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Maske politisch Verfolgte

Dr. Weikl – Regelverstoß durch die übrigen 10 Atteste: laut Anwalt eine reine Erfindung der Gerichte

Dr. Ronny Weikl hat inzwischen 14 Verhandlungstage hinter sich, neben einer Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht. In 10 Fällen von Maskenattesten für Schüler wurde er nun zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt, die freiheitsstrafe scheint aber vom Tisch zu sein. Wieso in diesem Verfahren kein kompletter Freispruch möglich war, lag an der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht, welches die Strafbarkeit bejahte. Für die 10 übrig gebliebenen Fälle von ursprünglich gesamt 1.096 wird Dr. Weikl mit seinem Verteidiger Dr. Geipel auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht warten müssen. Dort hofft Dr. Weikl, dass die medizinische Faktenlage und das Telemedizingesetz endlich Berücksichtigung finden werden. Laut Richter ist die Sinnhaftigkeit der Regeln nicht zu hinterfragen, sondern die Einhaltung der Regeln. Allerdings sagt Rechtsanwalt Geipel, dass zunächst erstmal geklärt werden müsste, ob hier überhaupt gegen eine Regel verstoßen wurde. Die gesamte Gerichtsdokumentation findet ihr im Beitrag.

Von 1.096 Maskenattesten sind nun nur noch 10 Maskenatteste „übrig” geblieben – für diese soll er eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen

Zur Verhandlung von Dr. Ronny Weikl (Gynäkologe und 2. Vorsitzender des MWGFD) gibt es inzwischen auch zwei persönliche Statements des Arztes selbst. Ein mal von Report24.news und ein weiteres vom Verein MWGFD mit der Pressemitarbeiterin Claudia Jaworski. Dr. Weikl spricht davon, dass die Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten eines jeden Arztes oberstes Gebot sein sollte.
Demnach handelte er und stand deshalb vergangenen Freitag wegen 10 übrig gebliebenen Maskenattesten, welche er für Kinder ausstellte, vor Gericht. Die Atteste händigte er den Müttern nach deren Schilderungen persönlich aus.

Insgesamt hatte er nun 8 Termine in der ersten Instanz, 6 Termine in der zweiten Instanz und die Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht. Allerdings hat sich bislang niemand der Zuständigen mit der Faktenlage auseinandergesetzt, denn Gutachter wurden abgelehnt.

Denn eigentlich müssten wir alle einen Freispruch und eine Ehrenurkunde kriegen.

Dr. Ronny Weikl

Er hofft, durch die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Gerechtigkeit zu erfahren, indem dieses das Urteil aufhebt. Dort soll die medizinische Faktenlage und das Telemedizingesetz endlich Berücksichtigung finden und das Urteil von vergangenen Freitag aufgehoben werden.
Er wünscht sich außerdem, dass Gerichte wieder vernünftig ermitteln, auch bei anderen Corona-Sachverhalten.

Laut Richter ist die Sinnhaftigkeit nicht zu hinterfragen, sondern die Einhaltung der Regeln

Der Verteidiger von Dr. Ronny Weikl stellt klar, dass bereits vom Bayerischen Obersten Landesgericht rechtskräftig festgestellt wurde, dass er diese Atteste angeblich nicht hätte ausstellen dürfen und hat dies damit in Stein zementiert. Laut Verteidiger (Dr. Andreas Geipel, Anwalt für Medizinrecht) hätte zunächst erstmal geklärt werden müssen, ob die Ausstellung von Attesten für Kinder anhand der Schilderung der Eltern überhaupt gegen eine Regel verstoßen. Erst einmal müsste das aufgeklärt werden, bevor von den Gerichten behauptet wird, dass gegen etwas verstoßen wurde. Es wurde einfach etwas Vorausgesetzt, was nicht vorauszusetzen ist. Laut Verteidiger ist es eine reine Erfindung der Gerichte.

Statement von Dr. med Ronny Weikl, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus Passau, nach der Strafverkündung im Prozess um zehn von ihm ausgestellte Maskenbefreiungen für Kinder in Deutschland. Ronny ist 2. Vorsitzender der MWGFD und kämpft ab der ersten Stunde gegen sinnlose staatliche Covid-Maßnahmen, -Verordnungen und -Zwänge.

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Schutz oder Unterwerfung?

Die Frage, die das vor einem Jahren abgehaltene MWGFD-Symposiums aufgeworfen hat, ist beantwortet: Unterwerfung!
Der Maskenprozess um Dr. Ronald Weikl hat endlich ein, wenn auch ein armseliges Ende, gefunden. Denn er wurde verurteilt, obwohl er „es gut meinte“, wie der Vorsitzende gönnerhaft gegenüber Dr. Ronald Weikl am letzten Prozesstag am 17.11.2023 vor dem Landgericht Passau äußerte. Wie das mit dem Vorwurf vereinbar sein soll, Maskenbefreiungsatteste „wider besseren Wissens“ ausgestellt zu haben, mag dieser Richter vor einer höheren Instanz zu gegebener Zeit erklären.

Dass von den 1.096 ausgestellten Maskenbefreiungsattesten ausgerechnet die 10 abgeurteilt wurden, die den Schulkindern als Schutz dienen sollten, ist bezeichnend für die Grundhaltung der Staatsdiener in allen gerichtlichen Instanzen und der Mehrheit der Bevölkerung in Bezug auf das Kindeswohl in diesem Land. Deshalb stellen wir jetzt der Rechtsprechung in diesem Land ein Attest aus: Kindeswohlgefährdendes Verhalten! Erschütternd!

Trotzdem gibt Dr. Ronald Weikl nicht auf:

„Es ist nicht gerecht, weil ich als Arzt doch auch präventiv tätig sein muss. Ich hätte gern ein Präzedenzurteil erwirkt. Wir sollten da weitermachen.“

Wer mehr Hintergrundinformationen zum Urteil der ersten Instanz erfahren möchte, dem ist der folgende Bericht von Dr. Ronald Weikl zu empfehlen: Dr. Weikl äußert sich nun selbst: „Als letztendliches Urteil kann ich nur einen Freispruch akzeptieren“

Auch hier nochmal der Hinweis, dass Ronny Weikl eine finanzielle Unterstützung wirklich nur von denjenigen annehmen möchte, die das tun können, weil es ihnen nicht weh tut! HERZLICHEN DANK!“

SPENDENKONTO VON DR: RONNY WEIKL:
VR-Bank Passau:
Inhaber: Dr. Ronald Weikl
IBAN: DE04 7409 0000 0000 0090 91
BIC: GENODEF1PA1

Videobeschreibung

Was wäre in diesem Verfahren möglich gewesen?

Wir möchten uns heute gerne nochmal einem unserer vorangegangenen Beiträge widmen, um diesen richtig zu stellen bzw. etwas konkreter zu formulieren. In diesem zitierten wir aus dem Beitrag von report24.news:

Juristisch war zum aktuellen Stand in diesem Prozess kein Freispruch mehr möglich. Es ging stattdessen um die Bemessung der Strafhöhe. Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe. Die Vorinstanzen hätten einen Regelverstoß festgestellt. Subjektiv sei Dr. Weikls Hintergrund für die Ausstellung der Atteste ehrenwert gewesen und er habe nie versucht, sich zu bereichern.

Dr. Weikls Verteidiger erklärte allerdings, die bisherigen Urteile wären nicht auf Basis von geltendem Recht erfolgt und würden entsprechend weiter bekämpft werden. Die verbliebenen zehn Fälle müssten dazu bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.

Report24.news

Eine Leserin nahm sich als pensionierte Rechtsanwältin die Zeit und erläuterte in einem Kommentar sehr anschaulich, was bei diesem Verfahren gegen Dr. Weikl möglich gewesen wäre:

Ich fasse das nochmal zusammen, worum es bei dem Verfahren gegen Dr. Weikl heute ging, was noch zu entscheiden war, was möglich gewesen wäre bzw. was nicht möglich gewesen wäre.

In der Revisionsentscheidung vom 5.6.23 hat das BayObLG in 10 von den verbliebenen 24 Fällen die Strafbarkeit bejaht. Zu diesen 10 Fällen war vorher von der 2. Instanz – LG Passau als Berufungsgericht – teils eine Einzelfreiheitsstrafe (in 4 Fällen) und teils eine Einzelgeldstrafe (in 6 Fällen) verhängt worden. Die Geldstrafen waren vom BayObLG nicht aufgehoben worden – die hätte das LG Passau deshalb auch heute nicht aufheben können. Die Einzelfreiheitsstrafen waren vom BayObLG aufgehoben worden – mit der Maßgabe, dass das LG Passau hierüber erneut entscheiden muss. „Hierüber“ heißt: nicht über die Strafbarkeit an sich, sondern über das Strafmaß.

Damit verblieben also noch 14 Fälle, die das BayObLG zur erneuten Überprüfung und Beweisaufnahme an das LG Passau zurückverwiesen hatte. Zu diesen 14 Fällen war also alles möglich – auch ein Freispruch. Da die Anwälte von Dr. Weikl nun davon reden, dass die „verbliebenen 10 Fälle“ „durch alle Instanzen gebracht“ würden – also 10 und nicht 16 oder 20 oder 24 – gehe ich davon aus, dass das LG Passau tatsächlich in diesen 14 Fällen Dr. Weikl heute freigesprochen hat. Unter Vorbehalt – eine Pressemitteilung o.ä. habe ich noch nicht gefunden.

Ein kompletter Freispruch war hier und heute demnach also von vornherein unmöglich gewesen. Weil das LG Passau über die 14 Fälle, zu denen vom BayObLG die Strafbarkeit bejaht worden war, eine neue Gesamtstrafe bilden musste. Das haben sie getan. Anders, als Florian Machl schreibt, wäre eine „Nullstrafe“ nicht möglich gewesen. Weil – sh. oben – ein Teil der Geldstrafen aus der 2. Instanz vom BayObLG nicht aufgehoben worden waren. Die mussten zwangsläufig in die neue Gesamtstrafenbildung mit einfließen. Das Bundesverfassungsgericht kann das ändern. Das LG Passau konnte und durfte das nicht ändern. Euro X plus nix oder plus etwas gibt immer noch Euro X. Glück im Unglück – die Freiheitsstrafe scheint ja zumindest vom Tisch zu sein.

Hinsichtlich der 10 Fälle, zu denen das BayObLG bereits die Strafbarkeit festgestellt hatte, hat Herr Dr. Weikl bereits kurz nach der Revisionsentscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt.


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11 Antworten auf „Dr. Weikl – Regelverstoß durch die übrigen 10 Atteste: laut Anwalt eine reine Erfindung der Gerichte“

Hallo zusammen,
hier mal eine Geschichte über ein gefälschtes fehlerhaftes ärztliches Attest.
Es war einmal ein Arbeitnehmer der sich unwohl fühlte und seinen Hausarzt aufsuchte.
Der Hausarzt erkannte die Problematik und sagte zu seinem Patienten.
„Okay ich nehme Sie mal für 14 Tage aus dem Rennen“. Nehmen Sie diese und jene Medikamente.
Wenn es nach 14 Tagen nicht besser wird, dann Stecken sie ihren Kopf noch einmal durch die Tür.
Wir machen die Rezepte und die AU fertig und ich wünsche ihnen gute Besserung.
Der Arbeitnehmer erhielt die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die AU für den Arbeitgeber.
Erst kurz vor dem Einreichen, bemerkte er, dass das Attest fehlerhaft bzw. eine Fälschung war.
Aus den „14 Tagen aus dem Rennen nehmen“ hatte die Praxis 21 Tage gemacht. Mit Stempel und Unterschrift vom Doc.
Scheinbar ein fehler in der Kommunikation. Jedenfalls standen da 3 Wochen gelb statt 2.
Nach 14 Tagen besetzte der Arbeitnehmer pünktlich um 07:00 Uhr wieder seinen Arbeitsplatz und arbeitete sein Projekt ab.
Pünktlich um 09:05 Uhr nach Ende der Frühstückspause bekam er einen Anruf von der Personalabteilung.
Er sei offiziell vom 01. bis zum 21ten arbeitsunfähig. Das ist vom Doc. so attestiert und damit sozusagen amtlich.
Ja aber das Attest ist falsch oder eine Fälschung bla bla bla usw. Ich bleibe hier und arbeite weiter. Das Projekt hat Vorrang.
Das ganze ging dann noch 2 Etagen höher seitens der Personalabteilung. Die Personalabteilung negierte die Unterhaltung mit dem Arzt.
Entscheidend sei die AU und die geht vom 01. bis zum 21ten. Mach, dass du deinen Hintern vom Hof trägst, du bist krank.
Der arme Arbeitnehmer wurde unter Androhung des Einsatzes des Werksschutzes vom Betriebsgelände gebracht.
Er musste noch bis zum 21ten zu Hause „gelb machen“ und durfte erst dann wieder arbeiten gehen.
Einige Kollegen verdrehten die Augen mit der Bemerkung. Wenn mich ein Arzt 3 Wochen krank schreibt, dann bin ich’s.

Für mich stellt sich heute noch die Frage.

Was wäre passiert, wenn der Arbeitnehmer vor den Tresen gegangen wäre und den Arzt wegen „Falschausstellung“
eines Attestes angeklagt hätte. Wann ist ein Attest bzw. Maskenattest falsch oder richtig?
Ich selber hatte mal eine kleine Op. unter Vollnarkose. Der zuständige Anästhesie-Arzt klärte mich vorher gründlich auf.
Er verbot mir ein Kfz zu führen, schwere Maschinen zu bedienen, Alkohol zu trinken usw.
Theoretisch hätte er mir auch das Tragen einer Maske verbieten können.
Auch fiel der Satz, „ich nehme sie dann mal für 3 Tage aus dem Rennen“. Ich bekam eine AU für 3 Tage.
Was wäre wenn auf der AU 4 Tage gestanden hätten?

Damit ist für mich klar, wenn ein Arzt ein Maskenattest ausstellt, dann ist das eben so.
Vielleicht sollte mal ein Verteidiger z.B. von Herrn Weikl den Vorsitzenden Richter fragen wie es dann aussieht
wenn es mal andersherum kommt. Nur mal so als Anregung

„Laut Richter ist die Sinnhaftigkeit nicht zu hinterfragen, sondern die Einhaltung der Regeln“

In welchem Jahrhundert leben wir nochmal??? Ich leide unter dem Verlust meines Zeitgefühls, fühle mich gerade in „jene“ Zeit katapultiert, als es hieß: Ich hab nur meinen Job gemacht…

Heißt ja nichts anderes als: Die Sinnhaftigkeit meines Handelns (hier: die Verurteilung durch den richtenden Richter…) habe ich nicht zu hinterfragen, es gilt, die Regeln (des Systems) einzuhalten. Wow, Hirn abschalten, Regeln anwenden – nächster Fall bitte!

