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Hausdurchsuchung Medizin

Dr. Weber (80): Ein Arzt zahlt den Preis für seine Patienten – du kannst ihm helfen!

Aufruf mit großer Bedeutung: Hattest du in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung, weil du Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hast oder weil du ein solches Attest vorgezeigt hast? Wenn du diese Frage mit ja beantworten kannst, dann solltest du jetzt unbedingt diesen Beitrag lesen. Wenn du jemanden kennst der eine Hausdurchsuchung erleben musste, dann lies auch du weiter.

Hattest du vielleicht eine Hausdurchsuchung?

Der Begriff Corona markiert einen Zeitabschnitt der geprägt war von Beleidigungen, dem Ausschluss einer Gruppe von Menschen und vielen Gängelungen, welche uns noch gut in Erinnerung sind. Es ist eine Zeit, die für viele längst vergessen ist, obwohl sie so einschneidend für unsere Leben war. In dieser Zeit gab es eine handvoll Menschen – Ärzte – welche sich gegen dieses evidenzlose Unrecht gestellt haben. Geblieben sind Zweifel, Ängste und tiefes Misstrauen gegenüber Entscheidungsträgern in diesem Land.

Ich möchte keine Hausdurchsuchung haben!

Weil es Ärzte wie Dr. Walter Weber waren, die den Stein ins Rollen gebracht haben, durch ihre unermüdliche Aufklärungsarbeit und deshalb nun unserem Staat verfolgt werden, möchten wir auf einen wichtigen Aufruf von Dr. Walter Weber hinweisen.

Der schilderte in einem aktuellen Aufruf seine Wahrnehmung zur Lageeinschätzung der vorsitzenden Richterin Dr. Nele Behr.

Aufruf von Dr. Walter Weber- wie viele Hausdurchsuchungen fanden während Corona statt?

Nachfolgend möchten wir diesen hier auf dem Blog teilen. Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sollen sich bei Dr. Walter Weber melden – gerne auch anonym.

Dr. med. Walter Weber
Südring 14 in 22303 Hamburg, Tel. 040-488112
Mail: walterw@drwalterweber.de
www.drwalterweber.de
Hamburg, den 8.6.2024

Info und Aufruf in eigener Sache
Liebe Follower, Freunde und Mitstreiter

Seit dem 6.5.2024 läuft meine Hauptverhandlung beim Landgericht Hamburg, Große Strafkammer, Sievekingplatz 3 wegen Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Weitere Prozesstage sind der 19.6.2024 und 25.6.2024 jeweils um 9.15 Uhr. Der Sitzungssaal wechselt und muss jeweils erfragt werden.
Bei den Terminen schien die Richterin Frau Dr. Behr sehr erstaunt zu hören, dass selbst langjährige Patienten mit z.T. bekannten schweren Erkrankungen von ihren Ärzten „abgewimmelt“ wurden bei dem Wunsch nach einem Masken-Befreiungs-Attest, z.T. ohne Anhörung, z.T. mit der sinngemäßen Bemerkung „ich möchte keine Hausdurchsuchung haben!
Darum mein Wunsch, dass alle Ärzte, Heilpraktiker, sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sich melden bei bzw. schreiben an:

walterw@drwalterweber.de

Bitte schildern:

  • wie viele Hausdurchsuchungen
  • Anlass
  • Ablauf ( freundlich, unfreundlich, ruppig, angemeldet, unangemeldet, Uhrzeit, Beschlagnahme etc. )
  • Sonstiges

Ich glaube, die Richterschaft in Deutschland hat keine oder wenig Ahnung, was in den letzten Jahren beim Umgang des Staates im Rahmen der sog. Corona-maßnahmen insbesondere bei den Ärzten, den medizinischen Berufen und natürlich auch den Patienten abgelaufen ist.
Es wird Zeit, diese Information zu erheben und an die Richterschaft als eigenständige Gewalt unserer Demokratie weiterzugeben.
Nach unserer Information haben ( fast? ) alle Ärzte, die Masken-Atteste ausgestellt haben, „Besuch“ bekommen. Viele stehen jetzt vor Gericht trotz der Erkenntnisse der jetzt entschwärzten RKI-Files.
Ein Beispiel: Bereits im Juni 2020 ( ! ) hat eine Patientin, der ich ein solches Attest ausgeschrieben habe, „Besuch“ bekommen mit der Maßgabe, das Attest rauszugeben.
Ich würde mich freuen, zeitnah diesbezüglich Informationen zu bekommen!

Viele Grüße von Dr. med. Walter Weber

Unterstützung für Dr. Walter Weber

Vorortunterstützung

Die Verhandlung gegen Dr. Walter Weber läuft seit dem 06.05.2024 beim Landgericht Hamburg, Große Strafkammer, Sievekingplatz 3. Vor Gericht steht der Arzt wegen der Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“.

Weitere Prozesstage sind der 19.6.2024 und 25.6.2024 jeweils um 9.15 Uhr. Der Sitzungssaal wechselt und muss jeweils an der Pforte bei Gericht erfragt werden.

Finanzielle Unterstützung

Wer in diesen Tagen ein paar Euro übrig hat, der könnte sie an das Ärztehilfswerk Weißer Kranich (IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91) mit dem Betreff: Schenkung für Dr. Walter Weber geben. Prozesse sind sehr, sehr kostspielig und werden oft ganz bewusst von der Justiz in die Länge gezogen.

