Der Beschluss des Berliner Senats eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.) sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt.
Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.
Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.
Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.
Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.
Hier der Download zu dem Schreiben
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Eine Antwort auf „DGKH: FFP2-Maskenpflicht in Berlin – Bayern – gefährdet mehr als dass sie nützt“
Erfahrungsbericht: Mutter (89) mit Schenkelhalsbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Als erstes win PCR-Schnelltest, natürlich positiv. Auf meinen Einwand, sie sei doch 1/2Jahr schon nicht mehr mit anderen zusammengekommen, sagte der Arzt, aber ich könne doch als Kontaktperson schon Cotona gehabt haben, ohne dass es Beschwerden gab. Kein Test, 14 Tage Quarantäne für mich und meine Frau, nicht für die Kinder. Anruf vom Gesundheitsamt, gleiche Einwendungen wie beim Arzt, und ich wurde wegen Geruchs- und Geschmacksverlust gefragt. Verneinung meinerseits. Antwort Gesundheitsamt: Dann haben Sie auch noch kein Corona gehabt. Frage: wenn das so einfach festzustellen ist, warum dann die ganzen Tests? Keine Antwort. Mutter nach der OP mit Antigentest getestet, negativ, liegt aug der Normalstation. Keine Meldung von Krankenhaus an Gesundheitsamt über negaziven Test, wir haben grundlos 14 Tage in Quarantäne verbrachr, aber der LK hatte 3 Coronakranke mehr in der Statisik. Ich glaube niemanden mehr etwas, der mir Schreckensnachrichten von Corona erzählen will.