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AfD-Beitritt als Ausweg? – Zwangsrekrutierung in Deutschland & Aussetzung Art 4 GG

In Deutschland wird spekuliert, ob der Eintritt in die AfD eine Möglichkeit bietet, dem Wehrdienst zu entkommen, da Mitglieder der Partei möglicherweise als waffenrechtlich unzuverlässig gelten könnten. Doch ist das tatsächlich ein realistischer Weg? Der BGH hat zudem entschieden, dass auch Ukrainer im Falle eines Kriegs ausgeliefert werden dürfen, da auch Deutsche im Kriegsfall gezwungen werden könnten, zu kämpfen. Gleichzeitig bieten Länder wie Kanada oder Irland einfache Wege zur Einbürgerung, sei es durch Abstammung, Aufenthalt oder finanzielle Mittel.

Das Thema Krieg und Kriegsdienst ist aktuell in aller Munde und wir finden, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, zu widersprechen – wenn er dies möchte. In einem anderen Beitrag haben wir bereits ein mögliches Musterschreiben thematisiert, welches die zwingenden Beweggründe für so ein Schreiben, wieso man keinen Wehrdienst leisten kann, ganz gut aufgreift.

Es gäbe zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber in Zeiten des Krieges habe der Staat ein besonderes Interesse daran, seine Bürger zur Teilnahme am Krieg zu verpflichten.

Anwalt René Boyke

Die Werbetrommel, Krieg salonfähig zu machen ist immer auffallender, ein aktuelles Video auf Instagram hat uns aber wirklich erschrocken und erinnert uns an ganz dunkle Zeiten. Die düstere Musik à la Game of Thrones, Panzer-Ästhetik, brennendes Feuer, Worte wie „kriegstüchtig“ fallen und die Truppe in Litauen wird mit den Worten „Hurra, Hurra, Hurra“ motiviert. Höchste Zeit sich diesem Treiben zu widersetzen, denn eines muss klar sein, wer auf diese Rhetorik hereinfällt wird im Kriegsfall als erstes fallen. Berufspolitiker wie Pistorius und dessen Familie, das sollte klar sein, werden sich dann als erstes in Sicherheit bringen.

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Ein interessanter Fakt, auf den wir bei unseren Recherchen gestoßen sind, ist, dass Menschen, welche nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden wollen, einfach bei der AfD eintreten könnten. Dies ist natürlich nur eine Schlussfolgerung aus einer Gerichtsentscheidung letzten Jahres und ist so noch nicht geschehen.
Spannend ist, dass die Rheinische Post im Juli 2024 das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgreift.

Im Gerichtsurteil geht es um die Klage einer Frau, die Mitglied in der AfD ist und offensichtlich eine Besitzkarte für Waffen hat. Diese soll ihr entzogen werden, weil dem zuständigen Beamten bekannt wurde, dass sie Mitglied in der AfD ist.

Die Klägerin ist Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“ (weiterhin AfD) und wurde am 00.00.0000 stellvertretende Sprecherin des AfD Gemeindeverbands N.. Aktuell wird sie als Beisitzerin des Vorstandes der AfD im J. geführt (www.https://afd   [….]). Nach eigenen Angaben ist sie zudem Geschäftsführerin der AfD J..

Am 00.00. und 00.00.0000 beantragte die Klägerin zudem die Eintragung einer Einzelladerbüchse des Herstellers Z. und einer Repetierbüchse des Herstellers L. beim Beklagten.

Der Beklagte erhielt aus öffentlichen Quellen Kenntnis von der Mitgliedschaft der Klägerin in der AfD und ihrer Tätigkeit als stellvertretende Sprecherin des AfD Gemeindeverbandes N.. Er leitete daraufhin unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2023 – 22 K 7087/20 – ein Widerrufsverfahren ein und gab der Klägerin mit Schreiben vom 11. Mai 2023 Gelegenheit, zu dem beabsichtigten Widerruf der ihr erteilen Waffenbesitzkarten Stellung zu nehmen. Zur Begründung stützte er sich auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG und ihre Mitgliedschaft in der AfD.

