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Genesenenstatus: RAin Hamed hat gegen Bundesgesundheitsministerium geklagt und gewonnen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI rechtswidrig ist. Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück: „Über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenenstatus, möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Ab dieser Woche ist aber aufgrund eines technischen Problems das digitale „Genesenen-Zertifikat“ wieder für 180 Tage gültig.

Das heißt also nun eine Verkürzung des Genesenenstatus durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig. Die Entscheidung gilt zwar nur für die konkreten Antragsteller, es ist aber davon auszugehen, dass das Gesundheitsministerium die Verordnung kurzfristig selber anpassen wird. Das BMG kann noch in Beschwerde gehen. Dieser Rechtsweg würde aber nach dem klaren Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wohl nur sehr teuer werden, schreibt RA Ralf Ludwig auf seinem Telegram Kanal.

RA Däblitz schreibt dazu auf seinem Telegram Kanal: One More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenenstatus. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach, stellen können:

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.

D.h. jeder kann diesen Antrag kopieren (am Ende als PDF zum Download eingefügt) und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.

Lauterbach will wieder mehr Macht

An dieser Stelle möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass Karl Lauterbach gerade die Auslagerung der Entscheidungsmacht an das RKI bzw. PEI um die Ohren fliegt. Wieso hat eine unserer Leserinnen in diesem Beitrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herausgearbeitet: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht ab. Gestern sagte Lauterbach dann dazu:

Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.

Karl Lauterbach

Das ist gar kein Problem in Deutschland, Worte sind schließlich geduldig und auch schnell gefunden. Denn laut Bild hat der Minister dafür einen Satz in den Beschlussentwurf für den Coronagipfel an vergangenem Mittwoch schreiben lassen. Wörtlich heißt es unter Punkt 8: „… entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut“.
Eine Streit- und Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht, man passt die Inhalte einfach an und gut ist.

Technische Unterscheidung zwischen Geimpft und Ungeimpft nicht möglich

Auch davon haben wir bereits berichtet: Genesenenzertifikate aus der Apotheke: Jetzt wieder 180 Tage gültig – Verkürzung der Gültigkeit auf 90 Tage sollte nur für Ungeimpfte gelten. Das bestätigt nun auch der MDR. Seit Anfang der Woche erhalten nun wieder alle Genesenen ein Zertifikat, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Zwischenzeitlich haben die Apotheken Genesenen-Zertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt.

Das Zertifikat gelte laut Herrn Arnold (Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) 180 Tage lang. Das entspreche den EU-Richtlinien (Verordnung (EU) 2021/953). Dabei werde nicht zwischen Geimpften und ungeimpften Genesenen unterschieden.

„Von technischer Seite lässt sich nicht nachvollziehen, ob eine Person zum Beispiel zwei Impfungen bekommen hat und danach erkrankt und wieder genesen ist. Wir empfehlen allen, sich impfen zu lassen und die Nachweise in die CovPass-App einzutragen“, so der Apotheker aus Halle.

An dieser Stelle möchten wir gerne auch nochmal an die Klage von Herrn Prof. Müller erinnern, der in dieser für einen Genesenenstatus von 1 Jahr klagt (hier seine Website).


Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

29 Antworten auf „Genesenenstatus: RAin Hamed hat gegen Bundesgesundheitsministerium geklagt und gewonnen“

Ich versteh ja, dass Leute um ihren „Genesenenstatus“ kämpfen, vor allem wohl einfach deswegen, damit sie dadurch ihre „Freiheiten“ zurück bekommen (Reisen, Shoppen, Essen/Trinken/Aus- gehen, Öffis fahren, …) – aber gleichzeitig muss man doch aber auch festhalten, dass das nur das System des Irrsinns stützt:

wer allen erstes meint, man bräuchte eine Bescheinigung um seine Menschen- und Freiheits-Rechte erhalten zu können, ist doch arm dran.

Wer um seinen „Genesenenstatus“ kämpft, kämpft für eine Welt in der der Gesunde seinen Gesundheits-Status öffentlich darlegen und beweisen muss – und als nächstes muss dann der Angeklagte seine Unschuld beweisen, und nicht mehr die Anklage die Schuld des Angeklagten.

