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Rechtslupe: PCR-Test – wozu darf der Staat mich zwingen?

Hier stellen wir die rechtliche Situation zum Thema PCR-Test mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann

Tina Romdhani von Klagepaten interviewt Dr. Justus Hoffmann, Anwalt für Medizinrecht, Amtshaftungsrecht, Prüfungsverwaltungsrecht, Verbraucherschutzrecht (Stiftung Corona Ausschuss) & Beteiligter bei der Corona Schadensersatzklage von Dr. Füllmich. Sie thematisieren sowohl die Quarantäne als auch den PCR-Test.
Das PCR-Test-Video von Klagepaten findest du am Ende des Beitrags. Ein aktuelles Gerichtsurteil dazu findest du in diesem Beitrag, „Gerichtsurteil aus Bayern: Schnelltestpflicht in Schulen und Unternehmen geht das so einfach?“. Frau Flaig eine Einrichtungsleitung in einer Senioreneinrichtung beruft sich vor dem Gesundheitsamt genau auf dieses Gerichtsurteil.

Aufforderung von Infektionsschutzbehörde zur PCR-Testung, in der Regel sind diese Schreiben schwer zu lesen, aber oft enthalten diese nur eine Aufforderung zur Testung.

Kurz gesagt:
Da es eine invasive Untersuchung ist, denn es wird in den Nasenkanal und Rachenraum eingedrungen, ist es nicht gestattet – aber bitte zum Verständnis alles lesen!
Rechtsanwalt Dr. Hoffmann ist kein Fall aus der Praxis bekannt, bei dem es eine Behörde gewagt hat, einen PCR-Test mit absoluter Gewalt durchzuführen. Was gemacht wurde, an Kindern wurde der Test ohne die Zustimmung der Eltern durchgeführt (dies stellt aber eine nicht gerechtfertigte Körperverletzung dar).

Was tun wenn ich Aufforderung bekomme?

Vielmals ist es so, dass diese Testung wenn ich diese mache, oft nicht dazu führt, dass wenn der Test negativ ausfällt die Quarantäne Anordnung aufgehoben wird. Wieso sollte ich mir diesen Abstrich überhaupt zumuten, wenn ich trotzdem 14 Tage Zuhause bleiben muss?
Geregelt ist die PCR-Testung im Infektionsschutzgesetz (IfSG §25 und dem §29 welcher auf den §25 verweist). IfSG §25 regelt, dass die Behörde auch bei dem Verdacht handeln darf. An sich ist das nicht zu beanstanden, wenn es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit handelt.
Wichtig: Informationen zu seiner Person und Krankheiten, Symptomen muss man der Behörde immer zur Verfügung stellen.
Es geht hier aber um eine körperliche Untersuchungen, also dem PCR-Test. Untersuchungen stellen immer eine Körperverletzung dar, außer diese körperlichen Untersuchungen sind aus zwei Gründen zu rechtfertigen:
1. Ich willige dazu ein.
2. Das Gesetz sagt ich hab diese Untersuchung zu dulden.

Was fällt nun alles unter eine Untersuchung die ich dulden muss?
Das steht im IfSG §25 Ermittlungen, Absatz 3, Nr.1:

[…] 1.Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, […]

Aufgrund dieser erwähnten Abstriche von Haut und Schleimhäuten stützt sich die Argumentation darauf, dass man dies zu erdulden hat.
Aber es wird nicht nur ein Abstrich der Schleimhaut genommen, sprich aus Mund- oder Nasenhöhle, sondern es wird in den Rachenraum und den Nasenkanal eingedrungen.
Es wird zunächst argumentiert, dass „nur“ alle äußeren Untersuchungen/Maßnahmen gemacht werden dürfen die dieser Intensität gleich kommen.
Weiter steht dann in diesem Paragrafen:

[…] Darüber hinausgehende invasive Eingriffe sowie Eingriffe, die eine Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden […].

Was ist also ein invasiver Eingriff?

Alles was die Integrität des Körpers verletzt, durch Eindringen in Körperöffnungen, sowohl natürliche oder welche die geschaffen werden müssen.
In den Nasenkanal und Rachenraum einzudringen ist invasiv, z.B. proktologische Untersuchung (Darmspiegelung) ist invasiv, dazu benötigt also der Arzt eine Einwilligung.

Wieso darf ein PCR-Test also gar nicht mit Gewalt gemacht werden?

Weil der Staat von jemanden verlangen will, der gar nichts dafür kann, in dessen Körper einzudringen. Mögliche Komplikation wäre beispielsweise, dass jemand wegen nicht fachgerechte Durchführung – z.B. PCR-Test ist nicht steril – eine Infektion bekommt.
Deshalb muss ich selbst diese Gefahr abschätzen können, deshalb ist es nur mit Einwilligung möglich.
Wenn ich einwillige muss ich eine medizinische Aufklärung bekommen und auch wenn der PCR-Test verpflichtend wäre muss ich eine Aufklärung bekommen.

