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Morgen soll sie nochmal über ein Jahr ins Gefängnis – offener Brief an Nina Warken!

Eine promovierte Ärztin wendet sich in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Sie schildert, wie sie wegen Corona-Attesten verurteilt wurde – trotz persönlicher Untersuchungen aller Patienten.
476 Tage Untersuchungshaft, Fesselungen und Prozesse im Hochsicherheitstrakt folgten. Ihre Approbation ist weg, die Revision gescheitert. Morgen soll sie für über ein Jahr ins Gefängnis – und stellt damit die Corona-Justiz öffentlich infrage.

Ohne große Schnörkel möchten wir auf dieses große Unrecht Hinweisen und um die Verbreitung des offenen Briefs von Dr. Bianca Witzschel bitten. Dies ist einer ihrer letzten Versuche die Haft am morgigen Donnerstag (05. Februar 2026) abzuwenden. Veröffentlicht wurde der Brief von „Freie Sachsen” auf Telegram.

Mehr Informationen zu dem „Fall“ von Dr. Bianca Witzschel findet ihr in unserem Beitrag: „Gesundheitsministerin Warken hat gelogen: Kennedy hatte Recht!”.

6 Antworten auf „Morgen soll sie nochmal über ein Jahr ins Gefängnis – offener Brief an Nina Warken!“

Entscheidend dürfte dieser Satz sein: „Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner Meinung als Ärztin nach, eine Indikation für das Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu vermeiden.“

Ich verstehe das so, dass die Ärztin die Maskenatteste ausstellte, nicht weil die Patienten unter Krankheiten litten, die das Ausstellen von Attesten erlaubten, sondern weil sie generell vom gesundheitlichen Schaden des dauerhaften Maskentragens überzeugt war.

Nur, damit mich niemand missversteht: Ich teile die Einstellung der Ärztin zum Maskentragen, aber indem sie Patienten Maskenatteste ausstellte, die nicht unter den Beschwerden litten, die ein Maskenattest zuließen, hatte sie gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen.

Ich schreibe und rede mir seit Jahren einen Wolf, dass gegen die völlig lebensfremden Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von Anfang an hätte vorgegangen werden müssen, weil sich ansonsten jeder strafbar macht, der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt! Wie kann es sein, dass Gesundheit zum Symptom einer Krankheit gemacht wird? Geradezu grotesk wird es, wenn erkältetes, aber negativ getestetes Pflegepersonal auf die Heimbewohner losgelassen wird. Aber auch dies wurde niemals diskutiert.

Aber anstatt das Übel an der Wurzel – sprich dem Infektionsschutzgesetz – zu packen, wurde fortlaufend nur gegen Maßnahmen Verfassungsbeschwerde eingelegt, die AUFGRUND des Infektionsschutzgesetzes ergriffen wurden. Dass dies von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, hätte doch jedem klar sein müssen, weil das Grundgesetz ausdrücklich Einschränkungen der Grundrechte durch Gesetze vorsieht – in diesem Fall durch das Infektionsschutzgesetz.

Besser = richtiger und schlimmer = Tragweite ist es kaum auszudrücken!!!
Schlimm schlimm schlimm für die phantastische Frau!!!!

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