ausreichend begründen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf die Impfungen zurückzuführen sind. Die europäische Arzneimittelbehörde habe den Biontech-Impfstoff Comirnaty im Jahr 2022 zugelassen. Die nötige Nutzen-Risiko-Prüfung sei zuvor erfolgt. Es gebe für das Gericht keine Veranlassung, das nachzuprüfen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Brüggemann am Donnerstag.

Klägeranwalt Tobias Ulbrich kritisierte die Entscheidung: „Das bedeutet dann, dass die Zulassung eines Arzneimittels durch die Behörde reicht, um Schadenersatzklagen gegen den Hersteller zu verhindern.“

Die Biontech-Anwältin sagte: „Ich möchte gegenüber den Betroffenen hier mein Mitgefühl ausdrücken.“ Sie betonte aber, dass Behauptungen über angeblich dramatische Impf-Folgen „nicht mal im Ansatz belegt“ seien.

Details aus dem Artikel zu den Einzelfällen:

Eine der Klägerinnen, eine 42-jährige alleinerziehende Mutter, hatte sich nach eigenen Angaben vor zweieinhalb Jahren nur einmal mit dem Biontec-Wirkstoff impfen lassen. Seitdem leide sie neben Sehstörungen auch unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom. „Ich bin nur noch schlapp und muss mich jeden Morgen für meine kleine Tochter aus dem Bett kämpfen“, sagte sie vor Gericht.

Wiederholt hatte das Mainzer Biotechnologieunternehmen betont, „dass in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte“. Ein anderer Kläger, ein 80-Jähriger, leidet nach Angaben seines Anwalts seit der dritten Impfung unter schweren Lungen- und Herzerkrankungen. Außerdem sei der Mann auf dem linken Auge erblindet. Die dritte Klägerin sei seit zwei Jahren berufsunfähig, weil unter anderem ihr Immunsystem komplett abgeschaltet habe.

Eine weitere Klage richtete sich gegen den US-amerikanischen Impfstoff-Hersteller Moderna. (Az: 3 O 163/22) In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro. Auch diese Klage wurde abgewiesen.

Die Anwälte der Kläger hatten vor der Urteilsverkündung bereits angekündigt, bei einer Niederlage in die nächste Instanz gehen zu wollen.

An mehreren Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth. Das Landgericht Mönchengladbach dagegen hatte Anfang September einer ähnlichen Klage gute Erfolgschancen eingeräumt und die Rechtsschutzschutzversicherung dazu verurteilt, die Prozesskosten zu übernehmen.


Beitrag

Katharina König (Impfgeschädigte), Roman (Menschenrechtler) von „Free People Germany e.V.” und Arne Schmitt (der Mann mit dem Klavier) sind in Düsseldorf am Gericht. Heute finden gleich mehrere Prozesse gegen BioNTech und Moderna statt. Die Rechtsanwälte der Impfgeschädigten sind Rogert und Ulbrich. Die BioNTech Manufacturing GmbH wird von den Rechtsanwälten White & Case LLP vertreten, Moderna Biotech Spain S.L. von den Rechtsanwälten Hogan Lovells.

Ziel der drei ist es den Impfherstellern und der Justiz genau auf die Finger zu schauen. Arne Schmitt spricht von 20-30 Leuten die vor Ort sind. Der WDR machte wohl ein Interview mit einer Impfgeschädigten.

Auch der Mainstream berichtet und spricht wie selbstverständlich von Schutzimpfungen im Zusammenhang von Prozessen mit Impfgeschädigten.

Die drei Frauen und ein Mann aus Düsseldorf, Kaarst und Meerbusch können nach eigenen Angaben nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Ursache dafür soll eine Corona-Schutzimpfung gewesen sein. Sie fordern von den Impfstoff-Herstellern Biontech und Moderna bis zu 250.000 Euro Schadenersatz.

tagesschau

Im Stern findet man ein paar mehr Details zu den Fällen.

Zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf klagen gegen das Mainzer Unternehmen Biontech. Sie fordern insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz (Az: 3 O 141/22; 3 O 151/22; 3 O 60/23).