Zwei wichtige Themen werden in dem Video besprochen:

  1. Ist eine Quarantäne Anordnung des Gesundheitsamtes rechtens?
    Ab Minute 23:20 geht es um den Verdienstausfall wegen Quarantäne Anordnung. Müssen PCR Testungen (ab Minute 30:30) nach Aufforderung des Gesundheitsamtes durchgeführt werden?
  2. Testpflicht für Heimkehrer aus Risikogebieten ab Minute 44:45.

Hier ist noch der Generator um ein Musterschreiben für einen Widerspruch zu generieren.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

19 Antworten auf „Rechtslupe: PCR-Test – wozu darf der Staat mich zwingen?“

Ich war gestern im Krankenhaus wegen eines kleinen Verkehrsunfalls und stand noch etwas unter Schock. Die Frage dort, ob ich geimpft sei, habe ich verneint. Die Schwester meinte, sie würde mir Blut abnehmen wollen und lief weg, um das Besteck zu holen.
Zurück gekommen, steckte sie mir weit hinein ein langes Stäbchen in die Nase, gefühlt bis ans Hirn! Ich schrie vor Schmerzen und heulte, ich konnte mich gar nicht mehr beruhigen. „Tut es weh? Ich war gar nicht tief drin“, kam von ihr – ich bezweifle stark, dass sie das bei mir einschätzen konnte. Zudem riss mir die Schwester den blauen OP-Lappen vom Gesicht mit den Worten „das ist die falsche Maske“ und brachte ein dämliches FFP2-Ding daher, denn „als ungeimpft müssen Sie eine FFP2-Maske tragen, Geimpfte können die OP-Maske nehmen“.
Ich habe die Behandlung abgebrochen (bzw es kam erst gar nicht soweit), da ich mich nicht klassifizieren lasse, ich unter diesen Lappen Panikattacken bekomme bis hin zu Ohnmachtsanfällen und ich weder nach dieser Testung gefragt wurde noch ich zugestimmt habe. Es war für mich ein körperlicher Übergriff, ich fühle mich vergewaltigt. Auch heute fange ich an zu zittern und unkontrolliert zu heulen, wenn ich daran denke.
Lässt sich da etwas machen oder bin ich wirklich verpflichtet, staatlich angeordnete Vergewaltigungen hinzunehmen?

Weiß jemand, ob Lehrer zu mehrmals wöchentlichen Tests vor ihren Schulleitungen gezwungen werden dürfen?
Es wird sich irgendwie auf Landesrecht oder sowas berufen.
Kenne Menschen, die machen den Terror jetzt schon seit Monaten mit, obwohl sie sich Sorgen machen wegen der krebserregenden Inhaltsstoffe.

Es ist immer die Rede von der potentiellen Gendaten-Sammelwut bei PCR-Tests.
Aber wieso eigentlich nur bei PCR?
Müsste das dann nicht auch bei jedem Schnelltest, den man im Zentrum und nicht alleine zuhause macht, der Fall sein?

Und dann stellt sich die Frage: Was ist mit meinen anderen Labor-Untersuchungen beim Arzt? Reicht nicht jeder andere Bluttest etc. ebenfalls?

Ich bin ehrlich besorgt, denn ich hatte früher einen Hausarzt, der gerne alles(!) an Labor gemacht hat, was ging, da war das Budget immens.
Ich hatte da nie Bedenken.

Einen Schnelltest machte ich Mitte 2020 auch im Zentrum.

Und eigentlich wollte ich mal wieder, wegen häufiger Müdigkeit, Blut abnehmen lassen.
Aber nun?

Man bräuchte einen Arzt mit eigenem Labor oder einem, dem man wirklich trauen kann.

Weiß jemand mehr zu diesen Themen: PCR wirklich „schlimmer“ als all das andere?

Bin zufällig über eure Seite gestolpert und ich muß mich testen lassen weil ich als erst Wohnsitz auf einem Campingplatz lebe und sollte ich mich nicht testen lassen wird der verpächter auf sein Hausrecht bestehen und ich hab mittlerweile nach dem Testen ein pochen auf den Ohren und meine Nase Schmerzt.
PS bin ungeimpft

Ach, wenn man das hier so liest, die ältesten Beiträge sind kein Jahr alt, und doch denke ich „Waren das noch Zeiten!“ Damals sorgten wir uns wegen der Tests, heute, kein Jahr später, sind wir bereits an einem ganz anderen Punkt.
Auch wenn man bedenkt, wie ich noch bis Mitte des Jahres nur Mitleid mit den ganzen Geimpften hatte, sie dezent „retten“ wollte, mich aber nicht aufdrängte und getreu dem Motto „Jeder darf und soll selbst entscheiden“ lebte und leben ließ.
Heute ist die Spaltung voll da, um nicht zu sagen abgeschlossen.
Zu den meisten habe ich keinen Kontakt mehr, und ich muss gestehen, dass es auch an mir liegt, weil ich irgendwann einfach nicht mehr wollte.

