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Impfschäden – Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast – 36 Entschädigungsanträge wurden bislang alleine in Bayern gestellt

Bislang wurden in Bayern 36 Anträge auf Entschädigung wegen bleibender Schäden durch Corona Imfpung gestellt. Brisant: Im Zusammenhang mit allen anderen Impfungen in Bayern wurden bislang nur 28 Entschädigungsanträge gestellt. Die Coronavirus Impfung verursacht also wahrscheinlich mehr Impfschäden, als alle anderen Impfungen zusammen.

In diesem Beitrag klären wir wer für Impfschäden aufkommt und wie sich der Schadensersatzanspruch gestaltet

Bislang wurden in Bayern 36 Anträge auf Entschädigung wegen bleibender Schäden durch Corona Imfpung gestellt. Uns wurde dazu ein Artikel aus der Frankenpost vom 11.07.2021 zugesandt, in dem darüber berichtet wird, dass derzeit die ersten Entschädigungsanträge aufgrund von Impfschäden durch die Coronavirus Impfungen beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) eingehen.
Die Antragsteller müssen dann, um Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente zu erlangen, einen kausalen Zusammenhang zwischen einem dauerhaften, körperlichen Schaden und einer davorliegenden Impfung nachweisen. Dauerhaft bedeutet, dass der Schaden länger als ein halbes Jahr anhalten muss.
Brisant: Im Zusammenhang mit allen anderen Impfungen in Bayern wurden bislang nur 28 Entschädigungsanträge gestellt. Die Coronavirus Impfung verursacht also wahrscheinlich mehr Impfschäden, als alle anderen Impfungen zusammen.

In unserem Beitrag „Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach Impfung – Initiative von Prof. Bhakdi“ kannst du dich wenden, wenn du Hilfe benötigst.

Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast – Beweislast liegt also grundsätzlich beim Geschädigten.

Der BR24 schreibt dazu:

Anders als bei längst bekannten und gut erforschten Impfungen wie z.B. gegen Masern sind die Folgen der neuen COVID-19-Schutzimpfungen naturgemäß noch wenig bekannt. Bei den Haftungsregeln im Schadensfall greift hingegen ein erprobtes Regelwerk.

BR 24
Wann liegt ein Impfschaden vor?

Ein „Impfschaden“ ist nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt.
Allein bei diesem Aspekt, neigen wir dazu zu denken, viel Spaß dabei, denn Sie sind in der Beweislast.

ETL Anwälte schreibt zum Thema Krankheit:

Eine Krankheit im Rechtssinne verlangt eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. Geringfügige Störungen, die keine wesentlichen funktionellen Beeinträchtigungen zur Folge haben, reichen nicht aus. Abweichungen von einer morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche oder psychische Funktionen zulassen, sind keine Krankheit.

ETL Anwälte 21.08.2021

Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen, etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen als Folge einer Impfung gegen Kinderlähmung.

Zuständig ist das Sozialgericht welches in diesen Fällen, also bei Impfschäden, ein Urteil darüber fällt.
Für COVID-19-Schutzimpfungen gibt es naturgemäß noch keine Urteile, also keine Erfahrungswerte. Wenn man die Urteile zu Corona Maßnahmen bislang betrachtet, werden diese sehr großzügig und wohlwollend im Sinne derer, welche diese Erlassen haben, ausgelegt.

Für so eine Gerichtsverhandlung benötigen Sie einen bzw. mehrere Gutachter (die gerne Arztbriefe auch mal anders interpretieren wollen), vielleicht auch ein Gutachten des Paul-Ehrlich Instituts (das nicht bekannt für seine Schnelligkeit ist, laut BR24 haben diese schon mal 5 Jahre für so ein Gutachten gebraucht).
Dass Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und auch Nebenwirkungen relativiert werden, sollte jedem spätestens dann klar werden, wenn er dies in der Presse verfolgt. Und wieso benötigen wir überhaupt einen Gutachter, weil dem in der Regel vor Gericht mehr geglaubt wird.
Womöglich werden für solch eine Gerichtsverhandlung mit dem Staat nur spezielle Gutachter Zugelassen, mit speziell meinen wir diese die wohlwollend schreiben (von der Krankenkasse/Versischerung beauftragte) – denn es gibt ja auch derzeit keine kritische Impfstudie. So frage ich mich, auf welche kritische Quelle soll man sich stützen, BioNTech/Pfizer wären ja dumm Studien zu veröffentlichen die ihren Impfstoff nicht im positiven Sinne bewerben.
Wir möchten hier den „Fall Lena“ aufführen, der uns durch Zufall bei unserer Recherche in die Hände fiel.

Seien wir ehrlich, wenn sich das BMI (Bundesministerium für Inneres – Horst Seehofer, CSU) Wissenschaftler kaufen kann für „das interne Strategiepapier zur Corona-Pandemie“ dann ist es sicherlich nicht schwer von staatlicher Seite – denn diesem müssen Sie bei einem Impfschaden entgegen treten und gegen diesen klagen – entsprechend wohlwollende Gutachter zu finden.

Und wie hoch ist ein möglicher Schadenersatz ?

Im internationalen Vergleich ergeben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen.
Schweden bot Impfopfern während der Schweinegrippe 311 anerkannten Geschädigten (dazu müssen sie es erst mal mit der Beweispflicht und Gutachten schaffen) maximal eine Million Euro pro Patient.
In Deutschland gibt es zum Ausgleich (das weiß man aus 2009 – Schweinegrippe mit dem Pandemrix Impfstoff) zum Ausgleich der Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Grundrente von 156 € bis max. 811 € monatlich. Hinzu können verschiedenen Zulagen bis maximal monatlich 626 € kommen.