Stellungnahme des Rechtsanwalts

Bei RT Deutsch kommt auch der Anwalt von Dr. Walter Weber zu Wort. „Bis heute sei überhaupt nicht bekannt, wie viele Hausdurchsuchungen insgesamt in Deutschland bei Menschen in Heilberufen und bei Patienten stattgefunden hätten, erklärte Künnemann. Der Aufruf von Dr. Walter Weber sei im Sinne der Aufklärung daher von großer Bedeutung.“

Vielfach sind Patienten, die über ein Maskenattest von einem kritischen Arzt verfügten, in ihren Strafverfahren frei gesprochen worden. Warum? Weil sie gesundheitlich schwerwiegende Befunde von Kliniken und Fachärzten vorlegen konnten. Dennoch war keiner der behandelnden Ärzte bereit, die Patienten von der Maske zu befreien.

Rechtsanwalt Ivan Künnemann

Der Prozess

Dr. Walter Weber steht seit dem 06.05.2024 vor Gericht. Laut Ärztezeitung gebe es vorerst 18 weitere Termine die bis Ende September angesetzt sind. Hier der Hinweis zu den Videos eines Prozessbeobachters – Dominik Paradies – der ebenfalls in Hamburg vor Gericht stand und auf seinen Kanälen über den Prozessverlauf berichtet.

Presseerklärung der Strafverteidiger Ivan Künnemann und Sven Lausen vom 05.05.2024

Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.

Dr. med. Walter Weber

1. Prozesstag – Verlesung der beiden Anklageschriften

Datenanalyst Tom Lausen schreibt bei Telegram zum ersten Prozesstag:

Erster Verhandlungstag Dr. Walter Weber beendet

Absehbar früh wurde der erste Verhandlungstag beendet. Das Gericht hatte für heute keinen Zeugen geladen, damit war klar, es sollte nur eröffnet werden.

Die Staatsanwältin hat in der Anklage bereits einen frappierenden Fehler gemacht, sie hat ein Wort vergessen. Die Verteidiger haben damit beantragt diese falsche Anklage nicht zu verlesen und somit das Verfahren nicht zu eröffnen. Nachdem sich das Gericht zunächst gegen diesen Antrag der Verteidiger wehrte, musste es dann doch den Nichtverlesungsantrag bescheiden.

Nach 10 min Unterbrechung entschied das Gericht trotz dieses Formfehlers die Anklage verlesen zu lassen.

Die Staatsanwältin hat einfach das ausgelassene Wort „ist angeklagt“ in die Verlesung hinein unzulässigerweise erfunden.

Erstaunlich ungenau arbeitend outete sich damit auch das Landgericht unter der Vorsitzenden Dr. Behr, denn die hats offenbar überlesen, sonst hätte sie die Staatsanwaltschaft auffordern müssen, einen vollständigen Satz zu bilden. Wenn aber das Gericht nicht einmal die Anklage genau liest, dann wird es Aufgabe der Verteidiger Sven Lausen und Ivan Künnemann sein, den Spruckörper zum genauen Arbeiten zu bringen.

Allein an dieser Stelle ist der Rechtsstaat in seiner Beschädigung bereits gut zu erkennen, wenn es politisch gewollt ist, wird einfach über wichtige formale Regeln hinweggesehen.

Nach Verlesung der Anklage wurde das Verfahren vertagt auf den 13.05.2024 um 9:15 Uhr im Landgericht Hamburg, Sievekingsplatz 3.

Auch Dominik Paradies ist vor Ort und berichtet über den ersten Prozesstag. Laut Anwalt sind an diesem ersten Verhandlungstag lediglich die beiden Anklageschriften verlesen worden. Sehr bewegend ist zum Ende des Videos, dass die vielen erschienen Menschen laut in Richtung des Arztes „Danke, Danke, Danke“ rufen.

2. Prozesstag – Anhörung LKA Beamtin

Am zweiten Prozesstag wird wieder von Dominik Paradies ein Video veröffentlicht. Eine Stellungnahme der Anwälte gab es nicht, weil die Anhörung der LKA Beamtin nicht zu Ende geführt wurde.

Das ganze hat er auch bei Telegram oder auf RCD News verschriftlicht:

Heute wurde eine LKA Beamtin als Zeugin angehört. Die Befragung konnte jedoch nicht abgeschlossen werden und wird am 4. Prozesstag am 04.06.2024 fortgesetzt.

Wie das LKA im Einzelfall ermittelt haben will, ob Dr. Weber unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt hat, konnte heute nicht geklärt werden. Die LKA Beamtin hat auf Nachfrage der Strafverteidigung ausgesagt, dass sie in Absprache mit der Staatsanwaltschaft 75 Fallakten zusammengetragen hat, wovon ein Attestinhaber bei einer Vernehmung angehört worden sei. Er soll ausgesagt haben, dass er keine nennenswerten Erkrankungen haben soll, woraufhin die Staatsanwaltschaft von einer Strafbarkeit ausgegangen ist. Des Weiteren hat die LKA Beamtin Atteste der Rechtsmedizin und der Ärztekammer zur Prüfung vorgelegt. In wie vielen Fällen das passiert sein soll und was dabei im Einzelfall herausgenommen ist, blieb unklar.

Weiter hat sie ausgesagt, dass eine Strafbarkeit davon abhinge, ob es einen persönlichen Arzt-Patienten Kontakt gegeben hat. Wie und ob das überprüft worden ist, blieb ebenfalls unklar.

