Kategorien
Gerichtsurteil Maske politisch Verfolgte

Arzt Rolf Kron wird wegen Maskenattesten zu 1 Jahr & 9 Monaten auf Bewährung verurteilt

Es ist bedauerlich zu sehen, wie ein Arzt, der sich aufrichtig um das Wohl seiner Patienten sorgt und nicht nach persönlichem Gewinn strebt wie viele andere in seiner Branche, stattdessen öffentlich Kritik äußert, nun mit Bestrafung konfrontiert wird. Seine Hingabe an die Patienten und der Mut, seine kritisch Stimme zu erheben, sind Qualitäten, die eigentlich Anerkennung verdienen sollten. Es ist bedauerlich, dass jemand, der sich für ethisches Handeln einsetzt, solche Konsequenzen erleiden muss. Der Arzt Rolf Kron wurde heute zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung, wegen dem angeblichen Ausstellens unrichtiger Maskenatteste, verurteilt. Darüber hinaus bekam er eine Geldstrafe von 10.000 Euro.

Update 28. Nov.:
Dem Arzt Rolf Kron wird ein Betretungsverbot für das Heimatmuseum in Herxheim ausgesprochen. Er und seine Frau Rairda haben dort aber ein Konzert. Auftreten darf nur seine Frau, denn dem wird der Zutritt verwehrt.

Hausverbot für Rolf Kron, einer der bekanntesten Ärzte im Widerstand.

In einer öffentlichen Lokation in Herxheim wird dem Arzt und Musiker Rolf Kron für ein geplantes Konzert mit seiner Frau Rairda, im Heimatmuseum ein Betretungsverbot ausgesprochen. Seine Frau Rairda dürfe allein auftreten, aber nicht Rolf Kron, dem der Zutritt öffentlich verwehrt wird, obwohl er dort „nur“ als Musiker mit seiner Frau Rairda aufgetreten wäre. Ein Skandal in Anbetracht unserer deutschen Geschichte, der nun in der Öffentlichkeit richtig hochkocht. Nun schieben Gemeinde und Heimatverein die Verantwortung zu diesem Skandal hin und her, wer dieses Betretungsverbotes ausgesprochen hatte. Selbst der Bürgermeister ist konsterniert und sucht nun ein Gespräch mit Gemeinde, Heimatverein und den Veranstaltern.
Die Veranstalter bemühen sich nun um eine neue Lokation , um Rairda mit ihrer in den Bann ziehenden Musik und mystic voice eine Bühne zu bieten.
Infos unter www.rairda.de und bei den Veranstaltern unter Telefon 0176 / 6189 8597

27. Nov. 2023

Update 28. Nov. 2023: Plädoyer von Rolf Kron auf seinem Telegram Kanal (von ihm selbst vorgelesen)

Heute am 24.11. um 9 Uhr fand der sechste Gerichtstermin im Amtsgericht Landsberg gegen den Mediziner Rolf Kron (60) statt. Nun ist klar, wegen dem angeblichen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen wird er zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 10.000 Euro bezahlen.

Das Landsberger Tagblatt berichtet über den Fall von Rolf Kron:

Ein Arzt aus Kaufering soll etliche Maskenbefreiungen ohne Untersuchung erteilt haben. Nach Verzögerungen wurde nun das Urteil im Hauptverfahren verkündet.

Im Verfahren vor dem Schöffengericht in Landsberg gegen einen Kauferinger Arzt und Homöopathen wurde ein Urteil gefällt. Der Mann hat laut Gericht im großen Stil falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt. 

Die Vorsitzende Richterin verkündete am frühen Freitagnachmittag das Urteil: Der 60-Jährige wird wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird auf Bewährung aufgesetzt, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss der Kauferinger 10.000 Euro an ein Spital für krebskranke Kinder zahlen. Das Berufsverbot ist aufgehoben.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Arzt kaum eine der Patientinnen oder einen der Patienten untersucht hat, die ein von ihm ausgestelltes Attest zur Maskenbefreiung erhielten. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch, die Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert. 

[…]

Anfangs wurde mit Protesten vor dem Amtsgericht befürchtet, da der Angeklagte eine große Anhängerschaft hat. Die Polizei hatte sich mit einer gewissen Einsatzstärke und Absperrungen vor Ort vorbereitet. Doch zu Protesten kam es nicht. Aufgrund des öffentlichen Interessens konnten nicht immer alle Interessierten einen Platz im relativ kleinen Gerichtsaal finden. Ähnlich wie zu Beginn des Prozesses hat das Zuschauer- und Medieninteresse zur Urteilsverkündung wieder deutlich zugenommen. Nach der Urteilsverkündung warteten einige Menschen auf den verurteilten Arzt. Am Eingang brannte ein Grablicht.