Bedenken Sie, diesen Schadenersatz bekommen Sie wirklich nur, wenn Sie enorm geschädigt sind und dann brauchen Sie dieses Geld um ihr Leben irgendwie lebenswert zu gestalten.


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.


9 Antworten auf „Impfschäden – Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast – 36 Entschädigungsanträge wurden bislang alleine in Bayern gestellt“

Was nützt eine Entschädigung?
Geld bekommen ist nett, aber was
kann Gesundheit aufwiegen?
Alle C-Statistiken zeigen, dass 95% der Covid-Infizierten
unter 80 Jahren die Krankheit bestens überstehen. Und sogar
mindestens 80% der alten Menschen damit fertig werden können!
Habt endlich keine Angst mehr und lernt, was das Immunsystem braucht oder stört.

Dass man bei einem Impfschaden vor Gericht Recht bekommt ist so selten wie ein Sechser im Lotto.
Das kann man tatsächlich getrost vergessen.
Ich habe Erfahrung in Zivilrechtsstreitigkeiten- was da passiert darf ich niemandem erzählen.
Offener Prozessbetrug, nachweisbar gelogene Zeugenaussagen, vom Gericht aus unerfindlichen Gründen ignorierte Beweise in Form von öffentlich beglaubigten Urkunden (!)
Und Strafanzeigen bringen nix weil die Staatsanwaltschaft um sich die Arbeit zu ersparen diese fast immer mit fadenscheinigen Begründungen einstellt.
Glaubt mir den Rechtsstaat gibt es nicht (mehr).

Das Geld für dieses gerichtliche Affentheater kann man genauso gut die Toilette runter spülen.

Viel einfacher, nicht impfen lassen. Jetzt mal Hand auf Herz, Personen, die sich einen nicht erprobten Impfstoff verabreichen lassen, sogar mehrmals, müssen gewaltig neben der Spur sein.

Bei unvollständiger Impfaufklärung, die in nahezu allen Fällen vorliegen dürfte, liegt keine „Informierte Einwilligung“ mehr vor. In diesem Fall dreht sich die Beweislast um.
Die Betroffenen sollten sich unbedingt einen guten Anwalt nehmen. Sie werden sonst möglicherweise über den Tisch gezogen!

Beweislastumkehr
Alle Aufklärungs- und Einwilligungsbögen zu den Corona-Impfungen vermissen den Hinweis auf die Bedingte Zulassung – damit fehlt es an einer Zustimmung des Patienten und die Beweislast kehrt sich um. Anhand der zahlreichen Meldungen an Nebenwirkungen braucht es also nur noch ein Gutachten über das Vorhandensein einer entsprechenden Einschränkung bei dem Betroffenen nach erfolgter Impfung. Nach IfSG bedarf jegliche Therapie als körperlicher Eingriff einer vorherigen Zustimmung/Einwilligung, welche eine Aufklärung voraussetzt – die Aufklärung muss natürlich auch die Bedingtheit der Zulassung beinhalten, andernfalls handelt es sich um eine Körperverletzung, für deren Folgen der durchführende Arzt (Versicherung) haftet – also den Arzt auf Schadensersatz heranziehen – die Summe dürfte deutlich höher Ausfallen und der Staat muss bei entsprechenden Ausfall einspringen (mit vermutlich geringer Leistung?).

Eine Aussage von Erkus,
der würde ich voll zustimmen können, denn ich werde nie vergessen wie zwei große Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen dahin beraten, dass diese NICHT dem eigenen Werksarzt die Corona-Impfung ausführen lassen sollen, sondern sich von außen einen anderen Arzt nehmen, der diese Impfungen verabreicht.
Wenn also die Juristen schon zu solch‘ einem HAMMER raten, um die Haftung letztlich nicht dem eigenen Betriebsarzt anzulasten, dann könnte sich auch durchaus die eine und andere Rechtslücke auftun, bei der dann die Beweislast nicht mehr auf den Opfern lastet.
ABER sobald ein Gericht in Deutschland darüber entscheiden wird, ist man so gut wie erledigt – geschweige von den Peanuts (beschämend niedrige Summen) die man dann nach vielen Jahren eventuell doch noch erstreiten konnte. Dann sollte man vermutlich aber auch nicht mehr rechnen können, denn wer dann die Jahre langen Ausgaben mit der mickrigen Einnahme des Schadensersatzes verrechnet, der wird wohl nur noch weinen können…
.
Ich finde schon alleine die Tatsache, dass sich die Beweislast bezüglich eines Schadens, auf der Seite des Geschädigten befinden soll, ein absolut ausreichendes und verständliches Argument, um sich nicht nur dagegen zu entscheiden, sondern sich auch mit allen Mitteln gegen eine eventuelle Impfflicht wehren zu dürfen!

Da dies eine bedingte Zulassung ist, ist es fraglich ob die Versicherung bei einem Arzt überhaupt einspringt, ich bezweifle das.

Und wenn die Versicherung nicht einspringt, dann muss der Arzt zahlen, und das wird der nicht können und dann geht da Impfopfer leer aus. Und selbst wenn die Versicherung einspringt, wird sie es nicht allzu oft tun.

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