Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI rechtswidrig ist. Aber selbst Lauterbach fordert diese Kompetenz wieder zurück: „Über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenenstatus, möchte ich selbst und direkt entscheiden.“ Ab dieser Woche ist aber aufgrund eines technischen Problems das digitale „Genesenen-Zertifikat“ wieder für 180 Tage gültig.
Kategorie: Genesenenstatus
Das Genesenenzertifikat in den Apotheken ist nun wieder 180 Tage gültig, das liegt aber nicht daran, dass man den Fehler eingesehen hat, sondern darin begründet, dass man technisch nicht zwischen geimpft und ungeimpft unterscheiden kann. Applaus für all die Menschen, die so ein System unterstützen.
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt – die Entscheidung gilt aber vorerst nur für einen Einzelfall!