Unfassbares bedarf immer Menschen die sich diesem Verhalten bedienen – in diesem Sinne kann ich diesbezüglich nicht schweigen und muss dieses schikanöse Verhalten anprangern.
Das Schreiben an die Bundespolizeidirektion habe ich euch nach dem Bild eingefügt.
Ich bin bestürzt über dieses absolut unqualifizierte Verhalten des Bundespolizisten 123 – wir nennen Ihn 123, da er seinen Namen nicht genannt hatte und die Dienstnummer dieses Bundespolizisten natürlich nicht veröffentlicht wird.
Konkret handelt es sich um einen Aufenthalt in einem Hotel in Leipzig, welches offensichtlich auch für viele eingesetzte Polizisten, die über das Wochenende die ganzen Versammlungen in Leipzig „betreuen“ sollten, gebucht wurde.
Dass ich mich mal in einem Hotel befinde in dem sich mehr Polizisten aufhalten, ich aber dem Grundsatz „die Polizei dein Freund und Helfer“ nach diesem Aufenthalt in dem Hotel keinem Glauben mehr schenken kann, ist durch nachfolgend eingefügte Dienstaufsichtsbeschwerde denke ich gut verständlich.
Diese habe ich noch gestern Abend verschickt und kann nur an jeden appellieren, wehrt euch gegen Beamtenwillkür.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich gegen den Bundespolizisten mit der Dienstnummer 123 beschweren. Gerne will ich dies nachfolgend begründen:
Ich hielt mich am 08.11.2020, zusammen mit meinem Lebensgefährten, im XY Hotel Leipzig aus nicht privaten Gründen auf. Ich habe aktuell eine Verletzung an meinem linken Fuß, dieser ist geschient und ich kann mich nur mit Krücken fortbewegen. Gegen 10:00 Uhr vormittags fuhr ich mit meinem Lebensgefährten deshalb mit dem Aufzug aus dem zweiten Stock zum Frühstück im Erdgeschoss. Das Hygienekonzept des Hotels sieht vor, dass maximal zwei Personen im Aufzug fahren dürfen. Schon am Vortag beobachteten wir, dass teilweise 5 Bundespolizisten zusammen mit Zivilisten im Aufzug durchs Gebäude fuhren. Deshalb überraschte es uns nicht wirklich, als an diesem Morgen zunächst im ersten Stock eine weitere Dame in Polizeiuniform einstieg, wir dann (seltsamerweise) in den fünften Stock fuhren, um noch einen „Kollegen“ (in zivil) begrüßen zu dürfen. Ich konnte mir es nicht verkneifen sinngemäß zu sagen „es ist ja schön, dass es ein Hygienekonzept hier im Hotel gibt, was es dem Hotel ermöglicht, nicht schließen zu müssen die Menschen aber denken, dass sie mit einer Maske sich nicht daran halten müssen“. Wir gingen dann, nach Erreichen des Erdgeschosses, in den Frühstücksraum und holten uns
unser Frühstück. Als mein Lebensgefährte gerade die Getränke an unseren Tisch brachte (ich hatte Krücken und konnte nichts tragen) kam eine zivile Person (wie sich später herausstellte Bundespolizist 123) von hinten direkt zu mir und zog mich an meinem linken Arm nach hinten herum zu ihm. Ich erschrak, weil diese Person sehr plötzlich, ohne mich vorher anzusprechen, mich unsanft an meinem Arm, der eine Krücke hielt, berührte, was mich sehr irritierte. In diesem Moment kam auch mein Lebensgefährte wieder und sah diese Situation. Der Mann ging mich schroff an, dass ich eine Maske zu
tragen habe. Ich erwiderte sofort, dass ich das nicht muss und er bitte Abstand von mir halten und mich los lassen soll. Außerdem fragte ich ihn, wer er denn ist, da er in ziviler Kleidung für mich wie ein gewöhnlicher Hotelgast wirkte. Er ging auf meine Fragen überhaupt nicht ein, im Gegenteil er wiederholte nun lauter, dass ich eine Maske tragen soll und ansonsten gehen muss. Ich wiederholte wieder, dass er Abstand einnehmen soll und fragte nochmal, wer er denn ist. Da er wieder nur sagte, ich muss eine Maske tragen ging ich, da eine zivile Person mich nicht einfach festhalten kann und mir in einem
privaten Hotel auch nichts zu sagen hat und ich das Verhalten als eine bodenlose Unverschämtheit angesehen habe. Mein Partner, der diese Situation ja beobachtet hatte, ging nochmal kurz auf den Mann zu und fragte ihn, was das denn solle. Der Mann sagte zu ihm, dass ja „Kosten durch ihn entstehen“. Mein Partner fragte ihn „wieso das denn“,
bekam aber keine Antwort, woraufhin er auch einfach weiter ans Frühstücksbuffet ging.