Ich wüsste nicht was auf meinen Attesten falsch ist, wenn da drauf steht „kann schaden, lass es lieber“.

Rolf Kron

Seine Hingabe an das Wohl seiner Patienten und sein unerschrockenes Eintreten für ethische Prinzipien sind bewundernswert. In einer Welt, in der solche Qualitäten oft übersehen werden, ermutigt er uns alle, für das Richtige einzustehen.

18 Antworten auf „Arzt Rolf Kron wird wegen Maskenattesten zu 1 Jahr & 9 Monaten auf Bewährung verurteilt“

Auf der Webseite von Rairda wird das Konzert angeboten wie folgt:
„Rairda & Rolf mit Dawid und Christian“.

Ich hoffe, das steht so auch in dem Vertrag mit dem Heimatverein. Wäre hilfreich, falls der Verein nun auf die Idee kommt, irgendwelche Forderungen zu erheben mit der Begründung, dass Rairda selbst ihren Vertrag nicht eingehalten hat, weil sie nun ebenfalls nicht auftritt. So, wie das Konzert geplant war, kann es nun nicht mehr stattfinden. Rairda hat hoffentlich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, den Vertrag gekündigt bzw. den Rücktritt erklärt. Na ja, das Ehepaar Kron hat ja notgedrungen Kontakt zu Anwälten; da werden sie sich schon haben beraten lassen.

Telegramfund: Die Ehefrau v Rolf Kron tritt unter dem Künstlernamen Rairda als Sängerin auf. Herr Kron begleitet sie dabei musikalisch. Für den 2.12 war ein Konzert eingeplant im Heimatmuseum einer Kleinstadt in der Pfalz, Herxheim. Jetzt wurde H. Kron ausgeladen – seine Frau möge alleine auftreten. Macht sie aber nicht. Ein Gastwirt aus Annweiler hat sein Lokal angeboten als Ausweichlocation. Deutschland hat echt dazu gelernt. Stasi u.a. andere Umtriebe braucht es nicht mehr. „Alle“ machen mit beim Ausgrenzen, Zersetzen und Vernichten(wollen).

Ich glaube nicht, dass ein immer noch maskenverliebter Herxheimer Gastwirt repräsentativ für die gesamte Szene ist. Sehr viele Menschen haben doch längst begriffen, dass sie gehörig hinter’s Licht geführt wurden.

Diese Verurteilungen geschehen offensichtlich ohne dass die TatbestandsMerkmale überhaupt erfüllt sind.

Was machen eigentlich die Anwälte?

Ihre Mandanten verteidigen offensichtlich nicht

Emer Cook (EMA Chefin)
Wieso schreibt Emer Cook heute in ihren Antworten, dass der Corona-Impfstoff nur für über 60 Jährige mit Risikofaktoren angewandt hätte werden sollen, nicht für eine ganze Bevölkerung, wenn Emer Cook jedoch in der Pandemie persönlich von dieser Kenntnis NICHTS berichtet, im Gegenteil.
Hier bei Minute 2:50 (Empfehlung für alle Altersgruppen für AstraZeneca):
https://www.youtube.com/watch?v=A3AX5d4uF5Y
Pressekonferenz wegen Johnson & Johnson – ab Minute 2:30 (sie wusste genau das Zeug wird ALLEN MENSCHEN gespritzt und sie selbst hat das auch forciert und beworben hier):
https://www.youtube.com/watch?v=XzUlItGaLJw
Ich dürfte nicht auf dem Thron sitzen, bei mir bekäm diese Dame die Todesstrafe für ihren hiesigen Satz, obwohl sie genau wusste das Zeug wirkt NICHT GEGEN VIREN, behauptet das jedoch hier:
https://www.youtube.com/watch?v=5FyGqpXkuqE
Minute 1:30 sagt Cook: Wir sind weiter fest davon überzeugt, dass der Nutzen der Impfung die möglichen Nebenwirkungen überwiegt:
https://www.youtube.com/watch?v=5pvnTl4teOc

Sogar im SEPTEMBER 2022
nachdem die EMA doch längst wusste, dass HUNDERTE MILLIONEN MENSCHEN in der EU damit geimpft wurden, tut die EMA immer noch so als würden diese Plörren GEGEN VIREN und GEGEN MUTATIONEN wirken, und gibt deshalb im SEPTEMBER 2022 die angeblich neu angepassten Plörren auch wieder frei:
https://www.youtube.com/watch?v=QoG7lU6_X8s

Emer „Schätzchen“,
bei mir wärst du fällig, aber so was von fällig!