Wo werden wir in einem halben oder ganzen Jahr stehen?

Werden wir bereits in Lagern stecken, an der Ausreise gehindert werden, enteignet sein, oder uns irgendwo verstecken müssen? Werden die ersten vielleicht sogar schon ihre Chips im Zeigefinger tragen?
Wie weit werden sie mit dem Zensus und dem digitalen Zentralbank-Geld sein?

War wegen Infekt beim Hausarzt.
Hatte mich zuvor selbst bereits negativ schnellgetestet und den Test auch mitgebracht.
Mir sagte die Ärztin, dass sie trotzdem PCR-Test mache, auch wenn sie sehr sicher sei, dass der negativ ausfallen werde.
Als ich sagte, dass ich das nicht wolle, stellte sie mich sofort in die Verschwörungstheorie-Ecke und verweigerte mir dann die Krankschreibung für den Arbeitgeber.
Ich ging dann in krankem Zustand nachmittags auf die Suche nach einem Ersatz-Arzt für das Attest.
Zuhause Auskurieren stellt man sich anders vor, als die Praxen der Stadt abzutelefonieren und abzuklappern.

Wie sieht es im Krankenhaus aus?
Mittlerweile wird ja eiskalt die Behandlung verweigert und mit ein bisschen Fieber gilt man als „symptomatisch“ auch wenn es am Ende nur ne Blinddarmentzündung etc ist

Hallo,
versteh ich das richtig?
Das Widerspruchschreiben ist nur für Schüler gedacht?
Gibt es auch eines für Erwachsene (also für micht selbst)?
Hab im Internet leider keins gefunden.
Danke
Monik

Guten Tag,
das Schreiben ist für Eltern, allerdings können Sie dies ja sicherlich als Vorlage nutzen für ihr Schreiben.
Vielleicht kontaktieren Sie gerne mal Klagepaten und weisen darauf hin.

Viele Grüße
das Corona Blog Team

Hallo,
mein Baby mit 2,5 Jahre ist nun auch eine „Kontaktperson“.
In einen Parallelraum unserer Kita wurde eine Erzieherin Positiv getestet, jetzt müssen alle Kita Kinder die an den Tag anwesend waren 14 Tage in Quarantäne. Nun haben wir eine eMail vom Gesundheitsreferat München bekommen das die Firma „Aicher Ambulanz“ nächste Woche bei uns eine Haustestung mittels PCR Test durchführen wird an unser Baby, die „Kontaktperson“.
Auch bei einen Negativtest wird ja die Quarantänepflicht nicht aufgehoben und unser Kind hat keine Symptome, muss ich trotzdem diese Untersuchung dulden?
Was ist wenn unser Kind vor den Eingriff und auch vor den fremden Menschen bei uns zuhause angst bekommt und sich weigert?
Wird es dann mit Gewalt dazu gezwungen?
Am liebsten würde ich den Gesundheitsreferat gleich sagen „nein“, da machen wir nicht mit, wir gehen nach der Quarantäne zum Kinderarzt und lassen uns Testen vorher nicht.
Geht es? Können wir den PCR Haustest an unser Baby verweigern?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung,
freundliche Grüße

Guten Tag,
wir haben hierzu bereits eine Seite auf unserem Blog eingerichtet, worauf sich ein Anwalt äußert:
Rechtslupe: PCR-Test – wozu darf der Staat mich zwingen?
Außerdem empfehlen wir dir Kontakt mit einer Elterninitiative aufzunehmen, welche du ebenfalls auf unserem Blog findest:
Initiativen/Vereine

So wie wir das sehen, solltest du auf jeden Fall diese PCR-Testung verweigern. Danach ist dann sowieso erst mal das Gesundheitsamt wenn es weiterhin etwas von euch will in der Pflicht sich bei dir/euch zu melden.

Viele liebe Grüße
das Corona Blog Team

Guten Tag. Ich freue mich, dass ich euch gefunden habe.

Während mein Arbeitgeber / Ausbilder mich nicht zum Test jedweder Art zwingen kann und dies auch nicht tut, tut es dies aber die IHK.
Ich stehe kurz vor meiner schriftlichen Abschlussprüfung und soll einen negativen Coronatest am Tag der Prüfung mitbringen. Es ist die Rede von einem zertifizierten. Was das genau bedeutet weiß ich nicht, aber das hat mir meine Klassenlehrerin so in einer Rundmail mitgeteilt.