Nachdem „primum non nocere“ gestrichen wurde, wird bald auch „in dubio pro reo“ gestrichen. Ist sowieso alle nur blödes altes gammliges Lateinzeugs …
;-(

Es wird doch nicht nur um den „Genesenenstatus“ gekämpft – womit man mitnichten FÜR eine Welt kämpft, inder man sowas darlegen muss. Es wird auch gegen z.B. die einrichtungsbezogene Nachweispflicht gekämpft. Und es wird gegen ein allgemeines Impfpflichtgesetz gekämpft werden, wenn es denn kommt. Es wird gegen bzw. um alles mögliche gekämpft. Und jede Gerichts- oder Behördenentscheidung in unserem Sinne zeigt, dass es sehr wohl noch rote Linien gibt. Was soll denn die Alternative sein? Alles Laufen-Lassen? Resignieren? Akzeptieren? „Kann-man-eh-nix-machen“ sagen?

Reine Augenwischerei um die Menschen ruhig zu halten! Was nützt ein Genesenenstatus, wenn eine Impfung nach 6 Monaten wieder erzwungen werden soll? Die Zerstörung des eigenen Immunsystems ist das Ziel der Impfung! Danach dann in die Abo-Falle der Impfungen zur dauerhaften Abhängigkeit! Was kostet die Impfung, wenn der Staat das Geld nicht mehr hat? Sie belügen uns weiter!

Zunächst die Pressemitteilung des VG Berlin: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1177572.php Betrifft aber, wie auch bei anderen VG-Entscheidungen, die rückwirkende und rechtswidrige Verkürzung von bereits erteilten Genesenen-Bescheinigungen (aus meiner Sicht kein Sieg, sondern eine Selbstverrständlichkeit). Warum diese keine Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (Vortrag Frau Hamed) sein sollen und deshalb nach § 48 VwVfG auch nicht rückwirkend aufgehoben werden dürfen, bleibt mir zumindest unklar. Würde mich vielmehr interessieren, was jetzt mit all den „Neu“ Genesenen passiert, die nur noch 3…pardon…2 Monate „privilegiert“ sind. Nach in §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung benannten Vorgabe hat das RKI den „aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft“ zu berücksichtigen. Das RKI hat diesen seit letztem Sommerr nicht mehr belegt (RT berichtete), so dass man hierzu wohl auf die Mitteilung des Paul Ehrlich-Instituts vom 21.01.22 zurückgreifen müßte: https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html (Auszug: „Antikörper konnten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, ohne dass ein Endpunkt absehbar war.“). FAZIT: Die willkürliche Verkürzung des Genesenen-Status erweckt den Anschein, dass dies als Nebelkerze gedacht war. Die Betroffenen geben sich nunmehr mit 6 Monaten zufrieden, obwohl sie sich eigentlich mit weniger als 430 Tagen gar nicht zufrieden geben dürften. Ich werde auf einen Genesenenstatus „nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft“ klagen und auch noch mal mit dem von mir hochgeschätzen Prof. „Macht weiter!“ Müller in Kontakt treten.

Sie fragen, warum ein Genesenenbescheid kein Verwaltungsakt ist.
Zuerst bekommen Sie die Mitteilung über den PCR-Test. Das ist weder eine „Verfügung“ noch eine „Entscheidung“ noch eine „hoheitliche Maßnahme“. Es ist lediglich die Mitteilung über einen Laborbefund. Damit gehen Sie dann in eine Apotheke, die dann einen QR-Code generiert und ausdruckt, den Sie entweder mit sich herumtragen oder den Sie in Ihre Corona-App einscannen. Der QR-Code aus der Apotheke ist aber auch keine hoheitliche Maßnahme, kein Verwaltungsakt. Apotheken sind keine Behörde, auch nicht behördenähnlich. Der QR-code enthält auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Nichts von alledem ist also ein Verwaltungsakt.

