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Rechtslupe

Faktencheck: Wurde bereits 2019 der Lastenausgleich für Impfgeschädigte beschlossen?

Zurzeit hören wir öfter Berichte darüber, dass „irgendeine Änderung“ am Lastenausgleichsgesetz dazu führt, dass demnächst der neue Lastenausgleich für Impfgeschädigte in Deutschland ansteht. Wir werfen einen Blick auf die Fakten und bringen Licht ins Dunkel.

Bei dem ganzen Wirrwarr geht es im Grunde um das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“. Dies wurde vom Bundestag bereits am 07.11.2019, also noch vor „Corona“, verabschiedet. Am 29.11.2019 hat der Bundesrat der Verabschiedung des Gesetzes zugestimmt. Am 19.12.2019 ist das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt erschienen und für jedermann einsehbar.

1. Das vierzehnte Sozialgesetzbuch

Unter anderem geht es in dem Gesetz um die Einführung des vierzehnten Sozialgesetzbuchs (SGB XIV), das gemäß Artikel 60 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (mit Masse) erst am 01.01.2024 in Kraft treten wird:

Artikel 60 – Inkrafttreten

[…]
(7) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft.

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Das SGB XIV („Soziale Entschädigung“) löst unter anderem das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab, die dann 2024 aufgehoben werden:

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten.

Quelle: Drucksache 351/19

Im SGB XIV gibt es auch einen Paragraph, in dem es um die Impfung geht und den man hin und wieder in sozialen Netzwerken findet. Wir wollen deshalb kurz auf ihn eingehen:

§24 – Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

1. die von einer zuständigen Landesbehörde nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2. die im Inland vorgenommen wurde und auf die Versicherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetzlichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum versicherten Personenkreis des Fünften Buches gehört,
3. die von Gesundheitsämtern nach § 20 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes unentgeltlich durchgeführt wurde oder
4. die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Leistungen der Sozialen Entschädigung. Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

SGB XIV

Wenn jemand also einen Impfschaden hat, der über das „übliche Ausmaß einer Impfreaktion“ hinausgeht, dann hat er nach dem SGB XIV Anspruch auf „Leistungen der Sozialen Entschädigung“.
Außerdem muss man nicht einmal selbst der „Geimpfte“ sein – wenn ein Geimpfter einem Ungeimpften durch „vermehrungsfähige Erreger“ Schaden zufügt, dann ist der „Ungeimpfte“ auch abgesichert. Unglaublich, an was unsere Bundesregierung alles so denkt. Aber all das ist nichts Neues, aktuell ist der Impfschaden im §60 des Infektionsschutzgesetzes ähnlich definiert. Dieser Paragraph im Infektionsschutzgesetz wird allerdings dann mit Artikel 46 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts aufgehoben:

Artikel 46 – Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
[…]
5. Die §§ 60 bis 64 werden aufgehoben.
[…]

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Wir wollen an dieser Stelle nochmal klar machen, dass es gar nicht so einfach ist, nachzuweisen, dass ein Schaden durch die Impfung hervorgerufen wurde – das haben wir bereits mehrfach thematisiert.

Zwischenfazit: Die Definition von Impfschaden im SGB XIV entspricht weitestgehend der Definition im aktuellen Infektionsschutzgesetz und löst diese 2024 ab – nicht mehr und nicht weniger.

2. Lastenausgleich für Impfgeschädigte?

Soweit so gut – nun wird in Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts auch noch das Lastenausgleichsgesetz abgeändert. Dazu machen wir einen kleinen Exkurs zum Lastenausgleichsgesetz (LAG): Ursprünglich trat es 1952 in Kraft und hatte die Absicht, Deutsche, die durch den Zweiten Weltkrieg einen „Vermögensschaden“ hatten, finanziell zu entschädigen. Kurz gesagt mussten Menschen mit Vermögen ganze 50% davon an den Staat zahlen, um Benachteiligte zu unterstützen. Das Ganze konnte in Ratenzahlungen geschehen, die auf 30 Jahre gestreckt werden konnten.

Nun wird das LAG abgeändert und da die Einführung des SGB XIV und die Änderung des LAG direkt in einem Gesetz passieren, wird vielerorts das Ganze in einen Zusammenhang gebracht und behauptet, dass es bereits gesetzlich verankert sei, dass nun die Deutschen ab 2024 „enteignet“ werden können, um für Impfschäden aufzukommen.
Wir wollen uns das Genauer ansehen – die Änderungen des LAG sind in Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts aufgeführt. Schauen wir uns Teile daraus an:

Artikel 21 – Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.
2. § 292 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt.
[…]

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Bei allen aufgeführten Änderungen werden also lediglich die Gesetze, die außer Kraft gesetzt werden, durch die entsprechenden Äquivalente im SGB XIV ersetzt (und die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Bundesversorgungsgesetzes).

Zwischenfazit: Die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im Zuge der Einführung des SGB XIV hat nichts damit zu tun, um das Lastenausgleichsgesetz für Impfgeschädigte „vorzubereiten“. Es ist vielmehr lediglich eine Anpassung, in der Verweise auf außer Kraft gesetzte Gesetze aktualisiert werden auf die entsprechenden Paragraphen im SGB XIV.

3. Ist damit der Lastenausgleich vom Tisch?

Nein – ganz und gar nicht. Die Coronakrise bzw. die Corona Maßnahmen kosten Milliarden. Das sieht man gut an der „Bilanzsumme der Europäischen Zentralbank“, die mittlerweile an der 9 Billionengrenze kratzt. Man sieht, dass sich die Bilanzsumme seit Beginn der Corona Pandemie nahezu verdoppelt hat – es wurden über 4 Billionen „Geld geschaffen“:

Das muss am Ende des Tages natürlich jemand bezahlen – und sei es in Form von Inflation. Jedenfalls brachte Sigmar Gabriel bereits im April 2020 eine „Neuauflage des Lastenausgleichsgesetzes“ vor, um die „Bürden der Corona-Politik“ zu stemmen:

Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel (60) bringt nun einen Lastenausgleich ins Spiel: „Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft.“

Deswegen fordert er: „Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen – die nannten wir ‚Lastenaustausch‘. Darüber muss man dann öffentlich reden.“

Gabriel sei besorgt, dass Deutschland mit einem großen Schuldenberg in die Zukunft gehe, gleichzeitig aber auch große Aufgaben vor sich habe, für die viel Geld benötigt würde: „Und meine Angst ist, dass wir all das vergessen, was wir jetzt gesagt haben – und am Ende wieder bei sozialen Kürzungen landen.“

Mit Blick auf die Zeit nach Corona erklärt Gabriel: „Es kann schon sein, dass es zu einem solchen Lastenausgleich kommen wird. Da ist dann aber nicht nur die Politik dran beteiligt, sondern sehr viele Menschen und auch die, die weit mehr verdienen als jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages.“

Quelle: Bild

Wohlgemerkt, Gabriel sagte dies im April 2020 – zu dieser Zeit war die Bilanzsumme der EZB 5,3 Billionen. Heute sind wir bei 8,5 Billionen.

Fazit: Die Einführung des SGB XIV mit der Definition von „Impfschaden“ löst lediglich das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz ab. Auch die Änderungen am Lastenausgleichsgesetz sind lediglich Verweise auf das SGB XIV, die gemacht wurden, weil andere Gesetze aufgehoben werden (z.B. das Bundesversorgungsgesetz). Das Ganze ist noch keine „Vorbereitung von einem Corona Lastenausgleich“ oder dergleichen. Allerdings ist unabstreitbar, dass die Corona Maßnahmen Geld kosten. Viel Geld. Dieses werden die Bürger dieses Landes eines Tages zahlen müssen – über einen Lastenausgleich 2.0 wird ja schon offen debattiert, dass er also kommen wird ist nicht abwegig.


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55 Antworten auf „Faktencheck: Wurde bereits 2019 der Lastenausgleich für Impfgeschädigte beschlossen?“

Soso, es handelt sich ja lediglich um Kriegsfolgelasten…
Wir haben nun Mitte März 2022 und sind offiziell in einen Krieg gestolpert. Nun kann die Diskussion ja fortgesetzt werden. 🙁

Nun, jetzt ist Ende Mai und wir sind keine aktive Kriegspartei. Den genauen Zweck des LAG können Sie § 1 LAG entnehmen. Dort geht es um den 2. Weltkrieg, die Währungsreform von 1948 und die Ost-Vertriebenen.

Gesegnet sind die geistig Armen…
Amen
Nicht falsch verstehen, das geht nicht an Euch, die hier kommentieren.
Ich mein das so wie es da steht! Denn manchmal wär ich gern zu blöd für diese Welt.
Liebe Grüße und lacht ab und zu auch mal über Euch…

Ich habe den Link an meine Schwester weiter geleitet. Sie ist Oberstudienrätin. Sie hat es nicht begriffen, trotzdem ich versucht hatte, Ihr zu erklären, was es bedeutet. Aber sie ist sicherlich schon geboostert – davon gehe ich aus-.
Ich bin seit ca. 17 Jahren Immobilienmakler und muss mich natürlich ständig weiterbilden, um meine Kunden gut zu beraten. Ich hatte meine Schwester darauf erklärend hingewiesen, dass man den Wert der Immobilie mit mehreren Maßnahmen auch mindern könnte. Sie hat es nicht- oder will es auch nicht begreifen. Nun ja – dann kann ich auch nichts mehr tun. …Aber ich ärgere mich trotzdem über dämliche Antworten…Lehren kommt nicht von – sich belehren lassen……

Darum heißt es ja auch WeltBILD. Man macht sich ein Bild von der Welt in der man aufwächst und lebt. Und niemand ändert mal eben so sein Weltbild. Für manche heißt wohl eine Facette: „die Regierung will nur unser Bestes“. Diese Sicht aufzugeben fällt vielen Menschen sehr schwer.

Ihr ganzes Weltbild würde dadurch bedroht. Das ist ihnen unbewußt auch vollkommen klar. Darum meiner Meinung nach auch die teils sehr heftigen Reaktionen, wenn man sie auf diese oder jene Ungereimtheit aufmerksam macht.

Was im Bundeseuchengesetz (gültig von 1960 – 2000) noch drinstand, im IfSG aber geflissentlich gestrichen wurde:

§ 48 Wer als Ausscheider, Ausscheidungsverdäch-
tiger oder Ansteckungsverdächtiger auf Grund dieses
Gesetzes Verboten in der Ausübung seiner bishe-
rigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen
wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet,
erhält auf Antrag eine Entschädigung in Geld
(65 % des Einkommens).
(https://dserver.bundestag.de/btd/03/018/0301888.pdf)

Übrigens will das IfSG ganz allgemein „übertragbare Krankheiten“ vorbeugen. Nicht nur schwere oder tödliche oder welche mit bleibenden Schäden, alle !? (§1)

Es mag sein, dass es im Moment nicht nach einen Lastenausgleich für “Impf-Geschädigte aussieht dennoch schließe ich es nicht aus, wir werden ja sehen…. zahlen muss es eh der Bürger so oder so, da die Pharmaindustrie keine Haftung übernimmt. Was mich stutzig macht ist auch der Absatz zu den übertragbaren Erregern. Jetzt ist es ja so, dass nur wenige überhaupt zu ihrem recht kommen und man jetzt jeden Zusammenhang mit der Gen-Plürre abstreitet.

Vielen Dank für die Klärungen!
Vorsichtig bleibe ich bei dem Thema dennoch, denn wir wissen ja, dass es deren Agenda entspricht.

Was mich wirklich sehr aufhorchen ließ, ist die Formulierung „Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“

Diese erinnert mich an eine Aussage Wodargs in einem von Euch hier verlinkten Interview, wonach die Pharma das schon seit Jahren gerne testen möchte: Impfstoffe, die sich etwa bei Tieren selbst verbreiten.
Horror-Vorstellung.
Er schließt in dem Video nicht aus, dass dies jetzt beispielsweise bei J&J bereits getan wird.

