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Alleingelassen: Dr. Witzschel zu über 2,5 Jahren Haft verurteilt – Haus mit Bauzaun umzingelt & vom eigenen Zuhause vertrieben!

Nach 1,5 Jahren Untersuchungshaft: Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt – vom eigenen Zuhause vertrieben, lebt sie nun im maroden Holzhaus ihres Vaters, das von Schimmel und Verfall bedroht ist. Die Existenz wurde ihr genommen und darüber hinaus bekam sie ein Berufsverbot von 3 Jahren. Eine Strafe von 49.000 Euro, dazu kommen noch hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Ihre Approbation wurde entzogen, was bedeutet, dass sie keine Rente erhält und nicht arbeiten darf – nicht einmal eine einfache Tätigkeit wie Regale im Supermarkt einräumen oder Post austragen, dafür bräuchte sie eine ausdrückliche Erlaubnis vom Gericht. Im bevorstehenden zweiten Prozess versucht die Staatsanwaltschaft nun Geständnisse von Patienten zu erzwingen – mit fatalen Folgen für diejenigen, die sich diesem Druck ausgesetzt sehen.
Es geht um viel mehr als nur diese eine Ärztin. Es geht um das, was passiert, wenn wir alle wegschauen und die Stimme der Wahrheit ersticken lassen. Bitte helfen Sie.

Vom eigenen Zuhause vertrieben: Jetzt lebt sie im verfallenden Holzhaus ihres Vaters – das bei ihrer Haft unter Wasser stand und von Schimmel bedroht ist!

Man bekommt es einfach nicht mit, es wird nicht darüber berichtet! Und das macht uns wahnsinnig wütend. Es zeigt, dass unser Blog auch heute noch mit seinem Namen eine Berechtigung hat. Und mal ehrlich – den Namen einfach zu ändern, ist nicht so leicht. Glauben Sie uns, es ist verdammt schwer, einen Blog wie diesen zu betreiben, in einer Zeit, in der die Wahrheit so stark unterdrückt wird. Einer der wichtigsten Beiträge den wir in 5 Jahren – seit unserer Gründung im Juni 2020 – geschrieben haben.

Wenn sie meinen, sie müssen in das Haus rein, übergebe ich die Schlüssel.

Dr. Bianca Witzschel

Aber genug von uns – es geht hier um eine Ärztin, die sich als eine der wenigen mutig vor ihre Patienten gestellt hat, in einer Zeit, in der viele nur mitliefenen oder verzweifelt weggeschaut haben. Sie hat sich nicht beugen lassen, als es darum ging, ihren Patienten zu helfen – selbst als die ganze Welt gegen sie schien. Und genau deshalb müssen wir darüber sprechen.

Die folgende Aufnahme entstand am Tag der Räumung, am 21. August 2025, vor dem Grundstück von Dr. Bianca Witzschel. Das Foto der Beamten wurde von einem Unterstützer von Dr. Witzschel aufgenommen.

Wir haben nie zu Spenden aufgerufen, weil wir den Betrieb dieses Blogs selbst stemmen wollen, um auf solche erschütternden Machenschaften unseres Staates aufmerksam zu machen. Aber jetzt geht es um mehr. Jetzt geht es um die Menschen, die sich aufrecht für das Richtige eingesetzt haben und dafür mit allem bestraft werden. Wir entschuldigen uns für den langen Vorspann, aber verstehen Sie bitte – es macht uns einfach unglaublich wütend. Wir hoffen, dass auch Leute wie Reitschuster (kontakt@reitschuster.de), Nius (kontakt@nius.de), Achgut (blog@achgut.com), Tichys Einblick und große X-Profile darüber sprechen – und vielleicht sogar Eva Herman (Info@eva-herman.net). Es muss bekannt werden, mehr denn je!

Die Menschen müssen endlich erfahren, was hier passiert, und es müssen mehr Menschen ihre Stimme erheben, es muss unterstützt werden!
Denn es ist kein Wunder, dass immer mehr gute Ärzte wie Schiffmann, Javid Kistel oder der Immunologe Hockertz das Land verlassen. Wer will in einem System arbeiten, das solche Menschen bestraft und mundtot macht?

Es geht um viel mehr als nur diese eine Ärztin. Es geht um das, was passiert, wenn wir alle wegschauen und die Stimme der Wahrheit ersticken lassen.

