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Gericht entscheidet – mit einer Dosis J&J ist man vollständig geimpft: Grund PEI überschreitet Kompetenzen

Über den Immunisierungsstatus dürfe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz nur die Bundesregierung selbst entscheiden, keine Bundesoberbehörde. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut habe die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten, so das Berliner Gericht. Der Beschluss gilt nur wie immer nur für die Klägerin und nicht für andere Menschen.

Schon lange reibt man sich die Augen. Für den normalen Bürger sind diese Begründungen kaum mehr auszuhalten. Denn Menschen mit einer Impfung von Johnson & Johnson gelten einer Gerichtsentscheidung zufolge nun weiter als vollständig geimpft. In einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes heißt es, der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut sei rechtswidrig.

Also nicht weil ursprünglich mal versprochen wurde, dass eine Dosis reiche ist das Ganze rechtswidrig, nein das liegt einzig und alleine – wie auch bei der Verkürzung des Genesenenstatus – daran, weil dem Paul-Ehrlich-Institut falsche Kompetenzen zugewiesen wurden. Natürlich ist das ein voller Erfolg, das Gericht erkennt, dass Bundesbehörden diese Entscheidungen nicht zu treffen haben, aber die Richter erkennen nicht, dass in diesem Land gelogen wird, dass sich die Balken biegen.

Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend. Über den Immunisierungsstatus dürfe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz nur die Bundesregierung selbst entscheiden, keine Bundesoberbehörde (siehe auch das Urteil zum Genesenenstatus und des Bundesbehörde RKI). Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut habe die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten, so das Berliner Gericht.

Die Antragsstellerin gelte somit nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Der Beschluss gilt nur wie immer nur für die Klägerin und nicht für andere Menschen.

Ein Erfolg? Wohl eher nicht!


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19 Antworten auf „Gericht entscheidet – mit einer Dosis J&J ist man vollständig geimpft: Grund PEI überschreitet Kompetenzen“

> Ein Erfolg? Wohl eher nicht!

Eh Leute, fangt doch mal an klar zu reden. Wenigstens hier.

Eher nicht, aber bisschen vielleicht schon, oder was soll ich herauslesen?

Ist was mit meinen beiden Kommentaren, dass die, obwohl schon von vor 6 Stunden, noch nicht freigegeben sind? Oder mag man hier keine Links mehr?

Das war kein Vorwurf sondern nur eine Nachfrage, weil andere Kommentare die später kamen schon freigegeben waren. Hätte ja auch sein können, dass ich es mit den Links übertrieben habe. Alles gut. Schönen Restsonntag noch.

🙂

Hallo,

das war von uns nicht böse gemeint, nur ein Erklärungsversuch (auch für andere Mitleser), warum es bei uns manchmal länger dauert, als auf anderen Plattformen, die mit Besuchern Geld verdienen.
Ihnen auch einen schönen Restsonntag und viele Grüße

das Corona Blog Team

Wenns klar im Text steht, warum packen Sie dann einen Satz darunter, der erlaubt den gesamten Text rhetorisch zu relativieren?

(ich weis das geschah nicht mit Absicht – überlegen Sie mal warum Ihnen das passiert, warum das generell häufig beobachtbar ist …)

Finde schon, dass das ein Erfolg ist. Auch kleine Schritte zählen. Dem Richter gebührt Dank, er hätte auch anders entscheiden können. Der Antragstellerin gebührt ebenfalls Respekt, dass sie nicht einfach kampflos aufgegeben hat.

Aber man sollte schon immer die ganze Aussage von Bill hören.
Da klingt das ganze nämlich nicht so schön für uns.
Er sagt das nämlich nur, um zu begründen, dass es beim nächsten Mal alles in 6 Monaten erledigt werden müsse, statt wie diesmal in 2 Jahren.

Klingt für mich wie Vorlage für die WHO-Welt-Verfassung, die sie ja gerade beschließen (2/3-Zustimmung der Mitgliedstaaten reicht!!). Entworfen/Vorgestellt wurde sie auf einer Versammlung im Dezember 2021. Unterschriften sind jetzt im März geplant, wenn mich richtig erinnere.

Dann ist es alles aus für uns.

Dann könnte uns sogar eine bessere Regierung und Rückkehr echter Demokratie und Verfassungstreue nicht mehr retten, denn dan diktiert die WHO, welche durch keinerlei Wahlen legitimiert wurde.

Die Antwort auf diese Diktatur durch die WHO könnte mit Waffen stattfinden! Die WHO ist keine Politische Einrichtung um Staatliche Grundlagen zu erstellen sondern eine gekaufte Pharma-Mafia! Muss man jetzt für Waffen sparen? Es wird in den nächsten zwei Jahren interessant werden!

Ich sage es mal so…
Jedes Gerichtsurteil was eindeutig zeigt, das nur noch reine Willkür betreiben wird macht mich ein klein wenig glücklicher.
Es könnte damit auch dazu beitragen, das der ein oder andere selbstgefällige „Geimpfte“ aufwacht.
Die Richter an sich sehe ich als viel zu „zahm“ im Umgang mit ihren eigenen Möglichkeiten.
Wenn sie schon dabei sind, dann sollte man das gesamte Verfahren komplett für hinfällig erklären.
Egal wie sie es hier begründen, so basierte die gesamte Herangehensweise zuvor ja auch auf der Basis von Instituten und ihren Prophezeiungen.
Dies kann und darf nie zu den vielfachen Entscheidungen führen.
Der stets angebliche Ruf nach Experten ist doch nur die Verschleierung des Lobbyeismus.
Richter könnten das längst mit einfließen lassen, da keine Gefahr für die Menschen gab.
Nur die Macht der Prophezeiung hat all das möglich gemacht, was derzeit seit über 2 Jahren passiert.
Auf Anfrage eines bekannten Juristen namens Kubicki hat der Gesundheitsminister klar gesagt :“ Es habe zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystem bestanden!“.
Die Begründung für den Terror ist aber die angebliche Gefahr des Gesundheitssystem.
Das Gesundheitssystem und ihre Mitarbeiter werden dabei natürlich längst an der Nase gezogen.
Sehr wohl hat man zum Zwecke der Gewinnmaximierung seit 2 Jahren die Belegung der Intensivstationen künstlich hoch gehalten.
Zusatzentgelt will sich keine Klinik entgehen lassen.
Bevor die Ekmos leer rum stehen wird weiter sinnlos der Einzelfall bis in alle Jagdgründe therapiert.
Auslastung der Maschine ist wichtiger als Moral und Ethik.
Über diesen Weg wurden auch alle Mitarbeiter 2 Jahre maximal ausgelastet.
Man wird das Zusatzentgelt jetzt wieder streichen, damit fallen auch solche menschenrechtsverletzenden Maßnahmen wieder weg.
Aber damit wird ohnehin auch wieder Geld benötigt.
Was ist dem Betriebswirt klar?
Personal ist teuer und muss weg!
Daher kommt es doch gerade recht sich von den rund 20% der Pflegekräfte entledigen zu können.
Müssen die anderen eben mehr machen.
Die „Anderen“ bemitleide ich als Kolleg hier ausdrücklich nicht.
Sie zeigten fast alle in den letzten 2 Jahren, das sie so gut wie keine Sozialkompetenz besitzen.
Wer also glaubt, das dort die qualitativ hervorragenden Mitarbeiter übrig bleiben, der wird sich getäuscht sehen.
Wie der Zerfall des ganzen Landes derzeit, ist auch und gerade das Gesundheitssystem auf viele Jahre hin ruiniert worden.

Aber wie gesagt…
Jedes noch so kleine Gerichtsurteil ist eine positive Sache.
Einzig der richtig große Zahn wurde bisher nicht gezogen.

Der richtig grosse Zahn?

Sie reden davon, dass die Menschen Betrug zum Kern ihres gesellschaftlichen Zusammenlebens und dem Selbstbild gemacht haben?

Ich erkenne noch keine Bereitschaft diesen Zahn zu ziehen.

… und solange das nicht ist, wird die gegenseitige Erpressung und Ausbeutung bei gleichzeitiger Andersdarstellung eine neue Form finden.

Mit der sogenannten Spiritualität und Empathie deutet sich das schon an.

(Leute wie Gates haben viel Schaden angerichtet, aber sie existieren nur, weil das Denken allgemein als Lebensweg abgelehnt wird)

Wie üblich muss dann jeder betroffene selber klagen! Somit hält man die betroffenen Personen mit Richterlichen Firlefanz hin. Entscheidungen wurden wohl schon beim Mittagstisch mit Merkel festgelegt.

Unser neuer Justizminister hatte vor ein paar Tagen verlautbaren lassen, das er hier tätig werden will (gegen Unlauterbach?). Inzwischen haben wir in der Mehrheit Verwaltungsgerichtsentscheidungen „westdeutscher“ Verwaltungsgerichte gegen die willkürliche Verkürzung gegen zwei „ostdeutsche“ Verwaltungsgerichte, die nach meinem Empfinden Nachhilfe in Verwaltungsrecht und zur Definition eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 35 VwVfG benötigen.

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