Zum Ende des Termins wurde die LKA Beamtin noch von der Strafverteidigung gefragt, ob es eine Liste mit Ärzten beim LKA gegeben hat, die zur Anzeige von Ärzten und Patienten geführt hat. Eine solche Liste soll es laut Aussage der LKA Beamtin nicht gegeben haben.

Tatsächlich haben in anderen Strafverfahren mehrere Polizisten unabhängig voneinander ausgesagt, dass es so eine Liste gegeben hat. Diese soll innerhalb der Hamburger Polizei an die Polizisten weitergeleitet worden sein. Jeweils mit dem Auftrag, Strafanzeigen gegen Ärzte und Patienten zu erstatten. In meinem eigenen Strafverfahren wurde beantragt, diese Liste dem Verfahren beizuziehen und zu verlesen, was vom Landgericht Hamburg abgelehnt worden ist, da die Existenz dieser Liste unstrittig sei.

Es bleibt weiterhin spannend. Weiter geht es in dem Verfahren gegen Dr. Walter Weber am 17.05.2024, 04.06.2024, und 06.06.2024, jeweils ab 9:15 Uhr, Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, Hamburg. Die Saalnummer ist am Empfang zu erfragen.

Voraussichtlich wird sich der Prozess noch bis Ende September 2024 hinziehen.

In den Kommentaren veröffentliche ich mit Erlaubnis eines Kollegen ein paar seiner Bilder.

3. Prozesstag (17.05.2024) – Patienten werden gehört

Auch an diesem Tag gibt es eine eifrige Prozessbeobachterin – namens Ruth.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg legt dem 80 jährigen Mediziner zur Last, er solle unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Da ich an dem 3. Prozesstermin nicht persönlich teilnehmen konnte, hat mir die Prozessbeobachterin Ruth ihre Aufzeichnungen für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Der Prozess wird am 04.06.2024 ab 9:15 Uhr fortgesetzt.

Wo: Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, Hamburg

Da die große Strafkammer nicht bereit ist, Video- oder Tonaufnahmen der Verhandlungen zuzulassen, sucht Dr. med. Walter Weber einen oder zwei professionelle Stenographen gegen eine entsprechende Bezahlung. Kontakt: walterw@drwalterweber.de

Ein Zeuge kommt nicht, beruft sich auf Auskunftsverweigerungsrecht § 55.

Bevor der nächste Zeuge gehört werden soll, wendet sich Verteidiger Sven Lausen an die Staatsanwältin. Er möchte, daß sie erläutert, warum Herr P. aussagen soll. Der Vorgang, zu dem Herr P. eine Aussage machen soll, habe nichts mit der Anklage zu tun. Diese Vorgehensweise diene dazu, Herrn Dr. Weber zu belasten und die Schöffen zu beeinflussen.

Es habe, so Verteidiger Sven Lausen im besagten Fall keine Vorlagesituation eines Attestes gegeben, insofern sei die Aussage von Herrn P. irrelevant, Lausen bezieht sich auf die Anklageschrift der Staatsanwältin.

Verteidiger Ivan Künnemann sagt, daß der 7.11.2020 nicht Gegenstand der Anklage sei, daher auch nicht geeignet, subjektiven/objektiven Tatbestand zu ermitteln.

Erinnerung an den Antrag wegen der Nichtverlesung der Anklageschrift Antrag in Papierform eingereicht und verlesen; Mängel in der Anklageschrift sind Verstoß gegen StPO; Verteidigung sagt, daß die Schöffen dadurch beeinflusst werden, die die Akten nicht kennen.

Richterin ordnet an, daß Zeuge P. gehört wird, da er bei der Polizeivernehmung ein Attest erwähnt habe, daher sei seine Aussage doch relevant.

Verteidiger Lausen/Künnemann stellen Antrag, daß Zeuge Herr P. nicht angehört wird.

Unterbrechung, Kurzberatung Dr. Weber mit beiden Anwälten.

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen die Kammer, weil Zeuge Herr P. verhört werden soll. (Begründung bis 22. Mai 2024 erforderlich)

Zeugenaussage Herr P., Polizist Bundespolizei:

Der ICE-Führer weigerte sich nach Leipzig abzufahren, Zug abzufertigen, weil sich „Maskenverweigerer“ im Zug befanden. 12 Polizisten kamen dann zur Zugkontrolle. Die Stimmung war aufgebracht, Herr P. sprach einen Platzverweis aus, unter Androhung von Gewalt. Herr Dr. Weber zeigte sein Maskenattest vor, dies sei nicht lesbar gewesen und formal nicht gültig. Zeuge Herr P. sagte, Dr. Weber hätte darauf einen Stapel Din A4 Papier rausgeholt und sich selbst ein Attest ausgestellt. Text sah geschrieben aus wie MS Word. Und er hätte dann nachgefragt, ob noch jemand der Mitreisenden ein Attest benötige.

Der Zug wurde geräumt, die Mitreisenden, die zur Leizpig-Demo wollten, verließen den Zug. Das Ehepaar W. hatte keine Atteste, zeigte keine vor.

Die Richterin fragt den Zeugen, ob er ausschließen könne, daß das Ehepaar Atteste gehabt hätte.

Verteidiger Lausen rügt dies als Suggestivfrage.

Herr P. sagt, er erinnere sich an wirre Gespräche und krude Thesen.

Die Richterin fragt, ob Herr P. nach medizinischen Gründen gefragt hätte.

Herr P. sagte, die Situation damals, es wäre ja alles neu gewesen, aber jeder Reisende hätte glaubhaft machen sollen, warum er keine Maske trage. Wer kein Attest dabei hatte, wurde von der Fahrt ausgeschlossen, mußte mit auf die Wache kommen und den Führerschein vorlegen.

