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Kinder PCR-Test Schnelltests

Eltern sollten die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen – wer haftet bei Tests an Schulen?

Hier findet ihr zwei Dokumente, welche die Personen, die eure Kinder testen in Haftung nehmen.
Außerdem gehen wir auf das Thema Sicherheit bei Schnelltests und die Haftung im allgemeinen ein.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Thema Testpflicht bereits ein Urteil im Bereich der Pflege gesprochen, auch das Gerichtsurteil aus Weimar ist hierbei sehr relevant.
Pflege für Aufklärung hat sich die Frage gestellt, wer bei Tests an Schulen haftet? Das Thema bedenklicher Stoffe dieser Schnelltests an Schulen haben wir hier in diesem Beitrag aufgegriffen.
Zunächst findet ihr hier die Haftungsausschlüsse und einen Leitfaden zur Argumentation an Schulen.

Dank eines Kollegen bietet Pflege für Aufklärung allen Eltern ein entworfenes Formular an, welches Haftungsausschlüsse beinhaltet.
Abgesehen davon, dass in aktuellen Beschlüssen zum Beispiel vom Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt wurde, dass eine Testung von asymptomatischen Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen gegen ihren Willen verfassungswidrig ist und einen Eingriff in die persönliche Unversehrtheit darstellt, sollten wir umso stärker unsere Kinder schützen.
Die persönliche Unversehrtheit und der freie Wille gilt schließlich nicht nur für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, sondern ist verfassungsgemäß gültig für alle Menschen in diesem Land.
Benutzt diese Haftungserklärung bei jedem Test und lasst sie euch unterschreiben, darauf habt ihr ein Recht, denn ein PCR- oder Antigentest ist ein Eingriff.
Das Recht der Kinder auf Bildung und Unterricht ist ein Grundrecht und kann nicht durch Aushebelung eines anderen Grundrechtes, nämlich dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt werden.

Hier findest du die Dokumente, welche im Klagepaten TV Nummer 41 angesprochen wurden
Unterlassung an Lehrer und Schulleitung:

Leitfaden zur Argumentation mit der Schule:

#41 Widerstand gegen Zwangstestung an Schulen – mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Mustertext Eltern an Schulleitung

Mustertext Lehrer an Schulleitung

Hier findest du noch einen Mustertext eines Lehrers an seine Schulleitung

Wer haftet in solch einem Fall?

Ein Antigentest sollte wenn überhaupt von geschultem Personal vorgenommen werden. Es ist ein Unding das Kinder hier angelernt werden sich selbst oder andere Kinder zu testen, denn solch ein Test ist nicht ungefährlich und kann bei unsachgemäßer Durchführung zu ernsthaften Verletzungen führen.
Pflege für Aufklärung hat das Medizinproduktegesetz unter die Lupe genommen und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Anitgen Tests sind ein Medizinprodukt – also Tests in Schulen, Kitas, oder vor Veranstaltungen usw.:
1. Hat die Institution die hier testet also z.B. einen erforderlichen Medizinproduktebeauftragten (Weiterbildung erforderlich)?
2. CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten vorhanden?
3. Allgemein das Thema Sicherheit bei Medizinprodukten dieser Art gegeben?


Alle Inhalte haben wir dir auf unserer Elternseite kompakt zusammengefasst.


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3 Antworten auf „Eltern sollten die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen – wer haftet bei Tests an Schulen?“

Maria , breit den Mantel aus,
mach Schirm und Schutz für uns daraus.
Laß uns darunter sicher stehn,
bis alle Stürm vorübergehn.
Patronin voller Güte,
uns allezeit behüte.

Habt ihr die „Anleitung“ hierzu gesehen, die unsere Kinder erhalten um den Selbsttest richtig durchzuführen?

Mir ist schlecht geworden, als ich das gesehen habe. Ich würde mir wünschen, dass darüber berichtet wird. Es macht mich wütend und traurig als Mutter und als nachdenken Mensch einer (vermeintlich) demokratischen Gesellschaft.

https://youtu.be/A0EqaSBurX0
AUGSBURGER Puppentheater

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