Fassen wir zusammen: die Klägerin ist also Mitglied in der AfD und hat mehrere Waffenbesitzkarten – Waffenbesitzkarte Nr. N01 als Sammlerin sowie die Standard-Waffenbesitzkarte Nr. N02/01, die Sportschützen-Waffenbesitzkarte N03/01 mit Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition sowie der Munitionserwerbsschein Nr. N01. Die Dame beantragte auch die Eintragung einer Einzelladerbüchse des Herstellers Z. und einer Repetierbüchse des Herstellers L.

Beim Beklagten muss es sich um die örtliche Waffenbehörde handeln, die davon Kenntnis erlangte, dass die Klägerin bei der AfD tätig ist. Sie leitete ein Widerrufsverfahren, mit der Begründung: „§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG und ihre Mitgliedschaft in der AfD, gegen die Frau ein.“

Das Ende vom Lied: die Klägerin und ihr Mann müssen die Schusswaffen abgeben. In der Begründung heißt es, dass bei der Mitgliedschaft und dem Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen – also nicht bestätigt – in einer Partei, eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu vermuten ist.

dass allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt. Das treffe auch dann zu, wenn die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit verboten wurde. […]

Für die Beurteilung, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen gegeben sind, stelle die Einschätzung der Verfassungsschutzämter ein gewichtiges Indiz dar, erklärte das Verwaltungsgericht. Es verwies darauf, dass die AfD-Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde.

Ob der Eintritt in die AfD nun wirklich das Mittel der Wahl ist, wagen wir zu bezweifeln – wenn aber dieses Gerichtsurteil Anwendung finden würde, wäre es doch absolut legitim.

Aber Achtung – das Grundgesetz kann in Deutschland schnell ausgehebelt werden

Denken wir daran, Ausnahmezustände gibt es in Deutschland schnell, wir erinnern gerne an Corona. Wie lange wird dieses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung generell gelten?
Denn es gibt zudem einen Beschluss des BGH zur Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers vom 16. Januar 2025, was dieses Grundrecht außer Kraft setzen könnte.

Der BGH sagt, es gäbe zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber in Zeiten des Krieges habe der Staat ein besonderes Interesse daran, seine Bürger zur Teilnahme am Krieg zu verpflichten. Und wegen dieses Interesses müsse das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zurücktreten. Im Ergebnis ist das also eine Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung.

Im Kriegsfall kann der Staat ein besonderes Interesse haben seine Bürger zu verpflichten

Anwalt René Boyke geht darauf in einem Artikel bei den nachdenkseiten näher ein und sagt konkret: „Ich habe festgestellt, dass dieser Beschluss folgenreich ist – gerade auch für Deutsche. Zwar geht es in der Entscheidung eigentlich um die Auslieferung eines Ukrainers, liest man aber den Beschluss, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der BGH verneint diese Frage, indem er es etwas verquast ausdrückt, wenn er behauptet, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar. Welches Signal der BGH damit aussendet!“

Er kritisiert das BGH: „Hinzu kommt, dass der Beschluss an mehreren Stellen fehlerhaft ist. Es ist gar nicht nachvollziehbar, wie der BGH zu seiner Auffassung kommt.“ Dann wird er gebeten das Fehlerhaft zu konkretisieren: „Das fängt schon bei den Zitaten an. Als Jurist hat man sich schon daran gewöhnt, dass der BGH seine Entscheidungen seitenlang aus Versatzstücken alter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammenrecycelt. Die Worte stammen in weiten Teilen also gar nicht vom BGH selbst, sondern er nutzt das BVerfG als Quelle für Textbausteine. Aber zugegeben, das ist schlechter Stil und zeugt von wenig eigener geistiger Leistung, aber ist für sich genommen noch kein Fehler. Fehlerhaft wird es aber dann, wenn alte Entscheidungen aus dem Kontext gerissen und wichtige Teile weggelassen werden, sodass ihr Sinn ins Gegenteil verkehrt wird. Das ist bei der vorliegenden BGH-Entscheidung der Fall.“

Er kritisiert das Vorgehen des BGH im Bezug auf die Ukraine, dass hier davon ausgegangen werden kann, dass die Ukraine so vertrauenswürdig sei wie ein EU-Mitgliedsstaat. Dies widerum hat nun nichts mit der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland zutun, zeigt aber das Vorgehen des BGH.