Frage der Richterin, ob Glaubhaftmachung in diesem Fall vorlag. – Herr P. Verneint.

Ehepaar W. wurde laut, so P., und wurde dann auch von Mitreisenden gefilmt, aus Sensationslust. Herr P. sagt, es spreche dafür, daß es sich um eine zufällig zusammengewürfelte Reisegruppe handelte, da Herr Weber nach den Namen von Ehepaar W. fragen mußte. Das sei Beleg für Zufälligkeit.

Die Richterin fragt, was für ein Papier war es, das Dr. Weber im Zug herausholte und was war Inhalt von Dr. Webers Attesten?

Sinngemäß, so Herr P., daß aus medizinischen Gründen jetzt und in Zukunft keine Maske tragbar sei. Dr. Weber hätte vorbereitete Atteste gehabt, „mit vorgedruckter Diagnose“, wo Name eingesetzt wurde, Adresse, Satzbaustein, dann Unterschrift Weber.

Verteidiger Lausen befragt Herrn P.

Wenn er solche Atteste vorgelegt bekam, wie war seine eigene Beurteilung der Krankheiten, die in den Attesten genannt wurden? Was hätte er mit medizinischen Geschichten anfangen können? Hat Herr P. häufiger Maskenatteste angeschaut? Hat er den Gesundheitszustand beurteilt?

Herr P. verneint, weil er ja kein Arzt sei.

Was, so RA Lausen, hat Herr P. mit dem ICE-Vorgang gemacht?

Antwort Herr P., er hätte diesen an OWI-Behörde weitergeleitet. Herr P. hat keine Strafanzeige gestellt. (Diese erfolgte durch Herrn M., Polizist Bundespolizei, 2. Zeuge dieses Verhandlungstages.)

Herr P. erinnert nicht, am 07.11.2020 ein Attest vom 18.06.2020 gesehen zu haben.

Vor Anhörung des nächsten Zeugen, Polizeiobermeister M., erneuter Einwand der Verteidigung, daß die Vernehmung unzulässig sei, da diese den Angeklagten in ungünstigem Licht erscheinen lassen soll.

Beim Vorgang im Zug 07.11.2020 ginge es nicht um ein anklagegegenständliches Attest, die Aussage hätte keine Relevanz. Verteidigung regt Gericht zum Nachdenken darüber an, daß negative

Begriffe benutzt werden, die bestimmte Narrative bedienen, ermahnt zur Sachlichkeit. Es sei das Durchziehen von Verfahrensschritten beobachtbar – so wurde der Begriff „Maskenverweigerer“ geäußert, in Bezug auf die Sprache. – Ermahnung zum Sachlichkeitsauftrag.

Die Verteidigung stellt zum 2. Mal einen Antrag auf Ablehnung der Vernehmung des Polizisten Herrn M.

Zeugenaussage Herr M., Polizist Bundespolizei

Er hat sich vorher nochmal die von ihm gestellte Strafanzeige durchgelesen. Der Zugbegleiter hätte damals die Polizei informiert, daß Reisende ohne Maske im Zug seien und die Zugweiterfahrt deshalb unterbrochen wurde. Herr M. sagt aus, er sei mit 11 Kollegen unterwegs gewesen. Herr Dr. Weber und das mit ihm sitzende Ehepaar trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Sie wurden aufgefordert, eine Maske aufzusetzen oder eine Bescheinigung/Attest vorzulegen, der Zug würde sonst nicht weiterfahren.

Dr. Weber zeigte sein laminiertes Attest vor, Herr M. sah dies nicht als Attest an, akzeptierte es nicht. Dr. Weber stellte sich dann selbst ein Attest aus, dies wurde von der Polizei nicht akzeptiert. Danach hätten alle gemeinsam den Zug verlassen.

Richterin fragt, ob geäußert wurde, ob das Ehepaar W. ein Attest hätte bzw. ob über Krankheiten gesprochen wurde.

Herr M. erinnert nicht, daß Symptome benannt wurden.

Nach wessen Namen erkundigte sich Dr. Weber, nach denen des Ehepaars, so Herr M. Richterin fragt, ob Dr. Weber das Ehepaar kannte, ob es Indiz dafür gab. Nachfrage an Herrn M. nach der Befragung beim LKA, wurden Atteste vorgelegt? Was für eins und von wem?

Herr M. erinnert sich nicht.

Richterin fragt nach dem Papier, das Dr. Weber aus der Tasche zog.

Herr M. sagt aus, es gab einen Briefkopf Dr. Weber Praxis, einen vorgefertigten Text, daß aufgrund gesundheitlicher Beschwerden eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestünde.

Richterin fragt, um wie viele Zettel es sich gehandelt hätte? Herr M. sagt aus, es hätte sich um einen kleinen Stapel von 10 – 15 Zetteln gehandelt. Dr. Weber hätte seinen Namen draufgeschrieben, unterschrieben und Herrn M. dann als Attest vorgelegt. Herr M. kann sich nicht erinnern, ob Dr. Weber nach diesem einen Attest noch weitere ausstellte.

Staatsanwältin fragt, ob Videoaufnahmen der Reisegruppe sichergestellt wurden. Herr M. sagt aus, es wurden Fotos/Videos gemacht, das hätte er gesehen. Aufgrund der Polizeimaßnahme auf dem Bahnsteig, Gruppe von ca. 20 Pers., hätte die Polizei keine Zeit gehabt, das Bildmaterial zu sichten, weil der Zug schnell abgefertigt werden sollte.