Ungeheuerliches neben der abgewiesenen Revision – man nahm ihr das Haus!

Wie wir nun über Umwege durch ein Interview mit dem Demokratischen Widerstand erfahren haben, wurde Dr. Witzschel am 21. August 2025 ihr Haus genommen – das Zuhause, in dem sich auch ihre Praxis befand. In dem Interview schildert Witzschel, wie die Obergerichtsvollzieherin aus Meißen (verwaltung@agmei.justiz.sachsen.de) gegen 08:20 Uhr mit Käufern vor ihrem Grundstück stand, begleitet von maskierten Männern, die mit großen Waffen bedrohlich auftraten. Sie umzingelten sie direkt, während sie ihr Haus zwangsversteigerten. Witzschel übergab die Schlüssel, betonte jedoch, dass sie gegen Gewalt und die Zerstörung von Eigentum sei. Während dieser ganzen Zeit war sie streng bewacht, und ein Bauzaun wurde rund um ihr Grundstück errichtet, als ob sie ein Schwerverbrecher wäre.

Dankenswerterweise gibt es Menschen, die mir ab und an etwas schenken.

Dr. Bianca Witzschel

Auf die Frage, wo sie derzeit lebt, antwortet sie, dass sie sich auf dem Grundstück ihres verstorbenen Vaters aufhält. Dort steht ein Holzblockhaus, das während ihrer Haft jedoch einen schweren Wasserschaden erlitten hat – das Wasser hat das Holz regelrecht zerstört. Es müsste komplett saniert werden, doch mit welchen Mitteln?
Ihre Approbation wurde stillgelegt, sodass sie keine Rente erhält und keine Arbeit annehmen darf. Nicht einmal eine einfache Tätigkeit wie Regale im Supermarkt einräumen oder Post austragen ist ihr erlaubt – dafür bräuchte sie eine Genehmigung vom Gericht.

An dieser Stelle bitten wir alle, denen es finanziell möglich ist, für Dr. Bianca Witzschel zu spenden.
Dies kann durch das Ärztehilfswerk Weißer Kranich erfolgen.

Die Bankverbindung:
Ärztehilfswerk WEISSER KRANICH
IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: Schenkung für Bianca Witzschel

Dr. Bianca Witzschel bestätigte im DW-Interview, dass dieser Aufruf in ihrem Sinne sei.

Wie kommt es zu diesem Vorfall?

Dr. Witzschel nahm 1993 einen Kredit bei der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank auf, den sie seit 30 Jahren abbezahlt. Aufgrund der Prozesse konnte sie nicht mehr als Ärztin arbeiten, denn ihr wurde 2022 die Approbation entzogen. Hinzu kommt, dass sie von Februar 2023 bis Juni 2024 in Untersuchungshaft saß.
Ihre Konten sind noch immer eingefroren und die Rücklagen wie den Abusparvertrag wurden ihr entzogen. Bereits 2022 wollte ihr die Bank das Haus wegnehmen und 2024 startete diese dann im Herbst den nächsten Versuch. Im Februar diesen Jahres wurde ihr Haus zwangsversteigert. Hendrik Sodenkamp vom Demokratischen Widerstand fragt nach und stellt fest, dass dort Terror- und Schwerverbrecher-Prozesse stattfinden. Witzschel sagt zu dem Vorgehen:

Ja, auch die Zwangsversteigerung ist hochsicherheitsmäßig bedient worden. Da ich noch im Verfahren stecke, meinen Widerspruch gegen meine Verurteilung eingelegt habe und ich erstmal Akteneinsicht zur Versteigerung haben wollte – die ich bis heute nicht habe –, habe ich die Schlüssel nicht an die Käufer herausgegeben. Der Vorgang ist für mich einfach nicht in Ordnung, denn die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bin ich auch in meinem Haus geblieben.