In dem Artikel steht nichts, ausser, dass der Leser denken soll, der Arzt sei böse.

Ein Maskenattest erfordert keine Untersuchung.

Eine Untersuchung erfordert manchmal, wenn man aus der Behandlungsdokumentation kommt
nicht genug Informationen hat.

Ein Maskenattest ist kein Gesundheitszeugnis über den Patienten, sondern über die Schädlichkeit der Masken.

Offensichtlich handelt es sich hier um ein rechtswidriges Willkürurteil ohne jede Rechtsgrundlage.

Was machen eigentlich die Anwälte?

Zitat aus dem Artikel:

„Verteidiger David Mühlberger wollte für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen, indem er darauf abstellte, dass es sich gar nicht um Atteste gehandelt habe, sondern lediglich um Info-Blätter […] Dies sei vergleichbar mit den Gesundheitshinweisen auf Zigarettenschachteln. „Als Kontrollinstanz würde ich jeden auslachen, der so einen Zettel vorzeigt“, so Mühlberger.“

DAS MACHEN DIE ANWÄLTE!
Sie machen sich über jeden einzelnen der vielen TAUSEND Menschen lustig, die dachten der Arzt stelle ihnen für 17,00 € ein Masken-Attest aus, mit dem sie überall als „Masken-Befreit“ gelten.

Wenn sich mein Anwalt im Gerichtssaal über all diese TAUSEND Menschen derart lustig gemacht hätte, während aber damals ich als Arzt 17 € dafür kassierte – dem Anwalt hätte ich entweder das Mandat auf der Stelle entziehen müssen oder aber akzeptieren, dass ich den miesen Charakter habe, nicht mein Anwalt.

Hallo an whoever,
aus dem Merkur-Artikel nehme ich nur einen Satz uneingeschränkt mit.
Der Arzt Rolf Kron in seinem Schlußwort gegenüber Richterin Prechtel:

„Ich musste so handeln, da ich sonst Patienten Schaden zugefügt beziehungsweise ihn nicht mehr verhindert hätte.“

Über die Prozeßstrategie seines Anwaltes Mühlberger wundere ich mich auch.
Er spricht von Info-Blättern, die er als „rechtliches Nullum“ bezeichnet, und verabschiedet sich von dem Gedanken, daß Herr Kron sich mit Sicherheit in der Lage sah, völlig korrekte Atteste zur Maskenbefreiung nach lediglich „E-Mail-Korrespondenzen“ auszustellen.
Sich per Telefon eine Krankschreibung attestieren zu lassen war Usus; schade übrigens, daß Faxgeräte mehr und mehr die Segel streichen.
In diesem Sinne finde ich es weniger bedeutsam, wie ein Mediziner mit seinen Patienten kommuniziert; es wäre aber eine feine Geschichte, wenn es unter vier Augen verbliebe.
Schöne Grüße
Thomas Bentzien

Die grundsätliche Schädlichkeit der Masken konnte aber niemals Gegenstand einer Verhandlung sein, da das RKI den Nutzen der Masken als wirksame Maßnahme zum Infektionsschutz sieht. An diese „Empfehlung“ sind Ärzte und Richter gebunden, solange nicht generell die Kompetenz des RKIs in Frage gestellt wird bzw. ein Gesetz, dass das RKI quasi mit der „Unfehlbarkeit des Papstes“ versehen hat.

Daher stellt sich mir nur eine einzige Frage: Kann ein Gesetz, dass das RKI als Einrichtung der Regierung mit der Alleinentscheidungsbefugnis versieht, verfassungsgemäß sein? Wurde jemals die alleinige Entscheidungsbefugnis des RKI zum Gegenstand einer verfassungsschutzrechtlichen Überprüfung? Wenn ich stattdessen erfahren musste, dass medienwirksam tätige Anwälte der „Querdenkerszene“ Drosten und Wieler verklagten, dann frage ich mich nur noch, ob der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben werden soll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert