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Sanofis hochdosierter Grippeimpfstoff – eine alternativlose Gelddruckmaschine

Januar 2021 – der Gemeinsame Bundesausschuss ändert die Schutzimpfungs-Richtlinen – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, denn es geht hier um Milliarden an Steuergeldern.

Die Quantitätsmedien haben es wieder einmal geschafft, einen neuen Pharmaskandal zu ignorieren und einfach nicht darüber zu berichten. Dabei spielt sich das Drama seit einigen Monaten direkt vor unser aller Augen ab – und niemand reagiert.
Zeit, dass zumindest wir darüber berichten. Aber der Reihe nach…

[…] Damit kommen wir auf eine Gesamtsumme von 1.038.000.000 – 1.297.500.000 Euro. Ein Milliardengeschäft, ganz ohne Konkurrenz – der Traum eines jeden Lobbyisten.

Juli 2019 – Erste Zulassung von Sanofis hochdosiertem Grippeschutz in den USA

Sanofi tüftelte schon eine geraume Zeit an einem Impfstoff, der noch mehr Geld in die Kassen bringt. Im Juli 2019 war es dann so weit: In den USA wurde erstmalig ein neuer, sogenannter „hochdosierter Grippeimpfstoff“ zugelassen. Der Produktname des Impfstoffs ist „Fluzone High-Dose Quadrivalent“.
Die hochdosierten Impfstoffe enthalten vier Impfstämme, jeweils der vierfachen Menge an Antigen (Wirkstoff) wie im üblichen Grippeimpfstoff: 60µg Antigen anstatt nur 15µg – wohlgemerkt pro Impfstamm.

Mai 2020 – Sanofis hochdosierter Impfstoff erhält Zulassung in Europa für Menschen ab 65 Jahren

Im Mai 2020 war es dann soweit: Sanofis europäisches Pendant zu „Fluzone High-Dose Quadrivalent“, das auf den Namen „Efluelda“ hört, wurde zugelassen. Allerdings zunächst nur für Menschen ab dem 65. Lebensjahr. Noch heute haben zahlreiche Seiten, die Efluelda vermarkten, den Vermerk „Efluelda ist nur zur Anwendung bei Erwachsenen ab 65 Jahren bestimmt“. Dies lässt nur erahnen, welche Nebenwirkungen jüngere Probanden beim Testen des Impfstoffs wohl erleiden mussten.

November 2020 – STIKO empfiehlt hochdosierten Grippeimpfschutz für Personen ab 60

Die Ständige Impfkommission (STIKO), die dem Robert-Koch-Institut angeschlossen ist, empfahl trotz der Zulassung ab 65 Jahren die Anwendung bei Personen ab 60 Jahren. Die Empfehlung wurde im Epidemiologischen Bulletin 01/2021 veröffentlicht:

Auszug „Epidemiologischer Bulletin“ 01/2021, S. 12

Interessant ist hierbei, dass lediglich eine Evidenz für die Verhinderung „laborbestätigter Influenza“ vorhanden war. Für die wirklich relevanten Punkte (Verhinderung Hospitalisierung und Verhinderung Pneumonie) konnte keine Evidenz gefunden werden.
Das erinnert an die „Labor Test Pandemie“ beim Coronavirus (wir bestreiten nicht die Existenz des Corona Virus).
Seltsam ist auch, dass das selbe Institut (RKI) noch heute in ihren Impf FAQs folgenden Vermerk haben:

Der Hochdosis-Impfstoff ist dem Influenza Standard-Impfstoff in Bezug auf die Wirksamkeit bei älteren Personen nur leicht überlegen. Auch bei einem Influenza-Standard-Impfstoff ist von einem ausreichenden Impfschutz auszugehen.

RKI

Wer dachte, dass dies das Happy-End einer langen Liebesgeschichte zwischen den Lobbyisten von Sanofi und der Bundesregierung (Vertreten durch das RKI) ist, der hat weit gefehlt, es kommt nämlich noch besser.

Januar 2021 – der Gemeinsame Bundesausschuss ändert die Schutzimpfungs-Richtlinen

Jetzt wird es richtig spannend. Ein sehr „seltsames“ Organ im deutschen Gesundheitswesen – der „Gemeinsame Bundesausschuss“ (GBA) änderte im Januar 2021 die Schutzimpfungs-Richtlinie im wesentlichen um zwei Punkte:

  1. Ab 60 Jahren wird der „Hochdosis-Influenza-Impfstoff“ empfohlen
  2. Für Personen im Alter von 60-64 Jahren darf auch die normale Influenza Impfung verimpft werden, allerdings nur solange der Hochdosis-Impfstoff für diese Personengruppe noch nicht zugelassen ist

Das Bundesgesundheitsministerium hat dieser Änderung bereits zugestimmt, die Änderung tritt am 01.04.2021 in Kraft. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss kann man aktuell nur die derzeit gültige Fassung der Schutzimpfungs-Richtlinie abrufen, allerdings wurden der Beschluss und eine Pressemitteilung über die Änderungen im Januar veröffentlicht.
Das mag ja an sich noch nicht sonderlich außergewöhnlich klingen, ist es aber. Denn schauen wir uns die Zusammensetzung des GBA genauer an, wird klar, dass dieses Organ für alles da ist, aber sicher nicht zum Wohle des deutschen Volkes:
Im GBA sitzen 13 stimmberechtigte Mitglieder, die im Prinzip in ähnlichen „Küngelrunden“ wie unsere Regierung unter sich ausmachen, welche Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden oder eben welche Impfstoffe verimpft werden dürfen.
Der aktuelle Vorsitzende des GBA für die Abteilung Arzneimittel ist zum Beispiel Josef Hecken, CDU Politiker, der schon einige Skandale hinter sich hat, in denen er gezeigt hat, dass er vieles ist, aber nicht unbestechlich und neutral. Beispielsweise hat er 2006 in der DocMorris Affäre Vetternwirtschaft betrieben und seine eigenen Taschen über das Erteilen von Betriebserlaubnissen an DocMorris gefüllt.