Hendrik Sodenkamp fasst das Vorgehen am Ende des Interviews noch zusammen:

Also ich fasse das mal zusammen: Sie haben als Ärztin Maskenatteste ausgestellt. Dafür haben Sie Berufsverbot bekommen. Sie wurden anderthalb Jahre ins Gefängnis gesteckt. Sie wurden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt und zur Zahlung von 49.000 Euro. Weitere Verfahren kommen. Anscheinend meint die Staatsanwaltschaft, dass 15,5 Monate Untersuchungshaft und die Strafe von zwei Jahren und acht Monaten und 49.000 Euro noch nicht genug sind: für Maskenatteste. Die Gerichtsverfahren sind alle noch nicht abgeschlossen, aber währenddessen nimmt die Bank, der Sie 30 Jahre lang Geld zurückgezahlt haben, Ihnen Ihr Haus weg, verscherbelt es in einer Zwangsversteigerung und man räumt Sie mit gezückten Gewehren. Ihre Konten sind eingefroren, Sie dürfen nicht arbeiten und die Rente, in die Sie eingezahlt haben, gibt man Ihnen auch nicht. Jetzt leben Sie in einem feuchten Holzhaus. Und das alles, weil Sie Maskenatteste ausgestellt haben. Wie man auch zu Maskenattesten steht: Der Umgang mit Ihnen ist doch vollkommen unverhältnismäßig und purer Fanatismus. Warum machen die das?

Herr Fuchs, der Frau Witzschel schon seit längerer Zeit unterstützt, berichtete über die Zwangsversteigerung zunächst im Dezember 2024, wo man noch hofft, dass jemand aus der Bewegung das Haus ersteigern könnte. Dann im Februar 2025 ist es es traurige Gewissheit: das Haus wurde zwangsversteigert.

Das Verfahren hing lange in der Schwebe, während Dr. Bianca Witzschel zu Unrecht in Untersuchungshaft sitzen musste. Nun hat das Amtsgericht Dresden den 1. Termin zur Zwangsversteigerung festgelegt. Am 03.02.2025 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal N1.18 soll der erste Anlauf unternommen werden, das Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in Moritzburg zu versteigern. Der Verkehrswert des Objektes mit rund 190 m² Wohnfläche und ca. 1200 m² Grundstück wurde vom Gutachter auf 614.000 € festgelegt. Das Mindestgebot muss 50 % dieses Verkehrswertes betragen, also 307.000 €. Eigentlich ein Schnäppchen für so ein Objekt … wenn man wie im Gutachten den Innenzustand nicht kennt. Der Gutachter hatte keinen Zugang zu den Räumlichkeiten und konnte daher nicht sehen, in welchem Zustand die mehrfahren Hausdurchsuchungen der Polizei das Haus hinterlassen haben. Dabei hätte er nur an einem der ersten Verhandlungstage auf den Hammerweg in Dresden kommen brauchen. Den anwesenden Prozessbeobachtern wurden die Folgen dieser Eingriffe gleich an den ersten Tagen des Prozesses gegen Bianca Witzschel am Landgericht Dresden stundenlang mittels unzähliger Fotos verdeutlicht. Es bleibt also abzuwarten, ob das Objekt für diesen Preis gleich beim 1. Termin einen Abnehmer findet.

Vielleicht findet sich ja auch ein Mitstreiter, der es für diesen Preis bereit ist zu retten? Das wäre natürlich eine große Überraschung, über die sich Bianca sicherlich freuen würde. Zu beachten ist, dass Bieter eine Sicherungseinlage von 10 % des Gebots leisten müssen. Es dürfte nicht viele Mitstreiter in der Freiheitsbewegung geben, die solche Summen aufbringen können.

Vor 14 Tagen fand der 1. Termin für die Zwangsversteigerung von Dr. Bianca Witzschels Haus statt. Damals hatte eine Bietergemeinschaft das Mindestgebot von 307.000 € geboten (also 50 % des veranschlagten Verkehrswertes). Da dieser Betrag unter 70 % liegt, muss der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung veranlasst hat, diesem Gebot beim 1. Termin zustimmen. Dazu hatte sich der Hauptgläubiger, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, 14 Tage Bedenkzeit erbeten. Diese waren am Montag abgelaufen und so hat das Amtsgericht Dresden der Bietergemeinschaft, einem Paar aus der Region, den Zuschlag erteilt.

Diese kündigten mir gegenüber an, auf Bianca Witzschel zugehen zu wollen, um bei diesem sensiblen Thema möglichst nicht noch mehr Wunden aufzureißen. Das sind versöhnliche Töne und so bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiter entwickelt.

Man kann sich nur schwer vorstellen, welchen enormen emotionalen und psychischen Druck Hausdurchsuchungen, der Verlust der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sowie das Abrücken von einem mühsam aufgebauten Leben, auf einen Menschen ausüben. Ganz abgesehen davon, dass das Leben einer Frau auf solch eine diffamierende Weise öffentlich zur Schau gestellt wird – eine Belastung, die niemand in dieser Form verdient.

Dr. Bianca Witzschel muss wieder ins Gefängnis!

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung von Dr. Bianca Witzschel (68) abgewiesen, wodurch die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nun endgültig rechtskräftig ist. Doch das ist noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei weitere Anklagen gegen sie erhoben und strebt nun eine noch längere Haftstrafe an. Ein neuer Prozess vor dem Dresdner Landgericht steht somit bald bevor. Eine Strafe von 49.000 Euro, dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten, die vermutlich ebenso beträchtlich ausfallen werden, schreibt ein ebenfalls verfolgter Arzt Rolf Kron.

Auch wird ihr ein 3-jähriges Berufsverbort ausgesprochen, im Urteil heißt es:

§ 70 Anordnung des Berufsverbots

Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.

Weiter wird ein Elektroschocker – der in der heutigen Zeit nicht unrelevant ist – im Urteil erwähnt. Es wird von einer verbotenen Waffe gesprochen, welche ohne Prüfzeichen ist.

Was sollten ehemalige Patienten tun?

Auch die Patienten, von den Ärzten die nur helfen wollten und Großherzigkeit bewiesen, werden vom Staat verfolgt, wie Rechtsanwalt Hannig auf seinem Telegram Kanal berichtet – Betroffene könnten sich auch an ihn wenden. Es geht darum, dass die ehemaligen Patienten Anhörungsbögen der Polizei Dresden zugeschickt bekommen, darin werden sie der „Anstiftung zum Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 278 (1) und 26 StGB“ beschuldigt.
Herr Hannig spricht davon, die Schreiben der Staatsanwaltschaft komplett zu ignorieren. RA Boleslawsky rät lediglich Angaben zur Person zu machen.

Daher rät Rechtsanwalt Ralph Boleslawsky generell, den Grundsatz “Reden ist silber. Schweigen ist Gold.” einzuhalten: “Als Beschuldigter darf man im Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht unbewusst selbst zu belasten.” Man muss lediglich die Angaben zur seiner Person beantworten und kann dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt. Dann hat man immer noch die Möglichkeit, den Rat eines Anwaltes einzuholen.

Bei vielen der Fragen handelt es sich um Fangfragen, bei denen sich die Beschuldigten selbst in große Gefahr bringen, konkret geht es wohl um 21. Fragen. Herr Fuchs hat auf seiner Website Auszüge aus dem Fragenkatalog veröffentlicht. Beispielsweise lautet Frage drei: „Auf welche Art und Weise und wann erfolgte die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Frau Dr. Witzschel?“.

RA Haintz berichtet ebenfalls darüber.

Markus Haintz auf X (https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1946663370561905000):
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er hätte die Ärztin Dr. Witzschel zur Ausstellung mehrerer Atteste angestiftet. Konkret ging es um ein Maskenattest, ein Attest mit einem Impfverbot jeglicher Art und ein Attest, wonach nur Covid-Testungen über Speichel stattfinden dürfen.

Aus der Akte ließ sich aber entnehmen, dass unser Mandant selbst keinerlei Kontakt zu der Ärztin hatte. Den Kontakt hatte lediglich eine dritte Person. Es gab aber keine Nachweise, dass unser Mandant die Ärztin mit der Ausstellung der angeblichen Atteste beauftragt hatte.

Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Vorgehen der Staatsanwaltschaft für den 2. Prozess

Auch auf der Website von Herrn Fuchs, der sich von Anfang an für Frau Witzschel stark gemacht hat, wird über ein einschüchterndes Verhalten von Seiten der Polizei berichtet, damit die Patienten gestehen. Man versucht nun möglichst viele Geständnisse für den 2. Prozess zu erhalten.

Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:

“In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird drauf hingewiesen, dass im Falle einer geständigen Einlassung sowie bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, eine Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen wird.”

Dieses Vorgehen ist unfassbar, denn es soll Frau Witzschel in eine besonders aussichtslose Lage versetzen. Fuchs hat mit drei Anwälten gesprochen, wovon zwei nicht mit Klarnamen genannt werden wollen, lediglich Boleslawsky.