Wodarg hatte ganz richtig festgestellt, dass Virenproteine in Nerven- und Muskelgewebe eingebracht werden, wo sie von Natur aus niemals hinkämen. Denn die Viren dringen über die Atemwege ein, wo sie zu den typischen Erkältungssymptomen führen. In diesem Stadium machen bereits vorhandene Antikörper im Blut überhaupt keinen Sinn. Aber wie passt diese – für mich völlig nachvollziehbare – Erklärung zu der Behauptung, dass der Impfstoff sich selbst verbreitet? Wie soll denn der Impfstoff meines Nachbarn in mein Nerven- und Muskelgewebe geraten, wenn er nicht injiziert wird? Spike-Proteine, die durch Tröpfchen-Infektion übertragen werden, sind für das Immunsystem wiederum „alte Bekannte“. Ich verstehe seine Besorgnis daher überhaupt nicht.

Ich denke hier an das sogenannte shedding. Habe dazu mal das Gesundheitsamt Schwerin angeschrieben, weil im IfSchG ja auch soetwas steht. Die Antwort war, dass soetwas bei Lebendimpfstoffen geschehen kann. Da kann man diese dann ausscheiden und andere können sie aufnehmen.

Es braucht keinen Lastenausgleich für garnichts, solangen wir nur eine Währung und kein Geld haben. Währung wird von der EU-Zentralbank einfach per Knopfdruck geschaffen. An die einzelnen Mitgliedsstaaten „verliehen“ und von diesen ausgegeben. Irgendwann wird der Schuldschein von der EU-Zentralbank dann zerrissen und gut is. Der Betrag kam aus dem Nichts und verschwindet ins Nichts.

Falls es doch zu einem Lastenausgleich kommen wird, dient er nur dazu den Menschen ihr „Geld“ wegzunehmen. Die Agenda dazu ist ja bekannt.

Geld wäre das aktuelle Zahlungsmittel EURO nur, wenn ein realer Wert, früher Gold, dahinterstehen würde. Die Goldbindung für den US $ wurde aber von US-Präsident Nixon aber Anfang der ’90er Jahre aufgehoben. Und da alle anderen Ländern ihr Geld an den Dollar gekoppelt hatten und haben, ist seitdem alles Geld der Welt nur noch „Buntes Papier“ sprich Währung.

90er Jahre? Präsident Nixon?
Nehmen wir lieber 1971 – dann stimmts in etwa.
Aufhebung ´71, freie Wechselkurse dann ab ´73.
Wahrscheinlich ist der Vietnamkrieg nicht zu finanzieren gewesen…

„Lastenaustausch“ ist die freundliche Bezeichnung für eine zusätzliche Steuer. Wenn man das Nachkriegsmodell zu Grunde legt, dann dürfen Immobilienbesitzer zahlen.

Klingt toll, oder? Nun, wenn Immobilienbesitzer (Vermieter) zahlen müssen, auf wen werden sie dann diese Zahlungen umlegen: Die Mieter.

Jeder der ein eigenes Haus besitzt ist dann dran. Gerade den Kredit abzahlt oder noch am Zahlen? Tja, dann kommt pro Monat eben zusätzlich der „ Lastenaustausch“ dazu, bis dieser abzahlt ist.

„Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

Die Superreichen dürfte das wenig jucken. Angeschießen ist mal wieder der Häuslebauer

„Jeder der ein eigenes Haus besitzt ist dann dran.“
Richtig. Mike Yeadon, der ehemalige Wissenschaftler weiß mehr. Er kennt den 6-Phasen-Plan des Great Resets und sagt u.a. in Phase 6 die „Beschlagnahme von Immobilien und Land“ voraus.

Phase 5: Chaos und Kriegsrecht einführen. (November 2021-März 2022)
„Ausnutzung des Mangels an Waren und Lebensmitteln.
Verursache die Lähmung der Realwirtschaft und die Schließung von Fabriken und Geschäften.
Lassen Sie die Arbeitslosigkeit explodieren. Nehmt die Ermordung der lebenden alten Männer auf.
Zwangsweise Impfung für alle einführen.Verstärken Sie den Mythos der Varianten, der Wirksamkeit des Impfstoffs und der Immunität der Herde.
Dämonisieren Sie die Impfgegner und machen Sie sie für die Toten verantwortlich. Jedem eine digitale Identität aufzwingen (QR-Code): Geburtsurkunde, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte …
Verhängung des Kriegsrechts zur Niederschlagung der Opposition.“

Phase 6: Streichung der Schulden und Dematerialisierung des Geldes. (März 2022-September 2022)

„Auslösung des Wirtschafts-, Finanz- und Börsenkollapses, des Bankrotts der Banken. „Bestätigen Sie die Verpflichtung, halbjährlich oder jährlich zu impfen.
Einführung von Lebensmittelrationierungen und einer Diät auf der Grundlage des Codex Alimentarius.“

https://uncutnews.ch/mike-yeadon-ehemaliger-pfizer-wissenschaftler-wir-naehern-uns-stufe-5/

Dazu passend geht momentan in der Finanzbranche des ESG-Gespenst (Environmental, Social and Governance) um. Alle sind geil darauf sich ESG-konform zu machen

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, geht es darum, dass man unter dem Deckmantel des Klimaschutzes versucht normale Investoren aus Firmen zu drängen, die Bodenschätze fördern und verarbeiten, weil ganz, ganz böse, da Klimaschädlich.

Der ESG Scheiß wird in absehbarer Zeit auch den normalen Bürger treffen. Hält man Aktien oder Fonds, die in solche Firmen investieren wird man darauf hingewiesen werden, dass man ganz, ganz böse ist, wenn man solche Aktien/Fonds in seinem Portfolio hat.

Billy Boy Gates freut sich schon, dass er billig an die Bodenschätze kommt.

