Ein Skandal jagt den nächsten und die Hofberichterstattung versucht mal wieder den Karren für die Verantwortlichen so gut es geht aus dem Dreck zu ziehen. Zwei Artikel veröffentlicht die tagesschau, dabei ist einer der beiden, der wenig Beachtung erhält, hoch interessant. Über 6 Milliarden Euro an Steuergeldern des hart arbeitenden Volkes wurden aus dem Fenster geworfen. Finanzinvestoren rochen früh das lukrative Geschäft, schließlich hat der „Verein Akkreditierte Labore in der Medizin“ (ALM), welcher der Club der Labore in Deutschland ist, durch seinen Vorsitzenden Müller, den direkten Draht ins Gesundheitsministerium. Die Umsätze stiegen kräftig, die Gewinne explodierten förmlich, wie etwa bei der Firma Sonic Healthcare, die ihren Gewinn von 82 Millionen auf 274 Million verdreifachen konnte. Während der Test auf Influenza und ähnliche Erreger mit knapp 20 Euro vergütet wird, erhielten die Labore für den Corona-PCR-Test anfangs 59 Euro von den Krankenkassen dank Jens Spahn. Vor dem Hintergrund des aktuellen Gutachtens von Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, die zu dem Schluss kommt, dass der PCR-Test nicht in der Lage ist, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität zu erkennen, untauglich ist.
Kategorie: PCR-Test
Heute erschien das Gutachten des Sachverständigenrats zu den Corona Maßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht ist weder Fisch noch Fleisch. Richtige Kritik wird darin nicht laut – aber auch keine uneingeschränkte Zustimmung zu den Maßnahmen der Regierung. Wir stellen Teile aus dem Gutachten vor und bieten es darüber hinaus vollständig zum Download an.
Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Prof. Bhakdi wird nun offensichtlich mit Vorwürfen zu seinem Sohn konfrontiert. Mit Antisemitismusvorwürfen, der Drohung den Professorentitel zu entziehen und nun nicht mal vor seinem Privatleben zurückzuschrecken, versucht man ihn offensichtlich mundtot zu machen. Er selbst sagt dazu: „Es ist mir überaus wichtig, in allen Punkten für Klarheit und Transparenz zu sorgen, auch wenn es mich nun einen Teil meiner familiären Privatsphäre kostet. Das mir entgegengebrachte Vertrauen ist einfach zu wichtig, um es auf dem Altar falsch verstandener familiärer Loyalität zu opfern.“ Obwohl er dies nicht müsste, kämpft Prof. Bhakdi weiter für die Demokratiebewegung, zuletzt war er auf der „Northern Light Convention“ in Malmö.
Seit wenigen Tagen geistern viele Nachrichten zu den Affenpocken in den Medien herum. Es gibt auch schon einen ersten Fall, durch Zufall auch wieder in München, wie bei Corona. Aber es gibt Entwarnung, eine Impfung und Medikamente gibt es dieses mal schon, eine entsprechende Pandemieübung gab es auch schon und dank Karl Lauterbach gibt es nun auch einen neuen WHO-Pandemivertrag. Also kein Grund zur Sorge.
Wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit der Versammlungsbehörde und dem Gericht wegen Versammlungen aus dem Jahr 2020. Denn wir legten gegen alle 4 Bußgeldbescheide in Höhe von 714 Euro Widerspruch ein.
Seit dieser Woche ist die 3G Regelung am Arbeitsplatz in Kraft und viele Arbeitnehmer müssen tagesaktuelle Tests vorweisen. Was zuerst nach viel Aufwand und Schikane durch den Staat aussieht, ist auf den zweiten Blick auch eine Chance…
Das Bundesgesundheitsministerium stellte vor ein paar Tagen klar: „Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten nicht mit einer 3G-Regel beschränken. Eine ganze Gruppe wie beispielsweise Umgeimpfte dürfen nicht ausgeschlossen werden. Also Kassenärzte, die sich auf ihr Hausrecht oder irgendetwas anderes berufen, können sofort berufs- und strafrechtlich verfolgt werden.“ Doch die KVBW reagiert sofort mit einem Schreiben.
In diesem Beitrag wollen wir Licht ins Dunkel bringen und im Detail erläutern, durch die Einschätzung der Rechtsanwältin Ellen Rohring, wer die betrieblichen Test zu bezahlen hat. Vorneweg: Der Arbeitnehmer muss keine Kosten befürchten.
Geld scheffeln mit Pandemien zeichnet den Werdegang von Akteuren und Institutionen nach, welche die Bekämpfung von Krankheiten als lukrative Geldquelle entdeckt haben. Den Auftakt bildet die Arbeitsbeziehung zwischen der kleinen Biotechnologie-Firma TIB Molbiol zur Berliner Charité, dem größtem Krankenhauskonzern Deutschlands.