Kann sein, dass ich falsch liege, aber die Bescheinigung wurde von meinem Gesundheitsamt erstellt und regelt schlussendlich für wie lange ich als genesen gelte unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung. § 35 VwVfG definiert als Verwaltungsakt „jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ Gut möglich, dass mein Gesundheitsamt meinen Widerspruch nicht annimmt (geschweige denn 430 Tage reinschreiben wird) und mich an das Verwaltungsgericht verweist, wo ich so oder so landen werde. Dann können die das im Rahmen meiner Feststellungsklage gerne mitklären.

Dann kann es auch sein, dass ich falsch liege. Ich kenne nur die Variante „mit dem PCR-Testergebnis zur Apotheke“. Steht denn unter Ihrem Gen.nachweis eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter?

Könnte sein, dass Sie recht haben. VG Würzburg sagt im Dezember, ist kein Verwaltungsakt. VG Halle sagt heute, es wäre ein statusbegründender Verwaltungsakt. Da scheinen die Gerichte sich entweder selbst nicht klar zu sein, oder es liegt tatsächlich daran, wer diesen Nachweis ausgestellt hat. https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=263804&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=f5cd9279bd8a25d9079a55c723cbcfbd

Bei uns kamen die Genesenen-Bescheinigungen zusammen mit den Quarantänebescheiden des Gesundheitsamtes, wobei nur der Quarantänebescheid die Widerspruch-Rechtsbehelfsbelehrung enthielt (ein Schelm wer …). Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung führt aber nicht automatisch dazu, dass es kein Verwaltungsakt ist (so meine Erinnerungen an die Verwaltungsrecht-Vorlesungen), da könnte sich ja sonst jede Behörde einen schlanken Fuß machen. Habe das am Wochenende mit meinem Anwalt erörtert, im Zweifelsfall meinte er trotzdem Widerspruch einlegen. Und da die Angehörigen der medizinischen Berufe unser aller Unterstützung benötigen, bitte ich ALLE frisch Genesenen gegen diese (viel zu kurzen) Genesenen-Bescheinigungen fleißig Widerspruch bei den Gesundheitsämtern einzureichen, damit es denen nicht langweilig wird und diese gar nicht erst auf „dumme“ Gedanken kommen… 😉

Hallo @Eispickel und @Margot Lescaux,

erst einmal ganz riiiiesen Dank für Ihre Hinweise und Diskussionnen! Unsere Quarantäne endete gestern, am 17.02.2022. Und auch bei uns (MV) sieht es genau so aus, wie Sie, @Eispickel, es beschrieben haben: d.h. Quarantäneverordnungen mit Rechtsmittelbelehrung und Genesenennachweise ohne etwas, allerdings mit fettgedrucktem Hinweis: „Wer dieses Dokument fälscht, kann sich insbesondere nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar machen(…)“ Daraus folgt, dass es sich dabei um eine öffentliche Urkunde handelt. Und wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann stellt auch diese einen Verwaltungsakt dar, auch wenn dieser nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist. Zumal ist diese Urkunde von einem öffentlichen Amt ausgestellt.

Wie dem auch sei – in jedem Fall werden wir dagegen vorgehen, nur über den richtigen/günstigsten Rechtsweg wollen wir uns nächste Woche erst mit unserem RA beraten. Bei Interesse kann ich über den Ausgang hier berichten.

Liebe Grüße und viel Glück bzgl. des Storms (bei uns geht es gerade los…)

Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den
Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt
entscheiden.
Karl Lauterbach

Prof. Dr. Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im
Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit

Was für eine Posse!
Sie folgen den Anweisungen der Lobbyisten und
das Robert Koch Institut als untergeordnete Behörde
folgt ihren Anweisungen.
Was haben sie nicht verstanden? Überschätzen sie
den allgemeinen Verblödungsgrad der Gesellschaft?

Absoluter Blödsinn die Geschichte mit dem Genessensstatus. Hier hat sich wohl Herr Lauterbach einmal selber erlaubt Gott zu spielen und ist auf die Schnauze gefallen.

Jetzt musste man nur eine bescheuerte Begründung finden, damit der sympathische Herr Lauterbach nicht wie ein kompletter Vollidiot dasteht.