Ich habe jetzt Ihre Antwort an Idgie gelesen – genau richtig. Reitschuster war eine der Seiten, die stark übertrieben hat. Dort kann man aber leider nicht kommentieren, wenn man nicht will, dass alle Daten bei disqus landen. Was hier ja zum Glück nicht der Fall ist.

Vielen Dank für diesen gut aufbereiteten Artikel, der die in anderen blogs teilweise m.E. unverantwortlich geschürte Panik hoffentlich wieder einfängt. Ich möchte noch etwas ergänzen für die, die trotzdem immer noch befürchten, durch die genannten Änderungen könnten die alten Abgaberegeln des LAG stickum wieder zu Leben erweckt worden sein. Die Regelungen, die ja keine Enteignung bedeuteten, sondern eine Abgabe, waren im 2. Teil des LAG, §§ 16 – 227, geregelt. Dieser Teil wird schon seit einer Gesetzesänderung 1992 im Zuge der Wiedervereinigung nicht mehr im Bundesgesetzblatt abgedruckt. Er ist schlichtweg nicht mehr anwendbar. Und kann auch so in der Form heute nicht mehr aufgewärmt werden. Sowohl die Frage, wer abgabepflichtig war, als auch die Frage, welches Vermögen herangezogen wurde zu welchem Wert, orientierten sich sämtlich an einem Stichtag im Juni 1948. Wer hat im Juni 48 wo gelebt, wo lag welches Vermögen. Und – juchhe – man hatte einen Freibetrag in Höhe von DM (!) 5000,–. Niemand von uns wird 2024 ein Schreiben erhalten, in dem er gefragt wird, wo er im Juni 48 gewohnt hat ….
Sie haben natürlich recht. Die Zeche will bezahlt werden. Irgendwas dazu wird diskutiert und evtl auch beschlossen werden. Aber das bekommen wir dann mit.
Es ist gut, dass Sie diesen Artikel verfasst haben. Das Gerücht geistert durchs Netz und schürt unnötige Panik bei denen, die durch die ganzen tatsächlichen Zersetzungsmaßnahmen eh schon mit den Nerven fertig sind.
Wer die §§ von anno dazumal nachlesen will: Bundesgesetzblatt I, Nr. 112 vom 23.10.1969, ab Seite 1909 (auf der Seite Bundesgesetzblatt unter „kostenloser Bürgerzugang“.) Damals ist es m.W. nach zum letzten Mal komplett abgedruckt worden.

https://reitschuster.de/post/ausufernde-gesundheitskosten-enteignung-mit-ansage/

daher habe ich, ich verstehe gerade aber gar nichts mehr, ich glaube mir wird diese Situation gerade insgesamt so sehr zuviel, dass ich manchmal nicht mehr denken kann 🙁 Also was es jetzt damit aufsich hat das eins das andere aufhebt oder ersetzt oder whatever keine Ahnung, das es in jedem Falle immens schwierig sein dürfte einen Schaden nachzuweisen ist allenfalls klar Schlimm genug das es da eine Beweisumkehr gibt und der Geschädigte nachweisen muss das es eine Schädigung gibt und nicht umgekehrt nachgewiesen werden muss dass dem nicht so ist…sorry also wenn ich hier was durcheinander gebracht hab

Hallo,

unserer Meinung nach übertreibt es Reitschuster hier deutlich und verbreitet „Fakenews“ für Klickzahlen.
Wir haben das Gesetz (siehe oben) analysiert. Bei Reitschuster liest man:

Darin heißt es: „Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“

Mit anderen Worten: Der Staat kann ab dem 01. Januar 2024 einen Lastenausgleich – vulgo: eine Enteignung – in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen.

Sein Schluss „Mit anderen Worten […]“ ist schlicht falsch. Das SGB XIV wird in Zukunft die Absicherung für Impfgeschädigte regeln (und löst die Regelungen im IfSG und BVG ab). Das hat nichts mit dem Lastenausgleich zu tun. Überhaupt nichts. Dass das LAG geändert wurde, betrifft nur wenige Stellen, in denen Verweise auf das BVG aktualisiert werden.
Also unserer Meinung nach war da Reitschuster auf Klickzahlen aus. Das sollte eigentlich richtig gestellt werden.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Die gesetzliche Entwicklung wird hier gut zusammengefasst und auch, dass sich die Novelle des LAG Ende 2019 in diese Entwicklung plausibel einfügt:

https://uncutnews.ch/impfpflicht-zur-rettung-des-finanzsystems/

„Es dürfte also bis 2024 mit einer enormen Anzahl von Impfgeschädigten und -toten zu rechnen sein, was den Ruf nach einem Lastenausgleich sehr wahrscheinlich macht.

Es wäre jedoch denkbar, dass die Entschädigungen nur ein Vorwand sind und deutlich mehr Geld über einen Lastenausgleich eingenommen wird, als dafür eigentlich notwendig wäre.“

Die Novellen im LAG betreffen eben jene Verweise auf das SGB, unter welche nunmehr auch die „Impf“schäden zu subsumieren sind. Nach dem Ermächtigungsgesetz folgt das Gesetz zum Eintreiben der Schäden von den Geschädigten selbst und die Geschichte wiederholt sich abermals:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

Hallo,

die Entwicklung ist bei Uncutnews wirklich kompakt dargestellt. Allerdings wird dort die Einführung des SGB XIV und die damit verbundene Änderung am LAG (unserer Meinung nach) auch in ein falsches Licht gestellt.
Das LAG diente und dient der Entschädigung von Personen, die im Krieg Nachteile hatten. Das wurde nicht geändert (siehe oben).
Das schließt nicht aus, dass es in Zukunft eine „Neuauflage“ des LAG oder eine substanzielle Änderung von diesem geben wird. Die haben wir aber eben noch nicht.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Durch die Novelle des LAG erfolgte die dortige Verknüpfung zum SGB XIV, konkret auf Leistungen der Krankenversorgung und der Pflegeversicherung (§ 276).

Das „Sozialgesetzbuch – Vierzehntes Buch (SGB XIV) – Soziales Entschädigungsrecht“ tritt 2024 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt wird diese „Soziale Entschädigung“ auch im LAG schlagend.

Im novellierten LAG wird explizit auf § 143 SGB XIV betreffend Heil- und Krankenbehandlung und § 151 SGB XIV betreffend Absicherung gegen Krankheit verwiesen, sprich ab 1. Januar 2024 können Leistungen aufgrund von „Impf“schäden gemäß § 24 iVm § 143 und § 151 SGB XIV über § 276 LAG abgehandelt werden.

Hallo,

Sie missinterpretieren leider die Änderungen. Ganz klar wird im LAG auf das SGB XIV verwiesen, weil an den entsprechenden Stellen vorher auf das BVG verwiesen wurde (was es dann eben nicht mehr gibt). Dies änder nichts daran, dass die Personen, die das betrifft… sehr überschaubar sind, das steht in §229 LAG, bzw. in den (nicht bei gesetze-im-internet vorhandenen) Paragraphen 16 – 227. Sie finden diese z.B. hier. Allerdings betrifft dies heute faktisch niemanden mehr.
Wie gesagt, das LAG dient und diente der Entschädigung von Benachteiligten im Krieg, siehe z.B. §243 LAG oder §228 LAG:

Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Teil dieses Gesetzes werden gewährt auf Grund von
1. Vertreibungsschäden (§ 12),
2. Kriegssachschäden (§ 13),
3. Ostschäden (§ 14),
4. Sparerschäden (§ 15),
5. Zonenschäden (§ 15a).

Und es ist eben nicht so, wie Sie vielleicht denken, dass eine Person, die sich jetzt gegen Corona impfen lässt mit Hilfe des LAG „versorgt“ werden kann. Sie ist gar nicht berechtigt, Ausgleich zu erhalten.

Was könnte theoretisch vorkommen? Eine Person, die „im Krieg benachteiligt war“ (bzw. evtl. Angehörige) und jetzt einen Impfschaden erleiden, werden nach BVG „entschädigt“. Ab 2024 werden diese nach SGB XIV entschädigt. Wie sich diese Entschädigung zum LAG verhält, wird in den „angepassten“ Paragraphen im LAG geregelt (auf die wir oben bzw. Sie in Ihrem Kommentar verwiesen haben).
Bis 2024 war dort geregelt, wie sich der Ausgleich zu Bezügen gem. BVG verhält, ab 2024 ist dort geregelt, wie sich der Ausgleich zu den Entschädigung nach SGB XIV verhält.

Also nochmal: Das LAG wurde nur marginal angepasst. Und wir wiederholen uns – das musste passieren, denn das BVG, worauf aktuell verwiesen wird, wird außer Kraft gesetzt. Es ändert sich nichts, rein gar nichts, an der Gruppe von Personen, die berechtigt ist Leistungen durch den Lastenausgleich zu beziehen.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

So einfach ist es nicht, denn das LAG ist stets eine lex specialis zu generellen Entschädigungsregelungen und wie genau ab 2024 die Anwendung des SGB XIV erfolgen wird, kann man jetzt noch nicht wissen – zum einen, weil man die rechtliche Lage 2024 jetzt noch nicht kennt, denn weitere Novellen sind nicht ausgeschlossen und zum anderen, weil man die Sachlage 2024 jetzt noch nicht kennt, wir wissen nicht, von welchem Schaden in welchem Ausmaß wir zu diesem Zeitpunkt reden.

Das LAG basiert auf Artikel 106 GG. Lastenausgleich („einmaligen Vermögensabgabe“) ist dort in Abs. 1 Nr. 5 geregelt und er ist nicht auf den Ausgleich von Kriegsfolgelasten beschränkt.

Dass ein Lastenausgleich iZm Corona offiziell längst angedacht wurde, kann man zB in der Stellungnahme 03/2021 vom 17. Mai 2021 des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen mit dem Titel „Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden?“ nachlesen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/Vermoegensabgabe-Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=3

In diesem Gutachten ist von „Impf“geschädigten keine Rede und die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass ein Lastenausgleich kein geeignetes Instrument sei, aber wie gesagt, um „Impf“schäden geht es darin (noch) gar nicht.

In welcher Form und über welche konkreten §§ die definitiv geplante und als Umverteilung bzw. Ausgleich bezeichnete Enteignung letztendlich umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar, aber dass genau das geplant ist, steht hingegen bereits fest.

Hallo nochmal,

wie das LAG in Zukunft gestaltet wird bzw. ob da nicht etwas anderes kommt – das sei dahingestellt bzw. auch das bereitet uns durchaus Sorgen. Allerdings ist das eben alles nur Spekulation.
Dass für die Kosten der Maßnahmen am Ende jeder einzelne Bürger – wie auch immer – aufkommen muss, das ist sicher noch nicht allen klar. Aber das wird es werden.

Glauben Sie, wir schauen wirklich kritisch auf die verabschiedeten Gesetze und auch uns bereitet die aktuelle Situation Kopfzerbrechen. Aber deshalb stellen wir keine Gesetze als etwas dar, was sie nicht sind. Und um ehrlich zu sein wundern wir uns, warum viele andere Portale dies tun. Wir können uns dies nur mit „Klickzahlen“ erklären. Aber auch die bringen uns am Ende des Tages nichts – schalten wir ja keine Werbung hier.

In diesem Sinne viele Grüße

das Corona Blog Team

Rechtsetzung ist immer ein dynamischer Vorgang und es schadet nicht, genau hinzusehen, was wann von wem mit welchen möglichen Folgen verabschiedet wird.

Ich glaube nicht, dass es um Klickzahlen geht, wenn sich kritisch mit dieser Novelle auseinandergesetzt wird und die Kritik sollte meiner Meinung nach bereits bei der Aufnahme der „Schutzimpfungen“ in die Reihe von Krieg, Terror und Militärdienst ansetzen.

Sofern man derzeit – nach Außerkraftsetzung des Rechtsstaates in weiten Teilen – immer noch Wert darauf legt, die Rechtsetzung im Auge zu behalten und Rechtsgrundlagen zu er- und hinterfragen – was glücklicherweise doch einige immer noch beharrlich tun – wirft die Novelle des LAG doch einige Fragen in relevantem Zusammenhang auf und klar wird spekuliert, denn wir haben eben keine transparente Gesetzgebung, bei der jeder Bürger nachvollziehen kann, was Gesetz wird und warum dem jeweils so ist.

In einem funktionierenden Rechtsstaat müsste niemand rätseln, was mit einem bestimmten Gesetz bzw. einer bestimmten Novelle im Endeffekt bezweckt werden soll, im Gegenteil: in einem funktionierenden Rechtsstaat werden Gesetze so formuliert, dass sie allgemein verständlich sind, dass ihr Sinn und Zweck für jedermann erkennbar ist und bereits die Gesetzgebung würde inklusiv, also mit möglichst großer demokratischer Beteiligung, und transparent erfolgen.

Die Staatsverschuldung ist auf Rekordniveau und das Vermögen der Allgemeinheit soll zur Tilgung abgeschöpft werden. Rechtlich wäre das theoretisch durch einen sog. Lastenausgleich umsetzbar. Durch die Aufnahme der „Schutzimpfungen“ ins SGB XIV und den zeitgleich verabschiedeten Verweis im LAG auf das SGB XIV werden diese beiden Rechtsbereiche zumindest aneinander angenähert, wobei ich hier schon eine Verknüpfung sehe, die ich als richtungsweisend bezeichnen würde und dies anhand meiner Ausgangskritik der Regelung von Entschädigungen für „Schutzimpfungen“ gebündelt mit Terror und Krieg – offensichtlich handelt es sich um eine unvergleichliche medizinische Behandlung, ein einzigartiges Arzneimittel, denn alle anderen Arzneimittel sind von Vorschriften betreffend einen Lastenausgleich nach wie vor weit entfernt..

Hallo,

und was hat dies mit dem Beitrag zu tun? Wie gesagt, das oben zitierte Gesetz regelt die Versorgung von Personen, die dort benachteiligt waren. Wir erwähnen auch, dass diese Gruppe mittlerweile sicher sehr klein geworden ist (wobei auch Angehörige teilweise berechtigt zum Bezug von Leistungen sind).
Also – wir verstehen Ihren Kommentar nicht.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Es ist zumindest schon klar, wer nicht für den Lastenausgleich zahlen wird: Das sind Bill Gates, Jeff Bezos, Mark Zuckerberg usw. Dreimal dürft ihr raten, an wem es hängenbleiben wird.

Das die Impfschäden mit aufgenommen wurden in den LAG könnte auch damit zusammenhängen das man mit Einführung der Masernimpfpflicht sich irgendwo absichern musste was passiert wenn durch eine erzwungene Impfung ein Schaden entsteht. Auch bei der im Vergleich zu den Covid Impfstoffen deutlich sicheren Impfstoffes kann es auch dort zu Impfschäden kommen. So lange es keine Pflicht gab, und diese Masern Impfpflicht hat leider Tor und Tür für weitere geöffnet, brauchte es solche Notwendigkeiten ja nicht.

Hallo,

haben Sie den Artikel oben gelesen? Impfschäden wurden im LAG nicht mit aufgenommen. Bitte wenn eine Quelle dazu. Die Anpassungen im LAG sind oben erläutert.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

ich gebe zu ich habe den obigen TExt nur überflogen da ich es anderswo gelesen hatte und da stand eindeutig Impfschäden – ich mache mich mal auf die Suche wo und wenn ich es finde dann melde ich mich

Hallo,

ja wir hatten das so wie sie auch schon öfter gehört bzw. Hinweise per Mails bekommen und haben dann selbst recherchiert und konnten dabei diese Behauptungen nicht bestätigen.
Wir sind gespannt, ob Sie mehr herausfinden, zumindest unser Stand ist ober erwähnt – wobei das natürlich nicht das letzte Wort sein muss.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Die betreffenden §§ finden sich oben im Artikel:

SGB XIV: § 143 Heil- und Krankenbehandlung
SGB XIV: § 151 Absicherung gegen Krankheit

Sie sind expliziter Teil der Novelle in § 276 Krankenversorgung, Pflegeversicherung LAG. Ab dem 1. Januar 2024 werden „Impf“schäden in eben jenes Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) eingeordnet.

Hallo,

das ist doch nichts dramatisches – wie gesagt, das SGB XIV löst das BVG ab, das ist in den von Ihnen genannten Paragraphen geregelt. Das hat überhaupt nichts mit dem LAG zu tun – worauf zahlreiche Artikel anspielen. Das LAG wurde substanziell nicht verändert – es dient einzig und allein (in der aktuellen Fassung bzw. der marginalen Änderung ab 2024) der Entschädigung von Benachteiligten des Zweiten Weltkriegs.

Dass Personen, die aktuell Ansprüche nach BVG haben, dann ab 2024 gem. SGB XIV „versorgt“ werden ist der einzig logische Schritt, da das SGB XIV eben das BVG ablöst. Das hat aber noch lange nichts mit „Pflichtabgabe für jeden“ (im Stile des LAG) zu tun.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Es stimmt, dass eine Verschiebung vom BVG zum SGB XIV stattfindet, aber durch diese „Ablösung“ findet gleichzeitig auch eine inhaltliche Erweiterung im LAG statt, weil das SGB XIV gegenüber dem BVG erweitert wurde.

Der Personenkreis, der Ansprüche nach dem BVG hat, wurde im SGB XIV u.a. um jenen Kreis erweitert, der Ansprüche nach § 24 SGB XIV hat und dieser Kreis ist ebenfalls von § 142 und § 151 SGB XIV erfasst – dieser neue Personenkreis wiederum findet sich nunmehr im LAG in § 276, geltend ab 2024.

Der betroffene Personenkreis des LAG wurde also um „Impf“geschädigte gemäß § 24 erweitert. Genau das ist der Punkt bei dieser Novelle.

Für mich ergibt das keinen Sinn, die Regelungen zum Lastenausgleich für Kriegsopfergeschädigte rechtlich in eine „Soziale Entschädigung“, entkoppelt vom Kriegsopferstatus, umzuwandeln. Eine Abhandlung von KRiStA dazu wäre sehr hilfreich.

Grundsätzlich werden durch die Einführung des SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 Gewaltopfer einschließlich Terroropfern, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte zusammengefasst. Dabei dürfte auch jedem Nichtjuristen auffallen, dass auf Entschädigungsebene „Schutzimpfungen“ thematisch mit Terror, Krieg und Militärdienst zusammengefasst werden. Bereits diese rechtliche Bündelung der Thematiken sollte – vom LAG noch völlig losgelöst – kritisch hinterfragt werden.

Hallo,

naja – der Personenkreis, der Anspruch auf Lastenausgleich hat, wird nicht erweitert bzw. wurde nicht erweitert.
Die Personen, die so einen Ausgleich bezogen haben bzw. beziehtn, jetzt noch leben, eine Corona Impfung erhalten haben und einen Impfschaden davongetragen haben dürfte extrem überschaubar sein. Nichtsdestotrotz hat so jemand Anspruch auf Versorgung nach BVG (auch wenn man diesen schlecht durchsetzen kann, siehe unser verlinkter Beitrag oben). Genau diese Person hat dann ab 2024 Anspruch auf Versorgung gem. SGB XIV – und wie der Lastenausgleich in Verbindung zu dieser Versorgung steht, wird in den geänderten Paragraphen im LAG geregelt.

Das Ganze so hinzustellen, als ob „Impfgeschädigte“ jetzt Anspruch auf Lastenausgleich haben, ist einfach eine grobe Verzerrung der Tatsachen oder einfach nur falsch.
Richtig wäre: Noch lebende, benachteiligte des Zweiten Weltkriegs, die einen Impfschaden erlitten haben, haben einen Anspruch auf Versorgung gem. BVG und ab 2024 gem. SGB XIV. Wie dieser auf den Ausgleich angerechnet wird, ist in den Paragraphen XXX im LAG geregelt.
Das ist schon gar nicht mehr so dramatisch.

Glauben Sie, die finanzielle Entwicklung macht auch uns Sorgen – aber wir stellen keine Dinge absichtlich falsch dar, um Klicks zu erhalten. Und so mancher Artikel bei Reitschuster erweckt bei uns aktuell genau diesen Eindruck.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Es ist ein Missverständnis Ihrerseits, dass das LAG auf Kriegsschäden/-geschädigte beschränkt wäre. Das Instrument der einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung des Staates (Lastenausgleich) basiert auf Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG, es ist inhaltlich nicht auf Kriegsfolgelasten beschränkt, auch wenn es historisch anhand dieser entstanden und als Gesetz verabschiedet worden ist. Das LAG ist ein Instrument zur Gegensteuerung bei Überschuldung des Staates – zulasten aller. Entscheidend dafür ist das Ausmaß des Schadens und dessen Ursache und nicht, welcher Kreis in der aktuellen Fassung als anspruchsberechtigt gilt, denn das lässt sich schnell ändern.

Hallo,

Ihr Hinweis mit dem Verweis auf das GG ist richtig – dennoch ist das LAG auf die oben genannten Fälle beschränkt.
Natürlich lässt sich das schnell ändern. Das ist allerdings noch nicht geschehen. Und eben genau das stellen aktuell zahlreiche Portale falsch dar.

Viele Grüße

das Corona Blog Team

Ich würde nicht sagen, dass sie es falsch darstellen, sondern dass der Sinn und Zweck dieser Neuregelungen hinterfragt und in die gegenwärtige (Rechts-) Entwicklung eingeordnet wird – gezwungenermaßen mit spekulativen Anteilen, aber dieser Missstand ist ja nicht auf die Kritiker zurückzuführen, sondern auf das intransparente Vorgehen des Staates bei der Gesetzgebung.

Gegenwärtig werden „Impf“schäden noch nicht einmal anerkannt geschweige denn massenhaft anerkannt, obwohl sie bereits massenhaft existieren. Ein Gesetz, das ab 2024 in Kraft treten soll und genau diese Fälle ab diesem Zeitpunkt erfasst, wirft entsprechende Fragen auf bzw. beantwortet es auch einige Vermutungen, insbesondere die auf unabsehbare Zeit aufrecht erhaltenen „Schutzimpfungen“ ohne Rücksicht auf sämtliche Konsequenzen, auch finanzielle.

Es ist wiedermal paradox, denn zu einem Zeitpunkt der öffentlichen Verleugnung von Schäden durch „Schutzimpfungen“ allgemein werden bereits Schadenersatzregelungen für genau diese Schäden erlassen. Das beweist, dass es hier nicht um die Betroffenen und deren Schäden geht, denn die existieren ja bereits und sie werden aktuell weder entschädigt noch überhaupt anerkannt.

Es geht nur um das Geld, welches vordergründig zum Zweck der Entschädigung zu einem viel zu späten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden soll, ab 2024, und woher dieses Geld kommen wird, fragt sich nicht, es kommt von uns allen.

Rechtlich lässt sich das durch einen Lastenausgleich verwirklichen, ansonsten müssten sie sich etwas Neues einfallen lassen, aber wieso sollten sie das Rad neu erfinden, wo doch schon eines existiert, das in der Vergangenheit bereits funktioniert hat.

@Corona Blog,
@Lilly,

1. Bei Wikipedia(1) ist unter ‚Regelungen‘ zu lesen:

„Das SGB XIV soll die die Ansprüche von Personen regeln, die durch bestimmte schädigende Ereignisse unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Potenziell anspruchsberechtigt sollen auch Angehörige, Hinterbliebene und andere Personen sein, die den Geschädigten nahestehen oder nahestanden (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB XIV).

