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Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht

Wegen dem Ausstellen eines Attestes stand Dr. Ahlers vor Gericht – er erhielt nämlich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 9.000 Euro. Obwohl er den Patienten untersuchte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Maskenattests. Wohl bemerkt, Dr. Ahlers steht vor Gericht wegen einem einzigen Maskenattest. Außerdem wurde der Patient in der Praxis untersucht. Trotzdem kommt man bei dem Gericht zu dem Schluss, dass der Patient keinen Grund hatte, um sich ein Maskenattest auszustellen. Da Dr. Ahlers aber kein Vorsatz vorgeworfen werden kann, wird er freigesprochen.

Vor dem Amtsgericht Bremerhaven – Gerichtsverhandlung gegen HNO-Arzt

Thorben´s Nord-Report war vor Ort und berichtet über den Verhandlungstag am 27.07.2023 von dem HNO-Arzt Dr. Ahlers. „Buten un binnen“ und Radio Bremen war ebenfalls vor Ort und durfte darüber berichten, allerdings durfte „Stefan“ – wie ihn der Kommentator nennt – zwar filmen, aber nichts von dem Videomaterial (trotz Presseausweis) veröffentlichen. Eine anwesende Dame spricht sogar davon, dass er 2 Hausdurchsuchungen hatte.

Interessant fanden wir, dass Künnemann bei dem Fall von Dr. Jiang von einem anderen Arzt spricht, der eine Hausdurchsuchung hatte, weil er in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt hatte. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen, ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte.

Ein weiterer Arzt, Dr. Ahlers, steht sogar wegen nur eines einzigen Maskenattestes vor Gericht, obwohl der Patient bei ihm in der Praxis war und seine Symptome schilderte.

Und wer Beschwerden hat dem müssen die Beschwerden genommen werden, nicht noch zusätzliche Beschwerden auferlegt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Masken kann mit Beschwerden einhergehen. Das kann mit psychischen oder organischen Befunden assoziiert sein, aber es gibt einfach keine kriminellen Maskenbefreiungsatteste. Weil das Tragen von Mund-Nasen-Masken mit Beschwerden einhergehen kann und davor müssen die Patienten geschützt werden.

Dr. Ahlers

Die Staatsanwaltschaft hatte wohl Zweifel an der Richtigkeit von einem ausgestellten Maskenattest, welches den Patienten vom Tragen einer Maske befreien sollte. Dieses stellte der Arzt wegen psychischer Probleme des Patienten aus.

Allerdings erschien der Patient am ersten Verhandlungstag nicht. Verhandlung wird Mitte August fortgesetzt.

  • Strafbefehl mit Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro
  • Der Arzt legte Einspruch ein, deshalb fand die Hauptverhandlung statt

Freispruch des Arztes

Ein weiterer Verhandlungstermin fand am 14.08.2023 statt, „buten un binnen“ berichtete auch hierüber. Anscheinend schilderte der Patient – der dieses mal erschien – seinen Gesundheitszustand vor Gericht. Ein Gerichtssprecher versucht dann dem „buten un binnen“ Zuschauer zu erläutern, wieso Dr. Ahlers doch freigesprochen wurde. Demnach konnte der Arzt nicht wissen, so schildert es Gunnar Isenberg (Sprecher Amtsgericht Bremerhaven), dass bei dem Patienten gar kein Grund für das Ausstellen eines Maskenattestes vorgelegen habe. Dem Arzt konnte also kein Vorsatz nachgewiesen werden.

Ein Patient geht zu seinem Arzt schildert seine Symptome, der stellt ihm daraufhin ein Attest aus. Das Gericht zweifelt dies an, stellt einen Strafbefehl von 9.000 Euro aus, dem widerspricht der Beschuldigte und geht vor Gericht. Dort kommt man am Ende dann zu dem Schluss, dass der Arzt nicht wissen konnte, dass der Patient gar keinen Grund für das Ausstellen des Attestes hatte. Da hatte Dr. Ahlers aber nochmal Glück, dass diese Richterin keinen Vorsatz in dem ganzen Ablauf gesehen hatte.

Die Geschichte von wegen „ein Patient muss persönlich untersucht werden“, obwohl dies bei „stinknormalen Krankmeldungen“ wiederum nicht der Fall sein muss, scheint mehr als konstruiert zu sein und ausschließlich dazu zu dienen, unschuldige Ärzte zu verfolgen. Dieser Fall zeigt, dass selbst wenn Ärzte ihre Patienten untersucht hätten, man dann anzweifelt, dass die Diagnose ein Grund gewesen wäre.

