Kategorien
Gerichtsurteil Rechtslupe

Mutiger Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona und gründet Netzwerk

Im Dezember 2020 legte ein deutscher Richter zunächst anonym eine extrem umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen zahlreiche, in der „Corona Pandemie“ erlassene, Bundes- und Ländernormen sowie unzulässige Einschränkungen von Grundrechten, ein. Nun hat sich Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, öffentlich zu der Beschwerde bekannt und hat gleichzeitig das „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ gegründet.

Update: 13.03.2021 die Welt berichtet in einem Plus Artikel von dem Richter Pieter Schleiter (Strafrichter am Landgericht Berlin) er hat privat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnormen und Landesnormen zur Pandemiebekämpfung eingelegt. Außerdem gründete er einen Verein für Richter und Staatsanwälte.


Die Verfassungsbeschwerde wurde im Januar unter anderem von Achgut publik gemacht. Wir haben eine Sicherung des 190-seitigen Dokuments bei uns angefertigt und stellen es hier zur Verfügung:

In einem Podcast auf Achgut erörtert Dr. Pieter Schlieter persönlich seine Verfassungsbeschwerde und nimmt Stellung dazu.

Außerdem hat der Richter, zusammen mit der Rechtsanwältin Viviane Fischer, das „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ gegründet,
das für folgende Ziele steht:

  • eine tatsachenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen der Corona-Krise
  • das Setzen eines Signals für die Bevölkerung, dass die Entwicklungen seit März 2020 auch von uns Praktikern mit ausgewiesener juristischer Expertise mit großer Sorge verfolgt und verfassungsrechtlich für zumindest sehr bedenklich gehalten werden
  • die Förderung einer aufgeklärten und sachlichen Diskussionskultur in den Gerichten und Staatsanwaltschaften betreffend die Krise
  • die Stärkung des Einzelnen durch die Gründung eines Netzwerkes; hierbei kann jedes Mitglied selbst entscheiden, ob es seine Identität offenbaren möchte
  • die Formulierung gemeinsamer Erklärungen für die Öffentlichkeit
  • längerfristig, über die Corona-Krise hinaus: die Diskussion bedeutsamer Problembereiche der Justiz sowohl intern als auch als dritte Gewalt im Staatsgefüge

Auf der Seite des Netzwerks können couragierte Richter oder Staatsanwälte den Kontakt suchen und sich (ggf. auch anonym) vernetzen.

Wir wünschen Dr. Pieter Schleiter viel Erfolg bei der Verfassungsbeschwerde und hoffen, dass das Netzwerk schnell wächst!


Bleibe informiert und folge uns auf Telegram – Corona ist nicht das Problem

8 Antworten auf „Mutiger Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona und gründet Netzwerk“

Es ist sehr traurig, dass man mutig sein muss, um Dinge zu hinterfragen, die völlig unsinnig sind und nicht mal auf Tatsachen beruhen. Das Grundgesetz ist ein Grundrecht und kein Almosen. Das wird aber inzwischen völlig verkannt. Oberste Politiker diskutieren über Impfzwang und Diskriminierung, über Einstufung von Fragenden als Querdenker=Verschwörungstheoretiker=Nazi, abzuurteilen als Terroristen. Alles wird immer irrwitziger. Es geht schon lange nicht mehr um eine Pandemie. Unsere Justizministerin hält alles für legitim 🤦 Kennt sie ihren Job nicht? Zu viele Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Ärzte und die Bundeswehr machen diesen Irrsinn mit. Hoffentlich besinnen sich bald viele Verantwortliche wieder auf ihre Aufgaben!!! Ein Schritt in die richtige Richtung ist getan und nur zusammen sind wir stark!!!

Endlich kommt etwas in Gange das dem Kartenhaus aus Lügen die Stirn bietet …
Ich hoffe inständig dass es Erfolg haben wird denn der Gegner ist mächtig u die ergebenen ängstlichen idioten zu viele …

Wegen Kontaktverbotes sind Treffen mit mehreren Personen anderer Hausstände (Partys, Geburtstagsfeier, Kindergeburtstage) verboten. Oft wird die Polizei gerufen. Oft von Nachbarn angezeigt. Nach anderen Gesetzen, z.B. StPO benötigt die Polizei zur Durchsuchung einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Rechtfertigen die InfektionsschVO der Länder die Durchsuchung der Wohnung nach Personen die evtl. gegen diese InfektionsschVO verstoßen haben. Häufig unter dem Begriff Gefahr im Verzug genannt. Beispielsweise wenn sich der Wohnungsinhaber gegen ein Betretungsrecht zur Nachschau ausspricht und den kontrollierenden Beamten von seinem Hausrecht Gebrauch macht und sie des Grundstücks verweist. Oder wenn die Betroffenen die Haustür nicht öffnet und evtl. ankündigt mit einem Schlüsseldienst die Wohnung zu öffnen oder mit diesem die Wohnung öffnen lässt. Ist eine Durchsuchung unter dem Begriff Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss zulässig? Genügt es diesen fernmündlich zu stellen oder auch rückwirkend zu erlangen?

Das ist ein ermutigendes Zeichen.
Dank und Respekt für den mutigen Herrn Schleiter – und möge er bald viele ebenso mutige Mitstreiter anziehen.
Genau das sind die Dinge, die Deutschland (und die Welt) jetzt dringend braucht.

Respekt an alle die sich das ganze nicht mehr gefallen lassen! Mehr solche mutigen Menschen brauchen wir (Richter, Polizisten, Anwälte und aus allen Berufsgruppen).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert