Prof. Bhakdi wird nun offensichtlich mit Vorwürfen zu seinem Sohn konfrontiert. Mit Antisemitismusvorwürfen, der Drohung den Professorentitel zu entziehen und nun nicht mal vor seinem Privatleben zurückzuschrecken, versucht man ihn offensichtlich mundtot zu machen. Er selbst sagt dazu: „Es ist mir überaus wichtig, in allen Punkten für Klarheit und Transparenz zu sorgen, auch wenn es mich nun einen Teil meiner familiären Privatsphäre kostet. Das mir entgegengebrachte Vertrauen ist einfach zu wichtig, um es auf dem Altar falsch verstandener familiärer Loyalität zu opfern.“ Obwohl er dies nicht müsste, kämpft Prof. Bhakdi weiter für die Demokratiebewegung, zuletzt war er auf der „Northern Light Convention“ in Malmö.
Kategorie: PCR-Test
Seit wenigen Tagen geistern viele Nachrichten zu den Affenpocken in den Medien herum. Es gibt auch schon einen ersten Fall, durch Zufall auch wieder in München, wie bei Corona. Aber es gibt Entwarnung, eine Impfung und Medikamente gibt es dieses mal schon, eine entsprechende Pandemieübung gab es auch schon und dank Karl Lauterbach gibt es nun auch einen neuen WHO-Pandemivertrag. Also kein Grund zur Sorge.
Wir berichten hier über unsere Erfahrungen mit der Versammlungsbehörde und dem Gericht wegen Versammlungen aus dem Jahr 2020. Denn wir legten gegen alle 4 Bußgeldbescheide in Höhe von 714 Euro Widerspruch ein.
Seit dieser Woche ist die 3G Regelung am Arbeitsplatz in Kraft und viele Arbeitnehmer müssen tagesaktuelle Tests vorweisen. Was zuerst nach viel Aufwand und Schikane durch den Staat aussieht, ist auf den zweiten Blick auch eine Chance…
Das Bundesgesundheitsministerium stellte vor ein paar Tagen klar: „Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten nicht mit einer 3G-Regel beschränken. Eine ganze Gruppe wie beispielsweise Umgeimpfte dürfen nicht ausgeschlossen werden. Also Kassenärzte, die sich auf ihr Hausrecht oder irgendetwas anderes berufen, können sofort berufs- und strafrechtlich verfolgt werden.“ Doch die KVBW reagiert sofort mit einem Schreiben.
In diesem Beitrag wollen wir Licht ins Dunkel bringen und im Detail erläutern, durch die Einschätzung der Rechtsanwältin Ellen Rohring, wer die betrieblichen Test zu bezahlen hat. Vorneweg: Der Arbeitnehmer muss keine Kosten befürchten.
Geld scheffeln mit Pandemien zeichnet den Werdegang von Akteuren und Institutionen nach, welche die Bekämpfung von Krankheiten als lukrative Geldquelle entdeckt haben. Den Auftakt bildet die Arbeitsbeziehung zwischen der kleinen Biotechnologie-Firma TIB Molbiol zur Berliner Charité, dem größtem Krankenhauskonzern Deutschlands.
Die kognitive Dissonanz ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Masse nicht versteht, was er damit eigentlich sagt.
Kurz gesagt: Die Testerei ergibt diese Pandemie!
Nobilia will einige seiner 4.000 ungeimpften Mitarbeiter dazu nötigen sich unter Androhung hoher Testkosten impfen zu lassen – dabei vergisst das Unternehmen zu erwähnen, dass sich diese Kosten maximal auf das Privatleben erstrecken können, denn der Arbeitgeber muss „betriebliche Tests“ weiterhin selbst tragen. Außerdem baut es darauf, den ungeimpften Mitarbeitern die Schuld bei Produktionsausfällen zu geben. Weiter wird behauptet, das Unternehmen selbst würde für die Kosten der Impfstoffmengen aufkommen. Aber lest selbst.
Knallhart-Entscheidungen auf dem Corona-Gipfel im Bundeskanzleramt – doch Lockerungen sind nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Regeln werden jetzt wieder verschärft und die indirekte Impfpflicht durch den gesellschaftlichen Druck wird immer mehr befeuert.