  • dem Arzt konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden
  • Patient schilderte seine gesundheitlichen Beschwerden nun vor Gericht
  • Grund für das das Ausstellen eines Maskenattestes liege aber laut Gericht trotzdem nicht vor
  • Deshalb ist das Maskenattest falsch
  • da kein Vorsatz nachgewiesen werden

An dieser Stelle darf man sich nur noch wundern, was sich diese Richter im Jahr 2023 anmaßen, beurteilen zu können und zu dürfen.
Zuerst soll der Arzt 9.000 Euro zahlen und als er dann Einspruch einlegt, dreht man es bei der Gerichtsverhandlung dann so, dass der Patient gar keine gesundheitlichen Probleme hatte – obwohl er die vor Gericht und auch dem Arzt laut Sprecher ja schilderte. Trotzdem spricht man von einem falschen Maskenattest, aber Vorsatz kann dem Arzt nicht nachgewiesen werden.

Offensichtlich konstruiert sich hier jeder Richter seine eigene Wahrheit – Stichwort Dr. Jiang.


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15 Antworten auf „Freispruch: HNO-Arzt Dr. Ahlers wegen des Ausstellens eines Attestes vor Gericht“

Die Legislative hat den Fehler gemacht den die Ärzte tragen sollen. Er hätte im IfSG festlegen müssen, dass nur Richter und Staatsanwälte die Maskenatteste ausstellen dürfen.

Ein ungeheuerliches Urteil, das Frau Lescaux bereits vollkommen nachvollziehbar seziert hat. Wegen „EINES Maskenattests“ wird der Staatsapparat in Anspruch genommen? Ich dachte, Loriot wäre bereits gestorben. Natürlich hat Frau Lescaux recht, wenn sie feststellt dass es bei dem Urteil um eine Signalwirkung geht. Die Botschaft an alle Ärzte lautet ganz klar: Wage es nicht jemals wieder Maskenbefreiungsatteste auszustellen! Politiker und Richter die sich anmaßen besser über die medizinischen Angelegenheiten eines Patienten urteilen zu können als der behandelnde Arzt – und der Patient selbst? Es wird immer bizarrer und grotesker.

Richter spielen sich schon seit mindestens 2015 als Fachärzte auf. Haftrichter stellen bei der Haftprüfung eine Unzurechnungsfähigkeit fest und statt Haftanstalt geht es für Kindermörder dann in die Psychiatrie. Die Mutter die mit ihrem Kind auf dem Zugbahnhof auf die Gleise vor einen einfahrenden Zug gestoßen wurde und das Kind verstarb. Der Täter sah keine Haftanstalt, weil der Haftrichter die Unzurechnungsfähigkeit anbeachte und den Täter in die Psychiatrie schickte.
Es ist also nichts Neues, dass die Judikative nur dann Fachärzte zuzieht, wenn diese Gefälligkeitsbeurteilungen für das Gericht erstellen. Ansonsten werden die Richter zu Fachärzten, denken sie.

Ich frage mich immer wieder; Wer ist hier Arzt, sind es neuerdings die Richter???
Und da hat man der DDR Rechtsbeugung vorgeworfen. Ist ganz sicher auch geschehen, aber was seit 3 Jahren hier geschieht….unfassbar! Irgendwann wird diese ganze Sch… hoffentlich so richtig aufgearbeitet.

Die Klimmzüge der Richter werden immer abenteuerlicher. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es bei den ganzen Attest-Prozessen nicht in erster Linie darum geht, ob nun der Arzt X oder die Ärztin Y tatsächlich zu dieser oder jener Strafe verurteilt werden. Das primäre Ziel ist die Signalwirkung für die Zukunft: Befreiungsatteste düfen unter gar keinen Umständen ausgestellt werden. Und das wiederum ist ein klarer Hinweis darauf, dass diese widerwärtigen ungesunden Lappen uns bis ans Ende aller Tage weiter terrorisieren sollen. Sonst müsste man nicht auf Teufel komm raus diese Botschaft transportieren.

Das Gericht hat ja offenbar nicht festgestellt, dass der Patient keine gesundheitlichen Probleme hatte. Sondern der Gerichtssprecher sagt: „dass ein Grund für eine Maskenbefreiung gar nicht vorgelegen hatte“.
Heißt: der Patient mag durchaus gesundheitliche Probleme gehabt haben. Man bezweifelt die auch gar nicht, denn die Schilderung vor Gericht scheint sich ja mit der Schilderung beim Arztbesuch zu decken. Man erwähnt auch nicht, dass der Patient womöglich gelogen und betrogen hätte und jetzt gegen ihn ermittelt wird. Nein, das Gericht schlußfolgert: diese Probleme sind „kein Grund für eine Maskenbefreiung“.