Das Mainzer Pharma-Unternehmen hat laut Gericht die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen. Die Behauptungen über angeblich dramatische Impffolgen seien „nicht im Ansatz belegt“. Eine weitere Klage richtet sich gegen den US-amerikanischen Impfstoff-Hersteller Moderna (Az: 3 O 163/22). In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro.

Stern

Die Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.

Mit einer Entscheidung wird in Düsseldorf erst in einigen Wochen gerechnet. An verschiedenen Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth.

Deiters verweist auf eine Alternative zu den zivilrechtlichen Klagen gegen Hersteller. Man könne auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gegenüber dem Staat einen „Aufopferungsanspruch“ geltend machen: „Man hat sich impfen lassen zum Wohle aller. In der Folge hat man unter Umständen eine Schädigung erlitten, und deswegen wird man dann quasi entschädigt bzw. versorgt“, erklärt Deiters.

Voraussetzung dafür ist, dass der vermutete Impfschaden mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Impfung ausgelöst wurde.

tagesschau

RA Ulbrich berichtete auf Twitter zu einem Termin einer Impfgeschädigten, welche sich wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat impfen lassen.


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16 Antworten auf „4 Klagen von Impfgeschädigten: BioNTech & Moderna vor Gericht – die Kosten trägt der Steuerzahler“

Was Anderes war nicht zu erwarten.
Ein Urteil zu Lasten der Spritz- Mafia hätte eine Lawine losgetreten.
Es geht nicht um Recht und Gerechtigkeit.
Es geht um Geld,Macht und Unterwerfung.

Ich empfinde es als ziemlich bitter, wenn die Presse eher informiert wird über den Ausgang der Klagen als die darin Involvierten.
Heute in der Samstagsausgabe der HNA unter der Rubrik POLITIK auf Seite 19:

„Das Landgericht Düsseldorf hat mehrere Klagen gegen Impfstoffhersteller wegen angeblicher Corona-Impfschäden als unbegründet abgewiesen. Das erklärte das Gericht am Freitag.
Zur Begründung hieß es unter anderem, die Kläger hätten die behaupteten Risiken der Impfstoffe nicht hinreichend dargelegt. Die Entscheidungen fielen bereits am Donnerstag. Geklagt hatten drei Frauen und ein Mann gegen Hersteller sogenannter mRNA-Impfstoffe. Sie behaupteten, durch die Impfungen gegen das Coronavirus erhebliche Schäden ihrer Gesundheit erlitten zu haben. Die Kläger forderten Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 250000 Euro und Schadenersatz.“

Die Presse hat tatsächlich wohl „Stunden vor dem Verkündungstermin“ Bescheid gewußt. RA Tobias Ulrich schreibt weiterhin sinngemäß, daß „die Urteile bereits vor der mündlichen Verhandlung offenbar vorlagen“.
Mir ist nicht ganz klar, ob die Düsseldorfer nicht dezidiert zwischen den Risiken einer Impfung und den tatsächlich erfolgten üblen Nebenwirkungen der Spikes unterscheiden können.
Alle vier Kläger wurden unabhängig ihrer üblen Krankheitsverläufe nicht Ernst genommen, werden jetzt aber auf das Abstellgleis verfrachtet.
Die Düsseldorfer Justiz entfernt sich in meinen Augen mit solch einem Gebaren nicht nur vom Prinzip der Gewaltenteilung, sondern viel schlimmer vom Prinzip der Menschlichkeit.
Schöne Grüße
Thomas Bentzien

Das mit der „Aufopferungs“-Klage ist bestimmt die neue Masche.

Damit werden dann unsere Taschen geleert. Die einzig Vernünftigen, die es im Land noch gibt, die über Jahrzehnte vernünftig gehaushaltet haben , dürfen jetzt erstens das Sondervermögen-Loch (der Öffentlich Rechtliche sprach heute interessanterweise davon, da seien Milliarden verschwunden: achja, sind sie das? Die waren doch eh nie da?!) stopfen und den Rest dann noch direkt an die Milliardäre dieser Welt abgeben.
Auch das Sondervermögen wird ja ausgegeben, um den Milliardären ihre Wünsche zu erfüllen.

Der meint mit Aufopferungsanspruch doch bestimmt die Versorgungsansprüche, die von den Landesämtern für Versorgung entweder erstmal unbearbeitet in die Ecke gelegt oder abschlägig beschieden werden. Wenn man was kriegt, dann sind es max. so 800 Euro, wenn man mit höchstem Pflegegrad komatös im Bett liegt.