Verteidiger Sven Lausen befragt Herrn M., ob er häufiger Kontrollen dieser Art gemacht hätte oder ob dies eine Ausnahme war. Welches waren Kriterien von Herrn M, nach denen er ein Attest akzeptierte?

Herr M. kann sich an das Attest von Dr. Weber nicht erinnern bzw. weiß nicht mehr, warum er dieses nicht akzeptierte.

Hat Herr M. eine fachliche, medizinische Ausbildung, um zu verstehen?

Herr M. antwortet, er hätte seine Strafanzeige gefertigt wegen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses bezüglich einer Person.

Frage Verteidiger Lausen zu Attest Juni 2020, hätte Herr M. Strafanzeige dieses Attest betreffend geschrieben?

Nein, Anzeige von Herrn M. bezog sich auf den Vorgang 07.11.2020.

Richterin fragt nach, ob Herr M. erinnert, daß ein Angebot für das Ausstellen weiterer Atteste durch Dr. Weber erfolgte.

Herr M. verneint, es war keine Zeit, die Polizei sei mit schneller Zugabfertigung befaßt gewesen.

Verteidiger Lausen befragt Herrn M., ob er das Attest der Person, das vorgelegt wurde, sichergestellt hätte.

Herr M. erinnert nicht mehr, ob er ein Foto gemacht oder es eingezogen hat. Dr. Weber hätte sich selbst ein Attest ausgestellt, was ohne Untersuchung nicht gültig sei.

Verteidiger Lausen beruft sich anschließend auf eine LKA Zeugenvernehmung, bei der Herr M. aussagte, er hätte das Attest von Dr. Weber abfotografiert.

Herr M. erinnert sich also nach vier Jahren nicht mehr an diese Vorlagesituation.

Verteidiger Lausen fragt, ob das Attest der Frau genau so aussah.

Herr M. Bejaht.

Frage Sven Lausen, ob Herr M. dieses Attest sichergestellt oder abfotografiert hat.

Herr M. erinnert nicht, ob ein anderes zweites Attest aktenkundig ist.

P.S. Im Zuschauerraum befanden sich Lautsprecher, die nicht angeschaltet waren. Das Verstehen des Gesprochenen im Gerichtssaal wurde dadurch extrem erschwert. Nach mehrfacher Ansage, daß z.B. die Richterin nicht zu verstehen sei, und mehrfacher Bitte, die Tonsituation zu verbessern, wurde der Mangel behoben.

4. Prozesstag (04.06.2024) – Fortsetzung der Anhörung der LKA Beamtin, zweier Patienten- und Polizisten

Auch dieses mal stellt Dominik Paradies seine Beobachtungen öffentlich zur Verfügung – auch wenn nur von kurzer dauer.

Heute durfte ich den Prozess entgegen einer vorherigen Absprache mit der vorsitzenden Richterin nicht aus dem Pressebereich beobachten. Das Justizpersonal hat heute zum ersten Mal meinen Presseausweis gar nicht akzeptiert. Der Gerichtssaal und der Zuschauerbereich waren sehr klein, so dass ich den Prozess nur einen kurzen Moment lang habe verfolgen können.

Heute wurde die Anhörung einer LKA-„Beamtin“ fortgesetzt.

Zudem wurden zwei Patienten von Dr. Weber und zwei Polizisten angehört.

Nach vier Prozesstagen konnte bisher nicht belegt werden, welches Maskenbefreiungs-Attest aus welchen Gründen unrichtig sein soll. Allerdings ging es bisher auch nicht um die konkrete Frage, aus welchem Grund die Maskenbefreiungs-Atteste von Dr. Weber unrichtig sein sollen, obwohl genau das der Anklagepunkt ist.

In Hamburg sind zahlreiche Strafverfahren gegen Patienten von Dr. Weber geführt worden. In keinem von mir beobachteten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen die Angeklagten selbst geführt. Die Anklagen beruhten jeweils auf Behauptungen, ohne diese jemals nachgewiesen zu haben.

Zudem ist der Staatsanwalt Hamburg seit längerer Zeit bekannt , dass das Tragen von Masken erhebliche Gefahren mit sich bringen kann.

5. Prozesstag (06.06.2024) – Oberärztin Dr. Carolin Edler

Am 5. Prozesstag ist wieder die Prozessbeobachterin Ruth vor Ort und auch heute stellt sie ihre Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Protokoll über den 5. Prozeßtag vom 06.06.2024

Da ich persönlich nur eine kurze Zeit an dem Termin teilnehmen konnte, hat mir die Prozessbeobachterin Ruth ihre Aufzeichnungen zwecks Veröffentlichung überlassen.

In diesem Verfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob Corona-Strafverfahren ein illegales Geschäftsmodell der Staatsanwaltschaft Hamburg sind. Bei der im Protokoll erwähnten Dr. E. Handelt es sich um die Oberärztin Dr. Carolin Edler. Die Ärztin behauptet in öffentlichen Berichten, dass sie an oder mit Corona-Viren geforscht haben will. Einen Nachweis darüber kann oder will sie jedoch bis heute nicht erbringen. Dr. Edler hat auch in meinem Strafverfahren als vom Gericht bestellte Gutachterin ausgesagt. Ihrer Ansicht nach gibt es fast keine Ausnahmen von einer Maskenpflicht befreit zu werden.