Ich habe es so gelernt: man prüft (als Richter) einen Fall von vorne bis hinten durch und am Ende „fällt ein Ergebnis heraus“. In diesem Fall war das AG wohl so entsetzt über das gefundene Ergebnis, dass man noch mal nach oben zurück geprüft hat. Mit der Maßgabe: Maskenatteste dürfen nicht erfolgen. Also hat man sich hier offenbar in den „Tatbestandsirrtum“ gerettet, der den Vorsatz ausschließt. Der Arzt glaubte, die gesundheitlichen Beschwerden des Patienten würden einen Befreiungsgrund darstellen. Das Gericht maßt sich an, selbst ohne hinreichende Fachkenntnis zu entscheiden, welche Probleme eine Befreiung rechtfertigen oder auch nicht. Dabei wollen sie zu dem Ergebnis kommen: „gar keine“. Also sagen sie, der Arzt hat sich geirrt.

Die vorgegebene Sprachregelung für Ärzte an die Adresse ihrer Patienten lautet demnach: „Stellen Sie sich nicht so an, davon stirbt man nicht.“ (Und wenn doch, überwiegt der Nutzen für die Gesellschaft das Risiko des Einzelnen). Wenn ein Arzt aber noch dem altertümlichen Glauben anhängt, auch Probleme, die unterhalb der Sterblichkeitsschwelle liegen, könnten ein Attest rechtfertigen – tja, da hat er sich halt geirrt.

„Das Gericht maßt sich an, selbst ohne hinreichende Fachkenntnis zu entscheiden, welche Probleme eine Befreiung rechtfertigen oder auch nicht.“
Und hier deutet sich eine weitere Spur an. Nämlich das Thema Freie Berufe und ihre Kammern. Im Herbst 2021 hat das Bundesarbeitsgericht (m.W. erstmals) ein Urteil gefällt, dass eine AU-Bescheinigung u.U. anzuzweifeln ist.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
Warum sind die Ärztekammern nicht auf die Barrikaden gegangen? Ob Attest eines Arztes oder Testat eines Steuerberaters oder Notars – kein Berufsfremder sollte sich darüber mal eben hinwegsetzen können.
Hier scheint es aber noch viel schlimmer: Statt den Juristen auf die Finger zu klopfen, fordern die Ärztekammern von sich aus die strafrechtliche Verfolgung. Ohne Rücksicht auf ihre berufsständische Eigenständigkeit.
Und die Richter sind auch nicht besser: Der Gesetzgeber hat die Tür für Maskenbefreiungen noch offen gelassen, die Gerichte schließen sie gerade in vorauseilendem Gehorsam. Egal, wo man hinschaut, die uns früher bekannte gesellschaftliche Ordnung ist passé.

Grundsätzlich ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass man alles anzweifeln kann. Wenn die verpflichtende Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer kommen sollte, wird man froh sein, wenn man gegen ein evtl. vernichtendes Attest gerichtlich vorgehen kann. Wenn dann aber die Sprachregelung lautet, möglichst viele Leute unter welchem Vorwand auch immer aus dem Verkehr zu ziehen, nutzt einem der Rechtsweg nicht mehr viel. Zumal, wenn die Richter schon als Schüler mit FfF die Schule geschwänzt haben. Wo Haltung vor Rechtsordnung geht ist es so, wie Sie es in Ihrem Schlusssatz schreiben. Alles dahin, alles passé.

„Wenn dann aber die Sprachregelung lautet, möglichst viele Leute unter welchem Vorwand auch immer aus dem Verkehr zu ziehen […]“
Verwechseln Sie jetzt nicht die Interpretation einer Regelung mit der Regelung? Genau darum geht es doch! Warum konnten die verfassungsrechtlich bedenklichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz widerspruchslos durchgewunken werden? Es wurden – wenn ich mich richtig erinnere – zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingelegt wegen des Vorwurfs der Ungleichbehandlung, aber wurde jemals Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz eingelegt?

So heißt es in der Rede von Stefan Homburg: „Gerichte prüften die Verhältnismäßigkeit kaum und glaubten nur zwei Zeugen, die dem Gesundheitsminister unterstehen, nämlich RKI und PEI. Auf diese Weise konnte sich die Regierung die Notwendigkeit von Lockdowns und Impfpflichten selbst bescheinigen.“ Und genau das stimmt so nicht.