Wir haben die Situation als suspekt abgehakt und uns dem Frühstück gewidmet. Als wir wieder am Tisch saßen, kam ein Mitarbeiter des Hotels auf uns zu und entschuldigte sich für das Verhalten des anderen Hotelgastes und sagte, dass der Vorfall nicht im Sinne des Hotels war. Als wir später nochmals zum Frühstücksbuffet gingen, sahen wir, dass 123 zusammen mit dem (ebenfalls zivil gekleideten) Mann aus dem „fünften Stock im Aufzug“ saß. Ich vermute, dass dieser ihm von meinem Kommentar aus dem Aufzug erzählt hat und dies schon ausgereicht hat, dass 123 mich so wie beschrieben anging.
Nach dem Frühstück checkten wir gegen 11:45 Uhr aus und gingen hinaus zu unserem Auto. Vor dem Hotel parkten auch einige Fahrzeuge der Bundespolizei, die scheinbar alle zur Abreise bereit waren.
Als wir unser Fahrzeug erreichten, packte mein Lebensgefährte gerade unsere Sachen in den Kofferraum, als zwei in schwarz gekleidete Bundespolizisten auf uns zu kamen. Einer hielt eine Kamera in der Hand und filmte uns, der andere sagte spöttisch „na, kennen Sie mich noch?“ – nun erkannten wir in ihm den Mann aus dem Frühstücksraum (Bundespolizist 123). Er ging uns direkt unfreundlich an, dass wir eine Anzeige bekommen. Er nannte „wild“ irgendwelche mir unbekannte Paragraphen, weshalb ich nochmal nachfragte, was er mir konkret vorwerfe. Er gab nur als Antwort, dass er die Personalausweise von uns haben möchte. Er ging auf die Frage gar nicht ein, sondern sagte „im Hotel sagten Sie zu mir ’halten Sie bitte 1,50 m Abstand’, wo steht das?“.
Ich sagte „in der Corona Verordnung“, woraufhin er sagte „genau und da drunter steht auch, dass eine Maske zu tragen ist“.
Ich antwortete: „Den Abstand haben Sie nicht eingehalten“ woraufhin er erwiderte „ja, ich trug eine Maske, aber da steht ’Maskenpflicht im Hotel’, Sie haben keine Maske getragen“. Da 123 sehr aufgebracht wirkte, sagte mein Partner, dass wir die Maske aus gesundheitlichen Gründen beide nicht tragen können und auch ein ärztliches Attest
dafür haben. 123 wollte diese sehen, woraufhin mein Lebensgefährte ihm seines ohne weitere Aufforderung zeigte. Ich sagte 123, dass das, was im Hotel passiert ist, aus meiner Sicht nicht in Ordnung war und dass er mich nicht einfach so, trotz meiner offensichtlichen Verletzung, so schroff am Arm packen darf. Er stritt zunächst ab, mich überhaupt angefasst zu haben, als mein Lebensgefährte dann sagte, dass er die Situation beobachtet hat, demonstrierte 123 die „Berührung“ nochmals an meinem Lebensgefährten – deutlich abgeschwächter, als bei mir. Dennoch berührte er schon wieder einen von uns beiden, ohne Abstand zu wahren und ohne einen Grund. Während 123 unsere Personalausweise und das Attest meines Lebensgefährten kontrollierte, sagte ich, dass sein Verhalten im Hotel unmöglich war und dass das Hotelpersonal natürlich von unserer gesundheitlichen Einschränkung wusste. Er erwiderte darauf nur, dass wir das dann bei der Anzeige gegen uns, gerne anführen können. Der zweite Bundespolizist äußerte sich überhaupt nicht, hat die ganze Situation aber gefilmt, sodass Sie sich gerne selbst ein Bild über das Verhalten Ihrer Mitarbeiter machen können.
Obwohl wir sehr kooperativ waren (und unseres Erachtens nach die Atteste vor Ort gar nicht zeigen müssten), übte 123 mit seiner unfreundlichen und ungeduldigen Art ständig Druck auf uns aus, was wirklich die Situation nicht entspannte und mein Bild von der Polizei nicht gerade verbessert. Ich sagte 123 auch, dass er bitte „einen
Gang runter fahren soll“, woraufhin er sogar erwiderte „mit Ihnen rede ich nicht mehr“ obwohl er meinen Personalausweis kontrollierte. Als er das Attest meines Lebensgefährten dann genauer anschaute fragte er, „was denn mit solch einem Attest zu tun ist, wenn wir einkaufen gehen wollen?“. Ich und mein Lebensgefährte sahen uns verdutzt an
und antworteten „na keine Maske tragen?“, woraufhin er meinte „nein, das müssen Sie doch wissen, Sie haben doch das Attest“…
Wir schauten ihn fragend an, woraufhin er deutlich machte, dass wir zwar nicht „so eine Maske tragen können, aber dennoch ein
Face-Shield“… obwohl uns die Rechtsgrundlage für diese Behauptung von 123 auch heute noch unklar ist (keine uns bekannte Corona Verordnung sieht das vor), zog mein Partner ein weiteres, ärztliches Attest heraus, auf dem auch eine Befreiung für „Face Shields“ enthalten war. Wir hatten in der Tat schon von solch schroffem Vorgehen, wie
von 123, gehört und da wir auch Face Shields nicht tragen können, dies von unserem Hausarzt attestieren lassen.