So sagt der BGH, dass man anderen Staaten grundsätzlich vertrauen müsse und beruft sich dabei auf das BVerfG. Das hat das BVerfG so aber gar nicht gesagt. Tatsächlich unterscheidet das BVerfG beim Vertrauen gegenüber anderen Staaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Staaten – wie etwa der Ukraine. Genauso ist es auch im Asylrecht. Den EU-Mitgliedsstaaten ist ein höheres Vertrauen entgegenzubringen.

Diese Unterscheidung lässt der BGH völlig unter den Tisch fallen. Er tut so, als sei die Ukraine so vertrauenswürdig wie ein EU-Staat. Das widerspricht der gesetzlichen Systematik und der Rechtsprechung des BVerfG. Das ist fehlerhaft.

Und das BVerfG differenziert noch weiter: Es sagt, dass dieses Vertrauen durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert werden kann. Eigentlich für jeden klar denkenden Menschen völlig verständlich! Doch die Richter des BGH beleuchten dies nicht mal im Ansatz. Warum nicht? Es gibt doch allerlei Grund, der Ukraine zu misstrauen.

Nämlich?

Es ist doch seit Jahren bekannt, dass die Ukraine ein massives Problem mit Korruption hat. Es ist eines der korruptesten Länder in Europa. Wir wissen, dass Millionen Dollar Unterstützungsleistungen und gelieferte Waffen verschwunden sind. Wir wissen auch, dass der amerikanische Journalist Gonzalo Lira in ukrainischer Gefangenschaft zu Tode gekommen ist. Wir wissen, dass das Justizsystem stark von Korruption betroffen ist und Richter und Staatsanwälte häufig bestochen werden, um Urteile zu beeinflussen oder Ermittlungen zu stoppen. Wenn das kein Vertrauen erschüttert, was denn dann?

Doch der BGH nimmt diese Tatsachen nicht mal im Ansatz zur Kenntnis. Wie kann das sein?

Im Verfahren hat die Ukraine dem Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zugesichert. Die Aufgabe des BGH wäre es nun, sich zu fragen, ob derartige Versprechen vor dem Hintergrund der grassierenden Korruption nicht einfach nur Lippenbekenntnisse sind. Aus unverständlichen Gründen geht der BGH darauf mit keiner Silbe ein.

Nun wird es wieder interessant für unseren Fall der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland: „Der BGH setzt sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zum BVerfG.

Der BGH sagt, es gäbe zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber in Zeiten des Krieges habe der Staat ein besonderes Interesse daran, seine Bürger zur Teilnahme am Krieg zu verpflichten. Und wegen dieses Interesses müsse das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zurücktreten. Im Ergebnis ist das also eine Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Denn was ist dieses Recht wert, wenn es dann nicht gilt, wenn man es besonders braucht, nämlich im Krieg?

Im Gegensatz dazu sagt das BVerfG, dass es in Friedenszeiten für die Dauer des Anerkennungsverfahrens ausnahmsweise zulässig sei, Kriegsdienstverweigerer zum Kriegsdienst zu verpflichten. Begründung: In Friedenszeiten sei der Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht so intensiv. Man muss diese Entscheidung nicht teilen, aber die Aussage, dass der Eingriff in Friedenszeiten nicht so schwerwiegend ist wie in Kriegszeiten, ist völlig einleuchtend. Darauf folgt aber im Umkehrschluss, dass ein Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade nicht zulässig ist.

Der BGH setzt sich mit dieser Frage überhaupt nicht auseinander. Das halte ich für einen Fehler.

Aber es geht noch weiter: Bei der Schaffung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung haben die Väter des Grundgesetzes sich gefragt: Was muss im Kriegsfall Vorrang haben: Die Verteidigungsfähigkeit des Staates oder die Gewissensentscheidung des Einzelnen? Sie haben sich zugunsten der Gewissensentscheidung und gegen den Vorrang der Landesverteidigung entschieden. Auch eine Zwangsrekrutierung ist damit unzulässig. Wegen dieser Abwägung gibt es das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung überhaupt. Das BVerfG hat dies bereits vor Jahren bestätigt. Und was macht der BGH? Er stellt sich einfach gegen diese historische Entscheidung der Väter des Grundgesetzes und meint nun, im Zweifel könne der Bürger jetzt vielleicht doch zum Waffengang gezwungen werden. Das ist in meinen Augen grob falsch. Der BGH hat das bestehende Gesetz anzuwenden und nicht es umzuinterpretieren und damit auf seine Abschaffung hinzuwirken. Das steht ihm nicht zu.“