Als schädigende Ereignisse im Sinne des Gesetzes gelten gemäß § 1 Abs. 2, §§ 14, 15 SGB XIV:
· körperliche Gewalttaten
· psychische Gewalttaten (z. B. Stalking)
· vorsätzliche Vergiftungen
· erhebliche Vernachlässigung von Kindern
· Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
· Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben

Als Leistungen der sozialen Entschädigung kommen Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen in Betracht (§ 26 Abs. 1 SGB XIV). Erleiden Personen bleibende Schäden, sieht das Gesetz monatliche Entschädigungszahlungen von bis zu 2000 Euro vor (§ 83 Abs. 1 SGB XIV).“

2. Beim BMJV(2) ist unter ‚§ 138 Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Opfer von Gewalttaten‘ zu lesen:
„(1) Personen, die in der Zeit vom 16. Mai 1976 bis 31. Dezember 2023 geschädigt worden sind, erhalten Leistungen nach diesem Buch…“

In der von mir wahrgenommenen Realität ist somit der Personenkreis um solche Personen erweitert, die im Zeitraum vom 16. Mai 1976 bis 31. Dezember 2023 -unter anderem- durch eine Schutzimpfung geschädigt wurden. Dieser ist nicht identisch mit dem -oder wird ausschließlich gebildet durch den- Personenkreis der Kriegsgeschädigten, denn diese Menschen haben ihre Schädigung eindeutig vor dem 16. Mai 1976 erfahren.

Vielen Dank.
Einerseits an das Corona-Blog-Team für die grundsätzliche Möglichkeit eines offenen, auch konträren Diskurses.
Andererseits an Lilly für ihre sachlichen Detail-Informationen und das ‚hartnäckige‘ Vertreten ihres Standpunktes!

Aus meiner Sicht ein sehr guter Weg, um den ‚herrschenden Narrativ‘ aus plausible Lügen im Jahr 2022 langsam aber sicher die ‚Kleider vom Leib zu reißen‘.

Wünsche den Blog-Betreibern, den Bloggern und allen Lesern ein hierbei erfolgreiches Jahr, und vor Allem natürlich Gesundheit.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Vierzehntes_Buch_Sozialgesetzbuch
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/BJNR265210019.html#BJNR265210019BJNG004700000

Hallo liebes Team,
auch ich habe die Tage nach so einigem recherchiert und dabei auch ein interessantes Dokument gefunden, und zwar vom EU-Komission:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html

Habt Ihr vt. eine Idee, ob und wie man das Eine (die in eurem hiesigen Beitrag behandelten Gesetzesänderung) mit dem Anderen (dem über den Link erreichbaren Dokument) in Verbindung bringen kann oder soll? Mich würde auch eure Meinung zu diesem Dokument insgesamt interessieren.

Besten Dank und viele Grüße!

In der Pressemitteilung auf der BAMS Seite zur Gesetzesänderung steht als 5ter Punkt:
„durch Schutzimpfungen Geschädigten“. Im folgenden wurden Verträge mit den Pharmaunternehmen der mRNA geschlossen, die die Haftung von den Unternehmen ausschloss. Man hatte ja das entsprechende Gesetz verabschiedet, auch wurden Pandemie-Szenarien 2019 mit Presse und Ländern, WHO etc. diskutiert UND es gibt seit 2019 den Roll-out Plan zur Kombination ID-Ausweis+Impfpass der EU, allen voran van-der-Lyen. mfg

Im Übrigen kann man sich bei den mrna-Impfstoffen nicht absichern, da ihre Verwendung experimenteller Natur ist und man dementsprechend keine Erfahrung hat; es sind auch in dem Sinne keine Impfstoffe, nochmals sei’s gesagt, und sie scheinen in ihrer besonders tiefen Wirkung vielfältigste Kettenreaktionen im Körper in Gang zu setzen.
Es ging weder von Anfang an noch geht es jetzt um den Schutz der Bevölkerung; man wird ja (natürlich) nicht einmal anständig aufgeklärt, schon weil man es selbst nicht im einzelnen Detail ist noch sein kann, das „Experiment“ aber mit aller Macht durchdrücken muss.
Wie wollte man auch die Auswirkungen einer solchen Massenschädigung „entschädigen“?

Die Impfstoffhersteller haben noch nicht einmal ihrer Informationspflicht genüge getan und einen beschriebenen (!) Beipackzettel beigefügt, sondern bloß einen leeren!

Der Beipackzettel/ die Packungsbeilage kann auf der Seite der EMA herunter geladen werden:
(Das ist für jedes, über die EMA, registrierte Produkt möglich.)

Das Dokument heisst:
ANHANG I
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS

Ab Seite 81ff steht der deutsche Text des Beipackzettels.
Diese Dokumente sind in jeder Amtssprache der EU verfügbar.

Link (deutsches Dokument):
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf

Die Packungsbeilage wäre auch jeder Packung beigelegt wurde, würde es sich um Medikament handeln, welches in der Apotheke frei oder gegen Rezept abgegeben wird.

Für Grossabnehmer (Impfzentren oder Krankenhäuser) gibt es dann vlt nur einen Beipackzettel auf 100 Packungen und nicht einen Zettel pro Packung und ansonsten den Hinweis, wo man an die aktuellsten Informationen zum Medikament kommt.

Diese Informationen sind frei im Netz und stehen jedem zur Verfügung.

Also ich las neulich, dass die EU-Komission zum Aufbau von „Impf“-Schadensfonds aufrief, und zwar im Sept. 2021 und unter Verweis auf die offiziellen PEI-Berichte bzw. die darin veröffentlicheten Schadens- und Todesmeldungen, zu finden hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2021-0475_DE.html

Diesen Link habe ich soeben auch an das Corona-Blog-Team geschickt (s. Antwort oben). Bin gespannt, was die gemeinsamen Recherchen hergeben…

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