Der Great-Reset-Plan muss ein ganz verheerender und unumstößlicher sein, aber vor allem müssen sich alle Täter, besonders die in unserer Regierung absolut sicher sein, dass nicht mehr viele am Ende übrig bleiben um die Täter zu richten. Denn gerade die Verfolgung von Ärzten wegen Masken-Attesten ist unvorstellbar und derart sträflich schon aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht, so dass der GR-Plan ein verheerendes Ergebnis nach sich ziehen muss, um hierbei als Täter nicht zu „hängen“, egal wo man sich versteckt.
Weshalb?
Weil ich persönlich schon drei Ereignisse in den letzten 2 Jahren in den TV-Nachrichten und Nachrichtensendungen erlebte, bei denen in allen drei Fällen die Gefährlichkeit von CO2 beim Einatmen oder im Vorhandensein der Atmungsumgebung aufgezeigt wurden. Würden die Anwälte nur einen dieser drei Fälle vor Gericht darlegen, dann gäbe es keinen Weg dran vorbei diese Maskenatteste als heldenhaft würdigen zu können.
Jeder Mediziner, Wissenschaftler, Tiefseetaucher, u. v. m. wissen um die Gefährlichkeit der CO2-Ansammlung unter den Masken. Es ist ja nicht nur so, dass der Sauerstoffgehalt darunter zu gering und der CO2-Gehalt zu hoch wird, sondern bei zu hohem CO2-Gehalt bedient sich der Körper beim Atmen nicht mehr dem geringeren Anteil Sauerstoff, sondern zieht das CO2 dem Sauerstoff vor. Aber das müssten zumindest die Wissenschaftler alles wissen.
Alle Gerichte und Beteiligten (Staatsanwälte, Richter, Polizei) welches die letzten Jahre jene Ärzte verfolgten die Maskenatteste ausstellten, sind gefähliche Inkompetenz oder Straftäter. Gefährlich und damit untragbar, so oder so!

In meinem oben im Text wiedergegebenen Leserkommentar hatte ich mich an einer Stelle zwischen den 14 bzw. den 10 Fällen verheddert.

Im vorletzten Absatz

„Ein kompletter Freispruch war hier und heute demnach also von vornherein unmöglich gewesen.
Weil das LG Passau über die 14 Fälle, zu denen vom BayObLG die Strafbarkeit bejaht worden war,
eine neue Gesamtstrafe bilden musste.“

muss es im zweiten Satz heißen: „Weil das LG Passau über die 10 Fälle,…..“

Im allerletzten Satz steht es dann auch wieder richtig.

Häää?
Die Korrektur für den „zweiten Satz“ ist der selbe Wortlaut wie der angebliche Fehler im darüber liegenden Zitat.
Schon wieder verheddert?

@Margot
Alles gut, sorry, hatte mich verlesen 🙂 Ich las unten in der Korrektur auch „14 Fälle“, aber nun stehen da „10 Fälle“ :))) Hatte gestern vielleicht die Brille nicht auf.

Solche Menschen wie Herr Dr. Weikl, diese Ärzte, dass sind wahre Helden. Diese sollten Verdienstkreuze bekommen und Strassen nach ihnen benannt werden, und nicht irgendwelche schleimgesichtigen Regierungsfutzies, Israel-Apologeten und andere Volksverräter.

@Always_high-1999
Ihre Ironie oder Ihr Sarkasmus in Ehren, aber ich kenne noch viel „stärkere Kerle“:
Meiner Tochter ihr Verlobter hatte im November 2020 einen Autounfall. Oberschenkel, Hüfte und zwei Rippen gebrochen. Er kam sofort ins Krankenhaus, dort testete man Corona positiv. Nur deshalb kam er auf die Intensivstation.
Rückblickend darf man wohl schwer vermuten, gleich nach dem vermeintlich positiven Corona-Test stellte man meinem zukünftigen Schwager schon den Totenschein aus, obwohl er noch lebte und nur Frakturen hatte die nicht lebensbedrohlich waren. Denn am nächsten Tag starb er am Abend, in der Intensivstation. Keiner durfte ihn in den 30 Stunden im Krankenhaus besuchen, und auch bei der Beerdigung nicht mehr sehen.

Wenn Ihnen solche Ärzte lieber sind, die Ihnen den Tod noch lebend bescheinigen, ohne Lebensgefahr.

Mein Beileid zu diesem Unglücksfall.
Wahrscheinlich hat man Ihren Schwager in spe noch heimlich im Krankenhaus mit diesem Teufelszeug gespritzt.
Möge Gott sich seiner Seele angenommen haben.

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