Das Gericht verhält sich exakt so, als wenn es in eigener Sache entscheidet, als Beteiligter des Verbrechens.

Das Gericht ist sehr wohl verpflichtet, die Behauptungen von Behörden, Herstellern und vermeintlich Sachverständigen zu prüfen. Tut es das nicht, dann handelt es ausserhalb der im Grundgesetz festgelegten Ordnung.

Kommentar von RA Ulbrich auf X twitter

„Das Gericht hatte aus meiner Sicht erkennbar die Zielsetzung zur Abschreckung anderer Geschädigter so schnell wie möglich die Klagen in die Abweisung zu bringen. Gleichzeitig sollte aber andererseits zügig eine Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingeholt werden zur weiteren Orientierung. Das geht nur mit Klageabweisung. Die Kurzfassung vom Termin:

•Es gäbe nur eine Anspruchsgrundlage § 84 AMG. §. 32 GenTG scheide ebenso aus wie deliktische Anspruchsgrundlagen.
•Mängel der Herstellung und Entwicklung gäbe es nicht, da ansonsten ja das PEI hätte einschreiten müssen. Wenn sie es nicht getan haben sieht die Kammer auch keine Veranlassung zur Handlung
•Das Nutzen-Risiko-Verhältnis müsse auch die Kammer nicht prüfen, da sich die EMA mit der Thematik als zuständige Behörde befasst habe und sie von einem Nutzen ausginge. Was wir dann aus den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft einzuwenden hätte müsse folglich die EMA schon berücksichtigt haben. Das LG Düsseldorf werde Handlungen und Entscheidungen der EMA nicht hinterfragen.
•Das führt auch dazu, dass es keine Veranlassung sieht die Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
•Mängel im Zulassungsverfahren werden folglich auch nicht geprüft. Ob da nun das toxikologische Gutachten zu den LNP fehlte oder die Wirksamkeitsstudie nicht mehr vorgelegt werden kann, ist egal.
•Zu einzelnen Erkrankungen, die streitig sein sollen haben wir Stellung genommen, insbesondere zur wissenschaftlichen Erkenntnis, dass jeder der eine modRNA Injektion erhielt auch ein Myokarditis bekam u.a.

Die Presse und der WDR hat alles deshalb begleitet, weil sie das Ergebnis offenbar schon vorher kannten. Wir haben WDR Berichte gefunden, in denen vom Ergebnis der Entscheidung Stunden vor dem Verkündungstermin berichtet wurde. Offenkundig lagen die Urteile bereits vor der mündlichen Verhandlung vor. Das gleiche Unding wie beim Bundesverwaltungsgericht am 07.07.2022.

Wir werden die schriftlichen Urteile und die Begründung zunächst abwarten und dann in das Berufungsverfahren gehen.“

„Die Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.“ Ja, das wäre bei einem derart komplexen Sachverhalt in der Tat die übliche Vorgehensweise gewesen.

Nicht so beim LG Düsseldorf. Das hat kurzen Prozess gemacht.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-duesseldorf-landgericht-weist-klagen-wegen-corona-impfschaeden-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231115-99-959448

https://www.antenneduesseldorf.de/artikel/duesseldorf-klagen-gegen-impfstoffhersteller-abgewiesen-1824647.html

„Sie fordern insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz.“

Fordern ist das Eine, bekommen das Andere. Wer gegen eine Wand anrennt, bekommt höchstens eine Beule. Wenn ein Krüppel gegen einen Elitesoldaten kämpft, ist das Ende absehbar. Für den Einen gibt es eine gebrochene Nase, für den Anderen eine goldene Nase. Einer gewinnt immer, nämlich der Rechtsanwalt, ob er gewinnt oder verliert.

und wenn er einen Vergleich macht, bekommt er eine volle Gebühr mehr!!! Der andere Anwalt ebenso, und: der Richter muss kein zeitaufwendiges Urteil schreiben, an dem er zudem gemessen werden kann: wenn man sich (wie üblich?) rechtzeitig einigt, müssen auch die Schriftsätze nicht so opulent und inhaltsschwer ausfallen: drei Gewinner – zwei Verlierer.