Ich sagte wieder, dass ich sein Verhalten unmöglich finde und 123 bat mich mehrfach darum, dann bitte Anzeige gegen ihn zu stellen. In diesem Zuge sagte 123 auch, dass er uns „gerade kontrolliert, weil er uns im Hotel (ohne Maske und als Privatperson) gesehen hat“.
Ich konnte und kann immer noch kaum glauben, dass dies eine rechtmäßige Grundlage für solch ein Vorgehen der Bundespolizei ist. Ich stelle die Rechtmäßigkeit des Vorgehens (inklusive Filmens) von
123 in Frage, da laut meinem Verständnis der geltenden Gesetze ein Polizist nicht einfach Privatpersonen aufgrund von Beobachtungen in einem privaten Hotel, während eines Aufenthaltes ohne Uniform und ohne sich auszuweisen, so gängeln darf. Nach einem kurzen Studium des BPolG, insbesondere der §§ 1 – 7 und § 14, stelle ich außerdem
die Zuständigkeit der Bundespolizei massiv in Frage. Insbesondere da das Hotel privat war, keiner der Mitarbeiter etwas gegen uns vorbrachte und das gesamte Verhalten von 123 auf eine „private Fehde“, vermutlich alleine aufgrund eines Kommentars bezüglich das Nicht-Einhaltens des Hotel Hygienekonzepts von Kollegen des 123, zurückzuführen war.
Nun wurde es zum Abschluss der Situation noch einmal richtig spannend, 123 warf mir einen zukünftigen Verstoß gegen das Urheberrecht vor…
Er behauptete gesehen zu haben, dass ich ein Photo gemacht habe, als er am Kaffeeautomaten war (neben dem wir saßen). Ich habe nichts dergleichen getan, selbst wenn, wusste ich bis dato nicht, dass es in Deutschland verboten ist, Photos eines Hotels aufzunehmen. Er verwies auf § 33 „Kunsturheberrecht“ (sic!), wonach ein Verbreiten und öffentliches zur Schau stellen eines Bildes unter Strafe gestellt ist. Da diese ganze Situation auf einer (haltlosen) Behauptung von 123 beruhte, tat ich die Situation gelassen ab. Daraufhin sagte 123 noch einmal „Sie bekommen eine Nachricht“ und wollte gehen, woraufhin ich
ihn darum bat, uns den Namen und die Dienstnummer beider Bundespolizisten mitzuteilen. 123 sagte, dass er „eben nicht“ beide Namen mitteilen muss, da „einer reicht“ und holte seinen Dienstausweis aus einem der Fahrzeuge. Er zeigte den Ausweis lediglich meinem Lebensgefährten, verdeckte allerdings alles, außer der Dienstnummer.
Es war insbesondere keinerlei Name erkennbar und 123 war nicht gewillt uns diesen zu verraten (obwohl er ja unsere beiden Namen in voller Länge kannte). Er sagte zum Abschluss nochmal, dass wir gerne eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ bei der Bundespolizeidirektion Kassel einlegen können, was ich hiermit tun möchte.
Er versuchte nochmal am Ende sein Verhalten damit zu rechtfertigen, dass ich angeblich ein Photo gemacht hätte, dass ich eventuell ins Internet stellen könnte und dies eine strafbare Handlung darstellen würde. Das alles waren für mich zu viele Konjunktive, um das Ganze ernst nehmen zu können.
Wir wünschten den beiden Bundespolizisten, trotz eines lautstarken
und schroffen Abgangs von 123, eine gute Heimfahrt an diesem sonnigen Sonntagmorgen.
Ich muss gestehen, dass ich niemals dachte, solche eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen zu müssen, weil ich der Polizei bislang vertraut habe und der Spruch „Freund und Helfer“ für mich mehr als nur eine Floskel war. Allerdings wird das Ansehen durch solch ein Verhalten, wie von 123, welches ja auch die Hotelmitarbeiter beobachten konnten, nach und nach geschmälert und stößt auf grobes Unverständnis meinerseits.
Zum einen agierte 123 im Hotel als Privatperson, fasste mich direkt von hinten, trotz meiner offensichtlichen Verletzung, an und log später vor dem Hotel, was dieses Anfassen angeht. Zumindest den Teil draußen haben Sie ja selbst als Videoaufzeichnung verfügbar und ich hoffe, dass Sie sich diese Szene selbst anschauen.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde und um einen abschließenden Bescheid über den Vorgang.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten auf „Leipzig: Unfassbares Verhalten eines Bundespolizisten in Hotel – zieht Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bundespolizeidirektion in Kassel nach sich“
Wacht auf. Die Diktatur ist da. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde führt bei den Diktatoren nur zum Totlachen. Formlos, fristlos, fruchtlos ist das, was Dir jeder Anwalt dazu sagt. Ein Generalstreik muss her. Zerstört die Diktatur. Artikel 20 ($) GG. Jetzt! https://youtu.be/Yu3spaHEY20
Eas sind das für üble Denunzianten