Maskenpflicht

Viele Ärzte haben derzeit Repressalien zu erwarten, wenn Sie Maskenatteste ausstellen, deshalb die Bitte, zeigt keine Atteste bei Versammlungen vor. Praxisdurchsuchungen werden immer häufiger und scheinen das Mittel der Wahl zu sein, wenn es darum geht, kritische Ärzte, die z.B. noch Masken-Atteste ausstellen, einzuschüchtern. Es gibt inzwischen ein Ärztenetzwerk „Weißer Kranich“ für betroffene Ärzte.
Die juristische Situation und Handhabe findest du bei KlagePaten.eu – dazu gibt es auch einen Blogbeitrag von uns Juristischer Ratgeber legt die Masken ab – „Keine Angst vor Bußgeldbescheiden, diese sind unbestimmt!“.
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärzte frei wählen (Bundesgesundheitsministerium).

Ärzte für Aufklärung – klick.
Schreibe eine E-Mail dort hin und bitte um Hilfe – dort wird dir sicherlich geholfen, habe nur etwas Geduld.

Frau Dr. Wehr – kontaktiere Sie über Ihre Website – klick.

Initiative MWGFD – „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ – Verein von Prof. Sucharit Bhakdi – klick. Die Liste wurde offline genommen – gerne kannst du uns aber kontaktieren oder direkt an MWGFD schreiben – dort wird dir zu 100% geholfen – du musst nur etwas Geduld haben.

Maskenbefreiungsattest – klick – derzeit nicht möglich!
Wichtig ist hierbei, es besteht freie Arztwahl.


Wem muss ich ein Attest zeigen?

  • Das Vorzeigen eines ärztlichen Attestes dürfen nur hoheitlich tätige Personen bzw. berechtigte Behörden verlangen.
  • Es besteht keine Mitführpflicht für ärztliche Atteste.
  • Zutritt ohne Maske kann nur verwehrt werden, wenn begründete Zweifel am Vorliegen der Ausnahme bestehen.
  • Ein Attest kann man freiwillig zeigen, um Klarheit über das Vorliegen der Ausnahme zu schaffen.

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