Uns ist das eigentlich schon klar gewesen, denn in Deutschland gab es ja faktisch auch nie eine Impfpflicht für die Allgemeinheit – dafür nette 2-G Regelungen und die Aushebelung des Grundgesetzes, in der auch die Kriegsdienstverweigerung festgehalten ist. Wie weit ist es tatsächlich bis zur Zwangsrekrutierung wie in der Ukraine? Darf man diese Frage stellen?

Was kann noch helfen?

Beim kriegsdienstblocker werden weitere Möglichkeiten aufgeführt zur Kriegsdienstverweigerung.

Einfache Einbürgerung aufgrund von Abstammung

Deutsche Staatsbürger können sich in einigen Ländern besonders einfach einbürgern lassen, abhängig von Faktoren wie Abstammung, Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen oder Sonderregelungen für bestimmte Nationalitäten.

  1. Österreich (für Deutschstämmige)
    • Einfach für: Personen mit österreichischen Vorfahren (bis Großeltern).
    • Besonderheit: Wiedereinbürgerung für ehemalige Österreicher ist unkompliziert.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Nur in Ausnahmefällen.
  2. Brasilien (für Nachkommen deutscher Einwanderer)
    • Einfach für: Personen mit deutschen Vorfahren.
    • Besonderheit: Viele Deutsche haben brasilianische Wurzeln und können eine vereinfachte Einbürgerung beantragen.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.
  3. Argentinien (schnelle Einbürgerung)
    • Einfach für: Daueraufenthalter.
    • Besonderheit: Nach nur zwei Jahren Aufenthalt kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.
  4. Paraguay (leichte Einwanderung und schnelle Einbürgerung)
    • Einfach für: Personen mit Wohnsitz im Land.
    • Besonderheit: Staatsbürgerschaft nach nur drei Jahren Aufenthalt möglich.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich.
  5. Uruguay (schnelle Einbürgerung ohne große Hürden)
    • Einfach für: Einwanderer mit festem Wohnsitz.
    • Besonderheit: Einbürgerung nach drei bis fünf Jahren Aufenthalt.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.
  6. Kanada (freundliches Einwanderungssystem)
    • Einfach für: Hochqualifizierte Fachkräfte und Einwanderer mit Daueraufenthaltsstatus.
    • Besonderheit: Nach nur drei Jahren Aufenthalt kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.
  7. Dominikanische Republik (schnelle Einbürgerung durch Investition)
    • Einfach für: Investoren.
    • Besonderheit: Staatsbürgerschaft nach nur zwei Jahren Aufenthalt oder sofort durch eine Investition möglich.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich.
  8. Portugal (leichter Zugang für Nachkommen von Sephardischen Juden oder über Aufenthalt)
    • Einfach für: Nachkommen sephardischer Juden oder nach fünf Jahren Aufenthalt.
    • Besonderheit: Einbürgerung nach fünf Jahren ohne Sprachtest möglich.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.
  9. Spanien (besondere Regelungen für Lateinamerikaner & Sephardische Juden)
    • Einfach für: Deutsche mit lateinamerikanischer Abstammung oder sephardische Juden.
    • Besonderheit: Einbürgerung nach nur zwei Jahren Aufenthalt für Bürger aus lateinamerikanischen Ländern.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Normalerweise nicht erlaubt, aber Sonderregelungen existieren.
  10. Irland (leichte Einbürgerung für Personen mit irischen Vorfahren)
    • Einfach für: Personen mit irischen Großeltern.
    • Besonderheit: Wer irische Großeltern hat, kann direkt einen irischen Pass beantragen.
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt.

Die Wahl des besten Landes hängt von individuellen Voraussetzungen ab. Am einfachsten ist die Einbürgerung in Ländern, in denen man Abstammungsrechte, eine besonders kurze Aufenthaltsdauer oder eine schnelle Einbürgerung durch Investition nutzen kann.

