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Wichtig: Gesetzentwurf zur Dauerhaften Einschränkung unseres Lebens soll Gesetz werden

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes – alle Grundrechtseinschränkungen welche seit März getroffen wurden, sollen nun im Gesetz verankert werden, damit sie vor Gericht bestand haben – wie z.B. das Maske tragen, Abstand halten, usw. (unten gehen wir darauf detaillierter ein).
Die Länder werden ermächtigt alle Grundrechte einzuschränken.

Morgen (06. November 2020) ab 09:00 Uhr wird darüber im Bundestag beraten.


Hier kurz der Zeitablauf der Gesetzesänderungen:

  1. 27. März 2020 Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
    Wodurch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt wurde, durch Anordnung o-der Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon hat das BMG Gebrauch gemacht. Die Geltung dieser Maß-nahmen ist im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt.
  2. 19. Mai 2020 das Gesetz wurde weiter ergänzt.
  3. Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, auf den sich die Gesundheits-minister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde, sieht eine weitreichende Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bund und Ländern vor.

Das heißt jetzt konkret: in das Infektionsschutzgesetz wird vermutlich nach dem § 28, folgender § 28a, eingefügt (S. 10 im PDF).

„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1)Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Be-kämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein
1.Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2.Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, 3.Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4.Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5.Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6.Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen, 7.Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8.Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten, 9.Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10.Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11.Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12.Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13.Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14.Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15.Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

(2)Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleich-gelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellen-wertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellen-wertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellen-wertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.


Auch Ralf Ludwig (Rechtsanwalt) thematisiert dies bereits

23 Antworten auf „Wichtig: Gesetzentwurf zur Dauerhaften Einschränkung unseres Lebens soll Gesetz werden“

Das Komplott ist schon lange geplant, erst werden die Grundgesetze ausgehebelt und mit einem Virus alles begründet. Dann kommt die Zwangsimpfung, wer nicht mitmacht, wird interniert und vom normalen Leben ausgeschlossen. Dann folgt der große Schuldenerlass des Staates, im Gegenzug wird jeder enteignet und vom Staat abhängig…usw. usw., aber die Corona-Jünger, Maskengurus usw. kapieren es nicht, oder können es nicht….

Ich ertrage das mittlerweile auch nicht mehr mit was für eine Frechheit unsere Regierung uns durch ihre ständigen Schließung zu Sozialhilfefälle macht. Was denken die eigentlich wie lange wir mit 60% überleben können bei den Mieten und Lebenserhaltungskosten. Denen geht es ja gut müssen sich keine Gedanken machen. Das mit den hohen Infektionszahlen ist doch Volksverdummung. Die haben doch schon vor Monaten gewusst das sie uns wieder einsperren. Was wir brauchen wäre ein deutscher Trump. Meine Rechnung kommt bei der Wahl.

Wann wird diese Regierung endlich abgesetzt? Es ist wirklich nicht mehr zum Aushalten,die machen einen nur noch krank.
Die sollten das Volk vertretten und nicht unterjochen.
Die nehme uns nur unsere Freiheiten und somit unser Selbstbestimmtes Leben,glauben die wirklich,das wir zu blöd sind selber Verantwortung zu tragen.
Noch halten wir unser Land am Laufen,oder glaubt da draußen einer,das das die Regierung macht,nö.
Die kosten uns nur unserer schwer verdientes Geld.Verschwenden es mit einer Verantwortungslosigkeit ohne Scharm und stellen sich in der Öffentlichkeit hin als hätte das ganze Volk dafür gestimmt.Wann werden wir denn wach,es kann doch nicht sein,das es nur wenige gibt die sich dagegen wehren und das sind keine Nazis und Ausländerhasser und Covidleugner.
Wir können selber Verantwortung für uns übernehmen,haben ja nicht alle Matsch in der Birne oder sind schon so verkalkt das wir nichts mehr mitbekommen.
Nicht die über 80/90jährigen müssen sich in einigen Jahren mit dem Schund dieser heutigen Regierung abgeben(Kosten der Pandemie/ Flüchtingsstrom) ,sondern unsere Kinder und Enkel und wahrscheinlich noch urururenkel.Da haben wir denen aber eine gute Regierung überlassen,ich schäme mich mittlerweile Deutscher zu sein,danke ihr Linken,Grünen und Merkelpartei.

National Media ist schuld, dann werden die bereuen wann es zu spät wird, dann wird es nichts bringen. Media muss heute aufwachen und Deutschland vor solche Gesetze schützen womit unserer Nachwuchs eine frei Leben leben kann

Es ist keine Pandemie, sonst wäre mindestens jeder dritte betroffen, frag die Leute die kennen fast keiner Corona Patient. Keiner weiß woher die Nachrichten die Zahlen holen. Es ist alles fake. Hört auf damit, lass uns leben🙏

Ich halte auch diese Vorlage nicht für Verfassungskonform.
Auch eine Epidemisch Lage kann ich hier nicht erkennen, da diese im Wesentlichen auf den PCR Test beruft. Positive getestete Personen werden hier mit Infektiöse Personen gleichgesetzt. Dies ist Fachlich nicht korrekt. Der Test ist nicht zur Diagnostik geeignet und ist auch hierfür nicht zugelassen. Hier ist die Klinische Diagnostik massgebend. Aufgrund dieses Fakten alleine sind die Anordnungen ein Verstoß des Grundgesetzes. Die Anordnenen Behörden sind hier sogar verpflichtet Schadensersatz zu leisten.

Stimmt nicht. Beispielsweise Speichelproben aus der Nase einer Krankenschwester den zwar im vorderen Nasenbereich passiert haben Und dort entnommen werden heißt es nicht das die in den Körper 100-prozentig eindringen werden. Bis zur endgültigen Infektion, sprich wenn Vermehrung und Befall der Zellen, ist noch ein langer Weg! Selbst Dr. Droste äußert sich in dee Wirtschaftswoche 2014 zu der Deutung der PCR Tests
„ Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“

Nachzulesen hier offiziell:

https://amp2.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-der-koerper-wirdstaendig-von-viren-angegriffen/9903228.html

Ahnungslose, lächel, wenn man fähig ist zu googlen: positiv getestet, infiziert, krank, hospitalisiert, Riesenunterschiede sind das…

Es ist keine Pandemie, sonst wäre mindestens jeder dritte betroffen, frag die Leute die kennen fast keiner Corona Patient. Keiner weiß woher die Nachrichten die Zahlen holen. Es ist alles fake. Hört auf damit, lass uns leben🙏

Unter deutscher Bundestag Drucksache 1712051 findet man die Beschreibung zu der heutigen Situation ab Seite 55, dass wäre doch mal zu erklären, denn erstellt wurde es am 10.12.2012. wichtig ist auch, dass bei jedem Gesetz Widerspruch eingelegt werden kann, wird auch von den wenigsten Anwälten gesagt.

Lesen Sie bitte erstmal den Artikel 20 genau durch. Dort wird erwähnt, dass der Widerstand nur legal und legitim ist, wenn die richterliche Gewalt nicht mehr unabhängig ist, was diese bis zum heutigen Tage ist

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