Fortsetzung:
Punkt 7 des Beschlusses der Bund-Länder-Schalte
Hier geht es um den „Abstimmungsprozess“ zwischen den Bund-/Länder-Gesundheitsministern und den Gesundheitsämtern. Und zwar „mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendecken sicherzustellen“.
Es heißt:
„Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.“
Kämpft, Leute, kämpft.
a) Welchen Beruf übe ich aus, welche Qualifikationen habe ich, wieviel Aufwand habe ich betrieben, um mich fortzubilden. Welche persönliche Motivation hatte ich, um diesen Beruf zu erlernen.
b) Wo arbeite ich. Facharztpraxis? Wie viele gibt es davon in meiner Stadt. Sind wir auf irgendwas spezialisiert. Einzugsbereich, zB. eines Krankenhauses. Wie viele Patienten haben wir, können wir neue überhaupt noch aufnehmen, wie lange ist die Wartezeit bis zum Termin. Was passiert bisher, wenn mal Kollegen ausfallen, zwei werden gleichzeitig krank oder ähnliches. Kann das überhaupt aufgefangen werden, mit welchem Aufwand. Wie sieht jetzt schon der Arbeitstag aus – rennen wir alle den ganzen Tag rum und kommen kaum aufs Klo? Was passiert, wenn ich weg bin. Möglichst alles so präzise und konkret wie möglich mit Beispielsfällen aus der Vergangenheit. Und in irgendwelche Dateien reingucken, um zu wissen, wie groß eigentlich der Patientenstamm ist, wird man nicht mehr können, wenn man plötzlich von einem Moment zum nächsten den Betrieb nicht mehr betreten darf …….
c) Welche Hygienmaßnahmen gelten bei uns, was ist dazugekommen, wie gehe ich persönlich damit um (Natürlich total verantwortungsbewusst und überobligationsmäßig, nicht wahr??)
d) Ich halte alle Hygienemaßnahmen ein, die mir abverlangt werden. Nur das eine, mich impfen zu lassen, das mache ich nicht. Wenn es zusätzlich zu den allgem. Risiken persönliche Risiken gibt – Allergikerpersönlichkeit, schon mal Thrombose gehabt, was auch immer, rein damit.
e) Und bleibt bitte sachlich und so konkret wie möglich. Wenn ihr persönlich was erreichen wollt, dass euer Anliegen wohlwollend betrachtet wird, auch wenn der Gesundheitsamtsmitarbeiter ein mißmutiger Impfbefürworter ist mit so einem Hals gegen alle „Querdenker“. Nervt ihn nicht. das bringt nichts.
Bill Gates hat nichts mit eurem Arbeitsplatz zu tun und Klaus Schwab auch nicht. (Vielleicht hat er es, aber das interessiert denjenigen nicht, der über eure Zukunft entscheidet). Die Krankheit heißt Covid-19 und nicht Viren-gibt-es-nicht. (Vielleicht gibt es wirklich keine, aber das interessiert beim Gesundheitsamt keinen). Der Vorgang heißt Impfen und nicht Giftplörre oder die-wollen-uns-alle umbringen. Wenn die Gesundheitsämter interne Quotenvorgaben haben und beim Bußgeld gucken sollen, was angemessen ist: wer so argumentiert, fliegt mit Sicherheit sofort raus. Gebt dem Gegner keine Chancen, euch als verantwortungslosen Spinner abzutun.

Diese Ratschläge richten sich ausdrücklich an die, die ihren Job retten und die nächste Stromrechnung noch bezahlen können wollen. Die Fundamentalisten können die Tips gerne ignorieren. Vielleicht seid Ihr es, die uns letzten Endes vor dem Wahnsinn retten werden. Die Krankenschwester, die zwei kleine Kinder zu Hause sitzen hat, kann da jetzt aber nicht drauf warten.

Die über Nacht erfolgte Verkürzung des Genesenenstatus war eine Riesensauerei und es war klar, dass vernünftige Richter das kippen würden. Es ging einzig und allein darum, dass Genesene schneller wieder an die Spritze gebracht werden sollten. Wäre gut, wenn jetzt noch die willkürliche Verordnung von FFP2 Masken gerichtlich gekippt würde. Die Bürger werden weiterhin mit nicht mehr nachzuvollziehenden Maßnahmen terrorisiert. Insbesondere auch die Kinder. Das muss aufhören. Omikron ist harmlos und es ist endgültig an der Zeit, den ganzen Unfug zu beenden.

Ihrer Schlußfolgerung stimme ich nur zum Teil zu, Ziel war es auch die Leute davon abzubringen, einen Genesenenstatus von mind. 430 Tagen einzufordern, den das PEI am 21.01.2022 (man beachte die zeitliche Nähe!) begründet hatte. Jetzt haben einige 6 Monate erstritten, obwohl es m.E. eigentlich 14 sein müßten.

Ich lese immer – und nun schon das DRITTE MAL! – vom 21.02.2022…

Entweder lese ich irgendwas falsch, oder hier wird was verdreht: Wir haben Heute erst Donnerstag, den 17. Februar 2022.! Also sind hier einige aus der Zukunft bei unter den Kommentatoren. Bitte die Lottozahlen vom Sonntag, dem 20.02.2022…*g*

Am 21.02.2022 werdee ich wieder in SDT spazierengehen.

– Konrad Fitz –

Zitat: „Eispickelsagt:
17. Februar 2022 um 13:33
So traurig es ist, muss man in diesem Land inzwischen seine Rechte einklagen. Grundlage der Genesenen-Bescheide ist §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit der benannten Vorgabe „der Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft“ durch das RKI. Fehlt bekanntlich, den hat aber am 21.02.2022 das dem RKI zuarbeitende PEI kommuniziert:“

Fortsetzung:
Zu der in dem gestrigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz verstetigten Fortführung der kleinkarierten schikanösen „wer-darf-wann-warum-was“ Regelungen sag ich jetzt mal nichts.
Es sind aber zwei Punkte festzuhalten, die evtl. die interessieren, die sich als Betroffene aus dem Pflegesektor hier an den Diskussionen beteiligt haben.
Home-Office: Ziffer 1) c) auf Seite 5 des oben eingestellten Beschlusses.
Die verpflichtenden (!) Homeoffice-Regelungen entfallen. „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z.B. bei Tätigkeit in Großraumbüros)“.
Wer im Pflegesektor nicht am Patienten arbeitet, sondern z.B. in der Verwaltung und daher Homeoffice machen könnte, hat jetzt zwar keinen Rechtsanspruch mehr, den er ohne weiteres durchsetzen könnte. Aber er kann ausnutzen, dass der Arbeitgeber dadurch vor einem Dilemma steht.
Sagt der Arbeitgeber (AG), ich biete dir, Arbeitnehmer, das nicht an, weil es dafür keine Gründe gibt, dann sagt er im Grunde, es liegt nicht im Interesse des Infektionsschutzes. Das lasse man sich schriftlich geben bzw vor Zeugen bzw macht eine Aktennotiz zur Personalakte, die man dem AG übergibt. Und dann ab damit (also mit der schriftliche Aussage oder der Notiz über die mündliche Aussage nebst Angaben zu den Zeugen bzw einer Kopie der Aktennotiz) zum Gesundheitsamt bei der ersten argumentativen Kontaktnahme mit diesem. Warum sollte ein Betretungsverbot ergehen, wenn selbst der AG sagt, es lägen keine infektionsschutzbedingten Gründe vor.
Oder der AG räumt ein, dass es der Infektionsschutz erfordere – dann lasse man ihn darlegen, welche sonstigen betrieblichen Belange denn dagegenstehen. Solidarität mit den Geimpften? / Keine Extra-Wurst braten wollen? Das würde ich durchkämpfen bis zur Kündigungsschutzklage.
Fortsetzung
Oder der AG