Ergebnis und Siegerehrung der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie

Nun, was erstmal so undramatisch klingt, wie der oben genannte Beschluss – immerhin wird der „Hochdosis-Influenza-Impfstoff“ lediglich empfohlen, ist in Wahrheit etwas ganz anderes: ein riesengroßes Geschäft.
Warum? Nun die Empfehlung ist bindend. Das heißt der GBA hat faktisch beschlossen, dass für Menschen ab dem 60. Lebensjahr nur noch ein „Hochdosis-Impfstoff“ verimpft werden darf – von dem es jedoch nur einen einzigen gibt – Efluelda von Sanofi:
„Ärzte dürfen nur noch diesen Impfstoff verimpfen“, erklärt der GKV-Spitzenverband.
Was das weiter heißt, schauen wir uns doch mal genauer an. Die Deutsche Apotheker Zeitung schrieb:

Will man das Impfziel einer 75-Prozentigen Durchimpfung erreichen, müssten im nächsten Winter 17,3 Millionen Senior:innen gegen Grippe geimpft werden – und zwar mit Efluelda.

Der Preis dafür ist heiß – ein normaler Grippeimpfstoff kostet zwischen 20 und 25 Euro. Der Efluelda Impfstoff kostet pro Dosis etwa drei mal so viel: also 60 bis 75 Euro pro Dosis. Damit kommen wir auf eine Gesamtsumme von 1.038.000.000 – 1.297.500.000 Euro.
Ein Milliardengeschäft, ganz ohne Konkurrenz – der Traum eines jeden Lobbyisten.
Das Ganze wohlgemerkt aufgrund einer „leicht überlegenen“ Wirksamkeit – unter Laborbedingungen (Wortlaut des RKI).

Das Salz in der Suppe

Das Ganze war eigentlich perfekt – bei Sanofi und den garantiert bestochenen Regierungsmitgliedern und den Vorsitzenden im GBA flogen garantiert schon so einige Sektkorken – aber es gab ein kleines Problem: Ärzte müssen ihre Impfstoffbestellungen für den Herbst schon Anfang des Jahres tätigen – der Entschluss des GBA kam einfach zu spät. Viele Ärzte hatten schon Impfstoff bestellt und zwar den „normalen“, ohne Efluelda zu berücksichtigen. Was wären die Konsequenzen gewesen:

Für ältere Personen wird der Hochdosis-Impfstoff explizit benannt und ist deshalb vom Vertragsarzt einzusetzen. Für andere Impfstoffe besteht damit in der Personengruppe kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV.“

Deutsche Apotheker Zeitung

Das heißt, wenn ein Arzt kein (oder nicht genügend) Efluelda bestellt hat, bedeutet das für ihn, dass er ältere Menschen nicht impfen kann. Teilweise war sogar im Gespräch gewesen, dass Ärzte persönlich dafür haften, wenn sie älteren Menschen den normalen Impfstoff verimpfen und dann die Kosten selbst tragen müssen.
Zudem besteht ernsthaft Zweifel, ob die Eier, die zur Impfstoffherstellung benötigt werden, ausreichen: Die vierfache Antigen Menge im Impfstoff braucht auch die vierfache Eiermenge.

März 2020: Gnadenfrist für ein weiteres Jahr

Um einen größeren Aufschrei vieler Ärzte und Fachzeitschriften zu vermeiden – noch mehr Ärger braucht Jens Spahn nun aktuell wirklich nicht – hat das Bundesministerium für Gesundheit in seiner ganzen Weisheit am 10.03.2021 die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ erlassen. In dieser wird geregelt, dass Ärzte auch an Personen ab dem 60. Lebensjahr noch den normalen Influenza Impfstoff verimpfen dürfen, ohne Folgen (wie Regressforderungen) befürchten zu müssen. Das Ganze allerdings nur befristet, bis zum 31.03.2022. Danach muss an die Personen mit 60 Jahren oder älter Efluelda verimpft werden.

Politik ist käuflich, seitdem es Politik gibt. Deutschland zählt weltweit wie auch in Europa bei der Korruptionsbekämpfung immer wieder zu den Schlusslichtern. Besonders die Abgeordneten des Deutschen Bundestags tun alles dafür, dass ihre Geheimnisse nicht publik werden. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für fehlende Transparenz und die grenzenlose Verflechtung von Politik, dubiosen Ausschüssen und Vertretern der Pharmaindustrie.

Uns vom Corona-Blog Team kommt es seltsam vor, dass, trotz der faktisch nur unter Laborbedingungen gegebenen, minimal höheren Wirksamkeit, die Politiker und Krankenkassen bereit sind, so viel mehr Geld auszugeben und den Monopolisten (Sanofi) faktisch gesetzlich verankern.
Wir vermuten, dass die Interessen primär finanzieller Natur sind – wenn aber jemand die wissenschaftlichen Zulassungsstudien von Efluelda lesen und deuten kann, bitten wir um die Meldung von Auffälligkeiten an uns.

Update 19.03.2021:
Ein Leser gab uns einen Zugang zur Zeitschrift Arznei-Telegramm, wo wir uns auf die Suche nach Studien rund um die Wirksamkeit der hochdosierten Influenza Impfstoffe gemacht haben. Die Ergebnisse haben wir hier veröffentlicht.


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