Einfache Einbürgerung mit Geld

Einige Länder bieten eine schnelle Einbürgerung durch Investition (sogenannte „Golden Passport“- oder „Citizenship by Investment“-Programme) an.

Hier sind einige der einfachsten Länder:

1. Karibik-Staaten (schnell & günstig)

Diese Länder bieten eine der einfachsten und schnellsten Möglichkeiten, eine Staatsbürgerschaft gegen eine Investition zu erhalten:

  • 🇩🇲 Dominica – Staatsbürgerschaft in 3–6 Monaten
    • Investition: $100.000 Spende oder $200.000 Immobilienkauf
    • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt
  • 🇬🇩 Grenada – Staatsbürgerschaft in 4–6 Monaten
    • Investition: $150.000 Spende oder $220.000 Immobilienkauf
    • Besonderheit: Zugang zu China-Visumfrei & USA E-2 Visum
  • 🇰🇳 St. Kitts & Nevis – Staatsbürgerschaft in 4–6 Monaten
    • Investition: $250.000 Spende oder $400.000 Immobilienkauf
    • Besonderheit: Schnelle Bearbeitung möglich (innerhalb von 2 Monaten gegen Aufpreis)
  • 🇦🇬 Antigua & Barbuda – Staatsbürgerschaft in 3–6 Monaten
    • Investition: $100.000 Spende oder $200.000 Immobilienkauf
    • Besonderheit: Nur 5 Tage Aufenthalt in den ersten 5 Jahren erforderlich
  • 🇱🇨 St. Lucia – Staatsbürgerschaft in 3–6 Monaten
    • Investition: $100.000 Spende oder $300.000 Immobilienkauf

🌍 Vorteil der Karibik-Staaten:

  • ✔️ Schnelle Einbürgerung (meist unter 6 Monaten)
  • ✔️ Kein Wohnsitz erforderlich
  • ✔️ Steuerlich vorteilhaft (keine Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte)

2. Türkei 🇹🇷 (schnell & wirtschaftlich interessant)

  • Einbürgerungsdauer: 3–6 Monate
  • Investition: $400.000 Immobilienkauf
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt
  • Besonderheit: Zugang zu einem großen Markt & Visumfreies Reisen in über 110 Länder

3. Vanuatu 🇻🇺 (schnellste Einbürgerung weltweit!)

  • Einbürgerungsdauer: 1–2 Monate (!)
  • Investition: $130.000 Spende
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Erlaubt
  • Besonderheit: Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte, sehr schneller Prozess

4. Malta 🇲🇹 (EU-Staatsbürgerschaft in 12–18 Monaten)

  • Investition: Mindestens €750.000 nicht rückzahlbare Spende + Kauf/Miete einer Immobilie
  • Einbürgerungsdauer: 1–1,5 Jahre
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich
  • Besonderheit: Zugang zur EU & Schengen-Zone

5. Nordmazedonien 🇲🇰 (schnell & in Europa)

  • Einbürgerungsdauer: 6–12 Monate
  • Investition: €200.000 in Fonds
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich
  • Besonderheit: Günstiger als Malta & EU-Beitritt in der Zukunft möglich

6. Jordanien 🇯🇴 (interessant für Nahost-Region)

  • Investition: $750.000–$1 Mio.
  • Einbürgerungsdauer: 6–9 Monate
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich

7. Ägypten 🇪🇬 (günstige Option in Afrika)

  • Investition: $250.000 Spende oder $400.000 Immobilienkauf
  • Einbürgerungsdauer: 6–12 Monate
  • Doppelstaatsbürgerschaft? Möglich

Fazit: Die besten Länder für eine schnelle Einbürgerung durch Investition

  • 💰 Am günstigsten: Dominica, St. Lucia, Antigua & Barbuda (~$100.000)
  • 🚀 Am schnellsten: Vanuatu (nur 1–2 Monate!)
  • 🏆 Beste für EU-Pass: Malta (EU-Bürger in 1–1,5 Jahren)
  • 🌍 Beste für wirtschaftliche Vorteile: Türkei (immobilienfreundlich & Visumfreiheit)

Doch welche Optionen bieten wirklich echte Freiheiten und welche haben ihren Preis? Und wer nutzt diese Wege wirklich? Vermutlich ist der Weg über ein offizielles Schreiben zur Kriegsdienstverweigerung mit der Ablehnung zur Musterung aufgrund von Gewissensgründen erstmal die beste Alternative. Aber vielleicht sollen wieder mehr Menschen an dieser Stelle lauter auftreten – denn während Corona gab es auch nur diese eine Wahrheit.