Ja sicher doch gäbe es für die Verwendung von Steuern andere Zwecke. Zum Beispiel Wohnungen für Obdachlose bauen, Schwimmhallen, Freibäder, Schulen, Kliniken und Krankenhäuser, Subventionen damit Mieten für alle bezahlbar sind, bezahlbare Heizkosten usw. Wäre das so auch ohne diese Prozesskosten!?

Echte Demokratieförderung, Grenzsicherung, Freier Journalismus, Versorgungssicherheit (Landwirtschaft, Energie,..), Verbraucherschutz, Autarkie, …

So ein Wahnsinn und Verbrechen, diese Mütter zu einer Impfung noch dazu mit diesen gefährlichen Impfstoffen aufzufordern. Schon eine Impfung hat gereicht dass meine Schwiegermutter von einer rüstigen Rentnerin zu einem schwer pflegebedürftigen Pflegefall wurde. Nach langer Leidenszeit ist sie vergangene Woche zum Schöpfer gegangen und ich wünschte sie würde den Racheengel des Herrn allen Impfaerzten und Herstellern dieses Drecks auf den Hals hetzen.

Mein Beileid Frau Fuhrmann!

Apropos „nach langer Leidenszeit“,
das erinnerte mich an die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, betreffend selbst bestimmtes Sterben mit einem vorhandenen Mittel. Ich werde den Tagesschau-Bericht um 20 Uhr vom Tag des Urteils nie vergessen. Es waren ja zwei Kläger die beide geklagt hatten. Die Tagesschau hatte es am Tag des Urteils, in deren Bericht nicht fertig gebracht beide Kläger nach deren Niederlage zu interviewen, nur der eine wurde befragt. Doch den armen Menschen im Rollstuhl, der nur noch mit dem Mund seinen Rollstuhl bewegen kann, den zeigte die Tagesschau noch nicht einmal per Foto.
Leiden lassen, das genießen Politik, Medien, Gerichte,….. und bald hat’s jeder „Mensch“ gelernt und übernommen, sich nur noch dann selbst lebendig zu fühlen, wenn man andere leiden sieht!

Zusatz zu meinem Kommentar davor:

Zumal diese Quarantäne-Freiheitsberaubung sicher nachgewiesenermaßen den Schutz anderer vor Ansteckung garantierte, während jedoch die „Impfung“ weder vor der Weitergabe beim Coronainfekt die anderen schützte, und noch dazu gerade die Gespritzten mit ständigen Infektionen aufwarten, noch heute.

Meine letzte Erkältung mit zumindest Schnupfen ist schon 5 Jahre her. Fragt mal meine 4-fach gespritzte Nachbarin im gleichen Alter wie ich. Seit der ersten Spritze kann die gar nicht mehr zählen wie oft sie Grippesymptome inkl. positive Tests hatte.
Das wollen die als „andere geschützt haben“ nun verkaufen? Im Gegenteil, meine Nachbarin springt mit Husten, Schnupfen, … unbekümmert draußen und auf Arbeit herum, das Argument dafür:
Ich bin doch geimpft!

Die GEIMPFTEN haben die anderen eben nicht geschützt, im Gegenteil, das waren die größten Gefährder. Auch in Bezug auf die Produktion von Mutation der Viren.

Aufopferungsentschädigung, lächerlich.

Wer ist „Deiters“?
Einen „Aufopferungsanspruch“?
Na den bekämen dann aber auch alle Quarantäne-Opfer, denn auch in Quarantäne wurden die Menschen deshalb eingesperrt, zum Schutz aller anderen!
Sollte also solch ein Aufopferungsanspruch je Realität werden, dann reiche auch ich Zivilklage gegen das Gesundheitsamt ein, ich habe noch alle Unterlagen (Laborbefund des angeblich positiven PCR-Tests, obwohl nie Symptome darauf erfolgten) inkl. das Schreiben des Gesundheitsamtes wie lange ich zur Quarantäne verdonnert wurde. Auch von der Apotheke danach die Genesene-Bescheinigung.

14 Tage Freiheitsberaubung plus einen Kontrollanruf der ebenfalls aufgezeichnet noch vorliegt – alles zum Schutz von anderen – diese Aufopferung will ich dann auch entschädigt haben.

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