Eine Altenpflegerin aus Stuttgart verließ jüngst ihre Wohnung um 4.50 Uhr – und brach damit die Ausgangssperre um zehn Minuten. Dafür muss sie ein Bußgeld in Höhe von 340 Euro zahlen. Das wirft die Frage der Verhältnismäßigkeit auf.
Pflegekraft muss 340 Euro Strafe für Verstoß zahlen
Jetzt sorgt ein aktueller Fall für Aufsehen. Weil eine Altenpflegerin statt um 5.00 Uhr bereits um 4.50 Uhr ihr Haus verließ, um zur Arbeit zu gehen, flatterte drei Wochen später ein Bußgeldbescheid in Höhe von 340 Euro bei ihr ins Haus.
„Ich mag keine Hektik“, erklärte die Pflegerin gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“. Die Polizei zeigte aber wenig Verständnis und verdonnerte die Pflegekraft zu einer saftigen Geldstrafe, weil sie keinen Passierschein hatte.
Damit fehlte ihr die Begründung, dass sie aus triftigem Grund das Haus verlassen darf. Ihr Arbeitgeber bat sie angeblich später, dass sie aus der ganzen Sache kein „Tam-Tam“ machen solle.
Vorfälle wie diese werfen aber Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.
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Hilfe findest du auch in diesem Blogbeitrag, solltest du in so eine Situation geraten – Ausgangssperre nicht mit Martin – Polizeikontrolle in Bayern