5 Antworten auf „AfD-Beitritt als Ausweg? – Zwangsrekrutierung in Deutschland & Aussetzung Art 4 GG“

Das ist einfach nur beängstigend.

Man kann doch jetzt nicht aus Kriegsgefahr in irgendeines dieser Länder auswandern, zumal teils sogar in der EU, viele bei C-Pan besonders aktiv gewesen,…

Es zeigt sich auch mal wieder, die einfache bio-Kartoffel ist gearscht, Glück und fein raus sind die Migranten, die hier leben, auf islamistischen Treffen bereits davon fabulieren, hier demnächst alles übernehmen zu können, die ihren deutschen Pass jederzeit einfach abgeben können.

Die Frage ist ja, wie man den deutschen Pass loswird. Doppelte Staatsbürgerschaft schützt ja bei Enteignung genauso wenig wie bei Kriegsdienstpflicht.

Ich bin es so, so, so leid.
Man will einfach nur leben, und sie lassen einen nicht.

Man kann doch auch nicht 200.000 Dollar in einem Land investieren, zu dem man überhaupt keinen Bezug hat, in das man nie auswandern wollte, hier dafür dann alles aufgeben müssen, alleine in der Fremde, arm dann noch dazu…

Möglicherweise kommt es gar mehr dazu, dass irgend jemand einberufen wird. Es könnte bereits alles zu spät sein. So wie es scheint, ist die Ostfront in der Ukraine verloren. Die ukrainischen Truppen sind in Pokrowsk mit mindestens 10.000 Soldaten eingekesselt. Da Selensky eine Kapitulation verweigert, sind die Soldaten dem sicheren Tod geweiht. Somit wäre der Weg nach Westen ohne nennenswerten Widerstand frei für die russische Armee. Das bereitet den Weg für eine False Flag Aktion oder eine Kurzschlussreaktion. So trafen sich heute laut Seeadler TV sämtliche Regierungschefs heimlich in Madrid, um den Krieg gegen Russland, bzw. einen Angriff gegen Moskau mit Langstreckenwaffen zu beschließen. Sollte das tatsächlich so geschehen, würde jetzt im November der Krieg auf Europa übergreifen. Im November wird bezeichnender Weise der Toten gedacht. Berlin wäre ein Angriffsziel für russische Raketen. Eine Zwangsrekrutierung wäre dann Geschichte. Der Krieg wird heute mit Hightech-Waffen geführt. Dafür benötigt man Spezialisten und keine Dummköpfe, die bei jedem Wehwechen in die Hose machen.

Wäre kein guter Weg der Kriegsführung, wenn die Russen die eingekesselten Ukrainer zu Tode kommen lassen würden. Es entscheidet der Kommandeur vor Ort, ob er vor den Russen oder vor Selensky kapituliert.
Ich gehe davon aus, dass die Russen kein Interesse an toten Ukrainern haben.

@Sabrina, die Situation ist dramatisch. Ein übergelaufener ukrainischer Soldat, der zu den Russen übergelaufen ist, berichtete, er habe seit 7 Tagen nichts mehr gegessen. Selbst hartgesottene Legionäre fangen an zu weinen, die nur noch den sicheren Tod vor Augen haben. Nur die Ukrainer in der Kesselschlacht, die kapitulieren, haben eine reelle Überlebenschance. Aktuell haben die Russen an Selensky ein Ultimatum gestellt. Wenn die Ukraine nicht binnen einer Woche kapituliert, würde die Ukraine platt gemacht. Das Ultimatum läuft seit Dienstag. Die Spielregeln bestimmt jetzt Russland, nicht mehr die NATO, die in der Ukraine bestimmt, wie Selensky zu handeln hat. So gefährlich wie jetzt war die Situation noch nie. Für die Ukraine beginnt das große Finale.

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