Seit dem 25.05.2022 ist nun die Corona-ArbSchV außer Kraft getreten, was mit sich bringt, dass es in Betrieben keine Abstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Testpflicht und andere unzählige undurchdachte Hygienekonzepte gibt. Die Ausnahme bildet wie immer der Pflege- und Medizinsektor, denn dort halten sich ja auch überwiegend die vulnerablen Gruppen auf. Das Thema Hausrecht und die bislang viel verbreitete Maskenpflicht wurde übrigens in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft.
Kategorie: Schnelltests
Seit dieser Woche ist die 3G Regelung am Arbeitsplatz in Kraft und viele Arbeitnehmer müssen tagesaktuelle Tests vorweisen. Was zuerst nach viel Aufwand und Schikane durch den Staat aussieht, ist auf den zweiten Blick auch eine Chance…
Das Bundesgesundheitsministerium stellte vor ein paar Tagen klar: „Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten nicht mit einer 3G-Regel beschränken. Eine ganze Gruppe wie beispielsweise Umgeimpfte dürfen nicht ausgeschlossen werden. Also Kassenärzte, die sich auf ihr Hausrecht oder irgendetwas anderes berufen, können sofort berufs- und strafrechtlich verfolgt werden.“ Doch die KVBW reagiert sofort mit einem Schreiben.
Neben Impfarmbändern, welche zeigen, dass Menschen geimpft sind und wiederum Andere ausschließlich gesund, macht die Universität Hannover mit einem Aushang im Treppenbereich klar, dass technische Universitäten für Gesundheitsschutz absolut kein Feingefühl und derartige Kompetenzen haben.
„Ihr Kind kann sich selbstverständlich aus persönlichen Gründen dafür entscheiden, sich nicht impfen zu lassen. Sie wird deswegen auch nicht von den Lehrveranstaltungen ausgeschlossen, sie muss sich als Ungeimpfte jedoch zukünftig auf eigene Kosten testen lassen. Sofern sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, werden die Kosten der Tests aber selbstverständlich weiterhin getragen.“
Kinder ab 12 Jahre müssen, wenn sie nicht geimpft sind, dreimal die Woche mittels eines Schnelltests nachweisen, dass sie gesund sind. Im Zweifelsfall, empfiehlt der Verein Eltern stehen auf, die Kinder Zuhause lassen.
Eine Anwältin informiert Eltern und Kinder über deren Rechte bezüglich der Tests an Schulen. Sie spricht davon, dass die Tests unbedingt verweigert werden müssen, denn diese dürfen nur freiwillig durchgeführt werden, egal was Schulen und Schulämter behaupten.
In allen Bundesländern hat der Schul – und Kindergartenbetrieb nach den Sommerferien wieder Fahrt aufgenommen und die ersten
Elternabende stehen an. Nicht selten ist an diese wichtige Veranstaltung inzwischen die 3G-Regel geknüpft. „Das ist nicht rechtens,“ weiß Cristin
Burg, Vorsitzende des Vereins „Eltern stehen auf“.
Die kognitive Dissonanz ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Masse nicht versteht, was er damit eigentlich sagt.
Kurz gesagt: Die Testerei ergibt diese Pandemie!
Studenten in Bayern müssen die Tests an den Hochschulen und Universitäten nicht selbst bezahlen. Dies geht aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor.