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Anwälte stellen Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen

Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung des BayVGH.
Wenn der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten.
Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern sind nachweislich lediglich auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen.

Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann stellen Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen

Bögelein und Dr. Axmann (Updates zu dem Eilantrag findest du auf der Website) Rechtsanwälte haben für einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule einen Eilantrag (07.04.2021) gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung des BayVGH – das Gerichtsurteil dazu findest du hier.
Wir berichteten von dem Gerichtsurteil aus Bayern bereits am 03. März 2021; Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Altenpfleger.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte in einem vorgelegten Beschluss, mit der Beobachtung könnten für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe verbunden sein. Dies könnten insbesondere etwa Untersuchungspflichten sein. Das Gericht setzt nun diese Regelung zum 4. März 2021 vorläufig außer Vollzug.

Es begründet seine Entscheidung damit, dass eine behördliche Beobachtung nach dem Infektionsschutzgesetz einen Verdacht voraussetze, der so nicht ohne Weiteres gegeben sei.

BayVGH, Beschlüsse vom 2.März 2021, Az. 20 NE 21.353 und 20 NE 21.369

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass die bayerische Staatsregierung trotz der entgegenstehenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.03.21, Az. 20 NE 21.353 eine Testpflicht zur Teilnahme am Unterricht eingeführt hat:

„Wenn der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten. Weder tragen die Schüler nach einer aktuellen Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin überproportional zum CoVid 19 Infektionsgeschehen bei, noch sind Schüler gefährdet, eine Infektion mit schwerem Verlauf zu erfahren. Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern sind nachweislich lediglich auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen.“

Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem scharf die (seiner Ansicht nach sinnbefreite) alleinige Koppelung der Maßnahmen an den Sieben-Tages-Inzidenzwert, ohne dass dabei die Anzahl der durchgeführten Tests, also die der absoluten Zahl, berücksichtigt wird.

Darüber hinaus sieht auch das Infektionsschutzgesetz nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, die bei den geplanten anlasslosen Massentests von Schülern gerade nicht gegeben ist.
Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihm bei einem Test in der Klassengemeinschaft zum „Opfer“ stigmatisieren würde.

Rechtsanwalt Bögelein erhofft sich daher im Sinne der Kinder eine schnelle Entscheidung, da diese von den Corona-Maßnahmen außerordentlich stark betroffen sind. Die Entscheidung wird vor dem Ende der Osterferien erwartet.

Update 04.05.2021: Die Anwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann haben heute veröffentlicht, dass der Eilantrag abgelehnt wurde. Nach Ansicht des Gerichtes soll die Bundesnotbremse in § 28b Abs. 3 S.1 IfSG auch die strengere Regelung in Bayern zur Durchführung des Präsenzunterricht des in Abschlussklassen „ausgebremst“ haben. Den offiziellen Beschluss kann man anonymisiert hier herunterladen.


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