Ich bin was diese Teststäbchen angeht SEHR skeptisch. Ich hätte einen Spucktest gemacht, aber diese werden, wie der Teufel es so will, nicht mehr angeboten, weil angeblich zu ungenau.

Ich frage mich wie ich hier verfahren kann / soll.

Da ich nicht viel Geld habe als Auszubildender überlege ich es mir zweimal einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.

Das ist aber meine erste Anlaufstelle.

Es ist für mich ungeheuerlich, dass durch so einen Schwachsinn meine Zukunft auf dem Spiel stehen könnte. Was es besonders bitter macht ist die Tatsache, dass ich mich besonders in´s Zeug gelegt habe und in allen Ausbildungsjahren einen Schnitt von knapp unter eins habe.
Im Abschlussjahr stehe ich 1,4 und habe auch keine Angst vor der Abschlussprüfung da ich gut vorbereitet bin und weiß was ich tue.

Aber so ein verfluchter Coronatest könnte das alles ruinieren.

M.f.G.

Hallo Jacob,

hier ein Link für eine Seite, wo die Spucktests noch vorrätig sind, die auch zertifiziert und zugelassen sind, Produkt ist aus Österreich.
Viel Glück bei den Prüfungen

auch als Einzelpackung erhältlich
https://shop.zettl-bhc.de/AMP-Sputum-Laientest-Spucktest-einzeln-verpackt/100000033

oder als 10er Packung
https://shop.zettl-bhc.de/AMP-Sputum-Laientest-Spucktest-10er-Packung/100000032

hier der Link zur Arzneimittel zertifizierte Tests
https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR-EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN:4539502093234:::::&tz=2:00

Guten Tag!

Für eine Hospitation an einer Schule, wo ich eventuell arbeiten will erwartet man einen „negativen“ Test, sonst darf ich die Schule nicht betreten..Ich möchte eher ungern, aber wenn schon nur einen kostenlosen „Spucktest“ machen.
Wie gehe ich denn da jetzt vor?Bitte nennen Sie mir die Schritte, die ich machen muss und ggf. Adressen u.a.!

Mit freundlichem Gruß

Martin

Hallo,
am Wichtigsten ist es sich zu informieren.
Unter unserem Reiter PCR-Tests findest du bereits viele wichtige Informationen, vor allem unter den Punkten Rechtslupe, dort haben wir viele Videos von Klagepaten aufgegriffen die das Thema behandeln.
Es gibt inzwischen ein bayerisches Gerichtsurteil, damit kann man gut argumentieren. asymptomatische Testungen beruhen auf einem Verdacht, in diesem Urteil hat das Gericht für die Klägerin entschieden.
Außerdem kann es erhebliche Probleme mit dem Datenschutz geben.

Aber man muss sich selbst die Arbeit machen dies bei uns im Blog nachzulesen.

Viele Grüße
das Corona Blog Team

Tja leider nehmen einen die Fluggesellschaften ohne Test nicht zurück nach Deutschland. Obwohl ich einen beforderungsvertrag habe, hilft mir das nichts, wenn ich stehenbleiben, oder kann ich da was machen?

Hallo. Ich bin selbstständige Friseurmeisterin und habe einen Laden in einer Seniorenresdens gemietet. Jetzt will die Geschäftsleitung an das ich mich alle Zwei Tage testen lassen wie das Pflegepersonal. Mein Hals brennt jedes Mal sehr dolle danach und ich möchte das eigentlich nicht. Was kann ich tun und muss ich das tun. Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße Claudia Dahmann

Hallo,
wir haben in dem Beitrag den sie gerade kommentiert haben, ein aktuelles Gerichtsurteil eingefügt.
Hierbei geht es genau um den Fall ob ich mich auf Verdacht testen lassen muss, das Gericht hat der Klägerin Recht gegeben, sie muss dies nicht.
„Gerichtsurteil aus Bayern: Schnelltestpflicht in Schulen und Unternehmen geht das so einfach?“ – https://corona-blog.net/2021/04/04/gerichtsurteil-aus-bayern-schnelltestpflicht-in-schulen-und-unternehmen-geht-das-so-einfach/
Frau Flaig eine Einrichtungsleitung in einer Senioreneinrichtung beruft sich vor dem Gesundheitsamt genau auf dieses Gerichtsurteil – https://corona-blog.net/2021/03/28/rechtslupe-einrichtungsleitung-einer-senioreneinrichtung-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-corona-tests/

Viele Grüße
das Corona Blog Team

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