Das Gericht DURFTE die Verhältnismäßigkeit doch überhaupt nicht prüfen, sondern MUSSTE den Vorgaben des RKI und PEI folgen. Genau das besagt doch der Inhalt der infragestehenden Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes vom März 2020! Der Zusatz, wonach das RKI quasi im Alleingang über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden darf, öffnete der Staatswillkür Tür und Tor und hätte unbedingt einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedurft. Warum ist das niemals geschehen? Bereits jetzt tönt Drosten, dass man künftig die Wissenschaftler besser aussuchen müsse, damit keine Gegenstimmen mehr laut werden. Kann man wirklich noch deutlicher werden? Das war für mich ganz klar ein Wink mit dem Zaunpfahl!

Das Problem mit den Maskenbefreiungsattesten liegt doch auf der Hand: Wenn Gesunde solange als krank gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist – und das ist offensichtlich gar nicht möglich wie die 2G-Regelung gezeigt hatte – dann ist jeder Gesunde eine potentielle Gefahr für die Gesellschaft. Es habe aber niemand das Recht, die Gesundheit eines anderen zu gefährden. Auf die groteske Unterstellung, dass der Mensch bereits durch seine bloße Existenz die Gesundheit eines anderen gefährdet, stützten sich von Anfang an die Corona-Maßnahmen. Aber genau dieser Schwachsinn wird bis heute nicht in aller Deutlichkeit hinterfragt!

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Alle Menschen sind Überträger von „Corona“, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Da das nicht möglich ist, wurden „Leitlinien“ erlassen, anhand derer bestimmt wird, ob ein Mensch eine Gefahr für andere darstellt oder nicht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Atemschutzmaske
2. negativer Test
3. Impfung

Falls eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt ist, geht die Regierung von einem volksschädigenden Verhalten aus. Uuups, Verzeihung, die Deutschen dürfen ja kein Volk mehr sein im nationalistischen Sinne.

Wir drehen uns doch nur im Kreis, wenn wir uns immer nur an Urteilen hochziehen, die nur den Vorgaben der Regierung Folge leisten. Ob die Regierung das überhaupt durfte und ob obige Vorgaben nicht völlig lebensfremd sind, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Hier müsste der Hebel angesetzt werden, aber doch nicht bei der Rechtmäßigkeit von Maskenattesten! Denn ich möchte die Gesellschaft erleben, was die zu Maskenbefreiungen sagt, wenn ein Schwindsüchtiger wild in der Gegend rumhustet. Dass auch in diesem Fall eine Maske höchst fragwürdig ist, wenn man den Erkrankten nicht zusätzlich gefährden will, ist aber wiederum ein weiterer Grund, warum die Maskentragepflicht im Grunde genommen völliger Blödsinn ist, weil Kranke sie bereits symptombedingt niemals tragen dürften. D. h. wir wären wieder da, wo wir auch vor Corona schon waren. Bei hochinfektiösen Erkrankungen hilft nur die Quarantäne, aber Deutschland ist kein Kreuzfahrtschiff. Und genau das scheinen die meisten nicht zu kapieren.

Denkt man das weiter, bedeutet dies, dass Patienten keinerlei vorgegebene Behandlung mehr werden ablehnen können. Sie wurden damit praktisch entmündigt. Selbst eine Allergie auf eine Substanz würde dann keine Ablehnung derselben rechtfertigen, folgt man dieser Logik des Gerichts. Das ist starker Tobak. Heute geht es „nur“ um Masken, worum geht es morgen? (Anm.: die Frage ist rein rhetorischer Natur).

Ergänzung: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das RKI nicht unabhängig ist, sondern „die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention“ ist.

Dreh- und Angelpunkt ist die alleinige Entscheidungsbefugnis, die dem RKI im Infektionsschutzgesetz eingeräumt wurde. Hier muss der Hebel angesetzt werden, aber doch nicht bei Richtern, die sich an gesetzliche Vorgaben halten müssen! Denn nach den Änderungen im Infektionsschutzgesetz darf nur das RKI über die Verhältnsmäßigkeit von Maßnahmen entscheiden. Und natürlich frage ich mich an dieser Stelle, warum die selbsternannten Anwälte der Corona-Maßnahmengegner von dieser m. E. völlig unmissverständlichen Tatsache ablenken, indem sie Gott und die Welt verklagen, aber nicht Verfassungsbeschwerde gegen dieses „Ermächtigungsgesetz“ eingelegt hatten, denn um nichts anderes handelt es sich hier.

Margot
Sie haben absolut Recht. Was man jedoch daraus schlussfolgern kann, das ist Horror. Diese Signalwirkungen an die Mediziner sind verheerend und jeder Mensch sollte sich der Folgen bewusst sein. Bald kann sich jeder Laie nicht mehr schlechter selbst behandeln als es einem Fachmediziner in diesem Land, politisch und juristisch nur noch zugestanden wird.

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