Der Arbeitgeber kümmert sich einen „Dreck“ um irgendwas.
Das ist dem auch juristisch völlig schnuppe.
Alle Arbeitgeber die sich irgendwie dümmlich profilieren wollte, halten längst den Mund.
Home-Office oder nicht spielt bei einem Arbeitgeber im Gesundheitswesen keine Rolle.
Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind gleicher Maßen betroffen.
Ich bin mir sicher, das dies die meisten Sessel-Pupser in den Verwaltungen noch gar nicht richtig realisiert haben.
Es spielt keine Rolle am man in der Klinik als Gärtner angestellt ist, oder als Pfleger. Die werden alle gemeldet und obliegen dann der Willkür des Gesundheitsamtes.
Hier geht es doch nicht nur um die Pflege, das ist ein viel größerer Testlauf, als es einem dargestellt wird.
So manche in den Rechtsabteilungen verstehen so langsam was das alles heißt.
Ich bin daher die ganze Zeit verwundert das dies nicht richtig dargestellt wird.
Genesenstatus hin oder her, das ist alles Ablenkung vom eigentlichen gewünschten Chaos.
Sie werden ungefähr 20% aller Mitarbeiter direkt auf den Feuerstuhl der Willkür des Gesundheitsamtes setzen.
Was jetzt folgt ist die Aberkennung des geimpft Status. Vermutlich nach 6 Monaten wird dann Booster notwendig um nicht an das Gesundheitsamt gemeldet zu werden.
Alles in allem ist das längst alles ein Krieg, der juristisch nicht mehr interessiert.
Juristen haben den Zug an sich vorbei fahren lassen.
Sie werden einfach mit Willkür und Menschenverachtung von Verbrechern überrollt.
All die Hinweise auf Arbeitsrecht werden in ein paar Monaten niemand mehr interessieren, so leid es mir tut.
Es ist doch schon fast ein wenig niedlich, wie Wolfgang Kubicki noch ein wenig bemüht ist die Fahne für den Rechtsstaat hoch zu halten.
Die lachen den aus!
Er weiß das auch.
Man redet von Lockerungen und es wird nichts gelockert, oder Unrecht klar aufgehoben. Ganz im Gegenteil, aber die Menschen legen sich mal wieder zurück und meinen es ist alles so gut.
Spiegel berichtet eifrig weiter davon wie gut es Deutschland macht, angeblich wissen sie dies von allen Menschen der restlichen Welt.
Das ist so schon so offensichtliche Propaganda eines faschistischen Staates, das einem nur schlecht werden kann.
Ich als Krankenpfleger gehe halt weiter arbeiten und muss gucken was passiert.
Es ist verschwendete Zeit, dem Arbeitgeber da irgendwas zukommen zu lassen.
Der schmeißt das eh nur weg.
Eigentlich bleibt einem nur nicht zu reagieren und abzuwarten.
Wobei wir hier ja alle reagieren und mittels Aussprache sehr viel bewegen. Alleine psychisch ist das für die meisten wichtig.
Gerne würde ich mich irren, aber dieses Land ist einfach nicht mehr zu retten.
Kubicki und FDP hätten längst die Brocken hin schmeißen müssen, noch vor der Abstimmung zur Impfpflicht.
Da Spiel haben sie mit gemacht und das Spiel war ihr Selbstmord als Partei.
Sie sind mitschuldig an endgültiger Beendigung der juristischen Handhabe.

Das habe ich gerade eben dazu bekommen:

Zu früh gefreut
Genesenen-Status gilt auch in NRW nur für drei Monate
Stand: 16.02.2022, 20:07 Uhr
In NRW gilt der Genesenenstatus nur noch für drei Monate, so wie der Bund es vorgibt. Das hat die Landesregierung mit einer neuen Corona-Schutzverordnung klargestellt.
Von Philip Raillon
Das Gesundheitsministerium des Landes NRW (MAGS) hat in einer neuen Coronaschutzverordnung Zweifel aus dem Weg geräumt, wie lange der Genesenen-Status gilt. Es sind drei Monate. Das stellt die neue Verordnung klar, die ab Donnerstag (17. Februar) gilt. Damit hat das Ministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen reagiert.
——————————
Jetzt ist es wieder geändert auf 3 Monate
Einigung auf dem Bund Länder Gipfel.
Coronaschutzverordnung
Änderung Gelb markiert
Download hier
👇👇👇👇👇👇
https://www1.wdr.de/nachrichten/gericht-stellt-klar-corona-genesene-in-nrw-behalten-status-fuer-sechs-monate-100.html

Wer steigt da noch durch??????

So traurig es ist, muss man in diesem Land inzwischen seine Rechte einklagen. Grundlage der Genesenen-Bescheide ist §2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit der benannten Vorgabe „der Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft“ durch das RKI. Fehlt bekanntlich, den hat aber am 21.02.2022 das dem RKI zuarbeitende PEI kommuniziert: https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivitaet-nachweisdauer-antikoerpertests.html Und das sind mindestens 430 Tage! In meinem konkreten Fall werde ich auf Feststellung klagen, dass der „aktuelle Stand der Wissenschaft“ bei meiner Corona-Infektion Stichtag Ende Januar 2022 berücksichtigt wird, d.h. mind. 430 Tage.

Das sehe ich anders. In der alten Fassung der NRW-Verordnung bezog man sich auf die Corona-SchutzVO vom 8. Mai 21. In der neuen NRW-Verordnung heißt es nun: Corona-SchutzVo vom 8. Mai 21 „in der jeweils geltenden Fassung“. Die Fassung, die jetzt noch gilt und die gestern nicht (!) geändert wurde (!), sondern die erst noch geändert werden soll, ist doch grade die Fassung, die auf das RKI verweist und von einem Gericht nach dem anderen als verfassungswidrig bezeichnet wird. D.h. wer jetzt in NRW klagt, wird höchstwahrscheinlich Recht bekommen, weil die vom RKI festgelegte 3-Monats-Frist als verfassungswidrig angesehen wird. Solange, bis die Corona-SchutzmaßnahmenVO des Bundes wieder geändert wird – und was dann da drin stehen wird, das weiß ja jetzt noch keiner. Da hat sich der WDR verheddert.

Bei dieser Gelegenheit einige Anmerkungen zu dieser Entscheidung, zur der gestrigen Bund-Länder-Videokonferenz

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-16-februar-2022-2005882

und zu den möglichen Auswirkungen auf die Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie auf die Umsetzung des § 20a IfSG.
1. Zu der Eilentscheidung vom 10.2. hatten wir ja festgehalten, dass das BVerfG derzeit die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur deshalb für voraussichtlich verfassungswidrig ansieht, weil es diese sog. doppelte Verweisung gibt: wer entscheidet über die Definition „Geimpft oder Genesen“. Bei Inkrafttreten des Gesetzes über die einr.bez. Impfpflicht im Dezember 2021 war dies noch in der Coronaschutzmaßnahmenausnahmeverordnung geregelt. Dagegen hat das BVerfG keine Bedenken. Die Verweisung von dieser Verordnung auf die Internetseite von RKI /PEI erfolgte erst danach im Januar 2022. Wenn diese Verweisung auf RKI/PEI nun wieder durch eine erneute Änderung der Coronaverordnung wegfällt, entfällt der einzige Grund, der für das BVerfG nach derzeitiger Erkenntnislage gegen die Verfassungsmäßigkeit der einr.bez. Impfpflicht spricht. Gestrige Videokonferenz Punkt 8: Der BuGesMini hat eine Überarbeitung der Coronaverordnung „angestoßen“, die Delegation auf RKI / PEI wird entfallen.
Fazit: Wenn diese Überarbeitung zeitlich vor der endgültigen Hauptsache-Entscheidung des BVerfG geschehen wird, entfällt der einzige Grund, und es steht zu befürchten, dass die einrichtungsbez. Impfpflicht als verfassungsgemäß angesehen, die Verf.beschwerden ergo abgewiesen werden.
Fortsetzung

Zitat „Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück“

Aus dem Merkel-Spahn-UvdL-Chaos sprach eine Stimme: „Lächle, sei froh, es könnte schlimmer kommen!“. So lächelte ich und war froh: Doch es kam noch schlimmer: Nach den „Wahlen“!

Mussolini soll Hitler als „gefährlichen Irren“ bezeichnet haben. Wäre interessant, was er aktuell sagen würde.

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