  1. Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit eben dieser ausgestellt hätte. Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. Allein die Hoffnung auf eine Einstellung dürfte bei einigen Menschen schon reichen, um einfach direkt auf dem Anhörungsformular alle Vorwürfe zu gestehen.
  2. Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.

Aber Vorsicht, im Beitrag lässt Fuchs drei Anwälte zu Wort kommen und einer davor warnt davor, zu schnell dem nachzugeben.

Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.

Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang. Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme. Wer sich Ärger mit der Justiz ersparen wöllte, könnte auf den Fragebogen allerhöchstens antworten, dass er einräumt, zu den genannten Zeiten die genannten Atteste entgegengenommen zu haben. Es sollte nur vermieden werden, ein Delikt (also seine Schuld) einzugestehen oder einzugestehen, dass man auch nur möglicherweise die Atteste für unwirksam hielte.

Ähnlich sieht das Rechtsanwalt I. und erklärt, dass man höchstens seine Handlung (also den Arztbesuch und ggf. die Annahme der Atteste) einräumen könnte, nicht aber das Delikt (Anstiftung) selbst. Dazu schlägt wiederum Anwalt Boleslawsky folgende Vorlage vor:

Ich sage wie folgt aus: Ich habe die genannten Atteste an dem genannten Tag entgegengenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Atteste absolut korrekt sind, weil kein Arzt auf dieser Welt einen durch die Impfung, das Maske tragen oder die Testung drohenden Gesundheitsschaden durch irgendeine körperliche Untersuchungen feststellen kann. Ich habe der fachlichen Einschätzung von Frau Dr. Witzschel als Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie vertraut und bin überzeugt davon, dass sie die Atteste in vollständiger Übereinstimmung mit dem hippokratischen Eid und der ärztlichen Ethik sowie unter strengster Beachtung des Nürnberger Kodex ausschließlich zum Schutz meiner Gesundheit erstellt hat.

Wie die Mainstreampresse darüber 2025 berichtet

Die Sächsische berichtet im Jahr 2025 ernsthaft immer noch absolut unreflektiert:

Die Moritzburger Hausärztin Bianca W. wurde bereits im Juni 2024 für 1003 Fake-Atteste zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihre Revision hat der BGH nun verworfen. Es gibt jedoch weitere Anklagen am Landgericht Dresden.

Dresden.Wegen Ausstellens 1003 „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, Betruges und Waffenbesitzes verurteilte das Landgericht Dresden die Moritzburger Hausärztin Bianca W. im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Es war ein spektakulärer Prozess am Landgericht Dresden und endete nach 27 Sitzungstagen mit einer Überraschung.

Die inzwischen 68-jährige Angeklagte feierte mit ihren Anhängern noch vor dem Gericht, denn W. war nach einem Jahr und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ihre Strafe hat die Rentnerin, die der Reichsbürgerszene zugeschrieben wird, dennoch nicht akzeptiert. Ihre Unterstützer, am Tag der Verurteilung waren mehr als 100 anwesend, sprachen von einem „politischen Schauprozess“.

Staatsanwaltschaft nahm Revision zurück

Seit Ende August ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten verworfen, teilte die Pressestelle des BGH am Dienstag mit. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden, die knapp fünf Jahre Haft für W. gefordert hatte, hatte das Urteil zunächst nicht akzeptiert, zog ihr Rechtsmittel aber später zurück.

Im August 2024 hat die Staatsanwaltschaft jedoch zwei weitere Anklagen gegen W. wegen knapp 400 weiterer Fake-Atteste nachgeschoben. Über die Zulassung hat das Landgericht Dresden wohl auch im Hinblick auf die Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig noch nicht entschieden.

W. hatte Gefälligkeitsatteste für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie verkauft. Sie wurden zu Hunderten auf sogenannten Sammelterminen auf Vorbestellung und ohne vorherige Untersuchung ausgereicht.

Verurteilt ist Bianca W. nun für fünf solcher Termine in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Insgesamt sollen es 40 gewesen sein. Völlig unklar ist, was aus dem Geld für die Atteste geworden ist. Die Polizei geht von rund 12.000 Attesten aus, für die möglicherweise deutlich mehr als 300.000 Euro geflossen sein dürften. Bei zwei Hausdurchsuchungen war zwar ein nicht zugelassener Elektroschocker gefunden worden, aber nur rund 20.000 Euro.

Rechtskräftig ist jetzt auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Ärztin. Ob die 68-Jährige den offenen Rest ihrer Strafe noch absitzen muss, ist unklar. Etwa die Hälfte ihrer Strafe hat sie bereits in U-Haft gesessen.

Gerichtsurteil

Einer unserer Leser und fleißigen Kommentatoren hat neben dem Hinweis auch den BGH Beschluss in einem Kommentar für alle veröffentlicht. An dieser Stelle werden wir etwas wehmütig um die Arbeit von Margot Lescaux und ihr Fehlen wird deutlich.

Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie durch das Landgericht Dresden rechtskräftig

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 23.09.2025

Nr. 175/2025

Beschluss vom 27. August 2025 – 5 StR 130/25

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen. Die bis Anfang des Jahres 2017 in Moritzburg als Hausärztin tätige Angeklagte ist wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit unrichtigem Dokumentieren einer Testung, sowie wegen Betruges und wegen vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe (Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hat der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt und Einziehungsentscheidungen getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die Angeklagte Ende des Jahres 2020 den Entschluss, sich durch den Verkauf von Gefälligkeitsattesten für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie eine Einkommensquelle zu verschaffen. Hierzu erstellte sie bis Anfang Februar 2022 die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung nach entsprechender Vorbestellung am heimischen Computer und nahm diese zu mehreren Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit.

Zudem bestellte die Angeklagte im Sommer 2021 unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit Corona-Schnelltests und zahlte den vereinbarten Kaufpreis entsprechend ihrer von vornherein bestehenden Absicht nicht. Anfang des Jahres 2023 war sie im Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Der Bundesgerichtshof hat lediglich den Schuldspruch wie angegeben klargestellt, was keinen Einfluss auf den Strafausspruch hatte. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Dresden – Urteil vom 17. Juni 2024 – 15 KLs 734 Js 35923/21

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.

§ 70 Anordnung des Berufsverbots

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen läßt, daß er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. 2Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

(3) Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.

(4) Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. …

Karlsruhe, den 23. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Und natürlich kommt so ein Banksy da ziemlich ungelegen, also wird es kurzerhand verdeckt und wegen vermeintlichen Denkmalschutz entfernt.

Die Justiz wird uns niemals vor einem totalitären System beschützen. Im Gegenteil, sie wird es bis aufs Messer verteidigen.

In Anlehnung an ein Zitat von RA Ralf Ludwig, von Herrn Fuchs


Wir würden uns sehr freuen, wenn jeder unserer treuen Leser mit nur 1 Euro Dr. Witzschel unterstützen könnte. Damit würden wir nicht nur ein starkes Zeichen des Zusammenhalts setzen, sondern auch in dieser schwierigen Zeit eine kleine, aber bedeutende Hilfe leisten.

Wir sind erschüttert über das Vorgehen und hoffen, dass sich durch diesen Beitrag noch weitere Unterstützung für Frau Witzschel finden lässt. Vielleicht gibt es ein Bauunternehmen, das bei der Renovierung ihres Hauses helfen kann, Menschen, die vor Ort mit Mahlzeiten aushelfen können, oder Prozessbeobachter, die gerade in dieser Zeit wichtiger sind denn je. Jede Art der Hilfe ist wertvoll und kann einen Unterschied machen. Für Angebote kann der Demokratische Widerstand sicherlich einen Kontakt zur Ärztin herstellen.

Eine Antwort auf „Alleingelassen: Dr. Witzschel zu über 2,5 Jahren Haft verurteilt – Haus mit Bauzaun umzingelt & vom eigenen Zuhause vertrieben!“

Der Hintergrund der Zwangsversteigerung ist mir nicht ganz klar. Gem. Paragraf 18a KWG ist die finanzierende Bank verpflichtet alles zu tun, um eine ZV zu vermeiden. Wenn Frau Dr. Witzschel in Unkenntnis der Folgen sich einem freihändigen Verkauf verweigert hat, wäre es nicht sinnvoll, Spenden zu sammeln, um den Rückstand bei der Bank zu reduzieren und damit das Verfahren zeitweilig auszusetzen, um dann in Ruhe über Möglichkeiten des Eigentumerhaltes oder wenn nötig eines freihändigen Verkaufs zu beraten?

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