Gerichtsprozess des Arztes Urmetzer aus Nürnberg

Eine kleine Anmerkung unsererseits. Diese Gerichtsprozesse sind für Patienten, welche diese Atteste genutzt haben, schon sehr, sehr nervenaufreibend – aber was beispielsweise Dr. Urmetzer erleben musste, ist noch deutlich schlimmer. Er wurde zu 150 Tagessätzen zu je 100€ verurteilt. Ein Interview dazu findet sich bei MWGFD.

Das Problem ist die 150 Tagessätze a 100 Euro führen zwangsläufig zum Entzug der Approbation. Damit ist mein Lebenswerk zerstört. Außerdem muss ich arbeiten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und deshalb werde ich weiter gehen.

18 Antworten auf „Dr. Weber (80): Ein Arzt zahlt den Preis für seine Patienten – du kannst ihm helfen!“

Dagegen wurde in Chemnitz ein von der Tageszeitung „Freie Presse“ titulierter „rechter Aktivist“ freigesprochen. Der [Zitat] „[politisch] rechte Aktivist“ aus Chemnitz verwendete das ärztliche Attest, dass Dr. med. Jens Bengen bereits anfangs der „C“-Stuss-Zeit zum Ausgedruckt-Werden für alle ins Interet gestellt hatte.
Die Veröffentlichung in der „Freien Presse“ Chemnitz:
https://www.freiepresse.de/chemnitz/mit-falschem-attest-in-chemnitzer-supermarkt-erwischt-rechter-aktivist-vor-gericht-artikel13056504

… solche Ärzte wie Dr. Weber gehören leider zu den wenigen Lichtblicken der sog. „Corona-Pandemie“ und für diese Zivilcourage tausendmal Danke & Hut ab!!!

Im Umkehrschluss frage ich jetzt: wie viele Impf-Ärzte, die sich weigerten Impfschäden zu melden, sind verklagt worden und gerichtlich mit Geldbuße belegt, so wie der Gesetzgeber das vorsieht:

„In Deutschland ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich zu melden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG) […] Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 2 Alt. 2 IfSG)“
https://www.aerzteblatt.de/archiv/221139/SARS-CoV-2-Meldepflichten-bei-Impfkomplikationen

Kandidaten hierfür müsste es haufenweise geben:

„Ausmaß bleibt unklar
Viele Impfnebenwirkungen nicht gemeldet? Ministerium verschleppte wichtige Datenerfassung […]

So berichteten zuletzt der MDR und das ARD-Magazin Plusminus darüber, dass Impfschäden nach den gegenwärtigen Erkenntnissen zwar selten seien, die Betroffenen aber Probleme hätten, von Ärzten überhaupt ernst genommen zu werden . Auf der Webseite des Plusminus-Beitrages finden sich aktuell 69 Seiten an User-Kommentaren, die von ähnlichen Erlebnissen berichten.“

https://www.focus.de/gesundheit/ausmass-bleibt-unklar-viele-impfnebenwirkungen-nicht-gemeldet-ministerium-verschleppte-wichtige-datenerfassung_id_79102312.html

Eigentlich war das doch alles spätestens seit Mitte 2020 bekannt. Dass die Schulschließungen unnötig waren, war eine Titelzeile der BILD. Und wer hatte das behauptet? Drosten!

Dass der Lockdown im Fall Tönnies (damals wurden Mitarbeiter der Fleischfabrik positiv testet) ebenfalls blinder Alarm war, war MONITOR sogar eine Ausgabe wert.

Schiffmann verteilte an alle Haushalte deutschlandweit Flyer, in denen er über den fehlenden Zusammenhang zwischen Infektionen und Erkrankungen hinwies. Das war im Sommer 2020. Diese Aktion hatte für Schiffmann noch keine Folgen, weil seine Informationen hieb- und stichfest waren.

Seit 2020 sind Politiker dabei, sich bei den Bürgern für das Unrecht zu entschuldigen, das ihnen geschehe, aber dennoch ging es danach erst richtig los.

Dass die Folgen der Impfung zur Folge des Virus gemacht wurde, sehen wir an der Zunahme schwerer Erkrankungsverläufe auch bei Jüngeren seit Beginn der Impfungen. Mir sind im Bekanntenkreis zwei Fälle zugetragen worden, wonach die Betroffenen nach der 1. Impfung an Covid-19 verstorben seien. Allerdings wollte in beiden Fällen niemand ein Zusammenhang mit der Impfung sehen. Im Gegenteil wurde die Häufigkeit der Impfung zum Anlass genommen, Impfschäden als Zufall unter den Teppich kehren zu können. Aber Zufall spielte im Fall von Millionen Corona-Infizierten auf einmal keine Rolle mehr. Im Gegenteil hält sich bis jetzt die Behauptung, dass man „Long Covid“ auch dann bekommen könne, wenn man überhaupt keine Krankheitssymptome hatte. Doch nicht nur das: Sämtliche Herz-Kreislauf-Beschwerden und organische Erkrankungen wurden ab 2020 zur Folge einer Corona-Infektion im Sinne eines Positiv-Tests auf das Virus gemacht. Aber dass es keine sterile Immunität gibt, der Positiv-Test demnach auch eine Frage des Timings sei, erfuhr der interessierte Leser bereits im August 2020 aus einem Interview der ZEIT mit keinem Geringeren als dem Chefmediziner von Moderna …

Es dürfte einzigartig in der Geschichte sein, dass ständig das Gegenteil von dem getan wurde und wird, was die Fakten nahelegen.

„Dass die Folgen der Impfung zur Folge des Virus gemacht wurde, sehen wir an der Zunahme schwerer Erkrankungsverläufe“

… @Martina, Ihre plausible Schlussfolgerung wird auch in den RKI-Protokollen mehr oder weniger bestätigt. Kaum wurde die Massenimpfung am 27.12.2020 gestartet, kam es nämlich in den Pflegeeinrichtungen zu explosionsartigen & spontanen Corona-Ausbrüchen – Zitat:

„o Ausbrüche sind derzeit in etwa 800 Pflegeheimen
zu verzeichnen, grundsätzlich ist die Situation
diesbezüglich dramatisch“ (11.01.2021, Seite 2019)

„o Diskussion
 Ausbruchsgeschehen – Kiel: > 50 % der Bewohnenden positiv, bereits 12 Todesfälle“ (20.01.2021, 2067)

„ Ausbrüche Altenheime und Krankenhäuser
o Aktuell 900 aktive Ausbrüche in Altenheimen, über 300
Ausbrüche in Krankenhäusern, noch keine Tendenz, dass
die Ausbrüche weniger werden“ (27.01.2021, Seite 2107)

„Ausbrüche in Pflegeheimen und Krankenhäusern
o In Pflegeheimen weiterhin rückläufige Anzahl, von >
900 über letzte Woche 850 auf jetzt 750 Ausbrüche.
o In KH ist die Anzahl der Ausbrüche höher, als in der
Vorwoche“ – Zitatende (03.02.2021, Seite 2145)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/COVID-19-Krisenstabsprotokolle_Download.pdf?__blob=publicationFile

Und jetzt das immense Gesamtbild:

„In Pflegeeinrichtungen wurden gemäß RKI Wochenbericht (RKI, 2021b) 7231 Ausbrüche und daraus hervorgehend 170.409 COVID-19-Fälle dokumentiert, davon 73,6 % bei Personen im Alter von mindestens 65 Jahren, in der Regel als Bewohner:innen der Einrichtung. 24.765 dieser Personen sind verstorben“ (Seite 6)
,https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Publikationen/Abschlussbericht_SARS-CoV-2_Ausbrueche_in_stationaeren_Pflegeeinrichtungen.pdf

Fazit: 24.765 Tote bei 170.409 COVID-Fällen ergeben eine Todesrate von 14,5 %!!! (Dreimal höher als die offizielle Sterberate für die Altersgruppe 60 plus von ca. 4,9 %)
Man darf also ruhig behaupten, dass ohne diese Impfung tausende Pflegeheimbewohner das Jahr 2021 höchstwahrscheinlich überlebt hätten!

„Im Jahr 2019 waren rund 15.400 Einrichtungen zur Pflege nach SGB XI zugelassen.“ (Quelle: gesundheitsdaten.kbv.de)

Das bedeutet: in fast jedem zweiten Pflegeheim kam es nach der Impfung (?) zu einem spontanen Corona-Ausbruch mit stark erhöhter Sterberate! Und ich gehe jede Wette ein, dass es dort keine breitangelegte Untersuchungen gab, um festzustellen, ob diese „Corona-Fälle“ auf eine echte Infektion mit SARS-CoV-2 zurückzuführen sind, oder die positiven Testergebnisse durch die Milliarden von Spike-Proteinen verursacht wurden, die der Körper nach der Impfung selbst herstellte. Beim RKI hat man diesbezüglich nur gerätselt – Zitat:

„ Antigentests nach Impfung
o Bei manchen Geimpften sind Antigentests 2-3 Tage nach
Impfung positiv“ – Zitatende (RKI-Protokolle, Seite 2009)

Ich verstehe bis heute nicht, warum kein Arzt den Schwachsinn kritisierte, dass die vulnerablen Gruppen auf dem Höhepunkt der Infektionswelle geimpft wurden. Bei der Impfung gegen Influenza gilt das als absolutes No-Go. Die Impfung darf nicht zu früh erfolgen, damit der Impfschutz die ganze Saison (6 Monate) anhält, aber auch nicht zu spät, damit nicht die Gefahr einer latenten Infektion oder Folgeinfektion besteht. Da die Impfung grundsätzlich vorübergehend das Immunsystem schwächt, ist sie vor allem für Immunschwache brandgefährlich. Der Focus titelte 2019 mit einem Mann, der an Masern gestorben sei. Im Text erfuhr man dann, dass der Mann eine Woche nach der Masernimpfung an Masern gestorben war. Er dürfte der einzige statistische Tote innerhalb von drei Jahren in Deutschland gewesen sein.

Sogar in den Radionachrichten hörte man damals, dass die Bewohner von Pflegeheimen nach der 1. Impfung schwer erkrankten und verstarben. Man begründete das damit, dass der Impfschutz noch nicht vollständig war, weil sie die 2. Impfung noch nicht erhalten hatten, im übrigen seien sie zu alt und zu krank gewesen. Als Palmer im Frühjahr 2020 die Maßnahmen noch für unverhältnismäßig hielt, weil bei den meisten Corona-Toten das Ableben ohnehin nur noch eine Frage von Wochen oder Monaten gewesen wäre, wurde ihm der Austritt aus der Partei nahegelegt.

Es darf keiner sagen, er hätte es nicht gewusst.

Diese Strafverfolgung der letzten aufrechten Ärzte in diesem Land ist die Fortsetzung der grundrechtswidrigen und verantwortungslosen Corona-Politik der Ampel, insbesondere von CDU, SPD, Grüne und Linke und ist vergleichbar mit einer Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Regierung gegenüber dem Volk.

Das Herumreiten auf den „Grundrechten“ war zurückblickend das Dümmste, was man hätte machen können. Doch den Schwarzen Peter darf man nicht Tausenden von Demonstranten zuschieben, die von Juristen, die es besser wussten, an der Nase herumgeführt wurden. Gehen wir in die 1970er Jahre zurück: Am 18. Mai 1976 trat die Neufassung des § 218 StGB in Kraft. Damals ging niemand wegen Verletzung der Grundrechte auf die Straße, sondern es wurde rigoros die Abschaffung des § 218 StGB gefordert mit Parolen wie: „Mein Bauch gehört mir.“ Jeder in Deutschland kannte auf einmal den § 218 StGB. Heute kennt jeder „seine“ Grundrechte, aber niemand das Infektionsschutzgesetz. Dabei weiß jeder Jurist, dass das Recht auf Freiheit durch Gesetze eingeschränkt werden kann, im vorgenannten Beispiel war es der § 218 StGB.

Ich kann nicht oft genug wiederholen, dass das Infektionsschutzgesetz eine tickende Zeitbombe ist. Ist sich irgendwer der Konsequenzen bewusst, dass im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 sogar das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt wurde?

Wenn im StGB die Todesstrafe wieder eingeführt wird, dann zieht ja auch kein Jurist wegen Verletzung der Grundrechte vor Gericht, sondern er stellt die Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen, wonach die Todesstrafe wieder zulässig ist, in Frage. Würde er hingegen auf Verletzung der Grundrechte klagen, dann dürften auch keine Haftstrafen mehr verhängt werden.

„… dass das Infektionsschutzgesetz eine tickende Zeitbombe ist. …“ Diese tickende Zeitbombe ist noch immer nicht abgeschafft!

Wo sitzt der Zünder? Gern entschärfe ich den Zünder.

Es wird auch nicht der Tatsache navhgegangen, dass der ehemalige Abteilungsleitter der Abteilung „Infektionskrankheiten“ des RKI, Dr. Bernhard Schwartländer, ganz dicht bei dem Bill-the-killer-Gates bei der WHO sitzt und bei dem Tedros G., dem Obervogel der WHO.
Warum wird dieser Fakt nicht berichtet? Warum werden die Verbindungen der BundesreGIERung und der Abgeordnetendarsteller aus dem Deutschen Bundestagsabgeordnetendarstellertag öffentlich nicht thematisiert?

Bernhard Schwartländer, siehe https://www.aerzteblatt.de/archiv/194079/Bernhard-Schwartlaender-Neuer-Kabinettschef-der-WHO
https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/drei-fragen-an-bernhard-schwartlaender
https://www.daad.org.cn/de/international-cooperation-benefits-global-health-objectives/
https://www.weforum.org/agenda/authors/bernhard-schwartlander/
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/92288/WHO-mit-70-Stiftung-soll-milliardenschwere-Goenner-anziehenhttps://china.diplo.de/cn-de/aktuelles/neuigkeiten/-/2537658
und im Internet viele weitere Einträge zu deisem Schwartländer.

Spekulationen helfen uns nicht weiter, nur Tatsachen. Und da fällt im Nachhinein auf:

Warum wurden FÜR die Grundrechte demonstriert, aber nicht GEGEN das Infektionsschutzgesetz? Die Veranstalter der Demos waren keine strickenden Muttis und Omis, sondern Juristen, die ganz genau wussten, was sie taten bzw. was sie NICHT taten.

Warum behaupten Ärzte auf der einen Seite, Angst vor Repressalien zu haben, wenn sie einfach nur das gemacht hätten, wozu sie als Arzt verpflichtet sind, aber auf der anderen Seite vor Straftaten nicht zurückschreckten, die letztendlich sogar den Entzug der Approbation zur Folge haben wie das Ausstellen von Maskenattesten ohne vorhergegangner Untersuchung und gefälschter Impfausweise? Was sollte damit denn erreicht werden? Dass „Testkäufer“ gang und gäbe sind, das korrekte Verhalten der „Markteilnehmer“ zu überprüfen, ist ein alter Hut! Wer am Telefon Fremden gegenüber irgendwelche Zusicherungen macht oder sogar ungeprüft Atteste rausschickt, den kann ich nicht ernst nehmen!

Im Gegenteil liefern diese Wölfe im Schafspelz nur weitere Munition den Maßnahmen-Befürwortern, die jetzt sagen könnten: „Dass Geimpfte positiv getestet wurden, hatte gar nichts zu sagen, weil wir nicht wissen, ob sie wirklich geimpft waren.“ Chapeau! Gut gemacht, kann ich da nur sagen.

Haben wir nicht genug Fakten zusammengetragen, mit denen dem Unsinn, alle Häuser unter Wasser zu setzen, wenn irgendwo ein Haus brennt, ein Riegel vorgeschoben werden könnte? Denn letztendlich führte dieses Vorgehen doch nur dazu, dass alle Häuser unbewohnbar wurden, aber das brennende dennoch bis auf die Grundmauern niederbrannte, weil alle damit beschäftigt waren, Häuser zu löschen, die überhaupt nicht brannten. Das gleiche gilt auch für den unsäglichen „Kampf gegen Rechts“. Zufall? Ich denke, dass irgendwer der Gesellschaft einen Spiegel vorhalten will, aber die kapiert es einfach nicht.

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